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www.waf-seminar.de www.dworak-kornmesser.de a für Sie d Wir sind hr - 18.00 Uhr hr o. 8.00 U Mo. - D 0 Uhr - 17.00 U Fr. 8.0 FORTBILDUNG BETRIEBSRÄTE FORTBILDUNG SEHR GUT inaren 9 von 10 Sem seren den von un wer mit Teilnehmern tet. hr gut bewer se Mehr Infos au f Seite 13. BETRIEBSRÄTE Das W.A.F. Institut bietet Ihnen SEMINARPROGRAMM 2012 ZERTIFIZIERTE QUALITÄT Seminarprogramm 2012 April 2012 Bei uns ist die Vorbereitung, Organisation, Durchführung und Qualitätssicherung der Seminare seit 2004 nach DIN EN ISO 9001:2008 zertifiziert. Achten Sie auf dieses Qualitätsmerkmal, wenn Sie ein Seminar buchen. In den Bereichen Servicequalität und Kundenzufriedenheit sind wir TÜVgeprüft. Die TÜV-zertifizierte "ServiceQualität" garantiert die Umsetzung und konsequente Einhaltung hoher Qualitätsstandards. Guter Service und Kundenzufriedenheit stehen bei uns an erster Stelle. Reservierung und Seminarberatung 08157 4000 Fax: 08157 99690 SMS-Nr.: 01578 2124000 E-Mail: mail@waf-seminar.de Internet: www.waf-seminar.de o www.betriebsrat.com Xing: www.xing.com/companies/W.A.F.InstitutAG Facebook: www.facebook.com/BRFortbildung W.A.F. Betriebsräte-Fortbildung W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung Eugen-Friedl-Str. 6 82340 Feldafing Die W.A.F. ist in den Bereichen Servicequalität und Kundenzufriedenheit TÜV-geprüft. Das garantiert die Umsetzung und konsequente Einhaltung hoher Qualitätsstandards. Seit 2002 haben bereits mehr als 135.000 Betriebsräte unsere Qualitätsseminare besucht.

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Editorial W.A.F. Seminaranmeldung (Bitte diesen Vordruck kopieren) Für die Rücksendung wählen Sie bitte Fax-Nr.: 08157 99690 oder senden Sie eine E-Mail an: mail@waf-seminar.de Das Seminar Betriebsve rfassungsrecht Teil I zum Spezialpreis von 699,- EUR. Wichtig für alle Betriebsräte: W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung Seminarbüro Eugen-Friedl-Str. 6 82340 Feldafing Unverbin QR-Code mit Handy einscannen und direkt online anmelden unter www.waf-seminar.de/QAN Telefon 08157 dliche, k ostenfre ie Reser vierung Anruf ge nüg t! 40 0 0 Anmeldung zu folgendem Seminar von bis Seminar-Nr.: BR - 84 Wir melden heute, in ausdrücklicher Anerkennung Ihrer Seminarbedingungen, folgende TeilnehmerInnen verbindlich an: Liebe Kolleginnen und Kollegen im Betriebsrat, Belegschaften und Betriebe müssen sich immer schneller wechselnden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stellen. Der Gesetzgeber hat Ihnen als Betriebsrat die Verantwortung übertragen, dafür zu sorgen, dass dabei die Interessen der Kolleginnen und Kollegen gewahrt werden. Diese Aufgabe erfordert zu jeder Zeit Ihr kompetentes Handeln und rasches Reagieren auf unterschiedlichste Situationen im Unternehmen. Wir unterstützen Sie bei diesen komplexen Anforderungen durch unsere aktuellen und praxisnahen Grundlagen- und Spezialseminare, die alle wichtigen Themen für Ihre anspruchsvolle Betriebsratstätigkeit umfassen. Gerne möchten wir Ihnen für Ihre Betriebsratsarbeit auch einen erweiterten Service anbieten. Holen Sie sich Praxistipps im Internet unter www.betriebsrat.com, der großen Wissensplattform für Betriebsräte. Beteiligen Sie sich am direkten Erfahrungsaustausch unter Kollegen im kostenlosen Diskussionsforum auf www.br-forum.de oder halten Sie sich auf dem Laufenden zur aktuellen Rechtsprechung mit unserem monatlichen Newsletter, den Sie unter www.waf-seminar.de/newsletter abonnieren können. Trotz vieler neuer Themen, eines bleibt gleich: die Qualität der W.A.F. Seminare. Viele Tausend zufriedene Betriebsräte sprechen für sich. Auf die jahrelange Erfahrung unserer Experten können Sie sich verlassen. Bis bald in einem unserer Seminare. Herzliche Grüße Ihr Frau/Herrn Vorname, Name Tel.-Nr. im Betrieb E-Mail im Betrieb Frau/Herrn Vorname, Name Tel.-Nr. im Betrieb E-Mail im Betrieb Bitte buchen Sie folgende Leistungen für oben genannte TeilnehmerInnen auf Rechnung über das W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung: Hotelbuchung mit Übernachtung: Vollpension Halbpension Ja, mein Arbeitgeber möchte Übernachtung/ Verpflegung per Rechnung bezahlen. Ja, mein Arbeitgeber möchte Übernachtung/ Verpflegung mit Kreditkarte bezahlen. Kreditkarte: Mastercard Visa American Express Hotelbuchung ohne Übernachtung: Tagesgast inkl. Mittagessen (T1) (obligatorisch) Tagesgast inkl. Mittag- und Abendessen (T2) W.A.F. Service für Sie: Egal ob Sie Hotelgast oder Tagesgast sind, wir rechnen die Hotelund/oder Verpflegungskosten direkt mit Ihrem Arbeitgeber ab. Inhaber der Karte: Kartennummer: Prüfziffer: Gültig bis: Anreisetag Firmenname Abreisetag Telefon-Nr. des Betriebsrats Firma Straße Fax-Nr. des Betriebsrats * Firma PLZ, Ort E-Mail des Betriebsrats * Branche Anzahl Mitarbeiter Peter Britting Ihre Funktion im Betriebsrat Datum, Unterschrift des Betriebsrats Firmenstempel * Gerne informieren wir Sie künftig über unser Seminarangebot. Mit der Angabe Ihrer Faxnummer und/oder E-Mail-Adresse erklären Sie Ihr Einverständnis für den Erhalt von Informationen des W.A.F. Instituts für Betriebsräte-Fortbildung. Sollten Sie Ihre Einwilligung nicht in dieser Form geben wollen, streichen Sie bitte die entsprechenden Satzteile oder setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Ihre Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

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Kapitelübersicht Inhaltsübersicht, Stichwortverzeichnis Grundlagen-Seminare für alle Betriebsräte Seminare für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter Aufbau- und Spezial-Seminare für alle Betriebsräte Jugend- und Auszubildendenvertretung Leistungslohn, Zielvereinbarung und flexible Arbeitszeiten Rhetorik und Kommunikation Seminare für alle Betriebsräte im Wirtschaftsausschuss Soziale Belange im Betrieb Seminare für die Schwerbehindertenvertretung EDV für alle Betriebsräte BR-Sekretariat und Assistenz Terminübersicht Services und Anmeldung

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Betriebsvereinbarung Teil I .................................84 Betriebsvereinbarung Teil II ................................85 Betriebsversammlung Teil I .................................86 Betriebsversammlung Teil II ................................87 Betriebe ohne Tarifvertrag ..................................88 Mitbestimmungsrechte des BR beim Außendienst ..............................................89 Auffrischung im Betriebsverfassungsrecht ...........90 Neue Rechtsprechung am Bundesarbeitsgericht 91 Personalplanung, Personalentwicklung ..............92 Praktische Arbeit im Personalausschuss ..............93 Die Mitbestimmung des BR bei AT-Angestellten ...94 Arbeitnehmerüberlassung - Rechte des BR ........95 Teilzeit- und Befristungsgesetz ...........................96 Neue Gesetze und Rechtsprechung ...................97 Gleichbehandlungsgesetz AGG ..........................98 Informationsansprüche ................................99 Fehler in der BR-Arbeit .....................................100 Behinderung der BR-Arbeit ..............................101 Betriebliche Veränderungen .............................102 Personalabbau und betriebsbedingte Kündigungen ...................................................103 Betriebliches Vorschlagswesen ..........................104 Sprechstunden und Mitarbeitergespräche .........105 Arbeitslosengeld, Krankengeld, Rente ..............106 Europäisches Arbeitsrecht .................................107 Wieder gewählt in den BR .........................108 Vereinbarkeit von Beruf und BR-Mandat ..........109 Drohende Insolvenz .........................................110 Direktionsrecht und Änderungskündigung ........111 Kontrollaufgaben des Betriebsrats ..............112 Projektmanagement ...................................113 Sachverständige/Sachaufwand für BR ..............114 Der Europäische Betriebsrat EBR .......................115 Aktuelle Änderungen ArbR & Sozialrecht ..116 Mitbestimmung bei Überstunden ...............117 Tarifwechsel des Arbeitgebers ....................118 Haustarifvertrag .........................................119 Werkverträge und Fremdarbeitnehmer ......120 Soziale Mitbestimmung nach § 87 BetrVG .......... 121 ...........122 Elternzeit, Mutterschutz, Pflegezeit Teamentwicklung .............................................123 Telearbeit ..................................................124 Das Arbeitszeugnis ....................................125 Vielfalt der Belegschaft ..............................126 Rechtsanwendung für BR ..........................127 Betriebsrat im Krankenhaus .............................128 Jugend- und Auszubildendenvertretung JAV Teil I ..........................................................132 JAV Teil II .........................................................133 JAV Teil III ........................................................134 JAV-Vorsitzende .........................................135 Wieder gewählte JAV-Mitglieder ...............136 Rhetorik für die JAV .........................................137 Jugend- und Auszubildendenvertretung - Wahl ..........................................................138 Leistungslohn, Zielvereinbarung und flexible Arbeitszeiten Lohn und Gehalt - Rechte des BR .....................142 Leistungsorientierte Vergütung - MBR des BR ..143 Das Arbeitszeitrecht - Mitbestimmung des BR ....144 Flexibilisierung Arbeitszeit und Entlohnung ......... 145 Schichtarbeit ....................................................146 Dienstplangestaltung und Bereitschaftsdienst ...147

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Inhaltsübersicht Zielvereinbarung und Personalbeurteilungsgespräche ........................148 Betriebliche Altersversorgung ...........................149 Praxis des Veränderungsmanagements .............150 Beurteilung ......................................................151 TVöD Leistungsentgelt, Arbeitszeiten, Zielvereinbarung ..............................................152 Tarifrecht öffentlicher Dienst ......................153 Betriebliche Lohngestaltung .......................154 ERA - Leistungsvergütung/Zielvereinbarung ....155 Mitbestimmung bei Dienstreisen ................156 Seminare für alle Betriebsräte im Wirtschaftsausschuss Schulungsanspruch WA-Seminare ....................182 Wirtschaftsausschuss Teil I ................................183 Wirtschaftsausschuss Teil II ..............................184 Wirtschaftsausschuss Teil III .............................185 Wirtschaftsausschuss Teil IV ..............................186 Modernisierung Bilanzrecht .......................187 Internationale Rechnungslegung ......................188 AN-Vertreter im Aufsichtsrat Teil I.....................189 AN-Vertreter im Aufsichtsrat Teil II....................190 Praxis der Aufsichtsratstätigkeit .................191 Rhetorik und Kommunikation Schulungsanspruch für Rhetorik und Kommunikation ........................................160 Rhetorik Teil I ...................................................161 Rhetorik Teil II ..................................................162 Rhetorik Teil III .................................................163 Erfolgreich verhandeln Teil I .............................164 Erfolgreich verhandeln Teil II ............................165 Mediation im Betrieb Teil I ...............................166 Mediation im Betrieb Teil II ..............................167 Mediation im Betrieb Teil III ..............................168 Erfolgreich kommunizieren als BR .....................169 Konfliktmanagement Teil I ................................170 Konfliktmanagement Teil II ..............................171 Rhetorik - Klartext reden .................................172 Frauen im Betriebsrat .................................173 Mobbing Teil I ..................................................174 Mobbing Teil II .................................................175 Mobbing Teil III ................................................176 Workshop Mobbing im Betrieb ........................177 ........178 Betriebsrats- und Ausschusssitzungen Soziale Belange im Betrieb Arbeitssicherheit Teil I .......................................194 Arbeitssicherheit Teil II ...............................195 Alternde Belegschaften .....................................196 Ältere ArbeitnehmerInnen ................................197 Drogen-, Alkohol- und Suchtkrankheiten Teil I..198 Drogen-, Alkohol- und Suchtkrankheiten Teil II .. 199 Drogen-, Alkohol- und Suchtkrankheiten Teil III ...................................200 Krankheit und Gesundheitsförderung ...............201 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Teil I ..............................................202 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Teil II .............................................203 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Teil III .....................................204 Betriebsklima - Einfluss des BR .........................205 Überlastungsanzeige ........................................206

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Stichwortverzeichnis Abfindung 36 Abmahnung 47 Abspaltung 80 AGG Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz 98 Aktuelle Rechtsprechung - am BAG 91 - an (Landes)arbeitsgerichten 44 Alkohol im Betrieb 198, 199, 200 Ältere ArbeitnehmerInnen 196, 197 Alternde Belegschaften 196 Altersversorgung, betriebliche 149 Änderungen im Arbeitsrecht 48 Änderungskündigung 36, 103 Anerkennungsverfahren (Schwerbehinderte) 216, 223 Anhörung des BR (bei Kündigungen) 36, 47 Arbeitnehmerdatenschutz 238 Arbeitnehmererfindung 104 Arbeitnehmerhaftung 75 Arbeitnehmerüberlassung 95 Arbeitslosengeld 106 Arbeitsplatzgestaltung 202, 203, 204 Arbeitsrecht 32, 34, 36, 38, 39, 43, 46, 107 - für Schwerbehindertenvertreter 217 Arbeitssicherheit, Arbeits- und Gesundheitsschutz - Einführungsseminar 194 - Aufbauseminar 195 - für Schwerbehindertenvertreter 222 Arbeitsstättenverordnung 194, 195 Arbeitsüberlastung für SBV 221 Arbeitsunfähigkeit 201 Arbeitsvergütung 142 - im Grundlagen-Seminar 32 Arbeitsvertrag/Arbeitsverhältnis - Begründung 32 - Beendigung, Kündigung 36 - Beteiligung des Betriebsrats 20, 78 - Klauseln im Arbeitsvertrag 32 Arbeitszeit 144 - Flexibilisierung 145 - im Gesundheitswesen 128 Assistentin des BRV 245 AT-Angestellte 94 Auffrischungs-Seminar für BR-Mitglieder - für wieder gewählte BR 108 - im BetrVG 90 - zum Arbeitsrecht 46 Aufhebungsvertrag 36 Aufsichtsrat 189, 190 Aufspaltung 80 Ausbildungsvertrag 133 Ausgliederung 79 Ausländische Arbeitnehmer 126 Ausschüsse - Betriebsausschuss 77 - Personalausschuss 93 - Wirtschaftsausschuss 183, 184, 185, 186 Außendienst 89 Außerordentliche Kündigung 36 BAG 91 Beendigung des Arbeitsverhältnisses 36, 209 - bei Betriebsänderung 81,103 Befristete Arbeitsverhältnisse 96 Behinderung der BR-Arbeit 101 Belastungen, psychische 202, 203, 204 Berater für den Betriebsrat 81, 114 Bereitschaftsdienst 144, 147 Berufliche Bildung 24, 207 Berufsausbildung 132, 133, 134 Beschlussfassung 74 Beteiligungsrechte des BR - Grundlagen 16 - siehe personelle Angelegenheiten 20 - siehe soziale Angelegenheiten 20, 121 - siehe wirtschaftliche Angelegenheiten 24 Betriebsänderungen 81 - im Grundlagen-Seminar 24 - Personalabbau 103 - Umwandlung, Betriebsübergang 80 Betriebsausschuss 77 Betriebsklima 205 Betriebsrat im Krankenhaus 128 Betriebsratsbüro 244, 245, 246, 247, 248, 249 Betriebsratssitzung 74 Betriebsratsvorsitzende - Betriebsversammlung 86 - Führungskompetenz 60, 61 - neu als BRV 63 - Rhetorik 161, 162, 163 - Spezial-Seminar Teil I 54 - Spezial-Seminar Teil II 56 - Spezial-Seminar Teil III 58 - Verhandlung 164, 165 Betriebsübergang 80 Betriebsvereinbarung 84, 85 Betriebsverfassungsrecht - Auffrischung im BetrVR 90 - für Ersatzmitglieder 28 - Grundlagen-Seminare 16, 20, 24 - Kompaktseminare 26, 27 - siehe auch personelle Angelegenheiten 20, 78 - siehe auch soziale Angelegenheiten 20, 121 - siehe auch wirtschaftliche Angelegenheiten 24, 27 Betriebsversammlung - Teil I 86 - Teil II 87 Betriebswirtschaft - Grundlagen für alle BR 40, 41 Beurteilung 148, 151 Bilanz 184, 185, 186, 188 Bilanzrechts-Modernisierung 187 Bundesarbeitsgericht 91 Bundesdatenschutzgesetz 232, 233 Burn-out-Syndrom 202, 203, 204 Call-Center 235 Datenschutz - Teil I 232 - Teil II 233 Dienstplangestaltung 147 Dienstreisen 156 Direktionsrecht und Änderungskündigung 111 Diskriminierung 98 - bei Mobbing 174, 177 - Drogen im Betrieb 198, 199, 200 EDV- und IT-Systeme - Datenschutz 232, 233, 237 - Netzwerke 236 - PC im Büro 229,230 Effiziente Betriebsratsarbeit 109, 113 Eingliederungsmanagement 211 Eingruppierung 20, 78, 142 Einigungsstelle 69 Einstellung 78 Elterngeld 34 Elternzeit 34, 122 Entgelt siehe Lohn, Gehalt Entgeltfortzahlung 32, 106 Entgeltrahmenabkommen - ERA Zielvereinbarungen 155 Entlassungen siehe Kündigungen Erforderlichkeit von Schulungen - für Grundlagen-Seminare 10, 11 - für Rhetorik, Kommunikation 160 - für WA-Seminare 182 - für EDV-Seminare 228 Ergonomie am PC-Areitsplatz 229 Ersatzmitglied 28 Erziehungsgeld 34, 122 Europäischer Betriebsrat 115 Europäisches Arbeitsrecht 107 Fehler in der BR-Arbeit 100 Fehlzeiten, Krankheiten 201 Firmeninterne Seminare siehe Inhouse Seminare Flexibilisierung Arbeitszeit

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und Entlohnung 145 Frauen im Beruf 126, 208 Frauen im Betriebsrat 173 Freie Rede siehe Rhetorik Freistellung - für die Arbeit des Betriebsrats 16 - freigestellte BR-Mitglieder 64, 65 Fristlose Kündigung 36, 47 Führung 60, 61 Fusion, Verschmelzung 80 - Wahl zur JAV 138 - wieder gewählt 136 Nachteilsausgleich 81 Nachwirkung - von Betriebsvereinbarungen 84, 85 - von Tarifverträgen 88 Nebenpflichten - des Arbeitgebers 32, 38 - des Arbeitnehmers 32, 38 Netzwerk - EDV 236 - wirtschaftliche Informationen 185, 186 Neues aus dem Arbeits- und Sozialrecht 116 Niederschriften 30, 31, 246 Kennziffern, wirtschaftliche 40, 41, 184, 185, 186 Kleinbetrieb 29 Kommunikation im Betrieb - BR-Sekretariat 247 - erfolgreich kommunizieren 169 - siehe auch Rhetorik 161, 162, 163 - Verhandlungen 164, 165 Konfliktmanagement 170, 171 - durch Mediation 166, 167, 168 - siehe auch Mobbing 174, 175, 176 Kontrollaufgaben des BR 112 Kontrolleinrichtungen zur Arbeitnehmerüberwachung 232 Konzernbetriebsrat 68 Korrespondenz des BR 249 Krankengeld 106 Krankheit 106, 201 Kündigung 47, 78 - Auszubildender 133 - Beachtung BetrVG 20 - im Arbeitsrecht 36 - infolge Krankheit 201 - Personalabbau Outsourcing 79 - Rechtsprechung 91 - Schwerbehinderter 217 - Sozialauswahl 36 Gehalt - bei Leistungsentlohnung 143 - im Grundlagen-Seminar 20,32 - im Spezial-Seminar 142 - in Betrieben ohne Tarifvertrag 88 Gesamtbetriebsrat 66, 67 Geschäftsführung im BR 70 Gesetzesänderungen 48 Gesprächsführung für neu gewählte BR 42 Gesundheitsarbeit im Betrieb 212 Gesundheitsförderung 201, 212 Gesundheitsschutz 194, 195 Gewinn- und Verlustrechnung 183 Gläserner Mitarbeiter, Datenschutz 232, 233 Gleichbehandlung 98 Gleitzeit 144 Grundlagen-Seminare - Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz 194, 195 - im Arbeitsrecht 32, 34, 36 - im Betriebsverfassungsrecht 16, 20, 24 - wirtschaftliche Kenntnisse 40, 41 Günstigkeitsprinzip 88 Öffentlichkeitsarbeit - Teil I 82 - Teil II 83 - Betriebsversammlung 86, 87 Outsourcing 79 Pausen siehe Ruhezeiten PC-Einsatz für BR 229, 230, 231 Personalabbau - bei Outsourcing 79 - Beteiligung des BR 20 - Betriebsänderung 81 - betriebsbedingte Kündigung 36 - im Grundlagen-Seminar 20, 36 - von Schwerbehinderten 217 Personalausschuss 93 Personalauswahl 78, 92 Personalbeurteilung 148, 151 Personalentwicklung 92 Personalplanung 92 Personelle Angelegenheiten - Beurteilung 148, 151 - Einstellung, Versetzung, Kündigung 78 - im Grundlagen-Seminar 16, 20, 24 - Personalplanung/-auswahl 78, 92 - Zielvereinbarungen 148 Pflegezeitgesetz 122 Pflichten - des Betriebsrats 16, 26 - von Arbeitgeber und Arbeitnehmer 32, 38 PR Public Relation des Betriebsrats 82, 83 Prämien 142, 143 Prävention - Gesundheitsgefahren 201 - Schwerbehinderung 218 Probezeit, Arbeitsvertrag 32, 38 Projektmanagement 113 Protokoll- und Schriftführung 30, 31 Provisionen 142, 143 Psychische Belastungen Leiharbeit 95 Leistungslohn 143, 148 Lohn 142 - außerhalb von Tarifverträgen 154 - siehe auch Gehalt 142 Haftung des BR 75 Haustarifvertrag 119 Informationsansprüche des BR 99 Informationsseminar Arbeitsrecht 43 Inhouse Seminare 277 Initiativrechte des Betriebsrats 121 Insolvenz 110 Interessenausgleich 81 Internetseite des Betriebsrats 239 Intranet 236, 239 Mediation - Teil I 166 - Teil II 167 - Teil III 168 Medien siehe Öffentlichkeitsarbeit Medikamentenmissbrauch 198, 199, 200 Mehrarbeit 144 Mitarbeitergespräch 105 Mitbestimmung - personelle Angelegenheiten 20, 78 - soziale Angelegenheiten 20, 121 - wirtschaftliche Angelegenheiten 24, 80, 81 Mobbing 174, 175, 176, 177 Mobbing und Konfliktcoach 173, 195 Monatsgespräch 16 Mutterschutz 34, 122 Jahresabschluss 183, 184, 185 JAV, Jugend- und Auszubildendenvertretung - Rhetorik 137 - Teil I 132 - Teil II 133 - Teil III 134 - Vorsitz 135

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Stichwortverzeichnis - Teil I 202 - Teil II 203 - Teil III 204 Rechnungslegung, internationale 188 Rechtsanwendung für BR 127 Rechtsprechung - Aktuelle Rechtsprechung 44 - Rechtsprechung des BAG 91 Regelungsabrede 84, 85 Reisekostenrichtlinie 156 Rente 106, 209 Rhetorik - Teil I 161 - Teil II 162 - Tiel III 163 - für die JAV 137 - für die Schwerbehindertenvertretung 220 - Klartext reden 172 Rufbereitschaft 144 Ruhezeiten 144 Sachverständige - bei Betriebsänderungen 81 - bei Wirtschaftsausschuss-Sitzungen 183 - und Sachaufwand 114 Schichtarbeit - Arbeitszeitmodelle 144, 146 SchriftführerInnen - Teil I 30 - Teil II 31 Schriftverkehr - im BR-Sekretariat 246 - mit dem BR-PC 229, 230 Schulungsanspruch - für Grundlagen-Seminare 10, 11 - für Rhetorik, Kommunikation 160 - für WA-Seminare 182 - für EDV-Seminare 228 - Kostenübernahme 288 Schwangerschaft 34 Schwarzes Brett, Aushänge 82, 83 Schwerbehindertenvertretung - Aktuelle Änderungen im Schwerbehinderten-, Arbeits- und Sozialrecht 218 - Anerkennung SBV-Eigenschaft 223 - Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht für die SBV 217 - Arbeitssicherheit für die SBV 222 - Rechte, Grundlagen des Schwerbehindertenrechts 216 - Rhetorik für die SBV 220 Sekretariat des Betriebsrats - Assistenz des BRV 245 - Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht 244, 246 - Kommunikation 247 - Protokolle/Niederschriften 246 - Wissen auffrischen 248 Sicherheitsbeauftragter, Arbeitssicherheit 194, 195 Sitzungen des BR 74 Sitzungen leiten 178 Sozialauswahl, Kündigung 103 - Änderungen bei der Sozialauswahl 46 - bei Betriebsänderungen 81 - im Grundlagen-Seminar 36 Soziale Angelegenheiten, § 87 BetrVG 121 Sozialplan - bei Betriebsänderungen 81 - bei Umwandlungen und Betriebsübergang 80 Sprechstunden und Mitarbeitergespräch 105 Stellenabbau siehe Personalabbau StellvertreterIn der/des BRV 62 Stress - Mobbing 174, 175, 176 - psychische Belastungen 202, 203, 204 Sucht 198, 199, 200 - Betriebsänderung 81 - im Grundlagen-Seminar 24 - Unternehmensumwandlung 80 Unfallverhütung, Arbeitsschutz 194, 195 Unternehmensausspaltung/-abspaltung 80 Urlaub 20, 34 Urteile siehe Rechtsprechung Veränderungen, betriebliche 102 Vereinbarkeit von Beruf und BR-Mandat 109 Verhaltenskontrolle, Arbeitnehmerüberwachung 232, 236 Verhandlungsführung 164, 165 - Rhetorik 161, 162, 163 Verkauf 80 Verschmelzung, Fusion 80 Versetzung 78 Vertrauensperson, Schwerbehindertenvertretung 216, 217, 218, 219, 220, 221 Vertrauensvolle Zusammenarbeit 16, 49 Vielfalt in der Belegschaft 126 Vorschlagswesen 104 Tagesordnung - Betriebsversammlung 86 - BR-Sitzung 16, 54, 74 - für SchriftführerInnen 31 Taktik 164 Tarifrecht öffentlicher Dienst 153 Tarifvertrag - Arbeitsrecht 32 - Betriebe ohne Tarifvertrag 88 - Haustarifvertrag 119 Tarifwechsel 118 Teamentwicklung für den BR 123 Technische Kontrolleinrichtungen - Datenschutz 232, 233, 236 - Mitbestimmung 121 Teilzeitarbeit 96 Telearbeit 124 Tendenzbetrieb 45 Textverarbeitung 229, 230 Transfermaßnahmen 103 TVöD - Entgelt 152 Wahl - JAV 138 Weisungsrecht, Direktionsrecht des Arbeitgebers 111 Werkverträge und Fremdarbeitnehmer 95, 120 Widerspruch zur Kündigung 20, 36 Wirtschaftliche Angelegenheiten - Betriebsänderung 81 - betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse 40, 41 - im Grundlagen-Seminar 24 - Umwandlung, Verkauf, Betriebsübergang 80 Wirtschaftsausschuss - Analyse des Jahresabschlusses 184 - Bilanzpolitische Gestaltungsspielräume 185 - Rechtsgrundlagen, Einführung 183 Zeitung des Betriebsrats 83 Zeugnis, Arbeitszeugnis 125 Zielvereinbarung 148, 152 Zugangskontrollen 232 Zulagen 142, 143 Zusammenarbeit - mit Arbeitgeber 16, 49 - mit GBR 66 - mit JAV 132, 133, 134 - mit Schwerbehindertenvertretung 217 Überlastungsanzeige 206 Überstunden - Arbeitszeitregelungen 144 - im Grundlagen-Seminar 20 - im Spezial-Seminar 117 - Vergütung 142, 143 Umgruppierung 78, 142 Umwandlung, Umstrukturierung

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12 gute Gründe für Ihren Besuch eines W.A.F. Seminars 8. Wir sind neutral und interessenunabhängig, aber nicht unparteiisch: Wir stehen auf der Seite der Betriebsräte! 1. Alles aus einer Hand durch die komplette Abwicklung von der Seminarbis zur Hotelbuchung. 2. Seminaranmeldung und Hotelbuchung sind auch ohne Unterschrift des Arbeitgebers möglich. 9. Die MitarbeiterInnen im W.A.F. Seminarbüro beraten Sie individuell und unterstützen Sie bei Fragen rund um das Thema Schulungen. 3. Sie haben keine privaten Auslagen für das Hotel - die gesamte Hotelabrechnung übernimmt die W.A.F. 10. Unsere qualifizierten und extra geschulten Referenten sind ausgewählte Rechts- bzw. Fachanwälte sowie Spezialisten aus der Praxis. 4. Kompakte 3- bis 4-tägige Seminare sparen Übernachtungen, Arbeitszeitausfall und Spesen. 11. Die freundlichen und kompetenten SeminarleiterInnen sorgen für einen reibungslosen Ablauf unserer Seminare, haben immer ein offenes Ohr für Sie und kümmern sich um das individuell zusammengestellte Rahmenprogramm. 5. Wir akzeptieren auch dann die Seminarteilnahme, wenn der Arbeitgeber die Kostenübernahme in Frage stellt. Wir gehen trotz der rechtlichen Unsicherheiten mit den Seminar- und Hotelkosten in Vorlage. In diesen Fällen liegt es am Betriebsrat, sich um die Übernahme der Schulungskosten durch den Arbeitgeber zu kümmern. Dazu hat der Gesetzgeber dem Betriebsrat das Recht eingeräumt, diese gegebenenfalls im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren durchzusetzen. 12. Die Vorbereitung und Durchführung unserer Seminare ist ISO-zertifiziert. Außerdem sind wir in den Bereichen Service-Qualität und Kundenzufriedenheit TÜV-geprüft. Achten Sie auf diese Qualitätsmerkmale, wenn Sie Seminare buchen. 6. Ausgewählte W.A.F. Tagungshotels garantieren optimale Seminarbedingungen. Mit der Bahn ab hin und zurück zu Ihrem W.A.F. Seminar! 99,-EUR 7. Bei unseren Seminaren können Sie zu vielen Betriebsräten aus unterschiedlichen Branchen Kontakte knüpfen. Da wir meist mehrere Seminargruppen parallel schulen, ist der Austausch von Kollege zu Kollege ganz einfach. Mehr Infos unter www.waf-seminar.de/bahn

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Der Seminar-Navigator für alle Betriebsratsmitglieder Betriebsverfassungsrecht & Diese Grundlagen-Seminare jeden Betriebsrat Recht & Pflicht zu Grundlagen-Seminaren Betriebsverfassungsrecht: Nach § 37 Abs. 6 BetrVG sind diese Seminare für Betriebsräte unbedingt erforderlich. Das BR-Mitglied ist sogar verpflichtet, sich Kenntnisse im BetrVG anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Einsteigerseminare Betriebsverfassungsrecht Teil I - III finden Sie auf den Seiten 16 - 25 Betriebsverfassungsrecht kompakt Teil I - II finden Sie auf den Seiten 26 - 27 Aufbau-/Spezial-Seminare Seminare für personelle Angelegenheiten Seiten 47, 78, 92, 93, 103 Seminare für Rhetorik und Kommunikation Seiten 159 - 178 Seminare für soziale Angelegenheiten Seiten 193 - 212 Seminare für EDV und Datenschutz Seiten 227 - 239 Seminare für wirtschaftliche Angelegenheiten Seiten 79 - 81, 90, 103 Seminare für das BR-Sekretariat Seiten 243 - 249

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Arbeitsrecht sind ein "Muss" für Recht & Pflicht zu Grundlagen-Seminaren Arbeitsrecht: Nach § 37 Abs. 6 BetrVG sind diese Seminare für Betriebsräte unbedingt erforderlich. "Das allgemeine Arbeitsrecht ist mit dem BetrVG als der gesetzlichen Grundlage für die Tätigkeit des Betriebsrats eng verflochten. Deshalb sind Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts für alle BR-Mitglieder unerlässlich" (BAG vom 16.10.1986 - 6 ABR 14/84). Einsteigerseminare Arbeitsrecht Teil I - III finden Sie auf den Seiten 32 - 37 Arbeitsrecht kompakt Teil I - II finden Sie auf den Seiten 38 - 39 Seminare für besondere Funktionen Seminare für BRV Seiten 53 - 70 Seminare für SBV Seiten 215 - 223 Seminare für WA-Mitglieder Seiten 181 - 188 Seminare für JAV Seiten 131 - 138 Seminare für Aufsichtsräte Seiten 189 - 191 Seminare für SchriftführerInnen Seiten 30, 31

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Zertifizierte Qualität TÜV Süd Prüfsiegel "ServiceQualität" Seit 2009 sind wir in den Bereichen ServiceQualität und Kundenzufriedenheit TÜV-geprüft. Die TÜV-zertifizierte "ServiceQualität" garantiert die Umsetzung und konsequente Einhaltung hoher Qualitätsstandards. Guter Service und Kundenzufriedenheit stehen bei uns an erster Stelle. ISO-Zertifizierung garantiert Qualität Bei uns ist die Vorbereitung, Organisation, Durchführung und Qualitätssicherung der Seminare seit 2004 nach DIN EN ISO 9001:2008 zertifiziert. Dies ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal für Sie als Kunden. Sie auf Achten alitätsiese Qu wenn Sie d ale, ! merkm inare buchen em Ihre S QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QQG

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Zufriedene Kunden sind uns das Wichtigste SEHR GUT 9 von 10 Sem werden von inaren un Teilnehmern seren m sehr gut bew it ertet. Bei uns zählt Ihre Meinung! Damit wir die Qualität unserer Seminare stetig verbessern können, bitten wir unsere Teilnehmer nach jedem Seminar, diesen Fragebogen auszufüllen. Ihre Bewertung spricht für sich. Service-Qualität und Kundenzufriedenheit sind bei uns TÜVgeprüft. Die Vorbereitung und Durchführung der W.A.F.-Seminare sind ISO-zertifiziert. Note *1,23 mit sehr gut bewerten die Teilnehmer unsere Referenten und Seminarleiter Note *1,38 mit sehr gut bewerten die Teilnehmer die W.A.F.-Seminare QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QQG *Quelle: Teilnehmerbefragung Jan.-Dez. 2011

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G r u n d l a g e n -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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G r u n d l a g e n -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Grundlagen-Seminare für alle Betriebsräte INHALT Betriebsverfassungsrecht Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil III Betriebsverfassungsrecht kompakt Teil I Betriebsverfassungsrecht kompakt Teil II Betriebsverfassungsrecht für Ersatzmitglieder BR in Kleinbetrieben Schriftführer des Betriebsrats Teil I Schriftführer des Betriebsrats Teil II Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil I Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil II Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil III 16 20 24 26 27 28 29 30 31 32 34 36 Arbeitsrecht kompakt Teil I Arbeitsrecht kompakt Teil II Wirtschaftliche Grundkenntnisse Teil I Wirtschaftliche Grundkenntnisse Teil II Gesprächsführung für BR Info-Seminar Arbeitsrecht Aktuelle Rechtsprechung BetrVG + AR Betriebsratsarbeit im Tendenzbetrieb Update Arbeitsrecht Kündigungs-ABC und Abmahnung Änderungen im Arbeitsrecht 2012 Zusammenarbeit BR und AG 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 Um Ihre verantwortungsvollen Aufgaben im Betriebsrat optimal zu meistern, ist es wichtig, dass Sie Ihre eigenen Rechte und Pflichten als Betriebsrat genau kennen. Dafür benötigen Sie ein fundiertes Grundlagenwissen und Fachkenntnisse, denn nur dann können Sie Ihren Kolleginnen und Kollegen wirklich helfen. Mit unseren praxisnahen Grundlagen-Seminaren machen wir Sie in kürzester Zeit fit für Ihre tägliche Betriebsratsarbeit!

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G r u n d l a g e n -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Betriebsverfassungsrecht Teil I Das Einsteigerseminar für alle Betriebsräte Teilnehmerkreis Dieses wichtige Grundlagen-Seminar wendet sich an alle Betriebsratsmitglieder, die noch keine oder nur geringe Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht besitzen. Besonders eignet es sich für Sie als neu gewähltes oder nachgerücktes Betriebsratsmitglied ohne Vorkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht. Für Ersatzmitglieder des Betriebsrats und Schwerbehindertenvertreter ist dieses Seminar ebenfalls zu empfehlen. Seminarinhalt Aufbau von Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht > Betriebsverfassungsrecht als Recht des Betriebsrats und der Belegschaft > Abgrenzung zum Individual-Arbeitsrecht > Bedeutung der Betriebsverfassung, nationales Recht und EU-Recht > Rechtsquellen - Umgang mit Gesetzen und Kommentaren Verhältnis Betriebsrat - Arbeitgeber - Belegschaft > Vertrauensvolle Zusammenarbeit zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs > Monatsgespräch > Beilegung von Meinungsverschiedenheiten > Ernsthafter Wille zur Einigung > Zusammenarbeit mit Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigung > Betriebsrat als "Kummerkasten" der Belegschaft Persönliche Situation der Betriebsratsmitglieder > Ehrenamt - besonderer Kündigungsschutz > Freistellung von der Arbeit (§§ 37 Abs. 2 und 38 BetrVG) > Entgeltfortzahlung während der Betriebsratsarbeit > Betriebsratsarbeit außerhalb der persönlichen Arbeitszeit > Benachteiligungsverbote > Fortbildungsanspruch des Betriebsrats > Stellung von Ersatzmitgliedern Das Betriebsratsgremium - Organisation und Geschäftsabläufe > Rechte und Pflichten des Betriebsratsvorsitzenden > Bildung von Ausschüssen, Geschäftsordnung > Betriebsratssitzungen; Sprechstunden > Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats > Beschlussfassungen des Betriebsrats Einführung in die Beteiligungsrechte des Betriebsrats > Informationsrechte und allgemeine Aufgaben des Betriebsrats > Überwachung der Durchführung von Gesetzen > Vorschlagsrechte, z.B. Personalplanung > Unterrichtungs- und Beratungsrechte, z.B. Planung neuer Arbeitsverfahren > Personelle Beteiligungsrechte, z.B. Einstellungen > Anhörungsrechte, z.B. bei Kündigungen > Mitbestimmungsrechte, z.B. bei Arbeitszeitregelungen Grundsätze der (erzwingbaren) Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats > Erzwingbare Betriebsvereinbarungen > Freiwillige Betriebsvereinbarungen > Grundsätze der sozialen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach § 87 BetrVG Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie erhalten einen Überblick über Ihre Aufgaben und Rechte als Betriebsratsmitglied. Praktische Übungen und Fallbeispiele verschaffen Ihnen einen Eindruck über Inhalt und "Reichweite" der Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte des Betriebsrats. Sie erfahren außerdem, was Sie zur praktischen Organisation Ihrer Arbeit als Betriebsrat wissen müssen. § 37 Abs. 6 BetrVG Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Dieses Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83). Schwerbehindertenvertretung Qualität Dieses Seminar ist nach § 96 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich. In den letzten Jahren haben 8.560 Teilnehmer dieses Seminar besucht. 99,3 % davon würden dieses Seminar anderen Betriebsräten weiterempfehlen. Zudem haben diese Teilnehmer das Seminar im Durchschnitt mit einer Schulnote von 1,18 bewertet. Spezialpreis: Preis pro Teilnehmer eines BR-Gremiums zu einem Termin 3 2 1 Teilnehmer 599,- EUR Teilnehmer 649,- EUR Teilnehmer 699,- EUR QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS163 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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G r u n d l a g e n -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Spezialpre 699,- EUR Seminar-Nr. BR163-3580-84 BR163-3581-84 BR163-3583-84 BR163-3584-84 BR163-3599-84 BR163-3620-84 BR163-3621-84 BR163-3622-84 BR163-3619-84 BR163-3824-84 BR163-3881-84 BR163-3882-84 BR163-3883-84 BR163-3884-84 BR163-3885-84 BR163-3886-84 BR163-3887-84 BR163-3938-84 BR163-3939-84 BR163-3940-84 BR163-3950-84 Seminartermine Seminartermine Seminar-Nr. BR163-3949-84 BR163-3970-84 BR163-3965-84 BR163-3968-84 BR163-3969-84 BR163-4025-84 BR163-4026-84 BR163-4027-84 BR163-4029-84 BR163-4095-84 BR163-4112-84 BR163-4110-84 BR163-4145-84 BR163-4441-84 BR163-4439-84 BR163-4440-84 BR163-4458-84 BR163-4476-84 BR163-4477-84 BR163-4475-84 BR163-4512-84 BR163-4513-84 17.04. - 20.04.2012 Dresden 17.04. - 20.04.2012 Kleinmachnow/Berlin 17.04. - 20.04.2012 Bremen 17.04. - 20.04.2012 Düsseldorf-City 23.04. - 26.04.2012 Sonthofen im Allgäu 24.04. - 27.04.2012 Potsdam-Templiner See 24.04. - 27.04.2012 Bochum 24.04. - 27.04.2012 Mönchengladbach 24.04. - 27.04.2012 Künzell/Fulda 01.05. - 04.05.2012 Bremen 08.05. - 11.05.2012 Ahrensburg b. Hamburg 08.05. - 11.05.2012 Ohlstadt b. Garmisch-P. 08.05. - 11.05.2012 Willingen/Sauerland 08.05. - 11.05.2012 Berlin 08.05. - 11.05.2012 Hamburg-Horn 08.05. - 11.05.2012 Bonn 08.05. - 11.05.2012 Frankfurt 14.05. - 17.05.2012 München-Unterhaching 14.05. - 17.05.2012 Berlin-Friedrichshain 14.05. - 17.05.2012 Hannover-Lahe 21.05. - 24.05.2012 Garmisch-Partenkirchen 21.05. - 24.05.2012 Weiler im Allgäu 22.05. - 25.05.2012 Grenzhausen/Koblenz 22.05. - 25.05.2012 Göttingen 22.05. - 25.05.2012 Herrenberg b. Stuttgart 22.05. - 25.05.2012 Leipzig 29.05. - 01.06.2012 Potsdam-Templiner See 17.04. - 20.04.2012 Regensburg-Königswiesen BR163-3579-84 29.05. - 01.06.2012 Bad Wildungen 29.05. - 01.06.2012 Düsseldorf-Seestern 29.05. - 01.06.2012 Bayreuth 04.06. - 07.06.2012 Mönchengladbach 05.06. - 08.06.2012 Hamburg-Bergedorf 05.06. - 08.06.2012 Dresden-Altmarkt 11.06. - 14.06.2012 Trier 12.06. - 15.06.2012 Berlin-Spandau 12.06. - 15.06.2012 Sonthofen im Allgäu 12.06. - 15.06.2012 Willingen/Sauerland 18.06. - 21.06.2012 Bremen 19.06. - 22.06.2012 Weiler im Allgäu 19.06. - 22.06.2012 Künzell/Fulda 19.06. - 22.06.2012 Oberhausen 26.06. - 29.06.2012 Herrenberg b. Stuttgart 26.06. - 29.06.2012 Düsseldorf-Seestern Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/163 (163 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) StarterSet im Wer t von 219 ,- EUR Weitere Termine siehe nächste Seite Kostenlos für alle Teilnehmer von Betriebsverfassungsrecht Teil I "Fitting" Betriebsverfassungsgesetz CD-ROM "BetriebsRatGeber" ArbG und umfangreiche Seminarunterlagen Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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G r u n d l a g e n -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Betriebsverfassungsrecht Teil I Das Einsteigerseminar für alle Betriebsräte Seminartermine Seminar-Nr. BR163-4509-84 BR163-4510-84 BR163-4511-84 BR163-4537-84 BR163-4527-84 BR163-4560-84 BR163-4561-84 BR163-4588-84 BR163-4589-84 BR163-4590-84 BR163-4591-84 BR163-4619-84 BR163-4639-84 BR163-4637-84 BR163-4636-84 BR163-4638-84 BR163-4674-84 BR163-4675-84 BR163-4676-84 BR163-4673-84 BR163-4684-84 BR163-4698-84 BR163-4696-84 BR163-4697-84 BR163-4707-84 BR163-4708-84 BR163-4716-84 BR163-4717-84 BR163-4722-84 BR163-4728-84 BR163-4729-84 BR163-4730-84 BR163-4740-84 BR163-4741-84 BR163-4752-84 BR163-4753-84 BR163-4778-84 BR163-4779-84 BR163-4788-84 BR163-4789-84 Seminartermine Seminar-Nr. BR163-4790-84 BR163-4823-84 BR163-4822-84 BR163-4833-84 BR163-4834-84 BR163-4835-84 BR163-4863-84 BR163-4886-84 BR163-4883-84 BR163-4884-84 BR163-4881-84 BR163-4904-84 BR163-4905-84 BR163-4906-84 BR163-4907-84 BR163-4933-84 BR163-4972-84 BR163-4988-84 BR163-4989-84 BR163-4990-84 BR163-5014-84 BR163-5019-84 BR163-5043-84 BR163-5061-84 BR163-5062-84 BR163-5059-84 BR163-5060-84 BR163-5058-84 BR163-5103-84 BR163-5104-84 BR163-5105-84 BR163-5106-84 BR163-5114-84 BR163-5132-84 BR163-5133-84 BR163-5166-84 BR163-5167-84 BR163-5193-84 BR163-5196-84 BR163-5198-84 26.06. - 29.06.2012 Berlin-Spandau 26.06. - 29.06.2012 Lüneburg 28.08. - 31.08.2012 Berlin-Friedrichshain 03.09. - 06.09.2012 Ulm 03.09. - 06.09.2012 Trier 04.09. - 07.09.2012 München-Unterhaching 04.09. - 07.09.2012 Hamburg-Bergedorf 04.09. - 07.09.2012 Düsseldorf-City 10.09. - 13.09.2012 Bochum 10.09. - 13.09.2012 Bonn 11.09. - 14.09.2012 Potsdam-Babelsberg 11.09. - 14.09.2012 Hamburg-Horn 11.09. - 14.09.2012 Willingen/Sauerland 17.09. - 20.09.2012 Bad Kohlgrub 17.09. - 20.09.2012 Weiler im Allgäu 17.09. - 20.09.2012 Dresden-Altmarkt 17.09. - 20.09.2012 Kleinmachnow/Berlin 18.09. - 21.09.2012 Ahrensburg b. Hamburg 24.09. - 27.09.2012 Bad Boll 25.09. - 28.09.2012 Bad Kohlgrub 25.09. - 28.09.2012 Berlin-Friedrichshain 25.09. - 28.09.2012 Bonn 01.10. - 04.10.2012 Berlin-Spandau 02.10. - 05.10.2012 Potsdam-Babelsberg 08.10. - 11.10.2012 Hamburg-Altona 09.10. - 12.10.2012 Kleinmachnow/Berlin 09.10. - 12.10.2012 Willingen/Sauerland 09.10. - 12.10.2012 Bayreuth 09.10. - 12.10.2012 Berlin-Friedrichshain 09.10. - 12.10.2012 Grenzhausen/Koblenz 16.10. - 19.10.2012 Garmisch-Partenkirchen 16.10. - 19.10.2012 Bad Kohlgrub 16.10. - 19.10.2012 München-Riem 16.10. - 19.10.2012 Berlin-Friedrichshain 16.10. - 19.10.2012 Dresden 22.10. - 25.10.2012 Grenzhausen/Koblenz 22.10. - 25.10.2012 Bad Dürkheim 23.10. - 26.10.2012 Ohlstadt b. Garmisch-P. 23.10. - 26.10.2012 Ahrensburg b. Hamburg 29.10. - 01.11.2012 Grenzhausen/Koblenz 30.10. - 02.11.2012 Leipzig 30.10. - 02.11.2012 Lübeck 26.06. - 29.06.2012 Düsseldorf-City 02.07. - 05.07.2012 Ahrensburg b. Hamburg 02.07. - 05.07.2012 Sonthofen im Allgäu 03.07. - 06.07.2012 Künzell/Fulda 03.07. - 06.07.2012 Leipzig 10.07. - 13.07.2012 Bielefeld 10.07. - 13.07.2012 Frankfurt 10.07. - 13.07.2012 Bayreuth 10.07. - 13.07.2012 Berlin-Spandau 16.07. - 19.07.2012 Ahrensburg b. Hamburg 17.07. - 20.07.2012 Potsdam-Templiner See 17.07. - 20.07.2012 Düsseldorf-Seestern 17.07. - 20.07.2012 Köln 17.07. - 20.07.2012 Garmisch-Partenkirchen 24.07. - 27.07.2012 Kleinmachnow/Berlin 24.07. - 27.07.2012 Hamburg-Bergedorf 24.07. - 27.07.2012 Düsseldorf-Seestern 24.07. - 27.07.2012 Willingen/Sauerland 30.07. - 02.08.2012 Sonthofen im Allgäu 31.07. - 03.08.2012 Freiburg 31.07. - 03.08.2012 Leipzig 31.07. - 03.08.2012 Berlin-Friedrichshain 06.08. - 09.08.2012 Lüneburg 06.08. - 09.08.2012 Köln 07.08. - 10.08.2012 München-Riem 07.08. - 10.08.2012 Bad Wildungen 13.08. - 16.08.2012 Freiburg 14.08. - 17.08.2012 Potsdam-Babelsberg 14.08. - 17.08.2012 Hamburg-Horn 14.08. - 17.08.2012 Köln 20.08. - 23.08.2012 München-Riem 20.08. - 23.08.2012 Hannover-Lahe 21.08. - 24.08.2012 Göttingen 21.08. - 24.08.2012 Potsdam-Templiner See 27.08. - 30.08.2012 Bielefeld 27.08. - 30.08.2012 Köln 28.08. - 31.08.2012 Ohlstadt b. Garmisch-P. 28.08. - 31.08.2012 Willingen/Sauerland Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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G r u n d l a g e n -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Seminartermine Seminar-Nr. BR163-5199-84 BR163-5200-84 BR163-5197-84 BR163-5228-84 BR163-5229-84 BR163-5230-84 BR163-5231-84 BR163-5240-84 BR163-5275-84 BR163-5276-84 BR163-5277-84 BR163-5278-84 BR163-5279-84 BR163-5308-84 BR163-5309-84 BR163-5322-84 BR163-5323-84 BR163-5348-84 BR163-5349-84 BR163-5350-84 BR163-5358-84 BR163-5359-84 BR163-5360-84 BR163-5419-84 BR163-5421-84 BR163-5422-84 BR163-5423-84 BR163-5438-84 BR163-5455-84 BR163-5456-84 BR163-5457-84 BR163-5478-84 BR163-5496-84 BR163-5497-84 Seminartermine Seminar-Nr. BR163-5498-84 BR163-5499-84 BR163-5571-84 BR163-5572-84 BR163-5573-84 BR163-5575-84 BR163-5576-84 BR163-5601-84 BR163-5602-84 BR163-5603-84 BR163-5604-84 BR163-5635-84 BR163-5636-84 BR163-5637-84 BR163-5646-84 BR163-5707-84 BR163-5708-84 BR163-5709-84 BR163-5720-84 BR163-5721-84 BR163-5737-84 BR163-5738-84 BR163-5739-84 BR163-5754-84 BR163-5762-84 BR163-5763-84 BR163-5764-84 BR163-5854-84 BR163-5869-84 BR163-6063-84 BR163-6064-84 BR163-6075-84 BR163-6081-84 BR163-6082-84 30.10. - 02.11.2012 Mönchengladbach 30.10. - 02.11.2012 Ulm 30.10. - 02.11.2012 Dresden 05.11. - 08.11.2012 Bad Wildungen 05.11. - 08.11.2012 Berlin-Friedrichshain 05.11. - 08.11.2012 Hamburg-Bergedorf 05.11. - 08.11.2012 Lüneburg 06.11. - 09.11.2012 Frankfurt 13.11. - 16.11.2012 Bonn 13.11. - 16.11.2012 Weiler im Allgäu 13.11. - 16.11.2012 Bad Kohlgrub 13.11. - 16.11.2012 Willingen/Sauerland 13.11. - 16.11.2012 Berlin 19.11. - 22.11.2012 Lüneburg 19.11. - 22.11.2012 Bad Dürkheim 20.11. - 23.11.2012 Berlin-Friedrichshain 20.11. - 23.11.2012 Grenzhausen/Koblenz 26.11. - 29.11.2012 Bad Kohlgrub 26.11. - 29.11.2012 Ohlstadt b. Garmisch-P. 26.11. - 29.11.2012 Düsseldorf-City 27.11. - 30.11.2012 Göttingen 27.11. - 30.11.2012 Potsdam-Templiner See 27.11. - 30.11.2012 Hamburg-Horn 04.12. - 07.12.2012 München-Unterhaching 18.12. - 21.12.2012 Hannover-Lahe 18.12. - 21.12.2012 Köln 08.01. - 11.01.2013 Berlin-Spandau 08.01. - 11.01.2013 Hamburg-Bergedorf 08.01. - 11.01.2013 Bochum 08.01. - 11.01.2013 Ulm 08.01. - 11.01.2013 München-Riem 15.01. - 18.01.2013 Künzell/Fulda 15.01. - 18.01.2013 Dresden 15.01. - 18.01.2013 Hamburg-Altona 15.01. - 18.01.2013 Grenzhausen/Koblenz 22.01. - 25.01.2013 Freiburg 22.01. - 25.01.2013 München-Unterhaching 06.11. - 09.11.2012 Regensburg-Königswiesen BR163-5241-84 22.01. - 25.01.2013 Potsdam-Templiner See 28.01. - 31.01.2013 Herrenberg b. Stuttgart 29.01. - 01.02.2013 Bad Kohlgrub 29.01. - 01.02.2013 Timmendorfer Strand 29.01. - 01.02.2013 Grenzhausen/Koblenz 04.02. - 07.02.2013 Künzell/Fulda 04.02. - 07.02.2013 Köln 05.02. - 08.02.2013 Frankfurt 05.02. - 08.02.2013 Dresden-Altmarkt 05.02. - 08.02.2013 Lüneburg 11.02. - 14.02.2013 Ahrensburg b. Hamburg 12.02. - 15.02.2013 München-Unterhaching 04.12. - 07.12.2012 Sonthofen im Allgäu 04.12. - 07.12.2012 Berlin-Spandau 04.12. - 07.12.2012 Dresden 10.12. - 13.12.2012 Bad Honnef 11.12. - 14.12.2012 Freiburg 11.12. - 14.12.2012 München-Unterhaching 11.12. - 14.12.2012 Lüneburg 17.12. - 20.12.2012 Bad Boll 18.12. - 21.12.2012 Willingen/Sauerland 18.12. - 21.12.2012 Berlin-Spandau 12.02. - 15.02.2013 Berlin-Friedrichshain 12.02. - 15.02.2013 Leipzig 18.02. - 21.02.2013 München-Unterhaching 18.02. - 21.02.2013 Willingen/Sauerland 19.02. - 22.02.2013 Bad Honnef 19.02. - 22.02.2013 Trier 25.02. - 28.02.2013 Mönchengladbach 26.02. - 01.03.2013 Dresden-Altmarkt 26.02. - 01.03.2013 Hamburg-Horn Weitere Termine ab März 2013 finden Sie im Internet unter www.waf-seminar.de/BR163 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/163 (163 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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G r u n d l a g e n -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Betriebsverfassungsrecht Teil II Rechte des Betriebsrats in sozialen und personellen Angelegenheiten Teilnehmerkreis Dieses Seminar wendet sich an neu gewählte, wieder gewählte oder nachgerückte Betriebsratsmitglieder und Ersatzmitglieder, die bereits das Seminar "Betriebsverfassungsrecht Teil I" besucht haben oder über entsprechendes Wissen verfügen und ihre Grundkenntnisse in wichtigen Bereichen der Mitbestimmung wie personellen und sozialen Angelegenheiten vervollständigen wollen. Seminarinhalt Verhältnis verschiedener Rechtsnormen zueinander > Gesetz; Tarifvertrag > Betriebsvereinbarung, Regelungsabrede > Arbeitsvertrag Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten > Ordnung des Betriebs und Verhalten der Arbeitnehmer > Arbeitszeit und Überstunden > Urlaubsplanung > Sozialeinrichtungen > Technische Einrichtungen/Überwachung > Lohn und Gehalt; leistungsorientierte Vergütung Beteiligung des Betriebsrats bei allgemeinen personellen Angelegenheiten > Personalfragebogen; Personalplanung > Allgemeine Beurteilungsgrundsätze > Stellenausschreibung; Auswahlrichtlinien > Formulararbeitsverträge Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen > Einstellungen; Versetzungen > Ein- und Umgruppierungen > Vorläufige personelle Maßnahmen Mitbestimmung bei Kündigungen > Anhörung des Betriebsrats > Bedenken und Widerspruch des Betriebsrats > Kündigung von Betriebsratsmitgliedern Beratung für den Betriebsrat > Sachverständige, Berater > Rechtsanwälte; Kostentragung > Gewerkschaft So setzen Sie Ihre Rechte durch > Einigungsstellenverfahren > Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht > Ordnungswidrigkeiten, Zwangs- und Bußgelder Zusammenarbeit mit > dem Gesamtbetriebsrat; dem Konzernbetriebsrat > dem Euro-Betriebsrat > der Jugend- und Auszubildendenvertretung > der Schwerbehindertenvertretung Ihr Nutzen als Betriebsrat In Teil II des Grundlagen-Seminars erweitern Sie Ihr Wissen um weitere wichtige Bereiche der betrieblichen Mitbestimmung (Einstellungen, Kündigungen, soziale Mitbestimmung). Der Erfahrungsaustausch mit Kolleginnen und Kollegen wird Ihnen darüber hinaus wertvolle Anregungen für Ihre praktische Arbeit vermitteln. Sie wissen, wann sich der BR beraten lassen kann, wie Sie Ihre Beteiligungsrechte durchsetzen können, und erhalten Ansatzpunkte für eine wirkungsvolle Zusammenarbeit mit anderen Gremien der Betriebsverfassung. § 37 Abs. 6 BetrVG Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für diesen Personenkreis gem. § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsratsarbeit erforderlich, ohne dass es einer näheren Darlegung bedarf. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83). Schwerbehindertenvertretung Ihre Referenten Dieses Seminar ist nach § 96 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung geeignet. Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Qualität In den letzten Jahren haben 2.935 Teilnehmer dieses Seminar besucht. 99,42 % davon würden dieses Seminar anderen Betriebsräten weiterempfehlen. Zudem haben diese Teilnehmer das Seminar im Durchschnitt mit einer Schulnote von 1,25 bewertet. Jetzt NEU: Die Neuauflage "BR-Office" kostenlos für alle Teilnehmer USB-Datenträger (8 GB) inkl. der Sof tware "BR-Office" im Gesamtwer t von 226,- E Mit dieser Software können Sie professionell Protokolle erstellen, Einladungen für Sitzungen verfassen sowie Termine und Stammdaten verwalten und dokumentieren (Inhalt der Software siehe Seite 240). Wichtig: Bitte beachten Sie auch das Aufbauseminar "Betriebsverfassungsrecht Teil III" (Seite 24) zur Erweiterung und Vertiefung.

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G r u n d l a g e n -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Jetzt NEU: Die Neuauflage "BR-Office" aktueller, einfacher, übersichtlicher Seminartermine Seminar-Nr. BR164-3578-84 BR164-3575-84 BR164-3576-84 BR164-3577-84 BR164-3623-84 BR164-3624-84 BR164-3625-84 BR164-3626-84 BR164-3627-84 BR164-3829-84 BR164-3833-84 BR164-3895-84 BR164-3893-84 BR164-3894-84 BR164-3890-84 BR164-3891-84 BR164-3892-84 BR164-3907-84 BR164-3910-84 BR164-3912-84 BR164-3942-84 BR164-3975-84 BR164-3976-84 BR164-3977-84 BR164-3974-84 BR164-4074-84 BR164-4082-84 BR164-4043-84 BR164-4083-84 BR164-4119-84 BR164-4121-84 BR164-4122-84 Seminartermine 05.06. - 08.06.2012 Timmendorfer Strand Seminar-Nr. BR164-4120-84 BR164-4447-84 BR164-4448-84 BR164-4449-84 BR164-4450-84 BR164-4453-84 BR164-4454-84 BR164-4481-84 BR164-4482-84 BR164-4483-84 BR164-4516-84 BR164-4514-84 BR164-4515-84 BR164-4517-84 BR164-4564-84 BR164-4562-84 BR164-4563-84 BR164-4565-84 BR164-4566-84 BR164-4567-84 BR164-4592-84 BR164-4593-84 BR164-4594-84 BR164-4596-84 BR164-4595-84 BR164-4642-84 BR164-4640-84 BR164-4641-84 BR164-4643-84 BR164-4644-84 BR164-4665-84 BR164-4666-84 17.04. - 20.04.2012 Dresden 17.04. - 20.04.2012 Düsseldorf-Seestern 17.04. - 20.04.2012 Weiler im Allgäu 17.04. - 20.04.2012 Potsdam-Templiner See 24.04. - 27.04.2012 Hamburg-Altona 24.04. - 27.04.2012 Bad Honnef 24.04. - 27.04.2012 Freiburg 24.04. - 27.04.2012 Sonthofen im Allgäu 24.04. - 27.04.2012 Künzell/Fulda 01.05. - 04.05.2012 Berlin-Friedrichshain 01.05. - 04.05.2012 Bremen 08.05. - 11.05.2012 Grenzhausen/Koblenz 08.05. - 11.05.2012 Potsdam-Babelsberg 08.05. - 11.05.2012 Hamburg-Horn 08.05. - 11.05.2012 Frankfurt 08.05. - 11.05.2012 Weiler im Allgäu 08.05. - 11.05.2012 Berlin 14.05. - 17.05.2012 München-Unterhaching 14.05. - 17.05.2012 Bielefeld 14.05. - 17.05.2012 Künzell/Fulda 15.05. - 18.05.2012 Berlin-Friedrichshain 22.05. - 25.05.2012 Herrenberg b. Stuttgart 22.05. - 25.05.2012 Weiler im Allgäu 22.05. - 25.05.2012 Mönchengladbach 22.05. - 25.05.2012 Bremen 29.05. - 01.06.2012 Potsdam-Templiner See 29.05. - 01.06.2012 Bielefeld 29.05. - 01.06.2012 Bad Boll 04.06. - 07.06.2012 Künzell/Fulda 05.06. - 08.06.2012 Dresden-Altmarkt 05.06. - 08.06.2012 Hamburg-Bergedorf 05.06. - 08.06.2012 Bad Kohlgrub 12.06. - 15.06.2012 Bonn 12.06. - 15.06.2012 Oberhausen 12.06. - 15.06.2012 Weiler im Allgäu 12.06. - 15.06.2012 Magdeburg 18.06. - 21.06.2012 Berlin-Friedrichshain 18.06. - 21.06.2012 Bremen 19.06. - 22.06.2012 Oberhausen 19.06. - 22.06.2012 Herrenberg b. Stuttgart 19.06. - 22.06.2012 Weiler im Allgäu 26.06. - 29.06.2012 Lüneburg 26.06. - 29.06.2012 Bad Wildungen 26.06. - 29.06.2012 Berlin-Spandau 26.06. - 29.06.2012 Düsseldorf-Seestern 03.07. - 06.07.2012 Berlin-Friedrichshain 03.07. - 06.07.2012 Trier 03.07. - 06.07.2012 Sonthofen im Allgäu 03.07. - 06.07.2012 Leipzig 03.07. - 06.07.2012 Ahrensburg b. Hamburg 03.07. - 06.07.2012 Willingen/Sauerland 10.07. - 13.07.2012 Frankfurt 10.07. - 13.07.2012 Bochum 10.07. - 13.07.2012 Bielefeld 10.07. - 13.07.2012 Kleinmachnow/Berlin 10.07. - 13.07.2012 Bayreuth 17.07. - 20.07.2012 Düsseldorf-Seestern 17.07. - 20.07.2012 Potsdam-Templiner See 17.07. - 20.07.2012 Lübeck 17.07. - 20.07.2012 Bad Dürkheim 17.07. - 20.07.2012 Dresden 24.07. - 27.07.2012 Gelsenkirchen 24.07. - 27.07.2012 München-Unterhaching Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/164 (164 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) Weitere Termine siehe nächste Seite QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS164 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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G r u n d l a g e n -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Betriebsverfassungsrecht Teil II Rechte des Betriebsrats in sozialen und personellen Angelegenheiten Seminartermine Seminar-Nr. BR164-4667-84 BR164-4668-84 BR164-4669-84 BR164-4670-84 BR164-4679-84 BR164-4682-84 BR164-4700-84 BR164-4701-84 BR164-4706-84 BR164-4719-84 BR164-4718-84 BR164-4721-84 BR164-4731-84 BR164-4737-84 BR164-4756-84 BR164-4757-84 BR164-4758-84 BR164-4794-84 BR164-4791-84 BR164-4792-84 BR164-4793-84 BR164-4839-84 BR164-4840-84 BR164-4841-84 BR164-4838-84 BR164-4892-84 BR164-4890-84 BR164-4891-84 BR164-4888-84 BR164-4889-84 BR164-4939-84 BR164-4940-84 BR164-4941-84 BR164-4942-84 BR164-4944-84 BR164-4968-84 BR164-4966-84 BR164-4967-84 Seminartermine Seminar-Nr. BR164-4995-84 BR164-4996-84 BR164-5013-84 BR164-5020-84 BR164-5067-84 BR164-5064-84 BR164-5065-84 BR164-5066-84 BR164-5068-84 BR164-5081-84 BR164-5083-84 BR164-5118-84 BR164-5120-84 BR164-5121-84 BR164-5119-84 BR164-5154-84 BR164-5155-84 BR164-5156-84 BR164-5157-84 BR164-5158-84 BR164-5159-84 BR164-5180-84 BR164-5206-84 BR164-5207-84 BR164-5208-84 BR164-5205-84 BR164-5253-84 BR164-5254-84 BR164-5252-84 BR164-5251-84 BR164-5540-84 BR164-5285-84 BR164-5286-84 BR164-5287-84 BR164-5288-84 BR164-5290-84 BR164-5335-84 24.07. - 27.07.2012 Willingen/Sauerland 24.07. - 27.07.2012 Kleinmachnow/Berlin 25.09. - 28.09.2012 Bad Boll 25.09. - 28.09.2012 Ohlstadt b. Garmisch-P. 01.10. - 04.10.2012 Garmisch-Partenkirchen 24.07. - 27.07.2012 Hamburg-Bergedorf 24.07. - 27.07.2012 Düsseldorf-Seestern 30.07. - 02.08.2012 Berlin-Friedrichshain 30.07. - 02.08.2012 Leipzig 31.07. - 03.08.2012 Freiburg 31.07. - 03.08.2012 Sonthofen im Allgäu 06.08. - 09.08.2012 Lüneburg 07.08. - 10.08.2012 München-Riem 07.08. - 10.08.2012 Köln 13.08. - 16.08.2012 Köln 14.08. - 17.08.2012 Hamburg-Horn 20.08. - 23.08.2012 Hannover-Lahe 21.08. - 24.08.2012 Ohlstadt b. Garmisch-P. 02.10. - 05.10.2012 Bayreuth 09.10. - 12.10.2012 Hamburg-Horn 09.10. - 12.10.2012 Lübeck 09.10. - 12.10.2012 Dresden 09.10. - 12.10.2012 Kleinmachnow/Berlin 09.10. - 12.10.2012 Mönchengladbach 15.10. - 18.10.2012 Magdeburg 15.10. - 18.10.2012 Berlin-Friedrichshain 16.10. - 19.10.2012 Oberhausen 16.10. - 19.10.2012 Ohlstadt b. Garmisch-P. 16.10. - 19.10.2012 Göttingen 16.10. - 19.10.2012 Düsseldorf-Seestern 23.10. - 26.10.2012 Potsdam-Templiner See 23.10. - 26.10.2012 Ahrensburg b. Hamburg 23.10. - 26.10.2012 Bad Honnef 23.10. - 26.10.2012 Frankfurt 23.10. - 26.10.2012 Sonthofen im Allgäu 23.10. - 26.10.2012 Berlin 29.10. - 01.11.2012 Ulm 30.10. - 02.11.2012 Bremen 30.10. - 02.11.2012 Mönchengladbach 30.10. - 02.11.2012 Garmisch-Partenkirchen 21.08. - 24.08.2012 Göttingen 21.08. - 24.08.2012 Potsdam-Templiner See 28.08. - 31.08.2012 Dresden 28.08. - 31.08.2012 Bielefeld 28.08. - 31.08.2012 Bad Boll 28.08. - 31.08.2012 Garmisch-Partenkirchen 03.09. - 06.09.2012 Bonn 04.09. - 07.09.2012 Ulm 04.09. - 07.09.2012 München-Unterhaching 04.09. - 07.09.2012 Lüneburg 10.09. - 13.09.2012 Bonn 11.09. - 14.09.2012 Bremen 11.09. - 14.09.2012 Grenzhausen/Koblenz 11.09. - 14.09.2012 Willingen/Sauerland 11.09. - 14.09.2012 Berlin 18.09. - 21.09.2012 Potsdam-Templiner See 18.09. - 21.09.2012 Frankfurt 18.09. - 21.09.2012 Ohlstadt b. Garmisch-P. 18.09. - 21.09.2012 Dresden-Altmarkt 18.09. - 21.09.2012 Hamburg-Horn 24.09. - 27.09.2012 Düsseldorf-City 24.09. - 27.09.2012 Grenzhausen/Koblenz 24.09. - 27.09.2012 Willingen/Sauerland 30.10. - 02.11.2012 Dresden 06.11. - 09.11.2012 Lüneburg 06.11. - 09.11.2012 Bonn 06.11. - 09.11.2012 Berlin 06.11. - 09.11.2012 Bad Wildungen 12.11. - 15.11.2012 Erfurt 13.11. - 16.11.2012 Bad Boll 13.11. - 16.11.2012 Bad Kohlgrub 13.11. - 16.11.2012 Willingen/Sauerland 13.11. - 16.11.2012 Berlin 13.11. - 16.11.2012 Dresden-Altmarkt 20.11. - 23.11.2012 Sonthofen im Allgäu 06.11. - 09.11.2012 Regensburg-Königswiesen BR164-5250-84 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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G r u n d l a g e n -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Jetzt NEU: Die Neuauflage "BR-Office" kostenlos für alle Teilnehmer von Betriebsverfassungsrecht Teil II USB-Datenträger (8 GB) inkl. der Sof tware "BR-Of fice" im Gesamtwer t von 226,- E Seminartermine Seminar-Nr. BR164-5336-84 BR164-5329-84 BR164-5334-84 BR164-5365-84 BR164-5367-84 BR164-5368-84 BR164-5369-84 BR164-5370-84 BR164-5383-84 BR164-5427-84 BR164-5429-84 BR164-5430-84 BR164-5465-84 BR164-5469-84 BR164-5476-84 BR164-5502-84 BR164-5505-84 BR164-5506-84 BR164-5507-84 BR164-5579-84 BR164-5580-84 BR164-5581-84 BR164-5583-84 BR164-5607-84 BR164-5608-84 BR164-5609-84 BR164-5610-84 BR164-5616-84 BR164-5640-84 BR164-5641-84 BR164-5642-84 BR164-5643-84 BR164-5712-84 BR164-5713-84 BR164-5714-84 BR164-5715-84 BR164-5741-84 Seminartermine Seminar-Nr. BR164-5742-84 BR164-5743-84 BR164-5744-84 BR164-5745-84 BR164-5747-84 BR164-5767-84 BR164-5768-84 BR164-6070-84 BR164-6071-84 BR164-6072-84 BR164-6083-84 BR164-6084-84 BR164-6085-84 20.11. - 23.11.2012 Bad Kohlgrub 20.11. - 23.11.2012 Lüneburg 20.11. - 23.11.2012 Grenzhausen/Koblenz 05.02. - 08.02.2013 Düsseldorf-Seestern 05.02. - 08.02.2013 Frankfurt 05.02. - 08.02.2013 München-Riem 05.02. - 08.02.2013 Künzell/Fulda 11.02. - 14.02.2013 Düsseldorf-Seestern 12.02. - 15.02.2013 Leipzig 12.02. - 15.02.2013 Lübeck 19.02. - 22.02.2013 Willingen/Sauerland 19.02. - 22.02.2013 Berlin 19.02. - 22.02.2013 Hamburg-Bergedorf 26.02. - 01.03.2013 Mönchengladbach 26.02. - 01.03.2013 Bad Dürkheim 26.02. - 01.03.2013 Bad Kohlgrub 27.11. - 30.11.2012 Potsdam-Templiner See 27.11. - 30.11.2012 Timmendorfer Strand 27.11. - 30.11.2012 Gelsenkirchen 27.11. - 30.11.2012 Herrenberg b. Stuttgart 27.11. - 30.11.2012 Göttingen 03.12. - 06.12.2012 Ahrensburg b. Hamburg 04.12. - 07.12.2012 Sonthofen im Allgäu 04.12. - 07.12.2012 Dresden 04.12. - 07.12.2012 Berlin-Spandau 11.12. - 14.12.2012 Mönchengladbach 11.12. - 14.12.2012 Göttingen 17.12. - 20.12.2012 Bad Boll 18.12. - 21.12.2012 München-Unterhaching 18.12. - 21.12.2012 Berlin-Friedrichshain 18.12. - 21.12.2012 Hamburg-Horn 18.12. - 21.12.2012 Köln 08.01. - 11.01.2013 Bochum 08.01. - 11.01.2013 Ulm 08.01. - 11.01.2013 München-Unterhaching 08.01. - 11.01.2013 Berlin-Spandau 15.01. - 18.01.2013 Dresden 15.01. - 18.01.2013 Hamburg-Altona 15.01. - 18.01.2013 Grenzhausen/Koblenz 15.01. - 18.01.2013 Freiburg 21.01. - 24.01.2013 München-Unterhaching 22.01. - 25.01.2013 Göttingen 22.01. - 25.01.2013 Potsdam-Templiner See 22.01. - 25.01.2013 Ahrensburg b. Hamburg 22.01. - 25.01.2013 Mönchengladbach 29.01. - 01.02.2013 Herrenberg b. Stuttgart 29.01. - 01.02.2013 Bad Kohlgrub 29.01. - 01.02.2013 Berlin-Spandau 29.01. - 01.02.2013 Berlin-Friedrichshain 05.02. - 08.02.2013 Lüneburg 19.02. - 22.02.2013 Regensburg-Königswiesen BR164-6069-84 11.12. - 14.12.2012 Regensburg-Königswiesen BR164-5468-84 Weitere Termine ab März 2013 finden Sie im Internet unter www.waf-seminar.de/BR164 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/164 (164 = jeweilige Gruppennummer des Seminars)

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G r u n d l a g e n -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Betriebsverfassungsrecht Teil III Mitwirkung und Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten Teilnehmerkreis Dieses Seminar wendet sich an neu gewählte, wieder gewählte oder nachgerückte Betriebsratsmitglieder und Ersatzmitglieder, die bereits das Seminar "Betriebsverfassungsrecht Teil I" besucht haben oder über einen entsprechenden Wissensstand in der Betriebsratsarbeit verfügen. Seminarinhalt Agieren oder Reagieren > Wann sind Maßnahmen des Arbeitgebers mitbestimmungspflichtig? > "Begleitende" oder "Korrigierende" Mitbestimmung Beteiligung des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten > Aufgaben und Befugnisse des Wirtschaftsausschusses > Auskunftspflichten des Unternehmens > Einsichtsrecht in wirtschaftliche Unterlagen > Zusammenarbeit von Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss Beteiligung des Betriebsrats bei Betriebsänderungen > Begriff der Betriebsänderung > Änderung der Unternehmensstruktur > Unterrichtung und Beratung; Hinzuziehung eines Beraters > Unterlassungsanspruch des Betriebsrats > Betriebsbedingte Kündigung Interessenausgleich und Sozialplan > Inhalt, Zweck und Bedeutung des Interessenausgleichs > Die Verhandlungen über den Interessenausgleich > Allgemeine Voraussetzungen für einen Sozialplan > Inhalt und Wirkung von Sozialplänen > Einigungsstellenverfahren Mitbestimmung des Betriebsrats bei Maßnahmen > der Unfallverhütung; der Arbeitssicherheit > des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Unterrichtungs- und Beratungsrechte des Betriebsrats bei der Planung von > Neu-, Um- und Erweiterungsbauten > Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen, Arbeitsplätzen Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Berufsbildung > Förderung der Berufsbildung durch den BR > Einrichtungen und Maßnahmen der Berufsbildung > Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen > Bildungsprämie für Arbeitnehmer Umgang mit Arbeitnehmerbeschwerden > Ablauf des Beschwerdeverfahrens > Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie kennen die umfangreichen Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten, insbesondere bei Betriebsänderungen. Sie können die Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Maßnahmen der Arbeitssicherheit, der Planung oder Änderung von Arbeitsverfahren oder Arbeitsabläufen sowie bei betrieblichen Bildungsmaßnahmen in der Praxis kompetent ausüben. § 37 Abs. 6 BetrVG Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Dieses Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Schwerbehindertenvertretung Dieses Seminar ist nach § 96 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht erfordert. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Qualität In den letzten Jahren haben 3.025 Teilnehmer dieses Seminar besucht. 99,2 % davon würden dieses Seminar anderen Betriebsräten weiterempfehlen. Zudem haben diese Teilnehmer das Seminar im Durchschnitt mit einer Schulnote von 1,23 bewertet. Unsere Empfehlung: Als Ergänzung können Sie das Seminar "Wirtschaftliche Grundkenntnisse für alle Betriebsräte Teil I" (Seite 40) besuchen. QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS257 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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G r u n d l a g e n -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Seminartermine Seminar-Nr. BR257-3555-84 BR257-3571-84 BR257-3628-84 BR257-3629-84 BR257-3871-84 BR257-3872-84 BR257-3929-84 BR257-3941-84 BR257-3945-84 BR257-3973-84 BR257-4076-84 BR257-4114-84 BR257-4115-84 BR257-4443-84 BR257-4445-84 BR257-4456-84 BR257-4480-84 BR257-4519-84 BR257-4520-84 BR257-4568-84 BR257-4599-84 BR257-4602-84 BR257-4614-84 BR257-4645-84 BR257-4652-84 BR257-4664-84 BR257-4703-84 BR257-4704-84 BR257-4720-84 BR257-4732-84 BR257-4733-84 BR257-4760-84 BR257-4796-84 BR257-4797-84 BR257-4811-84 BR257-4812-84 BR257-4858-84 BR257-4893-84 BR257-4954-84 Seminartermine Seminar-Nr. BR257-4955-84 BR257-4961-84 BR257-5002-84 BR257-5029-84 BR257-5034-84 BR257-5085-84 BR257-5116-84 BR257-5140-84 BR257-5160-84 BR257-5181-84 BR257-5203-84 BR257-5222-84 BR257-5246-84 BR257-5257-84 BR257-5284-84 BR257-5298-84 BR257-5299-84 BR257-5371-84 BR257-5372-84 BR257-5378-84 BR257-5380-84 BR257-5432-84 BR257-5461-84 BR257-5474-84 BR257-5475-84 BR257-5514-84 BR257-5591-84 BR257-5605-84 BR257-5618-84 BR257-5619-84 BR257-5644-84 BR257-5710-84 BR257-5718-84 BR257-5750-84 BR257-5765-84 BR257-6065-84 BR257-6066-84 BR257-6086-84 16.04. - 19.04.2012 Ahrensburg b. Hamburg 17.04. - 20.04.2012 München-Unterhaching 24.04. - 27.04.2012 Künzell/Fulda 24.04. - 27.04.2012 Berlin-Spandau 07.05. - 10.05.2012 Bad Honnef 07.05. - 10.05.2012 Frankfurt 14.05. - 17.05.2012 Berlin-Friedrichshain 15.05. - 18.05.2012 München-Unterhaching 21.05. - 24.05.2012 Bremen 22.05. - 25.05.2012 Leipzig 29.05. - 01.06.2012 Düsseldorf-Seestern 05.06. - 08.06.2012 Ulm 05.06. - 08.06.2012 Bayreuth 12.06. - 15.06.2012 Willingen/Sauerland 12.06. - 15.06.2012 Berlin-Friedrichshain 18.06. - 21.06.2012 Düsseldorf-Seestern 19.06. - 22.06.2012 Bremen 26.06. - 29.06.2012 Herrenberg b. Stuttgart 02.07. - 05.07.2012 Sonthofen im Allgäu 03.07. - 06.07.2012 Willingen/Sauerland 10.07. - 13.07.2012 Kleinmachnow/Berlin 10.07. - 13.07.2012 Hamburg-Bergedorf 16.07. - 19.07.2012 Düsseldorf-Seestern 17.07. - 20.07.2012 Bad Dürkheim 23.07. - 26.07.2012 Bochum 24.07. - 27.07.2012 München-Unterhaching 31.07. - 03.08.2012 Leipzig 31.07. - 03.08.2012 Berlin-Friedrichshain 07.08. - 10.08.2012 Lüneburg 14.08. - 17.08.2012 Köln 20.08. - 23.08.2012 Berlin-Spandau 21.08. - 24.08.2012 Ohlstadt b. Garmisch-P. 18.09. - 21.09.2012 Dresden-Altmarkt 24.09. - 27.09.2012 Hamburg-Bergedorf 25.09. - 28.09.2012 Bad Honnef 08.10. - 11.10.2012 Herrenberg b. Stuttgart 08.10. - 11.10.2012 Willingen/Sauerland 15.10. - 18.10.2012 Magdeburg 16.10. - 19.10.2012 Lübeck 22.10. - 25.10.2012 Bad Honnef 23.10. - 26.10.2012 Frankfurt 29.10. - 01.11.2012 Lübeck 30.10. - 02.11.2012 München-Unterhaching 05.11. - 08.11.2012 Berlin-Friedrichshain 06.11. - 09.11.2012 Berlin 12.11. - 15.11.2012 Grenzhausen/Koblenz 13.11. - 16.11.2012 Hamburg-Bergedorf 19.11. - 22.11.2012 Bad Dürkheim 19.11. - 22.11.2012 Leipzig 27.11. - 30.11.2012 Ohlstadt b. Garmisch-P. 27.11. - 30.11.2012 Göttingen 03.12. - 06.12.2012 Magdeburg 03.12. - 06.12.2012 Ahrensburg b. Hamburg 09.10. - 12.10.2012 Regensburg-Königswiesen BR257-5063-84 10.12. - 13.12.2012 Bad Honnef 11.12. - 14.12.2012 Freiburg 17.12. - 20.12.2012 Garmisch-Partenkirchen 17.12. - 20.12.2012 Berlin-Friedrichshain 07.01. - 10.01.2013 Gelsenkirchen 14.01. - 17.01.2013 Künzell/Fulda 15.01. - 18.01.2013 Bayreuth 21.01. - 24.01.2013 Potsdam-Templiner See 21.01. - 24.01.2013 Ahrensburg b. Hamburg 28.01. - 31.01.2013 Herrenberg b. Stuttgart 28.08. - 31.08.2012 Dresden 28.08. - 31.08.2012 Hannover-Lahe 03.09. - 06.09.2012 Bochum 03.09. - 06.09.2012 Trier 10.09. - 13.09.2012 Grenzhausen/Koblenz 29.01. - 01.02.2013 Grenzhausen/Koblenz 04.02. - 07.02.2013 Ohlstadt b. Garmisch-P. 11.02. - 14.02.2013 Berlin-Friedrichshain 12.02. - 15.02.2013 Künzell/Fulda 19.02. - 22.02.2013 Hamburg-Bergedorf 19.02. - 22.02.2013 Grenzhausen/Koblenz 26.02. - 01.03.2013 Bad Dürkheim 11.09. - 14.09.2012 Bayreuth 18.09. - 21.09.2012 Willingen/Sauerland Weitere Termine ab März 2013 finden Sie im Internet unter www.waf-seminar.de/BR257 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/257 (257 = jeweilige Gruppennummer des Seminars)

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G r u n d l a g e n -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Betriebsverfassungsrecht kompakt Teil I Die betriebliche Mitbestimmung Teilnehmerkreis Seminarinhalt 5Kompa Tagezum Spk tseminar e z i al p r von e is 990,- EUR Dieses wichtige Grundlagen-Seminar ist speziell für alle Betriebsratsmitglieder, die Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht erwerben, aktualisieren oder vertiefen wollen. Als Kompakt-Seminar wendet sich diese Schulung besonders an TeilnehmerInnen, die es gewohnt sind, umfangreiche Inhalte und Zusammenhänge in kurzer Zeit zu erarbeiten. Ihr Nutzen als Betriebsrat Das Seminar vermittelt Ihnen das erforderliche Grundlagenwissen zum Betriebsverfassungsrecht, ohne das Sie in der täglichen Betriebsratspraxis nicht auskommen. Sie kennen Inhalt und Reichweite der Beteiligungsrechte des Betriebsrats. Sie wissen, wie die Mitbestimmung des Betriebsrats durch Betriebsvereinbarungen in die betriebliche Praxis umgesetzt werden kann. Sie kennen die Folgen einer unterlassenen Beteiligung des Betriebsrats und wissen, wie Betriebsratsrechte durchgesetzt werden können. § 37 Abs. 6 BetrVG Für diesen Personenkreis sind in aller Regel die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich, ohne dass es einer näheren Begründung bedarf. Dies trifft auch auf Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83). Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Ihre Referenten Qualität Verhältnis Betriebsrat - Arbeitgeber - Belegschaft > Monatsgespräch > Beilegung von Meinungsverschiedenheiten > Ernsthafter Wille zur Einigung Beteiligungsrechte des Betriebsrats - Inhalt und Reichweite > Informationsrechte > Vorschlagsrechte > Unterrichtungs- und Beratungsrechte > Personelle Beteiligungsrechte > Anhörungsrechte Ausübung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats > Erzwingbare Betriebsvereinbarungen > Freiwillige Betriebsvereinbarungen > Regelungsabrede Die betriebliche Mitbestimmung > Einzelne mitbestimmungspflichtige Tatbestände > Voraussetzung und Durchführung der betrieblichen Mitbestimmung > Folgen von unterlassener Beteiligung des Betriebsrats > Individual- und kollektivrechtliche Folgen Voraussetzungen für die Durchführung betrieblicher Mitbestimmung > Beschlussfassung des Betriebsrats > Sitzungsniederschrift > Voraussetzungen für die Rechtswirksamkeit Durchsetzung von Betriebsratsrechten > Welches Verfahren ist das richtige? > Die optimale Vorbereitung > Einigungsstelle - Verhandlungsbeispiele > Arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren > Durchsetzung von Betriebsratsrechten mit Zwangsmitteln In den letzten Jahren haben 981 Teilnehmer dieses Seminar besucht. 99,62 % davon würden dieses Seminar anderen Betriebsräten weiterempfehlen. Zudem haben diese Teilnehmer das Seminar im Durchschnitt mit einer Schulnote von 1,19 bewertet. Seminartermine Mo. 23.04. Mo. 11.06. Mo. 23.07. Mo. 10.09. Mo. 22.10. Mo. 10.12. Mo. 28.01. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. 27.04.2012 15.06.2012 27.07.2012 14.09.2012 26.10.2012 14.12.2012 01.02.2013 Hotel Seminaris Seehotel Potsdam ATLANTIC Hotel Galopprennbahn Courtyard by Marriott auf Schalke Jeder Seminarteilnehmer erhält kostenlos den Fitting, Handkommentar zum Betriebsverfassungsgesetz, im Wert von 72,-EUR. Ort Potsdam-Templiner See Bremen Gelsenkirchen Freiburg Ohlstadt b. Garmisch-P. Künzell/Fulda Berlin-Friedrichshain Seminar-Nr. BR131-3603-84 BR131-4283-84 BR131-4655-84 BR131-4871-84 BR131-5149-84 BR131-5446-84 BR131-5651-84 Mercure Panorama Hotel Alpenblick Bäder-Park-Hotel NH Hotel Berlin Alexanderplatz Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/131 (131 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS131 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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G r u n d l a g e n -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Betriebsverfassungsrecht kompakt Teil II Beteiligung in personellen und wir tschaf tlichen Angelegenheiten Teilnehmerkreis Seminarinhalt Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten > Arbeitszeit, Überstunden > Lohn und Gehalt > Weitere Gegenstände der Mitbestimmung > Initiativrechte des Betriebsrats Beteiligung bei personellen Angelegenheiten > Personalplanung; Auswahlrichtlinien > Mitbestimmung bei Einstellungen > Einflussmöglichkeiten bei Versetzungen > Ein- und Umgruppierung > Vorläufige Maßnahmen > Beteiligung und Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrats Mitbestimmung des Betriebsrats bei Kündigungen > (Außer-)ordentliche Kündigung > Änderungskündigung > Anforderungen an die Anhörung des Betriebsrats > Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrats > Kündigungsschutzvorschriften Wirtschaftliche Angelegenheiten > Zusammenarbeit von BR und Wirtschaftsausschuss > Informations- und Erläuterungspflicht des Unternehmers > Verwertung der Informationen Betriebsänderung, Interessenausgleich und Sozialplan > Begriff und Voraussetzungen > Anspruch des Betriebsrats auf Berater > Unterlassungsanspruch des Betriebsrats > Interessenausgleich - Zweck und Gegenstand > Sozialplan - Erzwingbarkeit > Einigungsstellenverfahren Weitere Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats > Arbeits- und Gesundheitsschutz > Förderung der Berufsbildung Dieses Aufbauseminar richtet sich an alle Betriebsratsmitglieder, die bereits "Betriebsverfassungsrecht kompakt Teil I" besucht oder entsprechende Vorkenntnisse anderweitig erworben haben. Als Kompakt-Seminar wendet sich diese Schulung besonders an TeilnehmerInnen, die es gewohnt sind, umfangreiche Inhalte und Zusammenhänge in kurzer Zeit zu erarbeiten. Ihr Nutzen als Betriebsrat Dieses Aufbauseminar hilft Ihnen, sich in komplexe betriebsverfassungsrechtliche Themen einzuarbeiten. Das ist für Ihre Arbeit als Betriebsrat unerlässlich. Dieses Intensivseminar dient zur optimalen Ergänzung Ihres Basiswissens. Sie lernen die Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte des Betriebsrats in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten kennen. Dadurch können Sie die umfangreichen Beteiligungsrechte des Betriebsrats kompetent ausüben. Für diesen Personenkreis sind die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse gem § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG v. 15.05.1986 - 6 ABR 64/83). § 37 Abs. 6 BetrVG Qualität In den letzten Jahren haben 742 Teilnehmer dieses Seminar besucht. 99,34 % davon würden dieses Seminar anderen Betriebsräten weiterempfehlen. Zudem haben diese Teilnehmer das Seminar im Durchschnitt mit einer Schulnote von 1,13 bewertet. 5-Tagear Kompaktsemin Seminartermine Mo. 07.05. - Fr. Mo. 18.06. - Fr. Mo. 06.08. - Fr. Mo. 17.09. - Fr. Mo. 05.11. - Fr. Mo. 17.12. - Fr. Mo. 04.02. - Fr. 11.05.2012 22.06.2012 10.08.2012 21.09.2012 09.11.2012 21.12.2012 08.02.2013 Hotel Sauerland Stern Hotel Seminaris Seehotel Potsdam Seminaris Hotel Lüneburg Seminaris Hotel Bad Honnef relexa Hotel Frankfurt Dorint Sporthotel Bäder-Park-Hotel Ort Willingen/Sauerland Potsdam-Templiner See Lüneburg Bad Honnef Frankfurt Garmisch-Partenkirchen Künzell/Fulda Seminar-Nr. BR132-3864-84 BR132-4467-84 BR132-4712-84 BR132-4912-84 BR132-5234-84 BR132-5487-84 BR132-5729-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/132 (132 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS132 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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G r u n d l a g e n -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Betriebsverfassungsrecht für Ersatzmitglieder des Betriebsrats Teilnehmerkreis Das Seminar wendet sich an alle Ersatzmitglieder, die häufiger oder gelegentlich zur Betriebsratstätigkeit herangezogen werden. Seminarinhalt Nachrücken des Ersatzmitglieds in den BR > Verhinderung eines oder mehrerer BR-Mitglieder > Tatsächliche und rechtliche Verhinderung > Berücksichtigung des Minderheitengeschlechts > Dauerhaftes Ausscheiden eines BR-Mitglieds Rechtsstellung des Ersatzmitglieds > Im Vertretungsfall > Freistellung und Freizeitausgleich > Ansprüche auf Kostenerstattung Kündigungsschutz von Ersatzmitgliedern > Beginn und Dauer des Kündigungsschutzes > Nachwirkender Kündigungsschutz als Ersatzmitglied nach BR-Tätigkeit > Nachwirkender Kündigungsschutz als Wahlbewerber BR-Arbeit von Ersatzmitgliedern > Abmeldung und Rückmeldung beim Vorgesetzten > Befugnisse des/der BRV > Vergütung > BR-Arbeit außerhalb der persönlichen Arbeitszeit > Pflicht zur Geheimhaltung und Verschwiegenheit BR-Sitzung und Ersatzmitglied > Rechtzeitige Ladung mit Tagesordnung > Zeitlicher Rahmen für die Vorbereitung der BR-Sitzung > Ersatzmitglied in Teilzeit bzw. Schichtbetrieb > Voraussetzungen für wirksame Beschlussfassung > Zugriff auf Protokolle/Unterlagen von BR, GBR, KBR und Ausschüssen Einführung in die Beteiligungsrechte des BR > Informationsrechte und allgemeine Aufgaben des BR > Vorschlagsrechte, z.B. Personalplanung > Unterrichtungs- und Beratungsrechte, z.B. Planung neuer Arbeitsverfahren > Personelle Beteiligungsrechte, z.B. Einstellungen > Anhörungsrechte, z.B. bei Kündigungen > Mitbestimmungsrechte, z.B. bei Arbeitszeitregelungen Grundsätze der (erzwingbaren) Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats > Erzwingbare/Freiwillige Betriebsvereinbarungen > Grundsätze der sozialen Mitbestimmung nach § 87 BetrVG > Initiativrechte des Betriebsrats Ort Leipzig Garmisch-Partenkirchen Willingen/Sauerland Berlin Hamburg-Bergedorf Seminar-Nr. BR127-3960-84 BR127-4577-84 BR127-4878-84 BR127-5266-84 BR127-5567-84 Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie lernen Ihre Rechtsstellung und Ihre Handlungsmöglichkeiten als Ersatzmitglied kennen. Weiterhin erhalten Sie einen Überblick über wesentliche Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes und können sich mit Ihren KollegInnen im Gremium austauschen. Somit sind Sie in der Lage, an BRSitzungen konstruktiv teilzunehmen, und gewährleisten so die Beschlussfähigkeit Ihres Betriebsratsgremiums. § 37 Abs. 6 BetrVG Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für jene Ersatzmitglieder des Betriebsrats gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich, die häufiger Betriebsratstätigkeit wahrnehmen (vgl. BAG v. 19.09.2001 - 7 ABR 32/00, ArbG Mannheim v. 19.01.2000 - 8BV 18/99). Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Qualität In den letzten Jahren haben 230 Teilnehmer dieses Seminar besucht. 94,26% davon würden dieses Seminar anderen Betriebsräten weiterempfehlen. Zudem haben diese Teilnehmer das Seminar im Durchschnitt mit einer Schulnote von 1,16 bewertet. Seminartermine Di. Di. 22.05. - Fr. 11.09. - Fr. 25.05.2012 14.09.2012 Mo. 09.07. - Do. 12.07.2012 Mo. 12.11. - Do. 15.11.2012 Mo. 07.01. - Do. 10.01.2013 Hotel Ramada Hotel Leipzig Dorint Sporthotel Sauerland Stern Hotel Victor's Residenz-Hotel Berlin Ramada Hotel Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/127 (127 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS127 Hinweis: Bitte beachten Sie auch das Seminar "SchriftführerInnen des Betriebsrats Teil I" (Seite 30).

