Leiharbeit

Rechtliche Hintergründe der Arbeitnehmerüberlassung kennen

Leiharbeit nimmt im Rahmen der Flexibilisierung der Arbeitswelt einen immer höheren Stellenwert ein. In manchen Branchen steigt der Anteil der Leiharbeitnehmer im Vergleich zur Stammbelegschaft kontinuierlich. In diesem Seminar lernen Sie Ihre Rechte als Betriebsrat im Entleiher- und Verleiherbetrieb kennen. Außerdem erfahren Sie, wie Sie Nachteile für die Belegschaft vermeiden und gegen gesetzliche Verstöße des Arbeitgebers vorgehen können.

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Seminarinhalt

  • Echte und unechte Leiharbeit
  • Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung
  • Arbeitnehmerüberlassung innerhalb eines Konzerns
  • Arbeitnehmerüberlassung in der EU
  • Verleiher und Entleiher
  • Leiharbeitnehmer und Verleiher/Entleiher
  • Geltung von Tarifverträgen
  • Grundsatz "equal pay" - gleiche Bezahlung
  • Werk- und Dienstvertrag
  • Freie Mitarbeit; Scheinselbstständigkeit
  • Rechtsfolgen unwirksamer Überlassungsverträge
  • Straftatbestände und Ordnungswidrigkeiten
  • Entstehen eines Arbeitsverhältnisses?
  • Teilnahmerecht an Betriebsversammlungen
  • Beschwerderecht
  • Aufsuchen der Sprechstunde des BR
  • Wahlberechtigung bei der BR-Wahl
  • Vor der Beschäftigung von Fremdpersonal
  • Einsicht in Verträge
  • Übernahme von Fremdpersonal in ein Arbeitsverhältnis
  • Überstunden/Mehrarbeit von Fremdpersonal
  • Folgen bei Verstößen gegen die Beteiligung des Betriebsrats
  • Rechte des BR des Verleiherbetriebs

Wichtige
Hinweise

Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht und im Arbeitsrecht sind für die Teilnahme an diesem Seminar sehr empfehlenswert.

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, in deren Betrieben Fremdpersonal eingesetzt wird oder entsprechende Einsätze geplant sind.

Ihr
Seminarablauf

13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Freizeitprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
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Informationen zum
Schulungsanspruch

BR

Das Seminar erfüllt die Kriterien der Erforderlichkeit gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG, wenn im Betrieb ein Fremdpersonaleinsatz geplant ist oder bereits Leiharbeitnehmer beschäftigt sind. Laut Bundesarbeitsgericht besteht für den Betriebsrat, sofern ihm im Rahmen neu erlassener Gesetze Überwachungsaufgaben zukommen oder seine Beteiligungsrechte berührt werden, der Anspruch, Schulungen zu besuchen (BAG v. 31.10.1973, AP Nr. 2 zu § 40 BetrVG 1972).

Leiharbeit

Rechtliche Hintergründe der Arbeitnehmerüberlassung kennen

www.waf-seminar.de
mail@waf-seminar.de
08158 99720

Leiharbeit nimmt im Rahmen der Flexibilisierung der Arbeitswelt einen immer höheren Stellenwert ein. In manchen Branchen steigt der Anteil der Leiharbeitnehmer im Vergleich zur Stammbelegschaft kontinuierlich. In diesem Seminar lernen Sie Ihre Rechte als Betriebsrat im Entleiher- und Verleiherbetrieb kennen. Außerdem erfahren Sie, wie Sie Nachteile für die Belegschaft vermeiden und gegen gesetzliche Verstöße des Arbeitgebers vorgehen können.

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Starter-Set

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Seminarinhalt

Die Arbeitnehmerüberlassung
  • Echte und unechte Leiharbeit
  • Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung
  • Arbeitnehmerüberlassung innerhalb eines Konzerns
  • Arbeitnehmerüberlassung in der EU
Rechtsbeziehungen bei Leiharbeitnehmern
  • Verleiher und Entleiher
  • Leiharbeitnehmer und Verleiher/Entleiher
  • Geltung von Tarifverträgen
  • Grundsatz "equal pay" - gleiche Bezahlung
Weitere Möglichkeiten des Fremdpersonaleinsatzes
  • Werk- und Dienstvertrag
  • Freie Mitarbeit; Scheinselbstständigkeit
Unwirksame (illegale) Arbeitnehmerüberlassung
  • Rechtsfolgen unwirksamer Überlassungsverträge
  • Straftatbestände und Ordnungswidrigkeiten
  • Entstehen eines Arbeitsverhältnisses?
Rechte des Leiharbeitnehmers im Entleiherbetrieb
  • Teilnahmerecht an Betriebsversammlungen
  • Beschwerderecht
  • Aufsuchen der Sprechstunde des BR
  • Wahlberechtigung bei der BR-Wahl
Beteiligung des Betriebsrats
  • Vor der Beschäftigung von Fremdpersonal
  • Einsicht in Verträge
  • Übernahme von Fremdpersonal in ein Arbeitsverhältnis
  • Überstunden/Mehrarbeit von Fremdpersonal
  • Folgen bei Verstößen gegen die Beteiligung des Betriebsrats
  • Rechte des BR des Verleiherbetriebs
Betriebsvereinbarung zum Fremdpersonaleinsatz

Wichtige
Hinweise

Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht (https://www.waf-seminar.de/rubrik/grundlagenseminare-zum-betriebsverfassungsrecht) und im Arbeitsrecht (https://www.waf-seminar.de/rubrik/grundlagenseminare-zum-arbeitsrecht) sind für die Teilnahme an diesem Seminar sehr empfehlenswert.

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, in deren Betrieben Fremdpersonal eingesetzt wird oder entsprechende Einsätze geplant sind.

Ihr
Seminarablauf

Erster Seminartag
Nach dem Empfang um 13:30 Uhr startet das Seminar um 14:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Zweiter Seminartag
Das Seminar findet von 9:00 bis 16:30 Uhr statt mit anschließendem Freizeitprogramm.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Freizeitprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Letzter Seminartag
Das Seminar endet um 12:30 Uhr mit anschließendem Mittagessen.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.

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Schulungsanspruch

BR

Das Seminar erfüllt die Kriterien der Erforderlichkeit gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG, wenn im Betrieb ein Fremdpersonaleinsatz geplant ist oder bereits Leiharbeitnehmer beschäftigt sind. Laut Bundesarbeitsgericht besteht für den Betriebsrat, sofern ihm im Rahmen neu erlassener Gesetze Überwachungsaufgaben zukommen oder seine Beteiligungsrechte berührt werden, der Anspruch, Schulungen zu besuchen (BAG v. 31.10.1973, AP Nr. 2 zu § 40 BetrVG 1972).