Fakten zum Seminar
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Anerkennung der Schwerbehinderung und Gleichstellung
Als SBV Ihre Kollegen qualifiziert beraten
Details
Hilfe bei der Antragstellung, im Widerspruchsverfahren oder bei Neufeststellung des Grades der Behinderung gehören zu den Hauptaufgaben der SBV. Um Ihre (schwer-)behinderten Kollegen dabei kompetent beraten zu können, brauchen Sie umfassendes Know-how. In diesem Seminar lernen Sie den Verfahrensablauf zur Anerkennung der (Schwer-)Behinderteneigenschaft kennen.
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- Arbeitsgesetze
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Ihr
Seminarinhalt
- Behinderung, Schwerbehinderung
- Gleichstellung mit (schwer-)behinderten Menschen
- Grad der Behinderung (GdB)
- Antrag auf Feststellung der Behinderung
- Zuständige Behörde, Ansprechpartner, Vordrucke
- Einzureichende medizinische Unterlagen
- Erstantrag, Neuantrag, Verlängerung des (Schwer-)Behindertenausweises, Verschlimmerungsantrag
- Verwaltungsentscheidung
- Bescheid, (Schwer-)Behindertenausweis
- Voraussetzungen kennen
- Wer ist die zuständige Behörde?
- Unterschiede zur (Schwer-)Behinderteneigenschaft
- Die versorgungsmedizinischen Grundsätze als Beurteilungsmaßstab bei Behinderungen
- Einzel-GdS und Gesamt-GdB-Bildung
- Nachteilsausgleiche für besondere Gruppen (schwer-)behinderter Menschen
- Erfahrungswerte mit Beispielen aus der aktuellen Rechtsprechung
- Widerspruch, Widerspruchsbescheid
- Klagemöglichkeiten
- Klageverfahren
- Rechtsbehelfe, Rechtswahrung bei Verlust bzw. Entziehung der (Schwer-)Behinderteneigenschaft
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und Betriebsräte, da Hilfe bei der Antragstellung, im Widerspruchsverfahren oder bei Neufeststellung des Grades der Behinderung zu den Hauptaufgaben der Schwerbehindertenvertretung gehören.
Ihr
Seminarablauf
Wichtige
Dokumente & Formulare
Informationen zum
Schulungsanspruch
Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).
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Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).