In diesem Seminar sind nur noch wenige Plätze frei. Warten Sie nicht zu lange.

Fakten zum Seminar

Sem. Nr.
BR165-4270
Hotel
Leonardo Hotel

Belvederer Allee 25

99425 Weimar

Von
25. November 2024 14:00 Uhr
Bis
29. November 2024 12:30 Uhr

Preise

1. Teilnehmer
1.892,00 €
2. Teilnehmer
1.817,00 €
Jeder weitere Teilnehmer
1.760,00 €
Alle Preise zzgl. Hotel und MwSt.
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Arbeitsrecht kompakt Teil 2

Geballtes Wissen im Arbeitsrecht praxisnah vermittelt

4,7 von 5
(195 Bewertungen)

Details

Mit dem zweiten Teil des Kompakt-Seminars können Sie Ihre Grundlagenkenntnisse im Arbeitsrecht vervollständigen. Zu den wichtigsten Aufgaben des Betriebsrats gehört es, auf die Einhaltung der geltenden Schutzbestimmungen für Arbeitnehmer zu achten. Dabei werden Sie als Ansprechpartner für Ihre Kollegen immer wieder mit den Themen Weisungsrecht, Leiharbeit und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen konfrontiert.

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für Sie

  • Lexikon Arbeitsrecht
  • Arbeitsgesetze
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Ihr
Seminarinhalt

  • Inhalt und Grenzen des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts kennen
  • Wirksamkeit von Versetzungsklauseln und Folgen für die Sozialauswahl
  • Muss ich rechtswidrige Weisungen befolgen?
  • Zusammenspiel zwischen Direktionsrecht und BetrVG verstehen
  • Welche Arten von Kündigungen gibt es und wo steht was im Gesetz?
  • Schriftform und Zugang der Kündigung - hierauf kommt es an!
  • Arbeitsvertragliche Vertragsstrafen und Rückzahlungspflichten
  • Wann gilt das Kündigungsschutzgesetz und welche Fristen sind einzuhalten?
  • Das Risiko einer Kündigung wegen Krankheit richtig einschätzen
  • Verhaltensbedingte Kündigung ohne Abmahnung � ist das möglich?
  • Betriebsbedingte Kündigungen auf ihre soziale Rechtfertigung prüfen
  • Kann der Arbeitgeber über eine Änderungskündigung auch das Gehalt kürzen?
  • Wann liegt ein "wichtiger Grund" vor und welche Fristen hat der Arbeitgeber zu beachten?
  • Die Rolle von Sozialdaten bei einer fristlosen Kündigung richtig einschätzen
  • Die Voraussetzungen von Verdachts- und Druckkündigung als Sonderformen kennen
  • Unterschiede zwischen Abwicklungs- und Aufhebungsvertrag kennen
  • Vor- und Nachteile gegenüber einer angedrohten Kündigung abwägen
  • Was sollte unbedingt in einem Aufhebungsvertrag geregelt sein?
  • Exkurs Arbeitszeugnis: versteckte "Fouls" und Relevanz der Schlussformel
  • Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld vermeiden
  • Bedenken vs. Widerspruch: Die Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
  • Folgen bei Nichtbeachtung von Beteiligungsrechten kennen
  • Dem Arbeitnehmer zu einem Weiterbeschäftigungsanspruch verhelfen
  • Einen Überblick über den Ablauf einer Kündigungsschutzklage erhalten
  • Aufbau der Arbeitsgerichte verstehen
  • Die Kostenregel des § 12a ArbGG in Theorie und Praxis
  • Alles oder nichts - Klagefristen kennen und beachten
  • Rechtsantragsstelle - Ihr Freund und Helfer
  • Verfahrensabläufe taktisch nutzen

Wichtige
Hinweise

Mit einem Besuch beim Arbeitsgericht (wenn organisatorisch möglich).

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter, die bereits das Seminar "Arbeitsrecht kompakt Teil 1" besucht haben.

Ihr
Seminarablauf

13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Freizeitprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
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Informationen zum
Schulungsanspruch

BR

Schulungsanspruch des Betriebsrats - Schulungspflicht für Grundlagen-Seminare. Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsratsarbeit erforderlich: "Das allgemeine Arbeitsrecht ist mit dem Betriebsverfassungsrecht als der gesetzlichen Grundlage für die Tätigkeit des Betriebsrats eng verflochten. Das zeigt sich insbesondere im Bereich der personellen Mitbestimmung. Deshalb sind Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts für alle Betriebsratsmitglieder unerlässlich" (BAG vom 16.10.1986 - 6 ABR 14/84). Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).

SBV

Dieses Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Arbeitsrecht erfordert.

