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Sem. Nr.
BR393-8083
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Steigenberger Hotel

Berliner Str. 85

80805 München

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22. Juli 2025 12:00 Uhr
Bis
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Arbeits- und Gesundheitsschutz Teil 2

Arbeits- und Gesundheitsschutz Teil 2

Gefährdungsbeurteilung als Betriebsrat aktiv mitgestalten!

4,7 von 5
(1.716 Bewertungen)

Details

Gesunde Arbeitsbedingungen entstehen nicht von selbst – als Betriebsrat haben Sie das Recht, Gefährdungen zu erkennen und wirksame Schutzmaßnahmen durchzusetzen. In diesem praxisnahen Seminar lernen Sie, wie Sie Gefährdungsbeurteilungen aktiv mitgestalten, Gesundheitsrisiken verringern und den Arbeitgeber zur Umsetzung effektiver Maßnahmen bewegen. Jetzt anmelden und die Sicherheit im Betrieb verbessern!

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Ihr
Seminarinhalt

  • Definition und Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung kennen
  • Perspektivenwechsel: die vier möglichen Betrachtungsweisen einer GBU
  • Ohne Gefährdungsbeurteilung keine Mitbestimmung?
  • Im Fokus: Arbeitsmedizinische Vorsorge und Bedeutung für den BR
  • Einen Überblick über Struktur und Ablauf der GBU gewinnen
  • Aus BR-Perspektive die GBU vorbereiten und organisieren
  • Die GBU fachkundig durchführen und effektiv mitbestimmen
  • So binden Sie die Belegschaft erfolgreich ein
  • Arbeitsschutzmaßnahmen ableiten und deren Wirkung kontrollieren
  • Die Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsstättenverordnung
  • GBU zum Umgang mit Lasten und zu manuellen Arbeitsprozessen
  • Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz
  • Die GBU bei der Verwendung von Anlagen und Arbeitsmitteln
  • Anlässe für eine GBU bei Gefahr- und Biostoffen
  • Sich die Rolle des BR bei der Gefährdungsbeurteilung vergegenwärtigen
  • Die Möglichkeiten zur Mitbestimmung des BR kennen und nutzen
  • § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG: Das sagt das BAG zur Mitbestimmung
  • Als BR externe Hilfe in Anspruch nehmen: Unterstützungshilfen und Experten
  • Anlass und Nutzen für eine Betriebsvereinbarung zur GBU
  • Mindestvoraussetzungen und Inhalte kennen: Das alles gehört hinein!
  • Bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber taktisch vorgehen

Wichtige
Hinweise

Grundkenntnisse aus dem Seminar Arbeits- und Gesundheitsschutz Teil 1 sind für eine erfolgreiche Seminarteilnahme sehr empfehlenswert.

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder des Betriebsrats mit Grundkenntnissen im AuG, insbesondere für alle Betriebsratsvorsitzenden und Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses.

Ihr
Seminarablauf

13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.

Wichtige
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Beschlussmitteilung

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Seminarinhalt

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Informationen zum
Schulungsanspruch

BR

Die in diesem Seminar vermittelten Grundkenntnisse auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG grundsätzlich für jedes Betriebsratsmitglied erforderlich (vgl. BAG vom 15.05.1986 - ABR74/83).

Aktuelle
Bewertungen

99,48 %
Weiterempfehlung
4,7 von 5
(1.716 Bewertungen)
4,7
Seminarinhalt
4,7
Referent
4,6
Praxisrelevanz
4,6
Lernzuwachs

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07.07. — 10.07.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
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22.07. — 25.07.2025Di. Fr.Dienstag Freitag
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12.08. — 15.08.2025Di. Fr.Dienstag Freitag
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Gefährdungsbeurteilung als Betriebsrat aktiv mitgestalten!

