Anerkennung der (Schwer-)Behinderung und Gleichstellung

Als SBV Ihre Kollegen qualifiziert beraten

4,5 von 5
(26 Bewertungen)
www.waf-seminar.de
mail@waf-seminar.de
08158 99720

Hilfe bei der Antragstellung, im Widerspruchsverfahren oder bei Neufeststellung des Grades der Behinderung gehören zu den Hauptaufgaben der SBV. Um Ihre (schwer-)behinderten Kollegen dabei kompetent beraten zu können, brauchen Sie umfassendes Know-how. In diesem Seminar lernen Sie den Verfahrensablauf zur Anerkennung der (Schwer-)Behinderteneigenschaft kennen.

Kostenloses
Starter-Set

  • Arbeitsgesetze
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Rucksack oder Tasche

Fakten
zum Seminar

In diesem Seminar sind nur noch wenige Plätze frei. Warten Sie nicht zu lange.

Sem. Nr.
BR394-7702
Hotel
Dorint Hotel An den Westfalenhallen
Lindemannstr. 88
44137 Dortmund
Von
24. Juli 2023 14:00 Uhr
Bis
27. Juli 2023 12:30 Uhr
Preise
1. Teilnehmer
1.979,00 €
2. Teilnehmer
1.900,00 €
Jeder weitere Teilnehmer
nur 1.841,00 €
Alle Preise zzgl. Hotel und MwSt.

Ihr
Seminarinhalt

Wichtige Fachbegriffe im Fest- und Gleichstellungsverfahren
  • Behinderung, Schwerbehinderung
  • Gleichstellung mit (schwer-)behinderten Menschen
  • Grad der Behinderung (GdB)
Feststellung der (Schwer-)Behinderung
  • Antrag auf Feststellung der Behinderung
  • Zuständige Behörde, Ansprechpartner, Vordrucke
  • Einzureichende medizinische Unterlagen
Feststellungsantrag - Verfahrensablauf
  • Erstantrag, Neuantrag, Verlängerung des (Schwer-)Behindertenausweises, Verschlimmerungsantrag
  • Verwaltungsentscheidung
  • Bescheid, (Schwer-)Behindertenausweis
Gleichstellungsantrag - Verfahrensablauf
  • Voraussetzungen kennen
  • Wer ist die zuständige Behörde?
  • Unterschiede zur (Schwer-)Behinderteneigenschaft
Sozialmedizinische Bewertung
  • Die versorgungsmedizinischen Grundsätze als Beurteilungsmaßstab bei Behinderungen
  • Einzel-GdS und Gesamt-GdB-Bildung
  • Nachteilsausgleiche für besondere Gruppen (schwer-)behinderter Menschen
  • Erfahrungswerte mit Beispielen aus der aktuellen Rechtsprechung
Möglichkeiten bei Nichtanerkennung
  • Widerspruch, Widerspruchsbescheid
  • Klagemöglichkeiten
  • Klageverfahren
  • Rechtsbehelfe, Rechtswahrung bei Verlust bzw. Entziehung der (Schwer-)Behinderteneigenschaft
Unterstützungsmöglichkeiten durch die Schwerbehindertenvertretung

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und Betriebsräte, da Hilfe bei der Antragstellung, im Widerspruchsverfahren oder bei Neufeststellung des Grades der Behinderung zu den Hauptaufgaben der Schwerbehindertenvertretung gehören.

Ihr
Seminarablauf

Erster Seminartag
Nach dem Empfang um 13:30 Uhr startet das Seminar um 14:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Weitere Seminartage
Das Seminar findet von 9:00 bis 16:30 Uhr statt mit anschließendem Freizeitprogramm.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Freizeitprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Letzter Seminartag
Das Seminar endet um 12:30 Uhr mit anschließendem Mittagessen.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
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Aufgaben und Möglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung

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Schwerbehindertenvertretung Teil 3

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Besuchen Sie unsere Webseite für mehr Infos:www.waf-seminar.de/seminare

Informationen zum
Schulungsanspruch

SBV

Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).

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  • Unterschiede zur (Schwer-)Behinderteneigenschaft
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Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).

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