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Alternde Belegschaften
Betriebliche Konzepte für die Zukunft
Details
Der demografische Wandel stellt auch den Betriebsrat vor Herausforderungen. Mit dem steigenden Altersdurchschnitt im Betrieb müssen Sie sich rechtzeitig informieren, welche arbeits- und sozialrechtlichen Regelungen und staatlichen Fördermöglichkeiten es für ältere Arbeitnehmer gibt, um Ihre Kollegen und den Betrieb nachhaltig zu unterstützen. In diesem Seminar lernen Sie Ihre Mitwirkungsmöglichkeiten beim Aufbau einer ausgewogenen Altersstruktur kennen.
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- Arbeitsgesetze
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Seminarinhalt
- Entwicklung der Altersstruktur in Deutschland
- Auswirkungen auf Betriebe, Arbeitnehmer und Betriebsrat
- Konsequenzen, Handlungsfelder für Betriebsrat und Betrieb
- Verbot der Altersdiskriminierung und Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Berücksichtigung älterer Bewerber bei Neueinstellungen
- Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
- Betriebliche Aus- und Weiterbildung
- Arbeitsorganisation
- Personalentwicklung, Personalplanung
- Gesundheitsförderung für jüngere und ältere Arbeitnehmer
- Initiativ- und Vorschlagsrechte des Betriebsrats nutzen
- Nichteinbeziehung älterer Arbeitnehmer in die Sozialauswahl?
- Sozial gerechtfertigte Kündigung älterer Arbeitnehmer?
- Personalabbau und ausgewogene Altersstruktur
- Beteiligungsrechte bei Einstellung, Versetzung, Kündigung älterer Arbeitnehmer
- Vorschläge zur Beschäftigungssicherung und zu einer ausgewogenen Altersstruktur
- Initiativen zu einer altersgerechten Arbeitsgestaltung
- Entwicklung von individuellen Lösungsansätzen
- Veränderungen am Arbeitsplatz
- Flexible, altersgerechte Arbeitszeitmodelle
- Altersgerechte Aufgabenverteilung
- Laufbahngestaltung für ältere und jüngere Arbeitnehmer
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle BR-Mitglieder. Angesprochen sind insbesondere diejenigen Kollegen im BR, die älteren Arbeitnehmern Perspektiven im Betrieb und nicht im Ausscheiden bieten wollen, und die so dazu beitragen möchten, den Betrieb zukunftsfähig zu machen.
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Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.
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