Fakten zum Seminar
Arbeitsrecht kompakt Teil 1
Arbeitsrechtliches Basiswissen auf den Punkt gebracht
Details
Geballtes Basiswissen in kurzer Zeit: Das Kompakt-Seminar ermöglicht Ihnen einen schnellen Einstieg in das Thema Arbeitsrecht. Dabei erfahren Sie alles Grundlegende von der Begründung von Arbeitsverhältnissen über Urlaub und Arbeitszeit bis hin zur Vergütung. Darüber hinaus zeigen Ihnen unsere Referenten praktische Lösungen für alltägliche Fragen zum Arbeitsrecht. So können Sie Ihren Kollegen von Anfang an kompetent zur Seite stehen.
Fakten zum Seminar
Kostenlos
für Sie

- „Wedde“ Arbeitsrecht
- Kostenlose anwaltliche Erstberatung
- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Praktischer Rucksack
- Skript mit digitalem Bonusmaterial
- „Wedde“ Arbeitsrecht
- Kostenlose anwaltliche Erstberatung
- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Praktischer Rucksack
- Skript mit digitalem Bonusmaterial
Ihr
Seminarinhalt
- Worin liegt der Unterschied zum Betriebsverfassungsrecht?
- Wichtige Gesetze und Begrifflichkeiten kennen
- Tarifverträge und deren Wirkung rechtlich einordnen können
- Stellenausschreibung - Vorsicht vor Diskriminierung!
- Wichtige Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes kennen
- Einstellungsgespräch: Was darf gefragt werden?
- Gilt auch ein mündlich geschlossener Arbeitsvertrag?
- Alles Wichtige zu Grundgehalt, Prämien, Weihnachtsgeld & Co. erfahren
- Lohn ohne Arbeit � das dürfte Sie interessieren!
- Die wichtigsten Regelungen im Arbeitszeitgesetz kennenlernen
- Was gilt bei Mehrarbeit und Überstunden?
- Unter welchen Voraussetzungen habe ich Anspruch auf Teilzeit?
- Betriebliche Gründe für eine Ablehnung kennen und richtig reagieren
- Teilzeit auf Zeit: Was ist bei einem Antrag auf Brückenteilzeit zu beachten?
- Beteiligungsrechte als Betriebsrat bei Teilzeitarbeit kompetent wahrnehmen
- Was sagt das Bundesurlaubsgesetz und welchen Einfluss hat der EuGH?
- Sabbatical & Co: Sich mit Sonderformen des Urlaubs auseinandersetzen
- Krankmeldung und AU-Bescheinigung � was gilt es zu beachten?
- Rechte und Pflichten des erkrankten Arbeitnehmers kennen
- Fehlverhalten des Arbeitgebers bzw. Arbeitnehmers angemessen sanktionieren
- Sich mit den allgemeinen Haftungsgrundsätzen im Arbeitsrecht vertraut machen
- Abmahnung bei Pflichtverletzungen - was sind die Auswirkungen?
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für neu gewählte, wiedergewählte oder nachgerückte Betriebsratsmitglieder ohne Vorkenntnisse im Arbeitsrecht. Es ist auch für Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter zu empfehlen.
Ihr
Seminarablauf
Wichtige
Dokumente & Formulare
Informationen zum
Schulungsanspruch
Schulungsanspruch des Betriebsrats - Schulungspflicht für Grundlagen-Seminare. Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsratsarbeit erforderlich: "Das allgemeine Arbeitsrecht ist mit dem Betriebsverfassungsrecht als der gesetzlichen Grundlage für die Tätigkeit des Betriebsrats eng verflochten. Das zeigt sich insbesondere im Bereich der personellen Mitbestimmung. Deshalb sind Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts für alle Betriebsratsmitglieder unerlässlich". (BAG vom 16.10.1986 - 6 ABR 14/84). Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Dieses Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Arbeitsrecht erfordert.
Aktuelle
Bewertungen
Seminar-Empfehlungen für Sie
Teilnehmer dieses Seminars haben auch folgende Seminare besucht:
Finden Sie einen
anderen Termin
Termine werden geladen
Arbeitsrecht kompakt Teil 1
Arbeitsrechtliches Basiswissen auf den Punkt gebracht
Geballtes Basiswissen in kurzer Zeit: Das Kompakt-Seminar ermöglicht Ihnen einen schnellen Einstieg in das Thema Arbeitsrecht. Dabei erfahren Sie alles Grundlegende von der Begründung von Arbeitsverhältnissen über Urlaub und Arbeitszeit bis hin zur Vergütung. Darüber hinaus zeigen Ihnen unsere Referenten praktische Lösungen für alltägliche Fragen zum Arbeitsrecht. So können Sie Ihren Kollegen von Anfang an kompetent zur Seite stehen.
Kostenloses
Starter-Set
- „Wedde“ Arbeitsrecht
- Kostenlose anwaltliche Erstberatung
- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Praktischer Rucksack
- Skript mit digitalem Bonusmaterial

Fakten
zum Seminar
In diesem Seminar sind nur noch wenige Plätze frei. Warten Sie nicht zu lange.
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für neu gewählte, wiedergewählte oder nachgerückte Betriebsratsmitglieder ohne Vorkenntnisse im Arbeitsrecht. Es ist auch für Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter zu empfehlen.
Hier findet dieses Seminar statt
Seminarhotels
Best Western Plus Parkhotel - Velbert, Leonardo Hotel - Hannover, Courtyard by Marriott - Dresden, Best Western Premier Alsterkrug Hotel - Hamburg, Sauerland Stern Hotel - Willingen, Holiday Inn Berlin City-West - Berlin, INNSIDE by Melia Düsseldorf Hafen - Düsseldorf, Novotel - Hannover, Holiday Inn - München/Unterhaching
Aktuelle
Bewertungen
99.73% Weiterempfehlung
Für Sie
Seminar-Empfehlungen
Betriebsverfassungsrecht Teil 1
Das Einsteiger-Seminar für alle BetriebsräteBetriebsverfassungsrecht Teil 2
Rechte des Betriebsrats in sozialen und personellen AngelegenheitenBetriebsverfassungsrecht kompakt Teil 1
Grundlagenwissen praxisnah und kompakt vermitteltBesuchen Sie unsere Webseite für mehr Infos:www.waf-seminar.de/seminare
Informationen zum
Schulungsanspruch
Schulungsanspruch des Betriebsrats - Schulungspflicht für Grundlagen-Seminare. Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsratsarbeit erforderlich: "Das allgemeine Arbeitsrecht ist mit dem Betriebsverfassungsrecht als der gesetzlichen Grundlage für die Tätigkeit des Betriebsrats eng verflochten. Das zeigt sich insbesondere im Bereich der personellen Mitbestimmung. Deshalb sind Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts für alle Betriebsratsmitglieder unerlässlich". (BAG vom 16.10.1986 - 6 ABR 14/84). Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Dieses Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Arbeitsrecht erfordert.