Dr. Axel Braunholz ist seit 2003 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er befasst sich mit arbeitsrechtlichen Mandaten in allen individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen. Umfangreiche Erfahrungen über die Mechanismen im Arbeitsrecht hat er durch zahlreiche Prozessvertretungen sammeln können. Nicht auch zuletzt dank umfangreicher Tätigkeiten als Dozent in der arbeitsrechtlichen Fortbildung für Rechtsanwälte sowie als Inhaber eines arbeitsrechtlichen Lehrauftrages, verfügt Herr Dr. Axel Braunholz über Erfahrungen in der praxisnahen Wissensvermittlung.