Fakten zum Seminar
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Fakten zum Seminar
Arbeitsrecht Teil 1
Ihr erfolgreicher Einstieg in die arbeitsrechtlichen Grundlagen
Details
Was viele nicht wissen: Arbeitsverträge enthalten oft ungültige Klauseln. Um diese zu erkennen, brauchen Sie arbeitsrechtliches Grundlagenwissen. Denn als Betriebsrat sind Sie für Ihre Kollegen in arbeitsrechtlichen Fragen meistens die erste Anlaufstelle. In diesem Seminar vermitteln wir Ihnen wesentliches Praxiswissen für Ihre Arbeit als Betriebsrat.
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Kostenlos
für Sie
- Beamer-Aktion: bei jedem Schulungsbesuch von Oktober bis Dezember 2024
- „Wedde“ Arbeitsrecht
- Kostenlose anwaltliche Erstberatung
- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Praktischer Rucksack
- Skript mit digitalem Bonusmaterial
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Ihr
Seminarinhalt
- Worin liegt der Unterschied zum Betriebsverfassungsrecht?
- Wichtige Gesetze und Begrifflichkeiten kennen
- Tarifverträge und deren Wirkung rechtlich einordnen können
- Stellenausschreibung - Vorsicht vor Diskriminierung!
- Wichtige Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes kennen
- Einstellungsgespräch: Was darf gefragt werden?
- Gilt auch ein mündlich geschlossener Arbeitsvertrag?
- Grenzen der Vertragsfreiheit: Welche Regelungen sind unwirksam?
- Reichweite des Direktionsrechts: Wozu darf der Arbeitgeber anweisen?
- Probezeit: Das machen Arbeitgeber oft falsch!
- Sich mit Ansprüchen aus Gesamtzusage und betrieblicher Übung auskennen
- Vergütungspflicht als Grundsatz der Arbeitgeberpflichten
- Freistellung von der Arbeitspflicht - darf der Arbeitgeber das so einfach?
- Gesundheitsschutz und sonstige Fürsorgepflichten des Arbeitgebers kennen
- Formulierung des Arbeitszeugnisses: Finden Sie versteckte Fouls!
- Diskriminierungen ausmachen und sich erfolgreich dagegen wehren
- Befristete Arbeitsverhältnisse - was ist zu beachten?
- Vor- und Nachteile der Leiharbeit richtig abwägen
- Scheinselbstständigkeit: Worauf Sie als Betriebsrat achten sollten!
- Alles Wichtige zu Grundgehalt, Prämien, Weihnachtsgeld & Co. erfahren
- Lohn ohne Arbeit - das dürfte Sie interessieren!
- Die wichtigsten Regelungen im Arbeitszeitgesetz kennenlernen
- Was gilt bei Mehrarbeit und Überstunden?
Wichtige
Hinweise
Dieses Seminar gibt es auch als Live Webinar.
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für neu gewählte, wiedergewählte oder nachgerückte Betriebsratsmitglieder ohne Vorkenntnisse im Arbeitsrecht. Es ist auch für Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter zu empfehlen.
Ihr
Seminarablauf
Wichtige
Dokumente & Formulare
Informationen zum
Schulungsanspruch
Schulungsanspruch des Betriebsrats - Schulungspflicht für Grundlagen-Seminare.
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsratsarbeit erforderlich: "Das allgemeine Arbeitsrecht ist mit dem Betriebsverfassungsrecht als der gesetzlichen Grundlage für die Tätigkeit des Betriebsrats eng verflochten. Das zeigt sich insbesondere im Bereich der personellen Mitbestimmung. Deshalb sind Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts für alle Betriebsratsmitglieder unerlässlich". (BAG vom 16.10.1986 - 6 ABR 14/84).
Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Dieses Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Arbeitsrecht erfordert.
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Starter-Set
- Beamer-Aktion: bei jedem Schulungsbesuch von Oktober bis Dezember 2024
- „Wedde“ Arbeitsrecht
- Kostenlose anwaltliche Erstberatung
- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
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Dieses Seminar gibt es auch als Live Webinar (https://www.waf-seminar.de/ON128).
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Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für neu gewählte, wiedergewählte oder nachgerückte Betriebsratsmitglieder ohne Vorkenntnisse im Arbeitsrecht. Es ist auch für Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter zu empfehlen.
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Schulungsanspruch
Schulungsanspruch des Betriebsrats - Schulungspflicht für Grundlagen-Seminare. Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsratsarbeit erforderlich: "Das allgemeine Arbeitsrecht ist mit dem Betriebsverfassungsrecht als der gesetzlichen Grundlage für die Tätigkeit des Betriebsrats eng verflochten. Das zeigt sich insbesondere im Bereich der personellen Mitbestimmung. Deshalb sind Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts für alle Betriebsratsmitglieder unerlässlich". (BAG vom 16.10.1986 - 6 ABR 14/84). Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Dieses Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Arbeitsrecht erfordert.