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G r u n d l a g e n -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Betriebsratsarbeit im Kleinbetrieb Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts Teilnehmerkreis Alle Betriebsratsmitglieder in Betrieben zwischen fünf und 50 ArbeitnehmerInnen, die bisher keine oder nur geringfügige Schulungen im Betriebsverfassungsgesetz erhalten haben. Diesem Personenkreis bietet das Seminar eine passgenaue Alternative zum Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil I. Seminarinhalt Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht > Betriebsverfassungsgesetz als Recht der Belegschaft > Arbeitsrecht als Recht des Arbeitnehmers/ der Arbeitnehmerin > Abgrenzung, Geltungsbereich, Grundbegriffe > Praktischer Umgang mit Gesetzen und Kommentaren Aufgaben und Stellung des Betriebsrats im Kleinbetrieb > Rechte und Pflichten > Aufgaben nach Arbeitsvertrag und Betriebsratstätigkeit > Besonderer Kündigungsschutz > Schulungsanspruch des Betriebsrats > Arbeitsbefreiung für BR-Tätigkeit Geschäftsabläufe im kleinen Betriebsratsgremium > Betriebsratssitzung - Vorbereitung und Durchführung > Ordnungsgemäße Beschlussfassung > Kosten und Sachaufwand > Befugnisse des Betriebsratsvorsitzenden > Betriebsversammlungen Grundsätze der Zusammenarbeit nach dem BetrVG > Mit dem Arbeitgeber > Betriebsvereinbarung und Regelungsabrede als Instrument > Folgen bei Verstoßen gegen das BetrVG Beteiligungsrechte des Betriebsrats in Kleinbetrieben > Informationsrechte > Mitwirkungsrechte > Mitbestimmungsrechte > Durchsetzung von Beteiligungsrechten Sonderbestimmungen für Betriebsräte mit einem Mitglied > Arbeitsorganisation und Beschlussfassung > Einschränkung der Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte > Stellvertretung Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie erfahren, wie Sie Ihre Betriebsratsaufgaben in kleinen Gremien neben Ihren Pflichten als ArbeitnehmerIn optimal organisieren können. Sie lernen die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in Kleinbetrieben kennen und können diese sach- und fachgerecht anwenden. Mit Hilfe der im Seminar vermittelten Grundlagenkenntnisse können Sie sich im Betriebsverfassungsgesetz zurechtfinden und haben einen Überblick über Ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten gewonnen. § 37 Abs. 6 BetrVG Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Seminartermine Mo. 18.06. - Mi. 20.06.2012 Mi. 24.10. - Fr. Mi. 23.01. - Fr. 26.10.2012 25.01.2013 Hotel Lindner Congress Hotel Victor's Residenz-Hotel Berlin Park Hotel Ahrensburg Ort Düsseldorf-Seestern Berlin Ahrensburg b. Hamburg Seminar-Nr. BR169-4466-84 BR169-5174-84 BR169-6533-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/169 (169 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS169 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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G r u n d l a g e n -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e SchriftführerInnen des Betriebsrats Teil I Formelle Grundlagen Teilnehmerkreis Der Gesetzgeber fordert nach § 34 BetrVG, über jede Sitzung und Verhandlung des Betriebsrats ein Protokoll zu führen. Dieses Seminar eignet sich für alle SchriftführerInnen des Betriebsrats und deren Stellvertretungen, die entsprechende Kenntnisse neu erwerben oder auffrischen möchten. Ebenso eignet sich dieses Seminar für SekretärInnen des Betriebsrats. Seminarinhalt Sitzungsniederschrift nach § 416 Zivilprozessordnung und Betriebsverfassungsrecht > Ordnungsmäßigkeit > Rechtsgültigkeit > Verantwortung > Inhaltliche Richtigkeit Niederschrift gemäß § 34 Betriebsverfassungsgesetz > Erstellen einer Niederschrift für den Betriebsrat > Form und Zeitpunkt der Anfertigung > Unterzeichnung der Niederschrift > Führen der Anwesenheitsliste, z.B. bei Betriebsratssitzungen Verfahrensvorschriften > Regelung bei Einsichtnahme > Abschriften und Fristen > Verfahren bei Stellungnahmen, Aufbewahrung der Niederschrift > Verantwortungsbereiche Kenntnis der Protokollarten und des Protokollrahmens > Wortprotokoll > Verlaufsprotokoll > Ergebnisprotokoll > Kurzprotokoll Einführung in die Formulierungstechnik und deren Wertigkeit bei der Protokollführung > Besprechungen und Verhandlungen des Betriebsrats und des Arbeitgebers > Sitzungsniederschriften bei Sitzungen des Gesamt- bzw. Konzernbetriebsrats > Sonstige Ausschüsse des Betriebsrats Ihr Nutzen als Betriebsrat Nach dem erfolgreichen Besuch dieses Seminars werden Sie in der Lage sein, Protokolle und Sitzungsniederschriften für den Betriebsrat schnell und in der richtigen Form zu erstellen. So sorgen Sie für die Einhaltung der notwendigen Formalien und vermeiden Rechtsunsicherheiten. § 37 Abs. 6 BetrVG Das Seminar erfüllt die Kriterien der Erforderlichkeit nach § 37 Abs. 6 BetrVG für Betriebsratsmitglieder, die entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten neu erwerben oder auffrischen wollen. Ihre Referenten Die W.A.F setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Fachreferenten für Büroorganisation ein. Qualität In den letzten Jahren haben 982 Teilnehmer dieses Seminar besucht. 98,78 % davon würden dieses Seminar anderen Betriebsräten weiterempfehlen. Zudem haben diese Teilnehmer das Seminar im Durchschnitt mit einer Schulnote von 1,15 bewertet. QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS170 Jetzt NEU: Kostenlos für alle Teilnehmer Seminartermine Seminar-Nr. BR170-3561-84 BR170-3586-84 BR170-3928-84 BR170-4451-84 BR170-4526-84 BR170-4677-84 BR170-4738-84 BR170-4860-84 BR170-5025-84 BR170-5173-84 BR170-5303-84 BR170-5386-84 Seminartermine 19.12. - 21.12.2012 Ort München-Unterhaching 16.04. - 18.04.2012 München-Unterhaching 18.04. - 20.04.2012 München-Unterhaching 14.05. - 16.05.2012 Berlin-Friedrichshain 13.06. - 15.06.2012 Bremen 02.07. - 04.07.2012 Mönchengladbach 25.07. - 27.07.2012 Trier 20.08. - 22.08.2012 München-Riem 10.09. - 12.09.2012 Künzell/Fulda 08.10. - 10.10.2012 Dresden 24.10. - 26.10.2012 Ahrensburg b. Hamburg 19.11. - 21.11.2012 Bochum 03.12. - 05.12.2012 Magdeburg Immer aufnahmebereit Diesem Aufnahmegerät entgeht kein einziges Wort. Die perfekte Lösung zur Aufzeichnung von Betriebsratssitzungen. Seminar-Nr. BR170-5511-84 BR170-5617-84 BR170-5827-84 21.01. - 23.01.2013 Gelsenkirchen 18.02. - 20.02.2013 Berlin-Spandau Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/170 (170 = jeweilige Gruppennummer des Seminars)

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G r u n d l a g e n -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e SchriftführerInnen des Betriebsrats Teil II Praktische Anwendung U: Jetzt NE ge "BR-Office" ufla er Die Neua facher, übersichtlich in e aktueller, Teilnehmerkreis Der Gesetzgeber fordert nach § 34 BetrVG, über jede Sitzung und Verhandlung des Betriebsrats ein Protokoll zu führen. Dieses Seminar richtet sich an alle SchriftführerInnen und SekretärInnen des Betriebsrats und deren Stellvertretungen, die entsprechende Kenntnisse bereits im Basis-Seminar Teil I erworben haben und diese vertiefen möchten. Seminarinhalt Erstellen des Protokollrahmens unter Berücksichtigung der formalen Angaben wie zum Beispiel > Teilnehmer > Tagesordnung > Sitzungsdauer > Unterschriften Erstellen des Protokolltextes > Redner > Antragsteller, Anträge > Beschlüsse, Abstimmungsergebnis > Terminierung und Beauftragung Ordnungsgemäße Strukturierung des Protokolltextes > Nach Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit > Formulierungswertigkeit durch den Einsatz der zutreffenden Einführungswörter Erstellung und Auswertung einer unterschriftsreifen Niederschrift bzw. eines Protokolls gemäß § 34 BetrVG sowie bei verschiedenen Gesprächsarten > Informations- und/oder Beratungsgespräch > Zweck- und Verhandlungsgespräch Aufbau von Musterprotokollen für die Praxis Durch praktische Übungen vertiefen Sie Ihre Kenntnisse über das Führen von Protokollen hinsichtlich Form, Inhalt, Zweckmäßigkeit und Wertigkeit der Aussagen. Darüber hinaus erweitern Sie Ihr Wissen über die Erstellung und Auswertung von Niederschriften bzw. Protokollen bei verschiedenen Sitzungen und Verhandlungen. Ihr Nutzen als Betriebsrat § 37 Abs. 6 BetrVG Das Seminar erfüllt die Kriterien der Erforderlichkeit nach § 37 Abs. 6 BetrVG für Betriebsratsmitglieder, die entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten neu erwerben oder vertiefen wollen. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Fachreferenten für Büroorganisation ein. Qualität Jetzt NEU: Die Neuauflage "BR-Office" kostenlos für alle Teilnehmer USB-Datenträger (8 GB) inkl. der Sof tware "BR-Of fice" im Gesamtwer t von 226,- E Mit dieser Software können Sie professionell Protokolle erstellen, Einladungen für Sitzungen verfassen sowie Termine und Stammdaten verwalten und dokumentieren (Inhalt der Software siehe Seite 240). In den letzten Jahren haben 415 Teilnehmer dieses Seminar besucht. 98,71 % davon würden dieses Seminar anderen Betriebsräten weiterempfehlen. Zudem haben diese Teilnehmer das Seminar im Durchschnitt mit einer Schulnote von 1,19 bewertet. Seminartermine Mi. 02.05. - Fr. 04.05.2012 Mo. 04.06. - Mi. 06.06.2012 Mo. 16.07. - Mi. 18.07.2012 Mi. 22.08. - Fr. 24.08.2012 Mo. 24.09. - Mi. 26.09.2012 Mo. 29.10. - Mi. 31.10.2012 Mo. 10.12. - Mi. 12.12.2012 Mo. 14.01. - Mi. 16.01.2013 Mi. 20.02. - Fr. 22.02.2013 Hotel Mercure Hotel Trier Porta Nigra Bäder-Park-Hotel Ramada Hotel Dresden ATLANTIC Hotel Lübeck NH Hotel Düsseldorf-City Ramada Hotel Leipzig Best Western Premier Hotel Ramada Hotel Victor's Residenz-Hotel Berlin Ort Trier Künzell/Fulda Dresden Lübeck Düsseldorf-City Leipzig Regensburg-Königswiesen Hamburg-Bergedorf Berlin Seminar-Nr. BR177-3863-84 BR177-4103-84 BR177-4623-84 BR177-4763-84 BR177-4960-84 BR177-5175-84 BR177-5447-84 BR177-5589-84 BR177-6073-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/177 (177 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS177 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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G r u n d l a g e n -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil I Möglichkeiten und Grenzen des Arbeitsverhältnisses Teilnehmerkreis Für die tägliche Betriebsratsarbeit sind fundierte Kenntnisse im Arbeitsrecht genauso wichtig wie kompetentes Wissen zum Betriebsverfassungsrecht. Dieses Grundlagen-Seminar ist speziell für Sie als neu gewähltes, wieder gewähltes oder nachgerücktes Betriebsratsmitglied ohne Vorkenntnisse im Arbeitsrecht wichtig. Es ist auch für Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter zu empfehlen. Seminarinhalt Grundsätze des Arbeitsrechts > Unterschied Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht > Rechtsgrundlagen des Arbeitsrechts Anspruchsgrundlagen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber > Gesetz; Arbeitsvertrag; Betriebsvereinbarung > Tarifvertrag; "Anlehnung" an den Tarifvertrag > Betriebliche Übung; Gesamtzusage > Zusammenspiel der Anspruchsgrundlagen Anbahnung von Arbeitsverhältnissen > Stellenausschreibung > Einstellungsgespräch und Einstellungsfragebogen > Grenzen des Fragerechts Besondere Arbeitnehmergruppen - Überblick > Befristete Arbeitsverhältnisse > Leiharbeit; Scheinselbstständige Begründung des Arbeitsverhältnisses - der Arbeitsvertrag > Formvorschriften des Arbeitsvertrags; Nachweisgesetz > Probezeit > Faktisches Arbeitsverhältnis > Grundsatz und Grenzen der Vertragsfreiheit > Direktionsrecht des Arbeitgebers > Kontrolle von Vertragsklauseln (AGB) durch den Betriebsrat Arbeitgeberpflichten aus dem Arbeitsvertrag > Vergütungs- und Beschäftigungspflicht > Gesundheitsschutz; Arbeitszeugnis > Schutz vor Diskriminierung; Gleichbehandlung Arbeitnehmerpflichten aus dem Arbeitsvertrag > Pflicht zur Arbeitsleistung - Art, Ort, Umfang > Nebentätigkeit; Verschwiegenheitspflicht > Nebenpflichten Arbeitsvergütung > Grundgehalt, Prämien, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Gratifikationen usw. > Lohn und Gehalt ohne Arbeit, Feiertag, Krankheit, Urlaub, Mutterschutz, Betriebsratstätigkeit usw. > Erhöhung von Löhnen und Gehältern; freiwillige Leistungen Arbeitszeit > Arbeitszeitgesetz, Tarifvertrag > Betriebsvereinbarung und Arbeitsvertrag > Mehrarbeit und Überstunden > Arbeitszeit bei Arztbesuchen Beteiligung des Betriebsrats von der Stellenausschreibung bis zur Einstellung Ihr Nutzen als Betriebsrat Das Seminar vermittelt Ihnen die erforderlichen Grundkenntnisse, um sich als Betriebsratsmitglied in der Systematik des Arbeitsrechts zurechtzufinden. Sie wissen, unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitsverhältnis zustande kommt und welche Rechte und Pflichten daraus für Arbeitnehmer und Arbeitgeber entstehen. Sie erfahren, was in Arbeitsverträgen geregelt werden kann und was nicht. Dadurch schaffen Sie die Voraussetzungen, um die wichtigen Mitbestimmungsund Beteiligungsrechte des Betriebsrats in personellen Angelegenheiten sachgerecht auszuüben. § 37 Abs. 6 BetrVG Schulungsanspruch des Betriebsrats - Schulungspflicht für Grundlagen-Seminare. Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsratsarbeit erforderlich: "Das allgemeine Arbeitsrecht ist mit dem Betriebsverfassungsrecht als der gesetzlichen Grundlage für die Tätigkeit des Betriebsrats eng verflochten. Das zeigt sich insbesondere im Bereich der personellen Mitbestimmung. Deshalb sind Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts für alle Betriebsratsmitglieder unerlässlich" (BAG vom 16.10.1986 - 6 ABR 14/84). Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83). Qualität In den letzten Jahren haben 2.480 Teilnehmer dieses Seminar besucht. 98,61 % davon würden dieses Seminar anderen Betriebsräten weiterempfehlen. Zudem haben diese Teilnehmer das Seminar im Durchschnitt mit einer Schulnote von 1,25 bewertet. Spezialpreis: Preis pro Teilnehmer eines BR-Gremiums zu einem Termin 3 2 1 Teilnehmer 599,- EUR Teilnehmer 649,- EUR Teilnehmer 699,- EUR QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS128 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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G r u n d l a g e n -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Spezialpre 699,- EUR Seminar-Nr. BR128-3548-84 BR128-3573-84 BR128-3610-84 BR128-3612-84 BR128-3611-84 BR128-3834-84 BR128-3875-84 BR128-3876-84 BR128-3889-84 BR128-3931-84 BR128-3935-84 BR128-3954-84 BR128-3963-84 BR128-4033-84 BR128-4041-84 BR128-4032-84 BR128-4090-84 BR128-4091-84 BR128-4093-84 BR128-4138-84 BR128-4140-84 BR128-4462-84 BR128-4474-84 BR128-4496-84 BR128-4505-84 BR128-4507-84 BR128-4540-84 Seminartermine Seminartermine Seminar-Nr. BR128-4554-84 BR128-4578-84 BR128-4582-84 BR128-4621-84 BR128-4635-84 BR128-4634-84 BR128-4651-84 BR128-4671-84 BR128-4694-84 BR128-4710-84 BR128-4723-84 BR128-4743-84 BR128-4748-84 BR128-4780-84 BR128-4784-84 BR128-4826-84 BR128-4827-84 BR128-4831-84 BR128-4864-84 BR128-4865-84 BR128-4866-84 BR128-4927-84 BR128-4929-84 BR128-4930-84 BR128-4981-84 BR128-4985-84 BR128-4986-84 16.04. - 19.04.2012 Bonn 17.04. - 20.04.2012 Ahrensburg b. Hamburg 24.04. - 27.04.2012 Berlin-Spandau 24.04. - 27.04.2012 Bad Honnef 24.04. - 27.04.2012 Sonthofen im Allgäu 01.05. - 04.05.2012 Berlin-Friedrichshain 07.05. - 10.05.2012 Ahrensburg b. Hamburg 07.05. - 10.05.2012 Frankfurt 08.05. - 11.05.2012 Bonn 14.05. - 17.05.2012 München-Unterhaching 14.05. - 17.05.2012 Künzell/Fulda 21.05. - 24.05.2012 Berlin-Friedrichshain 22.05. - 25.05.2012 Bremen 29.05. - 01.06.2012 Bad Boll 29.05. - 01.06.2012 Bayreuth 29.05. - 01.06.2012 Bielefeld 04.06. - 07.06.2012 Mönchengladbach 04.06. - 07.06.2012 Berlin-Spandau 04.06. - 07.06.2012 Potsdam-Babelsberg 11.06. - 14.06.2012 Bremen 11.06. - 14.06.2012 Oberhausen 18.06. - 21.06.2012 Bad Kohlgrub 19.06. - 22.06.2012 Herrenberg b. Stuttgart 25.06. - 28.06.2012 Potsdam-Babelsberg 26.06. - 29.06.2012 Lüneburg 26.06. - 29.06.2012 Bad Wildungen 02.07. - 05.07.2012 Berlin-Friedrichshain 03.07. - 06.07.2012 Düsseldorf-Seestern 09.07. - 12.07.2012 Garmisch-Partenkirchen 09.07. - 12.07.2012 Bochum 16.07. - 19.07.2012 Köln 17.07. - 20.07.2012 Lübeck 17.07. - 20.07.2012 Potsdam-Templiner See 23.07. - 26.07.2012 München-Unterhaching 24.07. - 27.07.2012 Trier 31.07. - 03.08.2012 Göttingen 06.08. - 09.08.2012 Lüneburg 13.08. - 16.08.2012 Freiburg 20.08. - 23.08.2012 Berlin-Spandau 21.08. - 24.08.2012 Lübeck 27.08. - 30.08.2012 Bad Boll 28.08. - 31.08.2012 Köln 03.09. - 06.09.2012 München-Unterhaching 03.09. - 06.09.2012 Timmendorfer Strand 04.09. - 07.09.2012 Dresden-Altmarkt 10.09. - 13.09.2012 Künzell/Fulda 10.09. - 13.09.2012 Hamburg-Bergedorf 10.09. - 13.09.2012 Grenzhausen/Koblenz 18.09. - 21.09.2012 Potsdam-Templiner See 18.09. - 21.09.2012 Frankfurt 18.09. - 21.09.2012 Weiler im Allgäu 24.09. - 27.09.2012 Sonthofen im Allgäu 25.09. - 28.09.2012 Bonn 25.09. - 28.09.2012 Leipzig Weitere Termine ab Oktober 2012 finden Sie im Internet unter www.waf-seminar.de/BR128 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/128 (128 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) Jeder Seminarteilnehmer erhält kostenlos ein Starter-Set im Wert von 97,- EUR. "Kompaktkommentar Arbeitnehmerrechte" von Peter Wedde Arbeitsgesetze sowie umfangreiche Seminarunterlagen Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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G r u n d l a g e n -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil II So setzen Sie Arbeitnehmer-Schutzrechte erfolgreich durch Teilnehmerkreis Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter, die bereits das Seminar "Arbeitsrecht Teil I" besucht haben und sich nun darüber informieren wollen, welche besonderen ArbeitnehmerSchutzrechte im Arbeitsrecht verankert sind. Seminarinhalt Teilzeitarbeit > Geltendmachung des Teilzeitanspruchs > Betriebliche Gründe für eine Ablehnung > Erhöhung der Arbeitszeit nach Teilzeit > Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Teilzeitarbeit Mutterschutz und Elternzeit > Voraussetzungen; zeitlicher Umfang > Verteilung der Elternzeit > Kündigungsschutz Gewährung von Urlaub > Bundesurlaubsgesetz, Tarifvertrag, Arbeitsvertrag > Voraussetzungen der Urlaubsgewährung > Sonderformen des Urlaubs; Bildungsurlaub Krankheit des Arbeitnehmers > Krankmeldung, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung > Rechte und Pflichten des erkrankten Arbeitnehmers > Beschäftigung während bestehender Arbeitsunfähigkeit Störungen im Arbeitsverhältnis > Fehlverhalten des Arbeitgebers bzw. Arbeitnehmers > Allgemeine Haftungsgrundsätze > Abmahnung bei Pflichtverletzungen > Reaktionsmöglichkeiten bei Pflichtverletzungen des Arbeitgebers Kürzung oder Streichung vertraglicher Arbeitnehmeransprüche > Änderungskündigung; Verzicht > Anrechnung auf Tariferhöhungen > Verschlechternde Betriebsvereinbarung Kürzung oder Streichung von Arbeitnehmeransprüchen aus Betriebsvereinbarungen > Ablösende Betriebsvereinbarungen > Kündigung oder vereinbartes Ende einer BV > Nachwirkung > Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats Kürzung oder Streichung von Arbeitnehmeransprüchen aus Tarifvertrag > Arbeitsvertragliche Anwendung des Tarifvertrages > Ablösung tariflicher Ansprüche durch Arbeitsvertrag oder BV > Kürzung bei Ablauf des Tarifvertrages? > Folgen bei Austritt aus dem Arbeitgeberverband Folgen eines Betriebsübergangs für das Arbeitsverhältnis > Arbeitgeberwechsel; Nachhaftung des alten Betriebsinhabers > Unterrichtungspflicht und Kündigungsverbot nach § 613a BGB > Individualrechtliche und kollektivrechtliche Folgen > Widerspruch des AN gegen den Betriebsübergang > Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie lernen wichtige Teilbereiche des Arbeitsrechts von Teilzeitarbeit und Elternzeit bis hin zu besonderen ArbeitnehmerSchutzvorschriften kennen. Damit schaffen Sie wichtige Voraussetzungen dafür, dass der Betriebsrat die Einhaltung der Arbeitnehmer-Schutzrechte wirksam überwachen und auch durchsetzen kann. Das gilt insbesondere, wenn die Kürzung oder Streichung von Ansprüchen der Arbeitnehmer aus Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag oder infolge eines Betriebsübergangs droht. § 37 Abs. 6 BetrVG Schulungsanspruch des Betriebsrats - Schulungspflicht für Grundlagen-Seminare. Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsratsarbeit erforderlich: "Das allgemeine Arbeitsrecht ist mit dem Betriebsverfassungsrecht als der gesetzlichen Grundlage für die Tätigkeit des Betriebsrats eng verflochten. Das zeigt sich insbesondere im Bereich der personellen Mitbestimmung. Deshalb sind Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts für alle Betriebsratsmitglieder unerlässlich" (BAG vom 16.10.1986 - 6 ABR 14/84). Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83). Schwerbehindertenvertretung Dieses Seminar ist nach § 96 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Arbeitsrecht erfordert. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Qualität In den letzten Jahren haben 3.540 Teilnehmer dieses Seminar besucht. 99,16 % davon würden dieses Seminar anderen Betriebsräten weiterempfehlen. Zudem haben diese Teilnehmer das Seminar im Durchschnitt mit einer Schulnote von 1,26 bewertet. Wichtig: Bitte beachten Sie auch das Aufbauseminar "Arbeitsrecht Teil III" (Seite 36) für den vollen Lernerfolg sowie zur Erweiterung und Vertiefung. QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS129

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G r u n d l a g e n -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Jetzt NEU: Die Neuauflage "BR-Office" aktueller, einfacher, übersichtlicher Seminartermine Seminar-Nr. BR129-3546-84 BR129-3574-84 BR129-3613-84 BR129-3618-84 BR129-3879-84 BR129-3888-84 BR129-3936-84 BR129-3937-84 BR129-3953-84 BR129-3964-84 BR129-4030-84 BR129-4031-84 BR129-4092-84 BR129-4094-84 BR129-4141-84 BR129-4142-84 BR129-4459-84 BR129-4460-84 BR129-4494-84 BR129-4506-84 BR129-4547-84 BR129-4553-84 BR129-4584-84 BR129-4585-84 BR129-4632-84 BR129-4633-84 BR129-4650-84 BR129-4695-84 BR129-4715-84 BR129-4726-84 Seminartermine Seminar-Nr. BR129-4749-84 BR129-4750-84 BR129-4781-84 BR129-4782-84 BR129-4825-84 BR129-4832-84 BR129-4880-84 BR129-4909-84 BR129-4928-84 BR129-4979-84 BR129-4983-84 BR129-5018-84 BR129-5052-84 BR129-5053-84 BR129-5091-84 BR129-5102-84 BR129-5131-84 BR129-5168-84 BR129-5201-84 BR129-5227-84 BR129-5225-84 BR129-5274-84 BR129-5271-84 BR129-5306-84 BR129-5307-84 BR129-5346-84 BR129-5361-84 16.04. - 19.04.2012 Kleinmachnow/Berlin 17.04. - 20.04.2012 Bremen 24.04. - 27.04.2012 Mönchengladbach 24.04. - 27.04.2012 Berlin 07.05. - 10.05.2012 Potsdam-Babelsberg 08.05. - 11.05.2012 Willingen/Sauerland 14.05. - 17.05.2012 Hannover-Lahe 14.05. - 17.05.2012 Bielefeld 21.05. - 24.05.2012 Herrenberg b. Stuttgart 22.05. - 25.05.2012 Garmisch-Partenkirchen 29.05. - 01.06.2012 Bad Wildungen 29.05. - 01.06.2012 Potsdam-Templiner See 04.06. - 07.06.2012 Timmendorfer Strand 21.08. - 24.08.2012 Lübeck 21.08. - 24.08.2012 Bielefeld 27.08. - 30.08.2012 Ohlstadt b. Garmisch-P. 28.08. - 31.08.2012 Bad Boll 03.09. - 06.09.2012 Potsdam-Babelsberg 04.09. - 07.09.2012 Willingen/Sauerland 11.09. - 14.09.2012 Hamburg-Bergedorf 17.09. - 20.09.2012 Bad Honnef 18.09. - 21.09.2012 Frankfurt 24.09. - 27.09.2012 Bad Kohlgrub 25.09. - 28.09.2012 Willingen/Sauerland 02.10. - 05.10.2012 Potsdam-Babelsberg 09.10. - 12.10.2012 Hamburg-Horn 09.10. - 12.10.2012 Grenzhausen/Koblenz 15.10. - 18.10.2012 Bad Kohlgrub 16.10. - 19.10.2012 Dresden 22.10. - 25.10.2012 Potsdam-Templiner See 11.09. - 14.09.2012 Regensburg-Königswiesen BR129-4879-84 04.06. - 07.06.2012 Potsdam-Babelsberg 11.06. - 14.06.2012 Bonn 11.06. - 14.06.2012 Trier 18.06. - 21.06.2012 Bad Kohlgrub 18.06. - 21.06.2012 Künzell/Fulda 25.06. - 28.06.2012 Herrenberg b. Stuttgart 26.06. - 29.06.2012 Potsdam-Babelsberg 02.07. - 05.07.2012 Ahrensburg b. Hamburg 03.07. - 06.07.2012 Mönchengladbach 09.07. - 12.07.2012 Potsdam-Babelsberg 09.07. - 12.07.2012 Garmisch-Partenkirchen 17.07. - 20.07.2012 Bad Dürkheim 17.07. - 20.07.2012 Potsdam-Templiner See 23.07. - 26.07.2012 Lübeck 31.07. - 03.08.2012 Bochum 07.08. - 10.08.2012 München-Riem 14.08. - 17.08.2012 Potsdam-Babelsberg 23.10. - 26.10.2012 Willingen/Sauerland 30.10. - 02.11.2012 Bremen 05.11. - 08.11.2012 Frankfurt 05.11. - 08.11.2012 Grenzhausen/Koblenz 12.11. - 15.11.2012 Grenzhausen/Koblenz 12.11. - 15.11.2012 Regensburg-Königswiesen BR129-5270-84 12.11. - 15.11.2012 Göttingen 19.11. - 22.11.2012 Leipzig 19.11. - 22.11.2012 Sonthofen im Allgäu 26.11. - 29.11.2012 Timmendorfer Strand 27.11. - 30.11.2012 Mönchengladbach Weitere Termine ab Dezember 2012 finden Sie im Internet unter www.waf-seminar.de/BR129 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/129 (129 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) Jetzt NEU: Die Neuauflage "BR-Office" kostenlos für alle Teilnehmer USB-Datenträger (8 GB) inkl. der Sof tware "BR-Of fice" im Gesamtwer t von 226,- E Mit dieser Software können Sie professionell Protokolle erstellen, Einladungen für Sitzungen verfassen sowie Termine und Stammdaten verwalten und dokumentieren (Inhalt der Software siehe Seite 240). Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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G r u n d l a g e n -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil III Beenden von Arbeitsverhältnissen Teilnehmerkreis Dieses Seminar wendet sich an alle Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter, die bereits das Seminar "Arbeitsrecht Teil I" besucht oder sich einen entsprechenden Wissensstand in der praktischen Betriebsratsarbeit erworben haben. Es dient zur Vervollständigung wichtiger Grundkenntnisse im Arbeitsrecht bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Seminarinhalt Kündigung von Arbeitsverhältnissen > Arbeitnehmerkündigung, Form, Fristen > Arbeitgeberkündigung, Form, Fristen > Vertragsstrafen, Rückzahlungspflichten Beendigung durch Aufhebungsvertrag > Inhalt und Form > Aufklärungspflichten des Arbeitgebers > Widerruf und Anfechtung Beendigung bei befristeten Arbeitsverhältnissen > Sachgrundbefristung; Zeitbefristung > Folgen unwirksamer Befristungen Personenbedingte Kündigung > Krankheitsbedingte Kündigung > Umgang mit "Low-Performern" > Vorrang von Änderungskündigung und Versetzung Verhaltensbedingte Kündigung > Ermahnung und Abmahnung > Interessenabwägung Betriebsbedingte Kündigung > Betriebsbedingte Gründe; soziale Rechtfertigung > Auswahlkriterien und Personenkreis Änderungskündigung > Zur Verlängerung/Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit > Änderungskündigung zur Umgestaltung des Gehalts Außerordentliche (fristlose) Kündigung > Wichtiger Grund > Erklärungsfrist für die fristlose Kündigung Kündigungsschutzvorschriften > Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes > Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht > Massenentlassungsschutz > Abfindung > Besonders geschützte Arbeitnehmergruppen Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen > Anhörung; Widerspruch des Betriebsrats > Folgen der Nichtbeachtung von Beteiligungsrechten > Weiterbeschäftigungsanspruch; Kündigungsschutzklage Arbeitgeberpflichten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses > Arbeitspapiere; Resturlaub; Überstunden > Freizeit zur Stellensuche > Einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis Sozialversicherungs- und steuerrechtliche Fragen > Arbeitslosengeld - Sperrzeit und Anrechnung von Abfindungen > Steuern auf Abfindungen Ihr Nutzen als Betriebsrat Nach dem Besuch dieses Seminars wissen Sie, worauf Sie achten müssen, wenn es um die Beendigung von Arbeitsverhältnissen geht. Sie wissen, wann eine Kündigung unwirksam ist. Damit schaffen Sie wesentliche Voraussetzungen, damit der Betriebsrat seine wichtigen Beteiligungsrechte bei Kündigungen von Arbeitnehmern kompetent ausüben kann. § 37 Abs. 6 BetrVG Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsratsarbeit erforderlich: "Das allgemeine Arbeitsrecht ist mit dem Betriebsverfassungsrecht als der gesetzlichen Grundlage für die Tätigkeit des Betriebsrats eng verflochten. Das zeigt sich insbesondere im Bereich der personellen Mitbestimmung. Deshalb sind Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts für alle Betriebsratsmitglieder unerlässlich" (BAG vom 16.10.1986 - 6 ABR 14/84). Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83). Schwerbehindertenvertretung Dieses Seminar ist nach § 96 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Arbeitsrecht erfordert. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Qualität In den letzten Jahren haben 2.962 Teilnehmer dieses Seminar besucht. 99,12 % davon würden dieses Seminar anderen Betriebsräten weiterempfehlen. Zudem haben diese Teilnehmer das Seminar im Durchschnitt mit einer Schulnote von 1,21 bewertet. Hinweis: Je nach betrieblicher Erforderlichkeit kann das Seminar auch direkt im Anschluss an das Seminar "Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil I" besucht werden. Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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G r u n d l a g e n -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Top-Gelegenheit! Besuch des Arbeitsgerichts inklusive! (wenn organisatorisch möglich) Seminartermine Mo. 16.04. - Do. 19.04.2012 Di. Di. Di. 24.04. - Fr. 05.06. - Fr. 05.06. - Fr. 27.04.2012 08.06.2012 08.06.2012 Mo. 07.05. - Do. 10.05.2012 Hotel NH Hotel Berlin/Potsdam Ramada Hotel Seminaris Hotel Bad Honnef Maritim Hotel Ulm Hotel Schillingshof Bäder-Park-Hotel NH Hotel Berlin Alexanderplatz Park Hotel Ahrensburg Renaissance Hotel Bochum Hotel Schillingshof Seminaris Hotel Bad Boll Göbel's Hotel Quellenhof Victor's Residenz-Hotel Berlin Ramada Hotel Park Inn Bielefeld relexa Hotel Frankfurt Holiday Inn Best Western Parkhotel Ropeter Seminaris Seehotel Potsdam Mercure Hotel Bad Dürkheim Seminaris Hotel Lüneburg Renaissance Hotel Bochum Ramada Residenzschloss Göbel's Hotel Quellenhof NH Dresden Altmarkt Ramada Hotel Ort Kleinmachnow/Berlin Hamburg-Bergedorf Bad Honnef Ulm Bad Kohlgrub Künzell/Fulda Berlin-Friedrichshain Ahrensburg b. Hamburg Bochum Bad Kohlgrub Bad Boll Bad Wildungen Berlin Hamburg-Bergedorf Bielefeld Frankfurt München-Unterhaching Göttingen Potsdam-Templiner See Bad Dürkheim Lüneburg Bochum Bayreuth Bad Wildungen Dresden-Altmarkt Hamburg-Bergedorf Seminar-Nr. BR258-3554-84 BR258-3630-84 BR258-3873-84 BR258-4116-84 BR258-4117-84 BR258-4455-84 BR258-4521-84 BR258-4613-84 BR258-4653-84 BR258-4734-84 BR258-4766-84 BR258-4813-84 BR258-4857-84 BR258-4963-84 BR258-5035-84 BR258-5165-84 BR258-5183-84 BR258-5258-84 BR258-5339-84 BR258-5381-84 BR258-5462-84 BR258-5508-84 BR258-5606-84 BR258-5711-84 BR258-5740-84 BR258-5852-84 Mo. 18.06. - Do. 21.06.2012 Mo. 02.07. - Do. 05.07.2012 Mo. 16.07. - Do. 19.07.2012 Mo. 23.07. - Do. 26.07.2012 Mo. 20.08. - Do. 23.08.2012 Mo. 27.08. - Do. 30.08.2012 Mo. 03.09. - Do. 06.09.2012 Mo. 10.09. - Do. 13.09.2012 Mo. 24.09. - Do. 27.09.2012 Mo. 08.10. - Do. 11.10.2012 Di. 23.10. - Fr. 26.10.2012 Mo. 29.10. - Do. 01.11.2012 Mo. 12.11. - Do. 15.11.2012 Mo. 26.11. - Do. 29.11.2012 Mo. 03.12. - Do. 06.12.2012 Di. Di. Di. Di. Di. 11.12. - Fr. 18.12. - Fr. 15.01. - Fr. 29.01. - Fr. 05.02. - Fr. 14.12.2012 21.12.2012 18.01.2013 01.02.2013 08.02.2013 Mo. 18.02. - Do. 21.02.2013 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/258 (258 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS258 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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G r u n d l a g e n -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Arbeitsrecht kompakt Teil I Speziell für alle Betriebsratsmitglieder 5Kompa Tagezum Spk tseminar e z i al p r von e is 990,- EUR Teilnehmerkreis Dieses Seminar wendet sich an alle neu gewählten, wieder gewählten oder nachgerückten Betriebsratsmitglieder, die noch keine oder nur geringe Vorkenntnisse im Arbeitsrecht besitzen. Für Ihre tägliche Betriebsratsarbeit ist dieses Seminar genauso wichtig wie kompetentes Wissen zum Betriebsverfassungsrecht. Das Seminar wendet sich auch an Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter. Seminarinhalt Begründung des Arbeitsverhältnisses > Rechtsgrundlagen des Arbeitsrechts > Unterschied Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht > Auswirkungen von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen auf das Arbeitsverhältnis > Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Bewerbung und Einstellung > Fragerecht und Offenlegungspflichten bei Vorstellungsgesprächen Inhalt des Arbeitsvertrags > Zulässigkeit und Grenzen von Regelungen im Arbeitsvertrag > Formvorschriften, Nachweisgesetz > Kontrolle von Vertragsklauseln (AGB) > Teilzeitarbeitsverhältnisse Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus dem Arbeitsvertrag > Pflicht zur Beschäftigung und Vergütung > Diskriminierungsschutz und Anspruch auf Gleichbehandlung > Pflicht zur Arbeitsleistung und Verschwiegenheit; Nebentätigkeit > Wettbewerbsverbot; Grundlagen der Arbeitnehmerhaftung Befristete Arbeitsverhältnisse > Wann darf mit oder ohne Sachgrund befristet werden? > Folgen für das Arbeitsverhältnis bei unwirksamer Befristung > Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei befristeten Arbeitsverträgen Urlaub und Krankheit > Urlaubsanspruch aus Arbeitsvertrag, Gesetz, Tarifvertrag > Urlaubsgeld, Sonderurlaub > Korrekte Krankmeldung > Lohnfortzahlung bei Krankheit Arbeitszeit und Arbeitsrecht > Arbeitszeitobergrenzen nach Arbeitsvertrag, Gesetz, Tarifvertrag > Mehrarbeit und Überstunden > Lage von Arbeitszeit und Pausen > Anspruch auf Arbeitszeitverkürzung, Arbeitszeitverlängerung Lohn und Gehalt > Grundgehalt, Prämien > Gratifikationen, freiwillige Leistungen > Erhöhung von Löhnen und Gehältern > Betriebliche Übung, Gleichbehandlungsgrundsatz Ort Göttingen Berlin-Spandau Hannover-Lahe Grenzhausen/Koblenz Berlin-Friedrichshain Ohlstadt b. Garmisch-P. Seminar-Nr. BR153-3952-84 BR153-4576-84 BR153-4775-84 BR153-5139-84 BR153-5437-84 BR153-5723-84 Ihr Nutzen als Betriebsrat Als Fünf-Tage-Kompaktseminar vermittelt diese Betriebsräteschulung umfangreiche Inhalte und Zusammenhänge im Arbeitsrecht und ermöglicht Ihnen einen schnellen Einstieg in das Thema. Sie erlangen das erforderliche Basiswissen zum Thema Arbeits- und Arbeitsvertragsrecht, das Sie in Ihrer täglichen Betriebsratsarbeit unbedingt brauchen. Sie wissen, wann ein Arbeitsverhältnis zustande kommt und kennen die Rechte und Pflichten, die daraus für Arbeitnehmer und Arbeitgeber entstehen. Sie wissen, welchen Einfluss Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen auf das einzelne Arbeitsverhältnis haben. § 37 Abs. 6 BetrVG Schulungsanspruch des Betriebsrats - Schulungspflicht für Grundlagen-Seminare. Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsratsarbeit erforderlich. Siehe Seite 39. Schwerbehindertenvertretung Siehe Seite 39. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Jeder Seminarteilnehmer erhält kostenlos den "Kompaktkommentar Arbeitnehmerrechte" von Peter Wedde im Wert von 90,- EUR. Hinweis: In den Seminaren Arbeitsrecht kompakt Teil I und Teil II sind die wichtigsten Inhalte aus Arbeitsrecht I-III gestrafft zusammengefasst. Sie vermitteln in kurzer Zeit wichtiges Grundlagenwissen. Seminartermine Mo. 21.05. - Fr. Mo. 09.07. - Fr. Mo. 27.08. - Fr. Mo. 22.10. - Fr. Mo. 10.12. - Fr. Mo. 04.02. - Fr. 25.05.2012 13.07.2012 31.08.2012 26.10.2012 14.12.2012 08.02.2013 Hotel Best Western Parkhotel Ropeter centrovital Park Inn Hannover Hotel Zugbrücke Grenzau NH Hotel Berlin Alexanderplatz Hotel Alpenblick Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/153 (153 = jeweilige Gruppennummer des Seminars)

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G r u n d l a g e n -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Arbeitsrecht kompakt Teil II Speziell für alle Betriebsratsmitglieder 5-Tagear Kompaktsemin Teilnehmerkreis Das Seminar wendet sich an alle neu gewählten, wieder gewählten oder nachgerückten Betriebsratsmitglieder, die das Seminar "Arbeitsrecht kompakt Teil I" bereits besucht haben oder über vergleichbare Vorkenntnisse verfügen. Für Ihre tägliche Betriebsratsarbeit ist dieses Seminar genauso wichtig wie kompetentes Wissen zum Betriebsverfassungsrecht. Das Seminar wendet sich auch an Ersatzmitglieder des Betriebsrats und an Schwerbehindertenvertreter. Seminarinhalt Direktionsrecht des Arbeitgebers > Weisungsbefugnis und Gehorsamspflicht > Grenzen durch Gesetz, Tarifvertrag, Arbeitsvertrag, Zumutbarkeit > Wann Versetzung möglich, wann Änderungskündigung nötig? > Folgen bei Überschreitung des Direktionsrechts Arbeitsrechtliche Auswirkungen eines Betriebsübergangs > Begriff und Zeitpunkt eines Betriebsübergangs > Übergang von Arbeitsverhältnissen > Schutz von Arbeitnehmerinteressen > Widerspruch gegen den Betriebsübergang - Folgen Leiharbeitnehmer und anderes Fremdpersonal > Echte und unechte Leiharbeit/Arbeitnehmerüberlassung > Gesetzliche Schutzvorschriften > Rechtsfolgen unwirksamer (rechtswidriger) Überlassungsverträge > Werks- und Dienstvertrag; freie Mitarbeit; Scheinselbständigkeit Abmahnung > Wer darf abmahnen? > Zeitpunkt und Wirkungsdauer der Abmahnung > Beteiligungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei der Abmahnung > Rechte des Arbeitnehmers gegen eine Abmahnung Aufhebungsvertrag > Freistellung, Abgeltung von Urlaub > Abfindung, Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld > Aufklärungspflichten des Arbeitgebers > Widerruf und Anfechtung eines Aufhebungsvertrages Kündigung und Kündigungsschutzvorschriften > Personen-, verhaltens- und betriebsbedingte Kündigung > Ordentliche und außerordentliche Kündigung > Form, Zugang, Fristberechnung > KSchG und besondere Kündigungsschutzvorschriften Schutzvorschriften für besondere Arbeitnehmergruppen > Schwerbehinderte ArbeitnehmerInnen > Auszubildende > Mutterschutz, Eltern- und Pflegezeit > Mitglieder von BR, JAV und SBV Mitbestimmung des Betriebsrats bei Kündigungen > Anhörungspflicht vor jeder Kündigung > Widerspruch des Betriebsrats > Nichtbeachtung von Beteiligungsrechten - Folgen > Weiterbeschäftigungsanspruch; Kündigungsschutzklage Ort Berlin-Spandau Ahrensburg b. Hamburg Bochum Ulm München-Unterhaching Leipzig Seminar-Nr. BR165-4084-84 BR165-4618-84 BR165-4859-84 BR165-5179-84 BR165-5388-84 BR165-5746-84 Ihr Nutzen als Betriebsrat In kompakter, leicht verständlicher und praxisnaher Form erwerben Sie Grundkenntnisse über große Bereiche des Arbeitsrechts. Sie erfahren, wo die Grenzen des Weisungsrechts des Arbeitgebers liegen und welche Auswirkungen ein Betriebsübergang auf die Arbeitsverhältnisse der Kolleginnen und Kollegen hat. Sie lernen alles, was Sie für Ihre Betriebsratstätigkeit zu den Themen Abmahnung, Aufhebungsvertrag und Kündigung wissen müssen. Sie erfahren, wann eine Kündigung (un-)wirksam ist und welche ArbeitnehmerInnen durch welche Kündigungsschutzvorschriften geschützt sind. § 37 Abs. 6 BetrVG Schulungsanspruch des Betriebsrats - Schulungspflicht für Grundlagen-Seminare. Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsratsarbeit erforderlich: "Das allgemeine Arbeitsrecht ist mit dem Betriebsverfassungsrecht als der gesetzlichen Grundlage für die Tätigkeit des Betriebsrats eng verflochten. Das zeigt sich insbesondere im Bereich der personellen Mitbestimmung. Deshalb sind Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts für alle Betriebsratsmitglieder unerlässlich" (BAG vom 16.10.1986 - 6 ABR 14/84). Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83). Schwerbehindertenvertretung Dieses Seminar ist nach § 96 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Arbeitsrecht erfordert. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Seminartermine Mo. 04.06. - Fr. Mo. 16.07. - Fr. Mo. 10.09. - Fr. Mo. 29.10. - Fr. Mo. 03.12. - Fr. Mo. 11.02. - Fr. 08.06.2012 20.07.2012 14.09.2012 02.11.2012 07.12.2012 15.02.2013 Hotel centrovital Park Hotel Ahrensburg Renaissance Hotel Bochum Maritim Hotel Ulm Holiday Inn Ramada Hotel Leipzig Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/165 (165 = jeweilige Gruppennummer des Seminars)

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G r u n d l a g e n -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Wirtschaftliche Grundkenntnisse für alle Betriebsräte Teil I Wichtiges Thema für alle Be triebsräte Teilnehmerkreis Alle Betriebsratsmitglieder sowie Mitglieder des Wirtschaftsausschusses und Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, die noch nicht über diese Grundkenntnisse verfügen. Wichtiger Hinweis: Nur ein Betriebsrat mit wirtschaftlichem Verständnis, mit Kenntnissen wichtiger wirtschaftlicher Kennzahlen und Zusammenhänge im Unternehmen kann vom Arbeitgeber als gleichwertiger Gesprächspartner akzeptiert werden. Entscheidungen im Unternehmen werden vor allem unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten getroffen. Die richtige Einschätzung der wirtschaftlichen Lage ist dabei von entscheidender Bedeutung. Der Betriebsrat muss daher über dieses Wissen verfügen. Dies gilt speziell auch für die wichtige Aufgabe des Betriebsrats bei der Beschäftigungssicherung nach § 92a BetrVG. Seminarinhalt Beteiligung des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten > Rechte des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten > Informationsbeschaffung durch den Wirtschaftsausschuss Standortwahl von Unternehmen > Wichtige Standortfaktoren > Standortentscheidungen aus Sicht der Arbeitnehmer Struktur des Betriebes > Übersicht über Rechtsformen von Unternehmen > Beurteilung der Rechtsformen aus Arbeitnehmersicht > Aufbau und Ablauforganisation des Betriebes > Bedeutung der Organisation für die MitarbeiterInnen Planung und Steuerung des Betriebes > Von den Teilplänen zum Gesamtplan > Absatz-, Finanz-, Investitionsplanung; Personalplanung > Mitwirkung von Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss Controlling > Inhalt und Begriff > Strategische Controlling-Instrumente Informationen für den Betriebsrat aus dem Rechnungswesen > Das Rechnungswesen als Informationsquelle > Überblick über die interne und externe Rechnungslegung Geschäftsbericht als wichtige Informationsquelle für den BR > Rechtsgrundlagen zu Geschäftsberichten > Geschäftsbericht: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht > Erläuterung des Geschäftsberichts > So lesen Sie den Geschäftsbericht > Beurteilung von Erfolg, Vermögenssituation, Finanzierung und Investitionstätigkeit > Überblick über Methoden der systematischen Jahresabschluss-Analyse Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie lernen die erforderlichen kaufmännischen und betriebswirtschaftlichen Grundlagen kennen, damit Sie die Beteiligungsrechte des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten sachgerecht ausüben können. Sie erfahren, wie Sie wichtige Daten zur Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Lage des Unternehmens anhand des Geschäftsberichts entschlüsseln. Sie lernen, auf welche Daten aus der Unternehmensplanung und Steuerung der Betriebsrat zur Ausübung seiner Beteiligungsrechte zugreifen kann. § 37 Abs. 6 BetrVG Für alle, insbesondere auch neu gewählte Betriebsräte ist die Teilnahme an diesem Seminar zu wirtschaftlichen Grundlagen erforderlich im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG. Das Seminar informiert über die für die Arbeit im Betriebsrat und im Wirtschaftsausschuss gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlichen wirtschaftlichen Grundbegriffe. LAG Baden-Württemberg v. 08.11.1996 (5 TaBV 2/96): "Eine sachgerechte BR-Arbeit erfordert von jedem Betriebsratsmitglied einen gewissen Standard an allgemeinen (...) wirtschaftlichen Kenntnissen. Insoweit ist allen BR-Mitgliedern, sofern sie derartige Kenntnisse noch nicht besitzen, die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen zu ermöglichen, die solche notwendigen und allgemeinen Kenntnisse vermitteln." Seminartermine 07.05. - 10.05.2012 25.06. - 28.06.2012 21.08. - 24.08.2012 24.09. - 27.09.2012 30.10. - 02.11.2012 10.12. - 13.12.2012 11.02. - 14.02.2013 Ort Potsdam-Babelsberg Lüneburg Bielefeld Bad Boll München-Unterhaching Seminar-Nr. BR143-3880-84 BR143-4490-84 BR143-4754-84 BR143-4974-84 BR143-5195-84 BR143-5436-84 BR143-5755-84 Jeder Seminarteilnehmer erhält kostenlos ein Starter-Set im Wert von 74,- EUR. "Die Praxis des Wirtschaftsausschusses von A bis Z" von Marcus Disselkamp Taschenrechner und umfangreiche Seminarunterlagen Praktische Umhängetasche QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS143 Bad Honnef Leipzig Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/143 (143 = jeweilige Gruppennummer des Seminars)

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G r u n d l a g e n -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Wirtschaftliche Grundkenntnisse für alle Betriebsräte Teil II Teilnehmerkreis Alle Betriebsratsmitglieder sowie Mitglieder des Wirtschaftsausschusses und Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, die noch nicht über diese Grundkenntnisse verfügen. Wichtiger Hinweis: Nur ein Betriebsrat mit wirtschaftlichem Verständnis, mit Kenntnissen wichtiger wirtschaftlicher Kennzahlen und Zusammenhänge im Unternehmen kann vom Arbeitgeber als gleichwertiger Gesprächspartner akzeptiert werden. Entscheidungen im Unternehmen werden vor allem unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten getroffen. Die richtige Einschätzung der wirtschaftlichen Lage ist dabei von entscheidender Bedeutung. Der Betriebsrat muss daher über dieses Wissen verfügen. Seminarinhalt Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens > Kostenüberwachung, Kostenkontrolle > Vollkostenrechnung und Deckungsbeitragsrechnung > Kostenplanung und Kostenmanagement > Kostenrisiken - Auswirkungen auf die Beschäftigung > Ermittlung der aktuellen Liquidität - Zahlungsfähigkeit Beurteilung der finanziellen Lage des Unternehmens > Finanzpolitik und Kontrolle der Finanzen > Finanzierungsmöglichkeiten > Ziele bei der Finanzplanung > Ermittlung des Finanzbedarfs > Finanzplanung und Budgetierung > Chancen und Risiken der Finanzplanung Beurteilung der Zukunftssicherung des Unternehmens > Investitionspolitik - Ziele und Auswirkungen > Geplante Reorganisationsmaßnahmen > Beteiligung des Betriebsrats > Tendenzen in der Beschäftigung > Chancen und Risiken der Investitionspolitik > Personalplanung des Unternehmens Mitwirkungsmöglichkeiten des Betriebsrats > Einsichtsrecht in wirtschaftliche Unterlagen > Einflussnahme auf die strategische Unternehmensplanung über die Beschäftigungssicherung nach § 92a BetrVG > Beteiligungsrechte bei Betriebsänderungen Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie erfahren, wie Sie die tatsächliche wirtschaftliche und finanzielle Lage Ihres Unternehmens beurteilen können. Sie lernen, die für die Zukunftssicherung Ihres Unternehmens bedeutsamen Entscheidungen zu bewerten und in eine umsichtige und verantwortungsbewusste Betriebsratsarbeit umzusetzen. Dadurch schaffen Sie eine wichtige Voraussetzung für eine sach- und fachgerechte Ausübung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten. § 37 Abs. 6 BetrVG Für alle, insbesondere auch neu gewählte Betriebsräte ist die Teilnahme an diesem Seminar erforderlich im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG. Das Seminar informiert über die für die Arbeit im Betriebsrat und im Wirtschaftsausschuss gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlichen wirtschaftlichen Grundbegriffe. LAG Baden-Württemberg v. 08.11.1996 (5 TaBV 2/96): "Eine sachgerechte BR-Arbeit erfordert von jedem Betriebsratsmitglied einen gewissen Standard an allgemeinen (...) wirtschaftlichen Kenntnissen. Insoweit ist allen BR-Mitgliedern, sofern sie derartige Kenntnisse noch nicht besitzen, die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen zu ermöglichen, die solche notwendigen und allgemeinen Kenntnisse vermitteln." Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Dipl.-Betriebswirte, Dipl.-Kaufleute sowie Fachreferenten für Wirtschaft ein. Seminartermine Di. Di. 26.06. - Fr. 11.12. - Fr. 29.06.2012 14.12.2012 Mo. 03.09. - Do. 06.09.2012 Hotel NH Hotel München-Neue Messe NH Hotel Düsseldorf-City NH Hotel Berlin Alexanderplatz Ort München-Riem Düsseldorf-City Berlin-Friedrichshain Seminar-Nr. BR243-4518-84 BR243-4814-84 BR243-5463-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/243 (243 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS243 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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G r u n d l a g e n -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Gesprächsführung für Betriebsräte Teilnehmerkreis Gespräche, Diskussionen und Verhandlungen machen in der Praxis den weit überwiegenden Anteil an der Arbeit des Betriebsrats aus. Rechtliche Kenntnisse im BetrVG alleine reichen deshalb nicht aus, die Interessen der Arbeitnehmer erfolgreich zu vertreten. Das Seminar wendet sich daher insbesondere an alle neu gewählten Betriebsratsmitglieder in allen Gremien, die gleich von Anfang an gekonnt mitreden und etwas bewegen wollen. Angesprochen sind aber auch wieder gewählte BRMitglieder, die bisher noch keine Schulung zur Gesprächsführung in der Betriebsratsarbeit erhalten haben. Seminarinhalt Effektive Gesprächsführung im Betriebsratsalltag > Sitzungen des Betriebsrats, § 30 BetrVG > Gespräche mit dem Arbeitgeber, § 74 BetrVG > Bedeutung von Gestik, Mimik und Körpersprache > Führen durch Fragen; Tipps und Tricks Erfolgreicher Gesprächsverlauf > Grundlagen konstruktiver Gesprächsführung > Aktives Zuhören > Wege zur Konsensfindung: Jeder-gewinnt-Methode > Beachten von Sach- und Beziehungsebene Praktische Hilfen zur Bewältigung von Gesprächsstörungen in der BR-Arbeit > Unfaire Argumentationsmethoden erkennen und begegnen > Umgang mit Provokationen und unsachlichen Angriffen innerhalb des Betriebsrats > Umgang mit Provokationen und unsachlichen Angriffen im Gespräch mit dem Arbeitgeber Stärkung der persönlichen Überzeugungskraft als Betriebsratsmitglied > Wirksame Gesprächs- und Fragetechniken für die BR-Arbeit > Analyse der eigenen Stärken und Schwächen > Den richtigen Ton treffen > Überzeugende Argumentationsstrategie Praktische Übungen mit Beispielen aus der Betriebsratsarbeit Ihr Nutzen als Betriebsrat In diesem Seminar lernen Sie, Ihre persönliche Überzeugungskraft in der Betriebsratsarbeit zu steigern und in Ihrer praktischen Gesprächsführung erfolgreich einzusetzen. Sie erhalten praktische Hilfestellung für den Umgang mit Provokationen und unsachlichen Angriffen. Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten helfen Ihnen, in Gesprächen innerhalb des Betriebsrats und mit dem Arbeitgeber gekonnt mitreden zu können und als kompetenter Gesprächspartner akzeptiert zu werden. § 37 Abs. 6 BetrVG Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse können für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sein. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Rhetorik- und Kommunikationstrainer ein. Seminartermine Mi. 20.06. - Fr. Mi. 12.12. - Fr. 22.06.2012 14.12.2012 Mo. 10.09. - Mi. 12.09.2012 Hotel Seminaris Seehotel Potsdam Mercure Panorama Bäder-Park-Hotel Ort Potsdam-Templiner See Freiburg Künzell/Fulda Seminar-Nr. BR283-4487-84 BR283-4855-84 BR283-5470-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/283 (283 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS283 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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G r u n d l a g e n -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Einführung in das Arbeitsrecht Informations-Seminar r Tagessemina reis zum Sonderp von 99,- EUR Teilnehmerkreis Alle Betriebsratsmitglieder und Ersatzmitglieder, die bisher noch keine Schulung zum Arbeitsrecht erhalten haben und sich einen ersten Überblick über das Arbeitsrecht verschaffen wollen. Seminarinhalt Arbeitsrecht Grundlagen > Rechtsgrundlagen > Individuelles und kollektives Arbeitsrecht > Zusammenwirken von Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht Entstehen eines Arbeitsverhältnisses > Stellenausschreibung, Einstellungsfragebogen > Konkurrenz externer und interner BewerberInnen > Grenzen Fragerecht Arbeitgeber - Offenbarungspflicht BewerberIn > Beteiligung des Betriebsrats von der Stellenausschreibung bis zur Einstellung Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis > Arbeitsvertrag, Formvorschriften, faktisches Arbeitsverhältnis > Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber > Folgen von Pflichtverletzungen > Direktionsrecht und Recht auf Arbeitsverweigerung Auswirkungen von Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung auf das Arbeitsverhältnis - Überblick > Tarifvertrag und Arbeitsvertrag in Betrieben mit und ohne Tarifbindung > Verhältnis von Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung > Änderung des Arbeitsvertrags durch Betriebsvereinbarung/Tarifvertrag Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie erhalten einen Überblick, wie Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht zusammenwirken. Sie lernen, wie ein Arbeitsverhältnis zustande kommt und der Betriebsrat dabei zu beteiligen ist. Sie erhalten einen Überblick über die wichtigsten Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus dem Arbeitsvertrag. § 37 Abs. 6 BetrVG Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Qualität 97,26 % der Teilnehmer würden dieses Seminar anderen Betriebsräten weiterempfehlen. Zudem haben diese Teilnehmer das Seminar im Durchschnitt mit einer Schulnote von 1,32 bewertet. Seminartermine Seminar-Nr. BR399-3563-84 BR399-3633-84 BR399-3906-84 BR399-4101-84 BR399-4469-84 BR399-4548-84 BR399-4622-84 BR399-4689-84 BR399-4764-84 BR399-4807-84 BR399-4914-84 Seminartermine Seminar-Nr. BR399-5009-84 BR399-5078-84 BR399-5176-84 BR399-5313-84 BR399-5354-84 BR399-5396-84 BR399-5488-84 BR399-5590-84 BR399-5730-84 BR399-6056-84 Mo. 16.04.2012 Herrenberg b. Stuttgart Mo. 30.04.2012 München-Unterhaching Mo. 14.05.2012 Göttingen Mo. 04.06.2012 Berlin-Friedrichshain Mo. 18.06.2012 Hamburg-Altona Mo. 02.07.2012 Düsseldorf-City Mo. 16.07.2012 Freiburg Mo. 30.07.2012 München-Unterhaching Mo. 27.08.2012 Göttingen Mo. 03.09.2012 Berlin-Friedrichshain Mo. 17.09.2012 Hamburg-Horn Mo. 01.10.2012 Düsseldorf-City Mo. 15.10.2012 Freiburg Mo. 29.10.2012 München-Unterhaching Mo. 19.11.2012 Göttingen Mo. 26.11.2012 Köln Mo. 03.12.2012 Berlin-Friedrichshain Mo. 17.12.2012 Hamburg-Horn Mo. 14.01.2013 München-Unterhaching Mo. 04.02.2013 München-Unterhaching Mo. 18.02.2013 Göttingen Seminarbeginn um 9.00 Uhr, Seminarende um 17.00 Uhr. Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/399 (399 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS399 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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G r u n d l a g e n -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Rechtsprechung aktuell Wichtige Entscheidungen zum Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht Teilnehmerkreis Betriebsratsmitglieder, die bereits über Grundkenntnisse im Betriebsverfassungs- und im Arbeitsrecht verfügen. Seminarinhalt Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeitsrecht > Sozialauswahl, betriebsbedingte Kündigung > Kündigungsschutz; Überprüfung von Kündigungsgründen > Änderungskündigung zur Umgestaltung von Arbeitszeit, Gehalt > Arbeitnehmerhaftung > Schutz vor Benachteiligung und Mobbing > Urlaub und Überstunden - Entgelt > Teilzeitarbeit > Vorbeschäftigungsverbot bei befristeten Arbeitsverhältnissen > Unzulässige Klauseln im Arbeitsvertrag > Tarifvertrag und Arbeitsvertrag > Leiharbeit und Tarifverträge christlicher Gewerkschaften > Arbeitszeit, Bereitschaftsdienst Aktuelle Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsrecht > Betriebsänderung und Betriebsübergang > Änderung der Rechtsprechung zur Tarifeinheit > Mitbestimmung bei Einstellung, Versetzung, Kündigung > Mitbestimmung bei betrieblichen Lohn- und Vergütungsfragen > Änderungskündigung von BR-Mitgliedern > Mitwirkung bei der betrieblichen Arbeitszeitgestaltung > Möglichkeiten und Grenzen der Betriebsvereinbarung; Regelungssperre > Zulässigkeit von Transfersozialplänen Aktuelle Rechtsprechung für die praktische Betriebsratsarbeit > Kosten- und Sachaufwand des Betriebsrats > Haftung des Betriebsrats > Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen > Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats > Informationsrechte des Betriebsrats Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie erhalten einen Überblick über interessante Urteile von Arbeitsgerichten und richtungsweisende Entscheidungen von Landesarbeitsgerichten zu aktuellen Fragen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht. Sie erfahren, wie die Arbeitsgerichte Begriffe auslegen, die in den Arbeitsgesetzen nicht eindeutig definiert sind, oder wie sie Fälle entscheiden, für die es überhaupt keine gesetzliche Regelung gibt. Dadurch können Sie den Einfluss der Rechtsprechung auf das einzelne Arbeitsverhältnis im eigenen Betrieb und auf die "Reichweite" Ihrer Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte als Betriebsrat besser einschätzen. § 37 Abs. 6 BetrVG Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG ist der Besuch dieses Seminars in bestimmten Zeitabständen erforderlich, um den Überblick über neue arbeitsrechtliche Entscheidungen zu behalten. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass der Betriebsrat sich dazu nicht auf ein Selbststudium anhand von Fachliteratur verweisen lassen muss (BAG v. 20.12.95 - 7 ABR 14/95). Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Top-Gelegenheit! Besuch des Arbeitsgerichts inklusive! (wenn organisatorisch möglich) Hinweis: Der Inhalt des Seminars kann von den oben genannten Themenbereichen abweichen, je nachdem, welche Schwerpunkte von den aktuellen Entscheidungen erfasst werden. Seminartermine Mo. 02.07. - Do. 05.07.2012 Mo. 12.11. - Do. 15.11.2012 Hotel Ramada Hotel Leipzig Ramada Hotel Ort Leipzig Hamburg-Bergedorf Seminar-Nr. BR336-4523-84 BR336-5260-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/336 (336 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS336 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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G r u n d l a g e n -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Betriebsratsarbeit im Tendenzbetrieb Teilnehmerkreis Das Seminar wendet sich an alle Betriebsratsmitglieder von Betrieben, die unmittelbar oder überwiegend karitative, erzieherische, wissenschaftliche, künstlerische, politische, koalitionspolitische oder konfessionelle Tätigkeiten verfolgen oder Zwecken der Berichterstattung oder Meinungsäußerung dienen. Seminarinhalt Tendenzunternehmen, Tendenzbetrieb - wann? > Abgrenzungskriterien - wann überhaupt Tendenzbetrieb > Was wird warum geschützt? > Mischunternehmen > Tendenzträger - wer? Konsequenzen im Arbeitsrecht > Besondere Pflicht zur Loyalität für Arbeitnehmer > Erweitertes Fragerecht des Arbeitgebers > Konsequenzen für den Gleichbehandlungsgrundsatz > Kündigung wegen Tendenzwidrigkeit? Beschränkter Ausschluss von Beteiligungsrechten bei > Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsumgebung und Arbeitsablauf > Besonderheiten bei Einstellung und Versetzung > Kündigung, Kündigungsschutz > sozialen Angelegenheiten Eingeschränkter Geltungsumfang des Betriebsverfassungsgesetzes bei > Betriebsänderung, Interessenausgleich, Sozialplan > Mitbestimmung bei Veränderungen der Arbeitszeit > (un-)zulässigen Inhalten bei Personalfragebogen > entgegenstehender Eigenart des Unternehmens/ Betriebes Ausschluss der Beteiligungsrechte im Tendenzbetrieb > Wirtschaftliche Angelegenheiten > Keine Bildung eines Wirtschaftsausschusses Praktische Betriebsratsarbeit in Tendenzbetrieben > Nutzung von Informationsrechten auch ohne Wirtschaftsausschuss > Aktuelle Rechtsprechung ob Tendenzbetrieb, wann Tendenzträger > Besonderheiten und Verfahren bei Rechtsstreitigkeiten Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie können beurteilen, ob Ihr Betrieb tatsächlich überhaupt unter den Tendenzschutz fällt. Sie erfahren, ob der Betriebsrat nicht doch bei einzelnen Angelegenheiten zu beteiligen ist. Sie wissen, ob und in welchem Umfang Ihre Beteiligungsrechte als Betriebsrat eingeschränkt sind. Mit Hilfe der im Seminar vermittelten Kenntnisse lernen Sie, die Informationsrechte des Betriebsrats auch ohne Wirtschaftsausschuss voll zu nutzen. § 37 Abs. 6 BetrVG Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Seminartermine Mo. 14.05. - Mi. 16.05.2012 Mi. 19.09. - Fr. Mi. 20.02. - Fr. 21.09.2012 22.02.2013 Hotel NH Hotel Berlin Alexanderplatz NH Hotel Hamburg-Horn Seminaris Hotel Bad Honnef Ort Berlin-Friedrichshain Hamburg-Horn Bad Honnef Seminar-Nr. BR203-6262-84 BR203-8242-84 BR203-6551-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/203 (203 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS203 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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G r u n d l a g e n -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Update Arbeitsrecht Die wichtigsten Änderungen im Arbeitsrecht Teilnehmerkreis Alle Betriebsratsmitglieder und Schwerbehindertenvertreter, die sich über die Neuerungen im Arbeitsrecht und deren Auswirkungen informieren wollen. Seminarinhalt Neues zur betriebsbedingten Kündigung > Kriterien der Sozialauswahl > Kündigungsschutzklage oder Abfindung > Abfindung und Arbeitslosengeld > Namensliste Neues zur verhaltensbedingten Kündigung > Privates Telefonieren am Arbeitsplatz > Diebstahl geringwertiger Sachen > Kündigung wegen Mobbing > Verdeckte Videoüberwachung Neues zur Rechtsstellung von Betriebsratsmitgliedern > Kündigung von Betriebsratsmitgliedern > Kündigung nach der Amtszeit > Beruflicher Tätigkeitsschutz und Entgeltschutz Neues zu Arbeitszeitregelungen > Der Teilzeitarbeitsanspruch der Arbeitnehmer > Verkürzung und Verringerung der Arbeitszeit > Ablehnung von Teilzeit durch den Arbeitgeber > Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats Neues zu personellen Einzelmaßnahmen > Einsatz von Fremdpersonal > Freistellung als Versetzung > Verzicht auf Leistungen als Einstellungsvoraussetzung > Befristete Arbeitsverträge Neues zu weiteren Themen, z.B. > Durchführung einer Betriebsvereinbarung durch den Arbeitgeber > Grundsätze des Fragerechts des Arbeitgebers bei Einstellungsgesprächen > Urlaubserteilung und vereinbartes Rückrufrecht des Arbeitgebers > Abfeiern von Überstundenvergütung > Widerruf eines Aufhebungsvertrags > Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Änderungen im Arbeitsrecht durch den Regierungswechsel Ihr Nutzen als Betriebsrat Das deutsche Arbeitsrecht ist ständigen Neuerungen unterworfen. Unser Seminar hilft Ihnen beim Umgang mit allen wichtigen Gesetzesänderungen. Sie werden über alles Neue hinsichtlich der Teilzeitarbeit informiert, Sie erfahren alles über Leih- oder FremdarbeitnehmerInnen, wir vermitteln Ihnen umfassende Kenntnisse bei verhaltens- und betriebsbedingten Kündigungen und liefern Ihnen viele Beispiele aus Gesetzgebung und Rechtsprechung. § 37 Abs. 6 BetrVG Ihre Referenten Für diesen Personenkreis sind die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Qualität In den letzten Jahren haben 492 Teilnehmer dieses Seminar besucht. 99,21 % davon würden dieses Seminar anderen Betriebsräten weiterempfehlen. Zudem haben diese Teilnehmer das Seminar im Durchschnitt mit einer Schulnote von 1,21 bewertet. lles Topaktue ar in Praxissem Seminartermine Mo. 23.04. - Do. 26.04.2012 Mo. 25.06. - Do. 28.06.2012 Di. Di. 28.08. - Fr. 04.12. - Fr. 31.08.2012 07.12.2012 Mo. 22.10. - Do. 25.10.2012 Mo. 25.02. - Do. 28.02.2013 Hotel NH Hotel Hamburg-Altona Lindner Congress Hotel NH Hotel Berlin Alexanderplatz Hotel Alpenblick Bäder-Park-Hotel NH Dresden Altmarkt Ort Hamburg-Altona Düsseldorf-Seestern Berlin-Friedrichshain Ohlstadt b. Garmisch-P. Künzell/Fulda Dresden-Altmarkt Seminar-Nr. BR330-3602-84 BR330-4497-84 BR330-4798-84 BR330-5146-84 BR330-5400-84 BR330-6074-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/330 (330 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS330 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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G r u n d l a g e n -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Kündigungs-ABC und Abmahnung Praxis-Seminar für Betriebsräte Topaktu elles Praxisse minar Seminarinhalt Ausgewählte Kündigungssachverhalte von A bis Z Kündigungsgründe: Fallgruppe A - D > Ankündigung der Arbeitsunfähigkeit > Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung, Nichtvorlage > Arztbesuch > Beleidigung > Beschneiden von Kompetenzen > Betrug; Diebstahl - Diebstahlsverdacht Kündigungsgründe: Fallgruppe E - L > Ermahnung > Fehlzeiten > Geheimhaltungspflicht > Insolvenz; Kassenfehlbestand > Leistungsfähigkeit/Leistungsminderung Kündigungsgründe: Fallgruppe M - Z > Manipulation der Stechkarte; Nebentätigkeit > Pflichtverletzung durch den Betriebsrat > Rauchverbot; Tätlichkeiten; Unterschlagung Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats beim jeweiligen Sachverhalt Formelle Aspekte bei der Abmahnung > Wann darf der Arbeitgeber abmahnen? > Wer ist berechtigt, abzumahnen? > Notwendiger Inhalt der Abmahnung > Zeitpunkt der Abmahnung > Wirkungsdauer der Abmahnung Beteiligung des Betriebsrats bei der Abmahnung > Recht des Betriebsrats auf Beteiligung > Unterstützung von Arbeitnehmern durch den Betriebsrat > Betriebsvereinbarung zur Abmahnung Rechte des Arbeitnehmers gegen eine Abmahnung > Gegendarstellung > Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte > Beschwerderecht > Der Abmahnungsprozess Teilnehmerkreis Dieses Seminar wendet sich an alle Betriebsräte, die mit personellen Angelegenheiten befasst sind. Die Bereiche Kündigung bzw. Abmahnung nehmen in vielen Betrieben einen erheblichen Teil der praktischen Tätigkeit des Betriebsrats in Anspruch. Dabei liegt es nicht immer nur an betriebsbedingten Kündigungen infolge von Unternehmensumwandlungen. In einer ganzen Reihe von Fällen laufen Kolleginnen und Kollegen auch aus anderen Gründen Gefahr, dem Arbeitgeber einen Grund zur Kündigung zu geben. Hier setzt dieses Seminar mit seiner praxisorientierten Zielsetzung an. Ihr Nutzen als Betriebsrat Die TeilnehmerInnen an diesem Seminar werden anhand von ausgewählten Kündigungssachverhalten aus der Praxis mit den Themen Kündigung und Abmahnung vertraut gemacht. Auf der Grundlage der neuen Rechtsprechung des BAG zu diesen Kündigungssachverhalten lernen die Teilnehmer, Anhaltspunkte zur Lösung rechtlicher Fragen zu Kündigungen bzw. Abmahnungen im eigenen Betrieb zu erarbeiten. Vermittelt werden auch die Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats beim jeweiligen Kündigungs- bzw. Abmahnungssachverhalt. So lernen sie, Kenntnisse aus dem Individualarbeitsrecht zur Kündigung bzw. Abmahnung mit den Beteiligungsrechten des Betriebsrats nach dem BetrVG zu verbinden. § 37 Abs. 6 BetrVG Rechtsgrundlage zur Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG. Für diesen Personenkreis sind die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Qualität In den letzten Jahren haben 502 Teilnehmer dieses Seminar besucht. 98,31 % davon würden dieses Seminar anderen Betriebsräten weiterempfehlen. Zudem haben diese Teilnehmer das Seminar im Durchschnitt mit einer Schulnote von 1,21 bewertet. Seminartermine Mi. 25.04. - Fr. 27.04.2012 Mo. 23.07. - Mi. 25.07.2012 Mo. 22.10. - Mi. 24.10.2012 Mo. 28.01. - Mi. 30.01.2013 Hotel Mercure Panorama Holiday Inn Sauerland Stern Hotel NH Hotel Berlin Alexanderplatz Ort Freiburg München-Unterhaching Willingen/Sauerland Berlin-Friedrichshain Seminar-Nr. BR332-3631-84 BR332-4654-84 BR332-5141-84 BR332-5645-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/332 (332 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS332 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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G r u n d l a g e n -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Änderungen im Arbeitsrecht 2012 Informationsrechte und Kontrollpflichten des Betriebsrats Teilnehmerkreis Das Seminar wendet sich an Betriebsratsmitglieder aus allen Betrieben. Über die aktuellen Gesetzesänderungen im Arbeitsrecht muss der Betriebsrat informiert sein, um seine gesetzlichen Überwachungspflichten beim Abschluss neuer wie auch bei der Durchführung bestehender Arbeitsverhältnisse nach § 80 Abs. 1 BetrVG sach- und fachgerecht ausüben zu können. Seminarinhalt Aktuelle Gesetzesänderungen für Arbeitnehmer-Familien > Änderungen im Elternzeit- und Bundeselterngeldgesetz > Das neue Pflegezeitgesetz > Gesetzesentwurf zur Familienpflegezeit Wichtige Gesetzesänderungen zur Einstellung von (Leih-)Arbeitnehmern > Änderungen im Arbeitnehmer-Entsendegesetz > Das Mindestarbeitsbedingungengesetz > Beteiligungsrechte des Betriebsrats Wichtige Gesetzesänderungen für die Beschäftigung von Auszubildenden und Praktikanten > Gesetzliche Regelungen zum Praktikantenschutz > Anrechnung beruflicher Vorbildung beim Abschluss von Ausbildungsverträgen > Der neue Ausbildungsbonus > Die neue Ausbildereignungsverordnung Neue Rechtsprechung des BAG zur Wirksamkeit von Kündigungen > Bagatellkündigungen; Fall "Emmely" > Neue Rechtsprechung zur Anhörung des Betriebsrats (BAG-Urteil vom 07.07.2011) > Neue Rechtsprechung zur Zustellung von Abmahnungen und Kündigungen (BAG-Urteil vom 09.06.2011) > Neue Rechtsprechung zu Kündigungsfristen und zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen Neue Arbeitsgerichtsurteile zur Durchführung von Arbeitsverhältnissen > Urlaubsrecht, Rechtsprechung zur Urlaubsabgeltung und bei lang andauernder Arbeitsunfähigkeit > Neue Rechtsprechung zur "negativen Betriebsübung" > Aktuelles zu variablen Leistungsvergütungsmodellen > Aktuelle Rechtsprechung zum AGG Abschluss von Arbeitsverträgen - neue Rechtsprechung > Neue Rechtsprechung zur sachgrundlosen Befristung (BAG-Urteil vom 06.04.2011) > Neues zur Teilzeitbeschäftigung und zu befristeten Arbeitsverträgen > Aktuelle Rechtsprobleme zur Probezeit Informationsrechte und Kontrollpflichten des Betriebsrats Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie lernen wichtige Gesetzesänderungen im Arbeitsrecht kennen, die bei der Einstellung, aber auch der Beschäftigung von Arbeitnehmern, Leiharbeitnehmern, Auszubildenden und Praktikanten zu beachten sind. Darüber hinaus erfahren Sie aktuelle Gesetzesänderungen bei der Eltern- und Pflegezeit, die vor allem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Familienangehörigen betreffen. Sie kennen die neueste Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu sachgrundlosen Befristungen, zur Urlaubsabgeltung und bei lang anhaltender Arbeitsunfähigkeit sowie zu Kündigungen in "Bagatellfällen". § 37 Abs. 6 BetrVG Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse betreffen zahlreiche Bereiche des Arbeits- und Sozialrechts, über deren Einhaltung im Betrieb der Betriebsrat nach § 80 BetrVG zu wachen hat. In Fällen aktueller Gesetzesänderungen, die die Beteiligungsrechte des Betriebsrats oder seine Überwachungspflichten berühren, wird die Erforderlichkeit des Seminarbesuchs vom Bundesarbeitsgericht bejaht (BAG v. 31.10.73 AP Nr. 2 zu § 40 BetrVG; Fitting 25. Aufl. RNr. 149 zu § 37 BetrVG). Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Seminartermine Mo. 11.06. - Mi. 13.06.2012 Mo. 10.09. - Mi. 12.09.2012 Hotel Mercure Hotel Trier Porta Nigra ATLANTIC Hotel Galopprennbahn Ort Trier Bremen Seminar-Nr. BR366-7100-84 BR366-7116-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/366 (366 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS366 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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G r u n d l a g e n -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Zusammenarbeit Betriebsrat und Arbeitgeber Wege zum vertrauensvollen Miteinander Teilnehmerkreis Das Seminar wendet sich an alle Betriebsräte, insbesondere an diejenigen Mitglieder, die das Gebot des Betriebsverfassungsgesetzes einer vertrauensvollen Zusammenarbeit auch dann umsetzen wollen, wenn der Arbeitgeber sich querstellt. Seminarinhalt Zusammenarbeit nach dem Betriebsverfassungsgesetz > Gebot des vertrauensvollen Miteinanders > Instrumente der Zusammenarbeit Pflichtverletzungen des Arbeitgebers > Verstöße gegen die Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen > Verstöße gegen die Mitbestimmung in sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten > Grobe Verstöße des Arbeitgebers gegen Pflichten nach dem Betriebsverfassungsgesetz Schutz der Rechte des Betriebsrats > Allgemeiner Unterlassungsanspruch des Betriebsrats > Verpflichtung des Arbeitgebers zur Duldung, Handlung oder Unterlassung > Zwangs- und Ordnungsgelder Ordnungswidrigkeiten und Straftaten gegen die Betriebsverfassung > Straftaten gegen den Betriebsrat oder seine Mitglieder > Unvollständige, verspätete, wahrheitswidrige oder nicht erfüllte Auskunftspflichten Gestaltungsmöglichkeiten für eine konstruktive Zusammenarbeit > Einigungsstelle zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten > Mediation als Werkzeug betrieblicher Konfliktbewältigung - Überblick > Erfolgreiche Strategien aus der Betriebsratspraxis - Erfahrungsaustausch Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie erhalten einen Überblick über die Pflichten Ihres Arbeitgebers nach dem Betriebsverfassungsgesetz und wissen, wie Sie auf Verletzungen dieser Pflichten angemessen reagieren. Sie erfahren, wie Sie Beeinträchtigungen Ihrer Betriebsratsarbeit rechtlich sicher unterbinden und aufreibende Konflikte vermeiden bzw. innerbetrieblich und außergerichtlich bewältigen können. § 37 Abs. 6 BetrVG Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Mediatoren ein. Seminartermine Mi. 02.05. - Fr. Mi. 29.08. - Fr. 04.05.2012 31.08.2012 Hotel NH Hotel Berlin Alexanderplatz Sauerland Stern Hotel Dorint Sporthotel Ort Berlin-Friedrichshain Willingen/Sauerland Garmisch-Partenkirchen Seminar-Nr. BR225-3840-84 BR225-6518-84 BR225-5184-84 Mo. 29.10. - Mi. 31.10.2012 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/225 (225 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS225 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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Budgetierung der Betriebsratsarbeit Budgetierung für die Betriebsratsarbeit - muss der Betriebsrat sich darauf einlassen? Stellung des Betriebsrats im Unternehmen Der Betriebsrat dient dem Wohl des Betriebes und des Unternehmens. Das mag die Unternehmensleitung gelegentlich anders sehen. Aber was das Wohl des Unternehmens ist, liegt nicht allein in der Deutungshoheit des Arbeitgebers. Das Wohlergehen der Arbeitnehmer gehört ebenso dazu wie z.B. das der Kapitalgeber. Ein Betriebsrat ist niemandem unterstellt, und kein Organ im Betrieb ist berechtigt, dem Betriebsrat Weisungen zu erteilen. Insofern ist der Betriebsrat mindestens der Unternehmensleitung gleichgestellt - wobei zu bedenken ist, dass z.B. in Aktiengesellschaften der Vorstand dem Aufsichtsrat zur Rechenschaft verpflichtet ist und in GmbHs die Geschäftsführung den Gesellschaftern. Ein Betriebsrat muss niemandem Rechenschaft ablegen, sondern allein nach Recht und Gesetz handeln. Das bedeutet natürlich nicht, dass der Betriebsrat die gleichen Rechte wie der Vorstand, die Geschäftsführung oder die Leitung des Betriebes hat. Die Rechte des Betriebsrats ergeben sich aus dem Betriebsverfassungsgesetz. Dies bedeutet, dass der Betriebsrat sich nicht einem Budget beugen muss. Der Arbeitgeber hat keine Möglichkeit, den Betriebsrat dazu zu zwingen. In letzter Zeit verstärken sich die Bestrebungen vieler Unternehmen, die Kosten für die Betriebsratsarbeit zu verringern. Ein beliebtes Instrument ist der Versuch, dem Betriebsrat ein Budget aufzuerlegen, das er nicht überschreiten soll oder darf. Es ist verständlich und legitim, dass ein Unternehmen Kosten reduzieren möchte, denn schließlich ist es betriebswirtschaftlich notwendig, Ausgaben so gering wie möglich zu halten. Aber: Kosten, die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehen, sind der üblichen Handhabung in anderen Bereichen des Betriebs entzogen. Notwendige Aufgaben des Betriebsrats Der Betriebsrat hat eine Fülle von Aufgaben, die im Betriebsverfassungsgesetz bestimmt sind. Diese muss er erfüllen, denn dafür gibt es ihn. Wenn bestimmte Aufgaben nicht ausgeführt werden, kann es sein, dass eine Pflichtverletzung vorliegt - das kann nach § 23 Abs. 1 BetrVG sogar dazu führen, dass der Betriebsrat aufgelöst oder einzelne Mitglieder aus dem Betriebsrat ausgeschlossen werden. Damit der Betriebsrat seine Aufgaben erfüllen kann, müssen verschiedene Maßnahmen ergriffen werden. Es sind Sitzungen abzuhalten, Beschlüsse zu fassen, er muss sich informieren, Informationen an die Beschäftigten weitergeben, Betriebsversammlungen abhalten. Gelegentlich ist es notwendig, dass sich der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber vor der Einigungsstelle oder vor Gericht auseinandersetzt. Außerdem ist noch eine Reihe anderer Dinge zu erledigen. Viele dieser Aktivitäten kosten Geld, nicht zuletzt durch anfallende Personalkosten, weil z.B. Betriebsratsmitglieder nicht ihren dienstlichen Aufgaben nachgehen, sondern ihre Aufgaben als Betriebsrat erfüllen. Es kann und darf nicht sein, dass der Betriebsrat Aktivitäten, die aufgrund seiner gesetzlichen Pflichten erforderlich sind, nicht ergreift und damit seine gesetzlichen Pflichten nicht erfüllt, weil sein Budget erschöpft ist. Die Tätigkeit eines Betriebsrats darf nicht dadurch eingeschränkt werden, dass die Kosten, die seine Tätigkeit verursacht, durch ein Budget limitiert werden. Das, was notwendig und gesetzlich vorgeschrieben ist, muss geschehen - unabhängig von den Kosten.

