In diesem Seminar sind nur noch wenige Plätze frei. Warten Sie nicht zu lange.

Fakten zum Seminar

Sem. Nr.
BR153-4352
Hotel
Sieben Welten Hotel & Spa Resort

Harbacher Weg 66

36093 Fulda/Künzell

Von
02. Dezember 2024 14:00 Uhr
Bis
06. Dezember 2024 12:30 Uhr

Preise

1. Teilnehmer
1.679,00 €
2. Teilnehmer
1.612,00 €
Jeder weitere Teilnehmer
1.562,00 €
Alle Preise zzgl. Hotel und MwSt.
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Arbeitsrecht kompakt Teil 1

Arbeitsrechtliches Basiswissen auf den Punkt gebracht

4,8 von 5
(2.882 Bewertungen)

Details

Geballtes Basiswissen in kurzer Zeit: Das Kompakt-Seminar ermöglicht Ihnen einen schnellen Einstieg in das Thema Arbeitsrecht. Dabei erfahren Sie alles Grundlegende von der Begründung von Arbeitsverhältnissen über Urlaub und Arbeitszeit bis hin zur Vergütung. Darüber hinaus zeigen Ihnen unsere Referenten praktische Lösungen für alltägliche Fragen zum Arbeitsrecht. So können Sie Ihren Kollegen von Anfang an kompetent zur Seite stehen.

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Kostenlos
für Sie

BR128
  • „Wedde“ Arbeitsrecht
  • Kostenlose anwaltliche Erstberatung
  • Arbeitsgesetze
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Praktischer Rucksack
  • Skript mit digitalem Bonusmaterial
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Ihr
Seminarinhalt

  • Worin liegt der Unterschied zum Betriebsverfassungsrecht?
  • Wichtige Gesetze und Begrifflichkeiten kennen
  • Tarifverträge und deren Wirkung rechtlich einordnen können
  • Stellenausschreibung - Vorsicht vor Diskriminierung!
  • Wichtige Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes kennen
  • Einstellungsgespräch: Was darf gefragt werden?
  • Gilt auch ein mündlich geschlossener Arbeitsvertrag?
  • Grenzen der Vertragsfreiheit: Welche Regelungen sind unwirksam?
  • Reichweite des Direktionsrechts: Wozu darf der Arbeitgeber anweisen?
  • Probezeit: Das machen Arbeitgeber oft falsch!
  • Sich mit Ansprüchen aus Gesamtzusage und betrieblicher Übung auskennen
  • Alles Wichtige zu Grundgehalt, Prämien, Weihnachtsgeld & Co. erfahren
  • Lohn ohne Arbeit - das dürfte Sie interessieren!
  • Die wichtigsten Regelungen im Arbeitszeitgesetz kennenlernen
  • Was gilt bei Mehrarbeit und Überstunden?
  • Unter welchen Voraussetzungen habe ich Anspruch auf Teilzeit?
  • Betriebliche Gründe für eine Ablehnung kennen und richtig reagieren
  • Teilzeit auf Zeit: Was ist bei einem Antrag auf Brückenteilzeit zu beachten?
  • Beteiligungsrechte als Betriebsrat bei Teilzeitarbeit kompetent wahrnehmen
  • Was sagt das Bundesurlaubsgesetz und welchen Einfluss hat der EuGH?
  • Sabbatical & Co.: Sich mit Sonderformen des Urlaubs auseinandersetzen
  • Krankmeldung und AU-Bescheinigung - was ist zu beachten?
  • Rechte und Pflichten des erkrankten Arbeitnehmers kennen
  • Fehlverhalten des Arbeitgebers bzw. Arbeitnehmers angemessen sanktionieren
  • Sich mit den allgemeinen Haftungsgrundsätzen im Arbeitsrecht vertraut machen
  • Abmahnung bei Pflichtverletzungen - was sind die Auswirkungen?

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für neu gewählte, wiedergewählte oder nachgerückte Betriebsratsmitglieder ohne Vorkenntnisse im Arbeitsrecht. Es ist auch für Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter zu empfehlen.

Ihr
Seminarablauf

13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.

Informationen zum
Schulungsanspruch

BR

Schulungsanspruch des Betriebsrats - Schulungspflicht für Grundlagen-Seminare. Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsratsarbeit erforderlich: "Das allgemeine Arbeitsrecht ist mit dem Betriebsverfassungsrecht als der gesetzlichen Grundlage für die Tätigkeit des Betriebsrats eng verflochten. Das zeigt sich insbesondere im Bereich der personellen Mitbestimmung. Deshalb sind Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts für alle Betriebsratsmitglieder unerlässlich". (BAG vom 16.10.1986 - 6 ABR 14/84). Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).

SBV

Dieses Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Arbeitsrecht erfordert.

Aktuelle
Bewertungen

74,43 %
Weiterempfehlung
4,8 von 5
(2.882 Bewertungen)
4,8
Seminarinhalt
4,8
Referent
4,6
Praxisrelevanz
4,6
Lernzuwachs

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Arbeitsrecht kompakt Teil 1

Arbeitsrechtliches Basiswissen auf den Punkt gebracht

4,8 von 5
(2.882 Bewertungen)
www.waf-seminar.de
mail@waf-seminar.de
08158 99720

Geballtes Basiswissen in kurzer Zeit: Das Kompakt-Seminar ermöglicht Ihnen einen schnellen Einstieg in das Thema Arbeitsrecht. Dabei erfahren Sie alles Grundlegende von der Begründung von Arbeitsverhältnissen über Urlaub und Arbeitszeit bis hin zur Vergütung. Darüber hinaus zeigen Ihnen unsere Referenten praktische Lösungen für alltägliche Fragen zum Arbeitsrecht. So können Sie Ihren Kollegen von Anfang an kompetent zur Seite stehen.

