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Arbeitsrecht Teil 2
So setzen Sie Arbeitnehmerschutzrechte erfolgreich durch
Details
Im zweiten Teil der Grundlagenreihe Arbeitsrecht erklären wir Ihnen alles Wichtige zu den Arbeitnehmerschutzrechten: Sind Teilzeitbeschäftigte schlechtergestellt als Vollzeitarbeitnehmer? Was gilt bei Mutterschutz und in Elternzeit? Was sind die rechtlichen Folgen einer Abmahnung? Diese und weitere Fragen werden Ihnen einfach, verständlich und praxisnah vermittelt. Denn nur wer die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen kennt, kann wertvolle Betriebsratsarbeit leisten.
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Kostenlos
für Sie
- Beamer-Aktion: bei jedem Schulungsbesuch von Oktober bis Dezember 2024
- Lexikon Arbeitsrecht
- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Praktischer Rucksack
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Ihr
Seminarinhalt
- Unter welchen Voraussetzungen habe ich Anspruch auf Teilzeit?
- Betriebliche Gründe für eine Ablehnung kennen und richtig reagieren
- Teilzeit auf Zeit: Was ist bei einem Antrag auf Brückenteilzeit zu beachten?
- Beteiligungsrechte als Betriebsrat bei Teilzeitarbeit kompetent wahrnehmen
- Ist der Arbeitsplatz während einer etwaigen Familienpause wirklich sicher?
- Sich mit den aktuellen Regelungen zu Mutterschutz und Elternzeit vertraut machen
- Verteilung der Elternzeit - was ist zu beachten?
- Was sagt das Bundesurlaubsgesetz und welchen Einfluss hat der EuGH?
- Sabbatical & Co.: Sich mit Sonderformen des Urlaubs auseinandersetzen
- Krankmeldung und AU-Bescheinigung - was gilt es zu beachten?
- Rechte und Pflichten des erkrankten Arbeitnehmers kennen
- Fehlverhalten des Arbeitgebers bzw. Arbeitnehmers angemessen sanktionieren
- Sich mit den allgemeinen Haftungsgrundsätzen im Arbeitsrecht vertraut machen
- Abmahnung bei Pflichtverletzungen - was sind die Auswirkungen?
- Alles Wichtige rund um das Thema Änderungskündigung erfahren
- Ablösende Betriebsvereinbarungen umsichtig verhandeln
- Mit der Nachwirkung von Betriebsvereinbarungen richtig umgehen
- Ihre Handlungsmöglichkeiten als Betriebsrat kennen
- Wissen, wann ein Betriebsübergang vorliegt und wie der alte Betriebsinhaber nachhaftet
- Unterrichtungspflicht nach § 613a BGB: Hierauf muss der Arbeitgeber zwingend hinweisen!
- Individualrechtliche und kollektivrechtliche Folgen für das Arbeitsverhältnis kennen
- Widerspruch des Arbeitnehmers - wie geht es weiter?
- Spielräume des Betriebsrats kennen und gewinnbringend nutzen
Wichtige
Hinweise
Beachten Sie auch den dritten Teil der Grundlagenreihe, Arbeitsrecht Teil 3 ,zum Kernthema Kündigung. Dieses Seminar gibt es auch als Live Webinar.
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter, die bereits das Seminar Arbeitsrecht Teil 1 besucht haben.
Ihr
Seminarablauf
Wichtige
Dokumente & Formulare
Informationen zum
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsratsarbeit erforderlich: "Das allgemeine Arbeitsrecht ist mit dem Betriebsverfassungsrecht als der gesetzlichen Grundlage für die Tätigkeit des Betriebsrats eng verflochten. Das zeigt sich insbesondere im Bereich der personellen Mitbestimmung. Deshalb sind Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts für alle Betriebsratsmitglieder unerlässlich." (BAG vom 16.10.1986 - 6 ABR 14/84). Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Dieses Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Arbeitsrecht erfordert.
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Beachten Sie auch den dritten Teil der Grundlagenreihe, Arbeitsrecht Teil 3 (https://www.waf-seminar.de/BR258) ,zum Kernthema Kündigung. Dieses Seminar gibt es auch als Live Webinar (https://www.waf-seminar.de/ON129).
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Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter, die bereits das Seminar Arbeitsrecht Teil 1 besucht haben.
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Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsratsarbeit erforderlich: "Das allgemeine Arbeitsrecht ist mit dem Betriebsverfassungsrecht als der gesetzlichen Grundlage für die Tätigkeit des Betriebsrats eng verflochten. Das zeigt sich insbesondere im Bereich der personellen Mitbestimmung. Deshalb sind Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts für alle Betriebsratsmitglieder unerlässlich." (BAG vom 16.10.1986 - 6 ABR 14/84). Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Dieses Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Arbeitsrecht erfordert.