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Fakten zum Seminar
Arbeits- und Gesundheitsschutz Teil 2
Die wichtige Rolle des Betriebsrats bei der Gefährdungsbeurteilung
Details
Die Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen am Arbeitsplatz sind zur Sicherung gesunder Arbeitsbedingungen von essenzieller Bedeutung. Erfahren Sie in Teil 2 der Seminarreihe, welche konkreten Handlungsmöglichkeiten Sie als Betriebsrat haben und wie Sie wirksame Schutzmaßnahmen gegen Gesundheitsgefahren beim Arbeitgeber anregen und umsetzen können.
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Seminarinhalt
- Definition und Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung kennen
- Perspektivenwechsel: die vier möglichen Betrachtungsweisen einer GBU
- Ohne Gefährdungsbeurteilung keine Mitbestimmung?
- Im Fokus: Arbeitsmedizinische Vorsorge und Bedeutung für den BR
- Einen Überblick über Struktur und Ablauf der GBU gewinnen
- Aus BR-Perspektive die GBU vorbereiten und organisieren
- Die GBU fachkundig durchführen und effektiv mitbestimmen
- So binden Sie die Belegschaft erfolgreich ein
- Arbeitsschutzmaßnahmen ableiten und deren Wirkung kontrollieren
- Die Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsstättenverordnung
- GBU zum Umgang mit Lasten und zu manuellen Arbeitsprozessen
- Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz
- Die GBU bei der Verwendung von Anlagen und Arbeitsmitteln
- Anlässe für eine GBU bei Gefahr- und Biostoffen
- Sich die Rolle des BR bei der Gefährdungsbeurteilung vergegenwärtigen
- Die Möglichkeiten zur Mitbestimmung des BR kennen und nutzen
- § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG: Das sagt das BAG zur Mitbestimmung
- Als BR externe Hilfe in Anspruch nehmen: Unterstützungshilfen und Experten
- Anlass und Nutzen für eine Betriebsvereinbarung zur GBU
- Mindestvoraussetzungen und Inhalte kennen: Das alles gehört hinein!
- Bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber taktisch vorgehen
Wichtige
Hinweise
Grundkenntnisse aus dem Seminar Arbeits- und Gesundheitsschutz Teil 1 sind für eine erfolgreiche Seminarteilnahme sehr empfehlenswert.
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder des Betriebsrats mit Grundkenntnissen im AuG, insbesondere für alle Betriebsratsvorsitzenden und Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses.
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Seminarablauf
Wichtige
Dokumente & Formulare
Informationen zum
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Grundkenntnisse auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG grundsätzlich für jedes Betriebsratsmitglied erforderlich (vgl. BAG vom 15.05.1986 - ABR74/83).
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Grundkenntnisse aus dem Seminar Arbeits- und Gesundheitsschutz Teil 1 (http://www-waf.seminar.de/BR109) sind für eine erfolgreiche Seminarteilnahme sehr empfehlenswert.
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