Schnell sein, Chancen nutzen!
Beamer-Aktion 2024

Sie als Betriebsrat erhalten exklusiv einen Beamer und Presenter bei Ihrem Seminar- oder Webinarbesuch von Oktober bis Dezember 2024! Die Aktion gilt für alle Seminare und Webinare auf dieser Seite.

Beamer Aktion Grundlagen Seminare

So funktioniert´s
Ihr Weg zum kostenlosen Beamer und Presenter

Sind Sie Nachrücker im Betriebsrat, Ersatzmitglied oder möchten Ihre Kenntnisse zur Mitbestimmung vertiefen? Bei der Teilnahme an ausgewählten Seminaren und Webinaren von Oktober bis Dezember 2024 erhalten Sie zusätzlich einen Mini-Beamer und Presenter.

Diese praktischen Tools unterstützen Sie bei Betriebsversammlungen und BR-Sitzungen – einfach mit Ihrem Smartphone, Laptop oder Tablet verbinden. Sichern Sie sich jetzt einen Platz und nutzen Sie diese einmalige Gelegenheit!

Beamer-Aktion

Seminare und Webinare im
Betriebsverfassungsrecht

Die Seminare werden geladen...

Seminare und Webinare im
Arbeitsrecht

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Seminare und Webinare für
Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter

Die Seminare werden geladen...

Kurz erklärt.
Beamer-Aktion zum Jahresende

Unser Referent Tobias Gerlach erklärt Ihnen ganz einfach die Vorteile der Beamer-Aktion für Sie als Betriebsrat.

Nutzen Sie diese Chance!

Das steckt drin
Technische Daten Mini-Beamer

  • Modell: YG300 pro Upgrade
  • Helligkeit: 1000 Lux
  • Auflösung: Unterstützt 1080p Full HD
  • Seitenverhältnis: 16:9
  • Kontrastverhältnis: 1000:1
  • Projektionsgröße: 25 bis 152 Zoll
  • Projektionsentfernung: 0,6 bis 4 m
  • Größe: 14,2 * 9,4 * 5,2 cm
  • Gewicht: 0,347 kg
  • Stromversorgung: USB-Ladeanschluss, kompatibel mit Powerbanks, Laptops und USB-Ladegeräten
  • Anschlüsse: HDMI, USB, Micro-SD-Karte, 3,5 mm Audioausgang

Technische Daten Presenter

  • Reichweite: Bis zu 30 Meter kabellos
  • Batterielaufzeit: Bis zu 1 Jahr
  • Funktionen: Laserpointer, Slide-Steuerung, Bildschirm-Blackouts
  • Kompatibilität: Windows, MacOS

Ihr
Schulungsanspruch

Für diesen Personenkreis sind in aller Regel die in diesen Seminaren vermittelten Kenntnisse gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich, ohne dass es einer näheren Begründung bedarf. Dies trifft auch auf Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten.

Unsere Juristen beraten Sie gerne persönlich zum Schulungsanspruch.
Übrigens komplett ohne Warteschleife.

Telefon: 08158 99720
E-Mail: mail@waf-seminar.de

Bei der Auswahl der Referenten legt die W.A.F. viel Wert auf fundiertes Fachwissen und eine langjährige Erfahrung