Fakten zum Seminar

Sem. Nr.
BR109-9382
Hotel
Courtyard by Marriott

Stauffenbergallee 25a

01099 Dresden

Von
03. März 2025 14:00 Uhr
Bis
06. März 2025 12:30 Uhr
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1. Teilnehmer
1.792,00 €
2. Teilnehmer
1.721,00 €
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Arbeits- und Gesundheitsschutz Teil 1

Arbeits- und Gesundheitsschutz Teil 1

Als Betriebsrat im Arbeits- und Gesundheitsschutz aktiv werden

4,7 von 5
(4.537 Bewertungen)

Details

Kennen Sie als Betriebsrat Ihre Rechte und Pflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz (AuG)? In diesem Einsteiger-Seminar bekommen Sie einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen und die wichtigsten Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats beim AuG. Darüber hinaus erhalten Sie von unseren Experten zahlreiche Praxistipps, um Ihren Arbeitgeber von nötigen Maßnahmen zu überzeugen.

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Kostenlos
für Sie

  • Praxiskommentar Arbeitsschutzrecht
  • DGUV-Regel 100-001
  • Arbeitsgesetze
  • Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Praktische Tasche
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Ihr
Seminarinhalt

  • Sich die Ziele und Herausforderungen im betrieblichen AuG klarmachen
  • Die wichtigsten Begriffe und Definitionen rund um den Arbeitsschutz
  • Einen Überblick über die Aufgaben des Betriebsrats beim AuG erhalten
  • Hintergründe kennen: Zahlen, Daten und Fakten zu betrieblichen Erkrankungen
  • Aufbau und Struktur des Arbeitsschutzrechts kennenlernen
  • Die wichtigsten Vorschriften und Verordnungen im Überblick
  • Regelwerke einordnen und deren Anwendung in der Praxis verstehen
  • Die Bedeutung von Betriebsvereinbarungen im AuG erkennen
  • Die Durchführung von Gesetzen und Vorschriften im Betrieb überwachen
  • Betriebliche Gestaltungsfelder als BR erkennen und angehen
  • Beim AuG effektiv mitbestimmen und wichtige Maßnahmen durchsetzen
  • Informations- und Mitwirkungsrechte nach dem BetrVG gewinnbringend nutzen
  • Grundzüge von Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplatzanalyse kennen
  • Aufgabe und Stellung der Arbeitsschutzverantwortlichen verstehen
  • Ein innerbetriebliches Arbeitsschutznetzwerk aufbauen und pflegen
  • Arbeitsschutzausschuss: so setzt er sich zusammen und das sind seine Aufgaben
  • Als BR mit Betriebsarzt und Sifa perfekt zusammenarbeiten

Wichtige
Hinweise

Beachten Sie auch das Aufbauseminar Arbeits- und Gesundheitsschutz Teil 2 zur Erweiterung und Vertiefung.

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder des Betriebsrats, insbesondere für alle Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses.

Ihr
Seminarablauf

13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
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Wichtige
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Informationen zum
Schulungsanspruch

BR

Die in diesem Seminar vermittelten Grundkenntnisse auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG grundsätzlich für jedes Betriebsratsmitglied erforderlich (vgl. BAG vom 15.05.1986 - ABR74/83).

SBV

Es gehört nach § 178 Abs. 1 SGB IX zu den Aufgaben der SBV, darüber zu wachen, dass die zugunsten schwerbehinderter Arbeitnehmer geltenden Gesetze und Verordnungen im Betrieb durchgeführt werden. Rechtliche Ansatzpunkte für das Tätigwerden der SBV ergeben sich beispielsweise aus Gefährdungsanalysen nach dem Arbeitsschutzgesetz oder aus dem Arbeitssicherheitsgesetz. Einbezogen ist deshalb auch der Arbeitsschutz soweit es um die behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen geht. Dieses Seminar ist daher nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die SBV erforderlich.