Kostenloses
Starter-Set

  • „Wedde“ Arbeitsrecht
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Fakten
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Sem. Nr.
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Von
02. Dezember 2024 14:00 Uhr
Bis
06. Dezember 2024 12:30 Uhr
Preise
1. Teilnehmer
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2. Teilnehmer
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Jeder weitere Teilnehmer
nur 1.562,00 €
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Ihr
Seminarinhalt

Basiswissen Arbeitsrecht
  • Worin liegt der Unterschied zum Betriebsverfassungsrecht?
  • Wichtige Gesetze und Begrifflichkeiten kennen
  • Tarifverträge und deren Wirkung rechtlich einordnen können
Über typische Fehler bei der Vertragsanbahnung Bescheid wissen
  • Stellenausschreibung - Vorsicht vor Diskriminierung!
  • Wichtige Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes kennen
  • Einstellungsgespräch: Was darf gefragt werden?
Grundlagenkenntnisse rund um den Arbeitsvertrag erwerben
  • Gilt auch ein mündlich geschlossener Arbeitsvertrag?
  • Grenzen der Vertragsfreiheit: Welche Regelungen sind unwirksam?
  • Reichweite des Direktionsrechts: Wozu darf der Arbeitgeber anweisen?
  • Probezeit: Das machen Arbeitgeber oft falsch!
  • Sich mit Ansprüchen aus Gesamtzusage und betrieblicher Übung auskennen
Wichtiges Wissen zu Arbeitsvergütung und Arbeitszeit
  • Alles Wichtige zu Grundgehalt, Prämien, Weihnachtsgeld & Co. erfahren
  • Lohn ohne Arbeit - das dürfte Sie interessieren!
  • Die wichtigsten Regelungen im Arbeitszeitgesetz kennenlernen
  • Was gilt bei Mehrarbeit und Überstunden?
Rechtliches Basiswissen zur Teilzeitarbeit
  • Unter welchen Voraussetzungen habe ich Anspruch auf Teilzeit?
  • Betriebliche Gründe für eine Ablehnung kennen und richtig reagieren
  • Teilzeit auf Zeit: Was ist bei einem Antrag auf Brückenteilzeit zu beachten?
  • Beteiligungsrechte als Betriebsrat bei Teilzeitarbeit kompetent wahrnehmen
Urlaub und Krankheit des Arbeitnehmers
  • Was sagt das Bundesurlaubsgesetz und welchen Einfluss hat der EuGH?
  • Sabbatical & Co.: Sich mit Sonderformen des Urlaubs auseinandersetzen
  • Krankmeldung und AU-Bescheinigung - was ist zu beachten?
  • Rechte und Pflichten des erkrankten Arbeitnehmers kennen
Bei Störungen im Arbeitsverhältnis richtig reagieren
  • Fehlverhalten des Arbeitgebers bzw. Arbeitnehmers angemessen sanktionieren
  • Sich mit den allgemeinen Haftungsgrundsätzen im Arbeitsrecht vertraut machen
  • Abmahnung bei Pflichtverletzungen - was sind die Auswirkungen?

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für neu gewählte, wiedergewählte oder nachgerückte Betriebsratsmitglieder ohne Vorkenntnisse im Arbeitsrecht. Es ist auch für Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter zu empfehlen.

Ihr
Seminarablauf

Erster Seminartag
Nach dem Empfang um 13:30 Uhr startet das Seminar um 14:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Weitere Seminartage
Das Seminar findet von 9:00 bis 16:30 Uhr statt mit anschließendem Rahmenprogramm.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Letzter Seminartag
Das Seminar endet um 12:30 Uhr mit anschließendem Mittagessen.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.

Hier findet dieses Seminar statt
Seminarhotels

Dorint Sporthotel - Garmisch-Partenkirchen, PhiLeRo Hotel - Köln, Dorint Hotel am Dom - Erfurt, Select Hotel - Mainz, Novotel - Hannover, INNSIDE by Melia - Bremen, Best Western Plus Hotel Steinsgarten - Gießen, centrovital - Berlin, INNSIDE by Melia Düsseldorf Hafen - Düsseldorf

Aktuelle
Bewertungen

74.43% Weiterempfehlung

4,8 von 5
(2.882 Bewertungen)
4.8Seminarinhalt
4.8Referent
4.6Praxisrelevanz
4.6Lernzuwachs

Informationen zum
Schulungsanspruch

BR

Schulungsanspruch des Betriebsrats - Schulungspflicht für Grundlagen-Seminare. Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsratsarbeit erforderlich: "Das allgemeine Arbeitsrecht ist mit dem Betriebsverfassungsrecht als der gesetzlichen Grundlage für die Tätigkeit des Betriebsrats eng verflochten. Das zeigt sich insbesondere im Bereich der personellen Mitbestimmung. Deshalb sind Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts für alle Betriebsratsmitglieder unerlässlich". (BAG vom 16.10.1986 - 6 ABR 14/84). Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).

SBV

Dieses Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Arbeitsrecht erfordert.