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(Nicht-)Planbarkeit von BR-Kosten Wer vom Betriebsrat verlangt, dass dieser vorab, z.B. zu Beginn eines Jahres, eine Kostenprognose abgibt, auf der das Budget basiert, erwartet Unmögliches. Im Voraus kann keine Prognose über eventuell anfallende Kosten abgegeben werden. Schließlich weiß der Betriebsrat zu Beginn des Jahres ja noch gar nicht, was im Laufe des Jahres geschieht, welcher Informationsbedarf entsteht, über was man sich in welchem Umfang mit dem Arbeitgeber streiten muss etc. Überdies wird der Arbeitgeber bei seinen Aktivitäten vermutlich auch keine Rücksicht darauf nehmen, dass das Budget des Betriebsrats erschöpft ist. Der Arbeitgeber könnte in dem Moment, in dem ein ggf. vereinbartes Budget verbraucht ist, Maßnahmen ergreifen, über die der Betriebsrat eigentlich mitbestimmen und sich entsprechend informieren müsste. Wenn z.B. im September das Jahresbudget aufgezehrt wäre, könnte der Arbeitgeber dem Betriebsrat mitteilen, dass im Oktober ein neues Arbeitszeitmodell eingeführt wird. Dies hätte in der Regel zur Folge, dass der Betriebsrat Informationen einholen müsste, z.B. indem er ein Seminar besucht oder unter Umständen einen Sachverständigen beruft, der ihn dabei unterstützt, eine Betriebsvereinbarung abzuschließen. Wenn es zu keiner Einigung über eine Betriebsvereinbarung kommt, müsste die Einigungsstelle angerufen werden. Die Vorstellung, dass der Betriebsrat all dies nun nicht mehr tun kann, weil sein Budget verbraucht ist, wäre geradezu grotesk - denn das würde ja bedeuten, dass damit die Mitbestimmung des Betriebsrats faktisch außer Kraft gesetzt würde. Behinderung der Betriebsratsarbeit § 119 Abs. 1 Nr. 2 definiert die Behinderung oder Störung der Tätigkeit des Betriebsrats. Wenn der Arbeitgeber den Betriebsrat zwingt, ein Budget einzuhalten, und ihn damit daran hindert, seine Aufgaben zu erfüllen, ist der Tatbestand der Behinderung der Betriebsratstätigkeit erfüllt. Somit verletzt ein Arbeitgeber gesetzliche Pflichten, wenn er ein Budget für die Betriebsratstätigkeit gegen den Willen des Betriebsrats durchsetzt. Fazit Der Arbeitgeber kann zwar in seiner Kostenrechnung die Kosten, die der Betriebsrat verursacht, erfassen und ausweisen. Wenn er aber versucht, die Tätigkeit des Betriebsrats durch ein Budget zu begrenzen, handelt es sich um eine strafbare Behinderung der Betriebsratsarbeit. Der Betriebsrat macht sich einer Pflichtverletzung schuldig, wenn er notwendige Maßnahmen nicht ergreift, weil ein festgelegtes Budget überschritten wird. So kann er seine gesetzlichen Pflichten nicht erfüllen. Service für den Betriebsrat Sollte der Betriebsrat trotz rechtlicher Bedenken Verhandlungen mit dem Arbeitgeber über eine Budgetierung der Kosten des BR aufnehmen wollen, empfehlen wir folgendes Vorgehen: Der Betriebsrat erstellt einen Schulungs- und Kostenplan, der bezogen auf ein Kalenderjahr die Aufwendungen auflistet, die der Betriebsrat für die Erledigung seiner gesetzlichen Aufgaben benötigt. Zum Beispiel Aufwendungen für Schulung und Beratung des Betriebsrats, für Sachaufwendungen, PC, Büro, Büropersonal, Rechtsbeistand und Sachverständige. Nähere Informationen dazu finden Sie im Internet unter www.waf-seminar.de oder Sie rufen einfach an unter 08157 4000. Wir helfen Ihnen gerne.

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S e m i n a r e f ü r B e t r i e b s r a t s vo r s i t z e n d e u n d S t e l l ve r t r e t e r Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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S e m i n a r e f ü r B e t r i e b s r a t s vo r s i t z e n d e u n d S t e l l ve r t r e t e r Seminare für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter INHALT Spezial-Seminar Teil I für BRV und Stellvertreter Spezial-Seminar Teil II für BRV und Stellvertreter Spezial-Seminar Teil III für BRV und Stellvertreter Praxis-Workshop für BRV Führungskompetenz BRV Teil I Führungskompetenz BRV Teil II Der/die stellvertretende Betriebsratsvorsitzende Neu als Vorsitzende/-r des Betriebsrats 54 56 58 59 60 61 62 63 Freigestellte BR Teil I Freigestellte BR Teil II Gesamtbetriebsrat Teil I Gesamtbetriebsrat Teil II Der Konzernbetriebsrat Einigungsstelle Erfolgreiche Geschäftsführung 64 65 66 67 68 69 70 Als Betriebsratsvorsitzende/-r genießen Sie besonderes Vertrauen, sowohl bei der Belegschaft als auch bei den Kolleginnen und Kollegen im BR-Gremium. Speziell für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter haben wir Seminare zusammengestellt, die das Fachwissen vermitteln, das Sie jetzt brauchen, um die Erwartungen Ihrer Kollegen und Mit-Betriebsräte zu erfüllen. W.A.F. Qualitäts-Seminare machen es Ihnen ein Stück leichter, in einer verantwortungsvollen Position erfolgreiche Arbeit zu leisten!

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S e m i n a r e f ü r B e t r i e b s r a t s vo r s i t z e n d e u n d S t e l l ve r t r e t e r Spezial-Seminar Teil I für Betriebsratsvorsitzende und StellvertreterInnen Dieses wichtige Spezial-Seminar richtet sich an Betriebsratsvorsitzende und deren StellvertreterInnen. Diese Personengruppe genießt aufgrund ihrer Stellung besonderes Vertrauen, sowohl bei der Belegschaft als auch bei den Kollegen im BR-Gremium. Diese Stellung verlangt von dem/der Vorsitzenden und von dem/der StellvertreterIn spezielle Rechtskenntnisse über die Ausübung dieses Amtes. Grundsätze der Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber gehören genauso dazu wie einschlägige Vorschriften des Betriebsverfassungs- und Arbeitsrechts. Teilnehmerkreis Seminarinhalt So organisieren Sie als Betriebsratsvorsitzende/-r oder StellvertreterIn die Betriebsratsarbeit richtig > Kompetenzen des Betriebsratsvorsitzenden > Aufgabenverteilung Betriebsratsvorsitzende/Stellvertreter > Geschäftsordnung > Ausschüsse und Arbeitsgruppen des Betriebsrats > Aufgabenverteilung im Betriebsrat, Sprechstunden > Personal-, Geld- und Sachmittel für die BR-Arbeit > Viele praktische Beispiele für Betriebsratsvorsitzende Rechtsstellung des/der Betriebsratsvorsitzenden > Wahl, Amtszeit > Abberufung, Amtsniederlegung > Grundsätze der Amtsführung > Anhörung des Betriebsrats > Entgegennahme und Abgabe von Erklärungen > Freistellung von der Arbeit Besondere Aufgaben und Befugnisse des/der BRV > Vertretungsbefugnis > Handeln ohne Betriebsratsbeschluss > Betriebsratssitzungen, Betriebsversammlungen etc. > Ladung und Tagesordnung > Anträge und Abstimmungen, Protokoll > Wichtige Hilfsmittel, Medien > Vorbereitung von Sprechstunden, Monatsgesprächen > Einschalten von Sachverständigen und Beratern Haftungsfragen zum Amt des/der BRV > Folgen von Amtspflichtverletzungen > Straf- und Bußgeldvorschriften > Haftung gegenüber dem Arbeitgeber und KollegInnen Zusammenarbeit mit Arbeitgeber und Gewerkschaften > Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit > Möglichkeiten der Zusammenarbeit > Die Gewerkschaften im Rahmen der Betriebsverfassung Praxisbeispiele und wichtiger Erfahrungsaustausch zwischen den TeilnehmerInnen Ihr Nutzen als BRV In diesem Spezial-Seminar für Betriebsratsvorsitzende und StellvertreterInnen erfahren Sie Ihre Aufgaben und Kompetenzen nach dem BetrVG und erhalten Anhaltspunkte, wie Sie die Betriebsratsarbeit optimal organisieren. Außerdem bekommen Sie Tipps für die Praxis. § 37 Abs. 6 BetrVG Sofern die im Seminar vermittelten Kenntnisse noch nicht anderweitig erworben wurden, ist der Schulungsbesuch gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Ihre Referenten Qualität In den letzten Jahren haben 3.365 Teilnehmer dieses Seminar besucht. 99,52 % davon würden dieses Seminar anderen Betriebsräten weiterempfehlen. Zudem haben diese Teilnehmer das Seminar im Durchschnitt mit einer Schulnote von 1,15 bewertet. Bitte beachten Sie: Zur optimalen Vorbereitung auf dieses Seminar sollten Sie bereits über das in unseren Grundlagen-Seminaren (Betriebsverfassungs- bzw. Arbeitsrecht) vermittelte Wissen verfügen. QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS121 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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S e m i n a r e f ü r B e t r i e b s r a t s vo r s i t z e n d e u n d S t e l l ve r t r e t e r Seminartermine Mo. 23.04. - Do. 26.04.2012 Mo. 07.05. - Do. 10.05.2012 Mo. 21.05. - Do. 24.05.2012 Di. Di. 05.06. - Fr. 03.07. - Fr. 08.06.2012 06.07.2012 Mo. 18.06. - Do. 21.06.2012 Mo. 09.07. - Do. 12.07.2012 Mo. 23.07. - Do. 26.07.2012 Mo. 06.08. - Do. 09.08.2012 Mo. 20.08. - Do. 23.08.2012 Mo. 03.09. - Do. 06.09.2012 Di. Di. 18.09. - Fr. 25.09. - Fr. 21.09.2012 28.09.2012 Hotel Seminaris Seehotel Potsdam Park Hotel Ahrensburg Hotel Zugbrücke Grenzau Maritim Hotel Ulm Hotel Schillingshof Bäder-Park-Hotel Avendi Hotel am Griebnitzsee ATLANTIC Hotel Lübeck NH Köln Mediapark Maritim Hotel Ulm Holiday Inn Sauerland Stern Hotel Ramada Hotel Leipzig ATLANTIC Hotel Lübeck Renaissance Hotel Bochum Seminaris Hotel Bad Boll Hotel Schillingshof Bäder-Park-Hotel NH Hotel Berlin Alexanderplatz Ort Potsdam-Templiner See Ahrensburg b. Hamburg Grenzhausen/Koblenz Ulm Bad Kohlgrub Künzell/Fulda Potsdam-Babelsberg Lübeck Köln Ulm München-Unterhaching Willingen/Sauerland Leipzig Lübeck Bochum Bad Boll Bad Kohlgrub Künzell/Fulda Berlin-Friedrichshain Seminar-Nr. BR121-3600-84 BR121-3878-84 BR121-3957-84 BR121-4113-84 BR121-4463-84 BR121-4558-84 BR121-4583-84 BR121-4649-84 BR121-4711-84 BR121-4742-84 BR121-4829-84 BR121-4931-84 BR121-4984-84 BR121-5097-84 BR121-5191-84 BR121-5268-84 BR121-5363-84 BR121-5439-84 BR121-5483-84 Mo. 15.10. - Do. 18.10.2012 Mo. 29.10. - Do. 01.11.2012 Mo. 12.11. - Do. 15.11.2012 Di. 27.11. - Fr. 30.11.2012 Mo. 10.12. - Do. 13.12.2012 Mo. 17.12. - Do. 20.12.2012 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/121 (121 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) Sta Betrie rter-Set für bsr Jetzt m atsvorsitzen d it Lase rpoint e: er! Kostenlos für alle Teilnehmer vom Spezial-Seminar Teil I Handbuch für Betriebsratsvorsitzende Aufgaben und Rechte von A bis Z ArbG und umfangreiche Seminarunterlagen Laserpointer Praktische Umhängetasche Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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S e m i n a r e f ü r B e t r i e b s r a t s vo r s i t z e n d e u n d S t e l l ve r t r e t e r Spezial-Seminar Teil II für Betriebsratsvorsitzende und StellvertreterInnen Teilnehmerkreis Dieses Spezial-Seminar richtet sich an Betriebsratsvorsitzende und deren StellvertreterInnen, die Teil I besucht haben oder über die dort vermittelten Kenntnisse bereits verfügen. Seminarinhalt Informationen an den Betriebsrat > Informationspflichten des Arbeitgebers > Formen und Fristen > Informationsbeschaffung durch den Wirtschaftsausschuss > Anhörung gegenüber dem Vorsitzenden > Zugang von Mitteilungen Verhandlungen mit dem Arbeitgeber > Vorbereitung, Durchführung > Nachbereitung > Wirtschaftsausschuss Erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrats > Grundsätze > Informationspolitik des Betriebsrats Wichtige Mitbestimmungsrechte > Mitbestimmung in personellen und sozialen Angelegenheiten > Beteiligung in wirtschaftlichen Angelegenheiten Zusammenarbeit mit anderen Gremien > Gesamtbetriebsrat > Konzernbetriebsrat > Jugend- und Auszubildendenvertretung > Schwerbehindertenvertretung Durchsetzung der Rechte des Betriebsrats > Rechtliche Möglichkeiten > Praktische Umsetzung Regelung von Streitigkeiten > Einigungsstelle > Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht Praxisorientierte Beispiele > z.B. zur Geschäftsführung des Betriebsrats Aktuelle Rechtsprechung für die eigene BR-Arbeit nutzen Ihr Nutzen als BRV In diesem Seminar erwerben Sie speziell auf Ihre Tätigkeit als Betriebsratsvorsitzende/-r ausgerichtete fundierte Kenntnisse zum BetrVG. Weiterhin erlangen Sie das erforderliche Wissen zur Durchsetzung Ihrer Beteiligungsrechte. Ebenso wird Ihnen die effektive Zusammenarbeit mit den verschiedenen Gremien der Betriebsverfassung in diesem Seminar vermittelt. § 37 Abs. 6 BetrVG Soweit die im Seminar vermittelten Kenntnisse noch nicht anderweitig erworben wurden, ist der Seminarbesuch gem. § 37 Abs. 6 BetrVG für den genannten Personenkreis erforderlich. Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Ihre Referenten Qualität In den letzten Jahren haben 1.960 Teilnehmer dieses Seminar besucht. 99,35 % davon würden dieses Seminar anderen Betriebsräten weiterempfehlen. Zudem haben diese Teilnehmer das Seminar im Durchschnitt mit einer Schulnote von 1,23 bewertet. Jetzt NEU: Die Neuauflage "BR-Office" kostenlos für alle Teilnehmer USB-Datenträger (8 GB) inkl. der Sof tware "BR-Office" im Gesamtwer t von 226,- E Mit dieser Software können Sie professionell Protokolle erstellen, Einladungen für Sitzungen verfassen sowie Termine und Stammdaten verwalten und dokumentieren (Inhalt der Software siehe Seite 240). Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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S e m i n a r e f ü r B e t r i e b s r a t s vo r s i t z e n d e u n d S t e l l ve r t r e t e r Seminartermine Mo. 16.04. - Do. 19.04.2012 Mo. 07.05. - Do. 10.05.2012 Mo. 21.05. - Do. 24.05.2012 Mo. 11.06. - Do. 14.06.2012 Mo. 25.06. - Do. 28.06.2012 Mo. 16.07. - Do. 19.07.2012 Mo. 30.07. - Do. 02.08.2012 Di. Di. Di. 21.08. - Fr. 04.09. - Fr. 09.10. - Fr. 24.08.2012 07.09.2012 12.10.2012 Hotel Park Hotel Ahrensburg Seminaris Hotel Bad Honnef Ramada Hotel Allgäu Stern Hotel NH Hotel Düsseldorf-City Ramada Hotel Dresden Park Inn Hannover Park Inn Bielefeld Maritim Hotel Ulm Hotel Schillingshof Bäder-Park-Hotel Ramada Hotel Dresden Park Hotel Ahrensburg Renaissance Hotel Bochum Seminaris Hotel Bad Boll NH Hotel München-Neue Messe Best Western Parkhotel Ropeter NH Hotel Berlin Alexanderplatz NH Hotel Hamburg-Horn Ort Ahrensburg b. Hamburg Bad Honnef Herrenberg b. Stuttgart Sonthofen im Allgäu Düsseldorf-City Dresden Hannover-Lahe Bielefeld Ulm Bad Kohlgrub Künzell/Fulda Dresden Ahrensburg b. Hamburg Bochum Bad Boll München-Riem Göttingen Berlin-Friedrichshain Hamburg-Horn Seminar-Nr. BR120-3550-84 BR120-3877-84 BR120-3959-84 BR120-4135-84 BR120-4492-84 BR120-4620-84 BR120-4686-84 BR120-4751-84 BR120-4830-84 BR120-4976-84 BR120-5049-84 BR120-5186-84 BR120-5269-84 BR120-5415-84 BR120-5494-84 BR120-5564-84 BR120-5632-84 BR120-5757-84 BR120-6079-84 Mo. 24.09. - Do. 27.09.2012 Mo. 29.10. - Do. 01.11.2012 Mo. 12.11. - Do. 15.11.2012 Di. Di. Di. Di. 04.12. - Fr. 18.12. - Fr. 22.01. - Fr. 26.02. - Fr. 07.12.2012 21.12.2012 25.01.2013 01.03.2013 Mo. 07.01. - Do. 10.01.2013 Mo. 11.02. - Do. 14.02.2013 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/120 (120 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) Wichtig: Bitte beachten Sie auch das Aufbauseminar "Spezial-Seminar Teil III" (Seite 58) zur Erweiterung und Vertiefung. QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS120 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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S e m i n a r e f ü r B e t r i e b s r a t s vo r s i t z e n d e u n d S t e l l ve r t r e t e r Spezial-Seminar Teil III für Betriebsratsvorsitzende und StellvertreterInnen Teilnehmerkreis Dieses Spezial-Seminar richtet sich an Betriebsratsvorsitzende und deren StellvertreterInnen, die Teil I und II besucht haben oder über die dort vermittelten Kenntnisse bereits verfügen. Seminarinhalt Betriebsänderungen > Beschlussfassung im Betriebsrat > Was will der Betriebsrat vom Arbeitgeber konkret zur Betriebsänderung wissen? > Beschlussfassung im Wirtschaftsausschuss > Einigungsstellenverfahren bei Betriebsänderungen Kündigung > Beschlussfassung im Betriebsrat zu Kündigungen > Formulierung von Bedenken und Widerspruch zu (Änderungs-)Kündigungen > Aufhebungsvertrag statt Kündigung? Praktische Planspiele nach Vorgaben der Teilnehmer z.B. > Betriebsübergang > Outsourcing > Analyse nach § 96 BetrVG zum Berufsbildungsbedarf > Erfahrungsaustausch der TeilnehmerInnen Vorschläge des Betriebsrats zu einer aktiven Beschäftigungssicherung im Betrieb > Initiativen zu personellen Angelegenheiten > Ausbau des internen Stellenmarktes > Qualifizierungsmaßnahmen im Betrieb > Vorschläge zu wirtschaftlichen Angelegenheiten > Alternativen zum Outsourcing Formulierungstechniken > Praktische Beispiele > Aufsetzen von Betriebsvereinbarungen > Verfassen von Zustimmungsverweigerungen zur Einstellung, Versetzung > Vorschläge des Betriebsrats zur Personalplanung Verjährung und Verfristung > Fristberechnung > Verfallfristen Handlungsmöglichkeiten bei Störung und Behinderung der Betriebsratsarbeit Ort Berlin Hamburg-Bergedorf Köln Berlin-Spandau Ohlstadt b. Garmisch-P. Lübeck Magdeburg Hamburg-Bergedorf Grenzhausen/Koblenz Seminar-Nr. BR364-3591-84 BR364-4088-84 BR364-4615-84 BR364-4735-84 BR364-4997-84 BR364-5182-84 BR364-5460-84 BR364-5592-84 BR364-5840-84 Ihr Nutzen als BRV Sie können die Beschlüsse im Betriebsrat zu Betriebsänderungen und Kündigungen rechtssicher fassen lassen und sorgen dazu für eine effektive Informationsbeschaffung vom Arbeitgeber. Durch praktische Beispiele erhalten Sie Hilfen, wie Sie juristische Schreiben und Vereinbarungen des Betriebsrats rechtssicher formulieren. Sie können im Seminar Vorgaben einbringen für Planspiele zu ausgesuchten Themen aus der betrieblichen Praxis und erhalten dazu den Erfahrungsaustausch mit anderen Betriebsratsvorsitzenden. Außerdem bekommen Sie Anregungen für Vorschläge des Betriebsrats zu einer aktiven Beschäftigungssicherung im Betrieb. § 37 Abs. 6 BetrVG Ihre Referenten Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Qualität In den letzten Jahren haben 502 Teilnehmer dieses Seminar besucht. 99,16 % davon würden dieses Seminar anderen Betriebsräten weiterempfehlen. Zudem haben diese Teilnehmer das Seminar im Durchschnitt mit einer Schulnote von 1,10 bewertet. Seminartermine Mo. 23.04. - Do. 26.04.2012 Mo. 04.06. - Do. 07.06.2012 Mo. 16.07. - Do. 19.07.2012 Mo. 20.08. - Do. 23.08.2012 Di. Di. 25.09. - Fr. 11.12. - Fr. 28.09.2012 14.12.2012 Mo. 29.10. - Do. 01.11.2012 Mo. 14.01. - Do. 17.01.2013 Mo. 18.02. - Do. 21.02.2013 Hotel Victor's Residenz-Hotel Berlin Ramada Hotel NH Köln Mediapark centrovital Hotel Alpenblick ATLANTIC Hotel Lübeck Maritim Hotel Magdeburg Ramada Hotel Hotel Zugbrücke Grenzau Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/364 (364 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS364 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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S e m i n a r e f ü r B e t r i e b s r a t s vo r s i t z e n d e u n d S t e l l ve r t r e t e r Praktische Umsetzung von Betriebsratsarbeit Praxis-Workshop Teilnehmerkreis Das Seminar wendet sich an Betriebsratsvorsitzende und deren Stellvertreter, an freigestellte Betriebsratsmitglieder und Betriebsräte, die in der Betriebsratsarbeit etwas bewegen wollen. Seminarinhalt Jahresplanung der BR-Tätigkeit > Was will der Betriebsrat erreichen? > Welche Schwerpunktthemen stehen im Mittelpunkt? > Wer übernimmt welche Aufgaben? > Welche Vorkenntnisse sind vorhanden, welche Informationsdefizite bestehen? Umsetzung der Planung in praktische BR-Arbeit > Entwickeln und Vorstellen von Strategien und Lösungsansätzen > Wie "verkauft" der BR diese Planung? > Was tun im Streitfall? > Antworten auf mögliche Reaktionen des Arbeitgebers Schwerpunktthemen > Betriebsvereinbarung Arbeitszeit > Betriebsvereinbarung Vergütung, Gehaltsbandbreiten > Betriebsvereinbarung EDV Umsetzung der Themen und Ziele auf einzelne BR-Mitglieder > Wer ist für welches Thema geeignet: Erstellen einer Personenmatrix > Vorkenntnisse, Informations- und Schulungsbedarf, Schulungsplan > Zeitfenster, Begleitmaßnahmen > Erarbeiten einer Themenmatrix mit Wertigkeiten Budgetierung der Maßnahmenkosten > Planung der Kosten für Schulung, Sachaufwand des BR, Sachverständige, Rechtsanwalt > Argumentationsmuster für die Durchsetzung der Maßnahmen Praktische Hilfen für die Umsetzung im eigenen Betrieb > Plan für die BR-Arbeit > Muster-Betriebsvereinbarungen > Beschlussvorlagen Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie lernen, wie Sie durch systematische Planung der Betriebsratsarbeit etwas bewegen können und unter Einbindung möglichst vieler BetriebsratskollegInnen die Ziele des Betriebsrats in die Tat umsetzen. Anhand ausgewählter rechtlicher Schwerpunktthemen entwickeln Sie Strategien und Lösungsansätze. Sie erhalten Argumentationsmuster für die Durchsetzung der geplanten Maßnahmen beim Arbeitgeber und praktische Arbeitshilfen für die Umsetzung im eigenen Betrieb. § 37 Abs. 6 BetrVG Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsorganisation und innerbetriebliche Kommunikation ein. Seminartermine Di. 09.10. - Fr. 12.10.2012 Hotel Ramada Residenzschloss Bayreuth Ort Bayreuth Seminar-Nr. BR160-8221-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/160 (160 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS160 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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S e m i n a r e f ü r B e t r i e b s r a t s vo r s i t z e n d e u n d S t e l l ve r t r e t e r Führungskompetenz BRV Teil I für Betriebsratsvorsitzende, stellvertretende Vorsitzende und freigestellte Betriebsräte Teilnehmerkreis Das Betriebsratsgremium ist häufig sehr unterschiedlich zusammengesetzt hinsichtlich Alter, Berufserfahrung und individueller Interessen seiner Mitglieder. Um dieses Potenzial in erfolgreiche Betriebsratsarbeit umzusetzen, ist eine professionelle Leitung erforderlich. Diese anspruchsvolle Aufgabe haben die Betriebsratsvorsitzenden, deren Stellvertreter und häufig auch freigestellte Betriebsratsmitglieder zu bewältigen. Das Seminar wendet sich daher an BR-Vorsitzende, stellvertretende Vorsitzende und freigestellte BR-Mitglieder, die mit Führungsaufgaben betraut sind und die ihre Kompetenz im Führen des Betriebsratsgremiums optimieren möchten. Seminarinhalt Grundlagen professioneller Führung eines Betriebsrats > Erwartungen der BR-Mitglieder an die Leitungsrolle des/der Vorsitzenden > Unterschiedliche Führungsstile für unterschiedliche Situationen > Führung - Strategie - Taktik Erfolgreiches Führungsverhalten in der Betriebsratsarbeit > Möglichkeiten, die eigenen Arbeits- und Führungstechniken zu verbessern > Wege zur Vorbereitung und Realisierung einer optimalen Eigenpräsentation > Überzeugende Umsetzung eigener Vorstellungen zur Vertretung der Mitarbeiterinteressen Kompetenz im Führen des Betriebsrats > Förderung der Teamentwicklung im Gremium > Gestaltung kooperativer Strukturen und Beziehungen untereinander > Abwehr von Manipulationsversuchen von außen > Überlegte Entscheidungsfindung im Betriebsrat Leitung des BR-Gremiums in der täglichen Praxis > Analyse von Stärken und Schwächen im Team > Verteilung der Aufgaben > Prioritäten richtig setzen > Reflektieren der eigenen Führungsaufgabe Ihr Nutzen als Betriebsrat In diesem Seminar lernen Sie, einen eigenen Führungsstil zu entwickeln und diesen weiter zu verbessern. Sie erfahren, welcher Führungsstil, je nach Situation, angemessen eingesetzt werden kann. Mit Hilfe praktischer Übungen steigern Sie Ihre Kompetenz, das Betriebsratsteam in der täglichen Praxis situationsgerecht zu führen. Sie lernen, Strukturen und Prozesse im Betriebsrat als Team zu erkennen und positiv zu beeinflussen. Dadurch leisten Sie einen wichtigen Beitrag, die Arbeit des Betriebsrats entsprechend der Stärken seiner Mitglieder zu verteilen. Sie tragen so zu einer Verbesserung der Effizienz der Tätigkeit des Betriebsrats und der Motivation seiner Mitglieder bei. § 37 Abs. 6 BetrVG Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den genannten Personenkreis gem. § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsratsarbeit erforderlich, sofern die Kenntnisse nicht bereits anderweitig erworben wurden. Ihre Referenten Qualität Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Führungs- und Kommunikationstrainer ein. In den letzten Jahren haben 302 Teilnehmer dieses Seminar besucht. 98,16 % davon würden dieses Seminar anderen Betriebsräten weiterempfehlen. Zudem haben diese Teilnehmer das Seminar im Durchschnitt mit einer Schulnote von 1,21 bewertet. Seminartermine Mo. 18.06. - Do. 21.06.2012 Di. 18.09. - Fr. 21.09.2012 Mo. 03.12. - Do. 06.12.2012 Hotel NH Hotel Berlin Alexanderplatz NH Hotel Hamburg-Horn Mercure Hotel Bad Dürkheim Ort Berlin-Friedrichshain Hamburg-Horn Bad Dürkheim Seminar-Nr. BR323-4457-84 BR323-4951-84 BR323-5375-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/323 (323 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS323 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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S e m i n a r e f ü r B e t r i e b s r a t s vo r s i t z e n d e u n d S t e l l ve r t r e t e r Führungskompetenz BRV Teil II für Betriebsratsvorsitzende, stellvertretende Vorsitzende und freigestellte Betriebsräte Teilnehmerkreis Das Seminar wendet sich an BR-Vorsitzende, stellvertretende Vorsitzende und freigestellte Betriebsräte, die bereits das Seminar "Führungskompetenz Teil I" besucht haben oder über entsprechende Kenntnisse verfügen und ihre Führungsqualitäten weiter ausbauen möchten. Seminarinhalt Führungsverhalten und Führungskompetenz - Vertiefung > Führen verschiedener Persönlichkeiten > Selbstverantwortung der Teammitglieder im BR erhöhen > Zusammenspiel von Einfühlungsvermögen, Motivation und Durchsetzungskraft > Umgang mit inneren Konflikten und persönlichen Wiederholungen Umgang mit Widerständen im Gremium > Erkennen von Merkmalen und Gründen schwieriger Situationen im BR > Umgang mit Fraktionen > Dynamik von Konflikten > Typische Verhaltensmuster in Konfliktsituationen > Positionierung in Konkurrenzsituationen Techniken zur Auflösung von Widerständen > Anwenden von Prozessmethoden zur Bearbeitung von komplexen und kontrovers diskutierten Sachthemen > Reflexion der eigenen Haltung im Umgang mit schwierigen Teams > Kreative Interventionstechniken > Mediation bei Team- und Führungsproblemen Analyse konkreter Führungssituationen > Entwickeln tragfähiger Lösungen > Erweitern des Handlungsspielraums im Umgang mit Problemen > Erfahrungsaustausch und Supervision > Informations- und Kommunikationsarbeit Ihr Nutzen als Betriebsrat Im Seminar lernen Sie, wie Sie sich in Ihrer Führungsrolle im Betriebsrat klar positionieren und das Zusammenspiel von Einfühlungsvermögen, Motivation und Durchsetzungskraft beherrschen können. Sie erfahren, wie Sie mit schwierigen Situationen im Betriebsrat umgehen und Widerstände im Gremium konstruktiv auflösen können. Sie erhalten die Möglichkeit, konkrete Führungssituationen aus dem Kreis der TeilnehmerInnen zu analysieren und tragfähige Lösungen zu entwickeln. Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den genannten Personenkreis gem. § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsratsarbeit erforderlich, sofern die Kenntnisse nicht bereits anderweitig erworben wurden. § 37 Abs. 6 BetrVG Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Führungs- und Kommunikationstrainer ein. Seminartermine Di. Di. 26.06. - Fr. 22.01. - Fr. 29.06.2012 25.01.2013 Mo. 24.09. - Do. 27.09.2012 Hotel Göbel's Hotel Quellenhof NH Hotel Berlin Alexanderplatz Mercure Panorama Ort Bad Wildungen Berlin-Friedrichshain Freiburg Seminar-Nr. BR295-6482-84 BR295-4964-84 BR295-6535-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/295 (295 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS295 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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S e m i n a r e f ü r B e t r i e b s r a t s vo r s i t z e n d e u n d S t e l l ve r t r e t e r Der/die stellvertretende Betriebsratsvorsitzende Kompetenz für eine besondere Aufgabe Teilnehmerkreis Alle stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden, die Handlungssicherheit für ihre Aufgaben erlangen und für den Vertretungsfall gut vorbereitet sein wollen. Seminarinhalt Aufgaben und besondere Rolle des/der stellvertretenden Vorsitzenden > Funktion des/der stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden > Bestimmung der eigenen Rolle > Persönliche Ziele für die Arbeit als StellvertreterIn > Überzeugende Selbstpräsentation Zusammenarbeit mit dem/der Betriebsratsvorsitzenden > Produktive Absprachen und offener Austausch von Informationen > Zuarbeit zum/zur Betriebsratsvorsitzenden > Aufgabenteilung, Absprachen untereinander > VermittlerIn zwischen Gremium und dem/der Vorsitzenden Sicheres Auftreten im Vertretungsfall > Optimale Vorbereitung > Wege zu Akzeptanz und Anerkennung > Entscheidungen und Beschlüsse herbeiführen > Verhalten im Gremium Sicherheit im Umgang mit Konflikten im Gremium > Konfliktverhaltensstile > Kommunikationstechniken > Positionierung bei Konflikten im Betriebsratsgremium Ihr Nutzen als Betriebsrat Im Seminar erhalten Sie Anregungen und wertvolle PraxisTipps, wie Sie die Rolle des/der BRV im Vertretungsfall schnell und überzeugend übernehmen können. Sie finden sich in Ihre Rolle als StellvertreterIn hinein und wissen, wie Sie erfolgreich mit dem/der Betriebsratsvorsitzenden zusammenarbeiten können. Sie erlangen Sicherheit im Umgang mit Konflikten im Betriebsrat. § 37 Abs. 6 BetrVG Für den genannten Personenkreis ist die Teilnahme am Seminar gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich, soweit dieses Wissen noch nicht durch Seminarbesuche oder anders erworben wurde. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen sowie Rhetorik- und Kommunikationstrainer ein. Seminartermine Mo. 07.05. - Do. 10.05.2012 Di. Di. 28.08. - Fr. 06.11. - Fr. 31.08.2012 09.11.2012 Hotel Sauerland Stern Hotel Hotel Alpenblick Victor's Residenz-Hotel Berlin Ort Willingen/Sauerland Ohlstadt b. Garmisch-P. Berlin Seminar-Nr. BR214-3870-84 BR214-6517-84 BR214-5247-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/214 (214 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS214 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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S e m i n a r e f ü r B e t r i e b s r a t s vo r s i t z e n d e u n d S t e l l ve r t r e t e r Neu als Vorsitzende/-r des Betriebsrats Kommunikative Kompetenz für eine neue Rolle Teilnehmerkreis Das Seminar wendet sich an Betriebsratsvorsitzende bzw. stellvertretende Betriebsratsvorsitzende. Seminarinhalt Bestimmung des eigenen Standpunktes > Umgang mit den Betriebsratsmitgliedern und dem Arbeitgeber > Umgang mit dem Erbe des Vorgängers > Persönliche Ziele für die Arbeit als Betriebsratsvorsitzende/-r > Konzept zum Erreichen der Ziele Optimierung der persönlichen Wirkung und Überzeugungskraft > Überzeugungskraft ausstrahlen > Wirksame Argumentationstechniken > Moderation von Entscheidungsfindungen im Betriebsrat > Verbesserung der eigenen Arbeitsund Führungstechniken Führung des Betriebsratsgremiums - Einstieg > Umgang mit unterschiedlichen Interessengruppen > Erkennen von gruppendynamischen Prozessen > Umgang mit Ablehnung und Konkurrenz > Analyse der Teamkultur und Erarbeitung des notwendigen Führungsstils Konfliktmanagement > Entschärfen brisanter Situationen im Betriebsrat > Auflösen von Interessengegensätzen > Abwehr und Vermeidung von Manipulation > Erfolgreiche Konfliktbewältigung Effiziente Arbeitsorganisation im Betriebsrat > Optimierung der Abläufe und Prozesse im Team > Potenzialorientierte Aufgaben- und Kompetenzverteilung > Effizienter Umgang mit Routinearbeiten > Klare Entscheidungsstrukturen > Körpersprache und Stimme wirkungsvoll einsetzen > Einsatz von Medien Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie lernen, wie Sie sich im Umgang mit den KollegInnen vom Betriebsrat und der Geschäftsleitung erfolgreich als neu gewählte/-r Betriebsratsvorsitzende/-r positionieren können. Sie erfahren, wie Sie Ihre persönliche Wirkung und Überzeugungskraft optimieren. Sie wissen, wie Sie mit Hilfe effizienter Aufgabenverteilung und klarer Entscheidungsstrukturen zu einem besseren Klima und höherer Motivation im Betriebsrat beitragen können. § 37 Abs. 6 BetrVG Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den genannten Personenkreis gem. § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsratsarbeit erforderlich, sofern die Kenntnisse nicht bereits anderweitig erworben wurden. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Rhetorik- und Kommunikationstrainer sowie Organisationsberater ein. Seminartermine Mo. 25.06. - Do. 28.06.2012 Mo. 29.10. - Do. 01.11.2012 Di. 29.01. - Fr. 01.02.2013 Hotel Avendi Hotel am Griebnitzsee Dorint Sporthotel Maritim ClubHotel Ort Potsdam-Babelsberg Garmisch-Partenkirchen Timmendorfer Strand Seminar-Nr. BR138-4493-84 BR138-5192-84 BR138-5706-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/138 (138 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS138 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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S e m i n a r e f ü r B e t r i e b s r a t s vo r s i t z e n d e u n d S t e l l ve r t r e t e r Freigestellte Betriebsratsmitglieder Teil I Kompetenz für Profis Teilnehmerkreis Sie sind freigestelltes oder teilweise freigestelltes Betriebsratsmitglied nach § 38 BetrVG. Dann benötigen Sie die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse und Informationen. Die freigestellten Betriebsratsmitglieder leisten einen wesentlichen Teil der praktischen Betriebsratsarbeit. Seminarinhalt Ihre Rechte als freigestelltes BR-Mitglied > Arbeitszeit, Arbeitsmenge bei teilweiser Freistellung > Arbeitsentgelt, Mehrarbeit > Höherentlohnung für freigestellte BR-Mitglieder > Berufliche Wiedereingliederung, berufsbildende Maßnahmen > Zeugnisanspruch Rollenverständnis als freigestelltes Betriebsratsmitglied > Führungsstil > Verhältnis freigestelltes BR-Mitglied zu anderen BR-Mitgliedern und zum/zur Betriebsratsvorsitzenden Das Innenverhältnis des Betriebsrats > Zusammenarbeit mit dem Betriebsratsvorsitzenden > Erwartungen der BR-Mitglieder an die Freigestellten > Konfliktmanagement im Betriebsrat durch die Freigestellten > Techniken motivierender Teamarbeit > Arbeitsorganisation im Betriebsrat Wichtige Handlungsfelder für freigestellte BR-Mitglieder in sozialen Angelegenheiten > Flexibilisierung betrieblicher Arbeitszeiten > Betriebliche Lohn- und Gehaltsfindung; Leistungslohn Schwerpunkte Ihrer Tätigkeit als freigestelltes BR-Mitglied bei der Ausübung der Mitbestimmung > Personelle Angelegenheiten > Mitbestimmung bei der Einstellung > Einflussmöglichkeiten bei Versetzungen > Mitbestimmung bei (Änderungs-)Kündigungen Das müssen Sie als freigestelltes BR-Mitglied über die Geschäftsabläufe des Betriebsrats wissen > Stellung und Aufgaben des BR-Vorsitzenden/ Stellvertreters > Rechtsstellung des Betriebsrats > Geschäftsordnung > Kosten- und Sachaufwand des Betriebsrats In diesem Seminar erwerben Sie die kommunikativen Fähigkeiten, die Sie aufgrund Ihrer besonderen Position im Betriebsrat benötigen, um Ihre Betriebsratskollegen zu einer aktiven und effizienten Mitarbeit zu motivieren. Sie erlangen die erforderlichen Kenntnisse für die Organisation Ihrer Arbeit, für Ihre Tätigkeiten im Betriebsrat und in den Ausschüssen des Betriebsrats. Dies umfasst rechtliches Spezialwissen sowie die organisatorische Kompetenz für Ihre besonderen Aufgaben innerhalb des Betriebsrats. Ihr Nutzen als Betriebsrat Für die genannten Betriebsratsmitglieder vermittelt das Seminar Kenntnisse, die für die Tätigkeit des Betriebsrats nach § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sind. § 37 Abs. 6 BetrVG Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht und Kommunikationstrainer ein. Ihre Referenten Qualität In den letzten Jahren haben 295 Teilnehmer dieses Seminar besucht. 98,13 % davon würden dieses Seminar anderen Betriebsräten weiterempfehlen. Zudem haben diese Teilnehmer das Seminar im Durchschnitt mit einer Schulnote von 1,21 bewertet. Seminartermine Di. 18.09. - Fr. 21.09.2012 Mo. 03.12. - Do. 06.12.2012 Hotel Hotel Schillingshof Bäder-Park-Hotel Ort Bad Kohlgrub Künzell/Fulda Seminar-Nr. BR230-4953-84 BR230-5382-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/230 (230 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS230 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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S e m i n a r e f ü r B e t r i e b s r a t s vo r s i t z e n d e u n d S t e l l ve r t r e t e r Freigestellte Betriebsratsmitglieder Teil II Kompetenz für Profis Teilnehmerkreis Das Seminar wendet sich an erfahrene, langjährig nach § 38 BetrVG freigestellte oder teilweise freigestellte Betriebsratsmitglieder. Seminarinhalt Die besondere Rechtsstellung als freigestelltes BR-Mitglied - Vertiefung > Direktionsrecht des Arbeitgebers? > Lage und Dauer der Arbeitszeit, Anwesenheitspflicht? > Arbeitszeitkontrolle; Arbeit außerhalb der Arbeitszeit > Weisungsbefugnis des BRV, des Betriebsrats > Nachtzuschläge, Überstunden, Leistungslohn, Mehrarbeitszuschläge? > Teilfreistellung Perspektiven, wenn die Freistellung zu Ende geht > Weiterbildung und berufliche Wiedereingliederung > Planung der weiteren beruflichen Karriere > Qualifiziertes Arbeitszeugnis bei Freistellung > Nachwirkender Kündigungsschutz Anforderungen speziell an freigestellte Betriebsratsmitglieder > Verteilung der Aufgaben zwischen nicht freigestellten und freigestellten Mitgliedern des Betriebsrats > Zusammenarbeit mit Ausschüssen des Betriebsrats > Gute Arbeitsbedingungen aushandeln > Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber > Möglichkeiten zur Selbstmotivation Die Arbeit als freigestelltes BR-Mitglied effizient organisieren > Ziele mit dem Betriebsrat abstimmen und überwachen > Methoden der Zeitplanung; Störfaktoren und Zeitfresser > Umgang mit der Informationsflut > Prioritäten setzen > Tipps für eine effektive Zeitplanung Erfahrungsaustausch mit anderen freigestellten Betriebsratsmitgliedern Ihr Nutzen als Betriebsrat Mit Hilfe der im Seminar vermittelten vertieften Kenntnisse über Ihre besondere Rechtsstellung als freigestelltes Betriebsratsmitglied können Sie dafür sorgen, dass Ihnen in dieser Funktion keine Nachteile hinsichtlich Arbeitszeit, Vergütung und beruflicher Entwicklung entstehen. Sie erhalten Tipps und Anregungen, wie Sie Ihre Arbeit und die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat, seinen Ausschüssen und dem Arbeitgeber erfolgreich und zeitlich effizient gestalten können. Darüber hinaus bekommen Sie Möglichkeiten und Perspektiven hinsichtlich Ihrer weiteren beruflichen Entwicklung nach dem Ende der Freistellung aufgezeigt. § 37 Abs. 6 BetrVG Für die genannten Betriebsratsmitglieder vermittelt das Seminar Kenntnisse, die für die Tätigkeit des Betriebsrats nach § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sind. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Seminartermine Di. 30.10. - Fr. 02.11.2012 Hotel Dorint Sporthotel Ort Garmisch-Partenkirchen Seminar-Nr. BR187-8248-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/187 (187 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS187 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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S e m i n a r e f ü r B e t r i e b s r a t s vo r s i t z e n d e u n d S t e l l ve r t r e t e r Gesamtbetriebsrat Teil I Grundlagenseminar Teilnehmerkreis Dieses Seminar richtet sich an alle Mitglieder des Gesamtbetriebsrats sowie deren Ersatzmitglieder und Betriebsratsmitglieder, die mit dem GBR ständig zusammenarbeiten. Dieses Seminar ist auch für Betriebsratsmitglieder geeignet, die sich auf die Tätigkeit im GBR vorbereiten. Seminarinhalt Errichtung und Zusammensetzung eines GBR > Begriff des Unternehmens und Betriebs > Bildung und Zusammensetzung des GBR > Amtszeit, Ersatzmitglieder, Ausscheiden aus dem GBR Geschäftsabläufe des GBR > Vorsitzender und Stellvertreter > Sitzungen und Formvorschriften > Beschlussfähigkeit; Stimmengewichtung > Betriebsräteversammlung > Schulungsanspruch der Mitglieder des GBR Kosten und Sachaufwand > Freizeitausgleich für An- und Abfahrt zu den Sitzungen und Versammlungen > Übernachtungen und sonstige Auslagen > Büroräume, Sitzungszimmer und sonstige Ausstattungen Die Zuständigkeiten des GBR > Voraussetzungen > Das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe > Beauftragung durch einen örtlichen Betriebsrat > Betriebe ohne Betriebsrat > Einzelne Mitbestimmungsrechte Zusammenarbeit mit den örtlichen Betriebsräten > Bei Beauftragung des GBR > Betriebsräteversammlung; Einladung; Teilnahme > Informationspflicht gegenüber den örtlichen Betriebsräten Gesamtbetriebsvereinbarungen > Regelungskompetenz > Öffnungsklauseln in Tarifverträgen > Gesamtbetriebsvereinbarungen bei der Verschmelzung oder Spaltung von Unternehmen oder Betrieben Ihr Nutzen als Betriebsrat Gibt es in einem Unternehmen mehrere Betriebsräte, so ist ein GBR zwingend zu errichten. Als Mitglied eines GBR sind detaillierte Kenntnisse über die Rechte und Pflichten sowie die einzelnen Zuständigkeiten von GBR und örtlichen BR erforderlich. In diesem Seminar erhalten Sie einen umfassenden Überblick der gesetzlichen Vorgaben und der Handlungsmöglichkeiten des GBR. § 37 Abs. 6 BetrVG Für diesen Personenkreis vermittelt das Seminar Kenntnisse, die gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sind. Wichtig: Die Beschlussfassung zu diesem Seminar erfolgt durch den örtlichen Betriebsrat, nicht durch den GBR (vgl. BAG 10.06.1975-1ABR 140/73 = DB 1975 2234). Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Seminartermine Mi. 20.06. - Fr. 22.06.2012 Mo. 17.09. - Mi. 19.09.2012 Mo. 17.12. - Mi. 19.12.2012 Hotel Seminaris Seehotel Potsdam Park Hotel Ahrensburg NH Köln Mediapark Ort Potsdam-Templiner See Ahrensburg b. Hamburg Köln Seminar-Nr. BR184-4485-84 BR184-4901-84 BR184-5477-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/184 (184 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS184 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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S e m i n a r e f ü r B e t r i e b s r a t s vo r s i t z e n d e u n d S t e l l ve r t r e t e r Gesamtbetriebsrat Teil II Aufbauseminar Teilnehmerkreis Das Seminar richtet sich an alle Mitglieder des Gesamtbetriebsrats sowie deren Ersatzmitglieder und Betriebsratsmitglieder, die mit dem GBR ständig zusammenarbeiten. Grundkenntnisse über Aufgaben und Kompetenzen des GBR, wie sie im Seminar "Gesamtbetriebsrat Teil I" vermittelt werden, sind für die Teilnahme am Seminar hilfreich. Seminarinhalt Aufgabenbereiche für den GBR durch strategische Unternehmensentscheidungen > Vereinheitlichung und Verbesserung von Arbeitsprozessen > Veräußerung und Fusionen > Bildung von betriebsübergreifenden Mitarbeiterpools > Vereinheitlichung von Leistungs- und Zielkriterien Strategieentwicklung für den Gesamtbetriebsrat > Taktische Aufgabenverteilung bei Verhandlungen, insbesondere bei Umstrukturierungen > Konsensfindung und Umgang mit unterschiedlichen Interessen > Information und Entscheidungsfindung im GBR > Berücksichtigung von Interessen der Einzelbetriebe und örtlichen Betriebsräte Entscheidungsbefugnisse von GBR, BR und KBR > Soziale, personelle, wirtschaftliche Angelegenheiten > Zuständigkeitsabgrenzung zwischen BR, GBR und KBR > Zuständigkeit bei freiwilligen Leistungen > Aufgabenverteilung nach Gesetz und durch Beauftragung Meinungsverschiedenheiten über die Zuständigkeit > Falsche Zuständigkeitsentscheidungen - Auswirkungen > Zuständigkeitsabgrenzung bei Interessenausgleichsund Sozialplanverhandlungen > Aktuelle Rechtsprechung zur Zuständigkeit von BR, GBR, KBR > Aktuelle Gerichtsentscheidungen zur Geltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen Erfolgreiche Arbeit des Gesamtbetriebsrats > Taktische, abgesprochene Nutzung der jeweiligen Beteiligungsrechte von BR und GBR > Öffentlichkeitsarbeit des Gesamtbetriebsrats > Möglichkeiten und rechtlicher Rahmen > Optimierung der Zusammenarbeit von GBR und BR Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie erfahren, wie Sie bei wichtigen Themen wie Interessenausgleich, Sozialplan oder bei Umstrukturierungsmaßnahmen die Arbeit von Gesamtbetriebsrat und örtlichen Betriebsräten gezielt aufeinander abstimmen können. Sie lernen anhand praktischer Beispiele, die Entscheidungsbefugnisse des örtlichen BR, des GBR und des KBR bei personellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten voneinander abzugrenzen. Die im Seminar vermittelten Kenntnisse helfen Ihnen, Reibungsverluste und Unstimmigkeiten zwischen BR, GBR und KBR zu vermeiden. Sie erhalten praktische Handlungshilfen, die jeweiligen Beteiligungsrechte von Betriebsrat und Gesamtbetriebsrat so zu nutzen, dass sie aufeinander abgestimmt und in eine übergeordnete Strategie eingebunden sind. § 37 Abs. 6 BetrVG Für diesen Personenkreis vermittelt das Seminar Kenntnisse, die gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sind. Wichtig: Die Beschlussfassung zu diesem Seminar erfolgt durch den örtlichen Betriebsrat, nicht durch den GBR (vgl. BAG 10.06.1975-1ABR 140/73 = DB 1975 2234). Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Seminartermine Mi. 25.04. - Fr. Mi. 31.10. - Fr. 27.04.2012 02.11.2012 Hotel centrovital Hotel Zugbrücke Grenzau Ort Berlin-Spandau Grenzhausen/Koblenz Seminar-Nr. BR284-8060-84 BR284-8061-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/284 (284 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS284 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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S e m i n a r e f ü r B e t r i e b s r a t s vo r s i t z e n d e u n d S t e l l ve r t r e t e r Der Konzernbetriebsrat KBR Aufgaben und Kompetenzen Teilnehmerkreis Das Seminar wendet sich an alle Mitglieder des Konzernbetriebsrats sowie deren Ersatzmitglieder und Betriebsratsmitglieder, die mit dem KBR ständig zusammenarbeiten. Das Seminar ist auch geeignet für (Gesamt-)Betriebsratsmitglieder, die sich auf eine Tätigkeit im KBR vorbereiten. Seminarinhalt Der Konzern im Sinne des Betriebsverfassungsrechts > Unterordnungs- und Gleichordnungskonzern > Gemeinschaftsunternehmen mit mehreren KBR > Tochterunternehmen mit Leitungsfunktion - Konzern im Konzern > Konzerne mit Auslandsbezug Errichtung und Struktur des Konzernbetriebsrats > Voraussetzungen: GBR-Beschlüsse > Regelung der Anzahl der Mitglieder; Entsendung der Mitglieder > Amtsdauer, Abberufung, Ausschluss von Mitgliedern > Folgen bei Änderungen in der Konzernstruktur Zuständigkeiten des Konzernbetriebsrats > Gesetzliche Zuständigkeit für einheitliche Regelungen auf Konzernebene > Organisation der Unternehmensmitbestimmung > Durch Auftrag des BR oder GBR > Konzernbetriebsvereinbarungen - Geltungsbereich Geschäftsabläufe im Konzernbetriebsrat > Vorsitzender und Stellvertreter > Sitzungen, Ort, Teilnehmer, Formvorschriften > Konzernbetriebsausschuss für laufende Geschäfte > Beschlussfähigkeit, Stimmengewichtung Kosten und Sachaufwand > Freizeitausgleich für An- und Abfahrt zu den Sitzungen > Übernachtungen und sonstige Auslagen > Büroräume, Sitzungszimmer, weitere Ausstattungen > Schulungsanspruch der Mitglieder des KBR Aktuelle Rechtsprechung zu > Errichtung von KBR > Abgrenzung der Zuständigkeiten KBR - GBR - BR Betriebsbedingte Kündigung und Arbeitnehmerüberlassung im Konzern Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie erfahren, wann und auf welche Weise ein Konzernbetriebsrat gebildet werden kann. Sie lernen, für welche Aufgaben der KBR zuständig ist und welche Vorschriften für seine Geschäftsführung gelten. Die in dem Seminar vermittelten Kenntnisse erleichtern Ihnen die organisatorische Arbeit und helfen Ihnen, Ihre Aufgaben innerhalb des KBR sach- und fachgerecht auszuüben. Sie wissen, wie die Beteiligungsrechte des KBR in der Praxis genutzt werden, und kennen wichtige Entscheidungen aus der aktuellen Rechtsprechung dazu. § 37 Abs. 6 BetrVG Für diesen Personenkreis vermittelt das Seminar Kenntnisse, die gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sind. Wichtig: Die Beschlussfassung zu diesem Seminar erfolgt durch den örtlichen Betriebsrat, nicht durch den KBR (vgl. BAG 10.06.1975-1ABR 140/73 = DB 1975 2234). Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Seminartermine Mi. 18.04. - Fr. Mi. 04.07. - Fr. Mi. 06.02. - Fr. 20.04.2012 06.07.2012 08.02.2013 Hotel Seminaris Seehotel Potsdam Park Hotel Ahrensburg Mercure Hotel Bad Dürkheim Seminaris Hotel Lüneburg Ort Potsdam-Templiner See Ahrensburg b. Hamburg Bad Dürkheim Lüneburg Seminar-Nr. BR135-7281-84 BR135-6497-84 BR135-7283-84 BR135-6543-84 Mo. 22.10. - Mi. 24.10.2012 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/135 (135 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS135 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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S e m i n a r e f ü r B e t r i e b s r a t s vo r s i t z e n d e u n d S t e l l ve r t r e t e r Die Einigungsstelle und arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren Instrumente zur Durchsetzung von Beteiligungsrechten Teilnehmerkreis Alle BR-Mitglieder, die innerhalb des Betriebsrats für die Einleitung des Einigungsstellenverfahrens zuständig oder als Beisitzer vorgesehen sind. Seminarinhalt Anrufung der Einigungsstelle > Scheitern der Verhandlungen mit dem Arbeitgeber > Betriebsratsbeschluss zur Anrufung > Bestellung des Vorsitzenden und der Beisitzer Wichtige Fälle des erzwingbaren Einigungsstellenverfahrens > Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten > Aufstellung eines Sozialplanes bei Betriebsänderungen Wichtige Fälle des freiwilligen Einigungsstellenverfahrens > Mitbestimmung bei Kündigungen > Fragen der Beschäftigungssicherung Durchsetzung einer Betriebsvereinbarung durch die Einigungsstelle > Inhaltliche und organisatorische Vorbereitung auf die Verhandlung > Taktisches Vorgehen des Betriebsrats > Gesprächsführung und Argumentationsstrategien des BR Kosten der Einigungsstelle > Kostenübernahme durch den Arbeitgeber > Honorar für den Vorsitzenden und externe Beisitzer > Arbeitsentgelt für betriebsangehörige Beisitzer Verfahren vor der Einigungsstelle > Mündliche Beratung; Beschluss > Abstimmungsverfahren > Ständige Einigungsstelle > Wirkung des Spruchs der Einigungsstelle Umsetzung der Beschlüsse der Einigungsstelle > Betriebsvereinbarung, Regelungsabrede > Nachprüfung des Einigungsstellenspruchs durch das Arbeitsgericht > Umsetzung im Betrieb Arbeitsgerichtsverfahren > Beschlussverfahren; Urteilsverfahren > Anhörungstermin, Beweisaufnahme, Güterverhandlung > Antragsbegründung; Beteiligte am Verfahren > Kostenübernahme; Rechtsbeistand > Information der Belegschaft? Einstweilige Verfügung > Voraussetzungen > Besonderheiten Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie erfahren, in welchen Fällen der Betriebsrat die Einigungsstelle als stärkstes Konfliktregelungsinstrument der Betriebsverfassung anrufen kann. Anhand praktischer Übungen erfahren Sie, wie der Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung mit Hilfe der Einigungsstelle durchsetzen kann. Mit den im Seminar vermittelten Kenntnissen können Sie die Verhandlungen in der Einigungsstelle inhaltlich und organisatorisch effizient vorbereiten und zielgerichtet argumentieren. Außerdem erhalten Sie im Seminar Hilfestellung für die Abschätzung, ob und wann in einer bestimmten Situation ein Einigungsstellen- oder ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht sinnvoll ist. § 37 Abs. 6 BetrVG Ihre Referenten Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse, die gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sein können. Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Seminartermine Mi. 23.05. - Fr. 25.05.2012 Mo. 27.08. - Mi. 29.08.2012 Hotel Ramada Hotel NH Köln Mediapark Ort Herrenberg b. Stuttgart Köln Seminar-Nr. BR161-6265-84 BR161-4776-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/161 (161 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS161 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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S e m i n a r e f ü r B e t r i e b s r a t s vo r s i t z e n d e u n d S t e l l ve r t r e t e r Erfolgreiche Geschäftsführung im Betriebsrat Teilnehmerkreis Das Seminar richtet sich an alle Betriebsratsmitglieder, die aufgrund ihrer Funktion im Gremium, z.B. als Betriebsratsvorsitzende/-r, stellvertretende/-r Betriebsratsvorsitzende/-r, SprecherIn eines Ausschusses oder als freigestelltes Betriebsratsmitglied vertiefte Kenntnisse über die Geschäftsführung und damit über die Arbeitsorganisation des Betriebsrats und seiner Ausschüsse erwerben müssen. Seminarinhalt Geschäftsführung des Betriebsrats > Geschäftsordnung des Betriebsrats und seiner Ausschüsse > Inhaltliche, technische und räumliche Vorbereitung von BR-Sitzungen, Betriebs- oder Abteilungsversammlungen > Personal- und Sachaufwand des BR > Kostentragung durch den Arbeitgeber > Sprechstunden des Betriebsrats Rechtlicher Rahmen für die Geschäftsführung > Aufgaben und Befugnisse des/der BRV > Rechtsstellung von BR-Mitgliedern > Ausschluss, Amtsniederlegung von BRV und BR-Mitgliedern > Haftung von Betriebsratsmitgliedern Abgrenzung der Zuständigkeiten von > Betriebsrat > Gesamtbetriebsrat, Konzernbetriebsrat > JAV, Schwerbehindertenvertretung Die Betriebsratssitzung > Ladung, Tagesordnung, Teilnahmeberechtigung > Verhinderung von BR-Mitgliedern; Ersatzmitglieder > Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung > Sitzungsniederschrift Organisation der Arbeit des Betriebsrats > Aktuelle Aufgaben, langfristige Projekte > Setzen von Schwerpunkten und Prioritäten > Arbeitsteilung und Bildung von Arbeitsgruppen > Ablagesystem, Gesprächs- und Aktennotizen Koordination der Arbeit von Betriebsrat, Betriebsausschuss und weiterer Ausschüsse des Betriebsrats Ihr Nutzen als Betriebsrat Im Seminar erhalten Sie wertvolle Praxis-Tipps, wie Sie Ihre vielfältigen Aufgaben effizient organisieren und so zu einer erfolgreichen Aufgabenerledigung des Betriebsrats beitragen können. Sie erfahren alles Wissenswerte über die gesetzlichen Bestimmungen zur Geschäftsführung des Betriebsrats, von der Geschäftsordnung bis zur Beschlussfassung. Sie erhalten praktische Anregungen, wie Sie die Aufgaben des Betriebsrats systematisch planen, BR-Sitzungen optimal organisieren und die Arbeit des Betriebsrats mit der seiner Ausschüsse und Arbeitsgruppen gut koordinieren können. § 37 Abs. 6 BetrVG Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Seminartermine Mo. 10.09. - Do. 13.09.2012 Di. 18.12. - Fr. 21.12.2012 Hotel Mercure Bonn Hardtberg Sauerland Stern Hotel Ort Bonn Willingen/Sauerland Seminar-Nr. BR178-2462-84 BR178-2497-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/178 (178 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS178 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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Zufriedene Betriebsräte sind unsere Referenz Airbus Deutschland Operations GmbH; Akzo Nobel Farbe & Heimtex GmbH; Alphabet GmbH; Amazon.de GmbH; Andritz Kufferath GmbH; Anton Schlecker; API Computerhandels GmbH; AREVA Energietechnik GmbH; Ariston-NordWest-Ring eG; Aviapartner GmbH; AWO Ges. für Altenhilfeeinrichtungen mbH; AWO Nordhessen gGmbH; AWO Seniorenzentrum; BAUHAUS GmbH & Co. KG; Bayern Facility Management GmbH; BCM Kosmetik GmbH; Benecke-Kaliko AG; Benteler JIT Düsseldorf GmbH & Co. KG; Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd; BIC Deutschland GmbH & Co.; Bosch Sicherheitssysteme; Burger Küchenmöbel GmbH; C & A Mode KG; C. Rob. Hammerstein GmbH & Co. KG; Call4Cruise GmbH; Carl Werthenbach GmbH & Co. KG; Caruso GmbH; caverion GmbH; Coca-Cola; ContiTech TechnoChemie GmbH; Crane Process Flow Technologies GmbH; D+S communication center Augsburg GmbH; Danone Waters Deutschland GmbH; DB Regio AG; Dematic GmbH; Deutsche Lufthansa AG; Deutsche Telekom AG; DHL Express Germany GmbH; Dienstleistungs- und Service gGmbH; Dienstleistungscenter Halle GmbH; Dirk Rossmann GmbH; DPD GeoPost (Deutschland) GmbH; Dr. med. J. Enzenauer und Kollegen; Drew Ameroid Deutschland GmbH; DSW Druckund Versanddienstleistungen; DVZ Datenverarbeitungszentrum; E & K Automation GmbH; EDEKA Handelsgesellschaft; EDEKA Handelsgesellschaft Suedwest mbH; EDEKA Minden-Hannover; Ericsson Services GmbH; EUROPART Holding GmbH; European Air Transport Leipzig GmbH; Eurowings Luftverkehrs AG; Expedia.com GmbH; Facility Service GmbH; Faurecia Innenraum Systeme GmbH; Federal-Mogul Burscheid GmbH; Gebr. Heinemann KG; Generali Deutschland; Grohmann-Engineering GmbH; Hamburg-Mannheimer Kundendienst AG; Haribo GmbH & Co. KG; Haus am Lohwald; HDS Retail Deutschland GmbH; Heinrich Deichmann-Schuhe GmbH & Co. KG; Hellmann Worldwide Logistic GmbH & Co. KG; Hennes & Mauritz B.V. & Co. KG; HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH; Höffner Möbelgesellschaft; Höffner Möbelgesellschaft mbH & Co. KG; Hospital Service & Catering GmbH; HSG Zander Württemberg GmbH; Hyga Produktion GmbH & Co. KG; IKEA Deutschland Verkaufs GmbH & Co. KG; InBIT Institut für Betriebsorganisation; INDAG Gesellschaft für International 20.000 Teilnehmer pro Transaction Services GmbH; Klinik Fränkische Schweiz gGmbH; Klinik für Geriatrie Ratzeburg GmbH; KliniJahr sprechen für sich. kum Fürth; Kötter Geld & Wertdienste GmbH & Co. KG; Kraftverkehr Nagel GmbH & Co. KG; Krankenhausgesellschaft St. Vincenz mbH; Krones AG; Lebenshilfe Wohnstätten; Logistisches Dienstleistungszentrum GmbH; Magdeburger Verkehrsgesellschaft mbH; Main-KinzigKliniken gGmbH; Media-Service GmbH; Menerga GmbH; Mentor Deutschland GmbH; MineralBrunnen RhönSprudel; Mulag Fahrzeugwerk Heinz Wössner; Niehoff Maschinenfabrik GmbH & Co. KG; NORDEX Energy GmbH; N o rd - O s t s e e - B a h n GmbH; Novar GmbH by Honeywell; OASE GmbH; OEWA-Wasser und Abwasser GmbH; Paritätisches Seniorenwohnen gGmbH; PDLZ Apfelstädt; Peek & Cloppenburg; Peek & Cloppenburg KG; PFAFF AQS GmbH; Polymer Latex GmbH; Pond Security Service GmbH; Power Personen-Objekt-Werkschutz GmbH; ProSiebenSat.1 Media AG; Real Garant Versicherungen AG; Rossmann Online GmbH; Rothenseer Rotorblattfertigung GmbH; SaintGobain Glass Deutschland; Salus gGmbH; Salus gGmbH Heimverbund; Sana Klinikum Lichtenberg; Sana-Kliniken Solln-Sendling GmbH; Sankt Antonius Klinik Wegberg; Saturn Electrogesellschaft m.b.H.; Sauerland-Klinik; SBB Sport- und Bäderbetriebe Moers GmbH; Schäfer Austattungs Systeme SAS GmbH; Schlecker Pirmasens; Schüco International KG; SCHWENK Zement KG; SDirekt-Marketing GmbH & Co. KG; Sealed Air GmbH; Seniorenresidenz Kempten; Seniorenstiftung Prenzlauer Berg; Shell Deutschland Oil GmbH; SHG-Kliniken Sonnenberg; Siemens AG; Siemens Enterprise Communications; Snow Dome Sölden in Bispingen GmbH; Sozialkonzept im Rosenpark; Spielbank Bad Neuenahr GmbH & Co. KG; STADCO Saarlouis Ltd. & Co. KG; Stadtwerke Tübingen GmbH; STWB Stadtwerke Bamberg GmbH; SWS Süddeutsche Waggon Service GmbH; syncreon Deutschland GmbH; Telegate AG; theBEEcompany GmbH; TKS Telepost Kabelservice GmbH & Co. KG; toom Markt T17; Total Walther GmbH; TRANE Deutschland GmbH; twenty4help Knowledge Service GmbH; Unfallkrankenhaus Berlin; Verkehrsgesellschaft mbH; Versatel West GmbH; Vitos Hadamar gGmbH; Von Roll Deutschland GmbH; WDR Gebäudemanagement GmbH; Wilhelm Kirchhoff GmbH; Wilhelm Schmitz GmbH & Co. KG; WILOEMU GmbH u.v.m. Danke für Ihr Vertrauen!

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A u f b a u - u n d S p e z i a l -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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A u f b a u - u n d S p e z i a l -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Aufbau- und Spezial-Seminare für alle Betriebsräte INHALT Betriebsratssitzung und Beschlussfassung Haftung des Betriebsrats Update Arbeitsrecht - BetrVG - Sozialrecht Der Betriebsausschuss Einstellung, Versetzung, Kündigung Outsourcing - So reagieren Sie richtig als BR Umwandlung, Verkauf, Betriebsübergang Betriebsänderung - Ihre Rechte als Betriebsrat Öffentlichkeitsarbeit Teil I Öffentlichkeitsarbeit Teil II Betriebsvereinbarung Teil I Betriebsvereinbarung Teil II Betriebsversammlung Teil I Betriebsversammlung Teil II Betriebe ohne Tarifvertrag Mitbestimmungsrechte des BR beim Außendienst Auffrischung im Betriebsverfassungsrecht Neue Rechtsprechung am Bundesarbeitsgericht Personalplanung, Personalentwicklung Praktische Arbeit im Personalausschuss Die Mitbestimmung des BR bei AT-Angestellten Arbeitnehmerüberlassung - Rechte des BR Teilzeit- und Befristungsgesetz Neue Gesetze und Rechtsprechung Gleichbehandlungsgesetz AGG Informationsansprüche Fehler in der BR-Arbeit Behinderung der BR-Arbeit 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 Betriebliche Veränderungen Personalabbau und betriebsbedingte Kündigungen Betriebliches Vorschlagswesen Sprechstunden und Mitarbeitergespräche Arbeitslosengeld, Krankengeld, Rente Europäisches Arbeitsrecht Wieder gewählt in den BR Vereinbarkeit von Beruf und BR-Mandat Drohende Insolvenz Direktionsrecht und Änderungskündigung Kontrollaufgaben des Betriebsrats Projektmanagement Sachverständige/Sachaufwand für BR Der Europäische Betriebsrat EBR Aktuelle Änderungen ArbR & Sozialrecht Mitbestimmung bei Überstunden Tarifwechsel des Arbeitgebers Haustarifvertrag Werkverträge und Fremdarbeitnehmer Soziale Mitbestimmung nach § 87 BetrVG Elternzeit, Mutterschutz, Pflegezeit Teamentwicklung Telearbeit Das Arbeitszeugnis Vielfalt der Belegschaft Rechtsanwendung für BR Betriebsrat im Krankenhaus 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 Je besser Sie sich mit den Fallstricken der Gesetzgebung und Ihren Mitbestimmungsrechten auskennen, desto leichter können Sie für Ihre Kolleginnen und Kollegen eintreten. Setzen Sie Ihre Forderungen mit umfassenden Kenntnissen im Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht durch. W.A.F. Qualitäts-Seminare machen Sie stark für Ihr verantwortungsvolles Amt!

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A u f b a u - u n d S p e z i a l -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Betriebsratssitzung und Beschlussfassung Praxis-Seminar Teilnehmerkreis Dieses Seminar wendet sich an alle Betriebsratsmitglieder. Angesprochen sind insbesondere auch Betriebsratsvorsitzende, deren StellvertreterInnen, freigestellte Betriebsratsmitglieder, Ausschussvorsitzende und SchriftführerInnen des Betriebsrats. Seminarinhalt Vorbereitung und Ladung zu Betriebsratssitzungen > Ordnungsgemäße Ladung, zu beachtende Formen und Fristen > Mitteilung der Tagesordnung > Ladung im Verhinderungsfall, Ersatzmitglieder > Ladung zu außerordentlichen Sitzungen > Teilnahmerechte von JAV, SBV, sachkundigen Personen und Arbeitgeber, Vertreter der Gewerkschaft > Auslagen, Fahrtkosten Durchführung der Betriebsratssitzung > Feststellung der Anwesenheit > Benennung eines Schriftführers > Besprechung, Ergänzung und Beschluss der Tagesordnung > Diskussion und Protokollierung der Tagesordnungspunkte Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung des Betriebsrats > Verfahren bei Abstimmungen zu Beschlüssen > Persönliche Betroffenheit > Erforderliche Stimmenmehrheiten > Unterzeichnung von Beschlüssen > Aufhebung, Änderung oder Aussetzung von Beschlüssen > Heilung von Beschlüssen Beschlussfassungen zu personellen Einzelmaßnahmen > Ordentliche Kündigung und Feststellung von Bedenken > Ordentliche Kündigung und Widerspruch > Außerordentliche Kündigung und Feststellung von Bedenken > Mitteilungsbeschluss bei Kündigungen > Zustimmungsverweigerung bei Einstellung, Versetzung, Ein- oder Umgruppierung Beschlussfassungen in sozialen Angelegenheiten > Mitbestimmung auf Antrag des Arbeitgebers > Mitbestimmung auf Antrag des Betriebsrats Beschlussfassungen in besonderen Fällen > Anrufung des Arbeitsgerichts und Beauftragung eines Rechtsanwalts > Errichtung einer Einigungsstelle > Eil- und Notfälle > Beschwerden und Mobbing > Hinzuziehung von Beratern und Sachverständigen > Teilnahme an betriebsverfassungsrechtlichen Schulungen Ort Willingen/Sauerland Mönchengladbach Seminar-Nr. BR306-6513-84 BR306-5038-84 Ihr Nutzen als Betriebsrat In der Praxis handelt der Betriebsrat weitgehend durch ordnungsgemäße Beschlussfassungen. In diesem Seminar lernen Sie, was Sie formalrechtlich und inhaltlich bei der Vorbereitung, der Ladung und der Durchführung einer Betriebsratssitzung beachten müssen. Sie erfahren, welche formellen und inhaltlichen Voraussetzungen für die Rechtswirksamkeit und Verbindlichkeit von Beschlüssen des Betriebsrats zu berücksichtigen sind. Anhand von Fallbeispielen und praktischen Übungen zur Betriebsratssitzung und Beschlussfassung, wie z.B. einer Kündigung, Versetzung oder Einstellung, lernen Sie, sämtliche formellen Voraussetzungen richtig zu bearbeiten. So werden die Beschlüsse des Betriebsrats rechtssicher formuliert und halten einer Überprüfung durch das Arbeitsgericht stand. § 37 Abs. 6 BetrVG Ihre Referenten Für diesen Personenkreis können die in diesem Seminar erworbenen Kenntnisse nach § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sein. Die W.A.F setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Qualität In den letzten Jahren haben 204 Teilnehmer dieses Seminar besucht. 97,22 % davon würden dieses Seminar anderen Betriebsräten weiterempfehlen. Zudem haben diese Teilnehmer das Seminar im Durchschnitt mit einer Schulnote von 1,23 bewertet. Seminartermine Di. 24.07. - Fr. 27.07.2012 Mo. 08.10. - Do. 11.10.2012 Hotel Sauerland Stern Hotel Dorint Parkhotel Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/306 (306 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS306 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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A u f b a u - u n d S p e z i a l -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Die Haftung des Betriebsrats und Arbeitnehmerhaftung Teilnehmerkreis Alle Betriebsräte, die sich Kenntnisse zu Haftungsfragen des Betriebsrats und der ArbeitnehmerInnen aneignen möchten. Seminarinhalt Haftung des Betriebsrats anhand von Praxisbeispielen > Fehlerhafte Beratung von Arbeitskollegen > Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen > Kostenverursachung ohne wirksamen BR-Beschluss > Weitergabe persönlicher Arbeitnehmerdaten > Unterlassene Aufgabenwahrnehmung > Amtspflichten des Betriebsrats; Vorteilsnahme im Amt > Verschwiegenheitspflicht > Beispiele aus der Rechtsprechung Mögliche Folgen für den Betriebsrat > Fristlose Kündigung > Ausschluss aus dem Betriebsrat > Auflösung des Betriebsrats > Schadensersatz > Gesamtschuldnerische Haftung des Betriebsrats? > Unterlassungsanspruch des Arbeitgebers > Strafrechtliche Hintergründe Vermeidung von Amtspflichtverletzungen > Häufige Fehlerquellen > Vermeiden möglicher Risiken Streitigkeiten zu Haftungsfragen > Rechtsweg und Art des Verfahrens > Wer trägt welche Kosten? Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung > Haftet der Arbeitnehmer überhaupt gegenüber dem Arbeitgeber? > Ist die Haftung beschränkt? > Besteht eine Versicherungspflicht des Arbeitgebers? > Haftung gegenüber Arbeitskollegen > Haftung gegenüber Betriebsfremden (Kunden, Besucher usw.) > Umfang der Schadensersatzpflicht/Schadensberechnung > Wie wird der Schadensersatzanspruch durchgesetzt? Haftung des Arbeitgebers Ihr Nutzen als Betriebsrat Anhand von Praxisbeispielen lernen Sie, mit welchen Folgen ein Betriebsrat rechnen muss, wenn ihm bei seiner Tätigkeit Fehler unterlaufen. Sie erfahren, welche Kosten der Arbeitgeber übernehmen muss und welche nicht. Sie werden auf Fehlerquellen aufmerksam gemacht und hören, wie Sie mögliche Risiken vermeiden können. Außerdem erfahren Sie, für welche Kosten/Schäden im Betrieb der Betriebsrat bzw. der Arbeitnehmer selbst aufkommen muss. § 37 Abs. 6 BetrVG Ihre Referenten Für diesen Personenkreis vermittelt das Seminar Kenntnisse, die gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sein können. Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Qualität In den letzten Jahren haben 296 Teilnehmer dieses Seminar besucht. 96,7 % davon würden dieses Seminar anderen Betriebsräten weiterempfehlen. Zudem haben diese Teilnehmer das Seminar im Durchschnitt mit einer Schulnote von 1,26 bewertet. Wichtig für das ganze G remium Seminartermine Mi. 04.07. - Fr. Mi. 10.10. - Fr. Mi. 06.02. - Fr. 06.07.2012 12.10.2012 08.02.2013 Hotel Dorint Parkhotel Ramada Hotel Dresden NH Dresden Altmarkt Ort Mönchengladbach Dresden Dresden-Altmarkt Seminar-Nr. BR370-6498-84 BR370-5077-84 BR370-6542-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/370 (370 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS370 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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A u f b a u - u n d S p e z i a l -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Update Arbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht und Sozialrecht Teilnehmerkreis In diesem Seminar wird aktuelles Wissen kompakt für wieder gewählte Betriebsräte vermittelt. Sie erfahren, wie sich die Neuregelungen im Arbeitsrecht auf Ihre Tätigkeit als Betriebsrat auswirken. Seminarinhalt Änderungen seit dem Regierungswechsel > Änderungen im Kündigungsschutz > Neuerungen bei befristeten Arbeitsverhältnissen > Neuregelungen bei der Teilzeitarbeit > Änderungen bei der betrieblichen Lohn- und Gehaltsgestaltung Hartz I-IV, Agenda 2010 - aktueller Stand > Auswirkungen der Reformen auf Arbeitsverträge > Neue Zumutbarkeitsregelungen bei der Job-Annahme > Sperrzeiten; Kürzungen beim Arbeitslosengeld I > Pflichten für Arbeitgeber und ArbeitnehmerInnen > Befristete Einstellung älterer ArbeitnehmerInnen Auswirkungen der Arbeitsmarktreformen auf Arbeitgeber und Betriebsräte > Informationspflichten für Arbeitgeber > Überwachungspflichten für den Betriebsrat 1-Euro-Jobs und die Folgen für Betrieb und Betriebsräte > Beschäftigungsverhältnis ohne Arbeitsvertrag > Ersetzung regulärer Arbeitsplätze durch 1-Euro-Jobs - Möglichkeiten des Betriebsrats > Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einstellung, Versetzung, Kündigung von 1-Euro-Jobbern? Neues zu personellen Einzelmaßnahmen > Verzicht auf Leistung als Einstellungsvoraussetzung > Einsatz von Fremdpersonal > Freistellung als Versetzung > Widerruf eines Aufhebungsvertrages > Minijobs bis 400 Euro Ihr Nutzen als Betriebsrat Dieses Seminar hilft Ihnen beim Umgang mit allen wichtigen Gesetzesänderungen im Arbeitsrecht. Das betrifft die Änderungen seit dem Regierungswechsel sowie alle Änderungen aus der Agenda 2010 und den Hartz-Gesetzen. Darüber hinaus vermitteln wir Ihnen praxisorientierte Kenntnisse bei personellen Einzelmaßnahmen und liefern Ihnen viele Beispiele aus Betrieben und von Arbeitsgerichten. So sind Sie auf dem aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung und somit fit für Ihre neue Amtsperiode. § 37 Abs. 6 BetrVG Ihre Referenten Für diesen Personenkreis sind die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Qualität In den letzten Jahren haben 437 Teilnehmer dieses Seminar besucht. 99,53 % davon würden dieses Seminar anderen Betriebsräten weiterempfehlen. Zudem haben diese Teilnehmer das Seminar im Durchschnitt mit einer Schulnote von 1,21 bewertet. Hinweis: Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsund Arbeitsrecht sind für eine erfolgreiche Teilnahme am Seminar empfehlenswert. Seminartermine Di. Di. 25.09. - Fr. 11.12. - Fr. 28.09.2012 14.12.2012 Hotel Allgäu Stern Hotel Best Western Parkhotel Ropeter Ort Sonthofen im Allgäu Göttingen Seminar-Nr. BR205-4991-84 BR205-2572-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/205 (205 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS205 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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A u f b a u - u n d S p e z i a l -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Der Betriebsausschuss Teilnehmerkreis Dieses Seminar richtet sich an alle Mitglieder des Betriebsausschusses und an Betriebsratsvorsitzende sowie deren StellvertreterInnen. Seminarinhalt Stellung und Aufgaben des Betriebsausschusses > Zusammensetzung > Übertragung von Aufgaben des Betriebsrats oder des Wirtschaftsausschusses zur selbstständigen Erledigung durch den Betriebsausschuss > Weisungsrecht des Betriebsrats gegenüber dem BA? Rechtsstellung der BA-Mitglieder > Freistellung, Entgeltfortzahlung > Schulungsanspruch Geschäftsabläufe im Betriebsausschuss > Geschäftsordnung > Sitzungen; Protokolle > Beschlussfassung Praxisbeispiele für Tätigkeiten des Betriebsausschusses > Vorbereitung von Beschlüssen und Betriebsvereinbarungen > Vorbesprechungen mit dem Arbeitgeber > Voruntersuchung zu Beschwerden Weitere Ausschüsse des Betriebsrats > Vorberatende Ausschüsse > Beschließende Ausschüsse > Rechtsverhältnisse zum Betriebsrat bzw. Betriebsausschuss Arbeitsgruppen nach § 28a BetrVG > Rahmenvereinbarung > Regelungskompetenzen Betriebsratssitzung, Betriebsversammlung > Optimale Vorbereitung > Praxisorientierte Tipps zur Durchführung Verhandlungen mit dem Arbeitgeber > Vorbereitung und Durchführung > Nachbereitung Die Zusammenarbeit mit weiteren Gremien > Gesamt-, Konzern- und Eurobetriebsrat > Jugend- und Auszubildendenvertretung und Schwerbehindertenvertretung Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsausschusses/Betriebsrats Ihr Nutzen als Betriebsrat In jedem Betriebsrat mit neun oder mehr Mitgliedern muss der Betriebsrat einen Betriebsausschuss gründen. In diesem Spezial-Seminar lernen Sie alles, was die Mitglieder des Betriebsausschusses wissen müssen. Sie erfahren alles Wichtige über die Rechte und Pflichten des Betriebsausschusses und die Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber, dem Betriebsrat und weiteren Ausschüssen. Die Kenntnisse, die in dem Seminar für Betriebsräte von Gremien ab neun Mitgliedern vermittelt werden, erfüllen nach § 37 Abs. 6 BetrVG die Kriterien der Erforderlichkeit. § 37 Abs. 6 BetrVG Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Qualität In den letzten Jahren haben 216 Teilnehmer dieses Seminar besucht. 96,26 % davon würden dieses Seminar anderen Betriebsräten weiterempfehlen. Zudem haben diese Teilnehmer das Seminar im Durchschnitt mit einer Schulnote von 1,15 bewertet. Seminartermine Mo. 11.06. - Do. 14.06.2012 Mo. 08.10. - Do. 11.10.2012 Hotel NH Hotel Berlin Alexanderplatz ATLANTIC Hotel Lübeck Ort Berlin-Friedrichshain Lübeck Seminar-Nr. BR180-4125-84 BR180-5026-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/180 (180 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS180 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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A u f b a u - u n d S p e z i a l -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Einstellung, Versetzung, Kündigung Sehr wichtige Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats Teilnehmerkreis Personelle Angelegenheiten stellen einen Schwerpunkt der Tätigkeit des Betriebsrats dar. Die einzelnen Maßnahmen bergen oft ungeahnte Schwierigkeiten und die umfangreiche Rechtsprechung macht eine intensivere Schulung erforderlich. Dieses Seminar richtet sich an alle Betriebsratsmitglieder sowie an Mitglieder des Betriebs- oder Personalausschusses. Seminarinhalt Auswahlrichtlinien > Mitbestimmung des Betriebsrats > Formen der Gestaltung > Einstellungstests Stellenausschreibung und Bewerbung > Mitbestimmung und Beteiligung des Betriebsrats Informationsansprüche des Betriebsrats > Zeitpunkt und Umfang > Vorläufige personelle Maßnahmen Die mitbestimmungspflichtige Einstellung > Rechte des Betriebsrats > Mitbestimmung bei Einstellung von Leiharbeitnehmern Die mitbestimmungspflichtige Versetzung > Gesetzliche Definition > Entzug von Aufgaben; Übertragung von Aufgaben > Wechsel in einen anderen Betrieb > Weisungs- und Direktionsrecht des Arbeitgebers > Versetzung eines Betriebsratsmitglieds Die mitbestimmungspflichtige Ein- bzw. Umgruppierung > Notwendigkeit; Tarifanstellung; AT-Anstellung > Berichtigung einer bestehenden Eingruppierung > Änderung der Vergütungsordnung Die Zustimmungsverweigerung > Form und Fristen; Begründung > Folgen einer Zustimmungsverweigerung Arbeitsrechtliche Aspekte bei Kündigungen > Lohnansprüche bei Kündigung, Kündigungsschutzprozess > Aufhebungsvereinbarung, Abfindung > Kündigungsschutz für besondere Personengruppen Beteiligung des Betriebsrats bei Kündigungen > Zeitpunkt der Anhörung; Eilfälle > Umfang der Mitteilungspflicht; Kündigungsgründe > Ordentliche, fristlose Kündigung > Änderungskündigung zur Verlängerung/Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit > Änderungskündigung zur Umgestaltung des Gehalts > Widerspruch des Betriebsrats; Folgen Durchsetzung der Beteiligungsrechte Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie lernen die Einflussmöglichkeiten des Betriebsrats bei Einstellungen und Versetzungen kennen. Weiterhin sind Sie in der Lage, Ein- bzw. Umgruppierungen von Kolleginnen und Kollegen richtig zu beurteilen. Durch praktische Übungen lernen Sie, Zustimmungsverweigerungen zu personellen Einzelmaßnahmen rechtswirksam und zutreffend zu formulieren. Dadurch können Sie die Beteiligungsrechte des Betriebsrats in personellen Angelegenheiten kompetent ausüben. § 37 Abs. 6 BetrVG Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für alle Betriebsratsmitglieder, die noch kein entsprechendes Seminar zu diesem Thema besucht haben, gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Ihre Referenten Qualität In den letzten Jahren haben 766 Teilnehmer dieses Seminar besucht. 98,71 % davon würden dieses Seminar anderen Betriebsräten weiterempfehlen. Zudem haben diese Teilnehmer das Seminar im Durchschnitt mit einer Schulnote von 1,31 bewertet. QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS152 Seminartermine Di. Di. Di. 17.04. - Fr. 26.06. - Fr. 31.07. - Fr. 20.04.2012 29.06.2012 03.08.2012 Mo. 21.05. - Do. 24.05.2012 Hotel NH Hotel Düsseldorf-City NH Hotel Berlin Alexanderplatz NH Hotel München-Neue Messe Best Western Parkhotel Ropeter NH Hotel Berlin/Potsdam ATLANTIC Hotel Galopprennbahn Renaissance Hotel Bochum relexa Hotel Frankfurt Ort Düsseldorf-City Berlin-Friedrichshain München-Riem Göttingen Kleinmachnow/Berlin Bremen Bochum Frankfurt Seminar-Nr. BR152-3585-84 BR152-3951-84 BR152-4508-84 BR152-4699-84 BR152-4908-84 BR152-5194-84 BR152-5500-84 BR152-5722-84 Mo. 17.09. - Do. 20.09.2012 Mo. 29.10. - Do. 01.11.2012 Di. 18.12. - Fr. 21.12.2012 Mo. 04.02. - Do. 07.02.2013 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/152 (152 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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A u f b a u - u n d S p e z i a l -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Outsourcing, Ausgliederung So reagieren Sie richtig bei Personalabbau und Entlassungen Teilnehmerkreis Das Seminar richtet sich an alle Betriebsratsmitglieder, in deren Betrieben Maßnahmen zur Auslagerung von Arbeitsvorgängen oder Dienstleistungen aus dem Betrieb anstehen oder bereits durchgeführt werden. Seminarinhalt Outsourcing > Betriebsaufspaltungen > Ausgliederung von Produktionszweigen > Fremdvergabe betrieblicher Dienstleistungen und Arbeitsvorgänge Outsourcing als Betriebsänderung > Auskunftspflichten des Arbeitgebers > Informationsansprüche des Betriebsrats > Gemeinsame Beratung, Interessenausgleich und Sozialplan > Sozialauswahl Handlungsmöglichkeiten für den BR bei Outsourcing: Beschäftigungssicherung nach § 92a BetrVG > Vorschlagsrechte des Betriebsrats > Steigerung der Qualifikation der Mitarbeiter > Betriebliches Vorschlagswesen > Flexibilisierung von Arbeitszeiten > Beratungen mit dem Arbeitgeber Outsourcing als Betriebs(teil-)übergang > § 613a BGB > Rechtsprechung von BAG und EuGH > Weitergeltung der Arbeitnehmer-Schutzvorschriften Personelle Einzelmaßnahmen bei Outsourcing > Einstellung, Versetzung > Änderungskündigung > Betriebsbedingte Kündigung > Die Sozialauswahl > Anhörung des Betriebsrats Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Outsourcing > Vor der Beschäftigung von Fremdpersonal > Einsicht in Verträge > Unterrichtung durch den Arbeitgeber > Personelle Angelegenheiten > Anspruch auf Sachverständige und Berater Streitfälle beim Outsourcing > Einigungsstelle, arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren > Individualrechte der Arbeitnehmer > Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung bei Outsourcing Sozialrechtliche Folgen des Outsourcing für die ArbeitnehmerInnen In diesem Seminar erfahren Sie, wie Sie Auslagerungs- bzw. Personalabbaupläne frühzeitig erkennen, wie der Betriebsrat auf solche Absichten reagieren kann und welche Rechte und Pflichten der Betriebsrat dabei hat. Immer mehr Betriebe sind davon betroffen! Die Geschäftsleitung will "die Produktivität erhöhen, sich auf das Kerngeschäft konzentrieren und Mitarbeiter abbauen", das heißt: entlassen. Alles konjunkturbedingt? Welche Strategien stecken dahinter? In diesem Seminar erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie als Betriebsrat im Rahmen von Beschäftigungssicherungsmaßnahmen haben und welche Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte dem Betriebsrat bei Outsourcing zustehen. Ihr Nutzen als Betriebsrat § 37 Abs. 6 BetrVG Für die genannten Betriebsratsmitglieder vermittelt das Seminar Kenntnisse, die für die Tätigkeit des Betriebsrats nach § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sind. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Qualität In den letzten Jahren haben 405 Teilnehmer dieses Seminar besucht. 99,71 % davon würden dieses Seminar anderen Betriebsräten weiterempfehlen. Zudem haben diese Teilnehmer das Seminar im Durchschnitt mit einer Schulnote von 1,19 bewertet. Seminartermine Mo. 08.10. - Mi. 10.10.2012 Mo. 04.02. - Mi. 06.02.2013 Hotel NH Hotel Hamburg-Altona Lindner Congress Hotel Ort Hamburg-Altona Düsseldorf-Seestern Seminar-Nr. BR116-5046-84 BR116-5727-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/116 (116 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter ww.waf-seminar.de/QS116 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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A u f b a u - u n d S p e z i a l -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Umwandlung, Verkauf, Betriebsübergang Ihres Unternehmens Mitbestimmung bei Umstrukturierungen Teilnehmerkreis Umwandlungen von Unternehmen durch Verschmelzung mit anderen Unternehmen oder (Ab-)Spaltungen führen häufig zu einschneidenden Veränderungen für die betroffenen Arbeitsverhältnisse und Betriebsvereinbarungen. Dieses Seminar wendet sich an alle Betriebsratsmitglieder und an die Mitglieder von GBR und KBR, in deren Betrieben bzw. Unternehmen entsprechende Maßnahmen geplant sind oder bereits durchgeführt werden. Angesprochen sind auch Betriebsräte aus Betrieben, in denen ein Betriebs(teil-)übergang bevorsteht. Seminarinhalt Erscheinungsformen von Unternehmensumwandlungen > Spaltung, Verschmelzung > Verkauf von Unternehmen Folgen von Unternehmensumwandlungen > Personalabbau durch Synergieeffekte bei Fusionen > Stilllegung von Betrieben und Betriebsteilen > Vollzug mehrerer gestaffelter Betriebsänderungen > Maßnahmen im personellen und sozialen Bereich Auswirkungen von Unternehmensumwandlungen bzw. Verkäufen > auf Betriebs-, Gesamtbetriebsvereinbarungen > auf die Anwendbarkeit von Tarifverträgen > auf den Betriebsrat Handlungsmöglichkeiten für den Betriebsrat, Gesamt- und Konzernbetriebsrat bei Unternehmensumwandlungen > Anspruch von Wirtschaftsausschuss, Betriebsrat und GBR/KBR auf rechtzeitige und umfassende Information > Unternehmensumwandlung als Betriebsänderung > Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan > Beteiligung bei personellen und sozialen Angelegenheiten als Folge betriebsübergreifender Umstrukturierungen Der Betriebsübergang und § 613a BGB > Unternehmensumwandlung als Betriebsübergang > Begriff, Zeitpunkt und Voraussetzungen > Aktuelle Rechtsprechung von BAG und EuGH > Betriebsänderung aus Anlass eines Betriebsübergangs Arbeitsrechtliche Auswirkungen des Betriebsübergangs > Übergang von Arbeitsverhältnissen > Rechte und Pflichten von altem und neuem Betriebsinhaber > Neue Vergütungs-/Arbeitszeitregelungen bei "verschlechterndem" Tarifvertrag > Widerspruch des Arbeitnehmers > Kündigung wegen Betriebsübergang? Folgen des Betriebsübergangs > für (Gesamt-)Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge > für den Betriebsrat Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie kennen die Erscheinungsformen von Unternehmensumwandlungen und die Folgen solcher Umstrukturierungen auf der betrieblichen Ebene. Sie sind vertraut mit den Auswirkungen von Unternehmensumstrukturierungen auf Arbeitnehmer, Betriebsrat, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge. Auf der Grundlage der hochrichterlichen Rechtsprechung lernen Sie die Auswirkung eines Betriebsüberganges auf die Arbeitsverhältnisse sowie die Anwendung von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen kennen. § 37 Abs. 6 BetrVG Für diesen Personenkreis vermittelt das Seminar Kenntnisse, die für die Tätigkeit des Betriebsrats (auch Konzern-/Gesamtbetriebsrats) erforderlich im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG sind. Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben muss der Betriebsrat in der Lage sein, Gefahren für den Bestand von Arbeitsplätzen rechtzeitig zu erkennen und eigene Konzepte zu deren Sicherung zu entwickeln. Das setzt unter anderem die Fähigkeit voraus, die Auswirkungen beabsichtigter Umstrukturierungsmaßnahmen zu beurteilen (vgl. LAG Baden-Württemberg v. 8.11.1996 - STaBV 2/96). Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Qualität In den letzten Jahren haben 662 Teilnehmer dieses Seminar besucht. 99,5 % davon würden dieses Seminar anderen Betriebsräten weiterempfehlen. Zudem haben diese Teilnehmer das Seminar im Durchschnitt mit einer Schulnote von 1,23 bewertet. Seminartermine Mo. 16.04. - Do. 19.04.2012 Mo. 18.06. - Do. 21.06.2012 Di. Di. 28.08. - Fr. 23.10. - Fr. 31.08.2012 26.10.2012 Hotel Sporthotel Tannenhof Lindner Congress Hotel Sauerland Stern Hotel Victor's Residenz-Hotel Berlin Park Inn Hannover Hotel Zugbrücke Grenzau QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS137 Ort Weiler im Allgäu Düsseldorf-Seestern Willingen/Sauerland Berlin Hannover-Lahe Grenzhausen/Koblenz Seminar-Nr. BR137-3547-84 BR137-4461-84 BR137-4783-84 BR137-5169-84 BR137-5481-84 BR137-5910-84 Mo. 17.12. - Do. 20.12.2012 Mo. 18.02. - Do. 21.02.2013 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/137 (137 = jeweilige Gruppennummer des Seminars)

