Fakten zum Seminar
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Arbeits- und Gesundheitsschutz für die SBV
Arbeitssicherheit: So schützen Sie (schwer-)behinderte Kollegen
Details
Der betriebliche Arbeitsschutz ist auch Angelegenheit der Schwerbehindertenvertretung. Dennoch ist häufig nicht ganz klar, welche Rechte und Pflichten die SBV in der betrieblichen Organisation des Arbeitsschutzes wahrzunehmen hat. In diesem Seminar erfahren Sie, wie Sie Ihren gesetzlichen Überwachungsauftrag sach- und fachgerecht ausüben können.
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Kostenlos
für Sie
- DGUV-Regel 100-001
- Sozialgesetzbuch IX
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Praktische Tasche
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Seminarinhalt
- Rechtliche Grundlagen zum Arbeitsschutz
- Ihre Überwachungspflicht als SBV beim Arbeitsschutz
- Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Betriebsrat
- Betriebsarzt, Berufsgenossenschaft, Gewerbeaufsicht
- Anwesenheitsrecht der SBV bei Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses
- Sicherheitsschwerpunkte im Hinblick auf individuelle Einschränkungen (schwer-)behinderter Arbeitnehmer im Betrieb
- Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation, Unterweisung
- Sicherheitseinrichtungen (visuell und akustisch) für (schwer-)behinderte Menschen
- Überprüfungen aller Sicherheitseinrichtungen auf Zugänglichkeit und Erreichbarkeit für Behinderte
- Sicherheits- und Notausgangshinweise
- Unterstützung in Notfällen, Notfallplan, Notfallübung
- Unterweisungen unter Berücksichtigung der persönlichen Belange (schwer-)behinderter Mitarbeiter
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und an Betriebsräte, die sich mit den Problemen (schwer-)behinderter Arbeitnehmer und den speziellen Schutzvorschriften zugunsten der (schwer-)behinderten Kollegen befassen.
Ihr
Seminarablauf
Wichtige
Dokumente & Formulare
Informationen zum
Schulungsanspruch
Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).
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Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).