Ute Grandt Ute Grandt, Jahrgang 1963, ist Rechtsanwältin mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht und selbständige Referentin mit den Schwerpunkten Arbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht und Moderation von Arbeitsklausuren. Sie studierte Rechtswissenschaften in Köln und absolvierte ein Zusatzstudium Mediation. Frau Grandt hat eigene Erfahrung als freigestellte Personalrätin und als Betriebsrätin.