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A u f b a u - u n d S p e z i a l -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Betriebsänderung, Interessenausgleich und Sozialplan Ihre Rechte als Betriebsrat Dieses Seminar richtet sich an Betriebsratsmitglieder, deren Betrieb jetzt oder in absehbarer Zeit von einer Betriebsänderung betroffen sein wird und die ihre Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte verantwortungsvoll wahrnehmen wollen. Das Führen von entsprechenden Verhandlungen gehört genauso dazu wie die Mitbestimmung bei der Aufstellung eines Sozialplans. Teilnehmerkreis Seminarinhalt Betriebsänderungen - Erscheinungsformen > Fusion oder Spaltung von Betrieben > Verlegung oder Einschränkung, Stilllegung von Betrieben > Änderungen in Organisation und Arbeitsmethoden Betriebsänderungen - Sonderfälle > Personalabbau > Betriebsübergang; Unternehmensumwandlungen Betriebsbedingte Kündigungen als Folge von Betriebsänderungen > Voraussetzungen; Anhörung des Betriebsrats > Sozialauswahl; Folgen fehlerhafter Sozialauswahl Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Betriebsänderungen > Anspruch auf rechtzeitige und umfassende Information > Beratung der Betriebsänderung mit dem Arbeitgeber > Alternativen zur betriebsbedingten Kündigung > Änderungskündigung statt Beendigungskündigung > Vorschläge zur Beschäftigungssicherung § 92a BetrVG > Folgen der Missachtung von Beteiligungsrechten Verhandlungen über einen Interessenausgleich > Gegenstand und Ziele > Verfahren bei Meinungsverschiedenheiten Nachteilsausgleich > Folgen bei Abweichungen und nicht versuchtem Interessenausgleich > Abfindungen Sozialplanverhandlungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber > Anhaltspunkte zum zeitlichen Ablauf > Taktik der Verhandlungsführung > Übungen zur Erstellung von Sozialplanregelungen > Freiwilliger Sozialplan; erzwingbarer Sozialplan > Änderungen und Kündigung von Sozialplänen Anspruch des Betriebsrats auf Berater und Sachverständige Sie können erkennen, wann eine Veränderung im Betrieb eine Betriebsänderung im Sinne des BetrVG darstellt. Sie sind vertraut mit der neuen Rechtslage bei betriebsbedingten Kündigungen. Sie erlangen Sicherheit für die Beratung einer Betriebsänderung und die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber über einen Interessenausgleich bzw. Sozialplan. Dadurch können Sie die umfangreichen Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte des Betriebsrats bei Betriebsänderungen komplett ausüben und Nachteile für die ArbeitnehmerInnen weitgehend verhindern. Ihr Nutzen als Betriebsrat § 37 Abs. 6 BetrVG Für alle Betriebsräte sind die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse gem. § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsratsarbeit erforderlich. Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Ihre Referenten Qualität In den letzten Jahren haben 563 Teilnehmer dieses Seminar besucht. 99,31 % davon würden dieses Seminar anderen Betriebsräten weiterempfehlen. Zudem haben diese Teilnehmer das Seminar im Durchschnitt mit einer Schulnote von 1,29 bewertet. Seminartermine Mo. 23.04. - Do. 26.04.2012 Mo. 11.06. - Do. 14.06.2012 Mo. 27.08. - Do. 30.08.2012 Mo. 08.10. - Do. 11.10.2012 Mo. 10.12. - Do. 13.12.2012 Mo. 11.02. - Do. 14.02.2013 Hotel Dorint Parkhotel centrovital Dorint Sporthotel Bäder-Park-Hotel NH Hotel Berlin Alexanderplatz ATLANTIC Hotel Lübeck Ort Mönchengladbach Berlin-Spandau Garmisch-Partenkirchen Künzell/Fulda Berlin-Friedrichshain Lübeck Seminar-Nr. BR300-3589-84 BR300-4128-84 BR300-4767-84 BR300-5039-84 BR300-5435-84 BR300-5753-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/300 (300 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS300 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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A u f b a u - u n d S p e z i a l -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Öffentlichkeitsarbeit Teil I So informieren Sie als Betriebsrat KollegInnen und Öf fentlichkeit Das Seminar wendet sich an alle Betriebsratsmitglieder, deren Ziel es ist, die Arbeit des Betriebsrats besser und transparenter darzustellen. Information und Kommunikation sind dabei unverzichtbar. Das gilt insbesondere für die Darstellung der Betriebsratsarbeit innerhalb des Betriebs. Wir zeigen Ihnen, wie es geht. Teilnehmerkreis Seminarinhalt Rechtliche Grundlagen für die Öffentlichkeitsarbeit > Die Sprechstunden des Betriebsrats, § 39 BetrVG > Betriebsversammlungen/Abteilungsversammlungen, §§ 42ff. BetrVG > Veröffentlichung neuer Betriebsvereinbarungen, § 77 BetrVG > Mitarbeiterinformationen, § 80 und § 87 BetrVG > Betriebsbegehung, § 80 BetrVG Information ist Kommunikation > So treffen Sie den richtigen Ton in der Belegschaft > Tätigkeitsberichte, die ansprechen > So interessieren Sie Ihre KollegInnen für die Arbeit des BR So bereiten Sie Betriebsrats-Informationen richtig auf > So gestalten Sie informativ Texte und Nachrichten > So stellen Sie "trockene" Zahlen übersichtlich zusammen Praktische Umsetzung der Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrats > Aushänge/Bekanntmachungen, die auch gelesen werden > Diese Nachricht kommt von unserem Betriebsrat > Gesamt-Erscheinungsbild des Betriebsrats > Super, unser Betriebsrat! So stellen Sie Ihre Arbeit in der Betriebsversammlung interessant vor Umgang mit der "Gerüchteküche" > Klarstellungen durch richtige Information Umgang des Betriebsrats mit der Presse > Rechtsgrundlagen für Reportergespräche > Informationen an die Presse Geheimhaltungspflicht Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie lernen, welche Anlässe in der Betriebsratstätigkeit für die Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrats genutzt werden können. Durch praktische Übungen erfahren Sie, wie Informationen über die Tätigkeit des Betriebsrats "zeitgemäß" aufbereitet und vermittelt werden können. Dadurch lernen Sie, die Belegschaft durch eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit zu mehr Mitarbeit und Interesse anzuregen. § 37 Abs. 6 BetrVG Das Seminar erfüllt gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG die Kriterien der Erforderlichkeit, sofern die vermittelten Kenntnisse nicht anderweitig erworben wurden. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen und Fachreferenten für Öffentlichkeitsarbeit ein. Qualität In den letzten Jahren haben 342 Teilnehmer dieses Seminar besucht. 98,15 % davon würden dieses Seminar anderen Betriebsräten weiterempfehlen. Zudem haben diese Teilnehmer das Seminar im Durchschnitt mit einer Schulnote von 1,26 bewertet. lle Informe ikation n Kommu Ihre Sie über Sprechen triebsrat: Be mäß. Arbeit im nt. Zeitge Transpare Gezielt. Seminartermine Mo. 16.04. - Do. 19.04.2012 Di. Di. 03.07. - Fr. 18.09. - Fr. 06.07.2012 21.09.2012 Hotel Mercure Bonn Hardtberg Ramada Hotel Leipzig Hotel Alpenblick Sauerland Stern Hotel Ort Bonn Leipzig Ohlstadt b. Garmisch-P. Willingen/Sauerland Seminar-Nr. BR112-3551-84 BR112-4557-84 BR112-4932-84 BR112-5484-84 Mo. 17.12. - Do. 20.12.2012 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/112 (112 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS112 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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A u f b a u - u n d S p e z i a l -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Öffentlichkeitsarbeit Teil II Praktische Umsetzung mit dem PC r ilnehme ar Jeder Te Semin beitet im enen PC. ar m eig an eine Das Seminar richtet sich an alle Betriebsratsmitglieder, die die Arbeit des Betriebsrats durch professionell gestaltete Aushänge, Flyer oder eine professionell erstellte Betriebsratszeitung wirkungsvoll darstellen wollen. Besonders angesprochen sind Betriebsratsvorsitzende, stellvertretende Vorsitzende, freigestellte Betriebsratsmitglieder und SchriftführerInnen. Teilnehmerkreis Seminarinhalt Professionelle Öffentlichkeitsarbeit durch den Betriebsrat > Einsatz des PCs in der Öffentlichkeitsarbeit > Voraussetzungen bei Hard- und Software > Layout- und Bildbearbeitungsprogramme > Textgestaltung und Textformatierung Gestaltung von Aushängen, Flyern und Einladungen > Konzeption der Texte > Schlagworte und Überschriften > Aufbau von Kurztexten > Bildkonzept > Einsatz von Diagrammen und Grafiken Erstellen einer Betriebsratszeitung > Recherche > Redaktionelles Schreiben von Artikeln > Grundkonzept > Geeignete Formate > Bildkonzept > Satzspiegel, Farben, Schriften Bildrealisation am PC und praktisches Arbeiten > Kombinationsmöglichkeiten Text - Bild > Korrekturen > Präsentation Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie lernen, Informationen für die Kolleginnen und Kollegen am PC schnell zu erstellen und interessant zu gestalten. Sie wissen, wie Sie durch einen professionalisierten, redaktionellen Arbeitsprozess die Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrats wirksamer umsetzen können. Das umfasst auch die professionelle Erstellung und ansprechende Gestaltung einer eigenen Betriebsratszeitung. § 37 Abs. 6 BetrVG Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für oben genannten Personenkreis in der Regel gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige EDV-Trainer und Spezialisten für Öffentlichkeitsarbeit ein. Hinweis: Kenntnisse, die in den Seminaren "Öffentlichkeitsarbeit Teil I" (Seite 82) und "PC-Einsatz Teil I" (Seite 229) vermittelt werden, sind für den Besuch des Seminars hilfreich. Seminartermine Mo. 11.06. - Do. 14.06.2012 Mo. 08.10. - Do. 11.10.2012 Hotel ATLANTIC Hotel Galopprennbahn Park Inn Bielefeld Ort Bremen Bielefeld Seminar-Nr. BR349-4130-84 BR349-5041-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/349 (349 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS349 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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A u f b a u - u n d S p e z i a l -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Die Betriebsvereinbarung Teil I Inhalt und rechtliche Rahmenbedingungen Teilnehmerkreis Dieses Seminar wendet sich an alle Betriebsratsmitglieder. Besonders angesprochen sind vor allem Betriebsratsvorsitzende und ihre StellvertreterInnen, freigestellte Betriebsratsmitglieder und Vorsitzende von Ausschüssen des Betriebsrats, die damit betraut sind, die Ergebnisse von Verhandlungen mit dem Arbeitgeber in Betriebsvereinbarungen umzusetzen. Seminarinhalt Betriebsvereinbarungen - Rechtsgrundlagen > Rechtsnatur der Betriebsvereinbarung > Betriebsvereinbarung oder Regelungsabrede; Vor-/Nachteile > Tarifvertrag (Öffnungsklauseln) > Rechte der ArbeitnehmerInnen aus der Betriebsvereinbarung Inhalt von Betriebsvereinbarungen > Möglichkeiten und Grenzen von Regelungen durch Betriebsvereinbarung > Regelungssperre § 77 Abs. 3 BetrVG > Musterbetriebsvereinbarungen > Planspiel zur Erarbeitung einer Betriebsvereinbarung Zustandekommen von Betriebsvereinbarungen > Zuständigkeit zur Regelung > Beschluss des Betriebsrats > Sachverständige > Verhandlungen mit dem Arbeitgeber > Schriftform und Auslegung im Betrieb Streit über eine Betriebsvereinbarung > Streit über Inhalt, Anwendung und Geltung > Anrufung der Einigungsstelle oder des Arbeitsgerichts > Erzwingbare und freiwillige Betriebsvereinbarungen > Verstöße gegen die Betriebsvereinbarung > Rechte der Gewerkschaft bei tarifwidriger Betriebsvereinbarung Kündigung von Betriebsvereinbarungen > Erzwingbare/freiwillige Betriebsvereinbarung > Nachwirkungen von Betriebsvereinbarungen Auswirkungen von Verkauf oder Umwandlung des Unternehmens sowie eines Betriebsübergangs > auf (Gesamt-)Betriebsvereinbarungen > auf Regelungsabreden Ihr Nutzen als Betriebsrat Nach erfolgreichem Seminarbesuch kennen Sie die Zusammenhänge und können sich in der Praxis besser auf die Inhalte und auf den Verhandlungsspielraum konzentrieren. Begriffe wie Regelungssperre und Tarifüblichkeit sind von äußerster Wichtigkeit und müssen beim Erstellen von Betriebsvereinbarungen beachtet werden. Jedes Betriebsratsmitglied muss sich mit Zustandekommen und Inhalt von Betriebsvereinbarungen auseinandersetzen. Für die Rechtsprechung ist die Betriebsvereinbarung das "Gesetz des Betriebs". Diese spezielle Betriebsräte-Fortbildung vermittelt Ihnen die wichtigen Rechtsgrundlagen zum Thema Betriebsvereinbarungen, nennt mögliche Inhalte und Themen von Betriebsvereinbarungen und erklärt Ihnen verständlich die Sach- und Rechtslage. § 37 Abs. 6 BetrVG Für Betriebsräte, die mit Betriebsvereinbarungen befasst sind, ist dieses Seminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich, um fach- und sachgerechte Entscheidungen zu treffen. Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Ihre Referenten Qualität In den letzten Jahren haben 543 Teilnehmer dieses Seminar besucht. 97,15 % davon würden dieses Seminar anderen Betriebsräten weiterempfehlen. Zudem haben diese Teilnehmer das Seminar im Durchschnitt mit einer Schulnote von 1,25 bewertet. Seminartermine Mo. 23.04. - Mi. 25.04.2012 Mo. 09.07. - Mi. 11.07.2012 Mo. 08.10. - Mi. 10.10.2012 Mo. 07.01. - Mi. 09.01.2013 Hotel Victor's Residenz-Hotel Berlin Ramada Hotel Park Inn Bielefeld NH Hotel München-Neue Messe Ort Berlin Hamburg-Bergedorf Bielefeld München-Riem Seminar-Nr. BR142-3598-84 BR142-4575-84 BR142-5044-84 BR142-5516-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/142 (142 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS142 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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A u f b a u - u n d S p e z i a l -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Die Betriebsvereinbarung Teil II Praktische Umsetzung Teilnehmerkreis Dieses Seminar wendet sich an alle Betriebsratsmitglieder. Besonders angesprochen sind vor allem Betriebsratsvorsitzende und ihre StellvertreterInnen, freigestellte Betriebsratsmitglieder und Vorsitzende von Ausschüssen des Betriebsrats, die damit betraut sind, die Ergebnisse von Verhandlungen mit dem Arbeitgeber in Betriebsvereinbarungen umzusetzen. Seminarinhalt Verhandeln einer Betriebsvereinbarung > Praktisches Herangehen > Taktisches Vorgehen bei der Verhandlung > Innerbetriebliche und externe Sachverständige > Einigungsstellenverfahren zur Durchsetzung der BV Praktische Erfahrungen > bei der Formulierung, Verhandlung der BV > bei der Anwendung von Betriebsvereinbarungen > Hinweise für die Betriebsratsarbeit Betriebsvereinbarungen rechtssicher formulieren > Aufbau und Gliederung einer Betriebsvereinbarung > Bausteine zur Erstellung einer Betriebsvereinbarung > Praktische Übungen zur Formulierung Ausgestaltung von Muster-BV bei erzwingbarer Mitbestimmung > Personalfragebogen; personelle Auswahlrichtlinien > Arbeitszeitregelungen im Betrieb > Leistungsorientierte Vergütung > Maßnahmen bei der betrieblichen Berufsbildung Erarbeiten von freiwilligen Betriebsvereinbarungen > Zustimmungserfordernis bei Kündigungen > Freistellung > Sprechstunden des Betriebsrats Wichtige Betriebsvereinbarungen bei Betriebsänderung > Interessenausgleich > Sozialplan Ihr Nutzen als Betriebsrat Im Seminar lernen Sie, worauf es bei der praktischen Umsetzung von Betriebsvereinbarungen ankommt. Sie erfahren, wie Sie Betriebsvereinbarungen taktisch geschickt vorbereiten und wirksam durchsetzen. Sie lernen anhand von bewährten Musterbetriebsvereinbarungen und anschaulichen praktischen Übungen, wie Sie die inhaltlichen Regelungsmöglichkeiten von Betriebsvereinbarungen voll ausschöpfen und rechtssicher formulieren können. § 37 Abs. 6 BetrVG Für Betriebsräte, die mit Betriebsvereinbarungen befasst sind, ist dieses Seminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich, um fach- und sachgerechte Entscheidungen zu treffen. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Seminartermine Mi. 30.05. - Fr. Mi. 06.02. - Fr. 01.06.2012 08.02.2013 Mo. 03.09. - Mi. 05.09.2012 Hotel Seminaris Hotel Bad Boll Avendi Hotel am Griebnitzsee NH Hotel München-Neue Messe Ort Bad Boll Potsdam-Babelsberg München-Riem Seminar-Nr. BR388-6291-84 BR388-4810-84 BR388-6540-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/388 (388 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS388 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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A u f b a u - u n d S p e z i a l -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Betriebsversammlungen erfolgreich und attraktiv gestalten Teil I Das Seminar wendet sich an alle Betriebsratsvorsitzenden, ihre StellvertreterInnen, freigestellte Betriebsratsmitglieder und alle Betriebsratsmitglieder, die Betriebsversammlungen/Abteilungsversammlungen vorbereiten oder durchführen. Die regelmäßige Durchführung von Betriebsversammlungen gehört zu den zentralen Aufgaben, die der Gesetzgeber dem Betriebsrat zugewiesen hat. In der Praxis ist häufig ein geringes Interesse und somit eine geringe Teilnahme der Belegschaft zu beobachten. Dies können Sie ändern. Wir zeigen Ihnen, wie. Teilnehmerkreis Seminarinhalt Die entsprechenden Rechtsgrundlagen > Regelmäßige/außerordentliche Versammlungen > Teilnahmeberechtigung > Themen der Versammlungen Der Informationsfluss in Ihrem Betrieb > Wer informiert wen, wann und worüber > Informationsstrategien der Geschäftsleitung > Informationswege So bereiten Sie gezielt Ihre Betriebsversammlung vor > Checklisten zur einfachen und schnellen Vorbereitung > Tagesordnung > Redebeiträge > Werbung, Einladung, Aushänge > Diskussionsleitung > Umgang mit der Geschäftsleitung Aktive Informationspolitik des Betriebsrats > So gewinnen Sie möglichst viel Publikum für eine (Betriebs-)Versammlung > So gestalten Sie Ihre Versammlung interessant > So halten Sie spannende Reden > So stellen Sie ein Gemeinschaftsgefühl her Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie erwerben die für eine interessante und wirkungsvolle Gestaltung von Betriebs- bzw. Abteilungsversammlungen erforderlichen Fähigkeiten hinsichtlich der Vorbereitung, Durchführung und Leitung. Es werden Wege aufgezeigt, wie Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen zur Teilnahme motivieren und die Arbeit des Betriebsrats professionell darstellen können. § 37 Abs. 6 BetrVG Das Seminar erfüllt die Kriterien der Erforderlichkeit nach § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit die in dem Seminar vermittelten Kenntnisse nicht anderweitig erworben wurden. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie erfahrene Kommunikationstrainer ein. Qualität In den letzten Jahren haben 335 Teilnehmer dieses Seminar besucht. 98,19 % davon würden dieses Seminar anderen Betriebsräten weiterempfehlen. Zudem haben diese Teilnehmer das Seminar im Durchschnitt mit einer Schulnote von 1,21 bewertet. Seminartermine Di. 24.07. - Fr. 27.07.2012 Mo. 05.11. - Do. 08.11.2012 Mo. 28.01. - Do. 31.01.2013 Hotel Ramada Hotel Hotel Zugbrücke Grenzau Ramada Residenzschloss Ort Hamburg-Bergedorf Grenzhausen/Koblenz Bayreuth Seminar-Nr. BR114-4672-84 BR114-5224-84 BR114-5649-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/114 (114 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS114 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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A u f b a u - u n d S p e z i a l -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Betriebsversammlungen erfolgreich und attraktiv gestalten Teil II Teilnehmerkreis Das Seminar wendet sich an alle Betriebsratsvorsitzenden, ihre StellvertreterInnen, freigestellte Betriebsratsmitglieder und alle Betriebsratsmitglieder, die Betriebsversammlungen/Abteilungsversammlungen vorbereiten oder durchführen. Kenntnisse über die organisatorische Vorbereitung von Betriebsversammlungen, wie sie in dem Seminar "Betriebsversammlungen erfolgreich und attraktiv gestalten - Teil I" vermittelt werden, sind für den Besuch des Seminars hilfreich. Seminarinhalt Souverän durch die Betriebsversammlung führen > Geschickter Einsatz von Moderationsfragen > Aktiv den Meinungsaustausch fördern > Standpunkte diskutieren; klare Aussagen gewinnen; Einsatz von Medien Überzeugendes Auftreten vor der Betriebsversammlung > Umgang mit Stress und Lampenfieber > Wege zu mehr Selbstsicherheit im freien Reden > Bedeutung von Gestik, Mimik und Körpersprache Umgang mit Störungen während der Betriebsversammlung > Formen des Konterns > Umgang mit Killerphrasen > Abwehrtechniken, Schlagfertigkeit Erfahrungsaustausch Betriebsversammlung > Erfolgreiche Beispiele, Möglichkeiten, die Belegschaft zu aktivieren > Entwickeln von neuen Konzepten > Möglichkeiten zur Umsetzung neuer Ideen > Optimale Informationsaufbereitung > Anregungen für einen konstruktiven Meinungsaustausch Nach der Betriebsversammlung > Nachbesprechung im Betriebsrat > Meinungen aus der Belegschaft einholen > Auswertung, Protokoll, Auswirkungen für künftige Betriebsversammlungen Ihr Nutzen als Betriebsrat In diesem Seminar lernen Sie moderne Moderations- und Präsentationstechniken kennen, mit Hilfe deren Sie eine Betriebsversammlung erfolgreich durchführen können. Sie üben, Redebeiträge richtig aufzubauen und so vor der Betriebsversammlung überzeugend auftreten zu können. Sie lernen, auch im Erfahrungsaustausch mit BetriebsratskollegInnen, wie Sie neue Konzepte für Ihre Betriebsversammlung entwickeln und umsetzen können. § 37 Abs. 6 BetrVG Das Seminar erfüllt die Kriterien der Erforderlichkeit nach § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit die in dem Seminar vermittelten Kenntnisse nicht anderweitig erworben wurden. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie erfahrene Kommunikationstrainer ein. Seminartermine Mo. 04.06. - Do. 07.06.2012 Di. Di. 04.09. - Fr. 04.12. - Fr. 07.09.2012 07.12.2012 Hotel Hotel Schillingshof Sauerland Stern Hotel Maritim Hotel Magdeburg Ort Bad Kohlgrub Willingen/Sauerland Magdeburg Seminar-Nr. BR268-4105-84 BR268-4845-84 BR268-5398-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/268 (268 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS268 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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A u f b a u - u n d S p e z i a l -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Betriebe ohne Tarifvertrag Regelung der Arbeitsbedingungen Teilnehmerkreis Immer mehr Betriebe sind nicht tarifgebunden. Häufig treten Arbeitgeber aus den Tarif-Verbänden aus, weil sie individuelle Regelungen für ihren Betrieb - etwa zur Standortsicherung - anstreben. Regelungen über Gehaltsfragen, Arbeitszeiten oder sonstige Arbeitsbedingungen sind in diesen Betrieben zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat direkt auf der betrieblichen Ebene auszuhandeln. Dennoch gibt es dabei für die Betriebspartner Grenzen der Gestaltungsfreiheit für betriebliche Regelungen zu beachten. Seminarinhalt Gestaltung von Arbeitszeit und Lohn in Betrieben ohne Tarifbindung > Arbeitsvertrag und individuelle Abweichungen > Innerbetriebliche Lohn- und Gehaltsgruppenordnung > Vergütungsanpassung bei Tariflohnerhöhung? > Gesamtzusage und betriebliche Übung > Arbeitszeitdauer und Auswirkungen tarifvertraglicher Arbeitszeitverkürzung > Übernahme von Tarifverträgen durch BV Betriebsvereinbarung als Gestaltungsinstrument in Betrieben ohne Tarifvertrag > Wirkung einer Betriebsvereinbarung auf den Arbeitsvertrag > Günstigkeitsprinzip > Regelungsabrede > Freiwillige und erzwingbare Betriebsvereinbarung > Verschlechternde Betriebsvereinbarung > Kündigung und Nachwirkung von BV Reichweite der Mitbestimmungsrechte des BR im nicht tarifgebundenen Betrieb > Übernahme von Tarifverträgen durch Betriebsvereinbarung > Sperrwirkung des Tarifvertrags Auswirkung von Tarifverträgen auf Betriebe ohne Tarifvertrag > Auswirkungen auf den Inhalt von Arbeitsverträgen > Allgemeinverbindlicher Tarifvertrag > Branchen-Tarifvertrag > Regelungssperre für Betriebsvereinbarungen nach § 77 Abs. 3 BetrVG > Folgen einer Anlehnung an den Tarifvertrag > Nachwirkung von Tarifverträgen > Folgen für Betriebsvereinbarungen bei "tarifüblichen" Regelungen Folgen des Austritts des Arbeitgebers aus dem Arbeitgeberverband > Fristlose Kündigung der Verbandsmitgliedschaft > Nachwirkungen des Tarifvertrags > Begrenzte Fortdauer der Tarifbindung Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie erhalten Ansatzpunkte, wie Sie Gestaltungsspielräume bei betrieblichen Regelungen über Arbeitszeit, Entgelt und sonstige Arbeitsbedingungen im Interesse von Belegschaft und Betrieb nutzen können und dabei eventuelle Regelungssperren von Tarifverträgen beachten. Sie lernen, inwiefern tarifvertragliche Regelungen auch in Betrieben ohne Tarifvertrag zu berücksichtigen sind. § 37 Abs. 6 BetrVG Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Ihre Referenten Qualität In den letzten Jahren haben 403 Teilnehmer dieses Seminar besucht. 99,61 % davon würden dieses Seminar anderen Betriebsräten weiterempfehlen. Zudem haben diese Teilnehmer das Seminar im Durchschnitt mit einer Schulnote von 1,24 bewertet. Hinweis: Grundkenntnisse im Betriebsverfassungs-und Arbeitsrecht, die in den Seminaren "Betriebsverfassungsrecht Teil I" (Seite 16) und "Arbeitsrecht Teil I" (Seite 32) vermittelt werden, sind für den Besuch des Seminars hilfreich. Seminartermine Mo. 04.06. - Do. 07.06.2012 Mo. 03.09. - Do. 06.09.2012 Di. 04.12. - Fr. 07.12.2012 Hotel Ramada Residenzschloss Göbel's Hotel Quellenhof centrovital Ort Bayreuth Bad Wildungen Berlin-Spandau Seminar-Nr. BR345-4102-84 BR345-4808-84 BR345-5397-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/345 (345 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS345

