Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil II
So setzen Sie Arbeitnehmerschutzrechte erfolgreich durch
Fakten zum Seminar
Seminar-Nr. | BR129-1160 | |
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Hotel |
Best Western Plus Delta Park Hotel Keplerstr. 24 68165 Mannheim |
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Beginn | Di. 17.03.2020 | 14:00 Uhr |
Ende | Fr. 20.03.2020 | 12:30 Uhr |
Seminarpreise pro Teilnehmer
bei 1 Teilnehmer: | 1.295,00 € |
bei 2 Teilnehmern: | 1.239,00 € |
ab 3 Teilnehmern: | 1.198,00 € |
Ihr Nutzen als Betriebsrat
- Arbeitnehmerschutzrechte überwachen und durchsetzen
- Erfolgreich gegen Kürzung oder Streichung von Arbeitnehmeransprüchen vorgehen
- Arbeitnehmerinteressen bei Betriebsübergang vertreten können
Seminarinhalt
Teilzeitarbeit
- Geltendmachung des Teilzeitanspruchs
- Betriebliche Gründe für eine Ablehnung
- Brückenteilzeit; Erhöhung der Arbeitszeit nach Teilzeit
- Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Teilzeitarbeit
Mutterschutz und Elternzeit
- Voraussetzungen; zeitlicher Umfang
- Verteilung der Elternzeit
- Kündigungsschutz
Gewährung von Urlaub
- Bundesurlaubsgesetz, Tarifvertrag, Arbeitsvertrag
- Voraussetzungen der Urlaubsgewährung
- Sonderformen des Urlaubs; Bildungsurlaub
Krankheit des Arbeitnehmers
- Krankmeldung, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- Rechte und Pflichten des erkrankten Arbeitnehmers
- Beschäftigung während bestehender Arbeitsunfähigkeit
Störungen im Arbeitsverhältnis
- Fehlverhalten des Arbeitgebers bzw. Arbeitnehmers
- Allgemeine Haftungsgrundsätze
- Abmahnung bei Pflichtverletzungen
- Reaktionsmöglichkeiten bei Pflichtverletzungen des Arbeitgebers
Kürzung oder Streichung vertraglicher Arbeitnehmeransprüche
- Änderungskündigung; Verzicht
- Anrechnung auf Tariferhöhungen
- Verschlechternde Betriebsvereinbarung
Kürzung oder Streichung von Arbeitnehmeransprüchen aus Betriebsvereinbarungen
- Ablösende Betriebsvereinbarungen
- Kündigung oder vereinbartes Ende einer BV
- Nachwirkung
- Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
Kürzung oder Streichung von Arbeitnehmeransprüchen aus Tarifvertag
- Arbeitsvertragliche Anwendung des Tarifvertrags
- Ablösung tariflicher Ansprüche durch Arbeitsvertrag oder BV
- Kürzung bei Ablauf des Tarifvertrags?
- Folgen bei Austritt aus dem Arbeitgeberverband
Folgen eines Betriebsübergangs für das Arbeitsverhältnis
- Arbeitgeberwechsel; Nachhaftung des alten Betriebsinhabers
- Unterrichtungspflicht und Kündigungsverbot nach § 613 a BGB
- Individualrechtliche und kollektivrechtliche Folgen
- Widerspruch des Arbeitnehmers gegen den Betriebsübergang
- Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
Wichtiger Hinweis
Bitte beachten Sie auch das Aufbauseminar Arbeitsrecht Teil III für den vollen Lernerfolg sowie zur Erweiterung und Vertiefung.
Seminarablauf
Erster Seminartag:
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks
14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.
15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *
18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
Weitere Seminartage:
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars
10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *
12:30 Uhr Mittagspause
13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars
15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *
16:30 Uhr Ende des Seminartages / Freizeitprogramm am Abend
Letzter Seminartag:
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars
10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *
12:30 Uhr Mittagspause
Ende des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Seminarpreise
Preise pro Teilnehmer:
bei 1 Teilnehmer: 1.295,00 €
bei 2 Teilnehmern aus einem Betrieb: 1.239,00 €
ab 3 Teilnehmern aus einem Betrieb: 1.198,00 €
Die Preise verstehen sich pro Teilnehmer eines BR-Gremiums zu einem Termin und sind exklusive MwSt. sowie Nebenkosten (z.B. Reisekosten, Übernachtung und Verpflegung).
Informationen zu Hotelpreisen und Tagespauschalen finden Sie unter Hotelinformationen.
Unsere Seminarangebote richten sich nur an Firmen bzw. gewerbliche Kunden.
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter, die bereits das Seminar "Arbeitsrecht Teil I" besucht haben.
Schulungsanspruch für den Betriebsrat
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsratsarbeit erforderlich: "Das allgemeine Arbeitsrecht ist mit dem Betriebsverfassungsrecht als der gesetzlichen Grundlage für die Tätigkeit des Betriebsrats eng verflochten. Das zeigt sich insbesondere im Bereich der personellen Mitbestimmung. Deshalb sind Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts für alle Betriebsratsmitglieder unerlässlich." (BAG vom 16.10.1986 - 6 ABR 14/84). Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Schulungsanspruch für die Schwerbehindertenvertretung
Dieses Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Arbeitsrecht erfordert.
Ihre Referenten
Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein.
Hinweis: Falls unser Referent aus nicht vorhersehbaren Gründen (z. B. Krankheit) das geplante Seminar nicht wahrnehmen kann, behalten wir uns das Recht vor, einen anderen qualifizierten Fachkollegen einzusetzen.
Seminarbewertung zu „Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil II“
Weiterempfehlung: 99,72%
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