Fakten zum Seminar

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BR129-8679
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Ringhotel Drees

Hohe Str. 107

44139 Dortmund

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19. Mai 2025 14:00 Uhr
Bis
22. Mai 2025 12:30 Uhr
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Arbeitsrecht Teil 2

Arbeitsrecht Teil 2

So setzen Sie Arbeitnehmerschutzrechte erfolgreich durch

4,7 von 5
(16.343 Bewertungen)

Details

Im zweiten Teil der Grundlagenreihe Arbeitsrecht erklären wir Ihnen alles Wichtige zu den Arbeitnehmerschutzrechten: Sind Teilzeitbeschäftigte schlechtergestellt als Vollzeitarbeitnehmer? Was gilt bei Mutterschutz und in Elternzeit? Was sind die rechtlichen Folgen einer Abmahnung? Diese und weitere Fragen werden Ihnen einfach, verständlich und praxisnah vermittelt. Denn nur wer die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen kennt, kann wertvolle Betriebsratsarbeit leisten.

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für Sie

  • Beamer-Aktion: bei jedem Schulungsbesuch von Oktober bis Dezember 2024
  • Lexikon Arbeitsrecht
  • Arbeitsgesetze
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Praktischer Rucksack
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Seminarinhalt

  • Unter welchen Voraussetzungen habe ich Anspruch auf Teilzeit?
  • Betriebliche Gründe für eine Ablehnung kennen und richtig reagieren
  • Teilzeit auf Zeit: Was ist bei einem Antrag auf Brückenteilzeit zu beachten?
  • Beteiligungsrechte als Betriebsrat bei Teilzeitarbeit kompetent wahrnehmen
  • Ist der Arbeitsplatz während einer etwaigen Familienpause wirklich sicher?
  • Sich mit den aktuellen Regelungen zu Mutterschutz und Elternzeit vertraut machen
  • Verteilung der Elternzeit - was ist zu beachten?
  • Was sagt das Bundesurlaubsgesetz und welchen Einfluss hat der EuGH?
  • Sabbatical & Co.: Sich mit Sonderformen des Urlaubs auseinandersetzen
  • Krankmeldung und AU-Bescheinigung - was gilt es zu beachten?
  • Rechte und Pflichten des erkrankten Arbeitnehmers kennen
  • Fehlverhalten des Arbeitgebers bzw. Arbeitnehmers angemessen sanktionieren
  • Sich mit den allgemeinen Haftungsgrundsätzen im Arbeitsrecht vertraut machen
  • Abmahnung bei Pflichtverletzungen - was sind die Auswirkungen?
  • Alles Wichtige rund um das Thema Änderungskündigung erfahren
  • Ablösende Betriebsvereinbarungen umsichtig verhandeln
  • Mit der Nachwirkung von Betriebsvereinbarungen richtig umgehen
  • Ihre Handlungsmöglichkeiten als Betriebsrat kennen
  • Wissen, wann ein Betriebsübergang vorliegt und wie der alte Betriebsinhaber nachhaftet
  • Unterrichtungspflicht nach § 613a BGB: Hierauf muss der Arbeitgeber zwingend hinweisen!
  • Individualrechtliche und kollektivrechtliche Folgen für das Arbeitsverhältnis kennen
  • Widerspruch des Arbeitnehmers - wie geht es weiter?
  • Spielräume des Betriebsrats kennen und gewinnbringend nutzen
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Wichtige
Hinweise

Beachten Sie auch den dritten Teil der Grundlagenreihe, Arbeitsrecht Teil 3 ,zum Kernthema Kündigung. Dieses Seminar gibt es auch als Live Webinar.

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter, die bereits das Seminar Arbeitsrecht Teil 1 besucht haben.

Ihr
Seminarablauf

13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
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Schulungsanspruch

BR

Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsratsarbeit erforderlich: "Das allgemeine Arbeitsrecht ist mit dem Betriebsverfassungsrecht als der gesetzlichen Grundlage für die Tätigkeit des Betriebsrats eng verflochten. Das zeigt sich insbesondere im Bereich der personellen Mitbestimmung. Deshalb sind Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts für alle Betriebsratsmitglieder unerlässlich." (BAG vom 16.10.1986 - 6 ABR 14/84). Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).

SBV

Dieses Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Arbeitsrecht erfordert.

Aktuelle
Bewertungen

86,8 %
Weiterempfehlung
4,7 von 5
(16.343 Bewertungen)
4,7
Seminarinhalt
4,8
Referent
4,6
Praxisrelevanz
4,6
Lernzuwachs

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So setzen Sie Arbeitnehmerschutzrechte erfolgreich durch

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www.waf-seminar.de
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Im zweiten Teil der Grundlagenreihe Arbeitsrecht erklären wir Ihnen alles Wichtige zu den Arbeitnehmerschutzrechten: Sind Teilzeitbeschäftigte schlechtergestellt als Vollzeitarbeitnehmer? Was gilt bei Mutterschutz und in Elternzeit? Was sind die rechtlichen Folgen einer Abmahnung? Diese und weitere Fragen werden Ihnen einfach, verständlich und praxisnah vermittelt. Denn nur wer die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen kennt, kann wertvolle Betriebsratsarbeit leisten.