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A u f b a u - u n d S p e z i a l -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Der Außendienst Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats Teilnehmerkreis Dieses Seminar richtet sich an alle Betriebsratsmitglieder, die mit dem Themenbereich Außendienst befasst sind. Die Wahrung der Interessen der Außendienst-Mitarbeiter gestaltet sich für den Betriebsrat oft schwierig, da häufig Sonderregelungen gelten. Seminarinhalt Arbeitsrechtliche Besonderheiten bei angestellten Außendienst-MitarbeiterInnen > (Nicht-)Anwendung des Tarifvertrags; AT-Anstellung > Arbeitszeit - Einteilung und Dauer > Direktionsrecht des Arbeitgebers > Spesenregelungen > Regelungen Dienstfahrzeuge; eigenes Fahrzeug > Geheimhaltung; Wettbewerbsverbot Vergütung von Außendienst-MitarbeiterInnen > Pauschalvergütung (Fixum) > Prämien; Provisionen; Umsatzbeteiligungen > Lohnfortzahlung und Lohnberechnung bei Krankheit, Urlaub, Betriebsratstätigkeit Arbeitszeit bei Außendienst-MitarbeiterInnen > Reisezeiten > Wartezeiten bei Kunden > Kontrolle der Arbeitszeiten Direktionsrecht und Versetzung von Außendienst-MitarbeiterInnen > Änderung des Verkaufsgebiets > Änderung der Verkaufsprodukte > Veränderung des Berichtswesens > Änderung der Besuchsvorgaben > Pflicht zur auswärtigen Übernachtung Beteiligung des Betriebsrats > bei Versetzung; Festlegung von Umsatzzielen > bei Änderungskündigung > bei Kündigung Mitbestimmung des Betriebsrats beim Außendienst > Arbeitszeit; Beurteilungsverfahren > Provisionsregelungen > Prämien; Wettbewerbe > Leistungsvorgaben und -kontrollen > Reisekosten; Kfz-Nutzung/Kosten Betriebsratsmitglieder im Außendienst > Kosten der Betriebsratstätigkeit > Provisionsfortzahlung während der BR-Tätigkeit > Berücksichtigung der BR-Tätigkeit im Rahmen von Zielvereinbarungen und anderen Leistungsvorgaben Ort Sonthofen im Allgäu Künzell/Fulda Dresden Ahrensburg b. Hamburg Seminar-Nr. BR104-3601-84 BR104-4546-84 BR104-5048-84 BR104-5622-84 Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie lernen die arbeitsrechtlichen Besonderheiten zum Grundgehalt und zur leistungsorientierten Vergütung beim Außendienst kennen. Sie wissen, wann eine Veränderung der Arbeitsbedingungen bei den Außendienst-KollegInnen eine Versetzung im Sinne des BetrVG darstellt und somit Beteiligungsrechte des Betriebsrats auslöst. Sie erhalten einen Einblick in die besonderen Anforderungen an den Außendienst-Betriebsrat. § 37 Abs. 6 BetrVG Ihre Referenten Die im Seminar vermittelten Kenntnisse können für den Betriebsrat gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sein. Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Qualität In den letzten Jahren haben 385 Teilnehmer dieses Seminar besucht. 99,25 % davon würden dieses Seminar anderen Betriebsräten weiterempfehlen. Zudem haben diese Teilnehmer das Seminar im Durchschnitt mit einer Schulnote von 1,21 bewertet. Seminartermine Mo. 23.04. - Mi. 25.04.2012 Mo. 02.07. - Mi. 04.07.2012 Mo. 08.10. - Mi. 10.10.2012 Mo. 21.01. - Mi. 23.01.2013 Hotel Allgäu Stern Hotel Bäder-Park-Hotel Ramada Hotel Dresden Park Hotel Ahrensburg Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/104 (104 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS104 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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A u f b a u - u n d S p e z i a l -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Auffrischung im Betriebsverfassungsrecht Teilnehmerkreis Das Seminar richtet sich an Betriebsräte, die bereits über Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht verfügen. Es ist speziell für wieder gewählte Betriebsräte oder Betriebsratsmitglieder, die nach einer Unterbrechung wieder gewählt wurden, geeignet. Seminarinhalt Neues zur Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten > Förderung der Beschäftigung/Beschäftigungssicherung > Berufliche Bildung und Qualifizierung der KollegInnen > Änderungskündigung im Bereich Arbeitszeit und Entlohnung > Beteiligung des BR bei Einstellung, Versetzung, Kündigung > Neue Rechtslage bei befristeten Arbeitsverträgen Neues zur Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten > Zielvereinbarungen - Chance oder Risiko für die KollegInnen > Neue Erkenntnisse zur Gruppenarbeit > Mitbestimmung nach § 87 BetrVG > Betriebsvereinbarungen in sozialen Angelegenheiten > Durchsetzung der sozialen Mitbestimmung Neues zur Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten > Rechtzeitige Information und Beratung bei Betriebsübergängen > Unterlassungsanspruch des Betriebsrats > Interessenausgleich und Sozialplan, Hilfen durch die Bundesagentur für Arbeit > Sachverständige und Berater für den BR > Tipps zur Zusammenarbeit von BR und WA Neues aus der aktuellen Rechtsprechung im BetrVG > Wichtige Entscheidungen für die praktische BR-Arbeit > Urteile der Arbeitsgerichte zur Lösung strittiger Fragen im eigenen Betrieb > Fragen und Erfahrungsaustausch unter den Betriebsratsgremien Ihr Nutzen als Betriebsrat Mit Hilfe der in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind Sie auf dem aktuellsten Stand im Betriebsverfassungsrecht. Sie haben die Möglichkeit, Fragen aus Ihrer Praxis als Betriebsrat zu klären. So gewinnen Sie mehr Sicherheit und Effizienz für Ihre tägliche Betriebsratsarbeit. § 37 Abs. 6 BetrVG Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Qualität In den letzten Jahren haben 448 Teilnehmer dieses Seminar besucht. 97,17 % davon würden dieses Seminar anderen Betriebsräten weiterempfehlen. Zudem haben diese Teilnehmer das Seminar im Durchschnitt mit einer Schulnote von 1,23 bewertet. Seminartermine Mo. 23.04. - Do. 26.04.2012 Mo. 27.08. - Do. 30.08.2012 Di. 04.12. - Fr. 07.12.2012 Hotel Seminaris Seehotel Potsdam Park Inn Hannover NH Hotel Düsseldorf-City Ort Potsdam-Templiner See Hannover-Lahe Düsseldorf-City Seminar-Nr. BR140-3593-84 BR140-4774-84 BR140-5424-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/140 (140 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS140 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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A u f b a u - u n d S p e z i a l -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Neue Rechtsprechung am Bundesarbeitsgericht zum Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht Teilnehmerkreis Betriebsratsmitglieder, die bereits über Kenntnisse im Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht verfügen und sich nun mit der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vertraut machen möchten. Dadurch können Sie Ihre Betriebsratstätigkeit noch kompetenter ausüben. Seminarinhalt Neue Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zu den Beteiligungsrechten des Betriebsrats in den Bereichen > Allgemeine personelle Angelegenheiten > Personelle Einzelmaßnahmen > Soziale Angelegenheiten Wichtige Entscheidungen für die praktische Betriebsratsarbeit > zum Themenbereich Betriebsänderung > zum Kündigungsschutzrecht > Grundsätze und aktuelle Tendenzen Wichtige Rechtsbereiche für die Betriebsratstätigkeit > Betriebsübergang > Arbeitnehmerhaftung > Tarifvertragsrecht Prüfung der arbeitsgerichtlichen Entscheidungen > Im Hinblick auf allgemein gültige Aussagen > Entscheidungen in Einzelfällen als Anhaltspunkt zur Lösung rechtlicher Fragen des eigenen Betriebes Relevanz für die Betriebsratstätigkeit Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie lernen neue Tendenzen in der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu ausgewählten Themenbereichen des Arbeitsund Betriebsverfassungsrechts kennen. Im Anschluss können Sie die praktische Relevanz für Ihre Betriebsratstätigkeit prüfen. In diesem Spezial-Seminar lernen Sie anhand neuer Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts, Möglichkeiten für Umsetzungen im eigenen Betrieb zu erkennen und Folgerungen für die praktische Betriebsratstätigkeit zu ziehen. So erhalten Sie Ansatzpunkte, um gerichtliche Entscheidungen zur Lösung rechtlicher Fragen im eigenen Betrieb heranzuziehen. § 37 Abs. 6 BetrVG Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG ist der Besuch dieser Schulung für mindestens ein Betriebsratsmitglied in bestimmten Zeitabständen erforderlich, um den Überblick über neue arbeitsrechtliche Entscheidungen zu behalten. Nach einer Entscheidung des BAG muss sich der Betriebsrat dazu nicht auf ein Selbststudium anhand von Fachzeitschriften verweisen lassen (BAG v. 20.12.95 - 7 ABR 14/95). Top-Gelegenheit! Besuch des Bundesarbeitsgerichts inklusive! (wenn organisatorisch möglich) Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Qualität In den letzten Jahren haben 242 Teilnehmer dieses Seminar besucht. 98,2 % davon würden dieses Seminar anderen Betriebsräten weiterempfehlen. Zudem haben diese Teilnehmer das Seminar im Durchschnitt mit einer Schulnote von 1,35 bewertet. Hinweis: Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht, die in den Seminaren "Betriebsverfassungsrecht Teil I - III" vermittelt werden, sind für den Besuch des Seminars hilfreich. Seminartermine Mo. 12.11. - Do. 15.11.2012 Hotel Victor's Residenz Hotel Ort Erfurt Seminar-Nr. BR312-5261-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/312 (312 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS312 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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A u f b a u - u n d S p e z i a l -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Personalplanung und Personalentwicklung Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats Teilnehmerkreis Das Seminar wendet sich an alle Mitglieder des Betriebsrats, da die allgemeinen personellen Angelegenheiten und die betriebliche Fortbildung/Berufsbildung im Rahmen der Personalentwicklung einen wichtigen Schwerpunkt der Betriebsratsarbeit bilden. Das Seminar richtet sich speziell auch an die Mitglieder des Personal- und Betriebsausschusses. Die schwierige Materie und die umfangreiche Rechtsprechung machen eine intensive Schulung erforderlich. Seminarinhalt Instrumente der Personalplanung > Ermittlung des Personalbedarfs > Verfahren zur Stellenbeschreibung > Ziele der Personalplanung Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der Personalplanung > Informationen zur Personalplanung > Vorschläge für die Einführung und Durchführung einer Personalplanung > Frauenförderung > Beschäftigungssicherung, § 92a BetrVG Instrumente der Personalauswahl > Unterlagen zur Bewerbung > Einstellungsgespräch > Arbeitsproben > Assessment-Center etc. > Vorteile und Risiken der Personalauswahlverfahren Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der Personalauswahl > Personalfragebogen und Beurteilungsgrundsätze > Interne Stellenausschreibung > Auswahlrichtlinien Personalentwicklung/Berufsbildung - Mitwirkung des Betriebsrats > Analyse des Bildungsbedarfs > Allgemeine Planung von Qualifizierungsmaßnahmen > Auswahl der Teilnehmer > Mitbestimmung bei Änderungen der Anforderungsprofile aufgrund von Umstrukturierungen > Beförderungen, Nachfolgeregelungen > Beteiligung bei der Beurteilung von ArbeitnehmerInnen Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie lernen die Zusammenhänge zwischen Personalplanung, Personalauswahl und Personalentwicklung kennen und erfahren dazu jeweils den Umfang der Beteiligungsrechte des Betriebsrats. Dabei erhalten Sie Ansatzpunkte, wie Sie die Interessen der ArbeitnehmerInnen in der Personalarbeit erfolgreich vertreten können. Dadurch sind Sie in der Lage, die Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der Personalplanung, Personalauswahl und Personalentwicklung kompetent auszuüben. § 37 Abs. 6 BetrVG Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Qualität In den letzten Jahren haben 172 Teilnehmer dieses Seminar besucht. 97,31 % davon würden dieses Seminar anderen Betriebsräten weiterempfehlen. Zudem haben diese Teilnehmer das Seminar im Durchschnitt mit einer Schulnote von 1,25 bewertet. Seminartermine Mo. 09.07. - Do. 12.07.2012 Di. 06.11. - Fr. 09.11.2012 Hotel centrovital Ramada Hotel Ort Berlin-Spandau Hamburg-Bergedorf Seminar-Nr. BR363-4570-84 BR363-5245-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/363 (363 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS363 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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A u f b a u - u n d S p e z i a l -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Der Personalausschuss Praktische Arbeit Teilnehmerkreis Mitglieder des Personal- oder des Betriebsausschusses sowie Betriebsratsvorsitzende, die über Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsgesetzes verfügen. Anhand von Beispielen aus der Praxis üben Sie, wie die Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei personellen Angelegenheiten kompetent und verantwortungsbewusst ausgeübt werden können. Seminarinhalt Personalausschuss und Betriebsrat > Zuständigkeitsabgrenzung > Wahl, Abberufung der Ausschussmitglieder > Aufgaben und Befugnisse des Personalausschusses Personalplanung und Auswahlrichtlinien > Beschäftigungssicherung - Initiativen und Vorschlagsrechte > Qualifizierung statt Kündigung > Beratungsrecht und Informationsanspruch bei der Personalplanung > Mitbestimmung bei Personalfragebogen, Auswahlrichtlinien und Beurteilungsgrundsätzen Mitbestimmung bei der Einstellung > Befristung, LeiharbeitnehmerInnen, Scheinselbstständigkeit > Zustimmungsverweigerung und Begründung; Folgen > Stellenbesetzung und Förderung Schwerbehinderter > Einstellung mit Eingruppierung ohne Zustimmung des Betriebsrats Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung > Eingruppierung in tarifliche oder betriebliche Entgeltordnung > Mitbeurteilung durch den Betriebsrat > Tarifanstellung, AT-Anstellung > Regelung in Betrieben ohne Tarifvertrag > Umgruppierung, Rückgruppierung Beteiligung bei Versetzungen > Einflussmöglichkeiten des Betriebsrats > Formen von Versetzungen > Weisungs- und Direktionsrecht des Arbeitgebers > Änderungskündigung und Versetzung > Handlungsmöglichkeiten bei Verletzung der Beteiligungsrechte Mitbestimmung des Betriebsrats bei Kündigungen > Umfang der Unterrichtungspflichten des Arbeitgebers > Zeitpunkt der Anhörung des Betriebsrats > Folgen unterbliebener oder fehlerhafter Beteiligung Stellungnahme des Betriebsrats zur Kündigung > Gespräch mit dem Arbeitnehmer > Qualifizierte Bedenken - kompetent formuliert > Ordnungsgemäß begründeter Widerspruch und seine Rechtsfolgen Schutz für besondere Personengruppen Ort Potsdam-Templiner See Ahrensburg b. Hamburg Seminar-Nr. BR181-4616-84 BR181-5255-84 Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie erfahren, wie der Betriebsrat bei personellen Einzelmaßnahmen beteiligt werden muss, und kennen die Auswirkungen von Verstößen gegen diese Beteiligungsrechte. Anhand von Musterschreiben üben Sie die Formulierung von Stellungnahmen des Betriebsrats zu Einstellungen, Versetzungen und Kündigungen. Sie lernen die Möglichkeiten des Betriebsrats bei der Personalplanung und der Beschäftigungssicherung. § 37 Abs. 6 BetrVG Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Seminartermine Mo. 16.07. - Do. 19.07.2012 Mo. 12.11. - Do. 15.11.2012 Hotel Seminaris Seehotel Potsdam Park Hotel Ahrensburg Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/181 (181 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS181 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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A u f b a u - u n d S p e z i a l -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Mitbestimmung des Betriebsrats bei AT-Angestellten Teilnehmerkreis Die Arbeitsbedingungen für Außertarifliche Angestellte sind außerhalb des Geltungsbereichs von (Gehalts-)Tarifverträgen, aber innerhalb der Zuständigkeit der Betriebsverfassung und damit des Betriebsrats geregelt. Was für die Tarifangestellten im (Haus-)Tarifvertrag festgelegt ist, kann für die AT-Angestellten weitgehend durch eine Betriebsvereinbarung geregelt werden. Dieses Seminar wendet sich an Betriebsratsmitglieder, die mit Fragen der AT-Angestellten befasst sind. Seminarinhalt Zuständigkeit des Betriebsrats für AT-Angestellte > AT-Angestellte und leitende Angestellte > Abgrenzung, Kriterien der Zuordnung - Rechtsprechung Arbeits- und tarifrechtliche Stellung von AT-Angestellten > Wegfall Tarifvorbehalt > Gestaltungskompetenz von BR und Arbeitgeber in sozialen Angelegenheiten von AT-Angestellten > Regelungen für Tarifangestellte im (Haus-)Tarifvertrag > Regelungsmöglichkeiten für AT-Angestellte durch Betriebsvereinbarung Arbeitsrechtliche Besonderheiten bei AT-Angestellten > Arbeitszeitregelungen > Gehaltsgrundsätze > Vergütung von Mehrarbeit > Erhöhung tariflicher Gehälter - Folgen für AT-Angestellte > Urlaub, Überstunden, Kündigung Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei AT-Angestellten > Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einstellung von AT-Angestellten > Anspruch auf Anpassung des AT-Vertrages zur Wahrung des AT-Status > Gleichbehandlungsprinzip > Kündigung, Aufhebungsvertrag Beteiligungsrechte in Fragen der Vergütung von AT-Angestellten > Mitbestimmung bei Eingruppierung von AT-Angestellten > Einsichtnahme in Lohn- und Gehaltslisten > Gehalt, Prämien, Zulagen > Gehaltserhöhungen > Änderung übertariflicher Vertragsbestandteile Betriebliche Mitbestimmung bei AT-Arbeitsbedingungen > Vergütungsvereinbarungen und AT-Gehaltssystematik > Mitgestaltung von Vergütungssystemen, variablen Vergütungen sowie Bonifikationen > Arbeitszeit, Flexibilisierung und Mehrarbeit Betriebsvereinbarung über die Vergütung von AT-Angestellten > Stellenbewertung und Gehaltsgruppenregelung > Leistungszulagen Ihr Nutzen als Betriebsrat In diesem Seminar erwerben Sie die Kenntnisse, die Sie benötigen, um die Arbeitsbedingungen für AT-Angestellte auf der betrieblichen Ebene mitgestalten zu können. Sie lernen, AT-Angestellte und leitende Angestellte begrifflich abzugrenzen, und wissen, welche arbeitsrechtlichen Besonderheiten bei AT-Angestellten vereinbart werden können. Sie können die Beteiligungsrechte des BR bei Regelungen bezüglich Vergütung und Arbeitszeit von AT-Angestellten kompetent ausüben. § 37 Abs. 6 BetrVG Ihre Referenten Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse erfüllen im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG die Kriterien der Erforderlichkeit. Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Qualität In den letzten Jahren haben 172 Teilnehmer dieses Seminar besucht. 98,13 % davon würden dieses Seminar anderen Betriebsräten weiterempfehlen. Zudem haben diese Teilnehmer das Seminar im Durchschnitt mit einer Schulnote von 1,31 bewertet. Seminartermine Mo. 09.07. - Mi. 11.07.2012 Mi. 14.11. - Fr. 16.11.2012 Hotel Renaissance Hotel Bochum Best Western Premier Hotel Ort Bochum Regensburg-Königswiesen Seminar-Nr. BR171-4572-84 BR171-5296-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/171 (171 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS171 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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A u f b a u - u n d S p e z i a l -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Die Leiharbeit/ Arbeitnehmerüberlassung Chancen und Risiken für die Stammbelegschaft Teilnehmerkreis Immer öfter setzen Arbeitgeber Leiharbeitnehmer oder anderes Fremdpersonal ein. Um die KollegInnen der Stammbelegschaft vor Nachteilen durch unberechtigten Einsatz von Fremdpersonal zu schützen, hat der Gesetzgeber dem Betriebsrat Überwachungsaufgaben und Mitbestimmungsrechte zugewiesen. Dieses Seminar richtet sich an alle Betriebsratsmitglieder, in deren Betrieben Fremdpersonal eingesetzt wird oder entsprechende Einsätze geplant sind. Seminarinhalt Die Arbeitnehmerüberlassung > Echte und unechte Leiharbeit > Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung > Arbeitnehmerüberlassung innerhalb eines Konzerns > Arbeitnehmerüberlassung in der EU Rechtsbeziehungen bei Leiharbeitnehmern > Verleiher und Entleiher > Leiharbeitnehmer und Verleiher/Entleiher > Geltung von Tarifverträgen > Grundsatz "equal-pay" - gleiche Bezahlung Weitere Möglichkeiten des Fremdpersonaleinsatzes > Werks- und Dienstvertrag > Gebrauchsüberlassung > Freie Mitarbeit > Scheinselbstständigkeit Unwirksame (illegale) Arbeitnehmerüberlassung > Rechtsfolgen unwirksamer Überlassungsverträge > Straftatbestände und Ordnungswidrigkeiten > Entstehen eines Arbeitsverhältnisses? Rechte des Leiharbeitnehmers im Entleiherbetrieb > Teilnahmerecht an Betriebsversammlungen > Beschwerderecht > Aufsuchen der Sprechstunde des BR > Wahlberechtigung bei der BR-Wahl Beteiligung des Betriebsrats > Vor der Beschäftigung von Fremdpersonal > Rechte und Pflichten von Leiharbeitnehmern im Entleiherbetrieb > Einsicht in Verträge > Übernahme von Fremdpersonal in ein Arbeitsverhältnis > Überstunden/Mehrarbeit von Fremdpersonal > Folgen bei Verstößen gegen die Beteiligung des Betriebsrats > Rechte des BR des Verleiherbetriebes Betriebsvereinbarung zum Fremdpersonaleinsatz Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie erfahren in diesem Seminar Ihre Rechte und Pflichten als Betriebsrat beim Einsatz von Leiharbeitnehmern, Freiberuflern, Honorarkräften und anderen Beschäftigten. Mit Hilfe der in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind Sie in der Lage, Missbräuche der gesetzlichen Bestimmungen zu Lasten der ArbeitnehmerInnen des eigenen Betriebes zu erkennen und zu unterbinden. Sie lernen die Zuständigkeiten nach dem BetrVG der Betriebsräte im Entleiher- und Verleiherbetrieb kennen. § 37 Abs. 6 BetrVG Das Seminar erfüllt die Kriterien der Erforderlichkeit gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG, wenn im Betrieb ein Fremdpersonaleinsatz geplant ist oder bereits Leiharbeitnehmer beschäftigt sind. Laut Bundesarbeitsgericht besteht für den Betriebsrat, sofern ihm im Rahmen neu erlassener Gesetze Überwachungsaufgaben zukommen oder seine Beteiligungsrechte berührt werden, der Anspruch, Schulungen zu besuchen (BAG v. 31.10.1973, AP Nr. 2 zu § 40 BetrVG 1972). Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Qualität In den letzten Jahren haben 203 Teilnehmer dieses Seminar besucht. 98,21 % davon würden dieses Seminar anderen Betriebsräten weiterempfehlen. Zudem haben diese Teilnehmer das Seminar im Durchschnitt mit einer Schulnote von 1,17 bewertet. Hinweis: Grundkenntnisse im Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht sind für die Teilnahme an diesem Seminar sehr empfehlenswert. Ort München-Unterhaching Potsdam-Babelsberg Grenzhausen/Koblenz Seminar-Nr. BR309-6333-84 BR309-4897-84 BR309-6538-84 Seminartermine Mi. 06.06. - Fr. Mi. 12.09. - Fr. Mi. 30.01. - Fr. 08.06.2012 14.09.2012 01.02.2013 Hotel Holiday Inn Avendi Hotel am Griebnitzsee Hotel Zugbrücke Grenzau Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/309 (309 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS309 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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A u f b a u - u n d S p e z i a l -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Praxis des Teilzeit- und Befristungsgesetzes Teilnehmerkreis Alle Betriebsratsmitglieder, die mit der Befristung von Arbeitsverträgen, Teilzeitarbeit oder mit dem Anliegen von Beschäftigten an einer Veränderung der Arbeitsdauer befasst sind. Seminarinhalt Befristete Arbeitsverträge > Arten der Befristung > Benachteiligungsverbot > Schriftform > Kündigung während der Befristung Befristung mit Sachgrund > Zulässige Befristungsgründe > Nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses > Mehrfache Befristung Befristung ohne Sachgrund > Befristung bis zwei Jahre > Befristete Verträge mit älteren ArbeitnehmerInnen Unwirksamkeit der Befristung > Folgen für das Arbeitsverhältnis > Geltendmachung der Unwirksamkeit beim Arbeitsgericht Beteiligungsrechte bei befristeten Arbeitsverträgen > Beteiligung bei Abschluss und Verlängerung > Beteiligung bei Beendigung > Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats > Aktuelle Rechtsprechung zu befristeten Arbeitsverhältnissen Teilzeitarbeit > Formen > Abrufarbeit > Geringfügig Beschäftigte Grundlagen der Teilzeitarbeit > Anspruch auf Verringerung oder Erhöhung der Arbeitszeit > Voraussetzungen > Betriebliche Gründe für eine Ablehnung > Fristen und Verfahren der Geltendmachung > Aktuelle Rechtsprechung zur Teilzeitarbeit Diskriminierungsverbot bei Teilzeitarbeit > Vergütung > Mehrarbeitszuschläge > Jährliche Einmalzahlung > Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Feiertagen > Urlaub Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Teilzeitarbeit Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie lernen die rechtlichen Grundlagen sowie die Beteiligungsund Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats kennen, die bei befristeten Arbeitsverträgen und Teilzeitarbeit bestehen. Sie können die aktuelle Rechtsprechung zum Teilzeit- und Befristungsgesetz anwenden und auf dieser Grundlage das Gesetz in die betriebliche Praxis umsetzen. Dadurch können Sie die betroffenen KollegInnen bei der Wahrung ihrer Interessen sach- und fachgerecht unterstützen. § 37 Abs. 6 BetrVG Ihre Referenten Für diesen Personenkreis sind die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Seminartermine Mi. 25.04. - Fr. Mi. 24.10. - Fr. 27.04.2012 26.10.2012 Hotel Ramada Hotel Seminaris Hotel Bad Honnef Ort Hamburg-Bergedorf Bad Honnef Seminar-Nr. BR259-3632-84 BR259-5172-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/259 (259 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS259 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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A u f b a u - u n d S p e z i a l -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Auffrischungsseminar für Betriebsräte Überblick über Gesetze und Rechtsprechung Teilnehmerkreis Alle Betriebsratsmitglieder, die ihr Wissen zum Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht aktualisieren und ausbauen wollen. Besonders geeignet ist dieses Seminar auch für Betriebsratsvorsitzende und deren StellvertreterInnen, für freigestellte Betriebsratsmitglieder und die Vorsitzenden von Ausschüssen des Betriebsrats. Seminarinhalt Gesetzespaket-Hartz > Mini-Jobs > Befristung von Arbeitsverträgen > Arbeitnehmerüberlassung Der Betriebsübergang § 613a BGB > Informationspflichten > Folgen des Betriebsübergangs > Auswirkungen auf die Arbeitsverhältnisse BGB-Schuldrechtsreform; Arbeitsvertragsrecht > Arbeitsrechtliche Vorschriften > Klauseln im Arbeitsvertrag Das Mutterschutzrecht > Mutterschutzfristen > Entgeltfortzahlung während Beschäftigungsverboten Die Gewerbeordnung > Arbeitsvertrag > Weisungsrecht > Zeugniserteilung Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht > Teilzeitarbeitsanspruch > Befristungen > Arbeitszeit > Dienstkleidung > Schwangerschaft > Kündigung Weitere Änderungen in Gesetzen und Verordnungen Ihr Nutzen als Betriebsrat Vieles hat sich im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht geändert. In diesem Seminar erhalten Sie einen Überblick über alle wichtigen Änderungen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht. So bringen Sie Ihr Wissen auf den neuesten Stand. Sie wissen Bescheid über die Änderungen der "Hartz"-Reformen und ihre Auswirkungen auf Arbeitnehmer und Betriebe. Sie kennen die wichtigsten Änderungen bei Teilzeitarbeit, der Befristung von Arbeitsverträgen und der Arbeitnehmerüberlassung. § 37 Abs. 6 BetrVG Für die genannten Betriebsratsmitglieder vermittelt das Seminar Kenntnisse, die für die Tätigkeit des Betriebsrats nach § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sind. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Qualität In den letzten Jahren haben 239 Teilnehmer dieses Seminar besucht. 98,65 % davon würden dieses Seminar anderen Betriebsräten weiterempfehlen. Zudem haben diese Teilnehmer das Seminar im Durchschnitt mit einer Schulnote von 1,23 bewertet. Seminartermine Mo. 03.09. - Fr. Mo. 17.12. - Fr. 07.09.2012 20.12.2012 Hotel Seminaris Hotel Lüneburg Seminaris Hotel Bad Boll Ort Lüneburg Bad Boll Seminar-Nr. BR242-4816-84 BR242-2573-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/242 (242 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS242 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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A u f b a u - u n d S p e z i a l -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e AGG - Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Praxis-Seminar Teilnehmerkreis Durch das Gleichbehandlungsgesetz sind alle Bereiche des Arbeitsrechts betroffen, deshalb wendet sich dieses Seminar an alle Betriebsratsmitglieder. Seminarinhalt Diskriminierungsmerkmale nach dem Gleichbehandlungsgesetz > Rasse, ethnische Herkunft > Religion oder Weltanschauung > Behinderung, Alter, sexuelle Identität Wichtige Anwendungsbereiche des AGG im Arbeitsrecht > Bewerbung; Auswahl- und Einstellungskriterien > Arbeitsverträge; Befristung; Teilzeit > Beschäftigungs-/Arbeitsbedingungen; Arbeitsentgelt > Kündigungsaspekte Handlungsfelder für den Betriebsrat beim AGG > Überwachung der Einhaltung des AGG > Behandlung von Beschwerden der ArbeitnehmerInnen > Beteiligungsrechte bei Einstellungen, Versetzungen, Kündigungen, Arbeitsentgelt, Arbeitsplatz, Arbeitsumgebung > Auswirkungen auf Betriebsvereinbarungen > Unterlassungsanspruch des BR > Beantragung von Ordnungs- und Zwangsgeld > Anspruch auf bestimmte Maßnahmen des Arbeitgebers Rechte der ArbeitnehmerInnen nach dem AGG > Beschwerderecht bei zuständiger Stelle > Zusätzliches Beschwerderecht beim Betriebsrat > Arbeitsverweigerung - Voraussetzungen > Anspruch auf Entschädigung und Schadensersatz > Beweislast bei vermuteter Benachteiligung Unmittelbare und mittelbare Benachteiligung/Diskriminierung > Pflichtverletzung durch den Arbeitgeber > Haftung des Arbeitgebers für Diskriminierung durch MitarbeiterInnen > Belästigung/Mobbing als Diskriminierung Pflichten des Arbeitgebers nach dem AGG > Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligung > Hinweise auf die Unzulässigkeit von Benachteiligungen > Abmahnung, Versetzung, Kündigung von Beschäftigten, die gegen das Benachteiligungsverbot verstoßen > Schadensersatz Erstellen einer Struktur für eine BV zum AGG Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie lernen die Anwendungsbereiche des neuen Gleichbehandlungsgesetzes im Arbeitsrecht und in Ihrer Praxis als Betriebsrat kennen. Wir informieren Sie außerdem über die neuen Rechte der ArbeitnehmerInnen und die Pflichten, die der Arbeitgeber nach dem Gleichbehandlungsgesetz erfüllen muss. Sie wissen, wann eine unterschiedliche Behandlung im Einzelfall zulässig ist. Sie lernen die Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats und die Folgen bei Verstößen gegen das Diskriminierungsverbot kennen. Dadurch sind Sie in der Lage, die Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte des Betriebsrats zur Verhinderung oder Beseitigung von Nachteilen für KollegInnen effizient und kompetent auszuüben. Sie wissen, ob bzw. welche Ihrer betrieblichen Vereinbarungen aufgrund des Gleichbehandlungsgesetzes geändert werden müssen. § 37 Abs. 6 BetrVG Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind aufgrund der weitreichenden Auswirkungen des arbeitsrechtlichen AGG für die Arbeit des Betriebsrats nach § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Qualität In den letzten Jahren haben 312 Teilnehmer dieses Seminar besucht. 98,10 % davon würden dieses Seminar anderen Betriebsräten weiterempfehlen. Zudem haben diese Teilnehmer das Seminar im Durchschnitt mit einer Schulnote von 1,32 bewertet. Seminartermine Mi. 02.05. - Fr. Mi. 25.07. - Fr. Mi. 20.02. - Fr. 04.05.2012 27.07.2012 22.02.2013 Hotel NH Hotel Berlin Alexanderplatz Mercure Hotel Trier Porta Nigra Park Hotel Ahrensburg Mercure Hotel Trier Porta Nigra Ort Berlin-Friedrichshain Trier Ahrensburg b. Hamburg Trier Seminar-Nr. BR358-3859-84 BR358-6511-84 BR358-5147-84 BR358-6552-84 Mo. 22.10. - Mi. 24.10.2012 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/358 (358 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS358 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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A u f b a u - u n d S p e z i a l -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Informationsansprüche des Betriebsrats Teilnehmerkreis Das Seminar wendet sich an alle Betriebsratsmitglieder, denn ohne rechtzeitige und umfassende Informationen kann der Betriebsrat seine Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte nicht oder nur unzureichend ausüben. Seminarinhalt Auskunftspflichten und Informationsansprüche nach dem BetrVG > Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers nach § 80 Abs. 2 BetrVG > Art und Weise der Unterrichtung des Betriebsrats > Aufgabenbezug zur Tätigkeit des Betriebsrats > Begründung des Auskunftsbedarfs Umfang der Informationsansprüche > Rechtzeitige und umfassende Unterrichtung > Aufsuchen von Arbeitnehmern und Betriebsbegehung > Betriebliche Auskunftspersonen und Sachverständige > Informationsgewinnung ohne Arbeitgeberauskunft - Möglichkeiten und Grenzen > Einblick in Lohn- und Gehaltslisten, Personalakten Spezielle Auskunfts- und Informationsansprüche > Bei Betriebsänderung, Kündigung, Massenentlassung > Informationsansprüche in der Planungsphase; vor endgültigen Entscheidungen > Erweiterte Auskunftsansprüche des Wirtschaftsausschusses > Informationsrechte des Betriebsrats bei fehlendem WA > Informationsansprüche zur Teilzeitarbeit und zu Schwerbehindertenangelegenheiten Grenzen der Informationsrechte > Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse > Datenschutzrechtliche Aspekte > Weitergabe an andere Gremien der Betriebsverfassung Praktische Durchsetzung von Informationsrechten > Verfahren vor der Einigungsstelle > Ordnungswidrigkeitenverfahren > Gerichtliches Auskunftsverfahren > Informations-Kampagnen und Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrats Ihr Nutzen als Betriebsrat Im Seminar erfahren Sie, über welche Vorgänge, Planungen und Entscheidungen der Arbeitgeber den Betriebsrat wann informieren muss. Sie lernen, wie der Betriebsrat sich die für seine Tätigkeit erforderlichen Informationen und Unterlagen beschaffen kann. Darüber hinaus erfahren Sie, welche Durchsetzungsmöglichkeiten dem Betriebsrat offenstehen, wenn der Arbeitgeber Informationen und Unterlagen nicht rechtzeitig, fehlerhaft oder gar nicht zur Verfügung stellt. Mit Hilfe der im Seminar vermittelten Kenntnisse stellen Sie sicher, dass der Betriebsrat seine Aufgaben nach dem BetrVG richtig wahrnehmen kann. § 37 Abs. 6 BetrVG Ihre Referenten Für diesen Personenkreis sind die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Seminartermine Mi. 11.07. - Fr. Mi. 17.10. - Fr. 13.07.2012 19.10.2012 Hotel Ramada Hotel Lindner Congress Hotel Ort Hamburg-Bergedorf Düsseldorf-Seestern Seminar-Nr. BR193-6505-84 BR193-8245-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/193 (193 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS193 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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A u f b a u - u n d S p e z i a l -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Fehler in der Betriebsratsarbeit vermeiden Teilnehmerkreis Das Seminar wendet sich an alle Betriebsratsmitglieder, insbesondere an diejenigen, die häufig festzustellende Fehler in der Betriebsratsarbeit vermeiden wollen. Seminarinhalt Fehler bei wirtschaftlichen Angelegenheiten > Nichterkennen einer Betriebsänderung > Fehlerhafte Sozialauswahl > Mangelnde Zusammenarbeit von Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss Fehler bei sozialen Angelegenheiten > Arbeitszeit und Überstunden > Lohn und Gehalt > Verstoß gegen Arbeitszeit- und/oder Tarifvertragsrecht Fehler bei personellen Einzelmaßnahmen > Fehlerhafte Zustimmungsverweigerung bei Einstellung, Versetzung, Ein- und Umgruppierung > Versäumnis oder Nichtausnutzung von Fristen > Fehlerhafte Begründung von Bedenken oder Widersprüchen bei Kündigungen Fehler bei Betriebsratssitzung und Beschlussfassung > Form und Fristfehler bei der Ladung zur BR-Sitzung > Fehlerhafte Ladung im Verhinderungsfall > Beschlussfassung ohne Beschlussfähigkeit > Möglichkeiten der Heilung fehlerhafter Beschlüsse Fehler bei Betriebsvereinbarungen > Verstoß gegen Tarifvertrag > Rechtswidriger Eingriff in Arbeitsverträge > Verletzung des Grundsatzes der Gleichbehandlung Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie lernen, welche Fehler in der täglichen Arbeit als Betriebsrat immer wieder vorkommen und dazu führen, dass Beschlüsse und Betriebsvereinbarungen unwirksam sind. Sie erfahren, wie Sie diese Fehler vermeiden und so die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats rechtswirksam ausüben können. Dadurch tragen Sie dazu bei, Nachteile von den Kolleginnen und Kollegen abzuwenden. § 37 Abs. 6 BetrVG Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Seminartermine Mo. 04.06. - Do. 07.06.2012 Di. 04.09. - Fr. 07.09.2012 Hotel Dorint Parkhotel NH Dresden Altmarkt Ort Mönchengladbach Dresden-Altmarkt Seminar-Nr. BR191-6290-84 BR191-4842-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/191 (191 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS191 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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A u f b a u - u n d S p e z i a l -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Behinderung der Arbeit des Betriebsrats Teilnehmerkreis Das Seminar wendet sich an alle Betriebsräte, insbesondere an diejenigen Mitglieder, die sich über Handlungsmöglichkeiten informieren möchten, wenn der Betriebsrat als Gremium oder einzelne seiner Mitglieder in der Ausübung ihrer Tätigkeit behindert werden. Seminarinhalt Verbot der Behinderung der Arbeit des Betriebsrats nach dem BetrVG > Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit > Grenzen öffentlicher Meinungsverschiedenheiten > Verletzende Äußerungen, unangemessene Form > Schranken der Meinungsverschiedenheit nach Grundgesetz und BetrVG Behinderung der Betriebsratstätigkeit > Unzulässige Erschwerung > Verhinderung von Betriebsratsarbeit > Objektiver Maßstab Störungen der vertrauensvollen Zusammenarbeit > Sachlich falsche Äußerungen > Böswillig abwertende Behauptungen > Herabsetzung von Betriebsrat oder Arbeitgeber in den Augen der Belegschaft Gegenstrategien für den Betriebsrat bei Behinderung seiner Arbeit > Anzeige von Straftaten gegen die Betriebsverfassung > Zwangs- und Ordnungsgelder > Gerichtliche Verpflichtung des Arbeitgebers zur Unterlassung, Handlung oder Duldung > Einigungsstelle zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten Handlungsmöglichkeiten für den Betriebsrat zum Schutz einzelner Mitglieder > Bei Kürzung des Gehalts wegen Erledigung von Betriebsratstätigkeit oder Seminarbesuchs > Bei Strafanzeigen gegen BR-Mitglieder > Bei Schadensersatzforderungen gegen BR-Mitglieder > Bei Amtsenthebungsverfahren gegen BR-Mitglieder > Bei Abmahnung oder fristloser Kündigung von BR-Mitgliedern Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie lernen, welche Äußerungen oder Maßnahmen des Arbeitgebers tatsächlich eine Behinderung der Betriebsratstätigkeit darstellen. Sie erfahren, wie der Betriebsrat Störungen der vertrauensvollen Zusammenarbeit unterbinden und für die Zukunft wirksam gegensteuern kann. Sie lernen rechtliche und praktische Handlungsmöglichkeiten kennen, die der Betriebsrat zum Schutz der Tätigkeit einzelner seiner Mitglieder ergreifen kann. § 37 Abs. 6 BetrVG Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Seminartermine Mi. 02.05. - Fr. Mi. 29.08. - Fr. 04.05.2012 31.08.2012 Hotel Park Inn Bielefeld Park Inn Hannover NH Dresden Altmarkt Ort Bielefeld Hannover-Lahe Dresden-Altmarkt Seminar-Nr. BR326-3838-84 BR326-6515-84 BR326-5259-84 Mo. 12.11. - Mi. 14.11.2012 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/326 (326 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS326 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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A u f b a u - u n d S p e z i a l -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Betriebliche Veränderungen Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats Teilnehmerkreis Alle Betriebsräte aus Betrieben, in denen betriebliche Veränderungen, sei es bei Arbeitsabläufen, Arbeitsplätzen oder im Rahmen von Betriebsänderungen bzw. Unternehmensumwandlungen, geplant sind oder bereits durchgeführt werden. Seminarinhalt Frühzeitiges Erkennen betrieblicher Veränderungen > Beteiligung des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten > Informationsbeschaffung durch den Wirtschaftsausschuss > Auskunftspflichten des Unternehmens > Änderungskündigung zur Veränderung von Lohn oder Arbeitszeit > Bewertung betrieblicher Veränderungen und ihrer Konsequenzen Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte bei betrieblichen Veränderungen > Informationsrechte des Betriebsrats > Unterlassungsanspruch des Betriebsrats > Beteiligungsrechte bei betriebsbedingten Kündigungen > Unterrichtungs- und Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Planung von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen, Arbeitsplätzen Beteiligung des Betriebsrats bei Betriebsänderungen, Unternehmensumwandlung > Begriff der Betriebsänderung, Unternehmensumwandlung > Änderung der Unternehmensstruktur > Unterrichtung und Beratung > Einsichtsrecht in wirtschaftliche Unterlagen > Interessenausgleich und Sozialplan > Rechte von Betriebsrat und Beschäftigten bei Betriebsübergang Weitere Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats > Hinzuziehung eines Beraters > Weitergabe von Informationen an die Beschäftigten > Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Belegschaft > Entwicklung und Durchsetzung von Forderungen des Betriebsrats Ihr Nutzen als Betriebsrat Mit Hilfe der in dem Seminar vermittelten Kenntnisse lernen Sie, betriebliche Veränderungen und die Konsequenzen für ArbeitnehmerInnen und Betrieb frühzeitig zu erkennen und zu bewerten. Sie erhalten wichtige Ansatzpunkte, wie der Betriebsrat bei betrieblichen Veränderungen seine Beteiligungsund Mitbestimmungsrechte im Interesse der Kolleginnen und Kollegen sowie des Betriebes wirksam ausüben kann. Sie erfahren ferner, wie der Betriebsrat bei betrieblichen Veränderungen eigene Forderungen entwickeln und durchsetzen kann. § 37 Abs. 6 BetrVG Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Seminartermine Di. Di. 24.07. - Fr. 11.09. - Fr. 27.07.2012 14.09.2012 Hotel NH Hotel Berlin/Potsdam ATLANTIC Hotel Galopprennbahn Ort Kleinmachnow/Berlin Bremen Seminar-Nr. BR301-2520-84 BR301-4896-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/301 (301 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS301 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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A u f b a u - u n d S p e z i a l -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Abbau von Personal und betriebsbedingte Kündigungen Teilnehmerkreis Das Seminar wendet sich an alle Betriebsratsmitglieder, die über Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht verfügen und sich in ihrem Betrieb mit Personalabbau auseinandersetzen müssen oder in absehbarer Zeit mit einem Personalabbau rechnen. Seminarinhalt Erzwingbarer Sozialplan bei Personalabbau > Personalabbau als Betriebsänderung > Inhalt und Zweck des Sozialplans > Gestaltungsmöglichkeiten - Mustersozialplan > Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats > Rechtliche und taktische Handlungsmöglichkeiten des BR Interessenausgleich > Ablauf der Verhandlungen; Inhalt und Zweck > Verfahren bei nicht zustande gekommenem Interessenausgleich Alternative zum "Abfindungssozialplan" - der Transfersozialplan > Hilfen der Bundesagentur für Arbeit (BA) > Förderung eines Transfer-Sozialplans > Unterstützung durch die BA zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit; Eingliederungszuschüsse Personalabbau durch Aufhebungsvertrag > Zulässigkeit und Form des Aufhebungsvertrages > Aufklärungs- und Hinweispflichten des Arbeitgebers > Rücktritts- und Widerrufsrecht, Anfechtbarkeit > Sozialrechtliche Folgen Personalabbau durch betriebsbedingte Kündigung > Dringendes betriebliches Erfordernis > Änderungskündigung statt Beendigungskündigung > Überprüfbarkeit der Unternehmerentscheidung durch das Arbeitsgericht > Anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit im Konzern Änderungen bei der Sozialauswahl > Besonders geschützte Gruppen von Arbeitnehmern > Ermittlung der Arbeitnehmer für die Sozialauswahl > Abweichen von der Sozialauswahl > Unterrichtung des Betriebsrats zur Sozialauswahl > Kriterien für die Sozialauswahl > Massenentlassungsschutz Beteiligung des Betriebsrats bei betriebsbedingten Kündigungen > Beratung, Unterrichtung, Mitbestimmung > Hinzuziehen von Beratern und Sachverständigen > Durchsetzung von Beteiligungsrechten Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie können beurteilen, wann ein Personalabbau eine Betriebsänderung im Sinne von § 111 BetrVG darstellt, und sind in der Lage, die umfangreichen Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte dabei sach- und fachgerecht auszuüben. Sie lernen die Verfahren zur Aufstellung von Interessenausgleich und Sozialplan unter Berücksichtigung der im SGB III vorgeschriebenen Förderungsmöglichkeiten zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit kennen. Sie kennen die Regelungen im Kündigungsschutzgesetz bei der Sozialauswahl und können die Interessen der betroffenen ArbeitnehmerInnen bei betriebsbedingten Kündigungen vertreten. § 37 Abs. 6 BetrVG Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für alle Betriebsratsmitglieder, die noch kein entsprechendes Seminar zu diesem Thema besucht haben, gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Qualität In den letzten Jahren haben 218 Teilnehmer dieses Seminar besucht. 98,52 % davon würden dieses Seminar anderen Betriebsräten weiterempfehlen. Zudem haben diese Teilnehmer das Seminar im Durchschnitt mit einer Schulnote von 1,27 bewertet. Seminartermine Mo. 18.06. - Do. 21.06.2012 Mo. 22.10. - Do. 25.10.2012 Hotel Seminaris Seehotel Potsdam Allgäu Stern Hotel Ort Potsdam-Templiner See Sonthofen im Allgäu Seminar-Nr. BR341-4468-84 BR341-5148-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/341 (341 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS341 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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A u f b a u - u n d S p e z i a l -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Betriebliches Vorschlagswesen und Arbeitnehmer-Erfindungen Beitrag zur Sicherung von Arbeitsplätzen Teilnehmerkreis Das Seminar wendet sich an alle Mitglieder des Betriebsrats, die bei der Gestaltung und Organisation des betrieblichen Vorschlagswesens mitwirken möchten. Das gilt insbesondere für Unternehmen, die eigene Programme zur Förderung, Bewertung, Realisierung und Honorierung von Mitarbeiterideen anwenden oder entwickeln möchten. Seminarinhalt Ausgestaltung des betrieblichen Vorschlagswesens - Mitwirkung des Betriebsrats > Grundsätze für die Bearbeitung der Vorschläge > Bemessung der Prämien > Zuständigkeit von Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat > Handlungsmöglichkeiten bei Verletzung des Mitbestimmungsrechts Effektive Organisation des betrieblichen Vorschlagswesens > Möglichkeiten zur Motivation der Arbeitnehmer zur Mitarbeit am betrieblichen Vorschlagswesen > Musterbetriebsvereinbarungen zu verschiedenen Organisationsformen > Aufgaben von Vorgesetzten und Gutachtern > Entscheidung über die Realisierung eines Verbesserungsvorschlags Bewertung und Prämierung des Verbesserungsvorschlags > Maßstäbe und Methoden zur Bewertung > Festlegung der Vergütung, Höhe der Prämie Rechtsgrundlagen des Arbeitnehmer-Erfindungsrechts > Gesetz über Arbeitnehmer-Erfindungen > Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung zu Erfindungen von Arbeitnehmern > Regelungen im Arbeitsvertrag zu Verwertung und Vergütung von Erfindungen Praktische Bereiche des Arbeitnehmer-Erfindungsrechts > Abgrenzung: Verbesserung, Erfindung, Innovation > Arbeitnehmer-Erfindung einer Gruppe > Verwertung und Nutzung durch Betrieb, Unternehmen, Konzern > Vergütung von Arbeitnehmer-Erfindungen > Meldepflicht, Folgen bei Verstößen > Arbeitnehmer-Erfindung bei Umstrukturierung, Betriebsübergang, Outsourcing Streitfälle bei Arbeitnehmer-Erfindungen > Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen > Wettbewerbsverbot nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses > Weiterentwicklung und/oder Verwertung von selbst entwickelter Software und anderen Erfindungen Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie lernen die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Einführung und Ausgestaltung eines betrieblichen Vorschlagswesens und bei Arbeitnehmer-Erfindungen kennen. Sie wissen, wie ein betriebliches Vorschlagswesen effizient organisiert und attraktiv prämiert werden kann. Sie tragen so zur Entwicklung eines betrieblichen Vorschlagswesens bei, das Anreize bietet, die Kreativität der Mitarbeiter fördert und damit den Erfolg des Unternehmens und die Arbeitsplätze im Betrieb sichert. § 37 Abs. 6 BetrVG Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Seminartermine Di. 22.05. - Fr. 25.05.2012 Mo. 03.09. - Do. 06.09.2012 Hotel ATLANTIC Hotel Galopprennbahn Holiday Inn Ort Bremen München-Unterhaching Seminar-Nr. BR362-6283-84 BR362-4809-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/362 (362 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS362 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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A u f b a u - u n d S p e z i a l -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Sprechstunden des Betriebsrats und Mitarbeitergespräche KollegInnen professionell beraten und begleiten Teilnehmerkreis Alle Betriebsratsmitglieder, die für den Betriebsrat Sprechstunden abhalten und auf Wunsch von KollegInnen an Mitarbeitergesprächen teilnehmen. Seminarinhalt Erfolgreiches Einrichten von Sprechstunden des Betriebsrats > Vereinbaren von Ort und Zeit mit dem Arbeitgeber > Anrufen der Einigungsstelle bei Meinungsverschiedenheiten > Information der Belegschaft; Verbot der Entgeltminderung Beratungsgespräche in der Sprechstunde erfolgreich meistern > Räumliche und organisatorische Rahmenbedingungen > Erwartung des Ratsuchenden klären > Aufbau eines vertrauensvollen Gesprächsklimas Aufbau und Durchführung von Sprechstunde und Beratungsgespräch > Einstieg, Verlauf und Abschluss des Gesprächs > Sachliche Distanz und emotionale Nähe bei der Beratung > Abbau von Ängsten beim Ratsuchenden > Effektive Fragetechniken Das Mitarbeitergespräch - Vorbesprechung mit dem Betriebsrat > Klären von Gesprächsanlass und Erwartungen des Kollegen/der Kollegin > Herausfinden möglicher Probleme und Ängste > Rolle des Betriebsrats erläutern > Unterstützung leisten; professionellen Abstand wahren Teilnahme eines BR-Mitglieds am Mitarbeitergespräch > Information des Arbeitgebers > Ablauf des Mitarbeitergesprächs; Rolle des Betriebsrats > Wann sollte der Betriebsrat in das Gespräch eingreifen? > Frage- und Gesprächstechniken zur Konfliktbewältigung Leitfaden für den BR zur Vorbereitung auf das Mitarbeitergespräch Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie erfahren, wie Sie die Sprechstunden des Betriebsrats mit dem Arbeitgeber so vereinbaren können, dass Sie örtlich und zeitlich für die Belegschaft gut erreichbar sind. Mit Hilfe der in dem Seminar vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten können Sie Beratungsgespräche im Rahmen der BR-Sprechstunde lösungsorientiert und einfühlsam führen. Im Seminar erfahren Sie außerdem, wie Sie Ihre Rolle als hinzugezogenes Betriebsratsmitglied im Rahmen eines Mitarbeitergesprächs beim Arbeitgeber vorbereiten und ausüben können. Sie erhalten Hilfestellung, wie Sie KollegInnen beim Mitarbeitergespräch begleiten und zielgerichtet unterstützen können. § 37 Abs. 6 BetrVG Für den genannten Personenkreis sind die im Seminar vermittelten Kenntnisse erforderlich im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG, damit der Betriebsrat seine Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte nach § 39 und § 82 BetrVG sach- und fachgerecht ausüben kann. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht und Kommunikationstrainer ein. Seminartermine Di. Di. 10.07. - Fr. 18.09. - Fr. 13.07.2012 21.09.2012 Hotel Park Inn Bielefeld Hotel Schillingshof Ort Bielefeld Bad Kohlgrub Seminar-Nr. BR229-6506-84 BR229-4952-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/229 (229 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS229 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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A u f b a u - u n d S p e z i a l -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Arbeitslosengeld, Krankengeld und Rente bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen Teilnehmerkreis Das Seminar wendet sich an alle Mitglieder des Betriebsrats, die mit Gesprächen und Verhandlungen über die Beendigung von Arbeitsverhältnissen betraut sind. Es richtet sich speziell auch an die Mitglieder des Personalausschusses. Seminarinhalt Arbeitslosengeld bei Entlassung oder Aufhebungsvertrag > Dauer des Anspruchs und Höhe des Arbeitslosengeldes > Anrechnungen auf das Arbeitslosengeld > Freibeträge > Sperrzeiten, Härtefälle > Möglichkeiten zur Vermeidung von Sperrzeiten > Eckpunkte für einen Aufhebungsvertrag Arbeitslosigkeit und Krankheit > Beitragszahlung bei Arbeitslosigkeit > Leistungen der Krankenversicherung > Teilarbeitsunfähigkeit und Wiedereingliederung > Pflegeversicherung Altersrenten bei Entlassung oder Aufhebungsvertrag > Rentenabschläge > Möglichkeiten zur Vermeidung von Rentenabschlägen > Berechnung der Rentenhöhe > Renten aufgrund verminderter Erwerbsfähigkeit > Möglichkeiten des Vorruhestands > Hinzuverdienstmöglichkeiten Altersteilzeit > Teilzeitmodelle und Blockmodell > Aufstockung von Rentenbeitrag und Vergütung > Möglichkeiten zum Ausgleich der Rentenminderung > Altersteilzeit bei Frührente und Krankheit Handlungs- und Argumentationsmöglichkeiten für den Betriebsrat > In Gesprächen mit betroffenen ArbeitnehmerInnen > In Verhandlungen mit dem Arbeitgeber Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie lernen speziell die sozial- und arbeitsrechtlichen Probleme bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen kennen. Sie erhalten Ansatzpunkte, wie Sperrfristen und Ruhezeiten beim Arbeitslosengeld vermieden werden können. Sie wissen, welche Besonderheiten bei Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie bei Altersteilzeit zu beachten sind. So können Sie die Aufgaben zu sozialversicherungsrechtlichen Fragen sach- und fachgerecht wahrnehmen. Damit unterstützen Sie die ArbeitnehmerInnen bei der Wahrung ihrer Interessen und sorgen dafür, dass der Arbeitgeber seine bestehenden Pflichten aus den Sozialversicherungsgesetzen erfüllt. § 37 Abs. 6 BetrVG Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. § 96 Abs. 4 SGB IX Im Hinblick auf die Überwachung der zugunsten schwerbehinderter Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen und Betriebsvereinbarungen ist dieses Seminar für die Tätigkeit der SBV erforderlich nach § 96 Abs. 4 SGV IX. Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeits- und Sozialrecht ein. Ihre Referenten Seminartermine Di. 26.06. - Fr. 29.06.2012 Mo. 24.09. - Do. 27.09.2012 Hotel Ramada Hotel Ramada Hotel Leipzig Ort Herrenberg b. Stuttgart Leipzig Seminar-Nr. BR360-6477-84 BR360-4959-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/360 (360 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS360 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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A u f b a u - u n d S p e z i a l -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Europäisches Arbeitsrecht in der täglichen Arbeit des Betriebsrats Teilnehmerkreis Richtlinien der EU bestimmen bereits heute weite Bereiche des Arbeitsrechts in Deutschland und beeinflussen damit die Arbeitsbedingungen der Kolleginnen und Kollegen. Auch die Rechtsprechung der EU wirkt sich mittelbar auf die Situation der Betriebe und ihrer Beschäftigten aus. Das Seminar wendet sich daher an alle Betriebsratsmitglieder, die sich darüber informieren wollen, welche Auswirkungen das europäische Arbeitsrecht und die Rechtsprechung der EU für ihren Betrieb, die ArbeitnehmerInnen und den Betriebsrat haben. Seminarinhalt Regelungskompetenzen der EU - wichtige Richtlinien > EU-Richtlinie zum Arbeitsschutz und zur Arbeitszeit > EU-Richtlinie über den Betriebsübergang; § 613a BGB > Bildschirm-Richtlinie der EU > EU-Richtlinie zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern; AGG in Deutschland > Verordnung und Richtlinie über die Europäische Aktiengesellschaft Europarechtliche Zusammenhänge im deutschen Arbeitsrecht > Befristete Arbeitsverhältnisse; Teilzeitarbeit > Entsendung von Arbeitnehmern > Arbeitnehmer in Leiharbeitsunternehmen > Arbeitsbedingungen des einzelnen Arbeitnehmers Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und Umsetzung in deutsches Arbeitsrecht > Aktuelle Rechtsprechung des EUGH zum Bereitschaftsdienst > Wirkung der Entscheidungen > Verpflichtung zur Umsetzung von Richtlinien in nationales Recht > Auswirkungen für Betriebe und Betriebsräte in Deutschland Möglichkeiten für eine EU-weite Zusammenarbeit zwischen betrieblichen Interessenvertretern > Richtlinie zum Europäischen Betriebsrat (EBR) > Pflicht zur Errichtung eines EBR > Zusammenarbeit mit den europäischen Sozialpartnern Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie lernen die für Ihre tägliche Arbeit als Betriebsrat wichtigen EU-Richtlinien kennen. Sie erlangen das erforderliche Grundverständnis für die europarechtlichen Zusammenhänge im deutschen Arbeitsrecht. Dadurch wird der Betriebsrat in die Lage versetzt, Chancen, die sich über die EU-Richtlinien für die Arbeitnehmerschaft bieten, konkret zu nutzen. § 37 Abs. 6 BetrVG Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse können für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sein. Sie erhalten Ansatzpunkte für eine EU-weite wirkungsvolle Zusammenarbeit mit Informationsaustausch zwischen betrieblichen Interessen-/Arbeitnehmervertretungen. Ihre Referenten In diesen Seminaren werden ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Europarechtler, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Vertreter europäischer Institutionen eingesetzt. Seminartermine Mi. 27.06. - Fr. Mi. 26.09. - Fr. 29.06.2012 28.09.2012 Hotel centrovital Seminaris Hotel Bad Honnef Ort Berlin-Spandau Bad Honnef Seminar-Nr. BR353-6483-84 BR353-5008-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/353 (353 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS353 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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A u f b a u - u n d S p e z i a l -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Wieder gewählte Betriebsratsmitglieder Auffrischungsseminar Teilnehmerkreis Das Seminar richtet sich an alle wieder gewählten Betriebsratsmitglieder, die über Grundkenntnisse im Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht verfügen und dieses Wissen auf den aktuellen Stand bringen wollen. Seminarinhalt Aktuelle Entscheidungen zur Betriebsratsarbeit > Haftung von Betriebsratsmitgliedern > Verschwiegenheitspflichten bei der Betriebsratsarbeit > Anspruch auf Nutzung des Internets durch den BR > Sach- und Kostenaufwand des BR; Reisezeiten von BR-Mitgliedern Wichtige Neuerungen im Betriebsverfassungsrecht > Berufliche Bildung und Qualifizierung der Kolleginnen und Kollegen > Sozialauswahl-Altersgruppenbildung und AGG > Kontrollmöglichkeiten bei Mindestlöhnen > Unterlassungsanspruch bei Betriebsänderungen Wichtige Neuerungen im Arbeitsrecht > Kündigung wegen "Bagatellvergehen" > Urlaubsanspruch - Dauer und Übertragbarkeit > Teilzeitanspruch der ArbeitnehmerInnen > Diskriminierung bei Beförderung oder Einstellung Die eigene Betriebsratsarbeit optimieren > Tipps für eine effektive Zeitplanung > Neue Ideen aktiv einbringen > Zusammenarbeit mit neu gewählten Betriebsratsmitgliedern > Umgang mit der Informationsflut Das Erscheinungsbild des Betriebsrats verbessern > Möglichkeiten zur Verbesserung der Kommunikation mit der Belegschaft > Praxistipps zur Optimierung der Außenwirkung > Beispiele für die Schaffung eines positiven Betriebsrats-Images Erfahrungsaustausch mit anderen wieder gewählten Betriebsratsmitgliedern Ihr Nutzen als Betriebsrat Im Seminar erhalten Sie einen Überblick über wichtige Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung und deren Auswirkungen auf Ihre Arbeit als Betriebsrat. Dadurch vertiefen Sie Ihre Rechtskenntnisse im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht und erlangen noch mehr Sicherheit in der Beurteilung rechtlicher Fragestellungen. Darüber hinaus erhalten Sie Praxistipps, wie Sie Ihre Arbeit im Betriebsrat optimieren und das Erscheinungsbild des Betriebsrats verbessern können. § 37 Abs. 6 BetrVG Ihre Referenten Für diesen Personenkreis sind die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Seminartermine Di. Di. 17.07. - Fr. 09.10. - Fr. 20.07.2012 12.10.2012 Hotel Seminaris Seehotel Potsdam Best Western Premier Hotel Ort Potsdam-Templiner See Regensburg-Königswiesen Seminar-Nr. BR106-6509-84 BR106-8244-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/106 (106 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS106 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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A u f b a u - u n d S p e z i a l -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Vereinbarkeit von Beruf und Betriebsratsarbeit Teilnehmerkreis Das Seminar wendet sich an alle Mitglieder des Betriebsrats, bei denen beispielsweise wegen fehlender Vertretung am Arbeitsplatz und nicht verringertem Arbeitspensum die Betriebsratstätigkeit zu einer Leistungsverdichtung führt, so dass Mandat und Beruf darunter leiden. Seminarinhalt Gestaltungsmöglichkeiten für das BR-Mandat > Anspruch auf Reduzierung des Arbeitspensums als ArbeitnehmerIn? > Anspruch auf Arbeitsbefreiung für BR-Tätigkeit > Anspruch auf Versetzung in eine andere Schicht oder den Innendienst? > (Teil-)Freistellungen zusätzlich nach § 38 BetrVG > Betriebsratstätigkeit außerhalb der ArbeitszeitAusgleichsmöglichkeiten Zeitplanung für die Betriebsratsarbeit > Zeitfallen erkennen, Gegenstrategien entwickeln > Umgang mit der Informationsflut > Tägliche Aufgaben- und Zeitplanung; Prioritäten > Zeitplanung für Beruf und Betriebsratsarbeit Bewältigung der Betriebsratsarbeit > Effektive Organisation der Betriebsratstätigkeit > Effizienter Umgang mit Routinearbeiten > Sinnvolles Delegieren von Aufgaben > Projektmanagement in der Betriebsratsarbeit Selbstmanagement in Beruf und BR-Mandat > Doppelbelastungen durch das Betriebsratsamt > Vereinbarkeit von Beruf und BR-Mandat > Umgang mit Störungen > Methoden der Stressbewältigung und Entspannungstechniken Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie erfahren, wie Sie durch Ausnutzen der rechtlichen Rahmenbedingungen Ihr BR-Mandat zeitlich und organisatorisch so gestalten, dass Sie Betriebsratsarbeit und Beruf gut miteinander vereinbaren können. Sie wissen um die Stärken und Schwächen Ihres persönlichen Arbeitsstils und lernen, wie Sie Ihre Reserven besser nutzen und so Überlastung vermeiden. Sie lernen, wie im Betriebsrat Aufgaben geplant und verteilt werden können, so dass sich auch insofern Beruf und Betriebsratsarbeit in Einklang bringen lassen. § 37 Abs. 6 BetrVG Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie erfahrene Praktiker für Zeit- und Projektmanagement ein. Seminartermine Mi. 13.06. Mi. 05.09. Mi. 23.01. Fr. Fr. Fr. 15.06.2012 07.09.2012 25.01.2013 Hotel Dorint Parkhotel Maritim ClubHotel Dorint Parkhotel Ort Mönchengladbach Timmendorfer Strand Mönchengladbach Seminar-Nr. BR303-6368-84 BR303-4852-84 BR303-6534-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/303 (303 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS303 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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A u f b a u - u n d S p e z i a l -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Drohende Insolvenz Mitbestimmung des Betriebsrats r Tagessemina reis zum Sonderp von 199,- EUR Teilnehmerkreis Das Seminar wendet sich an Betriebsratsmitglieder aus allen Betrieben, die sich im Insolvenzverfahren befinden oder die von Insolvenz bedroht sind. Seminarinhalt Anzeichen für eine Insolvenzgefährdung erkennen > Personalentwicklung, Investitionstätigkeit > Kürzung, Streichung von Sonderleistungen > Zahlungsmoral, Folgen von Zahlungsunfähigkeit Strategien des Betriebsrats vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens > Sachverständiger für den Betriebsrat > Regelmäßige Bewertung der wirtschaftlichen Situation des Betriebs > Informations- und Auskunftsrechte nach dem neuen § 109a BetrVG > Abbau von Überstunden, Zeitguthaben > Haftungsfolgen für die Geschäftsleitung bei verspäteter Antragstellung > Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch den Betriebsrat > Einfluss auf die Auswahl des Insolvenzverwalters Das Insolvenzverfahren > Vorläufige Insolvenzverwaltung > Ziele, Ablauf > Insolvenzmasse, Masseverbindlichkeit und Rechte der Arbeitnehmer > Betriebsrat und Gläubigerausschuss > Insolvenzgeld, Höhe, Antragsfrist, Insolvenzgeldzeitraum Mitbestimmung des Betriebsrats in der Insolvenz > Betriebsänderung und Vermittlungsverfahren § 121 InsO > Interessenausgleich und Sozialplanverhandlungen in der Insolvenz > Kündigung von Betriebsvereinbarungen, Herabsetzung von Leistungen > Sozialplanmuster in der Insolvenz Weitere Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats > Beschäftigungssichernde Maßnahmen unter Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit > Transfersozialplan > Geförderte Transfermaßnahmen Arbeitsrecht in der Insolvenz > Folgen für Lohnzahlungen; Sicherung von Arbeitszeitkonten > Gehaltsrückstände, Zurückbehaltungsrecht > Altersteilzeit und Insolvenz > Gehaltsverzicht, Entgeltkürzung, Änderungskündigung > Kündigungsfristen; Kündigungsschutz des BR Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie erfahren, wie Sie Anzeichen einer Insolvenzgefährdung Ihres Betriebs möglichst frühzeitig erkennen und als Betriebsrat gegensteuern können. Sie lernen die Besonderheiten des Arbeitsrechts im Insolvenzverfahren insbesondere hinsichtlich der Bereiche Gehaltszahlungen, betriebliche Altersvorsorge und Arbeitszeitkonten kennen. Sie wissen, wie der Betriebsrat in der Insolvenz mitbestimmen und für welche weiteren beschäftigungssichernden Maßnahmen der Betriebsrat die Initiative ergreifen kann. Dadurch können Sie Fehler im Insolvenzverfahren vermeiden und die Rechte der Belegschaft in dieser schwierigen Situation bestmöglich absichern. § 37 Abs. 6 BetrVG Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Seminartermine Mo. 17.09.2012 Hotel NH Hotel Hamburg-Horn Ort Hamburg-Horn Seminar-Nr. BR183-4935-84 Seminarbeginn um 9.00 Uhr, Seminarende um 17.00 Uhr. Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/183 (183 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS183 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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A u f b a u - u n d S p e z i a l -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Direktionsrecht und Änderungskündigung Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats Teilnehmerkreis Das Seminar wendet sich an alle Betriebsratsmitglieder, die innerhalb des Betriebsrats mit personellen Angelegenheiten betraut sind. Seminarinhalt Inhalt und Reichweite des Direktionsrechts > Weisungsbefugnis und Gehorsamspflicht > Anweisungen zum Arbeitsort und zur Arbeitszeit > Weisungen zur Tätigkeit und zum Verhalten > Bedeutung der Arbeitsvertragsgestaltung Grenzen des Direktionsrechts des Arbeitgebers > Grenzen durch Gesetz und Tarifvertrag > Grenzen durch Arbeitsvertrag und Zumutbarkeit > Notsituationen; Arbeitsverweigerung > Auswirkungen bei Überschreitung des Direktionsrechts Direktionsrecht oder bereits Versetzung? > Änderung oder Neuverteilung des Vertriebsgebiets von Außendienstmitarbeitern > Änderung der Besuchsvorgaben oder Vertriebsprodukte > Verpflichtung zur Übernachtung > Wann Versetzung möglich, wann Änderungskündigung nötig? Vom Direktionsrecht nicht mehr gedeckte Änderungen > Arbeitsvertragsänderungen im gegenseitigen Einvernehmen > Änderungskündigung - Voraussetzungen und Kündigungsgründe > Änderungskündigungen bei Betriebsräten > Versetzung von Betriebsratsmitgliedern Mitbestimmung und Mitwirkung des Betriebsrats bei > Änderungen von Arbeitszeit oder Aufgabenbereich > Anhörung bei Änderungskündigungen > Beteiligung bei Versetzungen > Dienstreisen, Freistellung während der Kündigungsfrist Ihr Nutzen als Betriebsrat In diesem Seminar erfahren Sie, welche Änderungen im Arbeitsverhältnis der Arbeitgeber kraft seines Direktionsrechts anordnen darf und für welche Änderungen eine Änderungskündigung ausgesprochen werden muss. Sie erfahren, wann der Arbeitgeber versetzen darf und worin der Unterschied zur Änderungskündigung liegt. Sie wissen, wo die Grenzen des Direktionsrechts des Arbeitgebers liegen, und kennen die Handlungsmöglichkeiten von Betriebsrat und Arbeitnehmern. § 37 Abs. 6 BetrVG Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für alle Betriebsratsmitglieder, die noch kein entsprechendes Seminar zu diesem Thema besucht haben, gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Hinweis: Grundkenntnisse im allgemeinen Arbeitsrecht, die in dem Seminar "Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil I" (Seite 32) vermittelt werden, sind für den Besuch des Seminars hilfreich. Seminartermine Mo. 16.04. - Mi. 18.04.2012 Mi. 17.10. - Fr. 19.10.2012 Hotel Ramada Hotel Dresden Best Western Parkhotel Ropeter Ort Dresden Göttingen Seminar-Nr. BR102-3553-84 BR102-5128-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/102 (102 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS102 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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A u f b a u - u n d S p e z i a l -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Die Kontrollaufgaben des Betriebsrats Praxis-Seminar Teilnehmerkreis Das Seminar richtet sich an alle Betriebsratsmitglieder, die ihre Kontroll- und Überwachungsaufgaben nach dem BetrVG praxisorientiert umsetzen wollen. Angesprochen sind insbesondere auch wieder gewählte Betriebsratsmitglieder, die bereits über Grundkenntnisse im BetrVG verfügen. Seminarinhalt Unterrichtungs- und Erörterungspflichten des Arbeitgebers > Auskunftspflicht des Arbeitgebers > Inhalt und Umfang der Unterrichtungspflichten > Recht auf Einblick in Unterlagen des Arbeitgebers > Folgen unterlassener oder ungenügender Auskünfte Umsetzung der Kontrollaufgaben des Betriebsrats > Aufsuchen der ArbeitnehmerInnen am Arbeitsplatz > Durchführung von Betriebsbegehungen > Recht auf Hinzuziehung von Sachverständigen > Betriebliche Auskunftspersonen Kontrolle der Arbeitszeiten > Beachtung der Höchstarbeitszeiten > Berücksichtigung der Mindestruhezeiten > Überstundenlisten, Prüfung der Arbeitszeitkontenauszüge > Einigungsstelle; Verfahren vor dem Arbeitsgericht Kontrolle der Lohn- und Gehaltsgerechtigkeit > Einsichtnahme in Bruttolohn- und Gehaltslisten; Sondervergütungen > Einsichtnahme in Leistungsbeurteilungen > Merkmale für betriebliche Sonderzahlungen > Folgen bei Verletzung der Mitbestimmungsrechte Kontrolle von arbeitsrechtlichen Verträgen > Überwachung von Dienst- und Werkverträgen mit Fremdfirmen > Vorlegen von Formulararbeitsverträgen > Einhaltung des Nachweisgesetzes Kontrolle des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes > Behandlung von Beschwerden der ArbeitnehmerInnen > Unterlassungsanspruch des Betriebsrats > Pflichtverletzungen des Arbeitgebers > Klagerecht des Betriebsrats Ihr Nutzen als Betriebsrat Anhand anschaulicher Fallbeispiele lernen Sie, wie die Kontroll- und Überwachungsaufgaben des Betriebsrats in so wichtigen Bereichen wie Arbeitszeit, Vergütung, AGG sowie Arbeitsvertragsrecht in die praktische Tätigkeit umgesetzt werden können. Die Schwerpunkte des Seminars liegen dabei im praktischen "Tun" des Betriebsrats, weniger auf den juristischen Aspekten. Mit Hilfe der in dem Seminar vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten erlangen Sie die praktische Handlungssicherheit, die Sie für eine erfolgreiche Wahrnehmung Ihrer Kontroll- und Überwachungsaufgaben als Betriebsrat brauchen. § 37 Abs. 6 BetrVG Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Hinweis: Grundkenntnisse im BetrVG und im Arbeitsrecht sind für den Besuch des Seminars empfehlenswert. Seminartermine Di. Di. Di. 26.06. - Fr. 16.10. - Fr. 08.01. - Fr. 29.06.2012 19.10.2012 11.01.2013 Hotel Hotel Zugbrücke Grenzau Ramada Hotel Dresden Holiday Inn Ort Grenzhausen/Koblenz Dresden München-Unterhaching Seminar-Nr. BR105-6472-84 BR105-5098-84 BR105-6521-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/105 (105 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS105 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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A u f b a u - u n d S p e z i a l -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Projektmanagement für den Betriebsrat Teilnehmerkreis Das Seminar wendet sich an alle Betriebsratsmitglieder, die umfangreichere und komplexe Betriebsratsaufgaben durch professionelles Projektmanagement konsequent und erfolgreich umsetzen möchten. Angesprochen sind insbesondere Betriebsratsvorsitzende, deren StellvertreterInnen, freigestellte Betriebsratsmitglieder sowie Vorsitzende von Ausschüssen des Betriebsrats. Seminarinhalt Effiziente Projektorganisation im Betriebsrat > Potenzialorientierte Aufgabenund Kompetenzverteilung > Optimierung der Prozesse und Abläufe im Team > Effizienter Umgang mit Routineaufgaben > Sinnvolles Delegieren von Aufgaben > Klare Entscheidungsstrukturen Projektmanagement in der Betriebsratsarbeit > Projektentwicklung und -planung > Projektsteuerung > Setzen von Prioritäten > Umgang mit Störungen im Zeitablauf Instrumente für ein erfolgreiches Projektmanagement > Effektive Zeit- und Arbeitseinteilung > Strategien und Arbeitstechniken > Zielplanung und Erfolgskontrolle > Tägliche Aufgaben- und Zeitplanung Erarbeiten eines gemeinsamen, verbindlichen Projektplans > Wer macht was bis wann? > Möglichkeiten der gegenseitigen Unterstützung im BR-Gremium > Umsetzung in die tägliche Betriebsratsarbeit Ihr Nutzen als Betriebsrat Anhand konkreter Beispiele aus dem betrieblichen Alltag lernen Sie, Projekte in der Betriebsratsarbeit richtig zu planen und erfolgreich umzusetzen. Die in dem Seminar vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten helfen Ihnen, die Strategien und Instrumente des Projektmanagements gezielt in der Betriebsratsarbeit anzuwenden. § 37 Abs. 6 BetrVG Ihre Referenten Für diesen Personenkreis vermittelt das Seminar Kenntnisse, die gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sein können. Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Experten für Arbeitsrecht sowie Organisationstechniken und Projektmanagement ein. Seminartermine Di. Di. Di. 29.05. - Fr. 11.09. - Fr. 22.01. - Fr. 01.06.2012 14.09.2012 25.01.2013 Hotel Göbel's Hotel Quellenhof Ramada Residenzschloss Best Western Parkhotel Ropeter Ort Bad Wildungen Bayreuth Göttingen Seminar-Nr. BR196-6289-84 BR196-8241-84 BR196-6532-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/196 (196 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS196 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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A u f b a u - u n d S p e z i a l -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Sachverständige und Sachaufwand für den Betriebsrat Teilnehmerkreis Das Seminar wendet sich an Betriebsratsvorsitzende, deren Stellvertreter, freigestellte Betriebsratsmitglieder sowie Ausschussvorsitzende. Das Seminar wendet sich auch an alle Betriebsratsmitglieder, die sich über ihre Pflicht zur Schulung und über den Inhalt des Schulungsanspruchs informieren möchten. Seminarinhalt Sachverständige für den Betriebsrat > Erforderlichkeit der Hinzuziehung; Praxisbeispiele > Ermessensspielraum des Betriebsrats > Beratung und Vereinbarung mit dem Arbeitgeber > Kostenübernahmepflicht des Arbeitgebers Beratung des Betriebsrats durch betriebliche Auskunftsperson(en) > Anspruch auf Information durch sachkundige Arbeitnehmer > Auswahl der Auskunftsperson > Verpflichtung zur Auskunft > Geheimhaltungspflicht der Auskunftsperson Vertretung des Betriebsrats durch einen Rechtsanwalt > Klärung schwieriger Rechtsfragen > Anspruch auf die Erstellung von Gutachten > Vertretung des Betriebsrats im Prozess > Formale Voraussetzungen Kosten- und Sachaufwand des Betriebsrats > Räume, Sachmittel > Büropersonal > Informations- und Kommunikationstechnik > Aktuelle Rechtsprechung zur Kostentragung durch den Arbeitgeber Schulungsanspruch des Betriebsrats > Erforderlichkeit von Grundlagenschulungen > Erforderlichkeit von Spezial-Seminaren > Anspruch auf Freistellung und Vergütung; Reisezeiten > Formale Voraussetzungen für den Schulungsanspruch Regelung von Meinungsverschiedenheiten > Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats > Einspruchsrecht des Arbeitgebers; Einigungsstelle > Gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzungsmöglichkeiten > Beschlussverfahren; Eilverfahren Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie erfahren, in welchen Fällen der Betriebsrat selbstständig über die Hinzuziehung von Sachverständigen sowie Beratern entscheiden kann und in welchen Fällen eine Einigung mit dem Arbeitgeber notwendig ist. Sie bekommen viele Tipps für die Praxis, wie Sie die Ausstattung des Betriebsrats mit Personal sowie Sachmitteln begründen und wie Sie Ihren Anspruch erforderlichenfalls durchsetzen können. Sie lernen außerdem, den Schulungsanspruch des Betriebsrats entsprechend der Erforderlichkeit nach dem Betriebsverfassungsgesetz rechtssicher zu begründen. § 37 Abs. 6 BetrVG Ihre Referenten Für diesen Personenkreis sind die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Seminartermine Mo. 17.09. - Mi. 19.09.2012 Hotel Seminaris Hotel Bad Honnef Ort Bad Honnef Seminar-Nr. BR331-4900-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/331 (331 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS331 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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A u f b a u - u n d S p e z i a l -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Der Europäische Betriebsrat EBR Grundlagen Teilnehmerkreis Betriebsratsmitglieder aus Betrieben, die in den EU-Mitgliedsstaaten mindestens 1.000 Arbeitnehmer beschäftigen und gleichzeitig jeweils mindestens 150 Arbeitnehmer in mindestens zwei Mitgliedsstaaten beschäftigen. Angesprochen sind Betriebsräte aus den genannten Betrieben, die bereits einen EBR besitzen oder einen EBR gründen wollen. Seminarinhalt Bildung eines Europäischen Betriebsrats > Europäische Betriebsratsrichtlinie; Gesetz über Europäische Betriebsräte > EBR-pflichtige Unternehmen nach Betriebsund Beschäftigtenanzahl im In- und Ausland > Informationsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber > Besonderes Verhandlungsgremium zur Vereinbarung über die Zusammensetzung und Befugnisse des EBR Informations- und Beratungsrechte des EBR > Unterrichtung und Anhörung des EBR > Entwicklung der Geschäfts-, Produktionsund Absatzlage, Beschäftigungssituation > Änderungen bei Organisation und Arbeitsverfahren > Verlagerungen, Fusionen oder Schließungen Mitwirkungsrechte des EBR > Zuständigkeit des EBR > Konsultation bei außergewöhnlichen Umständen > Unterrichtung der örtlichen Betriebsund Gesamtbetriebsräte > Durchsetzung und Sicherung der Mitwirkungsrechte Praktische Arbeit im Europäischen Betriebsrat > Zusammensetzung; Stellung des EBR-Mitglieds > Amtszeit, Sitzungen, Beschlussfassung > Kosten- und Sachaufwand, Dolmetscher > Ziele formulieren und in die Praxis umsetzen Verhandeln einer EBR-Vereinbarung auf internationaler Konzernebene > Praxis-Tipps, Erfolgsbeispiele > Gestaltungs- und Formulierungshilfen, Mindestinhalte > Auswerten bestehender EBR-Vereinbarungen Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie erfahren, wie Sie einen Europäischen Betriebsrat gründen und was ein Europäischer Betriebsrat erreichen kann. Sie erhalten Anregungen, wie Sie die Europäische Betriebsratsrichtlinie nutzen und eine länderübergreifende Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wirksam gestalten können. Sie erhalten praktische Hilfestellung, wie Sie die Arbeit im EBR optimal organisieren und eine EBR-Vereinbarung aushandeln können. § 37 Abs. 6 BetrVG Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeits- und Europarecht ein. Seminartermine Di. Di. 21.08. - Fr. 27.11. - Fr. 24.08.2012 30.11.2012 Hotel Seminaris Seehotel Potsdam Ramada Hotel Stuttgart-Herrenberg Ort Potsdam-Templiner See Herrenberg b. Stuttgart Seminar-Nr. BR352-2532-84 BR352-8252-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/352 (352 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS352 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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A u f b a u - u n d S p e z i a l -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Aktuelle Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht für Betriebsräte und SBV Teilnehmerkreis Das Seminar wendet sich an alle Betriebsratsmitglieder und Schwerbehindertenvertreter, die sich in kurzer Zeit einen Überblick über die aktuellen Neuerungen im Arbeits- und Sozialrecht verschaffen wollen. Seminarinhalt Aktuelle Änderungen des Gesetzgebers und der Gerichte zum Sozialrecht > Elterngeld - Änderung der Einkommensberechnung > Änderungen beim Pflegezeitgesetz > Änderungen bei der Altersteilzeit > Änderungen bei der geringfügigen Beschäftigung Weitere Änderungen beim Sozialrecht > Neues zum Krankenkassenwechsel > Abfrage von Krankheitsdaten und Datenschutz > Änderungen bei der Lohnsteuerklasse IV Aktuelle Änderungen des Gesetzgebers und der Gerichte zum Arbeitsrecht > Neues zum Urlaubsrecht > Änderungen bei der Arbeitnehmerüberlassung > Änderungen bei der Entlohnung von Leiharbeit > Neues zu Befristungen mit und ohne Sachgrund Weitere Änderungen im Arbeitsrecht > Neues zu fristlosen Kündigungen > Betriebliches Eingliederungsmanagement - Änderungen > Neues zur Elternzeit > Neue Rechtsprechung zum AGG Ihr Nutzen als Betriebsrat Das deutsche Arbeits- und Sozialrecht ist ständigen Neuerungen unterworfen. Im Seminar erhalten Sie einen Überblick über diejenigen aktuellen Änderungen aus Gesetzgebung und Rechtsprechung, die Auswirkungen auf Ihre praktische Arbeit als Betriebsrat oder Schwerbehindertenvertreter haben. Die in dem Seminar vermittelten Kenntnisse helfen Ihnen, Ihre gesetzlichen Kontrollaufgaben über die Handhabung sozialrechtlicher wie auch arbeitsrechtlicher Vorschriften im Betrieb auf dem neuesten Stand auszuüben. § 37 Abs. 6 BetrVG Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse betreffen zahlreiche Bereiche des Arbeits- und Sozialrechts, über deren Einhaltung im Betrieb der Betriebsrat nach § 80 BetrVG zu wachen hat. In Fällen aktueller Gesetzesänderungen, die die Beteiligungsrechte des Betriebsrats oder seine Überwachungspflichten berühren, wird die Erforderlichkeit des Seminarbesuchs vom Bundesarbeitsgericht bejaht (BAG v. 31.10.73 AP Nr. 2 zu § 40 BetrVG; Fitting 25. Aufl. RNr. 149 zu § 37 BetrVG). Schwerbehindertenvertretung Dieses Seminar ist nach § 96 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Arbeitsrecht erfordert. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeits- und Sozialrecht ein. Seminartermine Mi. 30.05. - Fr. 01.06.2012 Mo. 22.10. - Mi. 24.10.2012 Hotel Ramada Residenzschloss Seminaris Seehotel Potsdam Ort Bayreuth Potsdam-Templiner See Seminar-Nr. BR277-6284-84 BR277-8246-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/277 (277 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS277 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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A u f b a u - u n d S p e z i a l -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Mitbestimmung des Betriebsrats bei Überstunden Teilnehmerkreis Das Seminar wendet sich an alle Betriebsratsmitglieder, die sich mit Arbeitszeitfragen beschäftigen. Angesprochen sind insbesondere auch Mitglieder entsprechender Fachausschüsse und freigestellte Betriebsratsmitglieder. Seminarinhalt Überstunden - Rahmenbedingungen nach dem Arbeitsrecht > Regelmäßige Arbeitszeit nach Gesetz, Arbeitsvertrag, Tarifvertrag > Gesetzliche Höchstarbeitszeit > Überstunden und Mehrarbeit; Begriffsklärung > Pflicht zu/Recht auf Mehrarbeit/Überstunden > Sonderregeln für Jugendliche, behinderte Arbeitnehmer, Schwangere Vergütung von Mehrarbeit/Überstunden > Regelungen aus dem Arbeits- und Tarifvertrag > Überstundenzuschläge > Pauschalierung, Pfändung von Mehrarbeits-/ Überstundenvergütung > Aktuelle Rechtsprechung > Freizeitausgleich und Arbeitszeitkonten Überstunden/Arbeitszeit und Beschäftigungssicherung > Handlungsmöglichkeiten zum Abbau von Mehrarbeit > Vorschlags- und Beratungsrecht des Betriebsrats nach § 92a BetrVG > Änderung der Arbeitsorganisation > Einstellung neuer Mitarbeiter Mitbestimmung des Betriebsrats bei Überstunden > Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit > Mitbestimmung in Eil- und Notfällen > Initiativrecht des Betriebsrats > Sinnvolle Strategien zur Durchsetzung; Einigungsstelle und Arbeitsgericht Musterbetriebsvereinbarungen zu Überstunden Ihr Nutzen als Betriebsrat Im Seminar lernen Sie, wann und in welchem Umfang Überstunden/Mehrarbeit zulässig sind und wann ein Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften vorliegt. Sie erfahren, welche Handlungsmöglichkeiten dem Betriebsrat beim Thema Überstunden für einen Ausgleich der Interessen von Kolleginnen und Kollegen untereinander und im Verhältnis zum Arbeitgeber zur Verfügung stehen. § 37 Abs. 6 BetrVG Für diesen Personenkreis sind in aller Regel die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Seminartermine Mi. 23.05. - Fr. Mi. 06.02. - Fr. 25.05.2012 08.02.2013 Mo. 26.11. - Mi. 28.11.2012 Hotel Best Western Parkhotel Ropeter Maritim ClubHotel Lindner Congress Hotel Ort Göttingen Timmendorfer Strand Düsseldorf-Seestern Seminar-Nr. BR354-6263-84 BR354-8251-84 BR354-6544-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/354 (354 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS354 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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A u f b a u - u n d S p e z i a l -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Tarifwechsel oder Verbandsaustritt des Arbeitgebers Schutz von Arbeitnehmerinteressen durch den Betriebsrat Teilnehmerkreis Das Seminar wendet sich an Betriebsratsmitglieder aus allen Betrieben, in denen ein Tarifwechsel oder Verbandsaustritt des Arbeitgebers bevorsteht oder bereits vollzogen ist. Seminarinhalt Bedeutung von Tarifverträgen für den Betriebsrat > Pflicht zur Überwachung der Einhaltung > Regelungssperre für Betriebsvereinbarungen > Bezugnahme auf Tarifverträge in Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen > Allgemeinverbindliche Tarifverträge Tarifwechsel des Arbeitgebers > Mehrere Tarifverträge in einem Betrieb? > Neue Rechtsprechung des BAG > Nachbindung des Arbeitgebers > Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen Folgen eines Verbandsaustritts des Arbeitgebers > Nachwirkung des Tarifvertrags > Wirkung auf die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats > Änderung bei den Arbeitsbedingungen Mögliche Folgen für die Arbeitnehmer > Längere Arbeitszeiten > Streichung von Vergünstigungen > Lohneinbußen für (neue) Kollegen Erweiterte Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Verbandsaustritt > Verhandeln betrieblicher Entlohnungsgrundsätze > Aushandeln von Lage und Dauer der betrieblichen Arbeitszeit > Handlungsmöglichkeiten bei Neueinstellungen und Änderungskündigungen Auslagerung, Betriebsübergang oder Betriebsübergang mit und ohne Tariferhalt > Rechtliche Situation bei nicht tarifgebundenen Arbeitnehmern > Weitergeltung von Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag kraft Arbeitsvertrag? > Folgen bei fehlender Tarifbindung des neuen Arbeitgebers > Beteiligungsrechte des Betriebsrats in tariflosen Betrieben Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie erfahren, welche Folgen ein Tarifwechsel oder ein Verbandsaustritt des Arbeitgebers auf die Arbeitsverträge und Arbeitsbedingungen der Kolleginnen und Kollegen sowie die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats hat. Sie wissen, inwieweit eine Nachwirkung des Tarifvertrages eine plötzliche Änderung oder Verschlechterung der Arbeitsbedingungen der Kolleginnen und Kollegen verhindert. Sie lernen Handlungsmöglichkeiten kennen, wie der Betriebsrat bei Verbandsaustritt oder Tarifwechsel Arbeitnehmerinteressen so weit als möglich schützen kann. § 37 Abs. 6 BetrVG Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Seminartermine Mi. 19.09. - Fr. Mi. 05.12. - Fr. 21.09.2012 07.12.2012 Hotel Hotel Alpenblick Renaissance Hotel Bochum Ort Ohlstadt b. Garmisch-P. Bochum Seminar-Nr. BR361-1600-84 BR361-2567-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/361 (361 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS361 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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A u f b a u - u n d S p e z i a l -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Betriebsrat und Haustarifvertrag Teilnehmerkreis Das Seminar wendet sich an Betriebsratsmitglieder aus allen Betrieben, für die ein eigener Haustarifvertrag abgeschlossen werden soll oder bereits abgeschlossen ist, da die Überwachung der Einhaltung von Tarifverträgen im Betrieb zu den vorrangigen Pflichtaufgaben des Betriebsrats gehört. Seminarinhalt Verhandlung und Abschluss von Haustarifverträgen > Rechtliche Grundlagen; Haustarifvertrag und Flächentarifvertrag > Die Parteien das Haustarifvertrages > Tarifzuständigkeit der Gewerkschaft > Rolle des Betriebsrats Inhalt von Haustarifverträgen > Normativer und schuldrechtlicher Teil > Grenzen der Gestaltungsfreiheit > Pflichten der Tarifparteien > Betriebliche Umsetzung - Aufgaben des Betriebsrats Auswirkungen von Haustarifverträgen > Vor- und Nachteile aus Sicht von Arbeitnehmern und Arbeitgebern > Verhältnis des Haustarifvertrags zu Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen > Nachwirkung und Fortwirkung von Haustarifverträgen > Abschluss von Haustarifverträgen im Geltungsbereich allgemeinverbindlicher Tarifverträge Beendigung von Haustarifverträgen > Auflösende Bedingung > Zeitablauf; Kündigung > Aufhebungsvertrag Folgen eines Verbandsaustritts des Arbeitgebers > Nachwirkung des Tarifvertrags > Begrenzte Fortdauer der Tarifbindung Haustarif bei Betriebsübergang und Umwandlung Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie erfahren, unter welchen Voraussetzungen und mit welchen möglichen Inhalten ein Haustarifvertrag abgeschlossen werden kann. Sie lernen, welche Rolle der Betriebsrat beim Abschluss eines Haustarifvertrages übernehmen kann und welche Aufgaben der Betriebsrat bei der betrieblichen Umsetzung hat. Sie wissen um die Auswirkungen, die ein Haustarifvertrag auf die Arbeitsverhältnisse und Betriebsvereinbarungen hat. § 37 Abs. 6 BetrVG Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Seminartermine Mi. 10.10. - Fr. 12.10.2012 Hotel Best Western Premier Hotel Regensburg Ort Regensburg-Königswiesen Seminar-Nr. BR396-1623-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/396 (396 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS396 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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A u f b a u - u n d S p e z i a l -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Werkverträge und Fremdarbeitnehmer Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats Teilnehmerkreis Das Seminar wendet sich an Betriebsräte aus allen Betrieben, in denen Aufgaben durch den Einsatz von Leiharbeitnehmern oder die Vergabe von Werkverträgen ausgelagert werden sollen oder bereits ausgelagert sind. Seminarinhalt Einsatz von Werkverträgen/Fremdarbeitnehmern > Werkvertrag zur Auslagerung von Schichten und Abteilungen an Fremdfirmen > "Einkauf" von "Arbeitspaketen" an Betriebsrat und Personalabteilung vorbei? > Produktions-/Dienstleistungsbetrieb oder Büro mit ausgegliedertem Vertrieb? Folgen von Werkverträgen/Einsatz von Leiharbeitern > Unterschiedliche Arbeitszeiten, Entlohnung, Arbeitssicherheit im Betrieb > Unterschiedlicher Kündigungsschutz > Kompetenzverlust des Betriebs? > Abhängigkeit von Fremdfirmen > Steigende Gewährleistungskosten? Informationsbeschaffung des Betriebsrats bei Werkverträgen/Leiharbeit > Informationsanspruch, Einsichtsrecht in Werkverträge > Personalplanung - warum und wie lange werden Aufgaben fremdvergeben? > Informationsbeschaffung durch den Wirtschaftsausschuss > Durchsetzung der Informationsrechte des Betriebsrats Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Werkverträgen/Leiharbeit > Prüfung von Werkverträgen auf verkappte Leiharbeit > Ausschreibung von Arbeitsplätzen auf Verlangen des BR > Regelungen zu den Voraussetzungen, unter denen Arbeitnehmer von Fremdfirmen im Betrieb eingesetzt oder versetzt werden > Vorschläge des BR zur Sicherung und Förderung der Beschäftigung im Betrieb > Öffentlichkeitsarbeit des BR zum Einsatz von Werkverträgen/Leiharbeitern im Betrieb Sicherung von Stamm-Arbeitsplätzen trotz Werkvertrag/Leiharbeit > Alternativvorschläge des Betriebsrats statt Auslagerung > Neue Arbeitsorganisation und verbesserte Arbeitsabläufe > Flexible Arbeitszeiten > Qualifizierung der Stammbelegschaft Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie lernen, inwieweit der Betriebsrat auch bei Vergabe von Werkverträgen und dem Einsatz von Fremdpersonal vom Arbeitgeber zu beteiligen ist. Darauf aufbauend erfahren Sie, welche Handlungsmöglichkeiten dem Betriebsrat zur Verfügung stehen, einem schleichenden Austausch der Stammbelegschaft gegen Fremdarbeitnehmer zu schlechteren Arbeitszeiten, Arbeitssicherheitsstandards, geringerer Entlohnung und vermindertem Kündigungsschutz so weit als möglich entgegenzutreten. Gleichzeitig werden Flexibilisierungsspielräume aufgezeigt, die Betriebsrat und Arbeitgeber nutzen können, um im europäischen und globalisierten Wettbewerb als Betrieb auch künftig bestehen zu können. § 37 Abs. 6 BetrVG Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Seminartermine Mi. 10.10. - Fr. 12.10.2012 Hotel Dorint Parkhotel Mönchengladbach Ort Mönchengladbach Seminar-Nr. BR232-1603-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/232 (232 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS232 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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A u f b a u - u n d S p e z i a l -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Die soziale Mitbestimmung nach § 87 BetrVG in der täglichen Praxis Teilnehmerkreis § 87 BetrVG ist das zentrale Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats. Jedes Betriebsratsmitglied muss daher Inhalt und Reichweite der sozialen Mitbestimmung genau kennen. Seminarinhalt Die Mitbestimmung des Betriebsrats und Tarifverträge > Das "Spannungsverhältnis" zu § 77 Abs. 3 BetrVG > Zwingende Regelungen > Öffnungsklauseln in Tarifverträgen > Regelungsspielräume im Betrieb Die zwingenden Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach § 87 BetrVG > Arbeitszeitmodelle, Einteilung der Arbeitszeit, Pausen > Überstunden und Kurzarbeit > Urlaubsgrundsätze, Urlaubsplanung > Entlohnungsmodelle, Akkordlohn, Prämien, Leistungszulagen > Ordnung im Betrieb und Verhalten der Arbeitnehmer; Arbeitskleidung > Technische Einrichtungen zur Kontrolle der ArbeitnehmerInnen > Sozialeinrichtungen des Betriebs > Weitere Gegenstände der sozialen Mitbestimmung Formen der Mitbestimmung > Initiativrecht des Betriebsrats > Betriebsvereinbarungen > Regelungsabreden Durchsetzung von mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen > Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats > Rechtsprechung zu aktuellen Themen des § 87 BetrVG > Einigung oder Einigungsstelle > Rechtsfolgen von Maßnahmen ohne Beteiligung des BR > Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht Verhandlungstipps für den Betriebsrat Ihr Nutzen als Betriebsrat Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in den Angelegenheiten des § 87 Abs. 1 BetrVG mitzubestimmen. In diesem Seminar zeigen wir Ihnen, wie Sie aus dem Vollen schöpfen können. § 87 BetrVG gilt als das "Herz" der Betriebsverfassung. Gleichzeitig sind die Maßnahmen, die § 87 Abs. 1 BetrVG enthält, ohne die Mitbestimmung des Betriebsrats nicht durchführbar. In diesem Seminar gehen Sie in die Tiefen der sozialen Mitbestimmung. § 37 Abs. 6 BetrVG Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für alle Betriebsratsmitglieder, die noch kein entsprechendes Seminar zu diesem Thema besucht haben, gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Hinweis: Viele Beispiele aus der täglichen Praxis und reger Informationsaustausch unter den Teilnehmern. Seminartermine Mo. 11.06. - Do. 14.06.2012 Di. 11.12. - Fr. 14.12.2012 Hotel Maritim Hotel Magdeburg Holiday Inn Ort Magdeburg München-Unterhaching Seminar-Nr. BR172-4123-84 BR172-5464-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/172 (172 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS172 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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A u f b a u - u n d S p e z i a l -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Elternzeit, Mutterschutz, Pflegezeit Wichtige Arbeitnehmerschutzrechte in der Praxis Teilnehmerkreis Das Seminar wendet sich an alle Betriebsratsmitglieder aus allen Betrieben, in denen ArbeitnehmerInnen von ihren gesetzlichen Ansprüchen auf Mutterschutz, Elternzeit oder Pflegezeit Gebrauch machen oder Gebrauch machen wollen. Seminarinhalt Regelungen zur Elternzeit > Anspruchsberechtigte; Anmeldezeitpunkt > Teilzeitarbeit während der Elternzeit > Verlängerung und vorzeitige Beendigung der Elternzeit > Kündigungsschutz während der Elternzeit > Elternzeit und Urlaub bzw. Sonderzahlungen Bestimmungen zum Mutterschutz > Beschäftigungsverbote und besondere Schutzfristen > Urlaubsanspruch und Sonderzahlungen > Kündigungsschutz für Schwangere und Mütter > Vergütung bei Arbeitsausfällen infolge Mutterschutz Freistellung von Arbeitnehmern nach dem Pflegezeitgesetz > Kurzzeit- und Langzeitpflege > Voraussetzungen für teilweise oder vollständige Freistellung > Beginn und Ende des Sonderkündigungsschutzes > Kranken- und Rentenversicherung während der Pflegezeit Neues Familienpflegezeitgesetz > Neuregelungen für Arbeitnehmer > Vereinbarung über die Inanspruchnahme von Familienpflegezeit > Arbeitsrechtliche Regelungen durch das Familienpflegezeitgesetz > Beteiligungsrechte des Betriebsrats beim Familienpflegezeitgesetz Wiedereinstieg ins Berufsleben > Arbeitsplatzgarantie? > Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Auszeiten im Betrieb > Gesetzliche und betriebliche Regelungen für die Zeit nach Eltern- oder Pflegezeit Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie lernen, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang sich Kolleginnen und Kollegen für die Kindererziehung oder die Pflege von Angehörigen von der Arbeit im Betrieb freistellen lassen können. Mit Hilfe der im Seminar vermittelten Kenntnisse können Sie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sach- und fachgerecht in Angelegenheiten der Elternzeit und der Pflegezeit beraten sowie zu einem gelungenen Wiedereinstieg in das Berufsleben beitragen. § 37 Abs. 6 BetrVG Ihre Referenten Für diesen Personenkreis vermittelt das Seminar Kenntnisse, die gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sein können. Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Seminartermine Mi. 22.08. - Fr. 24.08.2012 Mo. 05.11. - Mi. 07.11.2012 Hotel Best Western Parkhotel Ropeter NH Hotel Berlin Alexanderplatz Ort Göttingen Berlin-Friedrichshain Seminar-Nr. BR118-2522-84 BR118-1627-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/118 (118 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter /www.waf-seminar.de/QS118 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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A u f b a u - u n d S p e z i a l -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Teamentwicklung in Ihrem Betriebsratsgremium Inhouse op Worksh Teilnehmerkreis Ihr gesamtes Betriebsratsgremium steht vor der Herausforderung, sich als Team zu formieren. Es gilt herauszufinden, wer welche Aufgabe gut erfüllen kann, richtige Strategien zu wählen und Prioritäten zu setzen. Die Erfahrung der "alten Hasen" soll den Neuen vermittelt und das Know-how der "Neuen" eingebunden werden. Seminarinhalt Ziele und Strategien des Betriebsrats > Entwickeln von gemeinsamen Zielen für die BR-Arbeit > Was ist der Auftrag? > Ableiten von Strategien und konkreten Handlungsplänen aus der Zieldefinition > Qualifizierungsbedarf des Betriebsrats > Selbstverständnis des Betriebsrats Teambildung des Betriebsrats > Wo wir schon ganz gut zusammenarbeiten > Was uns im Moment am meisten zu schaffen macht > Übung zur Teambildung und Feedback-Kultur > Bewusstmachen und Erarbeiten des Team-Regelkreises > Erarbeiten gemeinsamer Werte > Erarbeiten konkreter, messbarer und verbindlicher Spielregeln > Zielsetzung im Betriebsratsteam Informations- und Besprechungskultur im Betriebsrat > Erarbeiten des Rahmens > Einbinden von bisherigen Erfahrungen > Steigerung der gegenseitigen Wertschätzung durch offene Kommunikation Effiziente Arbeitsorganisation im Betriebsrat > Potenzialorientierte Aufgaben- und Kompetenzverteilung > Optimierung der Prozesse und Abläufe im Team > Effizienter Umgang mit Routinearbeiten > Sinnvolles Delegieren von Aufgaben > Klare Entscheidungsstrukturen Teamqualität > Wie und woran wir unseren Erfolg messen können > Wie und woran andere uns messen Erarbeiten eines gemeinsamen, verbindlichen Aktionsplans > Was ist konkret zu tun? > Wie können wir uns gegenseitig zukünftig unterstützen? > Integration des Gelernten in den Arbeitsalltag des Betriebsrats Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie erhalten Hilfestellung bei der Festlegung klarer Strategien für die BR-Arbeit und dem Aufbau zeitgemäßer, leistungsfähiger Arbeitsstrukturen in Ihrem Betriebsrat. Darüber hinaus werden Wege für die Bestimmung und Durchsetzung verbindlicher Spielregeln für alle Beteiligten erarbeitet sowie Möglichkeiten aufgezeigt, ein intensiveres "Wir-Gefühl" und eine "gemeinsame Sprache und Kultur" in Ihrem Betriebsratsgremium zu fördern. Mit effizienter Aufgabenverteilung und klaren Entscheidungsstrukturen tragen Sie zu besserem Klima und stärkerer Identifikation der BR-Mitglieder mit ihrer Funktion und ihren Aufgaben bei. § 37 Abs. 6 BetrVG Die Verbesserung der bestehenden Organisation der Betriebsratsarbeit kann Ziel eines Seminars sein. Das Arbeitsgericht Wiesbaden (AuR 2000, 37) hat eine Schulung zum Thema "Effektive Gremienarbeit im Betriebsrat" als erforderlich für die Betriebsratsarbeit anerkannt. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Rhetorik- und Kommunikationstrainer sowie TeamCoaches ein. Wichtig für jedes Gremium In diesem Seminar erwerben Sie Kenntnisse, die in Ihrem Gremium einen wichtigen Impuls für die Teamentwicklung geben. Deshalb bieten wir dieses Seminar ausschließlich als Inhouse-Schulung an. Informationen zu unseren firmeninternen Seminaren erhalten Sie unter Telefon 08157 4000, auf Seite 277 und unter www.waf-seminar.de/inhouse. Wichtig: Wenn die Teamarbeit durch bestehende Konflikte innerhalb des Betriebsrats erschwert ist, empfehlen wir zuvor die Teilnahme am Seminar "Konfliktmanagement Teil I" (Seite 170). QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS288 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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A u f b a u - u n d S p e z i a l -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Telearbeit Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einführung und Ausgestaltung Teilnehmerkreis Die rasante Verbreitung und Verbesserung der Telekommunikation beeinflusst auch erheblich die Gestaltung der Arbeitsplätze. In beachtlichem Ausmaß entstehen Arbeitsplätze außerhalb des Betriebes - sogenannte Telearbeitsplätze. Sei es zu Hause, als mobile Telearbeit unterwegs oder beim Kunden. Das Seminar wendet sich an Betriebsratsmitglieder, in deren Betrieben Telearbeit eingeführt werden soll oder bereits eingeführt ist und die KollegInnen unterstützen, die in der Telearbeit tätig sein wollen. Seminarinhalt Beschäftigungsformen in Telearbeit > Telearbeit zu Hause > Mobile Telearbeit z.B. beim Außendienst > Telearbeit vor Ort beim Kunden oder Lieferanten > Vor- und Nachteile der jeweiligen Telearbeitsformen Einrichtung eines Telearbeitsplatzes > Durch Änderungskündigung? > Durch Versetzung? > Anspruch auf Telearbeit? > Rückkehr zu einem betrieblichen Arbeitsplatz? Datenschutz bei Telearbeit > Datenschutzrechtliche Verantwortung von Arbeitgeber und Telearbeitnehmer > Netzzugangskontrolle, Datensicherung > Schutzbestimmungen zur Datenverarbeitung, Datenhaltung und Informationssicherheit Arbeitsrechtliche Fragen zur Telearbeit > Gestaltung des Telearbeitsvertrags > Mitbestimmung des BR bei Beginn und Rückkehr in den Betrieb > Kosten für Büro, Miete, Reinigung, Strom > Haftungsfragen, Versicherung des Arbeitnehmers > Zugangsrechte für Arbeitgeber, Betriebsrat, Gewerbeaufsicht Gestaltung der Arbeitszeit > Arbeitsvertrag und Betriebsvereinbarung > Erfassung der Arbeitszeit > Schutz vor Überarbeitung; Sonn- und Feiertagsarbeit Planung und Einführung der Telearbeit - Mitbestimmung des BR > Beratungs- und Unterrichtungsrechte > Mitbestimmung bei Versetzung in Telearbeit zu Hause > Ausschreibung von Telearbeitsplätzen; Auswahlrichtlinien > Interessenausgleich und Sozialplan bei Einführung von Telearbeit Durchführung von Telearbeit - Handlungsmöglichkeiten des BR > Mitbestimmung über Beginn und Ende der Telearbeit; Mitbestimmung bei Arbeitszeiten > Mitbestimmung beim Arbeits- und Gesundheitsschutz > Beteiligungsrechte bei Versetzungen und Kündigungen > Mitbestimmung bei technischer Ausstattung/ Überwachung Betriebsvereinbarung "Telearbeit" - Eckpunkte Ort Freiburg Hamburg-Bergedorf Seminar-Nr. BR101-7694-84 BR101-7824-84 Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie erhalten einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten der Vertragsgestaltung und die Rechte der Beschäftigten bei Telearbeit. Sie lernen die Mitbestimmung und Einflussmöglichkeiten des Betriebsrats bei Auslagerung von Arbeitsplätzen in Telearbeitsplätze kennen. So sind Sie in der Lage, Ihre Beteiligungsrechte bei technischer Ausstattung der Telearbeitsplätze, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitszeit sowie bei Versetzung und Kündigung von TelearbeitnehmerInnen fachkundig auszuüben. § 37 Abs. 6 BetrVG Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Seminartermine Mi. 25.04. - Fr. Mi. 07.11. - Fr. 27.04.2012 09.11.2012 Hotel Mercure Panorama Ramada Hotel Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/101 (101 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS101 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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A u f b a u - u n d S p e z i a l -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Das Arbeitszeugnis Sicherung von Arbeitnehmerrechten Teilnehmerkreis Das Seminar wendet sich an Betriebsratsmitglieder aus allen Betrieben. Angesprochen sind insbesondere Betriebsratsmitglieder, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beim Arbeitgeberwechsel, aber auch beim Arbeitsplatzwechsel innerhalb des Betriebs bzw. Unternehmens unterstützen wollen. Seminarinhalt Recht des Arbeitnehmers auf ein Arbeitszeugnis > Zeitpunkt der Zeugniserteilung > Verwirkung und Verjährung des Anspruchs auf ein Zeugnis > Anspruch auf ein neues Arbeitszeugnis > Streit um die Zeugniserteilung Gestaltung von Arbeitszeugnissen > Einfaches und qualifiziertes Arbeitszeugnis > Zwischenzeugnis > Äußere Form des Arbeitszeugnisses; Unterschrift > Anforderungen an den Inhalt Zeugnissprache analysieren und verstehen > Feinheiten der Zeugnissprache erkennen und beurteilen > Formulierungen, die nützen, Formulierungen, die schaden können > Wichtige Zeugniscodes > Praktische Fallbeispiele Möglichkeiten des Arbeitnehmers zum Arbeitszeugnis > Rechtsschutz bei fehlerhaftem Zeugnis > Anspruch auf Berichtigung oder Erteilung eines Zeugnisses > Haftungsrisiken des Arbeitgebers > Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers Einflussmöglichkeiten des Betriebsrats > Im Rahmen von Arbeitnehmerbeschwerden > Bei Einführung, Änderung von Beurteilungsgrundsätzen Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie lernen die Einflussmöglichkeiten und Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der Erteilung von Arbeitszeugnissen kennen, erfahren, was in keinem Arbeitszeugnis fehlen darf und was inhaltlich nicht zulässig ist. Die im Seminar vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten helfen Ihnen zu beurteilen, wann ein Arbeitszeugnis berichtigt werden muss und wann nicht. Sie erfahren, wie Sie Kollegen bei Beschwerden und der Durchsetzung von Berichtigungsansprüchen beim Arbeitszeugnis unterstützen können. § 37 Abs. 6 BetrVG Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. elles Topaktu inar Tagessem Seminartermine Di. 27.11.2012 Hotel NH Köln Mediapark Ort Köln Seminar-Nr. BR369-8064-84 Seminarbeginn um 9.00 Uhr, Seminarende um 17.00 Uhr. Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/369 (369 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS369 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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A u f b a u - u n d S p e z i a l -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Vielfalt der Belegschaft Mitarbeiterinnen und ausländische ArbeitnehmerInnen Teilnehmerkreis Das Seminar wendet sich an alle Betriebsratsmitglieder in allen Betrieben, die sich besonders für die Belange von Frauen und ausländischen Arbeitnehmern im Betrieb einsetzen. Seminarinhalt Entwicklung am Wirtschaftsstandort Deutschland > Veränderung der Altersstruktur; Globalisierung > Auswirkungen auf Betriebe, Arbeitnehmer und Betriebsrat > Konsequenzen, Handlungsfelder für Betriebsrat und Betrieb Wertschätzung der Vielfalt der MitarbeiterInnen > Diversity Management in der modernen Personalpolitik > Hilfe zur Umsetzung im Betrieb: AGG Arbeitsrechtliche Aspekte > Bewerbung und Stellenausschreibung > Arbeitsverträge; Arbeitsbedingungen > Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit > Schwangerschaft und Mutterschutz > Kündigung; Sozialpläne Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats > Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte bei Einstellung, Versetzung, Kündigung > Umsetzung von Maßnahmen der Gesundheitsförderung Beteiligung des Betriebsrats bei der Personalentwicklung > Entwicklung und Beteiligung der Personalplanung > Entwicklung und Beteiligung bei Ein- und Umgruppierung > Beteiligungsrechte bei betrieblicher Aus- und Weiterbildung > Realisierung des Gleichheitsgrundsatzes im Betrieb Betriebliche Konzepte für eine moderne Arbeitsorganisation und Chancengleichheit > Arbeitszeitmodelle > Arbeitskreis Gesundheit > Integrationsmodelle für ausländische Mitarbeiter > Frauenquote > Mentoring und Coaching Ihr Nutzen als Betriebsrat Aufbauend auf der Wertschätzung der Vielfalt der MitarbeiterInnen, lernen Sie im Seminar praktische Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats kennen, die Gleichstellung von Frauen sowie die Integration ausländischer Arbeitnehmer im Betrieb zu fördern. Sie erfahren, wie der Betriebsrat zu diesem Zweck seine Beteiligungsrechte bei der Personalentwicklung nutzen kann. Sie lernen betriebliche Konzepte kennen für eine moderne Arbeitsorganisation und die Chancengleichheit von Frauen und ausländischen Arbeitnehmern im Betrieb. Damit leistet der Betriebsrat in Zeiten des demografischen Wandels einen wichtigen Beitrag, damit der Betrieb auch in Zukunft seinen Bedarf an Mitarbeitern sicherstellen kann. § 37 Abs. 6 BetrVG Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Seminartermine Di. Di. 24.04. - Fr. 18.12. - Fr. 27.04.2012 21.12.2012 Hotel Dorint Parkhotel NH Hotel Berlin Alexanderplatz Ort Mönchengladbach Berlin-Friedrichshain Seminar-Nr. BR216-8207-84 BR216-8208-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/216 (216 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS216 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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A u f b a u - u n d S p e z i a l -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Rechtsanwendung für Betriebsräte Teilnehmerkreis Das Seminar wendet sich an alle Betriebsratsmitglieder in allen Betrieben, denn die sichere Rechtsanwendung von Gesetzen, Kommentaren, Rechtsprechung und Fachinformationen ist die Voraussetzung für die erfolgreiche Aufgabenerfüllung als Betriebsrat. Seminarinhalt Umgang mit Arbeitsgesetzen > Finden der Rechtsgrundlagen - wo steht was? > Paragraphen verstehen und zitieren > Anwendung abstrakter Gesetze auf den konkreten Einzelfall > Wenn sich im Gesetz keine Lösung findet? Hilfen durch Kommentare und Rechtsprechung > Kommentare zum Arbeitsrecht und ihr Aufbau > Bei welcher Fragestellung hilft ein Kommentar? > Zu welchem Problem gibt es schon Urteile? > Gerichtsentscheidungen kennen und verstehen > Leitsätze von Urteilen gezielt nutzen Umsetzung der Arbeit mit Gesetz und Kommentar in praktische Betriebsratstätigkeit > Erstellen wirksamer und rechtlich abgesicherter Argumente und Positionen > Verwendung von Formularbüchern und Software für Betriebsräte > Entwickeln der eigenen Verhandlungstaktik aus der ermittelten Rechtsposition > Zugang zu juristischen Datenbanken > Alternative Informationsquellen im Internet - Nutzen und Gefahren Praktische Übungen zur Rechtsanwendung im Arbeitsrecht > Zustimmungsverweigerungen bei personellen Einzelmaßnahmen > Einleitung von Beschlussverfahren > Berechnung von Fristen > Schreiben von Widersprüchen und Stellungnahmen des Betriebsrats Lösung von Praxisfällen mit Hilfe von Kommentaren > Wirksame Beschlussfassung des Betriebsrats > Freistellung für Betriebsratstätigkeit > Was ist geheim? > Liegt eine Versetzung vor? Ihr Nutzen als Betriebsrat Im Seminar lernen Sie, wie praktische Rechtsanwendung im Arbeitsrecht funktioniert. Anhand von Beispielen aus der praktischen Betriebsratstätigkeit üben Sie, wie man den richtigen Paragraphen findet. Sie erfahren, bei welcher Fragestellung ein Kommentar weiterhilft und in welchem Gesetz etwas zu einem bestimmten Thema steht. Sie lernen das Internet und Entscheidungen von Arbeitsgerichten als Informationsquelle für die eigene Betriebsratstätigkeit zu nutzen. § 37 Abs. 6 BetrVG Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Jeder Seminarteilnehmer erhält kostenlos den Fitting, Handkommentar zum Betriebsverfassungsgesetz, im Wert von 72,-EUR. Seminartermine Di. Di. 29.05. - Fr. 20.11. - Fr. 01.06.2012 23.11.2012 Hotel Seminaris Hotel Bad Boll Hotel Zugbrücke Grenzau Ort Bad Boll Grenzhausen/Koblenz Seminar-Nr. BR198-2441-84 BR198-2442-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/198 (198 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS198 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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A u f b a u - u n d S p e z i a l -S e m i n a r e f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Betriebsrat im Krankenhaus und in anderen medizinischen Einrichtungen Einführungsseminar Teilnehmerkreis Alle Betriebsratsmitglieder aus Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen, die an einer Einführungsschulung in das Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht teilnehmen möchten, unter Beachtung der Sonderregelungen in Krankenhausstrukturen aufgrund der stetigen Änderungen im Gesundheitssystem. Seminarinhalt Politische und rechtliche Rahmenbedingungen > Aktuelle Gesundheitspolitik - Auswirkungen auf die stationäre Versorgung > Rechtsgrundlagen stationärer Versorgung > Grundlagen der Krankenhausfinanzierung > Verwaltung, ärztlicher Dienst, Pflegedienst Betriebsverfassungsrecht im Krankenhaus - Einführung > Aufbau des Betriebsverfassungsrechts > Rechtsstellung der Betriebsratsmitglieder > Der Betriebsrat - Organisation und Geschäftsabläufe Beteiligungsrechte des Betriebsrats im Krankenhausbereich > Mitbestimmungsrechte in personellen Angelegenheiten > Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten > Spezielle Arbeitszeitmodelle im Krankenhausbereich > Betriebsvereinbarung Arbeitszeit; Betriebsvereinbarung Vergütung Arbeitsrecht im Krankenhaus - Einführung > Rechtsgrundlagen, Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag > Begründung des Arbeitsverhältnisses > Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber > Teilzeit- und Befristungsrecht > Beendigung des Arbeitsverhältnisses Wichtige Arbeitsbestimmungen im Krankenhausbereich > Arbeitnehmerüberlassung; Gestellungsverträge > Haftung des Arbeitnehmers > Eingruppierung Ärzte, nicht medizinisches Personal > Arbeitszeitvorschriften; Arbeitsschutz Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie erhalten einen Überblick über die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Arbeit in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen. Sie lernen Grundlagen des Arbeitsrechts und die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats speziell im Hinblick auf die spezifischen Organisationsstrukturen von medizinischen Einrichtungen kennen. Sie erhalten Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch mit Betriebsräten der gleichen Branche und können so gemeinsam unter fachkundiger Leitung Lösungsansätze für häufig ähnliche Probleme entwickeln. § 37 Abs. 6 BetrVG Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Seminartermine Di. 26.06. - Fr. 29.06.2012 Mo. 15.10. - Do. 18.10.2012 Hotel Hotel Zugbrücke Grenzau Hotel Schillingshof Ort Grenzhausen/Koblenz Bad Kohlgrub Seminar-Nr. BR290-6493-84 BR290-5089-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/290 (290 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS290 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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Aktuell. P ersönlich. Praxisnah! Die neuen W.A.F. APPs für iPhone, iPad und Android* in . F. S e m .A APP W G ra t i s - D o w n oder im Andrload im iTune s Store o i d M a r ke t s ic h e r n ! Ihr flexibler Seminar-Planer Überall den Überblick mit Ihrem digitalen Katalog für die Jackentasche: > aktuelle Seminar-Termine sofort zur Hand > alles Wichtige zu den Referenten, Seminarleitern und Seminar-Hotels > Ihr Wunschseminar jederzeit mobil reservieren und buchen QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zur Seminar App im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QA2 rum BR Fo APP Kostenloses Diskussionsforum für Betriebsräte als APP Hier erhalten Sie innerhalb kürzester Zeit Antworten rund um Ihre BR-Arbeit. > anonym, kostenlos und ohne Anmeldung > Erfahrungsaustausch in Echtzeit  > alle Beiträge zeitgleich im Internet unter www.br-forum.de  QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zur App BR Forum im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QA1 *Kompatibel mit iPhone, iPod touch, iPad und Android. Erfordert iOS 3.2 oder höher.

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J u g e n d - u n d A u s z u b i l d e n d e n ve r t r e t u n g Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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J u g e n d - u n d A u s z u b i l d e n d e n ve r t r e t u n g Jugend- und Auszubildendenvertretung INHALT JAV Teil I JAV Teil II JAV Teil III JAV-Vorsitzende Wieder gewählte JAV-Mitglieder Rhetorik für die JAV Jugend- und Auszubildendenvertretung - Wahl 132 133 134 135 136 137 138 Als JAV-Mitglied haben Sie sicher viele Ideen und möchten für die Jugendlichen und Auszubildenden in Ihrem Betrieb zahlreiche Dinge verändern und verbessern. Dabei unterstützen wir Sie mit unseren speziellen JAV-Seminaren!

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J u g e n d - u n d A u s z u b i l d e n d e n ve r t r e t u n g Jugend- und Auszubildendenvertretung Teil I Rechte und Aufgaben der JAV Teilnehmerkreis Dieses Seminar wendet sich an alle Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung, die keine oder nur geringe Kenntnisse der betriebsverfassungsrechtlichen Bestimmungen haben oder diese vertiefen wollen. Es richtet sich auch an Betriebsratsmitglieder, insbesondere Betriebsratsvorsitzende und ihre Stellvertreter, die mit der JAV eng zusammenarbeiten. Seminarinhalt Jugend- und Auszubildendenvertretung, Rechte und Pflichten > Die Geschäftsabläufe der JAV > Allgemeine Aufgaben der JAV > Einberufung und richtiger Zeitpunkt der Jugend- und Auszubildendenversammlung JAV und Betriebsrat > Informationsanspruch der JAV; Sprechstunden > Teilnahme an BR-Sitzungen; JAV-Sitzungen Rechtsstellung der Mitglieder der JAV > Überblick über die Rechtsstellung der Mitglieder der JAV nach dem BetrVG > Ihre Rechte als Mitglied der JAV und der Kündigungsschutz > So beurteilen Sie die Arbeitsfreistellung, Kosten- und Vergütungspflicht für JAV-Mitglieder Schulungsanspruch der JAV > Erforderlichkeit; Themen So arbeiten Jugendliche und Erwachsene im Betrieb zusammen > Generationskonflikte; Besonderheiten > Kritische Punkte der Zusammenarbeit Gestaltungsfaktoren im Arbeitsverhältnis > Weisungsrecht des Arbeitgebers > Tarifvertrag, Gesetze, Betriebsvereinbarungen > Arbeitsvertrag, Ausbildungsvertrag Inhalte der gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz jugendlicher ArbeitnehmerInnen > Berufsbildungsgesetz, Betriebsverfassungsgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz In unserem Spezial-Seminar informieren wir Sie ausführlich zu diesem Thema, damit Sie wissen, wie sich die Aufgaben von JAV und Betriebsrat ergänzen. Jugend- und Auszubildendenvertreter und Betriebsrat arbeiten eng zusammen. Dies ist die eindeutige Absicht des Gesetzgebers. Sie erfahren die wichtigsten Schnittstellen und den praxisorientierten Umgang. Sie lernen, wie und wo Sie mitwirken und mitbestimmen können. Ihr Nutzen als Mitglied der JAV § 37 Abs. 6 BetrVG Über die Erforderlichkeit der Schulung der JAV entscheidet auf Antrag der JAV der Betriebsrat nach § 37 Abs. 6 BetrVG, der nach § 65 Abs. 1 BetrVG auch auf die JAV Anwendung findet. Bei dieser Abstimmung haben die Mitglieder der JAV volles Stimmrecht. Die Kosten des Seminars trägt nach § 65 Abs. 1 und § 40 BetrVG der Arbeitgeber. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Qualität In den letzten Jahren haben 685 Teilnehmer dieses Seminar besucht. 98,2 % davon würden dieses Seminar anderen Betriebsräten weiterempfehlen. Zudem haben diese Teilnehmer das Seminar im Durchschnitt mit einer Schulnote von 1,19 bewertet. Gratis USB-Stick (8 GB) für alle Teilnehmer von "Jugend- und Auszubildendenvertretung Teil I" Alle Vorteile in einer Hand: Unterstützende Vorlagen zu wichtigen Themen, wie z.B. QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS204 Ausbildungsvertrag Jugendarbeitsschutzgesetz Kündigung Seminartermine Seminar-Nr. BR204-3857-84 BR204-3866-84 BR204-4087-84 BR204-4524-84 BR204-4678-84 BR204-4772-84 Seminartermine Seminar-Nr. BR204-4971-84 BR204-5143-84 BR204-5305-84 BR204-5510-84 BR204-5615-84 BR204-5813-84 02.05. - 04.05.2012 Trier 07.05. - 09.05.2012 Ohlstadt b. Garmisch-P. 04.06. - 06.06.2012 Künzell/Fulda 02.07. - 04.07.2012 Berlin-Friedrichshain 30.07. - 01.08.2012 Hannover-Lahe 27.08. - 29.08.2012 Köln 24.09. - 26.09.2012 Berlin-Friedrichshain 22.10. - 24.10.2012 Sonthofen im Allgäu 19.11. - 21.11.2012 Bochum 19.12. - 21.12.2012 Berlin-Spandau 16.01. - 18.01.2013 Hamburg-Altona 13.02. - 15.02.2013 Düsseldorf-Seestern Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/204 (204 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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J u g e n d - u n d A u s z u b i l d e n d e n ve r t r e t u n g Jugend- und Auszubildendenvertretung Teil II Rund um das Berufsausbildungsverhältnis Teilnehmerkreis Die Interessen und Belange der Auszubildenden im Betrieb und der jugendlichen Arbeitnehmer werden nach dem Auftrag des Gesetzgebers von der Jugend- und Auszubildendenvertretung wahrgenommen. Im Mittelpunkt der Aufgaben steht dabei das Berufsausbildungsverhältnis. Das Seminar wendet sich daher an alle Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung, die Kenntnisse zur Berufsausbildung erwerben, erweitern und vertiefen wollen. Es ist auch geeignet für Betriebsräte, die eng mit der JAV zusammenarbeiten. Seminarinhalt Begründung von Berufsausbildungsverhältnissen > Beteiligung von JAV und Betriebsrat von der Bewerbung bis zur Einstellung > Einstellungstests > Inhalt und Form des Berufsausbildungsvertrags > Verkürzung und Verlängerung der Ausbildungsdauer > Rechtswidrige Regelungen im Ausbildungsvertrag > Rechte und Pflichten des Auszubildenden Verbesserung der Ausbildung im Betrieb - Initiativrecht der JAV > Gestaltung des Ausbildungsplans > Verbesserungsvorschläge zu Ausbildungsmethoden > Arbeitszeiten > Urlaubsregelungen > Qualifizierung der Ausbilder > Vorschläge zur Verbesserung der Ausbildungsmittel > Einsatz der JAV zur Übernahme von Auszubildenden Beendigung von Berufsausbildungs- und Arbeitsverhältnissen > Befristung > Kündigung während der Probezeit > Kündigung nach der Probezeit > Formulierungen im Berufsausbildungs- und Arbeitszeugnis > Regelung von Streitigkeiten aus dem Berufsausbildungsbzw. Arbeitsverhältnis Kündigungsschutz für Mitglieder der JAV > Weiterbeschäftigung - Anspruch nach § 78a BetrVG > Rechtslage für Ersatzmitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung Ihr Nutzen als Mitglied der JAV Sie erhalten praktische Hinweise, wie Sie als Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung durch Initiativen und Anregungen zu einer Verbesserung der Ausbildung im Betrieb beitragen können. Sie erlernen die arbeitsrechtlichen Grundlagen für die Begründung und die Beendigung von Berufsausbildungsverhältnissen und können so Ihre Aufgaben als JAV nach dem Betriebsverfassungsgesetz sachgerecht wahrnehmen. § 37 Abs. 6 BetrVG Über die Erforderlichkeit der Schulung der JAV entscheidet auf Antrag der JAV der Betriebsrat nach § 37 Abs. 6 BetrVG, der nach § 65 Abs. 1 BetrVG auch auf die JAV Anwendung findet. Bei dieser Abstimmung haben die Mitglieder der JAV volles Stimmrecht. Die Kosten des Seminars trägt nach § 65 Abs. 1 und § 40 BetrVG der Arbeitgeber. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Qualität In den letzten Jahren haben 253 Teilnehmer dieses Seminar besucht. 98,3 % davon würden dieses Seminar anderen Betriebsräten weiterempfehlen. Zudem haben diese Teilnehmer das Seminar im Durchschnitt mit einer Schulnote von 1,27 bewertet. Seminartermine Mo. 04.06. - Do. 07.06.2012 Di. Di. 04.09. - Fr. 04.12. - Fr. 07.09.2012 07.12.2012 Hotel Ramada Residenzschloss Sauerland Stern Hotel Ramada Hotel Dresden Ort Bayreuth Willingen/Sauerland Dresden Seminar-Nr. BR344-4104-84 BR344-4844-84 BR344-5402-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/344 (344 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS344 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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J u g e n d - u n d A u s z u b i l d e n d e n ve r t r e t u n g Jugend- und Auszubildendenvertretung Teil III Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht für die JAV Teilnehmerkreis Dieses Seminar wendet sich an alle Mitglieder der Jugendund Auszubildendenvertretung. Hinweis: Grundkenntnisse über die Aufgaben der Jugend- und Auszubildendenvertretung, wie sie im Seminar "Jugend- und Auszubildendenvertretung Teil I" vermittelt werden, sind für die Teilnahme am Seminar empfehlenswert. Seminarinhalt Zusammenhang von Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht > Betriebsverfassungsgesetz, das Recht der Belegschaft > Abgrenzung zum Individual-Arbeitsrecht des einzelnen Arbeitnehmers > Umgang mit Gesetzen und Kommentaren Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts > Geschichte der Betriebsverfassung > Organe der Betriebsverfassung und deren Rechtsstellung > Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Einstellung, Versetzung, Kündigung > Mitwirkung in Fragen der Berufsbildung > Mitbestimmung und Beteiligung in sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten > Instrumente zur Regelung von Konflikten Grundzüge des Arbeitsrechts > Arbeitsvertragsrecht, Normenhierarchie > Verhältnis Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung > Weisungsrecht des Arbeitgebers > Wichtige Schutzbestimmungen für ArbeitnehmerInnen Überblick zum Kündigungsschutzrecht > Kündigungsarten, Kündigungsfristen, Formvorschriften > Kündigungsschutzvorschriften > Verfahren vor dem Arbeitsgericht Ihr Nutzen als Mitglied der JAV Sie lernen wesentliche Grundlagen des Betriebsverfassungsund des Arbeitsrechts kennen, die für Ihre Arbeit in der JAV wichtig sind. Mit Hilfe dieser rechtlichen Grundkenntnisse können Sie beim Betriebsrat besser mitreden und so die Interessen der Jugendlichen und Auszubildenden im Betrieb erfolgreich vertreten. Durch die im Seminar vermittelten Kenntnisse können Sie Ihren Überwachungsauftrag als JAV nach dem BetrVG wirksam erfüllen. § 37 Abs. 6 BetrVG Über die Erforderlichkeit der Schulung der JAV entscheidet auf Antrag der JAV der Betriebsrat nach § 37 Abs. 6 BetrVG, der nach § 65 Abs. 1 BetrVG auch auf die JAV Anwendung findet. Bei dieser Abstimmung haben die Mitglieder der JAV volles Stimmrecht. Die Kosten des Seminars trägt nach § 65 Abs. 1 und § 40 BetrVG der Arbeitgeber. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Seminartermine Di. Di. 11.09. - Fr. 15.01. - Fr. 14.09.2012 18.01.2013 Hotel NH Hotel Hamburg-Horn Bäder-Park-Hotel Ort Hamburg-Horn Künzell/Fulda Seminar-Nr. BR201-4894-84 BR201-6529-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/201 (201 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS201 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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J u g e n d - u n d A u s z u b i l d e n d e n ve r t r e t u n g Spezialseminar für JAV-Vorsitzende und StellvertreterInnen Teilnehmerkreis Das Seminar wendet sich an JAV-Vorsitzende und deren Stellvertreter bzw. Stellvertreterinnen. Die hervorgehobene Stellung verlangt von JAV-Vorsitzenden und deren Stellvertretern bzw. Stellvertreterinnen spezielle Rechtskenntnisse über die Ausübung dieses Amtes. Seminarinhalt Organisation der Arbeit der JAV durch den/die JAV-Vorsitzende/-n > Kompetenzen des/der JAV-Vorsitzenden > Aufgabenverteilung JAV-Vorsitzende/Stellvertreter > Ausschüsse der JAV > Aufgabenverteilung in der JAV > Geld- und Sachmittel für die JAV-Arbeit Rechtsstellung des/der JAV-Vorsitzenden > Wahl, Amtszeit > Abberufung, Amtsniederlegung > Entgegennahme und Abgabe von Erklärungen > Freistellung von der Arbeit > Stellung gegenüber dem Arbeitgeber und Ausbildern Besondere Aufgaben des/der JAV-Vorsitzenden > Vertretungsbefugnis > Handeln ohne Beschluss der JAV > JAV-Sitzungen, JAV-Versammlungen > Ladung und Tagesordnung > Anträge und Abstimmungen, Protokoll > Mitteilung der Ergebnisse an Betriebsrat und Arbeitgeber > Wichtige Hilfsmittel, Medien > Vorbereitung von JAV-Sprechstunden Zusammenarbeit mit Betriebsrat, Arbeitgeber und Gewerkschaften > Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit > Möglichkeiten der Zusammenarbeit > Zusammenarbeit mit Gesamt- und Konzern-JAV Ihr Nutzen als Mitglied der JAV In diesem Spezial-Seminar für JAV-Vorsitzende und Stellvertreter bzw. Stellvertreterinnen lernen Sie Ihre Aufgaben und Kompetenzen nach dem BetrVG kennen und erhalten Ansatzpunkte, wie Sie die Arbeit der JAV optimal organisieren. Sie kennen die Grundsätze der Zusammenarbeit mit Betriebsrat, Arbeitgeber und Ausbildern wie auch die einschlägigen Vorschriften des Betriebsverfassungs- und Arbeitsrechts. 135 135 § 37 Abs. 6 BetrVG Über die Erforderlichkeit der Schulung der JAV entscheidet auf Antrag der JAV der Betriebsrat nach § 37 Abs. 6 BetrVG, der nach § 65 Abs. 1 BetrVG auch auf die JAV Anwendung findet. Bei dieser Abstimmung haben die Mitglieder der JAV volles Stimmrecht. Die Kosten des Seminars trägt nach § 65 Abs. 1 und § 40 BetrVG der Arbeitgeber. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Seminartermine Mi. 30.05. - Fr. Mi. 13.02. - Fr. 01.06.2012 15.02.2013 Mo. 19.11. - Mi. 21.11.2012 Hotel Park Inn Bielefeld Mercure Hotel Bad Dürkheim Park Hotel Ahrensburg Ort Bielefeld Bad Dürkheim Ahrensburg b. Hamburg Seminar-Nr. BR276-6288-84 BR276-8250-84 BR276-6550-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/276 (276 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS276 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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J u g e n d - u n d A u s z u b i l d e n d e n ve r t r e t u n g Auffrischungsseminar für wieder gewählte Mitglieder der JAV Teilnehmerkreis Das Seminar wendet sich an alle Mitglieder der JAV, die wieder gewählt worden sind und ihre Kenntnisse über Aufgaben, Rechte und Pflichten der JAV auffrischen und vertiefen wollen. Es ist auch geeignet für Betriebsräte, die eng mit der JAV zusammenarbeiten. Seminarinhalt Ziele und Strategien der JAV > Entwickeln von gemeinsamen Zielen für die JAV-Arbeit > Strategien und konkrete Handlungspläne aus der Zieldefinition ableiten > Qualifizierungsbedarf der JAV > Selbstverständnis der JAV Effiziente Organisation der Arbeit in der JAV > Potenzialorientierte Aufgabenverteilung > Effizienter Umgang mit Routinearbeiten > Klare Entscheidungsstrukturen > Verbesserung der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat Beteiligungsrechte der JAV nach dem BetrVG - Vertiefung > Beteiligung der JAV in wirtschaftlichen Angelegenheiten? > Beteiligung an der Absicherung der Ausbildungsqualität bei Umstrukturierungen > Beteiligung bei der Personalplanung für jugendliche und auszubildende Arbeitnehmer > Beteiligung bei Fördergesprächen von Auszubildenden und Ausbildern Praxistipps für den betrieblichen Alltag der JAV > Überwachungsauftrag der JAV > Durchsetzung von Beteiligungsrechten der JAV > Erfolgreiche Praxisbeispiele > Erfahrungsaustausch unter wieder gewählten JAV-Mitgliedern Ihr Nutzen als Mitglied der JAV Sie erhalten Hilfestellung bei der Festlegung klarer Strategien für die Tätigkeit der JAV und dem Aufbau einer effizienten Organisation der Arbeit in der JAV. Dadurch können gerade Sie als wieder gewähltes Mitglied zu einer erfolgreichen Arbeit der JAV beitragen. Darüber hinaus erhalten Sie wertvolle Praxistipps, wie Sie die Beteiligungsrechte der JAV unter anderem bei der Sicherung der Ausbildungsqualität umsetzen und, wo erforderlich, auch durchsetzen können. § 37 Abs. 6 BetrVG Über die Erforderlichkeit der Schulung der JAV entscheidet auf Antrag der JAV der Betriebsrat nach § 37 Abs. 6 BetrVG, der nach § 65 Abs. 1 BetrVG auch auf die JAV Anwendung findet. Bei dieser Abstimmung haben die Mitglieder der JAV volles Stimmrecht. Die Kosten des Seminars trägt nach § 65 Abs. 1 und § 40 BetrVG der Arbeitgeber. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Seminartermine Mi. 14.11. - Fr. 16.11.2012 Hotel NH Dresden Altmarkt Ort Dresden-Altmarkt Seminar-Nr. BR246-8249-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/246 (246 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS246 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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J u g e n d - u n d A u s z u b i l d e n d e n ve r t r e t u n g Rhetorik und Gesprächsführung für die JAV Teilnehmerkreis Das Seminar wendet sich an Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung, die aufgrund ihrer Tätigkeit verschiedene Redesituationen zu bewältigen haben. Seminarinhalt Freies Reden in der JAV-Arbeit > Sitzungen der JAV, § 65 BetrVG > Teilnahme an Sitzungen des Betriebsrats, § 67 BetrVG > Gemeinsame Besprechungen mit Arbeitgeber und BR, § 68 BetrVG > Grundsätze der freien Rede Wirkung der Rede - überzeugendes Auftreten vor der Jugend- und Auszubildendenversammlung > Bedeutung von Gestik, Mimik und Körpersprache > Ursachen und Abbau von Redeängsten > Umgang mit Stress und Lampenfieber > Umgang mit Zwischenrufen Kontakt zu den Zuhörern > Selbst- und Fremdwahrnehmung > Aufmerksamkeit erzeugen und bewahren > Stichwort "Konzept" > Redeaufbau und Gliederung einer Kurzrede Erfolgreich diskutieren für die JAV > Interessen der JAV überzeugend und zielgerecht vertreten > Diskussionen moderieren und leiten > Unfaire Diskussionsbeiträge parieren > Unterschiedliche Standpunkte zu einem konstruktiven Ergebnis führen Ihr Nutzen als Mitglied der JAV Sie lernen, wie Sie Ihre Meinung - und damit die Auffassung der JAV - in Sitzungen, Gesprächen mit dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber sowie auf der Jugend- und Auszubildendenversammlung selbstsicher einbringen können. Sie erfahren anhand von Praxisbeispielen und Übungen aus Ihrem JAVAlltag, wie man zielgerichtet argumentieren, die Dinge auf den Punkt bringen und andere überzeugen kann. Dadurch schaffen Sie eine wichtige Voraussetzung, um die Belange der Jugendlichen und Auszubildenden im Betrieb erfolgreich vertreten zu können. 137 137 § 37 Abs. 6 BetrVG Über die Erforderlichkeit der Schulung der JAV entscheidet auf Antrag der JAV der Betriebsrat nach § 37 Abs. 6 BetrVG, der nach § 65 Abs. 1 BetrVG auch auf die JAV Anwendung findet. Bei dieser Abstimmung haben die Mitglieder der JAV volles Stimmrecht. Die Kosten des Seminars trägt nach § 65 Abs. 1 und § 40 BetrVG der Arbeitgeber. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Rhetorik- und Kommunikationstrainer ein. Seminartermine Mo. 21.05. - Do. 24.05.2012 Di. 28.08. - Fr. 31.08.2012 Mo. 19.11. - Do. 22.11.2012 Hotel NH Hotel Berlin Alexanderplatz Park Inn Bielefeld Allgäu Stern Hotel Ort Berlin-Friedrichshain Bielefeld Sonthofen im Allgäu Seminar-Nr. BR168-3943-84 BR168-6516-84 BR168-5301-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/168 (168 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS168 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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J u g e n d - u n d A u s z u b i l d e n d e n ve r t r e t u n g Wahl der JAV 2012 Teilnehmerkreis Alle Betriebsratsmitglieder und Mitglieder der JAV, die zum ersten Mal eine JAV-Wahl durchführen oder ihre entsprechenden Kenntnisse auffrischen möchten. Spätestens acht Wochen vor Ablauf der Amtszeit der bisherigen JAV muss der Betriebsrat dazu einen Wahlvorstand bestellen. Seminarinhalt Pflicht zur JAV-Wahl > Zeitpunkt der Wahl; Ausnahmen > Verbot der Wahlbehinderung > Kostentragung der Wahl Wahlberechtigung und Wählbarkeit > Wer darf wählen, gewählt werden? > Zusammensetzung und Größe der JAV Bestellung des Wahlvorstands > Durch den Betriebsrat; Stimmrecht der JAV > Größe des Wahlvorstands; Schulungsanspruch > Jugendliche und Azubis als Mitglieder des Wahlvorstands Einleitung der JAV-Wahl durch den Wahlvorstand > Erstellung der Wählerliste > Normales oder vereinfachtes Wahlverfahren > Wahlausschreiben; Wahlgrundsätze; Ausnahmen > Wahlvorschläge; Vorschlagsberechtigte; Prüfung Durchführung der Wahl > Herstellung von Stimmzetteln; Briefwahl > Stimmabgabe und Stimmenauszählung > Feststellung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses Nach der JAV-Wahl > Einberufung der ersten JAV-Sitzung > Beginn und Ende der Amtszeit der JAV > Rücktritt und sonstige Beendigungsgründe Anfechtung der Wahl zur JAV Ihr Nutzen als Betriebsrat/JAV Sie lernen, welches Wahlverfahren für Sie das richtige ist. In dem Seminar erlangen Sie das erforderliche Wissen, um die Wahl zur JAV erfolgreich vorzubereiten und rechtssicher durchführen zu können. § 37 Abs. 6 BetrVG Über die Erforderlichkeit der Schulung der JAV entscheidet auf Antrag der JAV der Betriebsrat nach § 37 Abs. 6 BetrVG, der nach § 65 Abs. 1 BetrVG auch auf die JAV Anwendung findet. Bei dieser Abstimmung haben die Mitglieder der JAV volles Stimmrecht. Die Kosten des Seminars und der JAV-Wahl trägt nach § 63 Abs. 2 und § 20 Abs. 3 BetrVG der Arbeitgeber. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. es Aktuell inar m Tagesse Seminartermine Mo. 16.07.2012 Mo. 20.08.2012 Mo. 10.09.2012 Mo. 17.09.2012 Hotel Holiday Inn NH Hotel Hamburg-Horn NH Hotel Düsseldorf-City NH Hotel Berlin Alexanderplatz Ort München-Unterhaching Hamburg-Horn Düsseldorf-City Berlin-Friedrichshain Seminar-Nr. BR261-1563-84 BR261-1863-84 BR261-8218-84 BR261-8219-84 Seminarbeginn um 9.00 Uhr, Seminarende um 17.00 Uhr. Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/261 (261 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS261 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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Besuchen Sie die W.A.F. auf Facebook: www.facebook.com/BRFortbildung Fragen stellen Fan werden networking Seminar-Erlebnis lernen Basiswissen auf dem Laufenden bleiben schneller Erfahrungsaustausch neugierig bleiben Einblick gewinnen Kommunikation Diskussion acebook neue Informationskanäle kennen lernen lernen neue Erkenntnisse n e eine nen Si r die Gewin hinte ck Einbli lissen Ku .A.F. der W einste und m llen Freund it en teil en Bilder nstes r schö Sie Ih s Posten inarerlebni Sem Gefä llt m ir Übrigens: Sie finden uns auch auf XING und Twitter! XING: www.xing.com/companies/W.A.F.InstitutAG Twitter: www.twitter.com /WAF Forum QR-Code mit Handy einscannen und direkt auf Facebook mitreden unter www.waf-seminar.de/QFB erfahren erfahren Kontakte knüpfen mitteilen Blick hinter die Kulissen Vertrauen schaffen Lerneffekte mitteilen Spezialseminare Fan werden

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L e i s t u n g s l o h n , Z i e l ve r e i n b a r u n g u n d f l e x i b l e A r b e i t s z e i t e n Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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L e i s t u n g s l o h n , Z i e l ve r e i n b a r u n g u n d f l e x i b l e A r b e i t s z e i t e n Leistungslohn, Zielvereinbarung und flexible Arbeitszeiten INHALT Lohn und Gehalt - Rechte des BR Leistungsorientierte Vergütung - MBR des BR Das Arbeitszeitrecht - Mitbestimmung des BR Flexibilisierung Arbeitszeit und Entlohnung Schichtarbeit Dienstplangestaltung und Bereitschaftsdienst Zielvereinbarung und Personalbeurteilungsgespräche Betriebliche Altersversorgung 142 143 144 145 146 147 148 149 Praxis des Veränderungsmanagements Beurteilung 150 151 TVöD Leistungsentgelt, Arbeitszeiten, Zielvereinbarung 152 Tarifrecht öffentlicher Dienst Betriebliche Lohngestaltung ERA - Leistungsvergütung/Zielvereinbarung Mitbestimmung bei Dienstreisen 153 154 155 156 Brandaktuelle Themen wie Leistungslohn, Zielvereinbarung und flexible Arbeitszeiten sind immer noch an der Tagesordnung in den Unternehmen. Weiterhin verlangen die Arbeitgeber mehr Flexibilität von der Belegschaft. Die Beschäftigten fordern dafür einen sicheren Arbeitsplatz. Sie als Betriebsrat können Ihre Kolleginnen und Kollegen nur dann optimal vertreten, wenn Sie die Chancen und Risiken der Vereinbarungen kennen. Unsere Spezial-Seminare verhelfen Ihnen zu dem erforderlichen Wissen!

