Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil III
Beenden von Arbeitsverhältnissen
Fakten zum Seminar
Seminar-Nr. | BR258-5305 | |
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Hotel |
Allgäu Stern Hotel Buchfinkenweg 2 87527 Sonthofen im Allgäu |
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Beginn | Di. 18.02.2020 | 14:00 Uhr |
Ende | Fr. 21.02.2020 | 12:30 Uhr |
Seminarpreise pro Teilnehmer
bei 1 Teilnehmer: | 1.298,00 € |
bei 2 Teilnehmern: | 1.249,00 € |
ab 3 Teilnehmern: | 1.198,00 € |
Ihr Nutzen als Betriebsrat
- Alles über die Kündigung erfahren
- Beteiligungsrechte bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen konsequent nutzen
- Betroffene Kollegen unterstützen
Seminarinhalt
Kündigung von Arbeitsverhältnissen
- Arbeitnehmerkündigung, Form, Fristen
- Arbeitgeberkündigung, Form, Fristen
- Vertragsstrafen, Rückzahlungspflichten; Probezeitkündigung
Beendigung durch Aufhebungsvertrag
- Inhalt und Form
- Aufklärungspflichten des Arbeitgebers
- Widerruf und Anfechtung
Beendigung bei befristeten Arbeitsverhältnissen
- Sachgrundbefristung; Zeitbefristung
- Folgen unwirksamer Befristungen
Personenbedingte Kündigung
- Krankheitsbedingte Kündigung
- Umgang mit "Low-Performern"
- Vorrang von Änderungskündigung und Versetzung
Verhaltensbedingte Kündigung
- Ermahnung und Abmahnung
- Interessenabwägung
Betriebsbedingte Kündigung
- Betriebsbedingte Gründe; soziale Rechtfertigung
- Auswahlkriterien und Personenkreis
Änderungskündigung
- Zur Verlängerung/Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit
- Änderungskündigung zur Umgestaltung des Gehalts
Außerordentliche (fristlose) Kündigung
- Wichtiger Grund
- Erklärungsfrist für die fristlose Kündigung
Kündigungsschutzvorschriften
- Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes
- Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht
- Massenentlassungsschutz
- Abfindung
- Besonders geschützte Arbeitnehmergruppen
Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- Anhörung; Widerspruch des Betriebsrats
- Folgen der Nichtbeachtung von Beteiligungsrechten
- Weiterbeschäftigungsanspruch; Kündigungsschutzklage
Arbeitgeberpflichten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Arbeitspapiere; Resturlaub; Überstunden
- Freizeit zur Stellensuche
- Einfaches und qualifiziertes Arbeitszeugnis
Sozialversicherungs- und steuerrechtliche Fragen
- Arbeitslosengeld - Sperrzeit und Anrechnung von Abfindungen
- Steuern auf Abfindungen
Wichtiger Hinweis
Je nach betrieblicher Erforderlichkeit kann das Seminar auch direkt im Anschluss an das Seminar Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil I besucht werden.
Mit Besuch beim Arbeitsgericht (wenn organisatorisch möglich).
Seminarablauf
Erster Seminartag:
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks
14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.
15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *
18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
Weitere Seminartage:
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars
10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *
12:30 Uhr Mittagspause
13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars
15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *
16:30 Uhr Ende des Seminartages / Freizeitprogramm am Abend
Letzter Seminartag:
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars
10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *
12:30 Uhr Mittagspause
Ende des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Seminarpreise
Preise pro Teilnehmer:
bei 1 Teilnehmer: 1.298,00 €
bei 2 Teilnehmern aus einem Betrieb: 1.249,00 €
ab 3 Teilnehmern aus einem Betrieb: 1.198,00 €
Die Preise verstehen sich pro Teilnehmer eines BR-Gremiums zu einem Termin und sind exklusive MwSt. sowie Nebenkosten (z.B. Reisekosten, Übernachtung und Verpflegung).
Informationen zu Hotelpreisen und Tagespauschalen finden Sie unter Hotelinformationen.
Unsere Seminarangebote richten sich nur an Firmen bzw. gewerbliche Kunden.
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar wendet sich an alle Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter, die bereits das Seminar "Arbeitsrecht Teil I" besucht haben.
Schulungsanspruch für den Betriebsrat
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsratsarbeit erforderlich: "Das allgemeine Arbeitsrecht ist mit dem Betriebsverfassungsrecht als der gesetzlichen Grundlage für die Tätigkeit des Betriebsrats eng verflochten. Das zeigt sich insbesondere im Bereich der personellen Mitbestimmung. Deshalb sind Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts für alle Betriebsratsmitglieder unerlässlich" (BAG vom 16.10.1986 - 6 ABR 14/84).
Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Schulungsanspruch für die Schwerbehindertenvertretung
Dieses Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Arbeitsrecht erfordert.
Ihre Referenten
Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein.
Hinweis: Falls unser Referent aus nicht vorhersehbaren Gründen (z. B. Krankheit) das geplante Seminar nicht wahrnehmen kann, behalten wir uns das Recht vor, einen anderen qualifizierten Fachkollegen einzusetzen.
Seminarbewertung zu „Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil III“
Weiterempfehlung: 99,65%
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