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Sem. Nr.
BR394-9908
Hotel
H4 Hotel Residenzschloss

Erlanger Str. 37

95444 Bayreuth

Von
13. Januar 2025 14:00 Uhr
Bis
16. Januar 2025 12:30 Uhr

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1. Teilnehmer
1.979,00 €
2. Teilnehmer
1.900,00 €
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Anerkennung der Schwerbehinderung und Gleichstellung

Anerkennung der Schwerbehinderung und Gleichstellung

Als SBV Ihre Kollegen qualifiziert beraten

4,8 von 5
(287 Bewertungen)

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Hilfe bei der Antragstellung, im Widerspruchsverfahren oder bei Neufeststellung des Grades der Behinderung gehören zu den Hauptaufgaben der SBV. Um Ihre (schwer-)behinderten Kollegen dabei kompetent beraten zu können, brauchen Sie umfassendes Know-how. In diesem Seminar lernen Sie den Verfahrensablauf zur Anerkennung der (Schwer-)Behinderteneigenschaft kennen.

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  • Behinderung, Schwerbehinderung
  • Gleichstellung mit (schwer-)behinderten Menschen
  • Grad der Behinderung (GdB)
  • Antrag auf Feststellung der Behinderung
  • Zuständige Behörde, Ansprechpartner, Vordrucke
  • Einzureichende medizinische Unterlagen
  • Erstantrag, Neuantrag, Verlängerung des (Schwer-)Behindertenausweises, Verschlimmerungsantrag
  • Verwaltungsentscheidung
  • Bescheid, (Schwer-)Behindertenausweis
  • Voraussetzungen kennen
  • Wer ist die zuständige Behörde?
  • Unterschiede zur (Schwer-)Behinderteneigenschaft
  • Die versorgungsmedizinischen Grundsätze als Beurteilungsmaßstab bei Behinderungen
  • Einzel-GdS und Gesamt-GdB-Bildung
  • Nachteilsausgleiche für besondere Gruppen (schwer-)behinderter Menschen
  • Erfahrungswerte mit Beispielen aus der aktuellen Rechtsprechung
  • Widerspruch, Widerspruchsbescheid
  • Klagemöglichkeiten
  • Klageverfahren
  • Rechtsbehelfe, Rechtswahrung bei Verlust bzw. Entziehung der (Schwer-)Behinderteneigenschaft

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und Betriebsräte, da Hilfe bei der Antragstellung, im Widerspruchsverfahren oder bei Neufeststellung des Grades der Behinderung zu den Hauptaufgaben der Schwerbehindertenvertretung gehören.

Ihr
Seminarablauf

13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
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SBV

Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).

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Wichtige Fachbegriffe im Fest- und Gleichstellungsverfahren
  • Behinderung, Schwerbehinderung
  • Gleichstellung mit (schwer-)behinderten Menschen
  • Grad der Behinderung (GdB)
Feststellung der (Schwer-)Behinderung
  • Antrag auf Feststellung der Behinderung
  • Zuständige Behörde, Ansprechpartner, Vordrucke
  • Einzureichende medizinische Unterlagen
Feststellungsantrag - Verfahrensablauf
  • Erstantrag, Neuantrag, Verlängerung des (Schwer-)Behindertenausweises, Verschlimmerungsantrag
  • Verwaltungsentscheidung
  • Bescheid, (Schwer-)Behindertenausweis
Gleichstellungsantrag - Verfahrensablauf
  • Voraussetzungen kennen
  • Wer ist die zuständige Behörde?
  • Unterschiede zur (Schwer-)Behinderteneigenschaft
Sozialmedizinische Bewertung
  • Die versorgungsmedizinischen Grundsätze als Beurteilungsmaßstab bei Behinderungen
  • Einzel-GdS und Gesamt-GdB-Bildung
  • Nachteilsausgleiche für besondere Gruppen (schwer-)behinderter Menschen
  • Erfahrungswerte mit Beispielen aus der aktuellen Rechtsprechung
Möglichkeiten bei Nichtanerkennung
  • Widerspruch, Widerspruchsbescheid
  • Klagemöglichkeiten
  • Klageverfahren
  • Rechtsbehelfe, Rechtswahrung bei Verlust bzw. Entziehung der (Schwer-)Behinderteneigenschaft
Unterstützungsmöglichkeiten durch die Schwerbehindertenvertretung

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Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und Betriebsräte, da Hilfe bei der Antragstellung, im Widerspruchsverfahren oder bei Neufeststellung des Grades der Behinderung zu den Hauptaufgaben der Schwerbehindertenvertretung gehören.

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Seminarablauf

Erster Seminartag
Nach dem Empfang um 13:30 Uhr startet das Seminar um 14:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Weitere Seminartage
Das Seminar findet von 9:00 bis 16:30 Uhr statt mit anschließendem Rahmenprogramm.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Letzter Seminartag
Das Seminar endet um 12:30 Uhr mit anschließendem Mittagessen.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
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Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).