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L e i s t u n g s l o h n , Z i e l ve r e i n b a r u n g u n d f l e x i b l e A r b e i t s z e i t e n Lohn und Gehalt Nutzen Sie Ihre Mitbestimmungsrechte bei der betrieblichen Lohngestaltung Teilnehmerkreis Dieses Seminar richtet sich an alle Betriebsräte, die fundierte Kenntnisse über ihre Mitbestimmungsrechte bei der betrieblichen Lohn- und Gehaltsgestaltung erlangen wollen. Insbesondere sind dabei Mitglieder angesprochen, die in den entsprechenden Ausschüssen tätig sind. Seminarinhalt Rechtliche Grundlagen von Lohn und Gehalt > Lohn- und Gehaltsregelungen im Arbeitsvertrag > Entgeltregelungen im Tarifvertrag > Das Günstigkeitsprinzip > (Un-)Zulässigkeit nachteiliger EntgeltBetriebsvereinbarungen Entgeltregelungen im Arbeitsvertrag > (Un-)Zulässigkeit einer Gehaltsminderung durch Änderungskündigung > Individuelle Vereinbarung > Einbeziehung eines Tarifvertrages > Freiwillige Leistungen "Besonderheiten" der Entlohnung > Gleichbehandlungsgrundsatz > Benachteiligung von Teilzeitkräften? > Betriebliche Übung (Gewohnheitsrecht) Entlohnungsgrundsätze nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 > Unmittelbar leistungsbezogene Entgelte > Mittelbar leistungsbezogene Entgelte > Freiwillige Leistungen Mitbestimmung des Betriebsrats bei Lohn und Gehalt > Eingruppierung und Umgruppierung > Einführung, Anwendung und Änderung von Entlohnungsmethoden > Anrechnung und Widerruf übertariflicher Zulagen > Mitbestimmung bei der Vergütung von AT-Angestellten > Leistungsabhängige Entgeltformen > Betriebsvereinbarungen zu Lohn- und Gehaltsfragen > Folgen bei der Verletzung der Mitbestimmungsrechte Einsichtnahme in Bruttolohn- und Gehaltslisten > Zweck der Einsichtnahme > Zeitpunkt und Form Schicksal der betrieblichen Lohn- und Gehaltssysteme bei Betriebsänderungen > Verkauf, Verschmelzung > Unternehmensaufspaltungen Der Betriebsrat gilt als "Hüter der Lohngerechtigkeit und Transparenz" im Betrieb. Nach diesem Seminar können Sie die allgemeinen und besonderen Grundsätze Ihrer Mitbestimmung sicher anwenden. Sie erfahren, wie Sie die Ihnen zustehenden Mitbestimmungsrechte bei Einführung, Anwendung und Änderung von Grundsätzen der Entgeltfindung im Betrieb optimal nutzen können. Die Lohn- und Gehaltssysteme werden immer differenzierter. Sie als Betriebsrat sind stärker denn je gefordert, im Interesse der Belegschaft für eine gerechte und durchschaubare Lohn- und Gehaltsfindung im Betrieb zu sorgen. Sie erfahren außerdem, welche Grenzen dem Arbeitgeber bei der betrieblichen Entgeltfindung durch das Arbeitsrecht und die Tarifverträge gesetzt sind. Ihr Nutzen als Betriebsrat § 37 Abs. 6 BetrVG Für diesen Personenkreis sind die im Seminar vermittelten Kenntnisse gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsratsarbeit erforderlich. Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Ihre Referenten Qualität In den letzten Jahren haben 319 Teilnehmer dieses Seminar besucht. 99,1 % davon würden dieses Seminar anderen Betriebsräten weiterempfehlen. Zudem haben diese Teilnehmer das Seminar im Durchschnitt mit einer Schulnote von 1,21 bewertet. Hinweis: Grundkenntnisse im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht sind für die Teilnahme am Seminar sehr empfehlenswert. Seminartermine Mo. 04.06. - Do. 07.06.2012 Mo. 03.09. - Do. 06.09.2012 Di. 04.12. - Fr. 07.12.2012 Hotel Maritim ClubHotel Renaissance Hotel Bochum Holiday Inn Ort Timmendorfer Strand Bochum München-Unterhaching Seminar-Nr. BR148-4096-84 BR148-4824-84 BR148-5425-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/148 (148 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS148 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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L e i s t u n g s l o h n , Z i e l ve r e i n b a r u n g u n d f l e x i b l e A r b e i t s z e i t e n Leistungsorientierte Vergütungssysteme So bestimmen Sie als BR mit Teilnehmerkreis Alle Betriebsratsmitglieder, die mit Entgeltfragen befasst sind. Angesprochen sind vor allem Betriebsräte, deren Unternehmen eine Umstellung auf Methoden der Leistungsentlohnung planen oder bereits durchgeführt haben. Seminarinhalt Neue Formen der Leistungsentlohnung > Bonuslohnmodelle; Qualifikationslohnmodelle > Kennzahlen und Zielvereinbarungen > Unterschiedliche Prämienmodelle > Bewertungs- und Vergütungssystematik nach Hay Rechtsgrundlagen, Möglichkeiten und Grenzen beim Leistungslohn > Betrieblicher Leistungslohn und Tarifvertrag > Leistungslohn nach Arbeitsvertrag und Betriebsvereinbarung Mitbestimmung des Betriebsrats bei leistungsorientierter Vergütung > Mitbestimmung bei Einführung, Gestaltung und Änderung leistungsbezogener Vergütungssysteme > Leistungsbeurteilung als Voraussetzung für Leistungsvergütung > Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 und 11 BetrVG > Rechtsfolgen nicht erreichter Leistungsziele - Handlungsmöglichkeiten des BR > Leistungsvergütung und Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Arbeitsbewertung > Summarische und analytische Arbeitsbewertung > Leistungsorientierte Vergütung und Tarifvertrag > Entgeltdifferenzierung Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats beim Leistungslohn > Taktisches Vorgehen bei der Einführung neuer Entlohnungssysteme > Chancen und Risiken neuer LeistungsEntlohnungssysteme > Eckpunkte für eine Betriebsvereinbarung zum Leistungslohn > Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte > Gleichbehandlungsgrundsatz und Gehaltsgerechtigkeit Sie lernen die Mitbestimmungsrechte und Beteiligungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei der Einführung oder Änderung von leistungsabhängigen Vergütungssystemen und Leistungsvorgaben kennen. Die Chancen und Risiken neuer, leistungsbezogener Vergütungssysteme aus Sicht von Betriebsrat, ArbeitnehmerInnen und Arbeitgeber werden erläutert. Dadurch können Sie Ihre Beteiligungsrechte kompetent ausüben. Sie erfahren, wie der Betriebsrat dabei für Transparenz und Gerechtigkeit sorgen kann und wie übergebührliche Belastungen der ArbeitnehmerInnen vermieden werden. Ihr Nutzen als Betriebsrat § 37 Abs. 6 BetrVG Ihre Referenten Für diesen Personenkreis sind die im Seminar vermittelten Kenntnisse gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Qualität In den letzten Jahren haben 345 Teilnehmer dieses Seminar besucht. 98,45 % davon würden dieses Seminar anderen Betriebsräten weiterempfehlen. Zudem haben diese Teilnehmer das Seminar im Durchschnitt mit einer Schulnote von 1,31 bewertet. Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie auch das Seminar "Zielvereinbarung, Personalbeurteilungsgespräche, Leistungsvergütung" (Seite 148). Seminartermine Mo. 02.07. - Do. 05.07.2012 Di. 09.10. - Fr. 12.10.2012 Mo. 07.01. - Do. 10.01.2013 Hotel Sauerland Stern Hotel NH Hotel Berlin Alexanderplatz Park Hotel Ahrensburg Ort Willingen/Sauerland Berlin-Friedrichshain Ahrensburg b. Hamburg Seminar-Nr. BR150-4538-84 BR150-5057-84 BR150-5515-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/150 (150 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS150 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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L e i s t u n g s l o h n , Z i e l ve r e i n b a r u n g u n d f l e x i b l e A r b e i t s z e i t e n Das Arbeitszeitrecht Mitbestimmung des Betriebsrats in der Praxis Teilnehmerkreis Herkömmliche Arbeitszeitregelungen befinden sich im Umbruch. Neue Arbeitszeitmodelle werden entwickelt und eingeführt. Dieses Seminar richtet sich an alle Betriebsratsmitglieder, insbesondere Mitglieder entsprechender Ausschüsse, die ihre Kenntnisse auf diesem Gebiet ausbauen wollen, um ihre Mitbestimmungsrechte sach- und fachgerecht ausüben zu können. Seminarinhalt Das Arbeitszeitrecht > Regelungen von Pausen und Ruhezeiten > Arbeitszeiten an Sonn- und Feiertagen > Änderungen zur Nacht- und Schichtarbeit > Bereitschaftsdienst/Rufbereitschaft > Krankheit und Arbeitszeit > (Dienst-)Reisezeit und Arbeitszeit > Auswirkungen der Rechtsprechung des EuGH und des BAG Rechtliche Rahmenbedingungen für Änderungen der betrieblichen Arbeitszeiten > Rechtsgrundlagen für die Einführung flexibler Arbeitszeiten > Gestaltungsmöglichkeiten bei Tarifbindung > Arbeitsrechtliche Fragen > Änderung der Arbeitsverträge; Änderungskündigungen Aktuelle Arbeitszeitmodelle aus der Praxis > Gleitzeit, Stundenkonten; Schichtarbeit > Rollierende Systeme > Praktische Anwendung: Erfahrungen mit bereits eingeführten Arbeitszeitmodellen Teilzeit- und Befristungsgesetz > Rechtsanspruch des Arbeitnehmers > Arbeit auf Abruf/Job-Sharing Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Arbeitszeit > Zustimmungspflichtige Maßnahmen > Zeiterfassungssysteme > Dienstpläne/Schichtpläne/Sonderschichten > Mehrarbeit und Überstunden > Erreichbarkeit in der Freizeit > Betriebsferien und Urlaubssperre > Betriebsvereinbarung und Regelungsabrede Arbeitszeit und Beschäftigungssicherung > Vorschlags- und Beratungsrecht des Betriebsrats nach § 92a BetrVG Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat > Inhalt und Umfang der Mitbestimmung des Betriebsrats > Einigungsstelle; Verfahren vor dem Arbeitsgericht Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie erfahren, wie Sie die Ihnen zustehenden Mitbestimmungsrechte effizient nutzen können. Kein Arbeitszeitmodell ohne Betriebsrat. Eines der absoluten Schwerpunktthemen in der Betriebsratsarbeit ist die Arbeitszeit. Die verschiedensten Arbeitszeitmodelle, Überstunden und Mehrarbeit bis hin zur Lebensarbeitszeit bestimmen den betrieblichen Alltag. In diesem Seminar lernen Sie, wie Sie die wichtigen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in Fragen der betrieblichen Arbeitszeitgestaltung im Interesse der KollegInnen sach- und fachgerecht ausüben können. § 37 Abs. 6 BetrVG Für diesen Personenkreis sind in aller Regel die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Ihre Referenten Qualität In den letzten Jahren haben 605 Teilnehmer dieses Seminar besucht. 99,16 % davon würden dieses Seminar anderen Betriebsräten weiterempfehlen. Zudem haben diese Teilnehmer das Seminar im Durchschnitt mit einer Schulnote von 1,27 bewertet. Seminartermine Mo. 04.06. - Do. 07.06.2012 Mo. 23.07. - Do. 26.07.2012 Di. 25.09. - Fr. 28.09.2012 Mo. 26.11. - Do. 29.11.2012 Mo. 28.01. - Do. 31.01.2013 Hotel Avendi Hotel am Griebnitzsee ATLANTIC Hotel Lübeck Seminaris Hotel Bad Honnef Ramada Hotel Ramada Residenzschloss Ort Potsdam-Babelsberg Lübeck Bad Honnef Herrenberg b. Stuttgart Bayreuth Seminar-Nr. BR107-4106-84 BR107-4656-84 BR107-5005-84 BR107-5353-84 BR107-5652-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/107 (107 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS107 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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L e i s t u n g s l o h n , Z i e l ve r e i n b a r u n g u n d f l e x i b l e A r b e i t s z e i t e n Flexibilisierung der Arbeitszeit und der Entlohnung Was der Betriebsrat erreichen kann Teilnehmerkreis Immer mehr Arbeitgeber fordern eine Flexibilisierung bei den Arbeitszeiten und der Entlohnung, um deutsche Arbeitsplätze zu erhalten. Damit diese Forderung für die KollegInnen nicht mehr Arbeit für weniger Geld bedeutet, muss der Betriebsrat über Möglichkeiten und rechtliche Grenzen Bescheid wissen. Das Seminar wendet sich vor allem an BR-Mitglieder, die mit Arbeitszeit- und Entgeltfragen befasst sind. Seminarinhalt Arbeitszeit auf dem Prüfstand > Chancen und Risiken der Arbeitszeit-Flexibilisierung > Arbeitszeitgesetze und vertraglich geschuldete Arbeitszeit > Dauer und Einteilung der Arbeitszeit > Gesetzliche Grenzen der Arbeitszeitgestaltung > Vorgaben zur Arbeitszeitgestaltung aus Tarifverträgen Flexible Arbeitszeitmodelle > Gleitzeit mit und ohne Kernzeit; Arbeitszeitkonten > Kapazitätsorientierte, variable Arbeitszeit > Vertrauensarbeitszeit > Flexible Arbeitszeitverteilung und Ausgleichszeitraum Probleme flexibler Arbeitszeitsysteme > Bemessung der Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen > Bewertung von Zeiten der Abwesenheit > Berechnung des Urlaubsanspruchs > Wann liegen Überstunden oder Mehrarbeit vor? > Zeitguthaben bei Insolvenz oder Kündigung Mitbestimmung des Betriebsrats bei flexiblen Arbeitszeiten > Verkürzung und Verlängerung der betrieblichen Arbeitszeit > Beginn, Ende und Einteilung von Arbeitszeit und Pausen > Zeiterfassung und technische Überwachungseinrichtungen Arbeitsentgelt - flexible Entlohnungsmodelle > Erfolgsprämien > Bonus aus Zielvereinbarung; Zulagen Flexibilisierungs-Instrumente beim Arbeitslohn > Freiwilligkeits- und Widerrufungsvorbehalte im Arbeitsvertrag > Befristung und Bedingung > Anrechnungsvorbehalte bei Tariflohnerhöhung > Tarifliche Öffnungsklauseln > Gestaltung und Grenzen betrieblicher Beschäftigungsbündnisse Mitbestimmung des Betriebsrats bei der betrieblichen Vergütung > Entlohnungsgrundsätze und Methoden > Mitbestimmung bei leistungsbezogenen Entgelten > Beteiligung bei Anrechnung und Widerruf von Zahlungen Gestaltungsmöglichkeiten bei Tarifbindung > Tarifvorbehalt > Öffnungsklauseln Ort Düsseldorf-City Künzell/Fulda Seminar-Nr. BR197-4970-84 BR197-2533-84 Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie lernen die unterschiedlichen Modelle flexibler Arbeitszeiten und Entgeltformen sowie die Mitbestimmungs- und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats in diesem Bereich kennen. Sie können die eigenen betrieblichen Arbeitszeitmodelle und Entlohnungsmethoden überprüfen und mit dem Arbeitgeber über Veränderungen verhandeln. Sie erhalten Ansatzpunkte (für die Interessenabwägung im BR), inwieweit Zugeständnisse der Belegschaft bei Arbeitszeiten und Gehältern rechtlich zulässig sind. § 37 Abs. 6 BetrVG Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Qualität In den letzten Jahren haben 190 Teilnehmer dieses Seminar besucht. 97,3 % davon würden dieses Seminar anderen Betriebsräten weiterempfehlen. Zudem haben diese Teilnehmer das Seminar im Durchschnitt mit einer Schulnote von 1,3 bewertet. Seminartermine Mo. 24.09. - Mi. 26.09.2012 Mi. 05.12. - Fr. 07.12.2012 Hotel NH Hotel Düsseldorf-City Bäder-Park-Hotel Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/197 (197 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS197 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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L e i s t u n g s l o h n , Z i e l ve r e i n b a r u n g u n d f l e x i b l e A r b e i t s z e i t e n Schichtarbeit Wichtiges Basiswissen für Betriebsräte Teilnehmerkreis Alle Betriebsratsmitglieder, die sich mit Arbeitszeitfragen befassen, insbesondere in denen Schichtarbeit ausgeführt wird. Speziell Betriebsräte aus dem produzierenden Gewerbe, dem Gesundheitswesen, von Energieversorgern, von Chemie- und Metallbetrieben, aus dem Automobilbau und dessen Zulieferern, dem öffentlichen Nahverkehr und von Sicherheitsdiensten sind angesprochen. Seminarinhalt Wichtige Schichtsysteme: Produzierendes Gewerbe, Gesundheitswesen, Dienstleistung > Zwei-, Drei-, Vier-Schicht-Betrieb > Flexible Schichtmodelle > Permanente Schichten, Wechselschichtmodelle > Vor- und Nachteile der einzelnen Schichtsysteme Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Schichtarbeit > Bei Einführung von Schichtarbeit > Bei Wechsel der Schichten, Änderung des Schichtmodells > Einhalten von Pausen und Ruhezeiten > Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf die Schichten > Vorschlagsrechte und Gestaltungsmöglichkeiten für Schicht-Arbeitsplätze Rechtliche Regelungen zu Schicht-Arbeitszeiten > Arbeitszeitgesetze, Tarifvertrag > Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung > Zusatzurlaub bei Schichtarbeit > Berechnung von Schicht-Arbeitszeit bei Arbeitsunfähigkeit > Schicht-Arbeitszeit nach dem TVöD Mitbestimmung des BR bei Entlohnung von Schichtarbeit > Schichtzulagen, Teilzeitkräfte, Azubis > Nachtschicht- und Feiertagszuschläge bei Schichtarbeit > Entlohnungsgrundsätze und Entlohnungsmethoden > Widerruf und Anrechnung von Schichtzulagen > Überstunden bei Schichtarbeit Schichtarbeit und BR-Tätigkeit > BR-Sitzung während Schichtdienst/Freischicht > Nachtschichtzulage > Anrechnung der Arbeitszeit > Betriebsvereinbarungen zur Schichtarbeit Gesundheitliche und andere Belastungen bei Schichtarbeit Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie lernen die wichtigsten Schichtmodelle, deren Vor- und Nachteile und die Belastungen für die ArbeitnehmerInnen kennen, die durch Schichtarbeit verursacht werden. Sie wissen, wie weit der Betriebsrat bei der Gestaltung und Entlohnung von Schichtarbeit mitbestimmen darf. Mit Hilfe der in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse können Sie eigene betriebliche Schichtmodelle überprüfen und, wo erforderlich, mit dem Arbeitgeber über Veränderungen verhandeln. Dadurch können Sie die Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Schichtarbeit kompetent ausüben und zu einem angemessenen Interessenausgleich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber beitragen. § 37 Abs. 6 BetrVG Für den genannten Personenkreis vermittelt das Seminar Kenntnisse, die für die Tätigkeit des Betriebsrats erforderlich im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG sind. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Qualität In den letzten Jahren haben 197 Teilnehmer dieses Seminar besucht. 97,72 % davon würden dieses Seminar anderen Betriebsräten weiterempfehlen. Zudem haben diese Teilnehmer das Seminar im Durchschnitt mit einer Schulnote von 1,29 bewertet. Hinweis: Liegt für Ihren Betrieb eine BV zum Thema Schichtarbeit vor, kann diese zum Seminar mitgebracht werden. Ort Bad Honnef Düsseldorf-Seestern Berlin Lüneburg München-Unterhaching Seminar-Nr. BR207-3867-84 BR207-2500-84 BR207-4887-84 BR207-6520-84 BR207-5513-84 Seminartermine Mo. 07.05. - Mi. 09.05.2012 Mi. 18.07. - Fr. Di. Mi. 12.12. - Fr. 20.07.2012 14.12.2012 11.09. - Do. 13.09.2012 Hotel Seminaris Hotel Bad Honnef Lindner Congress Hotel Victor's Residenz-Hotel Berlin Seminaris Hotel Lüneburg Holiday Inn Mo. 07.01. - Mi. 09.01.2013 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/207 (207 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS207 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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L e i s t u n g s l o h n , Z i e l ve r e i n b a r u n g u n d f l e x i b l e A r b e i t s z e i t e n Dienstplangestaltung und Bereitschaftsdienst Mitbestimmung des Betriebsrats Teilnehmerkreis Alle Betriebsratsmitglieder, da die Beteiligung des Betriebsrats bei betrieblichen Arbeitszeitregelungen zu den zentralen Fragen des Arbeitsrechts zählt und einen Kernbereich der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten bildet. Angesprochen sind insbesondere Mitglieder des Betriebsausschusses und von Ausschüssen, die sich mit Arbeitszeitregelungen befassen. Seminarinhalt Rechtliche Grundlagen der Arbeitszeit > Reform des Arbeitszeitgesetzes > Rechtsprechung des BAG zu Höchstgrenze der Wochenarbeitszeit > Arbeitszeit nach TVöD > Besonderheiten bei Bereitschaftsdienst, Überstunden, Schicht und Wechselschichten > EU-Richtlinien zur Arbeitszeit Mitbestimmung bei der Gestaltung von Arbeitszeitregelungen > Rechtsgrundlagen der Mitbestimmung > Mehrarbeit und Kurzarbeit > Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft > Pausenregelung > Sonn- und Feiertagsregelungen Dienstplangestaltung > Möglichkeiten nach dem Betriebsverfassungsgesetz - Initiativrecht des BR > Bedeutung von tariflichen Vorgaben > Eingriff in arbeitsvertragliche Regelungen - Möglichkeiten und Grenzen > Günstigkeitsprinzip > Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zur Dienstplangestaltung Praxisbeispiele für betriebliche Regelungen > Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit > EU-Richtlinie und Arbeitszeitgesetz > Arbeitsbereitschaft - Vergütung - Freizeitausgleich > Einwilligung und Widerruf zur Arbeitszeitverlängerung Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Bereitschaftsdienst > Zwingende und abänderbare tarifliche Regelungen, Günstigkeitsprinzip > Wirkung des Tarifvertrags im Betrieb ohne Tarifbindung > Regelungen durch BV abweichend vom Arbeitsvertrag > Initiativrecht des BR zur Änderung/Verbesserung der bisherigen Bereitschaftsdienstregelungen > Eckpunkte einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung zum Bereitschaftsdienst Durchsetzung der Beteiligungsrechte > Einigungsstelle > Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie lernen, welche Auswirkungen die Reform des Arbeitszeitrechts und das Auslaufen der Übergangsregelung für bestehende Tarifverträge für die Dienste z.B. im Gesundheitswesen mit sich bringen. Außerdem erfahren Sie, wie tarifliche Regelungen und die EU-Richtlinie zur Arbeitszeit neu festgelegt wurden. Wir vermitteln Ihnen das notwendige Rüstzeug und zeigen Ihnen Handlungsmöglichkeiten, damit Sie Ihre betrieblichen Arbeitszeitregelungen speziell, auch im Hinblick auf die Gestaltung von Dienstplänen und Bereitschaftsdiensten, überprüfen und im Interesse der Belegschaft und des Betriebes an die veränderte Rechtslage anpassen können. § 37 Abs. 6 BetrVG Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Qualität In den letzten Jahren haben 192 Teilnehmer dieses Seminar besucht. 98,02 % davon würden dieses Seminar anderen Betriebsräten weiterempfehlen. Zudem haben diese Teilnehmer das Seminar im Durchschnitt mit einer Schulnote von 1,27 bewertet. Hinweis: Viele Beispiele aus der täglichen Praxis und reger Informationsaustausch unter den Teilnehmern. Seminartermine Mi. 04.07. - Fr. Mi. 19.09. - Fr. Mi. 13.02. - Fr. 06.07.2012 21.09.2012 15.02.2013 Hotel Allgäu Stern Hotel Seminaris Hotel Bad Honnef Holiday Inn Ort Sonthofen im Allgäu Bad Honnef München-Unterhaching Seminar-Nr. BR373-6496-84 BR373-4956-84 BR373-6547-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/373 (373 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS373 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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L e i s t u n g s l o h n , Z i e l ve r e i n b a r u n g u n d f l e x i b l e A r b e i t s z e i t e n Zielvereinbarung, Personalbeurteilungsgespräche, Leistungsvergütung So können Sie als Betriebsrat mitbestimmen Teilnehmerkreis Seminarinhalt Die Hintergründe von Zielvereinbarungssystemen > Mitarbeitermotivation > Gerechtigkeit bei Leistungsbemessung > Kontrolle der Mitarbeiter und des Managements Instrumente der Zielvereinbarung > Ableitung und Umsetzung von Zielen anhand ausgewählter Managementsysteme (z.B. Management by Objectives MbO oder Balanced Scorecard BSC) > Herunterbrechen von Unternehmenszielen auf Mitarbeiterebene Erreichen der vereinbarten Ziele und Vergütung sowie Beteiligungsrechte des BR > Mitbestimmung bei Umfang und Inhalt von Gesprächsprotokontrollen und Zielvereinbarungsformularen > Zielarten (Leistungsziele, Verhaltensziele, Entwicklungsziele) und Messkriterien > SMART - Kriterien der Zielvereinbarung > Aufstellung allgemeiner Beurteilungsgrundsätze > Methoden der Leistungsermittlung Zielvereinbarungsprozess > Vorbereitung des Mitarbeiters auf das ZV-Gespräch > Ablauf der Zielvereinbarungsprozesse > Überprüfung der Zielerreichung > Stärken- und Verbesserungspotenzialanalyse > Qualifizierungs- und Unterstützungsmaßnahmen Einführung eines Personalbeurteilungssystems als Tool > Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats > Vor- und Nachteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber > Arten der Beurteilungssysteme (Beurteilungsstufen, Beurteilungsmerkmale, Beurteilungskriterien) > Beteiligungsrechte des Betriebsrats > Kombination mit Zielvereinbarungssystemen Mitbestimmung des Betriebsrats bei Leistungsvergütung - Überblick > Mitbestimmung bei Einführung, Gestaltung und Änderung von Leistungslohn > Rechtsfolgen nicht erreichter Leistungsziele - Handlungsmöglichkeiten des BR > Möglichkeiten und Grenzen beim Leistungslohn In immer stärkerem Maße werden die ArbeitnehmerInnen durch Zielvereinbarungen zum Erreichen von Unternehmenszielen verpflichtet. Das Seminar wendet sich vor allem an Betriebsräte, deren Unternehmen die Führungsinstrumente Zielvereinbarung, Personalbeurteilung und Leistungsvergütung einführen, ausgestalten oder verändern wollen oder damit bereits begonnen haben. Angesprochen sind auch Betriebsräte aus Betrieben, die tarifgebunden sind oder sich tarifvertraglich in der Nachwirkung befinden. Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie erhalten einen Überblick über aktuelle Zielvereinbarungssysteme. Sie lernen einzuschätzen, welche Möglichkeiten und Risiken durch die Einführung von Zielvereinbarungen für den Betrieb und die Belegschaft zu erwarten sind. Dadurch können Sie den KollegInnen beim Abschluss von Zielvereinbarungen als sachkundiger Ansprechpartner zur Seite stehen. Ferner erhalten Sie einen Überblick über die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Einführung oder Änderung von leistungsorientierten Vergütungssystemen im Zusammenhang mit Zielvereinbarungen und Personalbeurteilungsgesprächen. Dadurch können Sie den Einsatz dieser Führungsinstrumente im Betrieb im Interesse der Belegschaft mitgestalten. § 37 Abs. 6 BetrVG Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG für alle Betriebsratsmitglieder erforderlich, die das hier vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht und Arbeitsorganisation ein. Qualität In den letzten Jahren haben 308 Teilnehmer dieses Seminar besucht. 98 % davon würden dieses Seminar anderen Betriebsräten weiterempfehlen. Zudem haben diese Teilnehmer das Seminar im Durchschnitt mit einer Schulnote von 1,41 bewertet. Hinweis: Zielvereinbarungen, Beurteilungen, Leistungsvergütungen, die aufgrund von ERA getroffen werden, siehe Seite 155. Ort Kleinmachnow/Berlin Bad Kohlgrub Seminar-Nr. BR315-4571-84 BR315-5374-84 Seminartermine Mo. 09.07. - Do. 12.07.2012 Di. 27.11. - Fr. 30.11.2012 Hotel NH Hotel Berlin/Potsdam Hotel Schillingshof Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/315 (315 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS315

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L e i s t u n g s l o h n , Z i e l ve r e i n b a r u n g u n d f l e x i b l e A r b e i t s z e i t e n Mitbestimmung bei der betrieblichen Altersversorgung Möglichkeiten nutzen, Rentenlücken schließen Teilnehmerkreis Das Seminar richtet sich an Betriebsratsmitglieder aus allen Betrieben, die eine betriebliche Altersversorgung bereits eingerichtet haben oder einrichten wollen. Angesprochen sind vor allem Betriebsratsmitglieder, die den Kolleginnen und Kollegen helfen wollen, die immer größer werdende Lücke bei der gesetzlichen Rente durch Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung so weit als möglich zu schließen. Seminarinhalt Betriebliche Altersversorgung - Grundlagen > Betriebsrentengesetz im Überblick > Anspruch der Arbeitnehmer auf Entgeltumwandlung > Unverfallbarkeit und Höhe der Versorgung > Vorzeitige Inanspruchnahme von Altersleistungen Umsetzungsmöglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung > Unmittelbare Zusage > Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfonds > Direktversicherung > Welches Versorgungsmodell passt zum eigenen Betrieb? Mitbestimmungs- und Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrats > Sozialeinrichtung in Form einer betrieblichen Altersversorgung > Mitwirkungsmöglichkeiten des Betriebsrats, die betriebliche Altersversorgung sicher und rentabel zu gestalten > Art und Höhe der betrieblichen Altersversorgung > Kollektiv- und Individualzusagen Überprüfung der bestehenden betrieblichen Altersversorgung > Objektive Prüfszenarien > Wechsel der Versicherungs-/Trägergesellschaft? > Gezillmerte Versicherungsverträge - unangemessene Benachteiligung der Arbeitnehmer im Sinne von § 307 BGB? > Unwirksamkeit der Entgeltumwandlungsvereinbarung oder Anspruch auf höhere betriebliche Versorgungsleistungen? Kürzung oder Änderung laufender Versorgungsvereinbarungen > Zulässigkeit von (verschlechternden) Eingriffen > Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats > Kontrolle durch Gerichte > Anpassung von laufenden Versorgungsleistungen Übertragbarkeit der betrieblichen Altersversorgung > Übertragbarkeit bei Arbeitgeberwechsel > Folgen eines Betriebsübergangs für die betriebliche AV > Übertragung und Abfindung von Versorgungsansprüchen Unternehmensinsolvenz > Sicherheit und Höhe der Ansprüche aus der betrieblichen AV > Sicherung erworbener Ansprüche bei Insolvenz Staatliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung > Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Privilegien Ort Bad Dürkheim Seminar-Nr. BR238-8253-84 Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie erfahren, welche Umsetzungsmöglichkeiten für eine betriebliche Altersversorgung Sie als Betriebsrat anregen und wie Sie diese mitgestalten können. Sie lernen, eine bereits bestehende betriebliche Altersversorgung auf Schwachpunkte zu überprüfen und im Interesse von Arbeitnehmern und Betrieb auf notwendige Verbesserungen hinzuwirken. § 37 Abs. 6 BetrVG Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Fachreferenten für die betriebliche Altersversorgung ein. Seminartermine Mo. 03.12. - Do. 06.12.2012 Hotel Mercure Hotel Bad Dürkheim Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/238 (238 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS238 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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L e i s t u n g s l o h n , Z i e l ve r e i n b a r u n g u n d f l e x i b l e A r b e i t s z e i t e n Praxis des Veränderungsmanagements mit der LIFO®-Methode erfolgreich in die BR-Arbeit umsetzen Inhouse op Worksh Teilnehmerkreis Die Begleitung von Veränderungsprozessen im Betrieb gehört zu den schwierigen Aufgaben des Betriebsrats. Um die Interessen der Kolleginnen und Kollegen in dieser Situation wirksam zu vertreten, muss der Betriebsrat eine aktive Rolle bei der Gestaltung der Veränderungen im Betrieb übernehmen. In dieser Rolle reicht es nicht, nur die gesetzlichen Mitbestimmungs- und Informationsrechte des Betriebsrats zu kennen. Das Seminar wendet sich daher an alle Betriebsratsmitglieder, die bei anstehenden Veränderungen im Betrieb aktiv mitwirken wollen. Seminarinhalt Die Organisations- und Prozess-Perspektive > Wie Veränderungsprozesse in Unternehmen verlaufen > Typische Fehler im Veränderungsmanagement > Werkzeuge des Veränderungsmanagements Die menschliche, kollegiale Perspektive > Menschliche Reaktionen auf Veränderungen > MitarbeiterInnen in Veränderungsprozesse einbinden > Zielgruppenanalysen und Zielgruppenstrategien Stärkenmanagement mit der LIFO®-Methode > Wie sich KollegInnen mit unterschiedlichen Stil-Profilen in Veränderungen verhalten > Wie man KollegInnen mit unterschiedlichen Stil-Profilen erkennen kann > Was KollegInnen mit unterschiedlichen Stil-Profilen in Veränderungssituationen antreibt und wovor sie Angst haben Erfolgreiche Umsetzung in die Betriebsratsarbeit > Wie man mit Kollegen mit unterschiedlichen Stil-Profilen kommuniziert > Wie man sie motivieren und beeinflussen kann > Wie man ihnen helfen kann, Veränderungen zu verstehen und zu bewältigen Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie erhalten einen Einblick, wie Veränderungsprozesse ablaufen und wie sie gemanagt werden können. Sie lernen, wie sich MitarbeiterInnen in Veränderungsprozessen verhalten und wie man sie erfolgreich einbinden und bei der Bewältigung der Veränderungen unterstützen kann. Mit Hilfe der in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten können Sie als Betriebsrat eine aktive Rolle bei Veränderungsprozessen im Betrieb einnehmen und dadurch die Interessen der Belegschaft in dieser Situation wirksam vertreten. § 37 Abs. 6 BetrVG Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse können für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sein. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Organisationsberater und Fachreferenten für Veränderungsmanagement ein. In diesem Seminar erwerben Sie Kenntnisse, die in Ihrem Gremium einen wichtigen Impuls für die Begleitung von Veränderungsprozessen geben. Deshalb bieten wir dieses Seminar ausschließlich als Inhouse-Schulung an. Informationen zu unseren firmeninternen Seminaren erhalten Sie unter Telefon 08157 4000, auf Seite 277 und unter www.waf-seminar.de/inhouse. QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QIH Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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L e i s t u n g s l o h n , Z i e l ve r e i n b a r u n g u n d f l e x i b l e A r b e i t s z e i t e n Personalbeurteilung Wege zu einer gerechten Leistungsbeurteilung Teilnehmerkreis Das Seminar eignet sich für Betriebsratsmitglieder, in deren Betrieben Personal-Beurteilungssysteme eingeführt oder geändert werden. Besonders gefordert ist der Betriebsrat, wenn es um Beurteilungsmaßstäbe, mögliche Folgen aus der Beurteilung sowie um die Verwertung leistungsbezogener Daten von Arbeitnehmern, z.B. bei der Entlohnung, geht. Seminarinhalt Beurteilungssysteme in der Praxis > Vor- und Nachteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber > Wichtige rechtliche Fragen der Personalbeurteilung > Rechtliche Möglichkeiten bei Scheitern der Verhandlungen > Verfahrensrichtlinien für die Einführung eines Beurteilungssystems Einführung eines Personal-Beurteilungssystems > Notwendige Hilfsmittel für ein systematisches Beurteilungssystem > Leitlinien für den Aufbau von praktikablen Beurteilungsverfahren > Abgrenzung zur Zielvereinbarung > Koppelung mit Leistungslohn - Voraussetzungen Arten des Beurteilungssystems > Beurteilungsstufen > Beurteilungsmerkmale > Beurteilungskriterien Praktische Umsetzung > Anforderungen an den Beurteiler > Typische Beurteilungsfehler in der Praxis > Der Beurteilungsbogen Beteiligungsrechte des Betriebsrats > Aufstellung von Beurteilungsgrundsätzen und Auswahlrichtlinien > Beurteilungsgespräche - Teilnahmerecht des Betriebsrats > Personalplanung § 92 BetrVG > Einführung von Personalfragebogen > Betriebsvereinbarung zum Beurteilungssystem - Praxistipps Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie erfahren, nach welchen Maßstäben Leistung gemessen, bewertet oder beurteilt werden kann. Anhand praxisorientierter Beispiele lernen Sie, welche Beurteilungssysteme es gibt, wie sie angewendet werden und welche Folgen sich für die Kolleginnen und Kollegen aus den jeweiligen Beurteilungssystemen ergeben. Sie erfahren, wie Sie die vielfältigen Mitbestimmungsund Beteiligungsrechte beim Personal-Beurteilungswesen nutzen können, um ein objektives Beurteilungssystem in Ihrem Betrieb einzuführen oder ein vorhandenes, wo erforderlich, entsprechend umgestalten zu können. § 37 Abs. 6 BetrVG Ihre Referenten Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht und Arbeitsorganisation ein. Seminartermine Di. Di. 12.06. - Fr. 23.10. - Fr. 15.06.2012 26.10.2012 Hotel Dorint Parkhotel Sauerland Stern Hotel Ort Mönchengladbach Willingen/Sauerland Seminar-Nr. BR151-6375-84 BR151-8247-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/151 (151 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS151 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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L e i s t u n g s l o h n , Z i e l ve r e i n b a r u n g u n d f l e x i b l e A r b e i t s z e i t e n Leistungsentgelt, Zielvereinbarung und flexible Arbeitszeiten nach dem TVöD Teilnehmerkreis Alle Betriebsräte und Personalräte von Betrieben, die bisher den BAT angewendet oder sich an den BAT angelehnt haben und deren Arbeitsverhältnisse auf den neuen TVöD übergeleitet werden bzw. übergeleitet sind. Seminarinhalt Struktur der neuen Entgelttabelle > Entwicklungsstufen > Verzögern und Beschleunigen des Stufenaufstiegs > Leistungsorientierung Überleitung der Vergütung vom BAT in den neuen TVöD > Überleitung der bisherigen Lohn- und Vergütungsbestandteile in das neue Entgeltrecht > Zuordnungstabelle für Arbeiter und Angestellte > Bestimmung des Vergleichsentgelts und Überleitung in die Entgeltstufen > Weitergeltung der bisherigen zusätzlichen Entgeltbestandteile > Zukünftige Sonderzahlungen Leistungsentgelt im TVöD > Formen des Leistungsentgelts > Leistungsbewertung und Leistungszulage > Messung und Vergütung der Leistung > Erfolgsbeteiligung Zielvereinbarung und TVöD > Gründe und Instrumente der Zielvereinbarung > Praxis der Zielkontrolle > Erreichen der vereinbarten Ziele und Vergütung Arbeitszeitregelungen nach dem TVöD > Die neuen Arbeitszeit-Bestimmungen > Dauer der Arbeitszeit nach Arbeitsvertrag > Überstunden - Abgrenzung und Ausgleich > Besonderheiten von Wechselschicht und Schichtarbeit Möglichkeiten zur betrieblichen Umsetzung neuer Arbeitszeiten nach TVöD > Nutzung des Jahresausgleichszeitraums > Weiterentwicklung von Gleitzeitregelungen > Einsatz von Arbeitszeitkorridor und Rahmenzeit > Flexible Gestaltung von Schicht- und Einsatzplänen > Zukünftiger Einsatz von Bereitschaftsdienst > Zusammenspiel von fortlaufendem Zeitausgleich, Arbeitszeitkonto und Langzeitkonto Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats/Personalrats bei der > Einführung von leistungsbezogener Vergütung > Einführung von Zielvereinbarungen > Gestaltung flexibler Arbeitszeiten > Beispiele einer Betriebsvereinbarung Ort Potsdam-Templiner See Hamburg-Altona Seminar-Nr. BR377-3559-84 BR377-5040-84 Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie erfahren, welche neuen Aufgaben auf Sie als Betriebsräte und Personalräte mit der Überleitung des BAT in den TVöD zukommen. Sie erhalten Ansatzpunkte, wie Sie die neue Leistungsentgelt-Gestaltung und die neuen Möglichkeiten zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung umsetzen können. Mit Hilfe der in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse können Sie dafür sorgen, dass die Interessen der ArbeitnehmerInnen bei der Einführung von Leistungslohn und flexibleren Arbeitszeiten angemessen berücksichtigt werden. § 37 Abs. 6 BetrVG Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Hinweis: Leistungsvergütung nach ERA siehe Seite 155. Seminartermine Mo. 16.04. - Do. 19.04.2012 Mo. 08.10. - Do. 11.10.2012 Hotel Seminaris Seehotel Potsdam NH Hotel Hamburg-Altona Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/377 (377 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS377 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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L e i s t u n g s l o h n , Z i e l ve r e i n b a r u n g u n d f l e x i b l e A r b e i t s z e i t e n Tarifrecht für den öffentlichen Dienst TVöD/TV-L Teilnehmerkreis Das Seminar wendet sich an alle Betriebsräte und Personalräte von Betrieben, die den TVöD/TV-L anwenden oder deren Arbeitsverhältnisse sich an die Bestimmungen des TVöD/TV-L anlehnen bzw. darauf Bezug nehmen. Seminarinhalt Tarifrecht im öffentlichen Dienst - Grundlagen > Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst > Geltungsbereich des TVöD/TV-L > Struktur des TVöD/TV-L Personelle Angelegenheiten nach dem TVöD/TV-L > Befristung von Arbeitsverhältnissen - Sonderregelungen > Richtige Ein- und Umgruppierung > Verfahren bei Neueinstellungen > Umsetzung, Versetzung, Abordnung > Geringfügig Beschäftigte Entgeltberechnung und leistungsorientierte Vergütung - Überblick > Entgeltgruppen und Entwicklungsstufen > Leistungsabhängiger Stufenaufstieg > Zulagen, Zuschläge, Jahressonderzahlung > Entgeltfortzahlung bei Urlaub und Krankheit Flexible Arbeitszeitgestaltung nach TVöD/TV-L - Überblick > Rahmenzeit, Arbeitszeitkorridor, Arbeitszeitkonten > Überstunden, Teilzeitbeschäftigung > Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft > Flexibler Personaleinsatz Beendigung des Arbeitsverhältnisses > Aufhebungsvertrag; Ausscheiden wegen Erwerbsminderung > Kündigung wegen Krankheit, Schlechtleistung > Betriebsbedingte Kündigung, Sozialauswahl, Abfindungsanspruch > Besonderer Kündigungsschutz; Sonderregelungen im TVöD/TV-L Handlungsmöglichkeiten für den Betriebs-/Personalrat > Bei der Gestaltung flexibler Arbeitszeiten > Bei der Einführung leistungsbezogener Vergütung > Bei der Einführung von Zielvereinbarungen > Praxisbeispiele Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie lernen das Grundsystem des Tarifrechts im öffentlichen Dienst und dessen konkrete Auswirkungen auf die Arbeitsverträge und Arbeitsbedingungen der Kolleginnen und Kollegen kennen. Sie erfahren, was die grundlegende Reformierung des Tarifrechts im öffentlichen Dienst für die Begründung, aber auch für die Kündigung von Arbeitsverhältnissen bedeutet. Sie erhalten einen Überblick, welche neuen Handlungsmöglichkeiten sich für den Betriebsrat/Personalrat eröffnen, etwa bei der Gestaltung flexibler Arbeitszeiten oder bei der Einführung einer leistungsbezogenen Vergütung. § 37 Abs. 6 BetrVG Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Seminartermine Mi. 24.10. - Fr. 26.10.2012 Hotel Allgäu Stern Hotel Ort Sonthofen im Allgäu Seminar-Nr. BR189-1632-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/189 (189 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS189 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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L e i s t u n g s l o h n , Z i e l ve r e i n b a r u n g u n d f l e x i b l e A r b e i t s z e i t e n Betriebliche Lohngestaltung außerhalb von Tarifverträgen Teilnehmerkreis Das Seminar wendet sich an alle Betriebsratsmitglieder, die mit Lohn- und Gehaltsfragen befasst sind. Angesprochen sind Betriebsratsmitglieder aus Betrieben mit und ohne Tarifbindung. Seminarinhalt Rechtsgrundlagen der betrieblichen Lohngestaltung > Entgeltregelungen im Arbeitsvertrag > Änderungskündigung zur Entgeltreduzierung? > Lohn- und Gehaltsregelungen im Tarifvertrag und in Betriebsvereinbarungen > Öffnungsklauseln und Günstigkeitsprinzip > Gleichbehandlungsgrundsatz und betriebliche Übung beim Lohn Besonderheiten der Entgeltgestaltung in Betrieben ohne Tarifvertrag > Innerbetriebliche Lohn- und Gehaltsgruppenordnung > Vergütungsanpassung bei Tariflohnerhöhung? > Untergrenzen beim Entgelt und Mindestlöhne > Eingruppierung und Umgruppierung Mitbestimmung bei der Lohngestaltung in Betrieben mit und ohne Tarifvertrag > Entlohnungsgrundsatz, Zeitlohn, Leistungslohn > Bemessungsgrundlagen, Gewichtungsfaktoren > Verteilung freiwilliger oder zusätzlicher Leistungen > Einsichtnahme in Bruttolohn- und Gehaltslisten > Anrechnung und Widerruf übertariflicher Zulagen Mitbestimmung bei der betrieblichen Altersversorgung - Überblick > Voraussetzungen für das Entstehen/Erlöschen von Anwartschaften und Ansprüchen > Neuverteilung nach mitbestimmungsfreier Kürzung des Dotierungsrahmens > Sicherung erworbener Ansprüche bei Insolvenz > Kollektiv- und Individualzusagen Rechtsfolgen bei Verletzung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats > Antrag auf Unterlassung mitbestimmungswidriger Maßnahmen > Unwirksamkeit individualrechtlicher Maßnahmen des Arbeitgebers > Einstweilige Verfügung des Arbeitsgerichts > Anrufung der Einigungsstelle oder des Arbeitsgerichts Ihr Nutzen als Betriebsrat Im Seminar erfahren Sie, welche Möglichkeiten der Gesetzgeber dem Betriebsrat an die Hand gegeben hat, die Lohn- und Gehaltsfindung im Betrieb mitzubestimmen. Sie lernen die Gestaltungsspielräume kennen, die ergänzend zu tariflichen Regelungen bestehen, und wissen, welche Besonderheiten bei der Entgeltgestaltung in Betrieben ohne Tarifvertrag bestehen. Sie erhalten einen Überblick über die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der betrieblichen Altersversorgung. Mit Hilfe der im Seminar vermittelten Kenntnisse können Sie zu einer gerechten und transparenten Entgeltfindung im Betrieb beitragen und Missständen entgegenwirken. § 37 Abs. 6 BetrVG Für diesen Personenkreis sind die im Seminar vermittelten Kenntnisse gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsratsarbeit erforderlich. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Seminartermine Mo. Di. 14.05. - Do. 17.05.2012 06.11. - Fr. 09.11.2012 Hotel Bäder-Park-Hotel relexa Hotel Frankfurt Ort Künzell/Fulda Frankfurt Seminar-Nr. BR159-2680-84 BR159-2685-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/159 (159 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS159 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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L e i s t u n g s l o h n , Z i e l ve r e i n b a r u n g u n d f l e x i b l e A r b e i t s z e i t e n Leistungsvergütung und Zielvereinbarung nach ERA Gestaltungsmöglichkeiten für Betriebsrat und Betrieb Teilnehmerkreis Das Seminar wendet sich an alle Betriebsratsmitglieder, die mit den Themenbereichen Zielvereinbarung und Vergütungsfragen in Betrieben befasst sind, die das Entgeltrahmenabkommen für Arbeiter und Angestellte (ERA) eingeführt haben oder einführen wollen. Seminarinhalt Entgelt nach ERA > Leistungszulage aufgrund Leistungsbeurteilung > Zielentgelt aufgrund Zielvereinbarung > Prämie, Akkordmehrverdienst aufgrund Leistungsbemessung > Umrechnung von Leistungszulage, Prämie und Akkord; Bestandsschutz Mitbestimmung des Betriebsrats bei Leistungsvergütung > Informationsanspruch > Mitbestimmung bei Einführung, Gestaltung und Änderung von Leistungslohn > Möglichkeiten und Grenzen beim Leistungslohn > Überwachung der Arbeitnehmer-Schutzrechte > Reklamationsrecht von BR und Arbeitnehmer Leistungsbewertungssysteme im Rahmen von ERA > Bestimmung der Bezugsgröße - Normalleistung > Bemessungsgrundlage von Leistung; Verteilungskriterien > Leistungsermittlung, Leistungszulagen > Anteil der variablen Vergütung Beurteilungsgrundsätze nach ERA und Mitbestimmung des Betriebsrats > Mitbestimmungsrechte bei Beurteilungsgrundsätzen > Vor- und Nachteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber > Kombination mit Zielvereinbarungssystemen > Abschluss einer BV oder Regelungsabrede > Schulung der Beurteiler > Diskriminierungsverbot Zielvereinbarungssysteme nach ERA > Ziele, Rahmenbedingungen, Leistungsniveau > Verknüpfung von Prämienzielen, Servicezielen, Unternehmenszielen > Zielvereinbarungsgespräch und Monitoring > Messen und Beurteilen des Zielerreichungsgrades Handlungsfelder für den Betriebsrat bei ERA-Zielvereinbarung > Zulässige Leistungsmerkmale > Freiwillige Betriebsvereinbarungen - Anforderungen nach ERA > Verhinderung des Missbrauchs von Zielvereinbarungssystemen > Rolle des Wirtschaftsausschusses bei Einführung von ERA Ihr Nutzen als Betriebsrat Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse helfen Ihnen als Betriebsrat bei der Ausgestaltung von Zielvereinbarungen und leistungsabhängigen Vergütungsmodellen im Rahmen des ERA. Sie erfahren, wie Sie dabei die Transparenz und innerbetriebliche Lohngerechtigkeit erhöhen und einen Missbrauch von Leistungssystemen verhindern können. Sie lernen, worauf Sie bei der Umsetzung in eine Betriebsvereinbarung achten müssen. § 37 Abs. 6 BetrVG Für diesen Personenkreis sind die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse gem § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Nach der Rechtsprechung ist eine Schulung über den Inhalt eines neuen Tarifvertrages für alle BR-Mitglieder erforderlich (LAG Hamm 11.03.1981 - 3TaBV 125/80). Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrechtsorganisation ein. Hinweis: Zielvereinbarung, Personalbeurteilungsgespräche, Leistungsvergütung, die nicht aufgrund von ERA getroffen werden, siehe Seite 148. Seminartermine Mi. 02.05. - Fr. Mi. 14.11. - Fr. 04.05.2012 16.11.2012 Hotel Park Inn Bielefeld Sporthotel Tannenhof Ort Bielefeld Weiler im Allgäu Seminar-Nr. BR235-3839-84 BR235-5297-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/235 (235 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS235 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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L e i s t u n g s l o h n , Z i e l ve r e i n b a r u n g u n d f l e x i b l e A r b e i t s z e i t e n Dienstreisen und Reisekostenregelungen Beteiligungsrechte des Betriebsrats Teilnehmerkreis Das Seminar richtet sich an alle Mitglieder des Betriebsrats, die mit personellen Angelegenheiten, Arbeitszeit- oder Vergütungsfragen betraut sind. Seminarinhalt Pflicht zur Dienstreise? > Nach Regelungen im Arbeitsvertrag > Aufgrund allgemeiner arbeitsrechtlicher Bestimmungen > Bei Verpflichtung zur Arbeitsleistung in Fremdbetrieben > Haftung bei Unfällen mit Privat-PKW > Sozialversicherungsrechtliche Aspekte Betriebliche Reisekostenrichtlinie > Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte des Betriebsrats > Praktische Beispiele zur Gestaltung > Betriebliche Reisekostenrichtlinie und Betriebsratsarbeit > Regelungen zum Auslandseinsatz Reisekosten- und Spesenabrechnung > Kostentragung des Arbeitgebers > Auslagen und Kostennachweise > Korrekte Spesenabrechnung > Arbeitsrechtliche Folgen bei fehlerhafter Abrechnung > Steuerliche Sonderregelungen Arbeitszeit bei Dienstreisen > Reisezeit gleich Arbeitszeit? > Arbeitszeit und Einsatz im Ausland > Erfassung der Arbeitszeit bei Dienstreisen > Mehrarbeit wegen Dienstreisen? Mitbestimmung des Betriebsrats bei Dienstreisen > Informations- und Auskunftsrechte > Reisezeit als Arbeitszeit? Dienstreise als Versetzung? > Nutzung von Dienstwagen > Beginn und Ende der Arbeitszeit Dienstreisen des Betriebsrats > Teilnahme an Seminaren, Betriebsräteversammlung > Betreuung auswärtiger Betriebsstätten > Besonderheiten bei Dienstreisen von Betriebsräten Ihr Nutzen als Betriebsrat Im Seminar erfahren Sie, wann Arbeitnehmer Dienstreisen unternehmen müssen, welche Kosten dabei vom Arbeitgeber zu tragen sind, welche Haftungsregeln gelten und inwieweit Dienstreisezeiten als Arbeitszeit zu berücksichtigen sind. Um hier bereits im Vorfeld für Klarheit sorgen zu können, lernen Sie, welche Punkte eine (Dienst-)Reisekostenrichtlinie regeln sollte und inwieweit der Betriebsrat hier zu beteiligen ist. § 37 Abs. 6 BetrVG Für diesen Personenkreis sind in aller Regel die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Seminartermine Mi. 19.09. - Fr. 21.09.2012 Hotel Park Hotel Ahrensburg Ort Ahrensburg b. Hamburg Seminar-Nr. BR271-8243-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/271 (271 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS271 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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Newsletter für Betriebsräte Immer bestens informiert! www.waf-seminar.de/newsletter Kostenlos b www.waf-se estellen unter: minar.de/ne wsletter Der Online-Newsletter erscheint monatlich und enthält nützliche Informationen und interessante Artikel rund um die Betriebsratsarbeit. Er informiert Sie aktuell über Urteile der Arbeitsgerichte und ihre Auswirkungen auf Ihre Tätigkeit als Betriebsrat. Außerdem werden Sie über neueste Entwicklungen, die für Ihre BR-Tätigkeit wichtig sind, auf dem Laufenden gehalten. QR-Code mit Handy einscannen und Newsletter online bestellen unter www.waf-seminar.de/QNL

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S e m i n a r e f ü r R h e t o r i k u n d Ko m m u n i k a t i o n etorik Teil I 161 etorik Teil II 162 etorik Teil III 163 olgreich verhandeln Teil I 164 olgreich verhandeln Teil II 165 ediation im Betrieb Teil I 166 ediation im Betrieb Teil II 167 ediation im Betrieb Teil III 168 olgreich kommunizieren als BR nfliktmanagement Teil I 170 nfliktmanagement Teil II 171 etorik - Klartext reden 172 auen im Betriebsrat 173 obbing Teil I 174 obbing Teil II 175 obbing Teil III 176 orkshop Mobbing im Betrieb 177 triebsrats- und Ausschusssitzungen Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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S e m i n a r e f ü r R h e t o r i k u n d Ko m m u n i k a t i o n Rhetorik und Kommunikation INHALT Schulungsanpruch für Rhetorik und Kommunikation Rhetorik Teil I Rhetorik Teil II Rhetorik Teil III Erfolgreich verhandeln Teil I Erfolgreich verhandeln Teil II Mediation im Betrieb Teil I Mediation im Betrieb Teil II Mediation im Betrieb Teil III Erfolgreich kommunizieren als BR 160 161 162 163 164 165 166 167 168 169 Konfliktmanagement Teil I Konfliktmanagement Teil II Rhetorik - Klartext reden Frauen im Betriebsrat Mobbing Teil I Mobbing Teil II Mobbing Teil III Workshop Mobbing im Betrieb Betriebsrats- und Ausschusssitzungen 170 171 172 173 174 175 176 177 178 Täglich sind Sie als Betriebsrat gefordert, in Verhandlungen und Gesprächen Ihre Gesprächspartner zu überzeugen. Verschaffen Sie sich Gehör mit den Regeln erfolgreicher Kommunikation. Nutzen Sie überzeugende Techniken zur Konfliktlösung. Ihre Argumente sind gut. Lernen Sie, Ihre Ansichten gut zu verkaufen. So werden Sie ein souveräner Verhandlungspartner und können Ihre Betriebsratstätigkeit erfolgreich ausüben. Unsere Seminare für Rhetorik und Kommunikation helfen Ihnen, diese Ziele zu verwirklichen.

