Fakten zum Seminar
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Fakten zum Seminar
Arbeits- und Gesundheitsschutz spezial: Büro- und Bildschirmarbeit
Wie Sie sich als BR für einen gesunden Arbeitsplatz einsetzen können
Details
Im Hinblick auf die zunehmende Digitalisierung der Arbeitswelt sind Bildschirm- und Büroarbeit zentrale Elemente. In diesem Seminar lernen Sie die rechtlichen Möglichkeiten kennen, die Ihnen als Betriebsrat hierbei zur Verfügung stehen, und erfahren, wie Sie diese optimal nutzen. Tragen Sie dazu bei, die Leistungsfähigkeit und das Wohlbefinden Ihrer Kollegen langfristig zu verbessern!
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Kostenlos
für Sie
- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Rucksack oder Tasche
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Ihr
Seminarinhalt
- Die neue Arbeitsstättenverordnung als gesetzliche Grundlage
- Wichtige Regelungen im Arbeitssicherheitsgesetz
- Was steht im BetrVG?
- Gestaltung durch Betriebsvereinbarung
- Faktor Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
- Wie wichtig ist die Arbeitsplatzgröße?
- Welche Anforderungen sind an einen gesunden Arbeitsplatz zu stellen?
- Warum Ergonomie am Arbeitsplatz so wichtig ist
- Wann ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen?
- Wer muss beteiligt werden?
- Verfahren und Instrumente zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen kennen
- Vorbeugende Maßnahmen treffen
- Ergebnis überprüfen und dokumentieren
- Information und Beteiligung der Beschäftigten
- So gelingt eine durchsetzungsstarke Gesprächsführung
- Praktische Argumentationshilfen
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder des Betriebsrats, insbesondere die Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses. Ebenfalls ist es für die Schwerbehindertenvertretung geeignet.
Ihr
Seminarablauf
Wichtige
Dokumente & Formulare
Informationen zum
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Grundkenntnisse auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG grundsätzlich für jedes Betriebsratsmitglied erforderlich (vgl. BAG vom 15.05.1986 - ABR74/83).
Es gehört nach § 178 Abs. 1 SGB IX zu den Aufgaben der SBV, darüber zu wachen, dass die zugunsten schwerbehinderter Arbeitnehmer geltenden Gesetze und Verordnungen im Betrieb durchgeführt werden. Rechtliche Ansatzpunkte für das Tätigwerden der SBV ergeben sich beispielsweise aus Gefährdungsanalysen nach dem Arbeitsschutzgesetz oder aus dem Arbeitssicherheitsgesetz. Einbezogen ist deshalb auch der Arbeitsschutz soweit es um die behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen geht. Dieses Seminar ist daher nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die SBV erforderlich.
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Zeigen Sie Ihrem Arbeitgeber bei Arbeitsüberlastung die gelbe Karte
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Kostenloses
Starter-Set
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Es gehört nach § 178 Abs. 1 SGB IX zu den Aufgaben der SBV, darüber zu wachen, dass die zugunsten schwerbehinderter Arbeitnehmer geltenden Gesetze und Verordnungen im Betrieb durchgeführt werden. Rechtliche Ansatzpunkte für das Tätigwerden der SBV ergeben sich beispielsweise aus Gefährdungsanalysen nach dem Arbeitsschutzgesetz oder aus dem Arbeitssicherheitsgesetz. Einbezogen ist deshalb auch der Arbeitsschutz soweit es um die behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen geht. Dieses Seminar ist daher nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die SBV erforderlich.