Fakten zum Seminar
Preise
Fakten zum Seminar
Arbeitsrecht für Betriebsräte
Stationen eines Arbeitsverhältnisses im BR-Fokus
Als Betriebsrat sind Sie für arbeitsrechtliche Fragen der Belegschaft oft die erste Anlaufstelle. In diesem Seminar vermitteln wir Ihnen die wesentlichen Grundlagen des Individualarbeitsrechts, die für Ihre tägliche Arbeit von zentraler Bedeutung sind. Sie erfahren alles Wichtige zu den Rechten und Pflichten im Arbeitsverhältnis, vom Abschluss bis zur Beendigung. Wir beleuchten zentrale Themen wie Arbeitsvertrag, Arbeitszeitregelungen, Urlaubsansprüche und Kündigungsschutz. Nutzen Sie diese Gelegenheit und erweitern Ihr Wissen, damit Sie Ihre Kollegen kompetent unterstützen können.
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Kostenlos
für Sie
- Zertifikat der SRH Fernhochschule
- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Praktische Tasche
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Ihr
Seminarinhalt
- Stellenbesetzung: Erkennen Sie die Gefahren und typische Fehler in der Stellenausschreibung und dem Vorstellungsgespräch
- Arbeitsvertrag: Ist Schriftform notwendig?
- Probezeit: Erfahren Sie was sich dahinter verbirgt und was Arbeitgeber oft falsch machen
- Befristung: Lernen Sie als Betriebsrat Ihre Beteiligungsrechte bei befristeten Arbeitsverträgen kennen
- Leistungspflicht: Lernen Sie, welche vertraglich vereinbarten Leistungen ein Arbeitnehmer erfüllen muss und was „Nebenpflichten“ sind
- Haftung: Erhalten Sie einen Überblick über die Haftung des Arbeitnehmers bei Schäden
- Konsequenzen: Welche Folgen resultieren bei Verletzung von Arbeitnehmerpflichten?
- Vergütung und Arbeitszeit: Grundlegende Regelungen kennen und wichtiges Wissen erwerben
- Kündigung: Lernen Sie die verschiedenen Kündigungsarten kennen und wo was im Gesetz steht
- Abmahnung: Erfahren Sie, wann eine Abmahnung erforderlich ist
- Aufhebungsvertrag: Kennen Sie die Voraussetzungen und Gefahren eines Aufhebungsvertrags?
- Arbeitszeugnis: So erkennen Sie den Unterschied zwischen einem einfachen und qualifizierten Arbeitszeugnis
- Schwangere Frauen und stillende Mütter: Was gilt für diesen besonders geschützten Personenkreis?
- Elternzeit: Was Sie zu Dauer, Anmeldung, Rückkehr & Co. wissen sollten
- Schwerbehinderte Mitarbeiter: Lernen Sie die Sonderrechte dieser Personengruppe kennen
- Auszubildende: Erfahren Sie Grundlegendes zum Berufsausbildungsverhältnis
- Sozialversicherungspflicht: Lernen Sie die Grundzüge dazu kennen
- Arbeitslosengeld: Überblick über Sperrfristen beim Arbeitslosengeld erhalten und wissen, was „Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs“ bedeutet
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, die noch keine oder nur geringe Kenntnisse im Arbeitsrecht besitzen.
Ihr
Seminarablauf
Wichtige
Dokumente & Formulare
Informationen zum
Schulungsanspruch
Für diesen Personenkreis sind in aller Regel die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich, ohne dass es einer näheren Begründung bedarf. Dies trifft auch auf Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG, Beschluss vom 15.05.1986, Az. 6 ABR 64/83).
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Stationen eines Arbeitsverhältnisses im BR-Fokus
Als Betriebsrat sind Sie für arbeitsrechtliche Fragen der Belegschaft oft die erste Anlaufstelle. In diesem Seminar vermitteln wir Ihnen die wesentlichen Grundlagen des Individualarbeitsrechts, die für Ihre tägliche Arbeit von zentraler Bedeutung sind. Sie erfahren alles Wichtige zu den Rechten und Pflichten im Arbeitsverhältnis, vom Abschluss bis zur Beendigung. Wir beleuchten zentrale Themen wie Arbeitsvertrag, Arbeitszeitregelungen, Urlaubsansprüche und Kündigungsschutz. Nutzen Sie diese Gelegenheit und erweitern Ihr Wissen, damit Sie Ihre Kollegen kompetent unterstützen können.
Kostenloses
Starter-Set
- Zertifikat der SRH Fernhochschule
- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
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Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, die noch keine oder nur geringe Kenntnisse im Arbeitsrecht besitzen.
Hier findet dieses Seminar statt
Seminarhotels
Welcome Hotel - Neckarsulm, Mercure Hotel Oldenburger Allee - Hannover
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Schulungsanspruch
Für diesen Personenkreis sind in aller Regel die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich, ohne dass es einer näheren Begründung bedarf. Dies trifft auch auf Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG, Beschluss vom 15.05.1986, Az. 6 ABR 64/83).