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S e m i n a r e f ü r R h e t o r i k u n d Ko m m u n i k a t i o n Schulungsanspruch nach § 37 Abs. 6 BetrVG für Rhetorik- und Kommunikations-Seminare Schulungen zu den Themenbereichen "Gesprächs-, Diskussions- und Verhandlungsführung" sowie "Sprech- und Argumentationstechnik" können für die Tätigkeit des Betriebsrats erforderlich sein wie andere Spezial-Seminare auch. Insofern hat das BAG seine frühere Rechtsprechung in wesentlichen Teilen geändert (Grundsatz-Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts BAG vom 15.02.1995 AP Nr. 106 zu § 37 BetrVG). Vor allem angesprochen sind hierbei aufgrund ihrer besonderen Aufgabenstellung innerhalb des Betriebsrats die Betriebsratsvorsitzenden und deren StellvertreterInnen sowie Ausschussvorsitzende oder Verhandlungsführer in schwierigen Gesprächen und Verhandlungen mit dem Arbeitgeber. Seit dem o.g. Grundsatzbeschluss des BAG entscheiden sich immer mehr Arbeitsgerichte für eine Fortbildung des Betriebsrats auch im Bereich "Rhetorik und Kommunikation" (vgl. Arbeitsgericht Bremen v. 25.02.2000 - 1 BVGa 4/00 und LAG Schleswig-Holstein v. 04.12.1990 - 1 TaBV 21/90). Ein Betriebsrat, der seine Rechte zwar kennt, aber nicht in der Lage ist, sie in Gesprächen und Verhandlungen mit dem Arbeitgeber, auf Betriebsversammlungen oder in Gesprächen mit der Belegschaft zu artikulieren und überzeugend darzustellen, wird seine Aufgaben nicht erfolgreich bewältigen können. In genau diesem Sinne hat beispielsweise das sächsische LAG argumentiert in seiner Entscheidung vom 22.11.2002 - 9 TaBV 17/02. Laut dem sächsischen LAG sind dem Betriebsrat im BetrVG eine Reihe von Aufgaben zugewiesen, für die rhetorische Fähigkeiten notwendig sind (z.B. Betriebsversammlung § 42 BetrVG; Gespräche mit dem Arbeitgeber § 74 BetrVG). Wichtig ist dabei eine genaue Begründung des Betriebsrats, weshalb anhand der genannten Punkte ein bestimmtes Betriebsratsmitglied aufgrund Beschluss des Betriebsrats mit der Verhandlungsführung für die Ausübung eines bestimmten Beteiligungsrechts betraut worden ist. Sofern dieses BR-Mitglied die dazu erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten noch nicht besitzt, kann eine Schulung zum Themenbereich Rhetorik und Kommunikation für dieses BR-Mitglied erforderlich sein. Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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S e m i n a r e f ü r R h e t o r i k u n d Ko m m u n i k a t i o n Rhetorik Teil I Grundlagen der Kommunikation Teilnehmerkreis Dieses Seminar richtet sich an alle Betriebsratsmitglieder, die aufgrund ihrer Tätigkeit verschiedene Redesituationen zu bewältigen haben. Vor allem Betriebsratsmitglieder, Ausschussvorsitzende und deren StellvertreterInnen sowie freigestellte Betriebsratsmitglieder müssen zu unterschiedlichen Anlässen Reden halten oder frei sprechen können. Seminarinhalt Freies Reden in der Betriebsratsarbeit > Sitzungen des Betriebsrats, § 30 BetrVG > Gespräche mit dem Arbeitgeber, § 74 BetrVG > Grundsätze der freien Rede > Abbau von Redehemmungen Wie Sie Grundlagen der Kommunikation beherrschen > Goldene Regeln für Blickkontakt > Regeln für Gestik, Mimik und Körperhaltung Konfliktmanagement im Betriebsrat > Streiten will gelernt sein > Mit welchen Regeln Sie fast jeden Konflikt lösen Führen durch Fragen > Wie Sie ausweichenden Antworten wirksam begegnen > So kann man Sie nicht mehr "abwimmeln" Erprobte Lösungen für ergebnisorientierte Sitzungen > Die zehn Gebote für Gesprächsleiter Wie Sie einen Vortrag optimal gestalten > Die wichtigsten Visualisierungstechniken richtig anwenden Ihr Nutzen als Betriebsrat Viel reden und nichts sagen, das können viele! Richtig reden, das heißt überzeugen, ist schon schwieriger. Auf der Arbeitgeberseite stehen Ihnen rhetorisch gut geschulte Gesprächspartner gegenüber. Sie sollten in der Lage sein, Paroli zu bieten. Das lernen Sie in diesem Seminar. Die guten Argumente haben Sie schon lange. In Zukunft gelingt es Ihnen auch, Ihre Argumente gut zu verkaufen. § 37 Abs. 6 BetrVG Für diesen Personenkreis vermittelt das Seminar Kenntnisse, die gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sein können (vgl. BAG v. 15.02.95 - 7AZR670/94). Ihre Referenten Qualität Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Rhetorik- und Kommunikationstrainer ein. In den letzten Jahren haben 1.498 Teilnehmer dieses Seminar besucht. 98,02 % davon würden dieses Seminar anderen Betriebsräten weiterempfehlen. Zudem haben diese Teilnehmer das Seminar im Durchschnitt mit einer Schulnote von 1,09 bewertet. Seminartermine Di. 17.04. - Fr. 20.04.2012 Mo. 21.05. - Do. 24.05.2012 Mo. 11.06. - Do. 14.06.2012 Di. Di. 10.07. - Fr. 14.08. - Fr. 13.07.2012 17.08.2012 Hotel Lindner Congress Hotel Ramada Hotel Sporthotel Tannenhof Wichtig: Bitte beachten Sie auch die weiterführenden Seminare "Rhetorik Teil II" (Seite 162) und "Rhetorik Teil III" (Seite 163) zur Erweiterung und Vertiefung. Ort Düsseldorf-Seestern Herrenberg b. Stuttgart Weiler im Allgäu Göttingen Potsdam-Babelsberg Bremen Oberhausen Bad Boll Regensburg-Königswiesen Künzell/Fulda Berlin-Friedrichshain Seminar-Nr. BR125-3572-84 BR125-3958-84 BR125-4134-84 BR125-4587-84 BR125-4727-84 BR125-4868-84 BR125-5095-84 BR125-5267-84 BR125-5440-84 BR125-5598-84 BR125-5756-84 Best Western Parkhotel Ropeter Avendi Hotel am Griebnitzsee ATLANTIC Hotel Galopprennbahn NH Hotel Oberhausen Seminaris Hotel Bad Boll Best Western Premier Hotel Bäder-Park-Hotel NH Hotel Berlin Alexanderplatz Mo. 10.09. - Do. 13.09.2012 Mo. 15.10. - Do. 18.10.2012 Mo. 12.11. - Do. 15.11.2012 Mo. 10.12. - Do. 13.12.2012 Mo. 14.01. - Do. 17.01.2013 Mo. 11.02. - Do. 14.02.2013 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/125 (125 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter waf-seminar.de/QS125 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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S e m i n a r e f ü r R h e t o r i k u n d Ko m m u n i k a t i o n Rhetorik Teil II Rede- und Gesprächstechniken Teilnehmerkreis Das Seminar wendet sich an alle Betriebsräte, die im Rahmen ihrer Betriebsratstätigkeit Redebeiträge zu leisten haben. Beispiele dafür sind Redesituationen in Betriebsrats- oder Ausschusssitzungen, in Betriebs- oder Abteilungsversammlungen oder im Rahmen der Sprechstunde des Betriebsrats. Besonders angesprochen sind auch Betriebsratsvorsitzende, stellvertretende Vorsitzende, Ausschussvorsitzende und freigestellte Betriebsratsmitglieder. Seminarinhalt Gezielte Anwendung der Rede- und Gesprächstechniken im beruflichen Alltag des Betriebsrats > Konversation > Zweckgespräch > Informationsgespräch > Beratungsgespräch Wirkung der Rede - überzeugendes Auftreten > Bedeutung von Gestik, Mimik und Körpersprache > Ursachen und Abbau von Redeängsten > Umgang mit Stress und Lampenfieber > Wege zu mehr Selbstsicherheit im freien Reden Kontakt zu den Zuhörern > Selbst- und Fremdwahrnehmung > Aufmerksamkeit erzeugen und bewahren > Aufbau einer Beziehung zwischen Redner, Zuhörern und Thema Redetechniken in der Betriebsratsarbeit > Anpassen der Redeform an Anlass und Ziel der Rede > Stichwortkonzepte > Sprechtechniken > Redeaufbau und Gliederung einer Kurzrede Techniken der Gesprächsführung > Wissenswertes über unterschiedliche Fragetechniken > Der Betriebsrat als "Kummerkasten" im Betrieb Praktische Übungen unter Einsatz elektronischer Medien Ihr Nutzen als Betriebsrat Verhandeln und Gespräche führen gehört zu Ihrem beruflichen Alltag. Die in Teil I erworbenen Grundkenntnisse werden in diesem Seminar erweitert und durch intensive Übungen in Rhetorik und freier Rede ergänzt. Dabei werden konkrete, dem Betriebsrat durch das BetrVG zugewiesene Aufgaben eingeübt. Sie gewinnen mehr Sicherheit im freien Reden in der Betriebsratsarbeit. Sie lernen, Redeängste und Lampenfieber abzubauen. Sie haben es in der Hand, wie Sie auf andere Menschen wirken! § 37 Abs. 6 BetrVG Ihre Referenten Für diesen Personenkreis vermittelt das Seminar Kenntnisse, die gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sein können. Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Rhetorik- und Kommunikationstrainer ein. Qualität In den letzten Jahren haben 691 Teilnehmer dieses Seminar besucht. 98,9 % davon würden dieses Seminar anderen Betriebsräten weiterempfehlen. Zudem haben diese Teilnehmer das Seminar im Durchschnitt mit einer Schulnote von 1,15 bewertet. Hinweis: Grundkenntnisse, die in dem Seminar "Rhetorik Teil I" (Seite 161) vermittelt werden, sind für den Besuch des Seminars hilfreich. Seminartermine Di. 24.04. - Fr. 27.04.2012 Mo. 21.05. - Do. 24.05.2012 Mo. 25.06. - Do. 28.06.2012 Mo. 30.07. - Do. 02.08.2012 Mo. 10.09. - Do. 13.09.2012 Di. Di. 16.10. - Fr. 20.11. - Fr. 19.10.2012 23.11.2012 Hotel NH Hotel Hamburg-Altona Dorint Parkhotel Ramada Hotel Allgäu Stern Hotel Sauerland Stern Hotel Maritim Hotel Magdeburg Seminaris Hotel Lüneburg Renaissance Hotel Bochum relexa Hotel Frankfurt Ort Hamburg-Altona Mönchengladbach Herrenberg b. Stuttgart Sonthofen im Allgäu Willingen/Sauerland Magdeburg Lüneburg Bochum Frankfurt Seminar-Nr. BR126-3609-84 BR126-3956-84 BR126-4491-84 BR126-4687-84 BR126-4867-84 BR126-5101-84 BR126-5328-84 BR126-5485-84 BR126-5728-84 Mo. 17.12. - Do. 20.12.2012 Mo. 04.02. - Do. 07.02.2013 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/126 (126 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS126 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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S e m i n a r e f ü r R h e t o r i k u n d Ko m m u n i k a t i o n Rhetorik Teil III Taktisches Vorgehen Teilnehmerkreis Dieses Spezial-Seminar richtet sich an alle Betriebsräte, die bereits über rhetorische Kenntnisse verfügen und ihre Präsentationsfähigkeiten speziell auf ein großes Publikum bezogen erweitern und verfeinern möchten. Seminarinhalt Erkennen und richtiges Verstehen von gruppendynamischen Prozessen > Bewertung > Auswertung und Beeinflussung > Kommunikation in der Gruppe Umgang mit Störungen > Abwehrtechniken, Schlagfertigkeit > Formen des Konterns > Umgang mit Killerphrasen Gesprächs- und Verhandlungstaktik > Erarbeiten von Zielen und Verhandlungsspielräumen > Festlegen der Gesprächsverläufe > Ermitteln der Verhandlungsstrategie Gezielte Nachbereitung und Auswertung > Lernen aus den Fehlern und Stärken der Gesprächspartner > Künftige Verhandlungsführung des Betriebsrats Optimale Informationsaufbereitung und Abstimmung der Organisation für die Betriebsversammlung > Aufgabenverteilung in der Vorbereitung und während der Betriebsversammlung > Körpersprache und Stimme wirkungsvoll einsetzen > Einsatz von Medien Verhandeln und Gespräche führen gehört zu Ihrem beruflichen Alltag. Die in Teil I und Teil II erworbenen Grundkenntnisse werden in diesem Seminar erweitert und durch intensive Übungen in Rhetorik und Gesprächsführung ergänzt. Dabei werden konkrete, dem Betriebsrat durch das BetrVG zugewiesene Aufgaben eingeübt. Sie lernen, gruppendynamische Prozesse zu verstehen und zu beeinflussen. Sie erhalten Ansatzpunkte, Gespräche und Verhandlungen ziel- und problemorientiert vorzubereiten und taktisch durchzuführen. Ihr Nutzen als Betriebsrat § 37 Abs. 6 BetrVG Ihre Referenten Qualität Für diesen Personenkreis vermittelt das Seminar Kenntnisse, die gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sein können. Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Rhetorik- und Kommunikationstrainer ein. In den letzten Jahren haben 228 Teilnehmer dieses Seminar besucht. 97,28 % davon würden dieses Seminar anderen Betriebsräten weiterempfehlen. Zudem haben diese Teilnehmer das Seminar im Durchschnitt mit einer Schulnote von 1,13 bewertet. Hinweis: Kenntnisse, die in den Seminaren "Rhetorik Teil I und II" vermittelt werden, sind für den Besuch des Seminars unbedingt notwendig. Seminartermine Mo. 04.06. - Do. 07.06.2012 Mo. 03.09. - Do. 06.09.2012 Mo. 03.12. - Do. 06.12.2012 Hotel Maritim ClubHotel Mercure Bonn Hardtberg Allgäu Stern Hotel Ort Timmendorfer Strand Bonn Sonthofen im Allgäu Seminar-Nr. BR166-4085-84 BR166-4843-84 BR166-5390-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/166 (166 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS166 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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S e m i n a r e f ü r R h e t o r i k u n d Ko m m u n i k a t i o n Erfolgreich verhandeln für den Betriebsrat Teil I Verhandlungserfolge planen Teilnehmerkreis Eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit zeigt sich besonders in den Gesprächen und Verhandlungen mit dem Arbeitgeber. Hier kommt es darauf an, die Interessen der Kolleginnen und Kollegen erfolgreich einzubringen und durchzusetzen. Das Seminar wendet sich an alle BRV und deren StellvertreterInnen, an Vorsitzende von Ausschüssen sowie freigestellte Betriebsräte. Das Seminar richtet sich auch an alle Betriebsratsmitglieder, die öfter in Gesprächen und Verhandlungen mit dem Arbeitgeber auf Seiten des Betriebsrats eingesetzt sind. Seminarinhalt Erfolgreiche Verhandlungsführung - Grundlagen > Feststellen der Ausgangslage für die Verhandlung > Argumente des Betriebsrats, Anlass der Verhandlung > Emotionale Ausgangslage des Betriebsrats > Mögliche Absichten und Argumente des Arbeitgebers Planung und Strategie der Verhandlung > Erarbeiten von Zielen und Verhandlungsspielräumen > Rollenverteilung im Betriebsrat - wer bringt was zu welchem Zeitpunkt ein? > Ermitteln der Verhandlungsstrategie des Betriebsrats Erfolgreicher Verhandlungsablauf > Konstruktive Gesprächsführung in Verhandlungen > Erkennen und Deuten von körpersprachlichen Signalen > Wege zur Konsensfindung; Jeder-gewinnt-Methode Praktische Übungen mit Videoanalyse > Bewältigen von kritischen Verhandlungssituationen > Wahrnehmen von verbalen und nonverbalen Konfliktsignalen > Einsatz von Machtmitteln > Umgang mit Emotionen > Stressbewältigung in Verhandlungen > Frage- und Antworttechniken > Killerphrasen und Provokationen schlagfertig kontern Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie lernen, Verhandlungen mit dem Arbeitgeber systematisch vorzubereiten und eine Rollenabsprache in der Verhandlungsdelegation des Betriebsrats vorzunehmen. Sie erhalten Hilfestellung bei der Wahl der richtigen Strategie, um auch bei schwierigen Ausgangslagen erfolgreich zu verhandeln oder bei unfairen Angriffen schlagfertig reagieren zu können. Dadurch tragen Sie dazu bei, die Beteiligungsrechte des Betriebsrats erfolgreich auszuüben und einen angemessenen Interessenausgleich zwischen Belegschaft und Arbeitgeber zu erzielen. § 37 Abs. 6 BetrVG Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Rhetorik- und Kommunikationstrainer ein. lungsVerhand lanen erfolge p Seminartermine Mo. 09.07. - Do. Di. 13.11. - Fr. 12.07.2012 16.11.2012 Hotel Avendi Hotel am Griebnitzsee Ramada Hotel Ort Potsdam-Babelsberg Hamburg-Bergedorf Seminar-Nr. BR337-4569-84 BR337-5283-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/337 (337 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS337 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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S e m i n a r e f ü r R h e t o r i k u n d Ko m m u n i k a t i o n Erfolgreich verhandeln für den Betriebsrat Teil II Umsetzung in die Betriebsratsarbeit Teilnehmerkreis Dieses Seminar ist ganz besonders für Sie geeignet, wenn Sie öfter in Gesprächen und Verhandlungen mit dem Arbeitgeber auf Seiten des Betriebsrats eingesetzt sind und noch erfolgreicher als bisher verhandeln möchten. Insbesondere angesprochen sind daher BRV und deren StellvertreterInnen, Ausschussvorsitzende sowie freigestellte Betriebsräte, aber auch alle anderen Betriebsratsmitglieder, die ihre Verhandlungskompetenz weiter vertiefen möchten. Seminarinhalt Das Verhandlungsziel klären > Mit welchen Erwartungen geht der Betriebsrat in die Verhandlungen? > Welches konkrete Verhandlungsziel hat der Betriebsrat? > Das Verhandlungsziel in den Grenzen des Machbaren > Auf welchen "Auftrag" an die Verhandlungsführer einigen Sie sich? Lösungsorientierte Verhandlungsvorbereitung und Verhandlungsführung > Raus aus der "Problemhypnose" - weshalb Sie mit Lösungsorientierung weiterkommen > Den Knoten entwirren: klären, wo "der Stachel" wirklich sitzt > Ein Strauß voll Fragen: Fragen, die klären - Fragen, die lösen > Verrückte Perspektive: neue Blickwinkel, die lösen helfen Lösungsfindung und Umsetzung in die Betriebsratsarbeit > Wie Sie eine konstruktive Lösungsfindung unterstützen können > Was macht eine Lösung zu einer stimmigen Lösung? > Was muss bei der Umsetzung der Lösung beachtet werden? > Was tun, wenn in der Verhandlung noch keine Lösung gefunden wurde? Abschluss der Verhandlung > Verhandlungsbewertung und Feedback > Die Bedeutung und Vereinbarung eines Nachgesprächs im Gremium Ihr Nutzen als Betriebsrat Dieses Vertiefungsseminar steht unter dem Motto: "Weg vom Problem und hin zur Lösung" und orientiert sich daher an lösungsfokussierten Ansätzen der professionellen Verhandlungsführung. Sie erfahren, wie Sie in Verhandlungen zwischen den vom Betriebsrat gesteckten Zielen und den Grenzen des Machbaren flexibel bleiben können, um das Optimum der Verhandlungsmöglichkeiten ausschöpfen zu können. Die im Seminar vermittelten Fähigkeiten und Fertigkeiten ermöglichen es Ihnen darüber hinaus, Ihre Verhandlungen als Betriebsrat effektiv und auf mögliche Lösungsoptionen fokussiert zu gestalten. In diesem Seminar erfahren Sie zudem, welche Interventionen in Verhandlungssituationen Klarheit und die Entwicklung neuer Lösungsideen fördern und wie Sie diese erfolgreich einsetzen können. § 37 Abs. 6 BetrVG Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse können für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sein. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Rhetorik- und Kommunikationstrainer ein. Seminartermine Di. Di. 21.08. - Fr. 20.11. - Fr. 24.08.2012 23.11.2012 Hotel Hotel Alpenblick Hotel Schillingshof Ort Ohlstadt b. Garmisch-P. Bad Kohlgrub Seminar-Nr. BR339-2521-84 BR339-5337-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/339 (339 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS339 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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S e m i n a r e f ü r R h e t o r i k u n d Ko m m u n i k a t i o n Mediation im Betrieb Teil I Mittel zur Konfliktlösung durch den Betriebsrat Teilnehmerkreis Das Seminar richtet sich an alle Betriebsratsmitglieder, vor allem an Betriebsratsvorsitzende, deren Stellvertreter und freigestellte Betriebsratsmitglieder. Angesprochen sind alle Betriebsratsmitglieder, die in der Konfliktbearbeitung besonders engagiert sind und in betrieblichen Streitfällen durch Verständigung zu tragfähigen Lösungen beitragen wollen. Seminarinhalt Anwendungsmöglichkeiten der Mediation in der Betriebsratsarbeit > Typische Konfliktsituationen im Betrieb > Behandlung von Beschwerden der Arbeitnehmer nach § 84 BetrVG > Vermeiden arbeitsgerichtlicher Auseinandersetzungen > Mediation statt Einigungsstellenverfahren > Wann Mediation und mit wem? Funktionsweise der Mediation > Betriebliche Voraussetzungen zum Einsatz einer Mediation > Phasen der Mediation im Betrieb > Entschärfung einer vergifteten Gesprächsatmosphäre > Überleitung in eine konstruktive Verhandlungssituation > Unterschiede zwischen Mediation, Verhandlung und Schlichtung > Aufgaben des Mediators - Anforderungen an den Mediator Kommunikation bei der Durchführung der Mediation > Die Beteiligten und das Konfliktthema verstehen > Umgang mit Spannungen und Aggression > Kooperativer Verhandlungsstil > Hart in der Sache - verbindlich im Umgang Konfliktlösung durch Mediation > Verwandeln von Beschwerden in Themen > Vertreten von Interessen anstelle von Positionen > Lösungen zum beiderseitigen Vorteil erarbeiten > Abschlussvereinbarung > Umsetzung des Ergebnisses der Mediation im betrieblichen Alltag Anwendung von praktischen Fallbeispielen Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie lernen mit der Mediation eine seit Jahren bewährte Methode kennen, die Konflikte durch Verständigung klärt und dauerhafte, tragfähige Lösungen möglich macht. Durch Mediation können Sie als Betriebsrat die Konfliktparteien Schritt für Schritt zu einer Einigung führen. Sie lernen, eine "vergiftete" Gesprächsatmosphäre zu entschärfen und Stück für Stück in eine konstruktive Verhandlungssituation überzuleiten. Dadurch können Sie auch angemessen mit Beschwerden von Arbeitnehmern umgehen und die Kollegen und Kolleginnen kompetent unterstützen, wenn Sie zur Vermittlung hinzugezogen werden sollen. Durch die Mediation hat der Betriebsrat auch die Möglichkeit, arbeitsgerichtliche Auseinandersetzungen zu verhindern oder ein Einigungsstellenverfahren überflüssig zu machen. § 37 Abs. 6 BetrVG Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse können für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sein. Ihre Referenten Qualität Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Kommunikationstrainer und Mediatoren ein. In den letzten Jahren haben 295 Teilnehmer dieses Seminar besucht. 98,9 % davon würden dieses Seminar anderen Betriebsräten weiterempfehlen. Zudem haben diese Teilnehmer das Seminar im Durchschnitt mit einer Schulnote von 1,21 bewertet. Seminartermine Mo. 11.06. - Do. 14.06.2012 Mo. 03.09. - Do. 06.09.2012 Mo. 03.12. - Do. 06.12.2012 Hotel centrovital Seminaris Hotel Lüneburg NH Hotel Düsseldorf-City Ort Berlin-Spandau Lüneburg Düsseldorf-City Seminar-Nr. BR347-4131-84 BR347-4818-84 BR347-5377-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/347 (347 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS347 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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S e m i n a r e f ü r R h e t o r i k u n d Ko m m u n i k a t i o n Mediation im Betrieb Teil II Mittel zur Konfliktlösung durch den Betriebsrat Teilnehmerkreis Als Interessenvertreter der Belegschaft ist der Betriebsrat oft auch als Vermittler gefordert. Die Mediation bietet hierfür ein sinnvolles Instrument, um Konflikte zwischen KollegInnen, ArbeitnehmerInnen und Vorgesetzten interessengerecht zu lösen. Erforderlich ist dieses Seminar für alle Betriebsratsmitglieder, Betriebsratsvorsitzende, Stellvertreter und Sprecher von Ausschüssen, die sich mit Beschwerden und Personalangelegenheiten auseinandersetzen müssen. Seminarinhalt Praktisches Üben der Mediationsabläufe > Vorteile der Konfliktlösung durch Vermittlung/Mediation > Schritte eines Vermittlungsprozesses > Einzelgespräche bei einer Vermittlung > Fallbearbeitung und Techniken aus der Praxis Das Erstgespräch > Rolle des Vermittlers > Klärung des Auftrags > Handlungsmöglichkeiten bei unterschiedlicher Motivation der Konfliktbeteiligten Umsetzung der Mediatorenrolle mit Praxisbeispielen > Arbeitstechniken des Vermittlers > Zuhören und Paraphrasieren > Fragetechniken > Umgang mit destruktiven Emotionen Haltung des Mediators > Bestimmt in der Sache, verbindlich im Umgang > Rolle des Betriebsrats als Mediator > Rolle eines externen Mediators Abschluss der Tätigkeit des Vermittlers > Vermittlungsergebnis und Akzeptanz für die Beteiligten > Umsetzung im betrieblichen Alltag Konfliktprävention - Vertiefung > Beispiele für erfolgreiche Konfliktmanagementsysteme im Betrieb > Erarbeiten von Eckpunkten einer Betriebsvereinbarung zum Thema Konfliktmanagement im Betrieb Ihr Nutzen als Betriebsrat Anhand von Rollenspielen und praktischen Übungen vertiefen Sie Ihre Kenntnisse und Erfahrungen mit der Mediation. Sie lernen, diese Kenntnisse auf betriebliche Konfliktsituationen anzuwenden. Neben der Mediation lernen Sie weitere Beispiele für erfolgreiche Konfliktmanagementsysteme kennen und erarbeiten Eckpunkte für eine Betriebsvereinbarung zum Thema Konfliktmanagement im Betrieb. § 37 Abs. 6 BetrVG Ihre Referenten Für diesen Personenkreis können die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sein. Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Kommunikationstrainer und Mediatoren ein. Hinweis: Für die erfolgreiche Teilnahme an diesem Seminar ist der Besuch des Seminars "Mediation Teil I" (oder der Erwerb vergleichbarer Kenntnisse) unbedingt erforderlich, da auf den Erfahrungen aus Teil I aufgebaut wird. Seminartermine Mo. 25.06. - Do. 28.06.2012 Di. 27.11. - Fr. 30.11.2012 Hotel Seminaris Hotel Lüneburg Dorint Parkhotel Ort Lüneburg Mönchengladbach Seminar-Nr. BR387-4488-84 BR387-5373-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/387 (387 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS387 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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S e m i n a r e f ü r R h e t o r i k u n d Ko m m u n i k a t i o n Mediation im Betrieb Teil III Mittel zur Konfliktlösung durch den Betriebsrat Teilnehmerkreis Das Seminar wendet sich an alle Betriebsratsmitglieder, die in der Konfliktbearbeitung besonders engagiert sind und in betrieblichen Streitfällen durch Verständigung zu tragfähigen Lösungen beitragen wollen. Angesprochen sind vor allem Betriebsratsmitglieder, die bereits über Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen, die in den Seminaren "Mediation im Betrieb Teil I und Teil II" vermittelt werden. Seminarinhalt Praktisches Üben der Mediationsabläufe > Vorteile der Konfliktlösung durch Vermittlung/Mediation > Schritte eines Vermittlungsprozesses > Einzelgespräche bei einer Vermittlung > Fallbearbeitung und Techniken aus der Praxis Das Erstgespräch > Rolle des Vermittlers > Klärung des Auftrags > Handlungsmöglichkeiten bei unterschiedlicher Motivation der Konfliktbeteiligten Umsetzung der Mediatorenrolle mit Praxisbeispielen > Arbeitstechniken des Vermittlers > Zuhören und Paraphrasieren > Fragetechniken > Umgang mit destruktiven Emotionen Haltung des Mediators > Bestimmt in der Sache, verbindlich im Umgang > Rolle des Betriebsrats als Mediator > Rolle eines externen Mediators Abschluss der Tätigkeit des Vermittlers > Vermittlungsergebnis und Akzeptanz für die Beteiligten > Umsetzung im betrieblichen Alltag Konfliktprävention - Vertiefung > Beispiele für erfolgreiche Konfliktmanagementsysteme im Betrieb > Erarbeiten von Eckpunkten einer Betriebsvereinbarung zum Thema Konfliktmanagement im Betrieb Ihr Nutzen als Betriebsrat Anhand von Rollenspielen und praktischen Übungen vertiefen Sie Ihre Kenntnisse und Erfahrungen mit der Mediation. Sie lernen, diese Kenntnisse auf betriebliche Konfliktsituationen anzuwenden. Neben der Mediation lernen Sie weitere Beispiele für erfolgreiche Konfliktmanagementsysteme kennen und erarbeiten Eckpunkte für eine Betriebsvereinbarung zum Thema Konfliktmanagement im Betrieb. § 37 Abs. 6 BetrVG Ihre Referenten Für diesen Personenkreis können die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sein. Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Kommunikationstrainer und Mediatoren ein. Hinweis: Für die erfolgreiche Teilnahme an diesem Seminar ist der Besuch der Seminare "Mediation Teil I und Teil II" (oder der Erwerb vergleichbarer Kenntnisse) unbedingt erforderlich, da auf den Erfahrungen aus diesen Teilen aufgebaut wird. Seminartermine Di. Di. Di. 26.06. - Fr. 25.09. - Fr. 08.01. - Fr. 29.06.2012 28.09.2012 11.01.2013 Hotel NH Hotel München-Neue Messe Seminaris Hotel Bad Honnef Maritim Hotel Ulm Ort München-Riem Bad Honnef Ulm Seminar-Nr. BR213-6480-84 BR213-5003-84 BR213-6522-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/213 (213 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS213 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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S e m i n a r e f ü r R h e t o r i k u n d Ko m m u n i k a t i o n Erfolgreich kommunizieren als Betriebsrat Kommunikation mit Powertools Teilnehmerkreis Das Seminar ist geeignet für neu gewählte Betriebsratsmitglieder, die effektive Kommunikationstools erlernen wollen, mit welchen sie den Erfolg ihrer Kommunikation schnell und effektiv erhöhen können. Es ist auch geeignet für langjährig tätige Betriebsräte, die schon zahlreiche Fortbildungen zum Thema Kommunikation besucht haben und jetzt nach neuen Impulsen suchen, um ihr bestehendes Wissen und Können bereichern und ergänzen zu können. Insbesondere angesprochen sind Betriebsratsvorsitzende, stellvertretende Vorsitzende, Ausschussvorsitzende und freigestellte Betriebsratsmitglieder sowie alle Betriebsratsmitglieder, die öfter in Gesprächen und Verhandlungen mit dem Arbeitgeber auf Seiten des Betriebsrats eingesetzt sind. Seminarinhalt Welche "Spielregeln" beachten erfolgreiche Kommunikatoren? > Grundannahmen erfolgreicher Kommunikatoren > Was können Sie von diesen "Spielregeln" für Ihre Kommunikation als Betriebsrat lernen? Was gezielte Wahrnehmung für Ihren Kommunikationserfolg als Betriebsrat bedeutet > Wahrnehmen von dem, was ist > Übungen zum Training Ihrer Wahrnehmungsfähigkeit, damit Sie auch in herausfordernden Verhandlungssituationen Klarheit haben, was gerade passiert Die bewusste Gestaltung des Gesprächskontakts in der Betriebsratsarbeit > Wie Sie auch mit schwierigen Gesprächspartnern einen tragfähigen Gesprächskontakt finden > Den Gesprächskontakt aufrechterhalten - auch bei Irritationen und Widerstand > Wie Sie als Betriebsrat den Gesprächskontakt für die Lenkung der Gesprächsführung nutzen können "Sinn-voll" kommunizieren > Was versteht man unter "sinnesspezifischer Kommunikation"? > Weshalb Ihr Gesprächspartner Sie mit sinnesspezifischer Kommunikation besser verstehen kann > Praxisbeispiele, wie Sie insbesondere in Ihrer Rolle als Betriebsrat sinnesspezifisch kommunizieren können Kleine Geste - große Wirkung in der Betriebsratsarbeit > Weshalb Sie auch mit kleinen Gesten den Erfolg Ihrer Kommunikation als Betriebsrat erhöhen können > Wie erfolgreiche Kommunikatoren mit kleinen Gesten Verständnis fördern und Entscheidungen lenken können > Wie Sie solche Gesten selbst in Gesprächs- und Verhandlungssituationen des Betriebsrats stimmig einsetzen können Ihr Nutzen als Betriebsrat In diesem Seminar lernen Sie ausgewählte Powertools erfolgreicher Kommunikatoren kennen, damit auch Sie bewusst beeinflussen können, ob und wie Ihr Gesprächspartner Sie versteht. Praxisbezogen auf die Tätigkeit als Betriebsrat und in zahlreichen praktischen Übungen lernen Sie, was Sie tun können, wenn Sie bei Ihrem Gegenüber "auf Granit zu beißen" scheinen, gleichgültig, ob Sie sich in Betriebsrats- oder Ausschusssitzungen bzw. Betriebs- oder Abteilungsversammlungen und Verhandlungen mit Unternehmensvertretern befinden. Sie lernen, wie Sie bewusst den Kommunikationsprozess gestalten und auch in verfahrenen Situationen aktiv Impulse für ein besseres Verständnis setzen können. Ein Schwerpunkt wird dabei die Bedeutung nonverbaler Aspekte Ihrer Gesprächsführung sein, damit Sie sie besser kennen, steuern und einzusetzen lernen. § 37 Abs. 6 BetrVG Für diesen Personenkreis vermittelt das Seminar Kenntnisse, die gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sein können (vgl. BAG v. 15.02.95 - 7AZR670/94). Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Rhetorik- und Kommunikationstrainer ein. Seminartermine Di. Di. 19.06. - Fr. 12.02. - Fr. 22.06.2012 15.02.2013 Mo. 10.09. - Do. 13.09.2012 Hotel Bäder-Park-Hotel Best Western Premier Hotel ATLANTIC Hotel Lübeck Ort Künzell/Fulda Regensburg-Königswiesen Lübeck Seminar-Nr. BR195-6457-84 BR195-4861-84 BR195-6545-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/195 (195 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS195 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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S e m i n a r e f ü r R h e t o r i k u n d Ko m m u n i k a t i o n Konfliktmanagement Teil I So gehen Sie als Betriebsrat mit verbalen Angriffen und "schwierigen KollegInnen" um Teilnehmerkreis Dieses Seminar wendet sich an alle Betriebsratsmitglieder, die zu einem positiven Verlauf von Gesprächen und Verhandlungen beitragen möchten. Als Betriebsrat fühlen Sie sich angegriffen, wenn Sie sich im Recht fühlen und ein anderer das Gegenteil behauptet. Sie sind sich keiner Schuld bewusst und werden dennoch beschimpft. Häufig wird Ihre Arbeit als Betriebsrat auch kritisiert. Seminarinhalt Schwierige Zeitgenossen erkennen und analysieren > Toleranz und Akzeptanz gegenüber anderen > Verhaltensweisen > So gehen Sie mit schwierigen Kolleginnen/Kollegen um > Erkennen und Vermeiden von Psychospielen Was Sie tun können, wenn Sie sich angegriffen fühlen > Umgang mit der Emotionalität des Gesprächspartners > Neid, Konkurrenzgefühle, Minderwertigkeitskomplexe > Konflikt- und Kritikgespräche Störungen und Konflikte > Konfliktarten und -typologien > Phasen des Konfliktgeschehens Erfolgreiche Konfliktbewältigung > Kooperative vs. kompetitive Einstellung zu Konflikten > Konfliktverhaltensstile > Charaktertypen > Kommunikationstechniken Praktische Hilfe zur Bewältigung von Störungen während der BR-Arbeit > Analyse von Konfliktsituationen > Im Gespräch mit dem Arbeitgeber > Innerhalb des Betriebsrats > Im Kontakt mit der Belegschaft Ihr Nutzen als Betriebsrat Diese spezielle Betriebsräte-Fortbildung gibt Ihnen als Betriebsrat Werkzeuge an die Hand, um im Konfliktfall eine erfolgreiche Konfliktbewältigung realisieren zu können. In praxisnahen Übungen und Rollenspielen können Sie Ihr eigenes Konfliktverhalten reflektieren und neue Verhaltensweisen einüben. § 37 Abs. 6 BetrVG Für den genannten Personenkreis können die in dem Seminar vermittelten Kenntnisse nach § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sein (siehe auch Seite 160 Schulungsanspruch nach § 37 Abs. 6 BetrVG für Rhetorik- und Kommunikations-Seminare). Ihre Referenten Qualität Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Rhetorik- und Kommunikationstrainer ein. In den letzten Jahren haben 254 Teilnehmer dieses Seminar besucht. 99,1 % davon würden dieses Seminar anderen Betriebsräten weiterempfehlen. Zudem haben diese Teilnehmer das Seminar im Durchschnitt mit einer Schulnote von 1,1 bewertet. Seminartermine Mo. 23.04. - Do. 26.04.2012 Mo. 25.06. - Do. 28.06.2012 Mo. 27.08. - Do. 30.08.2012 Di. 30.10. - Fr. 02.11.2012 Mo. 03.12. - Do. 06.12.2012 Hotel Ramada Hotel NH Hotel Düsseldorf-City NH Hotel Berlin Alexanderplatz Holiday Inn Bäder-Park-Hotel Ort Hamburg-Bergedorf Düsseldorf-City Berlin-Friedrichshain München-Unterhaching Künzell/Fulda Seminar-Nr. BR190-3588-84 BR190-4489-84 BR190-4773-84 BR190-5210-84 BR190-5384-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/190 (190 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS190 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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S e m i n a r e f ü r R h e t o r i k u n d Ko m m u n i k a t i o n Konfliktmanagement Teil II Professionelle Strategien für eine konstruktive Konfliktbewältigung Teilnehmerkreis Betriebsratsmitglieder, die das Seminar Konfliktmanagement Teil I besucht haben oder über vergleichbare Kenntnisse und Fertigkeiten in der Bearbeitung von Konflikten bei der Wahrnehmung von Betriebsratsaufgaben verfügen. Seminarinhalt Konstruktiver Umgang mit Konflikten in der BR-Arbeit > Bausteine für ein positiv-konstruktives Gesprächsklima > Einstieg, Unterbrechungen und Ende des Konfliktgesprächs > Konfliktmanagement zwischen verschiedenen Gruppen > Nachbereitung des Konfliktgesprächs Methoden der Konfliktbewältigung - Vertiefung > Interessen vertreten statt in Positionen verharren > Schlichtung von Konflikten > Konflikt-Moderation > Systemische Vorgehensweise Konfliktbearbeitung in der BR-Arbeit > Regelung von Konflikten durch Konsens > Besprechung von Interessen statt Streit über Positionen > Entwicklung von Lösungen mit Hilfe von Empathie Blockbildungen und Konflikte im Gremium lösen > Wo steht der Betriebsrat? > Schlichter oder Mitglied einer Konfliktpartei > Möglichkeiten der Integration von Fraktionen > Ausarbeiten konkreter Handlungsschritte für die Konfliktlösung Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie trainieren professionelle Strategien für einen konstruktiven Umgang mit Konflikten in Ihrer Betriebsratsarbeit. Mit Hilfe der im Seminar vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten können Sie gemeinsame, tragfähige und dauerhafte Lösungen von Konflikten im Betrieb finden. Sie lernen, die Regeln einer kooperativen Konfliktbearbeitung so anzuwenden, dass Sie nicht über Positionen streiten, sondern Interessen besprechen. Sie erfahren Ansatzpunkte, wie Sie Konflikte durch Blockbildungen/Fraktionen oder unterschiedliche Haltungen innerhalb des Gremiums konstruktiv bewältigen können. § 37 Abs. 6 BetrVG Für den genannten Personenkreis können die in dem Seminar vermittelten Kenntnisse nach § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sein (siehe auch Seite 160 Schulungsanspruch nach § 37 Abs. 6 BetrVG für Rhetorik- und Kommunikations-Seminare). Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Rhetorik- und Kommunikationstrainer ein. Seminartermine Di. Di. 12.06. - Fr. 18.09. - Fr. 15.06.2012 21.09.2012 Hotel Maritim Hotel Magdeburg Sauerland Stern Hotel Ort Magdeburg Willingen/Sauerland Seminar-Nr. BR179-6374-84 BR179-4934-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/179 (179 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS179 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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S e m i n a r e f ü r R h e t o r i k u n d Ko m m u n i k a t i o n Wertschätzend Klartext reden als Betriebsrat Teilnehmerkreis Dieses Seminar richtet sich an alle Betriebsratsmitglieder, die im Kontakt mit Betriebsratskollegen, Mitarbeitern und Unternehmensvertretern ihre Kommunikationskompetenz weiterentwickeln und auf der Grundlage von Akzeptanz und Wertschätzung klar und eindeutig kommunizieren möchten. Besonders angesprochen sind auch Betriebsratsvorsitzende, stellvertretende Vorsitzende, Ausschussvorsitzende und freigestellte Betriebsratsmitglieder. Seminarinhalt Erkennen, wann und wie Sie in Ihrem Betriebsratsalltag unbewusst oder bewusst konfrontative Sprachmuster verwenden > Verstecktes Eskalationspotenzial alltäglicher Kommunikation > Wirkung konfrontativer Sprachmuster u.a. in der Verhandlungsdynamik > Ursprung konfrontativer Sprachmuster Die vier Schritte wertschätzender Kommunikation anhand von Fallbeispielen aus Ihrem Betriebsratsalltag > Grundlagen wertschätzender Kommunikation > Weshalb Sie mit Wertschätzung mehr erreichen > Was macht eine wertschätzende Haltung aus? Konkrete Einsatzmöglichkeiten wertschätzender Kommunikation in der Rolle als Betriebsrat > Effektive Ausschusssitzungen > Konstruktive Verhandlungen > Wertschätzendes Feedback Die innere Haltung einer wertschätzenden Kommunikation > Verbindung suchen, Verständnis finden > Positive Vermittlung der eigenen Interessen "Notfallkasten" für die Betriebsratsarbeit > Was tun, wenn der Gesprächspartner trotz Wertschätzung konfrontativ bleibt? > Was tun, wenn die Verhandlung eskaliert? > Was tun, wenn Sie einmal nicht wertschätzend sein mögen? > Konstruktiver Umgang mit Kritik, Ärger oder Vorwürfen Ihr Nutzen als Betriebsrat Wie Kommunikationsexperten bestätigen, heißt Kommunikationskompetenz mehr als brillante Sachargumentation oder die bloße Anwendung von Kommunikationstricks und -tools. Entscheidend ist vielmehr Ihre innere Haltung, die sich in Stimmigkeit, Authentizität und Wertschätzung für sich und den Gesprächspartner zeigt. Als Betriebsratsmitglied lernen Sie die Grundlagen einer wertschätzenden Kommunikation kennen, die es ermöglicht, in Betriebsrats- oder Ausschusssitzungen bzw. Betriebs- oder Abteilungsversammlungen und Verhandlungen mit Unternehmensvertretern auch in herausfordernden Situationen auf eine Art und Weise zu kommunizieren, die sowohl konstruktiven Austausch und Verständnis als auch Klarheit und Eindeutigkeit fördert. Die Entwicklung einer lebendigen und authentischen Sprache wird ebenso Inhalt sein wie der konstruktive Umgang mit Kritik, Ärger oder Vorwürfen. § 37 Abs. 6 BetrVG Für diesen Personenkreis vermittelt das Seminar Kenntnisse, die gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sein können (vgl. BAG v. 15.02.95 - 7AZR670/94). Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Rhetorik- und Kommunikationstrainer ein. Seminartermine Di. Di. Di. 19.06. - Fr. 04.09. - Fr. 08.01. - Fr. 22.06.2012 07.09.2012 11.01.2013 Hotel Sporthotel Tannenhof Ramada Hotel Renaissance Hotel Bochum Weiler im Allgäu Hamburg-Bergedorf Bochum Seminar-Nr. BR209-6444-84 BR209-4837-84 BR209-6526-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/209 (209 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS209 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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S e m i n a r e f ü r R h e t o r i k u n d Ko m m u n i k a t i o n Frauen im Betriebsrat Selbstbewusst im Betrieb und Betriebsrat Teilnehmerkreis Das Seminar wendet sich an alle weiblichen Mitglieder des Betriebsrats. Angesprochen sind insbesondere auch Frauen, die zur Betriebsratsvorsitzenden oder stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden gewählt wurden. Seminarinhalt Betriebsratswahlen > Engagement von Frauen im Betriebsrat stärken > Geschlechtsspezifische Quote und ihre Auswirkungen > Frauenquote? Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Betriebsratstätigkeit > Betriebsratstätigkeit in der Elternzeit > Unterstützung durch Betrieb und Betriebsrat > Anspruch auf Teilzeitarbeit Aufgabenverteilung im Betriebsrat > Frauen als Kummerkasten? > Organisation in den Gremien > Öffentlichkeitsarbeit > Soziale Belange - klassische Frauen-Themen? Frauen als Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreterin > Akzeptanz und Anerkennung im Betriebsrat, in der Belegschaft und vom Arbeitgeber > Erfolgreiches Führungsverhalten > Überzeugende Eigenpräsentation in Sitzungen und Versammlungen > Wie fordere ich Unterstützung vom Gremium ein? > Strategie und Taktik in Verhandlungen Konfliktmanagement für Frauen > Konfliktfähigkeit für Betriebsratsarbeit > Persönliches Konfliktverhalten > Konstruktive Konfliktlösungen im Betrieb Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie erhalten Tipps und Anregungen, wie Sie als Frau Beruf, Familie sowie Betriebsratstätigkeit miteinander in Einklang bringen und wie Sie dabei Unterstützung durch den Betrieb und Betriebsrat erlangen können. Die im Seminar vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten helfen Ihnen, im Betriebsrat, in der Belegschaft und vom Arbeitgeber Akzeptanz und Anerkennung zu erreichen. Sie lernen, Konflikte frühzeitig zu erkennen, fair auszutragen und kollegial zu lösen. § 37 Abs. 6 BetrVG Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Rhetorik- und KommunikationstrainerInnen ein. Seminartermine Mo. 05.11. - Do. 08.11.2012 Hotel Göbel's Hotel Quellenhof Ort Bad Wildungen Seminar-Nr. BR395-8206-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/395 (395 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS395 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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S e m i n a r e f ü r R h e t o r i k u n d Ko m m u n i k a t i o n Mobbing Teil I So erkennen und verhindern Sie Diskriminierung am Arbeitsplatz Teilnehmerkreis Wir sind alle nur Menschen. Konflikte zwischen Kollegen am Arbeitsplatz gehören zum beruflichen Alltag. Aber wie erkennen Sie, dass es sich im Einzelfall nicht um eine kleine Streiterei, sondern um eine ernst zu nehmende Diskriminierung am Arbeitsplatz (Mobbing) handelt? Dieses Seminar richtet sich an alle Betriebsratsmitglieder, die sich mit dem Thema Mobbing befassen und Diskriminierungen im Betrieb entgegenwirken möchten. Seminarinhalt Was ist Mobbing? > Kleinkrieg oder Terror? > Übersicht der verschiedenen Konfliktformen > Erfahrungen der Teilnehmer Ursachen und Verlauf von Mobbing > Ursachen für den Terror am Arbeitsplatz > So erkennen Sie als Betriebsrat "Mobbing" > Mobbingablauf, Mobbinghandlungen, Gegenmaßnahmen Rechtliche Aspekte > Fragen der Beweislast > Ansprüche gegen den/die Täter auf Unterlassung, Schadensersatz, Schmerzensgeld > Ansprüche der Opfer gegenüber dem Arbeitgeber > Mobbing und AGG Handlungsmöglichkeiten für den Betriebsrat > Vorbeugende Maßnahmen > Gegenmaßnahmen - so können Sie als Betriebsrat helfen > Moderieren von Mobbinggesprächen, Personalgesprächen, Versetzung oder Kündigung des/der Täter auf Antrag des Betriebsrats Handlungsmöglichkeiten der betroffenen ArbeitnehmerInnen > Leistungsverweigerung > Beschwerde nach § 85 BetrVG Ihr Nutzen als Betriebsrat In dieser Betriebsräte-Fortbildung lernen Sie, Mobbing vom täglichen Kleinkrieg und von gewöhnlichen Streitigkeiten zu unterscheiden und geeignete Maßnahmen gegen die Diskriminierung am Arbeitsplatz einzuleiten. Sie kennen die Handlungsmöglichkeiten der betroffenen ArbeitnehmerInnen und erhalten Ansatzpunkte für vorbeugende Maßnahmen gegen Mobbing am Arbeitsplatz. § 37 Abs. 6 BetrVG Die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einem Seminar zum Thema "Mobbing" kann nach § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sein. Der Betriebsrat benötigt ein Grundwissen, um im Konfliktfall unverzüglich in einer sowohl für die Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber angemessenen Weise reagieren zu können. Laut Arbeitsgericht München muss für die Teilnahme an einem Mobbing-Seminar keine konkrete betriebliche Konfliktlage dargelegt werden (Arbeitsgericht München - 33 BV 157/01). Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie erfahrene Konflikt- und Mobbingberater ein. Qualität In den letzten Jahren haben 497 Teilnehmer dieses Seminar besucht. 98,7 % davon würden dieses Seminar anderen Betriebsräten weiterempfehlen. Zudem haben diese Teilnehmer das Seminar im Durchschnitt mit einer Schulnote von 1,31 bewertet. Seminartermine 23.04. - 26.04.2012 05.06. - 08.06.2012 09.07. - 12.07.2012 20.08. - 23.08.2012 25.09. - 28.09.2012 Ort Bochum Dresden-Altmarkt Garmisch-Partenkirchen Seminar-Nr. BR176-3587-84 BR176-4118-84 BR176-4573-84 BR176-4739-84 BR176-4994-84 Seminartermine 30.10.- 02.11.2012 03.12.- 06.12.2012 07.01.- 10.01.2013 19.02.- 22.02.2013 Ort Bremen Düsseldorf-City Leipzig Trier Seminar-Nr. BR176-5209-84 BR176-5387-84 BR176-5512-84 BR176-6067-84 Hannover-Lahe Berlin-Friedrichshain Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/176 (176 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS176 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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S e m i n a r e f ü r R h e t o r i k u n d Ko m m u n i k a t i o n Mobbing Teil II So erkennen und verhindern Sie Diskriminierung am Arbeitsplatz Für alle Teilnehmer, die an Teil I teilgenommen haben und sich intensiver mit dem Themenbereich Mobbing und Diskriminierung befassen möchten. Insbesondere werden Kenntnisse vermittelt, die der Vorbeugung und Abwehr von Mobbing dienen. Teilnehmerkreis Seminarinhalt Erfahrungsaustausch der Betriebsräte > Erfahrungsberichte aus den Betrieben > Präventivmaßnahmen Taktiken zum Eingreifen und zur Vorbeugung von Mobbing > Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats > Praxiserprobte Strategien zur Prävention von Mobbing > Zusammenarbeit mit Vorgesetzten bei Schwierigkeiten wegen Mobbing > Rollenerwartung an den Betriebsrat bei Mobbing Mobbingfälle bearbeiten > Wie erkenne ich als BR die Grenze zur Krankheit? > Wie behandelt man Mobbing? > Wie kann man Betroffene wieder in den Arbeitsprozess zurückführen? Kompetente Mobbingberatung > Gespräch mit Mobbingopfern und Tätern, Vorgesetzten und Betriebsrat > Methoden des Vorgehens Betriebsvereinbarung zur Mobbingabwehr > Überzeugungsarbeit im Gremium > Beteiligung des Arbeitgebers > Konkretisierung von Regeln zur Konfliktbewältigung Aktuelle Rechtsprechung zum Themenbereich Mobbing Ihr Nutzen als Betriebsrat In diesem Aufbauseminar werden Ihnen praxiserprobte Ansatzpunkte zur Verhinderung bzw. Bewältigung von Mobbing am Arbeitsplatz vermittelt. Sie erhalten Anregungen für die Erarbeitung einer Betriebsvereinbarung zur Mobbingabwehr im Betrieb. Darüber hinaus lernen Sie, durch Gespräche mit Mobbingopfern und Tätern sowie Vorgesetzten und dem Arbeitgeber aktiv zur Lösung der Probleme beizutragen. Die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einem Seminar zum Thema "Mobbing" kann nach § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sein. Der Betriebsrat benötigt Grundwissen, um im Konfliktfall unverzüglich in einer sowohl für die Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber angemessenen Weise reagieren zu können. Laut Arbeitsgericht München muss für die Teilnahme an einem Mobbing-Seminar keine konkrete betriebliche Konfliktlage dargelegt werden (Arbeitsgericht München - 33 BV 157/01). § 37 Abs. 6 BetrVG Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie erfahrene Konflikt- und Mobbingberater ein. Qualität In den letzten Jahren haben 405 Teilnehmer dieses Seminar besucht. 98,12 % davon würden dieses Seminar anderen Betriebsräten weiterempfehlen. Zudem haben diese Teilnehmer das Seminar im Durchschnitt mit einer Schulnote von 1,25 bewertet. Wichtiger Hinweis: Kenntnisse aus dem Seminar "Mobbing Teil I" sind für eine erfolgreiche Teilnahme am Seminar unbedingt erforderlich. Seminartermine Mo. 11.06. - Do. 14.06.2012 Mo. 27.08. - Do. 30.08.2012 Di. 16.10. - Fr. 19.10.2012 Mo. 10.12. - Do. 13.12.2012 Mo. 11.02. - Do. 14.02.2013 Hotel NH Hotel Oberhausen Ramada Hotel Dresden NH Hotel München-Neue Messe Seminaris Hotel Lüneburg NH Hotel Berlin Alexanderplatz Ort Oberhausen Dresden München-Riem Lüneburg Berlin-Friedrichshain Seminar-Nr. BR175-4124-84 BR175-4770-84 BR175-5117-84 BR175-5431-84 BR175-5749-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/175 (175 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS175 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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S e m i n a r e f ü r R h e t o r i k u n d Ko m m u n i k a t i o n Mobbing Teil III So erkennen und verhindern Sie Diskriminierung am Arbeitsplatz Teilnehmerkreis Dieses Seminar wendet sich an alle Betriebsratsmitglieder, die mit zeitgemäßen Methoden und Strategien des Konfliktmanagements zu einer Beilegung feindseliger Konflikte im Betrieb beitragen und Kenntnisse erwerben wollen, die der Vorbeugung und Abwehr von Mobbing dienen. Seminarinhalt Supervision der bisherigen Erfahrungen mit Mobbing im Betrieb > Vorbeugung und Abwehr in der betrieblichen Praxis > Erfahrungen mit der Anwendung von Betriebsvereinbarungen zur Mobbingabwehr > Was wurde bisher erreicht? > Welche Informationen und konkreten Schritte sind noch nötig? Anhand eines Mobbingfalles: Entwicklung einer kompletten Anti-Mobbing-Strategie > Rolle des Betriebsrats bei Mobbingfällen > Qualifizierte Mobbingberatung > Methoden und Ansätze der Mobbingberatung > Zusammenarbeit mit Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen, Therapeuten usw. > Umgang mit Tätern > Lösungsmöglichkeiten und deren Sicherung > Umsetzung in die Praxis des eigenen Betriebes Gesprächsführungstechniken bei Mobbing - Vertiefung > Erweiterte Gesprächsführung mit Betroffenen, Mobbern und Personalverantwortlichen > Aufbau eines positiven und konstruktiven Gesprächsklimas > Grenzen setzen (Mobbing beenden) > Respekt bewahren (auch gegenüber Mobbern) > Innere Haltung, Methoden Führen eines Konfliktgesprächs > Grundlagen der Mediation und Konfliktmoderation > Voraussetzungen für eine konstruktive Konfliktbewältigung > Umgang mit vielen kleinen Konflikten am Arbeitsplatz > Konfliktgespräche mit Einzelnen und in der Gruppe Ihr Nutzen als Betriebsrat In diesem Seminar erhalten Sie einen moderierten Erfahrungsaustausch mit anderen Betriebsratskolleginnen und -kollegen. Dabei bekommen Sie Hilfestellung bei der Bewältigung der konkreten Schritte, die bei Ihnen im Betrieb noch erforderlich sind. Sie entwickeln praxisbezogen eine Anti-Mobbing-Strategie und erhalten Anregungen für deren Umsetzung im eigenen Betrieb. Außerdem trainieren und verbessern Sie Ihre Gesprächsführungstechniken, insbesondere bei Konfliktgesprächen zum Thema Mobbing. Mit Hilfe der in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse können Sie vorbeugende Maßnahmen gegen Mobbing anregen und organisieren sowie durch Konfliktgespräche aktiv zu Problemlösungen am Arbeitsplatz beitragen. Die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einem Seminar zum Thema "Mobbing" kann nach § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sein. Der Betriebsrat benötigt Grundwissen, um im Konfliktfall unverzüglich in einer, sowohl für die Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber, angemessenen Weise reagieren zu können. Laut Arbeitsgericht München muss für die Teilnahme an einem Mobbing-Seminar keine konkrete betriebliche Konfliktlage dargelegt werden (Arbeitsgericht München - 33 BV 157/01). § 37 Abs. 6 BetrVG Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie erfahrene Konflikt- und Mobbingberater ein. Wichtiger Hinweis: Kenntnisse zum Thema Mobbing, die in den Seminaren "Mobbing Teil I und Teil II" vermittelt werden, sind für eine erfolgreiche Teilnahme an diesem Seminar sehr empfehlenswert. Ort Weiler im Allgäu Künzell/Fulda Berlin-Friedrichshain Seminar-Nr. BR375-4442-84 BR375-4856-84 BR375-5434-84 Seminartermine Di. 12.06. - Fr. 15.06.2012 Mo. 10.09. - Do. 13.09.2012 Mo. 10.12. - Do. 13.12.2012 Hotel Sporthotel Tannenhof Bäder-Park-Hotel NH Hotel Berlin Alexanderplatz Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/375 (375 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS375 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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S e m i n a r e f ü r R h e t o r i k u n d Ko m m u n i k a t i o n Workshop Mobbing im Betrieb Teilnehmerkreis Alle Betriebsratsmitglieder, die über Kenntnisse zum Thema Mobbing verfügen und diese für eine wirksame Vorbeugung und Abwehr von Mobbing im Betrieb weiter ausbauen möchten. Kenntnisse zum Thema Mobbing, wie sie in den Seminaren "Mobbing Teil I - Teil III" vermittelt werden, sind für eine erfolgreiche Teilnahme an diesem Seminar sehr empfehlenswert. Seminarinhalt Mobbingvorbeugung und betriebliche Gesundheitsförderung > Mögliche betriebliche Ursachen für Mobbing und Konflikte > Ansatzpunkte zur Mobbingvorbeugung und betrieblichen Gesundheitsförderung > Analyse des Betriebsklimas und Möglichkeiten zur Verbesserung > Mobbingbeauftragte im Betrieb > Initiativen für eine Weiterentwicklung der Führungsstruktur Strategie zur Mobbing- und Konfliktprävention im Betrieb - Vertiefung > Einbindung der Führungsebene > Veränderung der Kräfteverhältnisse > Stabilisierung und Begleitung von Betroffenen > Rechtliche Möglichkeiten Supervision und Praxisberatung konkreter Fälle > Diskussion der Bearbeitung und Lösung konkreter Mobbingfälle > Konstruktives Feedback > Anregungen für die weitere praktische Umsetzung im Betrieb > Vertiefung der Gesprächsführungstechniken bei Mobbing Erfahrungsaustausch zur Vorbeugung und Bekämpfung von Mobbing im Betrieb > Betriebliche Präventionskonzepte > Überzeugen der Geschäftsleitung > Gemeinsames Erarbeiten von Lösungsvorschlägen Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie erfahren Ansatzpunkte, wie die Prävention von Mobbing mit der betrieblichen Gesundheitsförderung verbunden werden kann. Sie erhalten Anregungen, wie Sie Ihre Strategie zur Mobbing- und Konfliktprävention im Betrieb weiterentwickeln können. Ferner haben Sie die Gelegenheit zur Supervision konkreter Fälle aus Ihrer betrieblichen Praxis und zum moderierten Erfahrungsaustausch mit anderen Betriebsratskolleginnen und -kollegen, die sich ebenfalls intensiv der Vorbeugung und Bekämpfung von Mobbing im Betrieb verschrieben haben. § 37 Abs. 6 BetrVG Die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einem Seminar zum Thema "Mobbing" kann nach § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sein. Der Betriebsrat benötigt Grundwissen, um im Konfliktfall unverzüglich in einer, sowohl für die Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber, angemessenen Weise reagieren zu können. Laut Arbeitsgericht München muss für die Teilnahme an einem Mobbing-Seminar keine konkrete betriebliche Konfliktlage dargelegt werden (Arbeitsgericht München - 33 BV 157/01). Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie erfahrene Konflikt- und Mobbingberater ein. Wichtiger Hinweis: Kenntnisse aus den Seminaren "Mobbing Teil I - III" sind für die erfolgreiche Teilnahme am Workshop unbedingt erforderlich. Seminartermine Di. Di. 24.07. - Fr. 09.10. - Fr. 27.07.2012 12.10.2012 Hotel Ramada Hotel Ramada Residenzschloss Ort Hamburg-Bergedorf Bayreuth Seminar-Nr. BR391-6514-84 BR391-5076-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/391 (391 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS391 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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S e m i n a r e f ü r R h e t o r i k u n d Ko m m u n i k a t i o n Betriebsrats- und Ausschusssitzungen zielorientiert und motivierend leiten Teilnehmerkreis Das Seminar wendet sich speziell an Betriebsratsvorsitzende, deren Stellvertreter, an freigestellte Betriebsratsmitglieder sowie an Vorsitzende von Ausschüssen des Betriebsrats. Betriebsratsund Ausschusssitzungen sind entscheidend für eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit. Deshalb zählt die Leitung von Sitzungen zu den wichtigsten Kernkompetenzen für den Betriebsrat. Seminarinhalt Betriebsrats- und Ausschusssitzungen gestalten > Inhaltliche und organisatorische Vorbereitung > Anmoderieren von Tagesordnungspunkten > Möglichkeiten zur Straffung der Sitzungsdauer > Techniken zur effektiven Steuerung von Sitzungen Leiten und Moderieren von Betriebsrats- und Ausschusssitzungen > Zuhören, fragen, klären, zusammenfassen > Diskussionen zielorientiert leiten > Gespräche voranbringen > Moderationstechniken für Betriebsrats- und Ausschusssitzungen Konfliktmoderation bei Sitzungen und Besprechungen > Trennen von Sachinhalt und Emotionen > Umgang mit Unpünktlichkeit und mangelnder Sitzungsdisziplin > Umgang mit schwierigen Teilnehmern > Techniken zur Kompromiss- und Entscheidungsfindung Konstruktive Gesprächsführung bei Betriebsrats- und Ausschusssitzungen > Überzeugend argumentieren > Missverständnisse klären > Umgang mit Einwänden > Visualisierungstechniken bei Sitzungen Praktische Übungen und Rollenspiele > Gespräche und Diskussionen zielorientiert leiten > Auch in schwierigen Sitzungen klare Ergebnisse erzielen Ihr Nutzen als Betriebsrat Im Seminar lernen Sie die Grundlagen erfolgreicher Sitzungsleitung kennen. Mit Hilfe der im Seminar erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten können Sie Betriebsratssitzungen effizient strukturieren, moderieren und leiten. Sie erfahren, wie Sie mit verbalen Angriffen oder aufgebrachten Kollegen angemessen umgehen und auch in schwierigen Sitzungen klare Ergebnisse erzielen können. § 37 Abs. 6 BetrVG Ihre Referenten Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse können nach § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sein. Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Rhetorik- und Kommunikationstrainer ein. Seminartermine Mo. 14.05. - Do. 17.05.2012 Di. 06.11. - Fr. 09.11.2012 Hotel Park Inn Bielefeld Best Western Premier Hotel Ort Bielefeld Regensburg-Königswiesen Seminar-Nr. BR223-2425-84 BR223-2433-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/223 (223 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS223 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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Die große Wissensplattform für Betriebsräte www.betriebsrat.com Holen Sie sich alle wichtigen Informationen für Ihre Arbeit als Betriebsrat. www.betriebsrat.com Hilfestellung für neu gewählte Betriebsräte Zahlreiche Urteile und Gesetze Nützliche Tipps für Betriebsratsvorsitzende Informationen für den Wirtschaftsausschuss Rechte und Pflichten der Jugendvertretung Wichtige Hinweise für die Schwerbehindertenvertretung Hilfreiche Software für Betriebsräte QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen im Internet erhalten unter www.betriebsrat.com

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Seminare für alle Betriebsräte im Wir tschaf tsausschuss Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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Seminare für alle Betriebsräte im Wir tschaf tsausschuss Seminare für alle Betriebsräte im Wirtschaftsausschuss INHALT Schulungsanspruch WA-Seminare Wirtschaftsausschuss Teil I Wirtschaftsausschuss Teil II Wirtschaftsausschuss Teil III Wirtschaftsausschuss Teil IV Modernisierung Bilanzrecht Internationale Rechnungslegung AN-Vertreter im Aufsichtsrat Teil I AN-Vertreter im Aufsichtsrat Teil II Praxis der Aufsichtsratstätigkeit 182 183 184 185 186 187 188 189 190 191 Als Mitglied im Wirtschaftsausschuss haben Sie Möglichkeiten, die der Betriebsrat nicht hat. Der Wirtschaftsausschuss sollte möglichst wirksam für die Beschaffung, Auswertung und Verwendung von Informationen aller Art eingesetzt werden, um Entwicklungen im Unternehmen frühzeitig zu erkennen. Wirtschaftliche Informationen und betriebswirtschaftliche Kenntnisse sind hier von großer Bedeutung für Ihre verantwortungsvolle Position. Unsere Seminare sorgen dafür, dass Sie die erforderlichen Kenntnisse erlangen und effizient anwenden können.

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Seminare für alle Betriebsräte im Wir tschaf tsausschuss Schulungsanspruch nach § 37 Abs. 6 BetrVG für Mitglieder des Wirtschaftsausschusses Mitglieder des Wirtschaftsausschusses, die zugleich Mitglieder im Betriebsrat/Gesamtbetriebsrat sind, haben gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG einen Schulungsanspruch. Diesen Anspruch hat u.a. das Bundesarbeitsgericht in einer Reihe von Entscheidungen bestätigt (BAG v. 06.11.1973 - 1 ABR 8/73; BAG v. 20.01.1976 - 1 ABR 44/75; so auch LAG Hamm v. 08.08.1996 - Sa 2016/95). Dabei muss die Erforderlichkeit dieser Schulungsteilnahme nicht besonders dargelegt werden. Das Gesetz sieht zwar nicht ausdrücklich eine Schulungsmöglichkeit für diejenigen Mitglieder des WA vor, die nicht Betriebsratsmitglieder sind, in der Literatur und teilweise in der Rechtsprechung wird jedoch eine Anwendung von § 37 Abs. 6 BetrVG auch in diesen Fällen bejaht (vgl. "Fitting" 25. Auflage, RNr. 180 zu § 37 BetrVG und RNr. 25 zu § 107 BetrVG). Dies ist erforderlich, um die uneingeschränkte Funktionsfähigkeit des WA zu gewährleisten. Das gilt umso mehr, da auch diejenigen Mitglieder des WA, die etwa wegen ihrer Vorbildung als fachlich geeignet im Sinne von § 107 Abs. 1 BetrVG anzusehen sind, verpflichtet sind, sich ständig weiter zu qualifizieren, um bei neuen Entwicklungen wie beispielsweise neuen Controlling-Systemen im Betrieb, Aufspaltungen, Umorganisationen im Unternehmen usw. auf dem aktuellen Stand zu sein. Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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Seminare für alle Betriebsräte im Wir tschaf tsausschuss Der erfolgreiche Wirtschaftsausschuss Teil I - Rechtsgrundlagen und Kompetenzen Teilnehmerkreis Dieses Seminar wendet sich an alle Mitglieder des Wirtschaftsausschusses und an Schwerbehindertenvertreter, die an Sitzungen des Wirtschaftsausschusses beratend teilnehmen. Seminarinhalt Der Wirtschaftsausschuss - Rechtsgrundlagen > Auskunftspflicht des Unternehmers gegenüber dem WA > Recht auf Einblick in Unterlagen des Arbeitgebers > Folgen unterlassener oder ungenügender Auskünfte > Recht auf Hinzuziehung von Sachverständigen > Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse; Schweigepflicht Aufgaben des Wirtschaftsausschusses > Beratung wirtschaftlicher Angelegenheiten mit dem Arbeitgeber > Unterrichtung des Betriebsrats Organisation der Arbeit im Wirtschaftsausschuss > Anfordern und Auswerten von Unterlagen > Arbeitsplan für den Wirtschaftsausschuss > Zuordnung erforderlicher Unterlagen zu den einzelnen wirtschaftlichen Angelegenheiten nach § 106 BetrVG > Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat Betriebswirtschaftliche Informationsquellen für den WA nutzen > Unterlagen aus der Rechnungslegung > Das betriebliche Rechnungswesen als Informationsquelle > Berichte aus dem betrieblichen Steuerungsprozess (Controlling) > Vermögensstruktur, Liquidität > Informationen zu betrieblichen Veränderungen > Besondere Unterlagen zur Personalentwicklung Informationsgewinnung aus Jahresabschluss und Geschäftsbericht - Einführung > Recht auf Einsichtnahme in den Jahresabschluss > Aufbau und Gliederung der Bilanz > Aufbau und Positionen der GuV > Informationen aus Anhang und Lagebericht Ihr Nutzen als Mitglied des WA Sie erlangen die erforderlichen rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Kenntnisse, um die notwendigen Unterlagen und Informationen zur wirtschaftlichen Lage vom Unternehmen einzufordern und den Umgang mit dem Zahlenmaterial zu erlernen. Dadurch können Sie wirtschaftliche oder finanzielle Probleme frühzeitig erkennen und durch Ihre Mitarbeit dazu beitragen, dass der Betriebsrat rechtzeitig aktiv werden kann. § 37 Abs. 6 BetrVG Für Mitglieder des Wirtschaftsausschusses und der Schwerbehindertenvertretung vermittelt dieses Seminar Kenntnisse, die nach § 37 Abs. 6 BetrVG für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind. Dies gilt auch für Mitglieder des Wirtschaftsausschusses, die nicht Mitglied im Betriebsrat sind. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Dipl.-Betriebswirte, Dipl.-Kaufleute sowie Fachreferenten für Wirtschaft ein. Hinweis: Basiswissen, das im Seminar wirtschaftliche Grundkenntnisse Teil I vermittelt wird, ist erforderlich. Jeder Seminarteilnehmer erhält kostenlos ein Starter-Set im Wert von 74,- EUR. "Die Praxis des Wirtschaftsausschusses von A bis Z" von Marcus Disselkamp Taschenrechner und umfangreiche Seminarunterlagen Praktische Umhängetasche Seminartermine Seminar-Nr. BR182-3560-84 BR182-3869-84 BR182-4086-84 Seminartermine Seminar-Nr. 16.04. - 19.04.2012 Kleinmachnow/Berlin 07.05. - 10.05.2012 Weiler im Allgäu 04.06.- 07.06.2012 Künzell/Fulda 25.09. - 28.09.2012 Willingen/Sauerland BR182-4992-84 22.10. - 25.10.2012 Potsdam-Templiner See BR182-5142-84 06.11. - 09.11.2012 Lüneburg 27.11. - 30.11.2012 Gelsenkirchen 18.12. - 21.12.2012 Berlin-Spandau 29.01. - 01.02.2013 Bad Wildungen 18.02. - 21.02.2013 Berlin-Spandau BR182-5248-84 BR182-5364-84 BR182-5501-84 BR182-5716-84 BR182-5825-84 18.06. - 21.06.2012 Berlin-Friedrichshain BR182-4452-84 09.07. - 12.07.2012 Hamburg-Bergedorf BR182-4574-84 31.07. - 03.08.2012 Bochum 21.08. - 24.08.2012 Ulm 10.09. - 13.09.2012 Bayreuth BR182-4702-84 BR182-4755-84 BR182-4862-84 08.01. - 11.01.2013 München-Unterhaching BR182-5578-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/182 (182 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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Seminare für alle Betriebsräte im Wir tschaf tsausschuss Der erfolgreiche Wirtschaftsausschuss Teil II - Analyse des Jahresabschlusses Teilnehmerkreis Dieses Seminar richtet sich an alle Mitglieder des Wirtschaftsausschusses, die Teil I besucht haben oder über entsprechende Vorkenntnisse verfügen. Seminarinhalt So analysieren Sie den Geschäftsbericht richtig > Richtiges Auswerten der Zahlen für die Praxis > Berechnung wirtschaftlicher Kennziffern > Aufstellen eines Fragenkatalogs für Ihren Arbeitgeber > Praktische Übungen; Erkennen von Informationsmängeln Gestaltung und Analyse des Jahresabschlusses mittels Kennziffern > Bilanzpolitische Maßnahmen zur gezielten Verminderung oder Erhöhung des Jahresüberschusses > Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte > Änderungen nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz > Gewinnverschiebungen > Auswirkungen auf das Jahresergebnis > Investitionen, Liquidität So bekommen Sie wichtige Informationen von der Geschäftsleitung > Informationspolitik der Geschäftsleitung > Fragen zur Jahresabschlussanalyse > Geschickte Gesprächsführung als Mittel zur Informationsbeschaffung Laufende Informationen über die betriebliche Entwicklung/Planung > Aufbau des betrieblichen Planungssystems > Informationen zu Strategieplanungen > Informationen über Einzelpläne > Folgen für die Beschäftigungssituation Ihr Nutzen als Mitglied des WA In diesem Aufbauseminar zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihre Arbeit im WA noch erfolgreicher gestalten. Sie werden in die Geheimnisse der Betriebswirtschaft eingeweiht, lernen Geschäftsberichte und Bilanzen lesen, hinterfragen diese und können sich mit Unternehmenszielen und deren Auswirkungen auf Betrieb und Belegschaft auseinandersetzen. Sie erfahren, wie Sie bereits vorhandene Informationen aus der betrieblichen Planung für die Arbeit des WA nutzen. So können Sie frühzeitig auf Folgen für die Beschäftigungssituation aufmerksam machen. § 37 Abs. 6 BetrVG Für Mitglieder des Wirtschaftsausschusses und der Schwerbehindertenvertretung vermittelt das Seminar Kenntnisse, die nach § 37 Abs. 6 BetrVG für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind. Dies gilt auch für Mitglieder des Wirtschaftsausschusses, die nicht Mitglied im Betriebsrat sind. "Alle Mitglieder, nicht nur die Mitglieder des Betriebsrats, müssen über die erforderlichen Kenntnisse verfügen" (LAG Hamm 13.10.1999 NZA-RR 2000). Qualität In den letzten Jahren haben 929 Teilnehmer dieses Seminar besucht. 99,23 % davon würden dieses Seminar anderen Betriebsräten weiterempfehlen. Zudem haben diese Teilnehmer das Seminar im Durchschnitt mit einer Schulnote von 1,28 bewertet. Seminartermine 17.04. - 20.04.2012 Ort Potsdam-Templiner See Seminar-Nr. BR282-3570-84 BR282-4089-84 BR282-4597-84 BR282-4736-84 BR282-4821-84 BR282-5037-84 BR282-5223-84 BR282-5459-84 BR282-5593-84 BR282-5719-84 07.05. - 10.05.2012 Ahrensburg b. Hamburg BR282-3874-84 04.06. - 07.06.2012 Mönchengladbach 10.07. - 13.07.2012 Frankfurt 20.08. - 23.08.2012 München-Riem 03.09. - 06.09.2012 Bad Wildungen 08.10. - 11.10.2012 05.11. - 08.11.2012 11.12. - 14.12.2012 14.01. - 17.01.2013 04.02. - 07.02.2013 Kleinmachnow/Berlin Jetzt NEU: Die Neuauflage "BR-Office" kostenlos für alle Teilnehmer USB-Datenträger (8 GB) inkl. der Sof tware "BR-Of fice" im Gesamtwer t von 226,- E Mit dieser Software können Sie professionell Protokolle erstellen, Einladungen für Sitzungen verfassen sowie Termine und Stammdaten verwalten und dokumentieren (Inhalt der Software siehe Seite 240). Lüneburg Mönchengladbach Dresden Ohlstadt b. Garmisch-P. Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/282 (282 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS282 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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Seminare für alle Betriebsräte im Wir tschaf tsausschuss Der erfolgreiche Wirtschaftsausschuss Teil III - Bilanzpolitische Gestaltungsspielräume Teilnehmerkreis Wirtschaftsausschuss-Mitglieder sollten in der Lage sein, Jahresabschlüsse zu interpretieren. Nur wer in der Lage ist, wirtschaftliche Kennziffern richtig zu deuten, kann Entwicklungen frühzeitig erkennen, die später Arbeitsplätze oder Standorte kosten können. Dieses Seminar richtet sich an alle Mitglieder des Wirtschaftsausschusses, die Teil I und Teil II besucht haben oder über entsprechende Vorkenntnisse verfügen. Seminarinhalt Erfahrungsaustausch zu Fragen der Informationsgewinnung > Anlaufprobleme bei neu gegründeten WA > Vorbereitung und Durchführung von WA-Sitzungen > Bestehende Informationsdefizite > Informationen aus Quartalsberichten Zusammenarbeit des Wirtschaftsausschusses mit Betriebsrat, GBR/KBR und Aufsichtsrat > Möglichkeiten zum Aufbau eines Informationsnetzwerks der Arbeitnehmervertretungen > Absprachen bei der Informationsbeschaffung > Informationen durch den Aufsichtsrat Erfahrungsaustausch zur Analyse von Jahresabschlüssen > Bilanzpolitische Gestaltungsspielräume > Vertiefung der Kenntnisse über Aufbereitung und Auswertung von Jahresabschlüssen und Geschäftsberichten durch Kennziffern > Konzernbilanzen Analyse des Wirtschaftsprüferberichts > Inhalte eines Wirtschaftsprüferberichts > Vorteil des Wirtschaftsprüferberichts gegenüber dem Jahresabschluss Aktuelle Entwicklungen der Bilanzierungsstandards > Bilanzierung nach IAS > Bilanzierung nach US-GAAP > Aussagekraft der einzelnen Rechnungslegungen Wahrnehmung der Beratungsfunktion des WA - Vertiefung > Beratung bei der Entscheidungsfindung > Beratung während der Umsetzung von Maßnahmen und bei laufenden Projekten > Teilnahme an Umstrukturierungsmaßnahmen Sie lernen, Ihre Arbeit in diesem Gremium noch effizienter zu organisieren und den wirtschaftlichen Informationsaustausch mit anderen Arbeitnehmervertreter-Gremien betriebsübergreifend zu verbessern. Das Seminar vertieft Ihr Know-how zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Situation Ihres Unternehmens und gibt Ihnen die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch mit Mitgliedern anderer Wirtschaftsausschüsse. Ihr Nutzen als Mitglied des WA § 37 Abs. 6 BetrVG Für Mitglieder des Wirtschaftsausschusses und der Schwerbehindertenvertretung vermittelt das Seminar Kenntnisse, die nach § 37 Abs. 6 BetrVG für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind. Dies gilt auch für Mitglieder des Wirtschaftsausschusses, die nicht Mitglied im Betriebsrat sind. "Alle Mitglieder, nicht nur die Mitglieder des Betriebsrats, müssen über die erforderlichen Kenntnisse verfügen" (LAG Hamm 13.10.1999 NZA-RR 2000). Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Dipl.-Betriebswirte, Dipl.-Kaufleute sowie Fachreferenten für Wirtschaft ein. Qualität In den letzten Jahren haben 344 Teilnehmer dieses Seminar besucht. 99,1 % davon würden dieses Seminar anderen Betriebsräten weiterempfehlen. Zudem haben diese Teilnehmer das Seminar im Durchschnitt mit einer Schulnote von 1,32 bewertet. Seminartermine Mo. 16.04. - Do. 19.04.2012 Mo. 11.06. - Do. 14.06.2012 Mo. 27.08. - Do. 30.08.2012 Di. Di. 16.10. - Fr. 12.02. - Fr. 19.10.2012 15.02.2013 Mo. 10.12. - Do. 13.12.2012 Hotel Sporthotel Tannenhof Sauerland Stern Hotel NH Hotel Berlin Alexanderplatz Seminaris Hotel Lüneburg Seminaris Hotel Bad Honnef Bäder-Park-Hotel Ort Weiler im Allgäu Willingen/Sauerland Berlin-Friedrichshain Lüneburg Bad Honnef Künzell/Fulda Seminar-Nr. BR325-3556-84 BR325-4129-84 BR325-4769-84 BR325-5115-84 BR325-5433-84 BR325-5766-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/325 (325 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS325 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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Seminare für alle Betriebsräte im Wir tschaf tsausschuss Der erfolgreiche Wirtschaftsausschuss Teil IV - Tatsächliche, aktuelle wirtschaftliche Situation im Unternehmen Teilnehmerkreis Bilanzen und Jahresabschlüsse liefern nur einmal im Jahr Informationen. Deshalb ist es erforderlich, dass der WA/BR über ein Konzept zur regelmäßigen Informationsbeschaffung und Bewertung der aktuellen wirtschaftlichen Situation des Betriebs verfügt. Das Seminar wendet sich an Mitglieder des WA und Betriebsräte, die hinsichtlich der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens ständig aktuell informiert sein möchten. Seminarinhalt Möglichkeiten der regelmäßigen Informationsbeschaffung durch den WA > Das wirtschaftliche Informationssystem des Unternehmens - Überblick > Vierteljährliche Erfolgsrechnungen, § 110 BetrVG > Statistiken über Personal-, Absatz-, Umsatzentwicklung > Liquiditäts- und Kostenstellenrechnungen > Organisations- und Rationalisierungspläne Auskunftsanspruch des WA/BR > Rechtzeitige und umfassende Unterrichtung > Darstellung der Auswirkungen auf die Personalplanung > Erforderliche Unterlagen; Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse > Hinzuziehung von Sachverständigen > Begründen eines konkreten Informationsbedarfs Aktuelle Informationen aus dem betrieblichen Steuerungsprozess - Controlling > Erfassung und Bewertung der aktuellen wirtschaftlichen Monatsdaten im Controlling > Ursachenanalyse bei negativen Plan-Ist-Abweichungen im Berichtswesen/in Managementreports > Wichtige Controlling-Instrumente > Früherkennung aktueller Fehlentwicklungen > Handlungsstrategien des WA und des BR Aktuelle Informationen aus dem laufenden Rechnungswesen > Kurzfristige Erfolgsrechnung; Betriebsergebnisrechnung > Produktivitäts- und Auslastungsrechnungen > Deckungsbeitragsrechnung > Ständige Information über betriebliche Planungen und Auswirkungen auf die Personalplanung/ Beschäftigungssituation Durchsetzung der Informationsbeschaffungsrechte > Einigungsstelle > Arbeitsgericht > Ordnungswidrigkeitsverfahren Ihr Nutzen als Mitglied des WA Sie lernen, auf welche vorhandenen betriebswirtschaftlichen Informationsquellen mit aktuellen Daten des Unternehmens der WA zugreifen kann. Dadurch sind Sie kontinuierlich über die aktuelle wirtschaftliche Lage und die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens informiert. So können WA und BR schnell reagieren und eigene Initiativen ergreifen, um negative Auswirkungen für die Belegschaft zu verhindern, oder Vorschläge zur Beschäftigungssicherung (§ 92a BetrVG) zu erarbeiten. Dadurch sind Sie unabhängig von nur jährlich vorgelegten Bilanzen bzw. Jahresabschlüssen. § 37 Abs. 6 BetrVG Für Mitglieder des Wirtschaftsausschusses und der Schwerbehindertenvertretung vermittelt das Seminar Kenntnisse, die nach § 37 Abs. 6 BetrVG für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind. Dies gilt auch für Mitglieder des Wirtschaftsausschusses, die nicht Mitglied im Betriebsrat sind. "Alle Mitglieder, nicht nur die Mitglieder des Betriebsrats, müssen über die erforderlichen Kenntnisse verfügen" (LAG Hamm 13.10.1999 NZA-RR 2000). Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Dipl.-Betriebswirte, Dipl.-Kaufleute sowie Fachreferenten für Wirtschaft ein. Hinweis: Für Mitglieder des Wirtschaftsausschusses ist dieses Seminar im Anschluss an "Wirtschaftsausschuss Teil I bis Teil III" empfehlenswert. Da es in diesem Seminar hauptsächlich um die ständige Informationsbeschaffung außerhalb der nur einmal jährlich vorgelegten Zahlen aus Jahresabschluss und Geschäftsbericht geht, kann diese Schulung auch bereits nach "Wirtschaftsausschuss Teil I" besucht werden. Seminartermine Di. Di. 24.07. - Fr. 20.11. - Fr. 27.07.2012 23.11.2012 Hotel Renaissance Hotel Bochum NH Hotel Berlin Alexanderplatz Ort Bochum Berlin-Friedrichshain Seminar-Nr. BR324-4663-84 BR324-5338-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/324 (324 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS324 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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Seminare für alle Betriebsräte im Wir tschaf tsausschuss Modernisierung des Bilanzrechts Auswirkungen auf die Arbeit von WA und BR Teilnehmerkreis Das Seminar wendet sich an alle Mitglieder von Wirtschaftsausschuss und Betriebsrat und an Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, die bereits über Kenntnisse zur Bilanzierung verfügen, die in den Seminaren "Der erfolgreiche Wirtschaftsausschuss Teil I und II" (siehe Seiten 183 - 184) vermittelt werden. Seminarinhalt Neue Handlungsmöglichkeiten für WA und BR nach dem Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) > Dem WA vorzulegende Unterlagen > Detailliertere Erläuterung des Jahresabschlusses > Möglichkeiten zur Informationsbeschaffung Neue Schwellenwerte für Bilanzsumme und Umsatzerlöse nach dem BilMoG > Geänderte Informationspflichten des Unternehmens > Bedeutung für den Betriebsrat/Wirtschaftsausschuss > Welche Unternehmen sind ab wann von welchen Änderungen betroffen Neue Aktivposten in der Bilanz > Produktions- und Herstellungsverfahren, Patente > Ermittlung und Zuordnung der Herstellungskosten > Informationsrechte und Prüfungsaufgaben von Wirtschaftsausschuss und Betriebsrat Änderungen bei der Bewertung von Rückstellungen > Bewertung von Rückstellungen für Pensionen und Zeitwertkonten > Marktnahe Rechnungszinsen, Einrechnung künftiger Gehalts- und Rentensteigerungen > Prüfung der aktuellen Verpflichtungen und Mehrbelastungen durch den WA > Erörterung der Anlagestrategie für die genannten Planvermögen mit dem WA Abschaffung von Wahlrechten des Unternehmens durch das BilMoG > Überblick über Änderungen beim Wahlrecht > Auswirkungen in der Unternehmensdarstellung > Informationsanspruch des WA, bilanzielle Vor- oder Nachteile aufzuzeigen Auswirkungen des BilMoG auf Bilanz und Ergebnis > Gewinn und Verlust nach bisheriger/jetziger Bewertung > Auswirkungen auf wichtige Kennzahlen > Aussagekraft der geänderten Rechnungslegung zur wirtschaftlichen Lage des Unternehmens und Abgrenzung zu IFRS Ihr Nutzen als Mitglied des WA Im Seminar erfahren Sie, welche Auswirkungen die gesetzliche Änderung des Bilanzrechts auf den Jahresabschluss Ihres Unternehmens hat und welche Aussagekraft die geänderte Rechnungslegung im Hinblick auf die wirtschaftliche Lage des Unternehmens besitzt. Sie erfahren außerdem, welche neuen Handlungsmöglichkeiten die Gesetzesänderung für Ihre Arbeit im Wirtschaftsausschuss und für den Betriebsrat bietet. Die im Seminar vermittelten Kenntnisse helfen Ihnen, gesetzliche Änderungen im HGB sicher in Ihre betriebliche Praxis umzusetzen. § 37 Abs. 6 BetrVG Für Mitglieder des Wirtschaftsausschusses vermittelt das Seminar Kenntnisse, die nach § 37 Abs. 6 BetrVG für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Dipl.-Betriebswirte, Dipl.-Kaufleute sowie Fachreferenten für Wirtschaft ein. minar Tagesse Seminartermine Mo. 17.09.2012 Hotel NH Hotel Düsseldorf-City Ort Düsseldorf-City Seminar-Nr. BR115-8240-84 Seminarbeginn um 9.00 Uhr, Seminarende um 17.00 Uhr. Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/115 (115 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS115 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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Seminare für alle Betriebsräte im Wir tschaf tsausschuss Internationale Rechnungslegung Auswirkungen auf die Arbeit im Wirtschaftsausschuss Teilnehmerkreis Die Rechnungslegung in deutschen Unternehmen mit internationalen Tochtergesellschaften oder mit Konzernsitz im Ausland ist einschneidenden Änderungen unterzogen. Diese Änderungen erschweren die Arbeit des Wirtschaftsausschusses erheblich. So wurde das Handelsgesetzbuch (HGB) geändert, um es an internationale Standards anzupassen. Dieses Seminar richtet sich an alle Mitglieder des Wirtschaftsausschusses und an Betriebsräte in Betrieben, deren externe Rechnungslegung auf internationale Standards umgestellt ist oder umgestellt werden soll. Seminarinhalt Internationalisierung der Wirtschaft > Globale Unternehmensstrategien > Steuerung durch eine Holding > Konzentration im Konzern > Möglichkeiten der Gewinnverschiebung und Liquiditätsverlagerung Rechnungslegung nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) > Zielsetzung der Rechnungslegung nach HGB > Ordnungsgemäße Buchführung - Grundsätze > Möglichkeiten der Bilanzpolitik Bilanzierung nach IAS (International Accounting Standard)/IFRS > Aufbau der IAS/IFRS > Ziele der Rechnungslegung nach IAS/IFRS > Veröffentlichung Bilanzierung nach US-GAAP (Generally Accepted Accounting Principles) > Struktur und Aufbau der US-GAAP > Zielsetzung und Rechnungslegung nach US-GAAP > Möglichkeiten der Bilanzpolitik Auswirkungen der Methodik des Jahresabschlusses > auf die Kennzahlen zur wirtschaftlichen und finanziellen Lage eines Unternehmens > auf die Arbeit des Wirtschaftsausschusses > Unterschiede des Jahresabschlusses nach IAS/IFRS, HGB oder US-GAAP > Aussagekraft der einzelnen Rechnungslegungen zur wirtschaftlichen Lage des Unternehmens > Konsequenzen für die Steuerung des Unternehmens Ihr Nutzen als Mitglied des WA Sie lernen, die Finanz- und Ertragskraft Ihres Unternehmens zu beurteilen sowie internationale Jahresabschlüsse zu lesen und zu analysieren. Sie erfahren die wesentlichen Unterschiede zwischen den deutschen und internationalen Bilanzierungsvorschriften. Aufgrund dieser Kenntnislage können Sie für den Wirtschaftsausschuss und den Betriebsrat die Aussagekraft der einzelnen Rechnungslegungen in Bezug auf die tatsächliche wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens richtig einschätzen. Sie wissen, welche wichtigen Informationen Sie für Ihre Arbeit im Wirtschaftsausschuss gewinnen können. § 37 Abs. 6 BetrVG Für Mitglieder des Wirtschaftsausschusses vermittelt das Seminar Kenntnisse, die nach § 37 Abs. 6 BetrVG für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind. Dies gilt auch für Mitglieder des Wirtschaftsausschusses, die nicht Mitglied im Betriebsrat sind. "Alle Mitglieder, nicht nur die Mitglieder des Betriebsrats, müssen über die erforderlichen Kenntnisse verfügen" (LAG Hamm 13.10.99 NZA-RR 2000). Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Dipl.-Betriebswirte, Dipl.-Kaufleute sowie Fachreferenten für Wirtschaft ein. Hinweis: Für die Teilnahme an diesem Seminar sind Kenntnisse über den Jahresabschluss erforderlich, die im Seminar "Der erfolgreiche Wirtschaftsausschuss Teil II" (Seite 184) vermittelt werden. Seminartermine Di. 18.09. - Fr. 21.09.2012 Hotel Seminaris Seehotel Potsdam Ort Potsdam-Templiner See Seminar-Nr. BR311-4945-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/311 (311 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS311 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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Seminare für alle Betriebsräte im Wir tschaf tsausschuss Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat Teil I Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats Teilnehmerkreis Der Aufsichtsrat kontrolliert in Kapitalgesellschaften die Arbeit der Geschäftsleitung und trifft die wesentlichen Entscheidungen über die Geschäftspolitik. Sie sind Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat oder streben eine solche Position an und wollen nicht zu den "Unwissenden" gehören. Qualifizierte Fachkenntnisse sind für diese Aufgaben unerlässlich. Sie befinden sich in einer "besonderen Position" und tragen eine Menge Verantwortung. Seminarinhalt Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat > Rechtliche Grundlagen der Mitbestimmung > Geltungsbereich von Mitbestimmungsgesetz und Drittelbeteiligungsgesetz > Abgrenzung Unternehmen - Konzern Stellung der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat > Verschwiegenheitspflicht - Informationspflicht > Gegenüber dem Betriebsrat, der Belegschaft > Gegenüber der Gewerkschaft > Transparenzgebot - Transparenz- und Publizitätsgesetz > Tätigkeitsberichte im Betriebsrat, auf Betriebsversammlungen > Ersatz von Aufwendungen; Vergütung; Arbeitszeit für Sitzungsvorbereitung > Abberufung von Mitgliedern des Aufsichtsrats Beteiligungsrechte und Kompetenzen des Aufsichtsrats > Bestellung der Geschäftsleitung > Überwachung der Geschäftsleitung > Einberufung der Gesellschafterversammlung > Auskunftsrechte gegenüber der Geschäftsleitung > Jahresabschlussprüfung > Beteiligungsrechte der Mitglieder des Aufsichtsrats Haftung von Mitgliedern des Aufsichtsrats > Haftung nach dem KonTraG > Absicherung von Vermögensschäden Zusammenarbeit des Aufsichtsrats mit > der Geschäftsleitung > der Gesellschafterversammlung > dem Betriebsrat/Gesamtbetriebsrat > dem Wirtschaftsausschuss Durchführung von Sitzungen des Aufsichtsrats > Einberufung > Informationsanspruch vor Sitzungsbeginn > Abstimmungsverhalten der Arbeitnehmervertreter > Beschlussfassung Vorstandsvergütungsgesetz > Festsetzung der Vorstandsvergütung > Schadensersatz bei Festlegung einer unangemessenen Vorstandsvergütung > Zielvereinbarung mit dem Vorstand > Koppelung mit Anzahl der Arbeitsplätze Ort Garmisch-Partenkirchen Lübeck Bad Honnef Seminar-Nr. BR134-6508-84 BR134-5090-84 BR134-5932-84 In diesem Seminar erfahren Sie Ihre Rechte und Pflichten und erhalten viele praktische Tipps, wie Sie Ihre Tätigkeit im Aufsichtsrat im Interesse der Arbeitnehmer und des Unternehmens optimal gestalten. Sie lernen, wie Sie den schwierigen Ausgleich zwischen Ihrer Funktion als Mitglied des Aufsichtsrats und des Betriebsrats schaffen können. Ihr Nutzen Wichtig! Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat haben einen Freistellungsanspruch zur Teilnahme an Schulungen, die für das Aufsichtsratsmandat erforderliche Qualifikationen vermitteln. Für die Teilnahme an solchen Seminaren ist, wegen der Eigenverantwortlichkeit des Amtes, kein Beschluss bzw. keine Zustimmung des Aufsichtsrats oder des Unternehmens erforderlich (vgl. Literatur zu § 26 MitbestG, §§ 670, 675 BGB zum Aufwandsersatz). Das Aufsichtsratsmitglied hat in entsprechender Anwendung des § 37 BetrVG Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung während der Schulung und nach §§ 670, 675 BGB Anspruch auf Erstattung der Kosten, die durch die Teilnahme am Seminar entstehen. § 37 Abs. 6 BetrVG Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Ihre Referenten Qualität In den letzten Jahren haben 226 Teilnehmer dieses Seminar besucht. 97,39 % davon würden dieses Seminar anderen Betriebsräten weiterempfehlen. Zudem haben diese Teilnehmer das Seminar im Durchschnitt mit einer Schulnote von 1,34 bewertet. Seminartermine Mi. 18.07. - Fr. 20.07.2012 Mo. 15.10. - Mi. 17.10.2012 Mo. 18.02. - Mi. 20.02.2013 Hotel Dorint Sporthotel ATLANTIC Hotel Lübeck Seminaris Hotel Bad Honnef Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/134 (134 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS134 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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Seminare für alle Betriebsräte im Wir tschaf tsausschuss Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat Teil II Ordnungsgemäße Unternehmensführung und Risikoberichterstattung Teilnehmerkreis Das Seminar wendet sich an alle Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, die bereits am Seminar "Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat Teil I" teilgenommen haben oder über entsprechende Kenntnisse und Erfahrung in der Aufsichtsratsarbeit verfügen. Seminarinhalt Ordnungsgemäße Unternehmensführung: Corporate Governance > Aufsichtsrat und Einhaltung von Verhaltensgrundsätzen: Compliance > Auswirkungen des Deutschen Corporate Governance Kodex auf die praktische Arbeit des Aufsichtsrats > Corporate Governance in Unternehmen ohne Bindung daran > Überwachung und Beratung des Vorstandes > Unabhängigkeit des Aufsichtsrats Risikoberichterstattung und Aufsichtsrat > Aktionen zur Früherkennung und Abwehr von Risiken > Einrichtung von Risikomanagement-Systemen > Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz gegenüber Kontrollorganen und Belegschaft Brennpunkte der Aufsichtsratstätigkeit > Gerichtliche Auseinandersetzungen innerhalb und mit dem Aufsichtsrat > Rechte der Aufsichtsratsmitglieder gegen Unternehmen, Geschäftsleitung und Aufsichtsrat > Professionalisierung durch Analyse und Bewertung der Aufsichtsratstätigkeit > Erfahrungsaustausch und aktuelle Probleme aus dem Teilnehmerkreis > Frauenquote im Aufsichtsrat Erfahrungsaustausch unter den Seminarteilnehmern Ihr Nutzen Sie lernen Ansatzpunkte kennen, wie der Aufsichtsrat die ordnungsgemäße Führung des Unternehmens und die Einhaltung von Verhaltensgrundsätzen bei der Arbeit des Vorstandes wirksam kontrollieren und seine Unabhängigkeit dabei sicherstellen kann. Durch den Erfahrungsaustausch mit Arbeitnehmervertretern aus den Aufsichtsräten anderer Unternehmen erlangen Sie Lösungsmöglichkeiten und gewinnen mehr Verhaltens- und Entscheidungssicherheit bei der Bewältigung Ihrer Aufgaben als Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat. § 37 Abs. 6 BetrVG Wichtig! Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat haben einen Freistellungsanspruch zur Teilnahme an Schulungen, die für das Aufsichtsratsmandat erforderliche Qualifikationen vermitteln. Für die Teilnahme an solchen Seminaren ist, wegen der Eigenverantwortlichkeit des Amtes, kein Beschluss bzw. keine Zustimmung des Aufsichtsrats oder des Unternehmens erforderlich (vgl. Literatur zu § 26 MitbestG, §§ 670, 675 BGB zum Aufwandsersatz). Das Aufsichtsratsmitglied hat in entsprechender Anwendung des § 37 BetrVG Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung während der Schulung und nach §§ 670, 675 BGB Anspruch auf Erstattung der Kosten, die durch die Teilnahme am Seminar entstehen. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Seminartermine Mo. 18.06. - Mi. 20.06.2012 Mo. 27.08. - Mi. 29.08.2012 Mo. 21.01. - Mi. 23.01.2013 Hotel ATLANTIC Hotel Galopprennbahn Dorint Sporthotel Holiday Inn Ort Bremen Garmisch-Partenkirchen München-Unterhaching Seminar-Nr. BR234-6415-84 BR234-4765-84 BR234-6531-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/234 (234 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS234 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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Seminare für alle Betriebsräte im Wir tschaf tsausschuss Praxis der Aufsichtsratstätigkeit für Arbeitnehmervertreter Teilnehmerkreis Das Seminar wendet sich an alle Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, die bereits über Grundkenntnisse in der Aufsichtsratstätigkeit verfügen und einen strukturierten Erfahrungsaustausch mit KollegInnen aus anderen Aufsichtsratsgremien suchen. Seminarinhalt Taktische Möglichkeiten für Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat > Gewinnung von Informationen vor und während der Sitzung > Taktisches Verhalten bei Beschlussfassungen und Abstimmungen sowie in der Aufsichtsratssitzung > Diskussion aktueller Probleme aus dem Kreis der Teilnehmer > Vorgehen als Gruppe der Arbeitnehmervertreter Praxis der Mandatswahrnehmung > Struktur- und Rollenverständnis > Organisation der Aufsichtsratstätigkeit > Inhalte, Aufgaben > Empfehlungen an die Arbeitnehmervertreter Aktuelle Problembereiche der Aufsichtsratstätigkeit für Arbeitnehmervertreter > Umgang mit fehlenden oder unrichtigen Informationen und (Tisch-)Vorlagen > Vorbereitung der Aufsichtsratssitzung, Unterlagen(beschaffung), Protokoll > Bestellung und Funktion des Wirtschaftsprüfers > Jahresabschlussbericht des Wirtschaftsprüfers - Möglichkeiten und Grenzen für Mitglieder des Aufsichtsrats Arbeiten in Ausschüssen des Aufsichtsrats > Bildung von Ausschüssen > Mitarbeit, Aufgaben, Abläufe > Ausschüsse zur Vorbereitung von Verhandlungen > Der Prüfungsausschuss - Aufgaben Ihr Nutzen Sie lernen taktische Möglichkeiten kennen, wie Sie als Arbeitnehmervertreter einzeln und im Zusammenwirken als Gruppe die Interessen der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat effektiv vertreten können. Durch einen moderierten Erfahrungsaustausch mit anderen Arbeitnehmervertretern erarbeiten Sie praxisorientierte Lösungsansätze für aktuelle Probleme Ihrer Tätigkeit im Aufsichtsrat. Mit Hilfe der im Seminar vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten können Sie kompetent praktische Arbeit in Ausschüssen des Aufsichtsrats leisten. § 37 Abs. 6 BetrVG Wichtig! Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat haben einen Freistellungsanspruch zur Teilnahme an Schulungen, die für das Aufsichtsratsmandat erforderliche Qualifikationen vermitteln. Für die Teilnahme an solchen Seminaren ist, wegen der Eigenverantwortlichkeit des Amtes, kein Beschluss bzw. keine Zustimmung des Aufsichtsrats oder des Unternehmens erforderlich (vgl. Literatur zu § 26 MitbestG, §§ 670, 675 BGB zum Aufwandsersatz). Das Aufsichtsratsmitglied hat in entsprechender Anwendung des § 37 BetrVG Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung während der Schulung und nach §§ 670, 675 BGB Anspruch auf Erstattung der Kosten, die durch die Teilnahme am Seminar entstehen. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht und Fachreferenten für Wirtschaft ein. Seminartermine Mi. 18.04. - Fr. Mi. 10.10. - Fr. 20.04.2012 12.10.2012 Hotel Ramada Hotel Dresden Hotel Zugbrücke Grenzau Ort Dresden Grenzhausen/Koblenz Seminar-Nr. BR212-1661-84 BR212-1664-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/212 (212 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS212 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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Soziale Belange im Betrieb Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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Soziale Belange im Betrieb Soziale Belange im Betrieb INHALT Arbeitssicherheit Teil I Arbeitssicherheit Teil II Alternde Belegschaften Ältere ArbeitnehmerInnen Drogen-, Alkohol- und Suchtkrankheiten Teil I Drogen-, Alkohol- und Suchtkrankheiten Teil II Drogen-, Alkohol- und Suchtkrankheiten Teil III Krankheit und Gesundheitsförderung Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Teil I Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Teil II 194 195 196 197 198 199 200 201 202 203 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Teil III Betriebsklima - Einfluss des BR Überlastungsanzeige Weiterbildung im Betrieb Frauen in der Arbeitswelt Rente mit 67 Familienfreundlicher Betrieb Betriebliches Eingliederungs-Management Praktische Gesundheitsarbeit 204 205 206 207 208 209 210 211 212 Die Arbeitswelt in Deutschland befindet sich in einem tiefgreifenden sozialen und wirtschaftlichen Umbruch. Die Entwicklung hat enorme Konsequenzen für Betriebe, noch mehr jedoch für deren Beschäftigte. Von ihnen werden Tempo, mehr Flexibilität, mehr Qualität und permanente Lernbereitschaft erwartet. Nur mit motivierten, gut qualifizierten und vor allem gesunden Arbeitnehmern können Unternehmen die wirtschaftlichen Herausforderungen von heute erfolgreich bewältigen und ihre Chancen von morgen nutzen. Ergreifen Sie die Initiative und nehmen Sie Einfluss auf die sozialen Belange der Beschäftigten im Betrieb! Unsere Seminare zur sozialen Mitbestimmung des Betriebsrats vermitteln Ihnen das erforderliche Wissen.

