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Fakten zum Seminar
Arbeits- und Sozialrecht - Update
Aktuelle Änderungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung
Details
Die Entscheidungen der Arbeits- und Sozialgerichte beeinflussen die Arbeitsverhältnisse maßgeblich. Als Betriebsrat und SBV sollten Sie deshalb stets über die neuesten Gesetze sowie die aktuelle Rechtsprechung informiert sein. In diesem Seminar erhalten Sie einen praxisnahen Überblick über neueste Änderungen und deren betriebliche Auswirkungen.
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für Sie
- Arbeitsgesetze
- Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Rucksack oder Tasche
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Ihr
Seminarinhalt
- Welche Gesetze sind neu und was bedeutet dies für die betriebliche Praxis?
- Über zu erwartende Änderungen frühzeitig Bescheid wissen
- Was hat der EuGH zuletzt entschieden und welche Auswirkungen hat das für uns?
- Diese Entscheidungen von BSG und BAG sollten Sie kennen
- Gestärkte Rechte der SBV: Diese Entscheidungen sollten Sie unbedingt kennen
- Wissen, was sich im Schwerbehindertenrecht zuletzt getan hat
- Wichtige Rechtsprechung zum BEM praxisnah für Sie aufbereitet
- Über Änderungen bei den Lohnersatzleistungen informiert sein
- AGG-Rechtsprechung: Diskriminierungen im Arbeitsrecht vorbeugen
- Über Änderungen bei Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung Bescheid wissen
- Neue Rechtsprechung zu Home-Office, Workation & Co.
- Aktuelle Regelungen zum Urlaubsverfall kennen
- Alles Wichtige zur Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder und Schwerbehindertenvertreter, die sich in kurzer Zeit einen Überblick über die aktuellen Neuerungen im Arbeits- und Sozialrecht verschaffen wollen.
Ihr
Seminarablauf
Wichtige
Dokumente & Formulare
Informationen zum
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse betreffen zahlreiche Bereiche des Arbeits- und Sozialrechts, über deren Einhaltung im Betrieb der Betriebsrat nach § 80 BetrVG zu wachen hat. In Fällen aktueller Gesetzesänderungen, die die Beteiligungsrechte des Betriebsrats oder seine Überwachungspflichten berühren, wird die Erforderlichkeit des Seminarbesuchs vom Bundesarbeitsgericht bejaht (BAG v. 31.10.73 AP Nr. 2 zu § 40 BetrVG; Fitting 25. Aufl. RNr. 149 zu § 37 BetrVG).
Dieses Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Arbeitsrecht erfordert.
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Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse betreffen zahlreiche Bereiche des Arbeits- und Sozialrechts, über deren Einhaltung im Betrieb der Betriebsrat nach § 80 BetrVG zu wachen hat. In Fällen aktueller Gesetzesänderungen, die die Beteiligungsrechte des Betriebsrats oder seine Überwachungspflichten berühren, wird die Erforderlichkeit des Seminarbesuchs vom Bundesarbeitsgericht bejaht (BAG v. 31.10.73 AP Nr. 2 zu § 40 BetrVG; Fitting 25. Aufl. RNr. 149 zu § 37 BetrVG).
Dieses Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Arbeitsrecht erfordert.