Aktuelle
Bewertungen

98,46 %
Weiterempfehlung
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(195 Bewertungen)
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Seminarinhalt
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Referent
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Praxisrelevanz
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Geballtes Wissen im Arbeitsrecht praxisnah vermittelt

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mail@waf-seminar.de
08158 99720

Mit dem zweiten Teil des Kompakt-Seminars können Sie Ihre Grundlagenkenntnisse im Arbeitsrecht vervollständigen. Zu den wichtigsten Aufgaben des Betriebsrats gehört es, auf die Einhaltung der geltenden Schutzbestimmungen für Arbeitnehmer zu achten. Dabei werden Sie als Ansprechpartner für Ihre Kollegen immer wieder mit den Themen Weisungsrecht, Leiharbeit und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen konfrontiert.

Kostenloses
Starter-Set

  • Lexikon Arbeitsrecht
  • Arbeitsgesetze
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
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zum Seminar

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25. November 2024 14:00 Uhr
Bis
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Preise
1. Teilnehmer
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2. Teilnehmer
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nur 1.760,00 €
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Ihr
Seminarinhalt

Weisungen des Arbeitgebers: Was ist zu beachten?
  • Inhalt und Grenzen des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts kennen
  • Wirksamkeit von Versetzungsklauseln und Folgen für die Sozialauswahl
  • Muss ich rechtswidrige Weisungen befolgen?
  • Zusammenspiel zwischen Direktionsrecht und BetrVG verstehen
Grundlagenwissen zum Thema Kündigung
  • Welche Arten von Kündigungen gibt es und wo steht was im Gesetz?
  • Schriftform und Zugang der Kündigung - hierauf kommt es an!
  • Arbeitsvertragliche Vertragsstrafen und Rückzahlungspflichten
Ordentliche Kündigung: Voraussetzungen kennen
  • Wann gilt das Kündigungsschutzgesetz und welche Fristen sind einzuhalten?
  • Das Risiko einer Kündigung wegen Krankheit richtig einschätzen
  • Verhaltensbedingte Kündigung ohne Abmahnung � ist das möglich?
  • Betriebsbedingte Kündigungen auf ihre soziale Rechtfertigung prüfen
  • Kann der Arbeitgeber über eine Änderungskündigung auch das Gehalt kürzen?
Wichtiges Wissen zur außerordentlichen (fristlosen) Kündigung
  • Wann liegt ein "wichtiger Grund" vor und welche Fristen hat der Arbeitgeber zu beachten?
  • Die Rolle von Sozialdaten bei einer fristlosen Kündigung richtig einschätzen
  • Die Voraussetzungen von Verdachts- und Druckkündigung als Sonderformen kennen
Inhalt und Taktik beim Abschluss von Aufhebungsverträgen
  • Unterschiede zwischen Abwicklungs- und Aufhebungsvertrag kennen
  • Vor- und Nachteile gegenüber einer angedrohten Kündigung abwägen
  • Was sollte unbedingt in einem Aufhebungsvertrag geregelt sein?
  • Exkurs Arbeitszeugnis: versteckte "Fouls" und Relevanz der Schlussformel
  • Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld vermeiden
Ihre Beteiligungsrechte als Betriebsrat bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • Bedenken vs. Widerspruch: Die Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
  • Folgen bei Nichtbeachtung von Beteiligungsrechten kennen
  • Dem Arbeitnehmer zu einem Weiterbeschäftigungsanspruch verhelfen
  • Einen Überblick über den Ablauf einer Kündigungsschutzklage erhalten
Arbeitsgerichtliches Urteilsverfahren: Kollegen kompetent beraten
  • Aufbau der Arbeitsgerichte verstehen
  • Die Kostenregel des § 12a ArbGG in Theorie und Praxis
  • Alles oder nichts - Klagefristen kennen und beachten
  • Rechtsantragsstelle - Ihr Freund und Helfer
  • Verfahrensabläufe taktisch nutzen

Wichtige
Hinweise

Mit einem Besuch beim Arbeitsgericht (wenn organisatorisch möglich).

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter, die bereits das Seminar "Arbeitsrecht kompakt Teil 1" besucht haben.

Ihr
Seminarablauf

Erster Seminartag
Nach dem Empfang um 13:30 Uhr startet das Seminar um 14:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Weitere Seminartage
Das Seminar findet von 9:00 bis 16:30 Uhr statt mit anschließendem Freizeitprogramm.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Freizeitprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Letzter Seminartag
Das Seminar endet um 12:30 Uhr mit anschließendem Mittagessen.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.

Hier findet dieses Seminar statt
Seminarhotels

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Bewertungen

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Informationen zum
Schulungsanspruch

BR

Schulungsanspruch des Betriebsrats - Schulungspflicht für Grundlagen-Seminare. Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsratsarbeit erforderlich: "Das allgemeine Arbeitsrecht ist mit dem Betriebsverfassungsrecht als der gesetzlichen Grundlage für die Tätigkeit des Betriebsrats eng verflochten. Das zeigt sich insbesondere im Bereich der personellen Mitbestimmung. Deshalb sind Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts für alle Betriebsratsmitglieder unerlässlich" (BAG vom 16.10.1986 - 6 ABR 14/84). Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).

SBV

Dieses Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Arbeitsrecht erfordert.