Fakten zum Seminar
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Fakten zum Seminar
Arbeitsrecht kompakt Teil 1
Arbeitsrechtliches Basiswissen auf den Punkt gebracht
Details
Geballtes Basiswissen in kurzer Zeit: Das Kompakt-Seminar ermöglicht Ihnen einen schnellen Einstieg in das Thema Arbeitsrecht. Dabei erfahren Sie alles Grundlegende von der Begründung von Arbeitsverhältnissen über Urlaub und Arbeitszeit bis hin zur Vergütung. Darüber hinaus zeigen Ihnen unsere Referenten praktische Lösungen für alltägliche Fragen zum Arbeitsrecht. So können Sie Ihren Kollegen von Anfang an kompetent zur Seite stehen.
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Kostenlos
für Sie
- „Wedde“ Arbeitsrecht
- Kostenlose anwaltliche Erstberatung
- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Praktischer Rucksack
- Skript mit digitalem Bonusmaterial
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Ihr
Seminarinhalt
- Worin liegt der Unterschied zum Betriebsverfassungsrecht?
- Wichtige Gesetze und Begrifflichkeiten kennen
- Tarifverträge und deren Wirkung rechtlich einordnen können
- Stellenausschreibung - Vorsicht vor Diskriminierung!
- Wichtige Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes kennen
- Einstellungsgespräch: Was darf gefragt werden?
- Gilt auch ein mündlich geschlossener Arbeitsvertrag?
- Grenzen der Vertragsfreiheit: Welche Regelungen sind unwirksam?
- Reichweite des Direktionsrechts: Wozu darf der Arbeitgeber anweisen?
- Probezeit: Das machen Arbeitgeber oft falsch!
- Sich mit Ansprüchen aus Gesamtzusage und betrieblicher Übung auskennen
- Alles Wichtige zu Grundgehalt, Prämien, Weihnachtsgeld & Co. erfahren
- Lohn ohne Arbeit - das dürfte Sie interessieren!
- Die wichtigsten Regelungen im Arbeitszeitgesetz kennenlernen
- Was gilt bei Mehrarbeit und Überstunden?
- Unter welchen Voraussetzungen habe ich Anspruch auf Teilzeit?
- Betriebliche Gründe für eine Ablehnung kennen und richtig reagieren
- Teilzeit auf Zeit: Was ist bei einem Antrag auf Brückenteilzeit zu beachten?
- Beteiligungsrechte als Betriebsrat bei Teilzeitarbeit kompetent wahrnehmen
- Was sagt das Bundesurlaubsgesetz und welchen Einfluss hat der EuGH?
- Sabbatical & Co.: Sich mit Sonderformen des Urlaubs auseinandersetzen
- Krankmeldung und AU-Bescheinigung - was ist zu beachten?
- Rechte und Pflichten des erkrankten Arbeitnehmers kennen
- Fehlverhalten des Arbeitgebers bzw. Arbeitnehmers angemessen sanktionieren
- Sich mit den allgemeinen Haftungsgrundsätzen im Arbeitsrecht vertraut machen
- Abmahnung bei Pflichtverletzungen - was sind die Auswirkungen?
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für neu gewählte, wiedergewählte oder nachgerückte Betriebsratsmitglieder ohne Vorkenntnisse im Arbeitsrecht. Es ist auch für Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter zu empfehlen.
Ihr
Seminarablauf
Wichtige
Dokumente & Formulare
Informationen zum
Schulungsanspruch
Schulungsanspruch des Betriebsrats - Schulungspflicht für Grundlagen-Seminare. Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsratsarbeit erforderlich: "Das allgemeine Arbeitsrecht ist mit dem Betriebsverfassungsrecht als der gesetzlichen Grundlage für die Tätigkeit des Betriebsrats eng verflochten. Das zeigt sich insbesondere im Bereich der personellen Mitbestimmung. Deshalb sind Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts für alle Betriebsratsmitglieder unerlässlich". (BAG vom 16.10.1986 - 6 ABR 14/84). Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Dieses Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Arbeitsrecht erfordert.
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Dieses Seminar eignet sich für neu gewählte, wiedergewählte oder nachgerückte Betriebsratsmitglieder ohne Vorkenntnisse im Arbeitsrecht. Es ist auch für Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter zu empfehlen.
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Seminarhotels
Select Hotel - Mainz, Sieben Welten Hotel & Spa Resort - Fulda/Künzell, Novotel - Hannover, INNSIDE by Melia - Bremen, Best Western Plus Hotel Steinsgarten - Gießen, centrovital - Berlin, INNSIDE by Melia Düsseldorf Hafen - Düsseldorf, Welcome Hotel Residenzschloss - Bamberg, Leonardo Hotel City Center - Wolfsburg, Vienna House by Wyndham Sonne - Rostock
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Dieses Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Arbeitsrecht erfordert.