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Seminarinhalt
Erarbeitung einer Zielstrategie für den betrieblichen AuG
- Standortbestimmung: Analyse des Ist- und Bestimmung des Soll-Zustands
- Mitarbeitereinbindung als Kern der Mitbestimmung verstehen
- Farbe bekennen: Meinungsbildung im Gremium
- Mittel und Wege eines beteiligungsorientierten Konzepts kennen
- Augen auf: Hindernisse frühzeitig erkennen und zielorientiert auflösen
Umsetzung der erarbeiteten Zielstrategie im Betrieb
- Als BR die Initiativ- und Überwachungsrechte nutzen
- Wenn sich die Geschäftsführung querstellt: Umgang mit einem unwilligen Arbeitgeber
- Konflikte im Keim ersticken: Eskalationsstrategien und Methoden kennen
Wie die erfolgreiche Verhandlung mit dem Arbeitgeber gelingt
- Die Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung für die Gesamtstrategie
- Schritt für Schritt den Gesamtleitfaden entwickeln und umsetzen
- Den Arbeitgeber erfolgreich von favorisierten Maßnahmen überzeugen
- Praxistipps: Wie Sie dem Arbeitgeber im Ton angemessen fachlich Paroli bieten
Die Kommunikation mit dem Arbeitgeber sicher beherrschen
- Die richtige Vorbereitung auf das Gespräch mit dem Arbeitgeber
- So erzeugen Sie Verbindlichkeit mit und ohne Eskalation
- Argumentationshilfen gegenüber dem Arbeitgeber gezielt einsetzen
- Schreiben des Arbeitgebers analysieren und professionell beantworten
Unterweisungen der Belegschaft planvoll ausgestalten
- Verschiedene Unterweisungsmethoden kennen und gezielt anwenden
- Umfang und Inhalte der Unterweisung am Maßstab der GBU ausrichten
Extra für Sie
Seminarablauf
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder des Betriebsrats, insbesondere Betriebsratsvorsitzende und Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses, die bereits an den Seminaren Arbeits- und Gesundheitsschutz Teil 1 und Teil 2 teilgenommen haben oder über entsprechende Vorkenntnisse verfügen.
Bewertungen & Teilnehmer-Feedback
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG grundsätzlich für jedes Betriebsratsmitglied erforderlich (vgl. BAG vom 15.05.1986 - ABR74/83).