Aktuelle
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Weiterempfehlung
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Seminarinhalt
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Referent
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Praxisrelevanz
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Lernzuwachs

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Arbeits- und Gesundheitsschutz Teil 2

Die wichtige Rolle des Betriebsrats bei der Gefährdungsbeurteilung

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Als Betriebsrat im Arbeits- und Gesundheitsschutz aktiv werden

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www.waf-seminar.de
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Kennen Sie als Betriebsrat Ihre Rechte und Pflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz (AuG)? In diesem Einsteiger-Seminar bekommen Sie einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen und die wichtigsten Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats beim AuG. Darüber hinaus erhalten Sie von unseren Experten zahlreiche Praxistipps, um Ihren Arbeitgeber von nötigen Maßnahmen zu überzeugen.

Kostenloses
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  • Arbeitsgesetze
  • Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
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Wichtige Grundlagen zum Verständnis des Arbeitsschutzes
  • Sich die Ziele und Herausforderungen im betrieblichen AuG klarmachen
  • Die wichtigsten Begriffe und Definitionen rund um den Arbeitsschutz
  • Einen Überblick über die Aufgaben des Betriebsrats beim AuG erhalten
  • Hintergründe kennen: Zahlen, Daten und Fakten zu betrieblichen Erkrankungen
Arbeitsschutzvorschriften, Verordnungen, Regelwerke und Informationen
  • Aufbau und Struktur des Arbeitsschutzrechts kennenlernen
  • Die wichtigsten Vorschriften und Verordnungen im Überblick
  • Regelwerke einordnen und deren Anwendung in der Praxis verstehen
  • Die Bedeutung von Betriebsvereinbarungen im AuG erkennen
Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim AuG
  • Die Durchführung von Gesetzen und Vorschriften im Betrieb überwachen
  • Betriebliche Gestaltungsfelder als BR erkennen und angehen
  • Beim AuG effektiv mitbestimmen und wichtige Maßnahmen durchsetzen
  • Informations- und Mitwirkungsrechte nach dem BetrVG gewinnbringend nutzen
  • Grundzüge von Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplatzanalyse kennen
Überblick über das betriebliche Arbeitsschutzsystem
  • Aufgabe und Stellung der Arbeitsschutzverantwortlichen verstehen
  • Ein innerbetriebliches Arbeitsschutznetzwerk aufbauen und pflegen
  • Arbeitsschutzausschuss: so setzt er sich zusammen und das sind seine Aufgaben
  • Als BR mit Betriebsarzt und Sifa perfekt zusammenarbeiten

Wichtige
Hinweise

Beachten Sie auch das Aufbauseminar Arbeits- und Gesundheitsschutz Teil 2 (https://www.waf-seminar.de/BR393) zur Erweiterung und Vertiefung.

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder des Betriebsrats, insbesondere für alle Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses.

Ihr
Seminarablauf

Erster Seminartag
Nach dem Empfang um 13:30 Uhr startet das Seminar um 14:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Weitere Seminartage
Das Seminar findet von 9:00 bis 16:30 Uhr statt mit anschließendem Rahmenprogramm.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Letzter Seminartag
Das Seminar endet um 12:30 Uhr mit anschließendem Mittagessen.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
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Schulungsanspruch

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Die in diesem Seminar vermittelten Grundkenntnisse auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG grundsätzlich für jedes Betriebsratsmitglied erforderlich (vgl. BAG vom 15.05.1986 - ABR74/83).

SBV

Es gehört nach § 178 Abs. 1 SGB IX zu den Aufgaben der SBV, darüber zu wachen, dass die zugunsten schwerbehinderter Arbeitnehmer geltenden Gesetze und Verordnungen im Betrieb durchgeführt werden. Rechtliche Ansatzpunkte für das Tätigwerden der SBV ergeben sich beispielsweise aus Gefährdungsanalysen nach dem Arbeitsschutzgesetz oder aus dem Arbeitssicherheitsgesetz. Einbezogen ist deshalb auch der Arbeitsschutz soweit es um die behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen geht. Dieses Seminar ist daher nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die SBV erforderlich.