Arbeits- und Gesundheitsschutz Teil 2

Schwerpunkt Gefährdungsbeurteilung - Aufbau-Seminar für den BR

4,8 von 5
(294 Bewertungen)
www.waf-seminar.de
mail@waf-seminar.de
08158 99720

Die Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen am Arbeitsplatz sind zur Sicherung gesunder Arbeitsbedingungen von essenzieller Bedeutung. Erfahren Sie in Teil 2 der Seminarreihe, welche konkreten Handlungsmöglichkeiten Sie als Betriebsrat haben und wie Sie wirksame Schutzmaßnahmen gegen Gesundheitsgefahren beim Arbeitgeber anregen und umsetzen können.

Kostenloses
Starter-Set

  • Arbeitsgesetze
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Rucksack oder Tasche

Fakten
zum Seminar

In diesem Seminar sind nur noch wenige Plätze frei. Warten Sie nicht zu lange.

Sem. Nr.
BR393-7975
Hotel
Sieben Welten Hotel & Spa Resort
Harbacher Weg 66
36093 Fulda/Künzell
Von
27. Juni 2023 14:00 Uhr
Bis
30. Juni 2023 12:30 Uhr
Preise
1. Teilnehmer
1.749,00 €
2. Teilnehmer
1.680,00 €
Jeder weitere Teilnehmer
nur 1.627,00 €
Alle Preise zzgl. Hotel und MwSt.

Ihr
Seminarinhalt

Anlässe und Ziele der Gefährdungsbeurteilung (GBU)
  • Definition und Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung kennen
  • Perspektivenwechsel: Die vier möglichen Betrachtungsweisen einer GBU
  • Ohne Gefährdungsbeurteilung keine Mitbestimmung?
  • Im Fokus: Arbeitsmedizinische Vorsorge und Bedeutung für den BR
Das systematische Konzept der mitarbeiterorientierten GBU
  • Einen Überblick über Struktur und Ablauf der GBU gewinnen
  • Aus BR-Perspektive die GBU vorbereiten und organisieren
  • Die GBU fachkundig durchführen und effektiv mitbestimmen
  • So binden Sie die Belegschaft erfolgreich ein
  • Arbeitsschutzmaßnahmen ableiten und deren Wirkung kontrollieren
Der Nutzen von Gefährdungsbeurteilungen anhand von 5 Praxisbeispielen
  • Die Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsstättenverordnung
  • GBU zum Umgang mit Lasten und zu manuellen Arbeitsprozessen
  • Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz
  • Die GBU bei der Verwendung von Anlagen und Arbeitsmitteln
  • Anlässe für eine GBU bei Gefahr- und Biostoffen
Handlungsmöglichkeiten des BR in Zusammenhang mit der GBU
  • Sich die Rolle des BR bei der Gefährdungsbeurteilung vergegenwärtigen
  • Die Möglichkeiten zur Mitbestimmung des BR kennen und nutzen
  • § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG: Das sagt das BAG zur Mitbestimmung
  • Als BR externe Hilfe in Anspruch nehmen: Unterstützungshilfen und Experten
Muster-Betriebsvereinbarung zur Gefährdungsbeurteilung
  • Anlass und Nutzen für eine Betriebsvereinbarung zur GBU
  • Mindestvoraussetzungen und Inhalte kennen: Das alles gehört hinein!
  • Bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber taktisch vorgehen

Wichtige
Hinweise

Grundkenntnisse aus dem Seminar Arbeits- und Gesundheitsschutz Teil 1 (http://www-waf.seminar.de/BR109) sind für eine erfolgreiche Seminarteilnahme sehr empfehlenswert.

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder des Betriebsrats mit Grundkenntnissen im AuG, insbesondere für alle Betriebsratsvorsitzenden und Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses.

Ihr
Seminarablauf

Erster Seminartag
Nach dem Empfang um 13:30 Uhr startet das Seminar um 14:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Weitere Seminartage
Das Seminar findet von 9:00 bis 16:30 Uhr statt mit anschließendem Freizeitprogramm.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Freizeitprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Letzter Seminartag
Das Seminar endet um 12:30 Uhr mit anschließendem Mittagessen.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
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Informationen zum
Schulungsanspruch

BR

Die in diesem Seminar vermittelten Grundkenntnisse auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG grundsätzlich für jedes Betriebsratsmitglied erforderlich (vgl. BAG vom 15.05.1986 - ABR74/83).

Arbeits- und Gesundheitsschutz Teil 2

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Bis
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  • Die GBU bei der Verwendung von Anlagen und Arbeitsmitteln
  • Anlässe für eine GBU bei Gefahr- und Biostoffen
  • Sich die Rolle des BR bei der Gefährdungsbeurteilung vergegenwärtigen
  • Die Möglichkeiten zur Mitbestimmung des BR kennen und nutzen
  • § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG: Das sagt das BAG zur Mitbestimmung
  • Als BR externe Hilfe in Anspruch nehmen: Unterstützungshilfen und Experten
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Grundkenntnisse aus dem Seminar Arbeits- und Gesundheitsschutz Teil 1 sind für eine erfolgreiche Seminarteilnahme sehr empfehlenswert.

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder des Betriebsrats mit Grundkenntnissen im AuG, insbesondere für alle Betriebsratsvorsitzenden und Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses.

Ihr
Seminarablauf

13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Freizeitprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.

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Schulungsanspruch

BR

Die in diesem Seminar vermittelten Grundkenntnisse auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG grundsätzlich für jedes Betriebsratsmitglied erforderlich (vgl. BAG vom 15.05.1986 - ABR74/83).

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