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Starter-Set

  • Beamer-Aktion: bei jedem Schulungsbesuch von Oktober bis Dezember 2024
  • Lexikon Arbeitsrecht
  • Arbeitsgesetze
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
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Fakten
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Sem. Nr.
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19. Mai 2025 14:00 Uhr
Bis
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2. Teilnehmer
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Ihr
Seminarinhalt

Rechtliches Basiswissen zur Teilzeitarbeit
  • Unter welchen Voraussetzungen habe ich Anspruch auf Teilzeit?
  • Betriebliche Gründe für eine Ablehnung kennen und richtig reagieren
  • Teilzeit auf Zeit: Was ist bei einem Antrag auf Brückenteilzeit zu beachten?
  • Beteiligungsrechte als Betriebsrat bei Teilzeitarbeit kompetent wahrnehmen
Als Betriebsrat Fragen werdender Eltern fachkundig beantworten
  • Ist der Arbeitsplatz während einer etwaigen Familienpause wirklich sicher?
  • Sich mit den aktuellen Regelungen zu Mutterschutz und Elternzeit vertraut machen
  • Verteilung der Elternzeit - was ist zu beachten?
Urlaub und Krankheit des Arbeitnehmers
  • Was sagt das Bundesurlaubsgesetz und welchen Einfluss hat der EuGH?
  • Sabbatical & Co.: Sich mit Sonderformen des Urlaubs auseinandersetzen
  • Krankmeldung und AU-Bescheinigung - was gilt es zu beachten?
  • Rechte und Pflichten des erkrankten Arbeitnehmers kennen
Bei Störungen im Arbeitsverhältnis richtig reagieren
  • Fehlverhalten des Arbeitgebers bzw. Arbeitnehmers angemessen sanktionieren
  • Sich mit den allgemeinen Haftungsgrundsätzen im Arbeitsrecht vertraut machen
  • Abmahnung bei Pflichtverletzungen - was sind die Auswirkungen?
Kürzung oder Streichung von Arbeitnehmeransprüchen
  • Alles Wichtige rund um das Thema Änderungskündigung erfahren
  • Ablösende Betriebsvereinbarungen umsichtig verhandeln
  • Mit der Nachwirkung von Betriebsvereinbarungen richtig umgehen
  • Ihre Handlungsmöglichkeiten als Betriebsrat kennen
Betriebsübergang: Die wichtigsten Folgen für das Arbeitsverhältnis
  • Wissen, wann ein Betriebsübergang vorliegt und wie der alte Betriebsinhaber nachhaftet
  • Unterrichtungspflicht nach § 613a BGB: Hierauf muss der Arbeitgeber zwingend hinweisen!
  • Individualrechtliche und kollektivrechtliche Folgen für das Arbeitsverhältnis kennen
  • Widerspruch des Arbeitnehmers - wie geht es weiter?
  • Spielräume des Betriebsrats kennen und gewinnbringend nutzen

Wichtige
Hinweise

Beachten Sie auch den dritten Teil der Grundlagenreihe, Arbeitsrecht Teil 3 (https://www.waf-seminar.de/BR258) ,zum Kernthema Kündigung. Dieses Seminar gibt es auch als Live Webinar (https://www.waf-seminar.de/ON129).

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter, die bereits das Seminar Arbeitsrecht Teil 1 besucht haben.

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Seminarablauf

Erster Seminartag
Nach dem Empfang um 13:30 Uhr startet das Seminar um 14:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Weitere Seminartage
Das Seminar findet von 9:00 bis 16:30 Uhr statt mit anschließendem Rahmenprogramm.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Letzter Seminartag
Das Seminar endet um 12:30 Uhr mit anschließendem Mittagessen.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
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86.8% Weiterempfehlung

4,7 von 5
(16.343 Bewertungen)
4.7Seminarinhalt
4.8Referent
4.6Praxisrelevanz
4.6Lernzuwachs

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Schulungsanspruch

BR

Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsratsarbeit erforderlich: "Das allgemeine Arbeitsrecht ist mit dem Betriebsverfassungsrecht als der gesetzlichen Grundlage für die Tätigkeit des Betriebsrats eng verflochten. Das zeigt sich insbesondere im Bereich der personellen Mitbestimmung. Deshalb sind Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts für alle Betriebsratsmitglieder unerlässlich." (BAG vom 16.10.1986 - 6 ABR 14/84). Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).

SBV

Dieses Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Arbeitsrecht erfordert.