Arbeits- und Gesundheitsschutz Teil 2

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www.waf-seminar.de
mail@waf-seminar.de
08158 99720

Gesunde Arbeitsbedingungen entstehen nicht von selbst – als Betriebsrat haben Sie das Recht, Gefährdungen zu erkennen und wirksame Schutzmaßnahmen durchzusetzen. In diesem praxisnahen Seminar lernen Sie, wie Sie Gefährdungsbeurteilungen aktiv mitgestalten, Gesundheitsrisiken verringern und den Arbeitgeber zur Umsetzung effektiver Maßnahmen bewegen. Jetzt anmelden und die Sicherheit im Betrieb verbessern!

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  • Arbeitsgesetze
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Steigenberger Hotel
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22. Juli 2025 12:00 Uhr
Bis
25. Juli 2025 10:30 Uhr
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Seminarinhalt

Anlässe und Ziele der Gefährdungsbeurteilung (GBU)
  • Definition und Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung kennen
  • Perspektivenwechsel: die vier möglichen Betrachtungsweisen einer GBU
  • Ohne Gefährdungsbeurteilung keine Mitbestimmung?
  • Im Fokus: Arbeitsmedizinische Vorsorge und Bedeutung für den BR
Das systematische Konzept der mitarbeiterorientierten GBU
  • Einen Überblick über Struktur und Ablauf der GBU gewinnen
  • Aus BR-Perspektive die GBU vorbereiten und organisieren
  • Die GBU fachkundig durchführen und effektiv mitbestimmen
  • So binden Sie die Belegschaft erfolgreich ein
  • Arbeitsschutzmaßnahmen ableiten und deren Wirkung kontrollieren
Der Nutzen von Gefährdungsbeurteilungen anhand von 5 Praxisbeispielen
  • Die Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsstättenverordnung
  • GBU zum Umgang mit Lasten und zu manuellen Arbeitsprozessen
  • Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz
  • Die GBU bei der Verwendung von Anlagen und Arbeitsmitteln
  • Anlässe für eine GBU bei Gefahr- und Biostoffen
Handlungsmöglichkeiten des BR in Zusammenhang mit der GBU
  • Sich die Rolle des BR bei der Gefährdungsbeurteilung vergegenwärtigen
  • Die Möglichkeiten zur Mitbestimmung des BR kennen und nutzen
  • § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG: Das sagt das BAG zur Mitbestimmung
  • Als BR externe Hilfe in Anspruch nehmen: Unterstützungshilfen und Experten
Muster-Betriebsvereinbarung zur Gefährdungsbeurteilung
  • Anlass und Nutzen für eine Betriebsvereinbarung zur GBU
  • Mindestvoraussetzungen und Inhalte kennen: Das alles gehört hinein!
  • Bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber taktisch vorgehen

Wichtige
Hinweise

Grundkenntnisse aus dem Seminar Arbeits- und Gesundheitsschutz Teil 1 (http://www-waf.seminar.de/BR109) sind für eine erfolgreiche Seminarteilnahme sehr empfehlenswert.

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder des Betriebsrats mit Grundkenntnissen im AuG, insbesondere für alle Betriebsratsvorsitzenden und Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses.

Ihr
Seminarablauf

Erster Seminartag
Nach dem Empfang um 13:30 Uhr startet das Seminar um 14:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Weitere Seminartage
Das Seminar findet von 9:00 bis 16:30 Uhr statt mit anschließendem Rahmenprogramm.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Letzter Seminartag
Das Seminar endet um 12:30 Uhr mit anschließendem Mittagessen.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Alle Details anzeigen

Hier findet dieses Seminar statt
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Sieben Welten Hotel & Spa Resort - Fulda/Künzell, Mercure Hotel & Residenz Frankfurt Messe - Frankfurt am Main, Courtyard by Marriott - Dresden, Holiday Inn - Lübeck, INNSIDE by Melia Düsseldorf Derendorf - Düsseldorf, Steigenberger Hotel - München, INNSIDE by Melia Düsseldorf Seestern - Düsseldorf, Pentahotel - Kassel, ATLANTIC Hotel Galopprennbahn - Bremen, Park Inn by Radisson - Stuttgart

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4,7 von 5
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Die in diesem Seminar vermittelten Grundkenntnisse auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG grundsätzlich für jedes Betriebsratsmitglied erforderlich (vgl. BAG vom 15.05.1986 - ABR74/83).