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Soziale Belange im Betrieb Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeitssicherheit Teil I Einführungsseminar für alle Betriebsräte Teilnehmerkreis Dieses Seminar wendet sich an alle Mitglieder des Betriebsrats, insbesondere die Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses. Seminarinhalt Rechtliche Grundlagen für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit > EU-Richtlinien > Arbeitssicherheitsgesetz ASiG; Arbeitsschutzgesetz > Bildschirmarbeitsverordnung; Arbeitsstättenverordnung; SGB VII > Europäische und deutsche Rechtsprechung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Gesundheitsschutz > Die Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG > Beteiligungsrechte im Arbeitsschutzausschuss § 11 ASiG > Mitbestimmung bei Bestellung und Zusammenarbeit mit Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit > Betriebsbegehungen Betriebliche Gestaltungsfelder > Gefährdungsbeurteilungen; Dokumentation > Lärm; Gefahrstoffe > Unterweisung der Beschäftigten Der Arbeitsschutzausschuss nach dem Arbeitssicherheitsgesetz > Zusammensetzung > Aufgaben Betriebsarzt, Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsicht > Aufgabe und Stellung der Arbeitsschutzverantwortlichen > Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat > Betriebsbegehungen > Innerbetriebliches Arbeitsschutzsystem > Unterstützung durch den Betriebsrat Erkennen von Sicherheitsschwerpunkten > Allgemeine Sicherheitsanforderungen > Bauliche und elektrische Einrichtungen > Transport und Lagerung Vorbereitung von gezielten Betriebsbegehungen > Büroarbeitsbereiche und Werkstätten > Bildschirmarbeitsplätze > Fahrzeuge; Schutzausrüstung Ihr Nutzen als Betriebsrat Nach diesem Seminar werden Sie in der Lage sein, mögliche Gefahren im Betrieb zu erkennen und auf deren Beseitigung hinzuwirken. Diese Art von Forderungen werden Sie bei Betriebsbegehungen überzeugender begründen können. Der Gesetzgeber verpflichtet den Betriebsrat dazu im Rahmen einer Überwachungspflicht nach § 89 BetrVG. Eine weitere Fülle von Vorschriften ist zu beachten. Sie lernen, wie Arbeitsplätze gestaltet sein müssen und wie die richtige Durchführung der Gefährdungsanalyse aussieht. Der Betriebsrat hat ein selbstständiges Überwachungsrecht bei der Bekämpfung von Lebens- und Gesundheitsgefahren im Betrieb. In diesem Seminar erfahren Sie, wie Sie die Ihnen zustehenden Rechte nutzen und in der praktischen Betriebsratsarbeit umsetzen können. § 37 Abs. 6 BetrVG Die in diesem Seminar vermittelten Grundkenntnisse auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG grundsätzlich für jedes Betriebsratsmitglied erforderlich (vgl. BAG vom 15.05.1986 - ABR74/83). Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht und Arbeitssicherheit ein. Qualität In den letzten Jahren haben 936 Teilnehmer dieses Seminar besucht. 98,97 % davon würden dieses Seminar anderen Betriebsräten weiterempfehlen. Zudem haben diese Teilnehmer das Seminar im Durchschnitt mit einer Schulnote von 1,41 bewertet. Seminartermine Mo. 16.04. - Do. 19.04.2012 Mo. 11.06. - Do. 14.06.2012 Mo. 30.07. - Do. 02.08.2012 Mo. 24.09. - Do. 27.09.2012 Di. Di. 13.11. - Fr. 26.02. - Fr. 16.11.2012 01.03.2013 Mo. 07.01. - Do. 10.01.2013 Hotel Best Western Premier Hotel Sauerland Stern Hotel Ramada Hotel Leipzig Ramada Hotel Mercure Bonn Hardtberg Maritim Hotel Ulm Hotel Schillingshof Ort Regensburg-Königswiesen Willingen/Sauerland Leipzig Hamburg-Bergedorf Bonn Ulm Bad Kohlgrub Seminar-Nr. BR109-3552-84 BR109-4137-84 BR109-4685-84 BR109-4975-84 BR109-5281-84 BR109-5565-84 BR109-6080-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/109 (109 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS109 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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Soziale Belange im Betrieb Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit Teil II Aufbauseminar für alle Betriebsräte Teilnehmerkreis Das Seminar wendet sich an alle Betriebsratsmitglieder. Wegen der besonderen Bedeutung des Arbeitsschutzes hängt die Erforderlichkeit der Schulung im Hinblick auf die konkreten betrieblichen Gegebenheiten nicht davon ab, dass eine übermäßige Unfallhäufigkeit im Betrieb besteht. Seminarinhalt Brennpunkte beim Arbeits- und Gesundheitsschutz > Schweres Heben und Tragen > Lärmbelästigung > Schichtarbeit > Gefahr- und Biostoffe > Bildschirmarbeit Arbeitsplatzgestaltung nach Ergonomie und Arbeitssicherheit > Auswirkungen von Lärm, Beleuchtung und Raumklima > Einfluss von Arbeitsumgebung und Arbeitsklima > Bedeutung von Raum- und Arbeitsplatzgröße > Anforderungen an die Ergonomie von Hard- und Software Gefährdungsbeurteilung - Vertiefung > Betriebliche Probleme bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen > Erkennen, Einschätzen und Bewerten der Belastungen > Unterstützungshilfen der Berufsgenossenschaften und Arbeitsschutzbehörden > Vorbeugende Maßnahmen ableiten und einführen > Praktische Beispiele für Gefährdungsbereiche Einbindung von KollegInnen und Arbeitgeber > Argumente für den Betriebsrat > Sensibilisierung aller Beteiligten für den Arbeits- und Gesundheitsschutz > Gemeinsames Erarbeiten von Lösungsvorschlägen Arbeitsstättenverordnung - Vertiefung > Geltende und geplante Vorschriften für Arbeitsstätten > Probleme bei der Umsetzung > Weiterführende Hinweise zum Anhang der Arbeitsstättenverordnung Mitbestimmungs- und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats > Nach dem BetrVG > Nach dem Arbeitsschutzund dem Arbeitssicherheitsgesetz > Aus Betriebsvereinbarungen > Strategische Vorgehensweise des Betriebsrats Ihr Nutzen als Betriebsrat Im Seminar erhalten Sie Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt, wie der Betriebsrat dazu beitragen kann, Arbeitsplätze gesund und ergonomisch zu gestalten. Sie lernen, Gesundheitsgefahren für die Belegschaft zu erkennen und vorbeugende Maßnahmen anzuregen und umzusetzen. Dadurch leisten Sie einen wichtigen Beitrag, Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit bei den Kolleginnen und Kollegen zu verbessern. Die in dem Seminar vermittelten Kenntnisse helfen Ihnen, Arbeitgeber und Kollegen kompetent zu beraten, gemeinsam ergonomische Lösungskonzepte zu erarbeiten und wirksame Schutzmaßnahmen gegen Gesundheitsgefahren einzuleiten. § 37 Abs. 6 BetrVG Die in diesem Seminar vermittelten Grundkenntnisse auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG grundsätzlich für jedes Betriebsratsmitglied erforderlich (vgl. BAG vom 15.05.1986 - ABR74/83). Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht und Arbeitssicherheit ein. Hinweis: Grundkenntnisse zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, die in dem Seminar "Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit Teil I" (siehe Seite 194) vermittelt werden, sind für eine erfolgreiche Seminarteilnahme sehr empfehlenswert. Seminartermine Mo. 18.06. - Do. 21.06.2012 Mo. 24.09. - Do. 27.09.2012 Hotel NH Hotel Berlin Alexanderplatz Hotel Zugbrücke Grenzau Ort Berlin-Friedrichshain Grenzhausen/Koblenz Seminar-Nr. BR393-8230-84 BR393-8231-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/393 (393 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter http://www.waf-seminar.de/QS393 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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Soziale Belange im Betrieb Alternde Belegschaften - betriebliche Konzepte für die Zukunft Teilnehmerkreis Alle Betriebsratsmitglieder. Angesprochen sind insbesondere diejenigen Kolleginnen und Kollegen im Betriebsrat, die älteren ArbeitnehmerInnen Perspektiven im Betrieb und nicht im Ausscheiden bieten wollen und die so dazu beitragen möchten, den Betrieb zukunftsfähig zu machen. Seminarinhalt Die demografische Entwicklung > Entwicklung der Altersstruktur in Deutschland > Auswirkungen auf Betriebe, Arbeitnehmer und Betriebsrat > Konsequenzen, Handlungsfelder für Betriebsrat und Betrieb Förderung älterer ArbeitnehmerInnen > Verbot der Altersdiskriminierung und Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz > Berücksichtigung älterer BewerberInnen bei Neueinstellungen > Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats > Betriebliche Aus- und Weiterbildung Organisatorische Möglichkeiten zur Schaffung einer ausgewogenen Altersstruktur > Arbeitsorganisation > Personalentwicklung, Personalplanung > Gesundheitsförderung für jüngere und ältere ArbeitnehmerInnen > Initiativ- und Vorschlagsrechte des Betriebsrats Rechtliche Möglichkeiten zur Schaffung einer ausgewogenen Altersstruktur > Nichteinbeziehung älterer ArbeitnehmerInnen in die Sozialauswahl? > Sozial gerechtfertigte Kündigung älterer ArbeitnehmerInnen? > Personalabbau und ausgewogene Altersstruktur Aufgaben, Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrats für ältere ArbeitnehmerInnen > Beteiligungsrechte bei Einstellung, Versetzung, Kündigung älterer ArbeitnehmerInnen > Vorschläge zur Beschäftigungssicherung und zu einer ausgewogenen Altersstruktur > Initiativen zu einer altersgerechten Arbeitsgestaltung > Entwicklung von individuellen Lösungsansätzen Betriebliche Konzepte für eine altersgerechte Arbeitsgestaltung > Veränderungen am Arbeitsplatz > Flexible, altersgerechte Arbeitszeitmodelle > Altersgerechte Aufgabenverteilung > Laufbahngestaltung für ältere und jüngere ArbeitnehmerInnen Ihr Nutzen als Betriebsrat Im Seminar lernen Sie, wie der Betriebsrat rechtlich und organisatorisch Einfluss nehmen kann, im Betrieb eine ausgewogene Altersstruktur aufzubauen. Dadurch leistet der Betriebsrat einen wichtigen Beitrag, damit der Betrieb auch in Zukunft seinen Bedarf an Mitarbeitern sicherstellen kann. Sie erhalten Ansatzpunkte für betriebliche Handlungsmöglichkeiten, die der Betriebsrat anregen oder selbst ergreifen kann. Dadurch trägt der Betriebsrat mit dazu bei, älteren ArbeitnehmerInnen eine Perspektive in Arbeit zu bieten und ihnen die Wertschätzung zu geben, dass ihre Arbeitskraft und Erfahrung auch in Zukunft den jüngeren KollegInnen und dem gesamten Betrieb zugutekommen. § 37 Abs. 6 BetrVG Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht, Experten für Arbeitsrecht sowie Spezialisten für betriebliche Altersstruktur ein. Qualität In den letzten Jahren haben 138 Teilnehmer dieses Seminar besucht. 97,28 % davon würden dieses Seminar anderen Betriebsräten weiterempfehlen. Zudem haben diese Teilnehmer das Seminar im Durchschnitt mit einer Schulnote von 1,43 bewertet. Seminartermine Di. Di. 10.07. - Fr. 29.01. - Fr. 13.07.2012 01.02.2013 Mo. 15.10. - Do. 18.10.2012 Hotel NH Hotel Berlin/Potsdam Hotel Alpenblick Maritim ClubHotel Ort Kleinmachnow/Berlin Ohlstadt b. Garmisch-P. Timmendorfer Strand Seminar-Nr. BR188-6504-84 BR188-5082-84 BR188-6537-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/188 (188 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS188 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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Soziale Belange im Betrieb Arbeits- und sozialrechtliche Probleme älterer ArbeiternehmerInnen Teilnehmerkreis Betriebsratsmitglieder, die sich besonders für die Integration und den Verbleib älterer ArbeitnehmerInnen einsetzen möchten. Seminarinhalt Kündigungsschutz > Kündigungsschutz durch Tarifvertrag > Personen- und betriebsbedingte Kündigung > Befristeter Arbeitsvertrag Rechte im Betrieb > Besonderheiten für Schwerbehinderte und Gleichgestellte > Fürsorgepflicht des Arbeitgebers > Gleichbehandlung > Förderung älterer ArbeitnehmerInnen Handlungsmöglichkeiten des BR > Strategien des Betriebsrats > Arbeitsorganisation, Personalentwicklung > Betriebliche Weiterbildung > Mitwirkungsrechte nach dem BetrVG > Betriebliches Eingliederungs-Management für Langzeiterkrankte Möglichkeiten der Altersteilzeit > Lohn und Rente > Wer kommt noch für Altersteilzeit in Frage? > Störfälle bei der Altersteilzeit Aufhebungsvertrag > Vermeiden von Sperrzeiten > Betriebsbedingte Kündigung statt Aufhebungsvertrag? > Abfindungen zum Rentenausgleich > Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei Abfindungen Leistungen der gesetzlichen Rente > Altersrente: mit und ohne Abschläge > Renten bei Erwerbs- und Berufsunfähigkeit > Teilrenten und Zusatzverdienst > Krankenversicherung und Betriebsrente Ihr Nutzen als Betriebsrat Das in diesem Seminar vermittelte Wissen unterstützt Sie, für die arbeits- und sozialrechtlichen Themen älterer KollegInnen ein kompetenter Ansprechpartner zu sein. Dies bereitet Sie auf den erhöhten Beratungsbedarf hinsichtlich der speziellen Bedürfnisse älterer Kolleginnen und Kollegen vor. Sie erhalten Ansatzpunkte für eine altersgerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen und die Förderung der Potenziale älterer ArbeitnehmerInnen. § 37 Abs. 6 BetrVG Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Seminartermine Di. Di. Di. 10.07. - Fr. 09.10. - Fr. 15.01. - Fr. 13.07.2012 12.10.2012 18.01.2013 Hotel centrovital NH Hotel Hamburg-Horn Hotel Zugbrücke Grenzau Ort Berlin-Spandau Hamburg-Horn Grenzhausen/Koblenz Seminar-Nr. BR136-4586-84 BR136-5054-84 BR136-5600-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/136 (136 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS136 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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Soziale Belange im Betrieb Drogen-, Alkoholund Suchtkrankheiten Teil I So können Sie als Betriebsrat helfen Teilnehmerkreis Durch den Einfluss von Alkohol und Suchtmitteln am Arbeitsplatz steigt die Anzahl der Arbeitsunfälle und krankheitsbedingten Fehlzeiten um ein Vielfaches. Durch Verbote ist das Problem nicht zu lösen. Das Seminar richtet sich daher an alle Betriebsratsmitglieder und Schwerbehindertenvertreter, in deren Betrieben Alkohol- und Suchtprobleme auftreten. Seminarinhalt Arten der Suchtmittel > Alkohol > Drogen > Tabletten etc. Neue Erkenntnisse aus der Gehirnforschung > So entsteht Sucht im Gehirn > Bedeutung für die Behandlung von Suchtkranken Wirkung von Alkohol und anderen Suchtmitteln > Gesundheitliche Risiken > Normaler Konsum und Missbrauch Heilung von Suchtmittelkranken > Überblick über Symptome und Verlauf > Therapiearten > Effizienz und Grenzen Umgang mit Suchtproblemen am Arbeitsplatz > Wie erkennen Sie, dass Mitarbeiter suchtmittelkrank oder gefährdet sind? > Betrieblicher Umgang mit betroffenen Arbeitnehmern Arbeitsrechtliche Situation von Suchtmittelkranken > Anerkannte Erkrankungen > Entgeltfortzahlung > Abmahnung, Kündigung > Rauch- und Alkoholverbote Hilfsmaßnahmen im Betrieb > Vorbeugung > Erstellen eines Stufenplanes > Aufgaben und Möglichkeiten des Betriebsrats > Entwicklung einer Betriebsvereinbarung für Suchtkranke Ihr Nutzen als Betriebsrat In dieser W.A.F. Betriebsräte-Fortbildung lernen Sie, wie Sie Suchtkrankheiten erkennen. Sie erhalten auch wertvolle Anregungen, wie Sie in Ihrem Betrieb gegensteuern können. Wir erläutern Ihnen, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben, bereits erkrankten Mitarbeitern den Arbeitsplatz zu erhalten. Sie lernen die Möglichkeiten und Grenzen kennen, durch Verbote vorzubeugen. § 37 Abs. 6 BetrVG Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse können bei gegebenem Anlass im Betrieb gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. gemäß § 96 Abs. 4 SGB IX erforderlich sein. In größeren Betrieben ist der Besuch einer Schulung dieses Inhalts für zumindest ein BR-Mitglied erforderlich (LAG Düsseldorf v. 9.8.95 - 4 TaBv 38/95). Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Suchtberatung ein. Qualität In den letzten Jahren haben 420 Teilnehmer dieses Seminar besucht. 99,3 % davon würden dieses Seminar anderen Betriebsräten weiterempfehlen. Zudem haben diese Teilnehmer das Seminar im Durchschnitt mit einer Schulnote von 1,21 bewertet. Seminartermine Mo. 16.04. - Do. 19.04.2012 Di. 03.07. - Fr. 06.07.2012 Mo. 08.10. - Do. 11.10.2012 Mo. 07.01. - Do. 10.01.2013 Hotel Mercure Bonn Hardtberg Mercure Hotel Trier Porta Nigra Sporthotel Tannenhof Ramada Hotel Leipzig Ort Bonn Trier Weiler im Allgäu Leipzig Seminar-Nr. BR122-3549-84 BR122-4559-84 BR122-5045-84 BR122-5568-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/122 (122 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS122 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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Soziale Belange im Betrieb Drogen-, Alkoholund Suchtkrankheiten Teil II Vertiefen Sie Ihr Grundwissen Teilnehmerkreis Alle Betriebsratsmitglieder, die sich mit dem Thema Alkohol und Sucht im Betrieb intensiv auseinandersetzen und das Seminar "Drogen-, Alkohol- und Suchtkrankheiten Teil I" besucht haben oder über entsprechende Vorkenntnisse verfügen. Seminarinhalt Umsetzungsdefizite bei Suchtproblemen im Betrieb > Stand der Maßnahmen im Betrieb > Probleme bei der Umsetzung > Lösungsmöglichkeiten > Aufbauwissen: Abhängigkeit von Medikamenten und Drogen Gesprächsführung mit suchtgefährdeten KollegInnen > Überzeugen > Verhandeln > Authentisch und konsequent agieren Entwickeln eines umsetzbaren Konzeptes für den Betriebsrat > Vorgehensweise im Umgang mit Abhängigen > Miteinbeziehen persönlicher Erfahrungen > Erarbeitung eines Stufenplanes > Zusammenarbeit mit Vorgesetzten beim Umgang mit suchtgefährdeten KollegInnen > Verhandlungen mit dem Arbeitgeber > Einbeziehen professioneller Hilfe > Was genau ist zu tun? > Was hilft? Betriebliches Präventionsprogramm gegen Suchtmittelmissbrauch > Analyse innerbetrieblicher Strukturen im Hinblick auf Co-Abhängigkeiten > Schaffung eines Problembewusstseins > Erarbeitung eines Konzeptes zur Sensibilisierung des betrieblichen Umfeldes > Bestandteile für ein betriebliches Suchtpräventionsprogramm Betriebsvereinbarungen zur Alkohol- und Suchtprävention > Überblick über Muster-Betriebsvereinbarungen > Formale Vorschriften > Vermittlungsstrategien im BR, in der Belegschaft, mit dem Arbeitgeber > Verhandlungen mit dem Arbeitgeber Ihr Nutzen als Betriebsrat In diesem Seminar erhalten Sie Lösungsmöglichkeiten für Probleme bei der Umsetzung betrieblicher Maßnahmen zur Alkohol- und Suchtprävention. Sie erhalten Ansatzpunkte zur Entwicklung eines Konzeptes für den Betriebsrat im Umgang mit Abhängigen. Sie können Betriebsvereinbarungen zum Thema "Alkohol und Sucht im Betrieb" inhaltlich gestalten. Dadurch leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Gesundheit und des Arbeitsplatzes für die betroffenen KollegInnen. Sie verbessern Ihre Fähigkeit, die Auseinandersetzung mit dem Thema Sucht auf allen Ebenen so zu führen, dass Konflikte mit süchtigen MitarbeiterInnen angemessen bewältigt werden können. § 37 Abs. 6 BetrVG Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse können bei gegebenem Anlass im Betrieb gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. gemäß § 96 Abs. 4 SGB IX erforderlich sein. In größeren Betrieben ist der Besuch einer Schulung dieses Inhalts für zumindest ein BR-Mitglied erforderlich (LAG Düsseldorf v. 9.8.95 - 4 TaBv 38/95). Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Suchtberatung ein. Qualität In den letzten Jahren haben 218 Teilnehmer dieses Seminar besucht. 99,1 % davon würden dieses Seminar anderen Betriebsräten weiterempfehlen. Zudem haben diese Teilnehmer das Seminar im Durchschnitt mit einer Schulnote von 1,2 bewertet. Seminartermine Di. Di. 12.06. - Fr. 12.02. - Fr. 15.06.2012 15.02.2013 Mo. 10.09. - Do. 13.09.2012 Hotel Dorint Parkhotel Mercure Panorama Mercure Hotel Bad Dürkheim Ort Mönchengladbach Freiburg Bad Dürkheim Seminar-Nr. BR322-6376-84 BR322-4853-84 BR322-6546-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/322 (322 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS322 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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Soziale Belange im Betrieb Drogen-, Alkoholund Suchtkrankheiten Teil III Professionelle Suchtprävention im Betrieb Teilnehmerkreis Alle Betriebsratsmitglieder, die sich mit dem Thema Alkohol und Sucht im Betrieb intensiv auseinandersetzen und das Seminar "Drogen-, Alkohol- und Suchtkrankheiten Teil I und Teil II" besucht haben oder über entsprechende Vorkenntnisse verfügen. Seminarinhalt Erkennen von suchtauslösenden Bedingungen im Betrieb > Arbeitsplatz, Arbeitsablauf, Arbeitsumgebung > Führungsverhalten > Betriebsklima und Suchtprävention > Mögliche Gegenmaßnahmen Professionalisierung der Prävention von Sucht im Betrieb > Vorbeugende Maßnahmen gegen Sucht im Betrieb > Durchführung von Suchtkrankenhilfe im Betrieb > Möglichkeiten zur Aus- und Weiterbildung > Betrieblicher Arbeitskreis Alkohol und Sucht Besuch einer Selbsthilfegruppe > Hospitation an einer Therapiestunde > Arbeitsweisen in der überbetrieblichen Suchtberatung > Möglichkeiten und Grenzen ambulanter und stationärer Suchtbehandlung Umgang mit anderen Suchtformen > Arbeitssucht > Internetsucht, Spielsucht > Mehrfachabhängigkeiten Gesprächsführung mit suchtgefährdeten Mitarbeitern - Vertiefung > Effektive Fragetechniken > Erkennen von körpersprachlichen Signalen > Umgang mit Emotionen > Gesprächsführungstechniken bei mehrfach auffälligen Mitarbeitern Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie erhalten Hilfestellung, wie Sie mögliche suchtauslösende Arbeitsbedingungen im Betrieb erkennen und Gegenmaßnahmen anregen können. Die im Seminar vermittelten Kenntnisse helfen Ihnen, das Thema Sucht offen anzusprechen und problemorientierte Gespräche mit suchtgefährdeten KollegInnen führen zu können. Sie lernen Möglichkeiten kennen, wie die Suchtprävention im Betrieb noch weiter professionalisiert werden kann. Sie erhalten Ansatzpunkte, wie betriebliche Suchtberatung bzw. Suchthilfe effizient zusammenwirken können. § 37 Abs. 6 BetrVG Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse können bei gegebenem Anlass im Betrieb gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. gemäß § 96 Abs. 4 SGB IX erforderlich sein. In größeren Betrieben ist der Besuch einer Schulung dieses Inhalts für zumindest ein BR-Mitglied erforderlich (LAG Düsseldorf v. 9.8.95 - 4 TaBv 38/95). Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Suchtberatung ein. Top-Gelegenheit! Mit Besuch einer Suchthilfeeinrichtung (wenn organisatorisch möglich) Seminartermine Mo. 04.06. - Do. 07.06.2012 Mo. 15.10. - Do. 18.10.2012 Di. 08.01. - Fr. 11.01.2013 Hotel centrovital Dorint Sporthotel Park Hotel Ahrensburg Ort Berlin-Spandau Garmisch-Partenkirchen Ahrensburg b. Hamburg Seminar-Nr. BR206-6321-84 BR206-5084-84 BR206-6524-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/206 (206 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS206 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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Soziale Belange im Betrieb Krankheit und Gesundheitsförderung im Betrieb Teilnehmerkreis Krankheitsbedingte Fehl- und Ausfallzeiten sind erste Anzeichen für eine Beeinträchtigung der Gesundheit und damit auch der Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Diese Zeiten möglichst gering zu halten liegt sowohl im Interesse der Arbeitnehmer wie auch des Arbeitgebers. Oft liegen die Ursachen für hohe Fehlzeiten in technischen oder arbeitsorganisatorischen Rahmenbedingungen. Das Seminar wendet sich daher an alle Betriebsratsmitglieder, die zu einer Verminderung krankheitsbedingter Fehlzeiten und zu einer Vermeidung von Kündigungen wegen Krankheit beitragen wollen. Seminarinhalt Krankheit und Arbeitsverhältnis > Anzeige- und Nachweispflicht bei Krankheit > Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit > Suchterkrankungen > "Schonarbeitsplatz" bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit? > Rückfallerkrankung Pflichten und Rechte des Arbeitgebers bei Krankheit > Begutachtung des Arbeitnehmers durch den sozialmedizinischen Dienst > Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit > Sonderzuwendungen, Urlaub und Krankheit Kündigung wegen Krankheit > Krankheitsbedingte Kündigung - Anforderung > Kündigung wegen Pflichtverletzung bei Krankheit > Kündigung wegen Vortäuschen oder Ankündigung von Krankheit > Kündigungsschutz für bestimmte Gruppen von ArbeitnehmerInnen Beteiligung des Betriebsrats bei Krankheit > Anhörung des Betriebsrats > Beteiligung bei "Krankengesprächen", "Rückkehrgesprächen" > Mitwirkung bei hohem Krankenstand Vermeidung von krankheitsbedingten Kündigungen und Fehlzeiten - Gesundheitsförderung im Betrieb > Krankheitsprävention im Betrieb - Grundpflicht des Arbeitgebers > Betriebliche Angebote zur Gesundheitsförderung > Fehlzeitenanalyse > Gesundheitszirkel Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats zur Gesundheitsförderung > Initiative zur Erstellung eines betrieblichen Gesundheitsberichts > Vorschläge für Arbeitsbedingungen, die Gesundheit fördern > Befriedigende, abwechslungsreiche Tätigkeiten > Anregungen und Maßnahmen für ein gutes Betriebsklima > Betriebsvereinbarung zur Gesundheitsförderung Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie kennen Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei Krankheit im Arbeitsverhältnis. Sie erhalten wichtige Anregungen, wie durch eine effiziente Gesundheitsförderung im Betrieb krankheitsbedingte Kündigungen weitgehend vermieden und Fehlzeiten durch Erkrankungen minimiert werden können. Ausgehend von der Verpflichtung des Arbeitgebers, Gesundheit und Wohlbefinden der Beschäftigten zu erhalten und arbeitsbedingten Erkrankungen vorzubeugen, lernen Sie, entsprechende Lösungsmöglichkeiten als Betriebsrat vorzuschlagen. § 37 Abs. 6 BetrVG Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen und Experten für betrieblichen Gesundheitsschutz ein. Seminartermine Di. 22.05. - Fr. 25.05.2012 Mo. 03.09. - Do. 06.09.2012 Hotel Ramada Hotel Leipzig Ramada Hotel Ort Leipzig Hamburg-Bergedorf Seminar-Nr. BR346-6282-84 BR346-4819-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/346 (346 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS346 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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Soziale Belange im Betrieb Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Teil I Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats Das Seminar wendet sich an alle Betriebsratsmitglieder, die auf eine Verbesserung der belastenden Situation am Arbeitsplatz hinwirken wollen. Nach Angaben der Krankenkassen führen depressive Störungen zu rund 18 Mio. Arbeitsfehltagen im Jahr. Tendenz weiter steigend. Psychische Störungen sind der zweithäufigste Grund für Krankschreibungen - gleich nach Rückenschmerzen. Viele Betriebe sind mittlerweile so stark rationalisiert, dass der Arbeits- und Zeitdruck, der auf den Kolleginnen und Kollegen lastet, nochmals zugenommen hat. Nicht zuletzt die Sorge um den Arbeitsplatz lässt eine stark steigende Anzahl von ArbeitnehmerInnen die Grenzen ihrer psychischen Belastbarkeit überschreiten, bevor sie es zu erkennen geben oder selbst erkennen. Teilnehmerkreis Seminarinhalt Ursachen des Burn-out-Syndroms > Ursachen in Arbeitsaufgabe und Arbeitsorganisation > Umfeld des Arbeitsplatzes > Monotone Arbeitsbedingungen > Stress; persönliche Probleme Burn-out-Syndrom - Depression am Arbeitsplatz > Merkmale für Mitarbeiter mit Burn-out > Stress und psychische Belastungen > Arbeitsunfähigkeit wegen depressiver Störungen > Volkswirtschaftlicher und betrieblicher Schaden durch Fehlzeiten und Produktionsausfall Rechtliche Ansatzpunkte für den Betriebsrat > Gefährdungsanalysen nach dem Arbeitsschutzgesetz > Arbeitssicherheitsgesetz > Beteiligungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats > Fragebogen zu psychischen Belastungen am Arbeitsplatz > Gespräch mit betroffenen ArbeitnehmerInnen > Besprechung mit Vorgesetzten und ArbeitnehmerInnen > Initiativen zu Veränderungen bei Arbeitsablauf und Arbeitsumfeld > Hilfe von außen Entwickeln von Maßnahmen zur Minderung der Beanspruchung - Überblick > Abbau von sozialen Konflikten im Betrieb > Beiträge zu einem positiven Betriebsklima > Umgang mit Belastungen am Arbeitsplatz > Maßnahmen gegen Mobbing Ihr Nutzen als Betriebsrat In diesem Seminar lernen Sie, psychische Belastungen für die ArbeitnehmerInnen am Arbeitsplatz zu erkennen. Sie erfahren Ansatzpunkte, welche Maßnahmen am Arbeitsplatz denkbar sind, um die Belastungen so weit wie möglich zu mildern. Damit kann der Betriebsrat auch zu einem Abbau der Fehlerhäufigkeit bei der Arbeitsqualität, zu einer Minderung des Krankheitsstandes und zu einer Verbesserung des Betriebsklimas beitragen. § 37 Abs. 6 BetrVG Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse können für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sein, wenn in dessen Betrieb psychische Belastungen bereits aufgetreten sind. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Arbeitsschutzexperten sowie erfahrene Konfliktberater ein. Qualität In den letzten Jahren haben 531 Teilnehmer dieses Seminar besucht. 98,7 % davon würden dieses Seminar anderen Betriebsräten weiterempfehlen. Zudem haben diese Teilnehmer das Seminar im Durchschnitt mit einer Schulnote von 1,28 bewertet. Seminartermine Ort Seminar-Nr. BR350-2289-84 BR350-7218-84 BR350-7284-84 BR350-7289-84 Seminartermine Ort Seminar-Nr. BR350-5204-84 BR350-5509-84 BR350-5717-84 23.04. - 26.04.2012 Bad Honnef 19.06. - 22.06.2012 Herrenberg b. Stuttgart 31.07. - 03.08.2012 Sonthofen im Allgäu 17.09. - 20.09.2012 Willingen/Sauerland 30.10. - 02.11.2012 Dresden 18.12. - 21.12.2012 Hannover-Lahe 04.02. - 07.02.2013 Köln Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/350 (350 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS350 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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Soziale Belange im Betrieb Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Teil II Praktische Umsetzung von Maßnahmen zur Prävention Teilnehmerkreis Das Seminar wendet sich an alle Betriebsratsmitglieder, die auf eine Verbesserung der belastenden Situation am Arbeitsplatz hinwirken wollen und über Grundkenntnisse zum Thema verfügen, wie sie in dem Seminar "Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Teil I" vermittelt werden. Seminarinhalt Praktische Umsetzung von Konzepten gegen psychische Belastungen am Arbeitsplatz > Darstellung von Thema und Lösungsmöglichkeiten im BR-Gremium und beim Arbeitgeber > KollegInnen sensibilisieren und einbinden > Entwicklung und Umsetzung eines Handlungskonzeptes > Erfahrungsberichte und Meinungsaustausch Maßnahmen für ein gesünderes Arbeitsumfeld - Vertiefung > Förderung der sozialen Integration > Organisation von betrieblichen und externen Hilfen > Vorbeugemaßnahmen gegen psychische Erkrankungen > Gesundheitsfördernde Gestaltung des Arbeitsplatzes Mitbestimmung bei der Gefährdungsbeurteilung > Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte des BR > Vorgehensmöglichkeiten bei der Ermittlung von psychischen Belastungen > Durchführung und Dokumentation einer Gefährdungsanalyse > Schritte zu einer BV für Gefährdungsanalysen Maßnahmen für gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen > Führungsstil und Unternehmenskultur > Strategien zur Abwehr von Diskriminierung > Lösungsansätze bei belastenden Arbeitsabläufen und Arbeitszeiten > Krisenbewältigung durch Gespräche mit Betroffenen und Vorgesetzten Betriebsvereinbarung zum Abbau von psychischen Belastungen am Arbeitsplatz > Wichtige Eckpunkte > Tipps für die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber > Muster-Betriebsvereinbarungen Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie lernen bewährte Maßnahmen zur Vorbeugung bzw. zur Minderung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz kennen. Sie erhalten Hilfestellung, wie Sie sich als Betriebsrat erfolgreich für die Schaffung eines gesünderen Arbeitsumfeldes einsetzen und dafür eigene Handlungskonzepte entwickeln können. Mit Hilfe der in dem Seminar vermittelten Kenntnisse erweitern und vertiefen Sie praxisorientiert Ihr Wissen und können dadurch betroffene Kolleginnen und Kollegen kompetent unterstützen. § 37 Abs. 6 BetrVG Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. § 96 Abs. 4 SGB IX Ihre Referenten Das Seminar ist auch für Mitglieder der SBV nach § 96 Abs. 4 SGB IX erforderlich. Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Arbeitsschutzexperten sowie erfahrene Konfliktberater ein. Seminartermine Mo. 21.05. - Do. 24.05.2012 Mo. 27.08. - Do. 30.08.2012 Mo. 19.11. - Do. 22.11.2012 Hotel Dorint Parkhotel Ramada Hotel Dresden Hotel Schillingshof Ort Mönchengladbach Dresden Bad Kohlgrub Seminar-Nr. BR392-3948-84 BR392-4768-84 BR392-5300-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/392 (392 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS392 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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Soziale Belange im Betrieb Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Teil III Betroffenen KollegInnen zur Seite stehen Teilnehmerkreis Das Seminar wendet sich an alle Betriebsratsmitglieder, die auf eine Verbesserung der belastenden Situation am Arbeitsplatz hinwirken und dabei insbesondere betroffene Kolleginnen und Kollegen unterstützen möchten. Grundkenntnisse zum Thema, die in den Seminaren "Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Teil I und Teil II" vermittelt werden, sind für eine erfolgreiche Teilnahme am Seminar Voraussetzung. Seminarinhalt Erkennen von psychisch belasteten Mitarbeitern > Merkmale, Ursachen, Unterscheidungsmöglichkeiten > Zusammenhänge von psychischen und körperlichen Erkrankungen > Angst, Depression, Sucht, Burn-out Betroffene einfühlsam auf Probleme ansprechen > Konkrete Fragen, Probleme und Fragen aus dem Teilnehmerkreis > Praktische Übungen > Lösungswege erarbeiten > Richtiger Zeitpunkt Leitfaden für Gespräche mit psychisch belasteten Mitarbeitern > Vertrauen zu den Betroffenen aufbauen > Schwierige oder emotionale Situationen meistern > Herstellen von Rollenklarheit Organisation interner und externer Unterstützung > Aufbau von Netzwerken für Betroffene und Helfer > Außerbetriebliche Hilfen durch Beratungsstellen, Krankenkassen, Psychologen > Innerbetriebliche Hilfen durch Betriebsrat, Arbeitgeber, Supervision Eigene Belastungen als Betriebsrat meistern > Strategien individueller Abgrenzung zum Selbstschutz > Möglichkeiten zum Abbau von Belastungen > Betroffene unterstützen Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie lernen, psychisch belastete MitarbeiterInnen zu erkennen und richtig auf die Betroffenen zuzugehen. Sie erhalten Hilfestellung, wie Sie psychisch erkrankte KollegInnen unterstützen, ohne dabei Grenzen der eigenen Belastbarkeit zu überschreiten. Sie bekommen Anregungen, wie Sie als Betriebsrat inner- oder außerbetriebliche Hilfen für die Betroffenen organisieren können. Mit Hilfe der im Seminar vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten tragen Sie dazu bei, psychisch erkrankte KollegInnen besser im Betrieb zu integrieren und so vor einem Verlust des Arbeitsplatzes zu schützen. § 37 Abs. 6 BetrVG Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Schwerbehindertenvertretung Es gehört nach § 95 Abs. 1 SGB IX auch zu den Aufgaben der SBV die Einhaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb zu überwachen. Dazu gehören auch Maßnahmen, die der Erhaltung der psychischen und physischen Integrität der Arbeitnehmer gegenüber arbeitsbedingten Beeinträchtigungen dienen. Dieses Seminar ist daher nach § 96 Abs. 4 SGB IX auch für die SBV erforderlich. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Arbeitsschutzexperten sowie erfahrene Konfliktberater ein. Seminartermine Di. Di. 24.07. - Fr. 20.11. - Fr. 27.07.2012 23.11.2012 Hotel Lindner Congress Hotel Allgäu Stern Hotel Ort Düsseldorf-Seestern Sonthofen im Allgäu Seminar-Nr. BR397-2436-84 BR397-2437-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/397 (397 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS397 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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Soziale Belange im Betrieb Betriebsklima Einflussmöglichkeiten des Betriebsrats Teilnehmerkreis Das Seminar wendet sich an alle Betriebsratsmitglieder, die eine Verbesserung des Betriebsklimas erreichen wollen. Seminarinhalt Beteiligungsrechte des Betriebsrats beim Betriebsklima > Unterrichts- und Beratungsrechte bei der Planung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen und Arbeitsverfahren > Mitarbeiterbefragungen zur Ursachenerforschung > Behandlung von Beschwerden der ArbeitnehmerInnen > Gleichbehandlung, Diskriminierungsverbot, Behandlung von Betriebsangehörigen > Entlassung oder Versetzung betriebsstörender ArbeitnehmerInnen Möglichkeiten des Betriebsrats zur Verbesserung des Betriebsklimas > Begriffsabgrenzung zur Arbeitszufriedenheit > Analyse des Betriebsklimas; objektive Messung > Präsentation der Ergebnisse > Planung von Maßnahmen Praktische Umsetzung von Maßnahmen zur Betriebsklimaverbesserung > Methoden der Kommunikationsverbesserung > Verbesserung der Arbeitsorganisation > Beteiligung der ArbeitnehmerInnen bei der Arbeitsplatzgestaltung und Arbeitsorganisation > Förderung von Wertschätzung untereinander > Einbeziehung des Arbeitgebers in Betriebsklimaprojekte des Betriebsrats Beispiele von Maßnahmen zur > Reduzierung von Reibungsverlusten zwischen oder innerhalb von Abteilungen > Erkennung und Beseitigung von Schwachstellen bei Organisation und Information > Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Vorgesetzten und MitarbeiterInnen > Verbesserung von Arbeitsabläufen Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie lernen die Faktoren kennen, die das Klima im Betrieb maßgeblich beeinflussen, und wissen, wie diese Faktoren zusammenhängen. Sie erfahren, welche Beteiligungsrechte dem Betriebsrat beim Thema Betriebsklima zustehen. Sie wissen, wie Sie das Betriebsklima objektiv erfassen können. Sie lernen konkrete Maßnahmen und Vorgehensweisen kennen, um zur Verbesserung des Betriebsklimas in Ihrem Unternehmen beitragen zu können. Dadurch kann der Betriebsrat die Lebensqualität der MitarbeiterInnen, aber auch die Produktivität des Unternehmens positiv beeinflussen. § 37 Abs. 6 BetrVG Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsorganisation und innerbetriebliche Kommunikation ein. Seminartermine Di. 17.07. - Fr. 20.07.2012 Mo. 26.11. - Do. 29.11.2012 Hotel Dorint Sporthotel NH Hotel Düsseldorf-City Ort Garmisch-Partenkirchen Düsseldorf-City Seminar-Nr. BR208-4646-84 BR208-5340-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/208 (208 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS208 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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Soziale Belange im Betrieb Überlastungsanzeige Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats Teilnehmerkreis Das Seminar wendet sich an alle Betriebsratsmitglieder aus dem Pflegebereich, Krankenhäuser, Kliniken und Einrichtungen des Gesundheitswesens. Angesprochen sind auch Betriebsräte aus anderen Branchen, in denen die Beanspruchung der Kolleginnen und Kollegen am Arbeitsplatz stark zugenommen hat. Seminarinhalt Rechtsgrundlagen der Überlastungsanzeige > Arbeitsschutzgesetz > Arbeitsvertragsrecht, Nebenpflichten > BGB - Haftungsrecht > Folgen von Pflichtverletzungen im Arbeitsverhältnis Die Überlastungsanzeige > Arbeitnehmerpflicht zur Darstellung einer Überlastungssituation im Arbeitsverhältnis > Inhalte einer Überlastungsanzeige > Beispiele für Überlastungsanzeigen > Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, Arbeitsund Gesundheitsschutz Rechtliche Ansatzpunkte für den Betriebsrat > Gefährdungsanalysen nach dem Arbeitsschutzgesetz > Arbeitssicherheitsgesetz > Beteiligungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats > Fragebogen zu Belastungen am Arbeitsplatz > Gespräch mit betroffenen ArbeitnehmerInnen > Besprechung mit Vorgesetzten und ArbeitnehmerInnen > Initiativen zu Veränderungen bei Arbeitsablauf und Arbeitsumfeld > Hilfe von außen Entwickeln von Maßnahmen zur Minderung der Beanspruchung > Abbau von sozialen Konflikten im Betrieb > Beiträge zu einem positiven Betriebsklima > Umgang mit Belastungen am Arbeitsplatz Gefährdungsbeurteilung und Aufgaben des Betriebsrats > Methoden der Gefährdungsbeurteilung > Betriebsbegehungen und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen > Einbeziehung der Belegschaft nach Arbeitsschutzgesetz und BetrVG > Bedeutung des Arbeitsschutzausschusses bei Gefährdungsbeurteilungen Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung zur Überlastungsanzeige Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie lernen die rechtlichen Zusammenhänge kennen, nach denen die ArbeitnehmerInnen verpflichtet sind, dem Arbeitgeber eine Überlastung bei der Arbeit anzuzeigen, wenn daraus eine Gefährdung der eigenen Gesundheit bzw. Sicherheit oder der von anderen Personen ausgehen kann. Sie wissen um die haftungsrechtlichen Aspekte für ArbeitnehmerInnen sowie Arbeitgeber und erfahren, inwieweit der Arbeitgeber im Rahmen seiner Fürsorgepflicht zu Schutzmaßnahmen gegen Gefahren für seine ArbeitnehmerInnen verpflichtet ist. Darüber hinaus lernen Sie die Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats im Zusammenhang mit der Überlastungsanzeige sowie der Gefährdungsbeurteilung kennen. Sie erhalten Anregungen, welche weiteren Maßnahmen zu einer Minderung der Beanspruchung für die KollegInnen vom Betriebsrat angeregt werden können. § 37 Abs. 6 BetrVG Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse können für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sein, wenn im Betrieb Arbeitsplätze mit besonders belastenden Arbeitsbedingungen vorhanden sind. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Arbeitsschutzexperten sowie erfahrene Konfliktberater ein. Seminartermine Mi. 13.06. - Fr. Mi. 16.01. - Fr. 15.06.2012 18.01.2013 Mo. 17.09. - Mi. 19.09.2012 Hotel Sauerland Stern Hotel NH Hotel Berlin/Potsdam Mercure Panorama Ort Willingen/Sauerland Kleinmachnow/Berlin Freiburg Seminar-Nr. BR173-6367-84 BR173-4903-84 BR173-6527-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/173 (173 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS173 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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Soziale Belange im Betrieb Weiterbildung im Betrieb Gesetzlicher Auftrag des BR Teilnehmerkreis Das Seminar wendet sich an alle Betriebsratsmitglieder, da die Einrichtungen und Maßnahmen der Berufsbildung ein ganz wesentliches Element der personellen Mitbestimmung des Betriebsrats bilden. Seminarinhalt Berufsbildung nach dem BetrVG als Aufgabe des Betriebsrats > Ermittlung des Berufsbildungsbedarfs > Vorschläge zu innerbetrieblichen Bildungsmaßnahmen im Rahmen der Personalplanung > Einführung betrieblicher Fortbildungsmaßnahmen > Einrichtung und Ausstattung betrieblicher Einrichtungen zur Berufsbildung Berufsbildung wegen veränderter Arbeitsanforderungen > Veränderung der Tätigkeit > Verlust der Qualifikation > Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats Berufsbildung und Sicherung des Arbeitsverhältnisses > Qualifizierungspflicht zur Verhinderung einer Kündigung > Widerspruch des Betriebsrats gegen die Kündigung > Aus- und Weiterbildungskosten; Rückzahlungsverpflichtungen Berufliche Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz > Möglichkeit der Teilzeitausbildung; Stufenausbildung > Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit > Ausbildungsabschnitt im Ausland > Umsetzung des Berufsbildungsgesetzes durch Betriebsrat und JAV Beteiligung des Betriebsrats und Mitbestimmung bei der Berufsbildung > Einfluss auf Inhalt und Durchführung von Berufsbildungsmaßnahmen, Qualifizierungszielen > Bestellung und Abberufung der Ausbilder > Teilnehmerauswahl > Einigungsstelle und Arbeitsgericht bei Meinungsverschiedenheiten Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie lernen, wie Berufsbildungsgesetz und Betriebsverfassungsgesetz ineinandergreifen. Sie erhalten Anregungen, wie eine hohe Qualität in der betrieblichen Aus- und Weiterbildung sichergestellt werden kann. Dadurch können Sie die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Umsetzung der betrieblichen Aus- und Weiterbildung kompetent ausüben. Sie tragen so mit dazu bei, die Mitarbeiter für künftige Veränderungen zu qualifizieren, ihre Arbeitsplätze zu sichern und den Betrieb wettbewerbsfähig zu halten. § 37 Abs. 6 BetrVG Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Seminartermine Mi. 23.05. - Fr. Mi. 30.01. - Fr. 25.05.2012 01.02.2013 Mo. 10.09. - Mi. 12.09.2012 Hotel Sporthotel Tannenhof Ramada Hotel Ramada Hotel Ort Weiler im Allgäu Hamburg-Bergedorf Herrenberg b. Stuttgart Seminar-Nr. BR313-6266-84 BR313-4854-84 BR313-6539-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/313 (313 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS313 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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Soziale Belange im Betrieb Frauen in der Arbeitswelt Einflussmöglichkeiten des Betriebsrats Teilnehmerkreis Das Seminar wendet sich an alle Betriebsratsmitglieder, die sich für mehr Chancengleichheit von Frauen und Männern im Betrieb einsetzen wollen. Seminarinhalt Einstellung von Frauen > Diskriminierungsverbot bei Einstellungen > Geschlechtsneutrale Stellenausschreibung > Konkurrenz durch externe und interne Stellenbewerber > Anfechtungsmöglichkeiten des Betriebsrats > Rechtsprechung Förderung der Chancengleichheit durch den Betriebsrat > Vorschläge zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf > Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen bei Einstellung, Beschäftigung und Aufstieg > Handlungsansätze für betriebliche Regelungen > Betriebsvereinbarung zur Forderung der Chancengleichheit Frauen im Betriebsrat > Frauenspezifische Themen bei der Aufgabenverteilung im Betriebsrat > Vereinbarkeit von Beruf, Betriebsratstätigkeit und Familie > Frauen als Betriebsratsvorsitzende Besondere Regelungen für Frauen im Arbeitsleben > Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung > Schutzrechte bei Schwangerschaft und Mutterschutz > Elternzeit, Elterngeld > Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit für Frauen Beteiligungsrechte des Betriebsrats > Mitbestimmung bei Einstellung, Versetzung, Kündigung von Frauen > Verkürzung oder Verlängerung der Arbeitszeit von Frauen > Betriebsvereinbarung zum Schutz vor Benachteiligungen > Beteiligung bei der Ein-/Umund Höhengruppierung von Frauen Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie lernen die besonderen gesetzlichen Regelungen kennen, die für Arbeitsverhältnisse von Frauen gelten. Sie erfahren, wie der Betriebsrat seine Beteiligungsrechte ausüben kann, um eine Benachteiligung von Frauen bei der Einstellung, bei Entgeltfragen und Aufstiegsmöglichkeiten sowie bei Kündigungen zu vermeiden. Sie erhalten Ansatzpunkte, wie der Betriebsrat die Chancengleichheit von Frauen und Männern im Betrieb und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fordern kann. § 37 Abs. 6 BetrVG Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Seminartermine Mo. 23.04. - Mi. 25.04.2012 Mi. 25.07. - Fr. Mi. 24.10. - Fr. Mi. 13.02. - Fr. 27.07.2012 26.10.2012 15.02.2013 Hotel Seminaris Hotel Bad Honnef Holiday Inn Sauerland Stern Hotel Ramada Hotel Leipzig Ort Bad Honnef München-Unterhaching Willingen/Sauerland Leipzig Seminar-Nr. BR351-3590-84 BR351-6512-84 BR351-5171-84 BR351-6549-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/351 (351 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS351 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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Soziale Belange im Betrieb Arbeitsrechtliche Auswirkungen der Rente mit 67 Teilnehmerkreis Betriebsratsmitglieder aus allen Betrieben, da die Anhebung der Altersgrenzen alle Arbeitsverhältnisse bzw. Rentenansprüche der ArbeitnehmerInnen betrifft und dem BR Beteiligungsrechte bei der betrieblichen Umsetzung der Rente mit 67 zustehen. Seminarinhalt Gesetzliche Anhebung der Altersgrenzen > Anhebung Regelaltersgrenze auf 67 Jahre > Anhebung Altersgrenze langjährig Versicherter > Anhebung Altersgrenze schwerbehinderter Menschen > Bestandsschutz für besonders langjährig Versicherte Auswirkungen auf Höchstaltersbefristungen > In Arbeitsverträgen > In Tarifverträgen > In Betriebsvereinbarungen Aufgaben des Betriebsrats > Überwachung der Änderungen in Arbeitsverträgen > Anpassung der Altersregelungen in Betriebsvereinbarungen > Praktische Umsetzung im Betrieb Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung > Konsequenzen unterschiedlicher Altersgrenzen und Höhe der unverfallbaren Anwartschaft > Vorzeitige Altersleistung > Leistungszusagen, beitragsorientierte Zusagen > Auswirkungen bei Gesamtversorgungszusagen Auswirkungen auf Altersteilzeit > Entgelt in der Altersteilzeit > Anspruch auf Altersteilzeit > Rentenhöhe nach Altersteilzeit > Vorgezogene Altersrente Auswirkungen auf befristete Arbeitsverträge > Befristung mit Sachgrund > Zulässige Befristungsgründe, mehrfache Befristung > Befristung ohne Sachgrund > Befristete Verträge mit älteren ArbeitnehmerInnen Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie erfahren, welche Gruppen der ArbeitnehmerInnen wie stark von der Rente mit 67 betroffen sind. Mit Hilfe der in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse können Sie Ihre Beteiligungsrechte bei der Umsetzung der notwendigen Änderungen in Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen sach- und fachgerecht ausüben. Das gilt auch für die praktische Umsetzung der Änderungen bei der betrieblichen Altersversorgung. Ferner lernen Sie die Auswirkungen durch die Anhebung der Altersgrenzen auf alle KollegInnen in Altersteilzeit und befristeten Arbeitsverhältnissen kennen. § 37 Abs. 6 BetrVG Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Viele Be ispiele a us der tägliche n Praxis und reg Informa er tionsau stausch unter d en Teiln ehmern . Seminartermine Di. 08.05. - Fr. 11.05.2012 Mo. 05.11. - Do. 08.11.2012 Hotel Victor's Residenz-Hotel Berlin Hotel Zugbrücke Grenzau Ort Berlin Grenzhausen/Koblenz Seminar-Nr. BR226-8228-84 BR226-8229-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/226 (226 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS226 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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Soziale Belange im Betrieb Familienfreundlicher Betrieb Praxisseminar für den Betriebsrat Teilnehmerkreis Das Seminar wendet sich an alle Betriebsratsmitglieder, die sich für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Kolleginnen und Kollegen unter familienfreundlichen Gesichtspunkten einsetzen. Seminarinhalt Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf > Gewinnen und Halten von qualifizierten Beschäftigten > Wichtige Aufgabe für Betriebsrat und Personalabteilung > Demografischer Wandel und Wettbewerbsvorteil > Kosten-Nutzen-Analyse Planung und Festlegung von Maßnahmen > Ist-/Soll-Analyse > Entwicklung eines Firmenprädikats > Familienorientierte Personalplanung > Leitfaden zur Umsetzung familienfreundlicher Unternehmenspolitik Familienfreundliche Arbeitszeitmodelle > Flexible Arbeitszeitgestaltung; Arbeit auf Abruf > Job-Sharing; familienfreundliche Arbeitszeiten > Eltern- und Pflegezeit > Telearbeitsplätze zu Hause Familienfreundliche Teilzeitarbeit > Durchsetzung des Teilzeitanspruchs > Reduzierung der persönlichen Arbeitszeit > Rückkehrmöglichkeiten zur Vollzeitarbeit > Handlungsmöglichkeiten im Konfliktfall Familienfreundliche Sozialleistungen des Betriebs > Kinderbetreuungsmöglichkeiten im Betrieb > Finanzielle Beteiligung an Kinderbetreuungskosten > Betriebliche Unterstützung bei der Kinderbetreuung > Betreuung in den Schulferien und bei Notfällen Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats zur praktischen Umsetzung > Inhalte einer BV mit familienfreundlichen Regelungen > Öffentlichkeitsarbeit zum Thema > Beispiele aus der Praxis und Erfahrungsaustausch Ihr Nutzen als Betriebsrat Anhand von konkreten Praxisbeispielen erhalten Sie Ansatzpunkte, wie der Betriebsrat dazu beitragen kann, die Arbeitsbedingungen familienfreundlicher zu gestalten und dabei gleichzeitig vor dem Hintergrund des demografischen Wandels einen Wettbewerbsvorteil für das Unternehmen zu erarbeiten. Mit der Unterstützung der Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Familie und Betrieb erfüllen Sie eine wichtige gesetzliche Pflichtaufgabe des Betriebsrats und schaffen die Voraussetzungen dafür, dass die Kolleginnen und Kollegen früher aus der Elternzeit zurückkehren können, weniger stressbelastet sind, seltener fehlen und noch motivierter im Betrieb arbeiten. § 37 Abs. 6 BetrVG Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Seminartermine Di. 24.04. - Fr. 27.04.2012 Mo. 15.10. - Do. 18.10.2012 Hotel Bäder-Park-Hotel NH Hotel Berlin Alexanderplatz Ort Künzell/Fulda Berlin-Friedrichshain Seminar-Nr. BR194-1678-84 BR194-1679-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/194 (194 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS194 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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Soziale Belange im Betrieb Betriebliches Eingliederungs-Management Wichtige Aufgabe des BR und der SBV Teilnehmerkreis Das Seminar wendet sich an Betriebsratsmitglieder, die für den Betriebsrat an der Erarbeitung eines betrieblichen Eingliederungs-Managements mitwirken sollen. Es eignet sich auch für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung. Seminarinhalt Grundlagen des betrieblichen Eingliederungs-Managements > Begriff, Definition und Ziele des BEM > Gesetzliche Regelung und Hintergrund > Gesetzliche Verpflichtung für den Arbeitgeber > Vor- und Nachteile des BEM für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Beteiligte am betrieblichen Eingliederungs-Management > Betriebsinterne, externe Beteiligte > Beteiligte bei Schwerbehinderten oder gleichgestellten AN Beteiligungsmöglichkeiten des Betriebsrats > Abschluss einer Betriebs-/Integrationsvereinbarung > Aufbau eines betrieblichen Frühwarnsystems > Entwicklung eines Konzeptes; Maßnahmenentwicklung > Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 BetrVG Durchführung eines betrieblichen Eingliederungs-Managements > Möglichkeiten der Einführung - insbesondere durch Betriebs-/Integrationsvereinbarung > Ablauf eines BEM > Integrationsteam - Besetzung, Aufgaben, Rechte Rechtsfolgen bei Nichteinführung > Sanktionen für den Arbeitgeber > Sanktionen für den Arbeitnehmer bei Zustimmungsverweigerung > Auswirkungen auf den Kündigungsschutz Fallspezifisches Management > Notwendigkeit, Kontaktaufnahme > Teilnahme- und Datenschutzerklärung > Klärungsgespräch, Ursachenforschung > Mögliche Maßnahmen Muster-Betriebsvereinbarung für das BEM Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie lernen die Beteiligungsrechte bei Einführung und die möglichen Folgen bei Nichteinführung des betrieblichen Eingliederungs-Managements kennen. Sie werden mit den Voraussetzungen und dem Verfahrensablauf von Eingliederung vertraut gemacht. Sie gestalten eine Betriebsvereinbarung zum betrieblichen Eingliederungs-Management. § 37 Abs. 6 BetrVG Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG ist der Besuch dieses Seminars für Betriebsratsmitglieder erforderlich, die das hier vermittelte Wissen zur Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und entsprechende Kenntnisse nicht besitzen. Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung vermittelt das Seminar erforderliche Kenntnisse nach § 96 Abs. 4 SGB IX. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Seminartermine Di. Di. 05.06. - Fr. 25.09. - Fr. 08.06.2012 28.09.2012 Hotel Holiday Inn Hotel Zugbrücke Grenzau centrovital Ort München-Unterhaching Grenzhausen/Koblenz Berlin-Spandau Seminar-Nr. BR260-6324-84 BR260-5001-84 BR260-6536-84 Mo. 28.01. - Do. 31.01.2013 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/260 (260 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS260 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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Soziale Belange im Betrieb Praktische Gesundheitsarbeit Konzepte und Ideen für die Gesundheit der Mitarbeiter Teilnehmerkreis Das Seminar wendet sich an alle Betriebsratsmitglieder, die sich speziell für die Gesundheit der Kolleginnen und Kollegen und ein gutes Betriebsklima einsetzen möchten. Seminarinhalt Erfolgsfaktor Gesundheit > Gesundheit und Arbeit > Entstehung von Fehlzeiten durch ungesunde Arbeitsbedingungen > Kosten und Auswirkungen von Fehlzeiten > Reagieren oder Vorbeugen? Betriebliches Gesundheitsmanagement - Themen und Maßnahmenbereiche > Stress, Burn-out, Ernährung > Körperliche und psychische Belastungen > Work-Life-Balance > Bildschirmarbeit > Nacht- und Schichtarbeit Ziele der praktischen Gesundheitsarbeit im Betrieb > Geringe Fehlzeiten > Gutes Betriebsklima > Leistungsstarke und gesunde KollegInnen > Gesundheit als wichtiger Bereich einer zukunftsorientierten Organisationsentwicklung Rechtliche Rahmenbedingungen für ein betriebliches Gesundheitsmanagement > Handlungspflichten des Arbeitgebers > Beteiligungsrechte des Betriebsrats > Schulung von Mitarbeitern > Eckpunkte für Betriebsvereinbarungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung Einführung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements > Ziele und Einführungsstrategie festlegen > Bestandsaufnahme und Bedarfsermittlung > Regelmäßige Erfolgskontrollen > Zusammenarbeit mit Betriebsarzt, Arbeitsschutzausschuss und Krankenkassen Einzelmaßnahmen erarbeiten und umsetzen > Rücken-Workshops, ergonomische Arbeitsplätze > Anti-Stressmaßnahmen, gesunde Ernährung > Maßnahmen für ein gesundes Betriebsklima > Erstellung eines betrieblichen Gesundheitsberichts > Die Geschäftsleitung überzeugen Ihr Nutzen als Betriebsrat In diesem Seminar erfahren Sie, wie der Betriebsrat ein ganzheitliches Gesundheitsmanagement im Betrieb anregen und mit aufbauen kann. Dazu lernen Sie praxistaugliche, einfach umzusetzende Konzepte zur Gesundheitsförderung kennen. Sie wissen um den konkreten Nutzen einer betrieblichen Gesundheitsarbeit und erhalten Argumente, mit denen Sie auch die Geschäftsleitung überzeugen können. Mit Hilfe der im Seminar vermittelten Kenntnisse können Sie dazu beitragen, die Leistungsfähigkeit und Gesundheit der KollegInnen zu stärken, ein gutes Betriebsklima zu schaffen und Fehlzeiten gering zu halten. § 37 Abs. 6 BetrVG Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen und Experten für betrieblichen Gesundheitsschutz ein. Seminartermine Di. Di. 28.08. - Fr. 04.12. - Fr. 31.08.2012 07.12.2012 Hotel Seminaris Hotel Bad Boll Ramada Hotel Dresden Ort Bad Boll Dresden Seminar-Nr. BR210-2458-84 BR210-2461-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/210 (210 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS210 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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Platz zum Diskutieren Das Forum speziell für Betriebsräte www.br-forum.de Fragen und Antworten rund um die BR-Arbeit. Schnell und einfach. www.br-forum.de Hilfe zur Selbsthilfe Antworten auf Ihre Frage innerhalb kürzester Zeit Anonym und ohne Anmeldung Erfahrungsaustausch von Kollege zu Kollege Gratis QR-Code mit Handy einscannen und direkt im BR-Forum online mitreden unter www.waf-seminar.de/QFO

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S e m i n a r e f ü r d i e S c h we r b e h i n d e r t e n ve r t r e t u n g Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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S e m i n a r e f ü r d i e S c h we r b e h i n d e r t e n ve r t r e t u n g Seminare für die Schwerbehindertenvertretung INHALT Schwerbehindertenvertretung Teil I Schwerbehindertenvertretung Teil II Schwerbehindertenvertretung Teil III Schwerbehindertenvertretung Teil IV Rhetorik für Schwerbehindertenvertreter Arbeitsüberlastung SBV Arbeitssicherheit für Schwerbehinderte Anerkennung Schwerbehinderteneigenschaft 216 217 218 219 220 221 222 223 Das Seminar ,Schwerbehindertenvertetung Teil I' bildet die Grundlage für Ihre Arbeit als SchwerbehindertenvertreterIn. Die weiterführenden Seminare Teil II bis Teil IV beinhalten neue Themenschwerpunkte, sind in sich abgeschlossen und können deshalb in beliebiger Reihenfolge gebucht werden. Menschen mit Einschränkungen sind genauso wertvolle und effektive Mitarbeiter wie jeder andere! Dies allen Kolleginnen und Kollegen zu verdeutlichen ist eine Ihrer verantwortungsvollsten Aufgaben. So wichtig diese Lobbyarbeit auch ist, so steht doch in erster Linie die Förderung und Unterstützung der behinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vordergrund - sowohl in gesundheitlicher als auch in arbeitsrechtlicher Hinsicht. Wir möchten Sie dabei tatkräftig unterstützen und bieten deshalb auf den nachfolgenden Seiten spezielle Seminare für Vertrauenspersonen an.

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S e m i n a r e f ü r d i e S c h we r b e h i n d e r t e n ve r t r e t u n g Schwerbehindertenvertretung Teil I Rechte und Rechtsgrundlagen der SBV Teilnehmerkreis Das Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und Betriebsräte, die mit den besonderen Problemen schwerbehinderter ArbeitnehmerInnen und den speziellen Schutzvorschriften befasst sind. Seminarinhalt Rechtsstellung der Schwerbehindertenvertretung im Betrieb > Vollständige oder teilweise Freistellung von der beruflichen Tätigkeit > Entgeltschutz und Benachteiligungsverbot > Kündigungsschutz > Kostentragungspflicht des Arbeitgebers für die Arbeit und die Fortbildung der SBV > Rechtsstellung des stellvertretenden Mitglieds der SBV > Wahl der Schwerbehindertenvertretung - Überblick Beteiligungsrechte der Schwerbehindertenvertretung gegenüber Arbeitgeber und Betriebsrat > Räumliche und sachliche Ausstattung der SBV > Aussetzung oder Beanstandung von Beschlüssen und Entscheidungen > Aushandeln von Integrationsvereinbarungen - Überblick > Möglichkeiten zur Durchsetzung der Rechte der SBV Zusammenarbeit der Schwerbehindertenvertretung mit Gesamt- und Konzernschwerbehindertenvertretung > Zuständigkeiten der Gremien > Interessenvertretung für unternehmensangehörige Betriebe ohne Schwerbehindertenvertretung > Möglichkeiten für einen effektiven Informationsaustausch mit Gesamtbetriebsrat und Konzernbetriebsrat Grundlagen des Schwerbehindertenrechts und Leistungen sozialer Träger für Schwerbehinderte > Das Schwerbehindertenrecht im SGB IX - Überblick > Leistungen der Versorgungsämter und der Integrationsämter > Leistungen der Arbeitsagenturen und der gesetzlichen Rentenversicherung für Schwerbehinderte Durchsetzung der Rechte schwerbehinderter Menschen - Beratungsauftrag der SBV > Anerkennung als Schwerbehinderte/-r > Grad der Behinderung > Erstantrag - Ablauf des Verfahrens > Verschlimmerungsantrag - Pflichten des Antragstellers/ der Antragstellerin > Herabsetzungsbescheide bei Besserung > Rechtsmittel gegen ablehnende Entscheidungen Ort Bremen Düsseldorf-Seestern Ulm Sonthofen im Allgäu Göttingen Berlin-Friedrichshain Ahrensburg b. Hamburg Seminar-Nr. BR221-3946-84 BR221-4522-84 BR221-4762-84 BR221-5004-84 BR221-5256-84 BR221-5473-84 BR221-5751-84 Ihr Nutzen als SBV/Betriebsrat Sie lernen die Rechte und den Beratungsauftrag der Schwerbehindertenvertretung kennen und können sie in der betrieblichen Praxis umsetzen. Sie kennen die Leistungen sozialer Träger für Schwerbehinderte und die Aufgaben der betrieblichen Ansprechpartner. Dadurch wissen Sie, wo Sie zur richtigen Zeit die geeignete Unterstützung für Ihre Tätigkeit bekommen, und können so die Interessen der schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen wirkungsvoll vertreten. § 96 Abs. 4 SGB IX/§ 37 Abs. 6 BetrVG Das Seminar ist nach § 96 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243). Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Sozialrecht ein. Qualität In den letzten Jahren haben 409 Teilnehmer dieses Seminar besucht. 98,02 % davon würden dieses Seminar anderen Betriebsräten weiterempfehlen. Zudem haben diese Teilnehmer das Seminar im Durchschnitt mit einer Schulnote von 1,16 bewertet. Seminartermine Mo. 21.05. - Do. 24.05.2012 Mo. 02.07. - Do. 05.07.2012 Di. Di. 21.08. - Fr. 25.09. - Fr. 24.08.2012 28.09.2012 Hotel ATLANTIC Hotel Galopprennbahn Lindner Congress Hotel Maritim Hotel Ulm Allgäu Stern Hotel Best Western Parkhotel Ropeter NH Hotel Berlin Alexanderplatz Park Hotel Ahrensburg Mo. 12.11. - Do. 15.11.2012 Mo. 17.12. - Do. 20.12.2012 Mo. 11.02. - Do. 14.02.2013 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/221 (221 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS221 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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S e m i n a r e f ü r d i e S c h we r b e h i n d e r t e n ve r t r e t u n g Schwerbehindertenvertretung Teil II Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht für die Tätigkeit der SBV Teilnehmerkreis Das Seminar wendet sich an alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und an Betriebsratsmitglieder, die mit den besonderen Problemen schwerbehinderter ArbeitnehmerInnen und den speziellen Schutzvorschriften zugunsten der schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen befasst sind. Seminarinhalt Arbeitsrechtliche Pflichten des Arbeitgebers bei der Beschäftigung Schwerbehinderter > Benachteiligungsverbot > Prüfpflicht vor Stellen-Neubesetzung > Ausgleichsabgabe, Freikaufsmöglichkeit > Handlungsmöglichkeiten für SBV und BR Besondere arbeitsrechtliche Rechte und Pflichten Schwerbehinderter > Leistungsverweigerungsrecht bei Nachtarbeit, Mehrarbeit? > Zusatzurlaub; Kündigungsschutz > Anspruch auf Verminderung der Arbeitszeit > Schadensersatz aufgrund Diskriminierung > Barrierefreier Arbeitsplatz Zusammenarbeit von Schwerbehindertenvertretung und Betriebsrat > Verpflichtung des Betriebsrats zur Unterstützung der SBV > Teilnahmerecht der SBV an Betriebsrats- und Ausschusssitzungen > Einsicht in Protokolle und andere Unterlagen des BR > Rolle der SBV bei Beratung und Beschlussfassung des BR > Aussetzung von Beschlüssen auf Antrag der SBV > Mitwirkung der SBV bei Betriebsvereinbarungen > Gemeinsame Initiativen von SBV und BR Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung und Beteiligungsrechte des Betriebsrats > Beteiligung bei Einstellung und Versetzung Schwerbehinderter > Mitwirkung bei der Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsumgebung und Arbeitsablauf > Beachtung der Interessen schwerbehinderter ArbeitnehmerInnen bei Betriebsänderung, Interessenausgleich und Sozialplan > Beschwerderecht von Arbeitnehmern - Zusammenarbeit von Betriebsrat und SBV Beteiligung von SBV und Betriebsrat bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen > Besonderer Kündigungsschutz für Schwerbehinderte > Abmahnung und Kündigung > Anhörung der Schwerbehindertenvertretung > Präventionsmaßnahmen und Möglichkeiten zur Vermeidung von Kündigungen Durchsetzung der Rechte der Schwerbehindertenvertretung Ort Berlin-Friedrichshain Herrenberg b. Stuttgart Seminar-Nr. BR298-4127-84 BR298-5036-84 Ihr Nutzen als SBV/Betriebsrat Sie kennen die arbeitsrechtlichen Besonderheiten, die bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zu beachten sind. Sie erhalten Ansatzpunkte für eine effiziente Zusammenarbeit zwischen Schwerbehindertenvertretung und Betriebsrat. Dadurch können Sie dazu beitragen, dass bei der Ausübung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats in Zusammenhang mit der Begründung, Ausgestaltung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen Schwerbehinderter die Interessen dieser Personengruppe angemessen berücksichtigt werden. Das Seminar ist nach § 96 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243). § 96 Abs. 4 SGB IX/§ 37 Abs. 6 BetrVG Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Qualität In den letzten Jahren haben 312 Teilnehmer dieses Seminar besucht. 98,91 % davon würden dieses Seminar anderen Betriebsräten weiterempfehlen. Zudem haben diese Teilnehmer das Seminar im Durchschnitt mit einer Schulnote von 1,17 bewertet. Seminartermine Mo. 11.06. - Do. 14.06.2012 Mo. 08.10. - Do. 11.10.2012 Hotel NH Hotel Berlin Alexanderplatz Ramada Hotel Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/298 (298 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS298 Hinweis: Die Teilnahme an dem Seminar "Schwerbehindertenvertretung Teil I" ist für den Besuch dieses Seminars empfehlenswert.

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S e m i n a r e f ü r d i e S c h we r b e h i n d e r t e n ve r t r e t u n g Schwerbehindertenvertretung Teil III Aktuelle Änderungen zum Schwerbehinderten-, Arbeits- und Sozialrecht Teilnehmerkreis Das Seminar richtet sich an alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und an Betriebsräte, die sich mit den Problemen schwerbehinderter ArbeitnehmerInnen und den speziellen Schutzvorschriften zugunsten der schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen befassen. Seminarinhalt Änderungen durch das Gesetz zur Förderung der Beschäftigung und Ausbildung Schwerbehinderter > Stärkung der betrieblichen Prävention - Kündigung nur als letztes Mittel > Änderung der Mindestbeschäftigungsquote > Neuerungen beim besonderen Kündigungsschutz - Schwerbehinderte in der Sozialauswahl > Änderungen beim Zusatzurlaub > Stärkung der Schwerbehindertenvertretung - Möglichkeiten zur Heranziehung des stellvertretenden Mitglieds Änderungen im Arbeitsrecht und im Arbeitszeitrecht > Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit > Pflicht zur Schaffung von Teilzeitarbeitsplätzen > Anspruch auf behindertengerechte Arbeitszeitgestaltung > Aufhebungsvertrag Änderungen im Sozialrecht > Rentenreform > Hartz IV Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung zum Sozial- und Schwerbehindertenrecht > Entscheidungen zum Diskriminierungsverbot bei Einstellung und Beförderung Schwerbehinderter > Aktuelle Rechtsprechung zum Kündigungsschutz Schwerbehinderter > Tendenzen im Erwerbsminderungsrecht > Aktuelle Gerichtsentscheidungen zum gesetzlichen Unfallschutz Arbeitsplatzerhaltende Maßnahmen und berufliche Wiedereingliederung nach dem SGB IX > Pflichten des Arbeitgebers zur Prävention > Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung zur Prävention > Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben > Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes > Technische Arbeitshilfen > Stufenweise Wiedereingliederung durch Teilzeitarbeit Ihr Nutzen als SBV/Betriebsrat Sie werden mit den wichtigsten Neuerungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung im Arbeits- und Sozialrecht für schwerbehinderte Menschen vertraut gemacht. Sie lernen die wichtigsten Regelungen für arbeitsplatzerhaltende Maßnahmen und berufliche Wiedereingliederung nach dem SGB IX kennen. Dadurch können Sie einen Beitrag zur Schaffung von Schwerbehinderten-Arbeitsplätzen und zur Vermeidung von Kündigungen schwerbehinderter Menschen leisten. § 96 Abs. 4 SGB IX/§ 37 Abs. 6 BetrVG Das Seminar ist nach § 96 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243). Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Sozialrecht ein. Qualität In den letzten Jahren haben 192 Teilnehmer dieses Seminar besucht. 98,7 % davon würden dieses Seminar anderen Betriebsräten weiterempfehlen. Zudem haben diese Teilnehmer das Seminar im Durchschnitt mit einer Schulnote von 1,3 bewertet. Hinweis: Die Teilnahme an den Seminaren "Schwerbehindertenvertretung Teil I und Teil II" (Seiten 216 und 217) ist für den Besuch des Seminars empfehlenswert. Ort Dresden Hamburg-Horn Künzell/Fulda Seminar-Nr. BR185-4617-84 BR185-5341-84 BR185-6548-84 Seminartermine Mo. 16.07. - Do. 19.07.2012 Mo. 26.11. - Do. 29.11.2012 Di. 12.02. - Fr. 15.02.2013 Hotel Ramada Hotel Dresden NH Hotel Hamburg-Horn Bäder-Park-Hotel Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/185 (185 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS185 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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S e m i n a r e f ü r d i e S c h we r b e h i n d e r t e n ve r t r e t u n g Schwerbehindertenvertretung Teil IV AGG für Schwerbehindertenvertreter Teilnehmerkreis Dieses spezielle Aufbauseminar eignet sich für alle Mitglieder der SBV und für Betriebsräte, die sich für die speziellen Schutzvorschriften und die besonderen Probleme schwerbehinderter ArbeitnehmerInnen wirkungsvoll einsetzen möchten. Seminarinhalt Diskriminierungsmerkmal - "Behinderung" nach dem AGG > Der Behindertenbegriff nach AGG, SGB IX und GG > Der Behindertenbegriff der Weltgesundheitsorganisation > Abgrenzung Behinderung - Schwerbehinderung - Gleichstellung Tatbestände des Gleichbehandlungsgesetzes > Mittelbare Benachteiligung und Diskriminierung > Pflichtverletzungen durch Arbeitgeber/MitarbeiterInnen > Haftung des AG bei MA-Pflichtverletzungen Handlungsfelder für die SBV > Überwachung des AGG in Bezug auf das Diskriminierungsmerkmal "Behinderung" > Überwachungs- und Beratungsfunktion bei Fragen der Teilhabe am Berufsleben, Stellenausschreibungen, Einstellungen, Personalfragebogen > Auswirkungen des AGG auf bestehende und geplante betriebliche Vereinbarungen, Integrationsvereinbarungen Fragen der Zulässigkeit eventueller Ungleichbehandlung > Zulässige Ungleichbehandlung nach AGG und SGB IX > Nachtarbeit, Mehrarbeit, Zusatzurlaub > Schwerbehinderung und Sozialauswahl > Gestaltung von Arbeitsplatz, -ablauf, -umgebung Vertrauensvolle Zusammenarbeit in Bezug auf das AGG > Zusammenwirken von Arbeitgeber und SBV > Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung > Zusammenarbeit des Integrationsteams nach § 84 SGB IX > Zusammenarbeit SBV und Beschwerdestelle Pflichten des Arbeitgebers nach dem AGG > Maßnahmen zum Schutz vor Diskriminierung/ Benachteiligung > Hinweispflicht des Arbeitgebers auf die Unzulässigkeit > Abmahnung, Versetzung, Kündigung von Beschäftigten, die gegen das AGG verstoßen > Schadensersatzpflicht Rechte der ArbeitnehmerInnen nach dem AGG > Beschwerderecht bei der zuständigen Stelle > Beschwerdemöglichkeit bei der SBV > Voraussetzungen der Arbeitsniederlegung (Arbeitsverweigerung) nach dem AGG > Anspruch auf Entschädigung/Schadensersatzzahlung, Beweislast Ort München-Unterhaching Düsseldorf-City Dresden Seminar-Nr. BR133-6347-84 BR133-4980-84 BR133-6530-84 Ihr Nutzen als SBV/Betriebsrat Sie lernen die Anwendungsbereiche des seit 01.01.2007 neu in Kraft getretenen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im Zusammenhang mit dem SGB IX kennen. Außerdem werden die Auswirkungen auf Ihre Tätigkeit in der SBV aufgezeigt. Ihre erworbenen Kenntnisse versetzen Sie in die Lage, Ihre Rechte als Arbeitnehmervertreter für schwerbehinderte und gleichgestellte MitarbeiterInnen auszuüben. So verhindern und beseitigen Sie kompetent die Nachteile für Ihre KollegInnen. Sie erfahren auch, ob bzw. welche Ihrer betrieblichen Integrationsvereinbarungen aufgrund des AGG geändert werden müssen. § 96 Abs. 4 SGB IX/§ 37 Abs. 6 BetrVG Das Seminar ist nach § 96 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Ebenfalls besteht eine Erforderlichkeit für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres BR-Mitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243). Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Sozialrecht ein. Qualität In den letzten Jahren haben 199 Teilnehmer dieses Seminar besucht. 97,3 % davon würden dieses Seminar anderen Betriebsräten weiterempfehlen. Zudem haben diese Teilnehmer das Seminar im Durchschnitt mit einer Schulnote von 1,26 bewertet. Seminartermine Mi. 06.06. - Fr. Mi. 16.01. - Fr. 08.06.2012 18.01.2013 Mo. 24.09. - Mi. 26.09.2012 Hotel Holiday Inn NH Hotel Düsseldorf-City Ramada Hotel Dresden Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/133 (133 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS133 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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S e m i n a r e f ü r d i e S c h we r b e h i n d e r t e n ve r t r e t u n g Rhetorik und Gesprächsführung für SchwerbehindertenvertreterInnen Teilnehmerkreis Zu den wichtigsten Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung gehört es, Gespräche und Verhandlungen mit zahlreichen Personen und Institutionen zu führen, wie etwa dem Arbeitgeber, der Arbeitsverwaltung oder dem Integrationsamt. Dazu sind jedoch rhetorische Kenntnisse und Fertigkeiten erforderlich, ohne die eine erfolgreiche Arbeit der Schwerbehindertenvertretung nicht möglich ist. Das Seminar ist daher konzipiert für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretungen. Seminarinhalt Effektive Gestaltung von Gesprächen in der Tätigkeit als SchwerbehindertenvertreterIn > Aktives Zuhören > Freies Reden - Stichwortkonzept > Kontakt knüpfen zwischen Redner und Zuhörer > Sach- und Beziehungsebene Wie mache ich mich als SchwerbehindertenvertreterIn richtig verständlich? > Im Zweiergespräch > Mit Kollegen und Kolleginnen > Mit Betriebsratsmitgliedern > In Ausschüssen des Betriebes > In Betriebsversammlungen Wie trete ich als SchwerbehindertenvertreterIn wirkungsvoll nach außen auf? > Abbau von Redehemmungen > Einsatz von Körpersprache, Gestik und Mimik > Eigen- und Fremdwahrnehmung > Wechselwirkung von äußerer und innerer Haltung Erfolgreiche Gesprächs- und Verhandlungsführung für die Schwerbehindertenvertretung > Wahrnehmen der Bedürfnisse des Verhandlungspartners > Aufzeigen von Gemeinsamkeiten und Gegensätzen > Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit des Gesagten > Regeln für eine faire Argumentation Gesprächs- und Verhandlungstechniken > Konstruktive Gesprächsführung > Wege zur Konsensfindung > Jeder-gewinnt-Methode > Abwehr unfairer Verhandlungstechniken > Frage- und Antworttechniken Ihr Nutzen als SBV/Betriebsrat Sie lernen, erfolgreiche Gesprächs- und Verhandlungstechniken für die Durchsetzung der Interessen der schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen einzusetzen. Dabei erfahren Sie, wie Sie Ihre Argumente zielgerichtet aufbauen und mit unfairen Gesprächs- und Verhandlungstechniken angemessen umgehen können. Dadurch können Sie Ihre Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte als SchwerbehindertenvertreterIn erfolgreich umsetzen. § 96 Abs. 4 SGB IX/§ 37 Abs. 6 BetrVG Die Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber zu diesem Seminar erfolgt nach § 96 Abs. 4 und Abs. 8 Sozialgesetzbuch IX. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Rhetorik- und Kommunikationstrainer ein. Seminartermine Mo. 16.04. - Do. 19.04.2012 Mo. 08.10. - Do. 11.10.2012 Hotel Lindner Congress Hotel Sporthotel Tannenhof Ort Düsseldorf-Seestern Weiler im Allgäu Seminar-Nr. BR338-3557-84 BR338-5042-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/338 (338 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS338 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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S e m i n a r e f ü r d i e S c h we r b e h i n d e r t e n ve r t r e t u n g Wege aus der Überlastungsfalle Seminar für SchwerbehindertenvertreterInnen Teilnehmerkreis Das Seminar wendet sich an alle SchwerbehindertenvertreterInnen, die auf eine Verbesserung der belastenden Situation am Arbeitsplatz schwerbehinderter KollegInnen hinwirken wollen. Seminarinhalt Belastungen am Arbeitsplatz und Schwerbehinderung > Belastende Situationen und soziale Faktoren > Vorurteile/Unsicherheiten in Bezug auf schwerbehinderte Mitarbeiter > Schaffen eines positiven Betriebsklimas, Konfliktbewältigungsstrategien > Leistungsfähigkeit/Leistungsdruck: Fremd- und Eigeneinschätzung der schwerbehinderten Mitarbeiter Psychische Beanspruchung im Arbeitsleben > Erkennen von und Umgang mit Burn-out, Depressionen, sonstigen reaktiven Belastungserscheinungen > Überblick über die verschiedenen Arten von Depression > Wie gehe ich als Schwerbehindertenvertretung mit betroffenen Mitarbeitern um? > Möglichkeiten und Grenzen der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers Schwerbehinderung und Medikamente > Medikamente und ihre Auswirkungen > Medikamentenabhängigkeit und Schwerbehinderung > Schwerbehinderung und Suchtgefahr > Drogen, Alkohol und Schwerbehinderung > Auswirkungen der Abhängigkeit auf den betroffenen Mitarbeiter, die Kollegen und den Betrieb Abbau von psychisch belastenden Arbeitssituationen > Aufzeigen von Wegen aus der Erschöpfungsfalle > Überblick über mögliche individuelle Strategien > Welche Pflichten hat der Arbeitgeber im Zusammenhang mit Be- und Überlastungssituationen > Möglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung, auf den Arbeitgeber einzuwirken Situationsanalyse und Handlungsmöglichkeiten im eigenen Betrieb > Wie kann die Schwerbehindertenvertretung den IstZustand im eigenen Betrieb analysieren? > Welche Wege führen vom Ist- zum Soll-Zustand? > Bildung von Arbeitsgruppen zur Verbesserung der Arbeitssituation > Gespräche mit Vorgesetzten, Arbeitsschutz, weitere Pflichten des Arbeitgebers Ihr Nutzen als SBV/Betriebsrat Im Seminar lernen Sie, psychische Belastungen speziell für schwerbehinderte ArbeitnehmerInnen am Arbeitsplatz und im Arbeitsleben zu erkennen. Sie erhalten Ansatzpunkte, wie Sie auf einen Abbau psychisch belastender Arbeitssituationen hinwirken können. Außerdem erfahren Sie Handlungsmöglichkeiten, wie die Schwerbehindertenvertretung zu einer Verbesserung bei belastenden Arbeitssituationen schwerbehinderter KollegInnen beitragen kann. § 96 Abs. 4 SGB IX/§ 37 Abs. 6 BetrVG Das Seminar ist nach § 96 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243). Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeits- und Sozialrecht ein. Seminartermine Di. Di. 26.06. - Fr. 05.02. - Fr. 29.06.2012 08.02.2013 Mo. 24.09. - Do. 27.09.2012 Hotel Hotel Zugbrücke Grenzau Hotel Alpenblick Bäder-Park-Hotel Ort Grenzhausen/Koblenz Ohlstadt b. Garmisch-P. Künzell/Fulda Seminar-Nr. BR327-6487-84 BR327-4965-84 BR327-6541-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/327 (327 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS327 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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S e m i n a r e f ü r d i e S c h we r b e h i n d e r t e n ve r t r e t u n g Arbeitssicherheit für Schwerbehinderte Teilnehmerkreis Das Seminar wendet sich an alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und an Betriebsräte, die sich mit den Problemen schwerbehinderter ArbeitnehmerInnen und den speziellen Schutzvorschriften zugunsten der schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen befassen. Seminarinhalt Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit > Rechtliche Grundlagen zum Arbeitsschutz > Überwachungspflicht der SBV beim Arbeitsschutz > Fürsorgepflicht des Arbeitgebers Zusammenarbeit der SBV in Fragen der Arbeitssicherheit > Fachkraft für Arbeitssicherheit > Betriebsrat > Betriebsarzt, Berufsgenossenschaft, Gewerbeaufsicht > Anwesenheitsrecht der SBV bei Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses Betriebliche Gestaltungsfelder für die SBV > Sicherheitsschwerpunkte im Hinblick auf individuelle Einschränkungen schwerbehinderter ArbeitnehmerInnen im Betrieb > Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation, Unterweisung > Sicherheitseinrichtungen (visuell und akustisch) für Schwerbehinderte > Überprüfungen aller Sicherheitseinrichtungen auf Zugänglichkeit und Erreichbarkeit für Behinderte Schwerbehinderte im Notfall > Sicherheits- und Notausgangshinweise > Unterstützung in Notfällen, Notfallplan, Notfallübung > Unterweisungen unter Berücksichtigung der persön lichen Belange schwerbehinderter MitarbeiterInnen Ihr Nutzen als SBV/Betriebsrat Mit Hilfe der in dem Seminar vermittelten Kenntnisse können Sie kompetent dazu beitragen, dass die persönlichen Belange schwerbehinderter Kolleginnen und Kollegen beim Arbeitsschutz und der Arbeitssicherheit im Betrieb angemessen berücksichtigt werden. Sie erwerben das erforderliche Wissen, um den gesetzlichen Überwachungsauftrag der SBV hinsichtlich der dem Arbeitgeber obliegenden Pflichten gegenüber schwerbehinderten ArbeitnehmerInnen beim Arbeitsschutz und der Arbeitssicherheit sach- und fachgerecht ausüben zu können. § 96 Abs. 4 SGB IX/§ 37 Abs. 6 BetrVG Das Seminar ist nach § 96 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243). Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitssicherheit ein. Seminartermine Mi. 11.07. - Fr. Mi. 19.09. - Fr. Mi. 20.02. - Fr. 13.07.2012 21.09.2012 22.02.2013 Hotel relexa Hotel Frankfurt Seminaris Seehotel Potsdam Sauerland Stern Hotel Ort Frankfurt Potsdam-Templiner See Willingen/Sauerland Seminar-Nr. BR202-6507-84 BR202-8227-84 BR202-6556-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/202 (202 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS202 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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S e m i n a r e f ü r d i e S c h we r b e h i n d e r t e n ve r t r e t u n g Anerkennung der (Schwer-) Behinderteneigenschaft Beratung durch die SBV Teilnehmerkreis Hilfe und Beratung bei der Antragstellung, im Widerspruchsverfahren oder bei Neufeststellung des Grades der Behinderung gehören zu den Hauptaufgaben der Schwerbehindertenvertretung. Das Seminar richtet sich an alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und an Betriebsräte, die sich mit den Problemen schwerbehinderter ArbeitnehmerInnen und den speziellen Schutzvorschriften zugunsten der schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen befassen. Seminarinhalt Wichtige Fachbegriffe im Fest- und Gleichstellungsverfahren > Behinderung, Schwerbehinderung > Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen > Grad der Behinderung (GdB) Feststellung der (Schwer-)Behinderung > Antrag auf Feststellung der Behinderung > Zuständige Behörde, Ansprechpartner, Vordrucke > Einzureichende medizinische Unterlagen Feststellungsantrag - Verfahrensablauf > Erstantrag, Neuantrag, Verlängerung des Schwerbehindertenausweises, Verschlimmerungsantrag > Verwaltungsentscheidung > Bescheid, Schwerbehindertenausweis Gleichstellungsantrag - Verfahrensablauf > Voraussetzungen > Zuständige Behörde > Unterschiede zur Schwerbehinderteneigenschaft Sozialmedizinische Bewertung > Die versorgungsmedizinischen Grundsätze als Beurteilungsmaßstab bei Behinderungen > Einzel-GdB und Gesamt-GdB-Bildung > Nachteilsausgleiche für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen > Erfahrungswerte mit Beispielen aus der aktuellen Rechtsprechung Möglichkeiten bei Nichtanerkennung > Widerspruch, Widerspruchsbescheid > Klagemöglichkeiten > Klageverfahren > Rechtsbehelfe, Rechtswahrung bei Verlust bzw. Entziehung der Schwerbehinderteneigenschaft Unterstützungsmöglichkeiten durch die Schwerbehindertenvertretung Ihr Nutzen als SBV/Betriebsrat Sie lernen den Verfahrensablauf zur Anerkennung einer (Schwer-)Behinderteneigenschaft sowie beim Gleichstellungsantrag kennen. Mit Hilfe der im Seminar vermittelten Kenntnisse können Sie betroffene Kolleginnen und Kollegen fachgerecht darüber informieren, wo und wann sie dabei Unterstützung erhalten. Sie erfahren, welche Möglichkeiten bei Nichtanerkennung der (Schwer-)Behinderteneigenschaft bzw. deren Gleichstellung bestehen. So können Sie den betroffenen Kolleginnen und Kollegen sach- und fachgerecht über Chancen und Risiken dieser Möglichkeiten Auskunft geben. § 96 Abs. 4 SGB IX/§ 37 Abs. 6 BetrVG Das Seminar ist nach § 96 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243). Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Sozialrecht ein. Seminartermine Di. Di. 11.09. - Fr. 18.12. - Fr. 14.09.2012 21.12.2012 Hotel Avendi Hotel am Griebnitzsee NH Köln Mediapark Ort Potsdam-Babelsberg Köln Seminar-Nr. BR394-7114-84 BR394-2574-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/394 (394 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS394 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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Ihr persönlicher BetriebsRatGeber als Arbeitshilfe für die tägliche Praxis Die Software* für Ihre erfolgreiche Betriebsratsarbeit. Software für Betriebsräte Einfach einlegen. Auf Ihrem PC wird nichts verändert. NÜTZ LIC HE BetriebsRatGeber auf CD Sie erhalten die Software* unter: Telefon 08157 4000 oder per Download im Internet: www.betriebsratgeber.de BetriebsRatGeber RAMME FÜR IH OG R PR BR-Office BEIT -AR BR Die W.A.F. stellt sich vor Betriebsrat in Aktion ga be n oh n ew ähr. | ©W .A.F. In stitut für Betriebsräte-Fo u rtbild -Fr g en | Eu ng 2 ,8 e6 aß Str dl ie * Bei dieser Software handelt es sich um Shareware, die Sie 10-mal kostenlos testen können. Möchten Sie danach die Software BetriebsRatGeber dauerhaft nutzen, fällt eine einmalige Lizenzgebühr in Höhe von 139,- E zzgl. MwSt. an. Diese Kosten sind, wie auch Ausgaben für Fachliteratur, nach § 40 BetrVG vom Arbeitgeber zu tragen. Zur Freischaltung und uneingeschränkten Nutzung erhalten Sie von der W.A.F. eine Lizenznummer. 34 0F eld afi ng e alt nh eI

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E DV f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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E DV f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e EDV für alle Betriebsräte INHALT Schulungsanspruch EDV-Seminare PC-Einsatz im BR Teil I PC-Einsatz im BR Teil II PC-Einsatz im BR Teil III Mitbestimmung Datenschutz Teil I Mitbestimmung Datenschutz Teil II 228 229 230 231 232 233 SAP ERP® - Mitbestimmung des BR bei SAP ERP Call-Center: So bestimmen Sie als Betriebsrat mit Der vernetzte Arbeitnehmer Social Media Richtlinien Arbeitnehmerdatenschutz Internet/Intranet für den Betriebsrat 234 235 236 237 238 239 Täglich müssen offizielle Musterbriefe geschrieben, Sitzungsprotokolle verfasst oder große Datenmengen (z.B. Arbeitszeiterfassung, Überstunden) verarbeitet werden. Damit Sie die anfallenden Arbeiten in Ihrem Betriebsratsbüro bewältigen können, reichen Standardkenntnisse im EDV-Bereich nicht aus. Außerdem hat der Betriebsrat weitreichende Mitbestimmungsrechte im Bereich des Datenschutzes und der Arbeitnehmerüberwachung. Wir zeigen Ihnen, wie Sie diese zum Schutz der Arbeitnehmer, beim Einsatz der EDV im Betrieb, ansetzen. In unseren EDV-Seminaren erlangen Sie die erforderlichen technischen und rechtlichen Kenntnisse für den effizienten Einsatz des PCs in Ihrem Betriebsratsbüro.

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E DV f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Schulungsanspruch nach § 37 Abs. 6 BetrVG für EDV- und PC-Seminare Wenn aktuelle oder absehbare betriebliche oder betriebsratsbezogene Anlässe die Schulung einzelner Betriebsratsmitglieder zum Einsatz eines PC s für die Bewältigung von Aufgaben des Betriebsrats erfordern, hat der Arbeitgeber die Kosten dafür zu tragen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht bereits 1995 in einer Grundsatzentscheidung (BAG Beschluss vom 19.07.1995 - 7 ABR 49/94) festgestellt. Dieser Schulungsanspruch nach § 37 Abs. 6 BetrVG ergibt sich immer dann, wenn der Betriebsrat gegenüber dem Arbeitgeber begründet, dass bestimmte BR-Aufgaben den Umgang mit EDV erfordern und entsprechende Kenntnisse im BR momentan nicht oder nur ungenügend vorhanden sind. Beispiele: > Der Betriebsrat beabsichtigt, zur Vorbereitung der Ausübung seiner Beteiligungsrechte z.B. nach § 87 BetrVG in Bereichen, in denen er große Datenmengen auszuwerten hat, wie etwa bei betrieblichen Arbeitszeitnachweisen, Lohn- und Gehaltstabellen, diese Daten mit Hilfe entsprechender Software (z.B. MS-Excel, Seminar BR262, Seite 230, "PC-Einsatz für die Betriebsratsarbeit Teil II") zu erfassen und zu analysieren. > Im Betrieb sollen Datenverarbeitungssysteme eingeführt werden (z.B. Seminar BR123, Seite 233 "Mitbestimmung bei Datenschutz und Arbeitnehmerüberwachung Teil II"). > Es sollen im Betrieb Personaldatenverarbeitungsprogramme (z.B. Seminar BR110, Seite 234, "SAP ERP® - Kompetent mitbestimmen, wenn SAP eingeführt wird") eingeführt werden. > Untermauert wird dieser Schulungsanspruch durch die Reform des BetrVG im Jahr 2001, durch die der Gesetzgeber in § 40 Abs. 2 BetrVG dem Betriebsrat einen ausdrücklichen Anspruch auf eine moderne Informations- und Kommunikationstechnik eingeräumt hat. Dies bedeutet für den Betriebsrat außerdem die Möglichkeit, auf elektronische Informations- und Kommunikationssysteme wie z.B. E-Mail, Intranet und Internet auch tatsächlich zuzugreifen, wenn diese im Betrieb vorhanden sind und allgemein genutzt werden (siehe LAG Baden-Württemberg vom 26.09.1997, AiB 98/521). Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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E DV f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e PC-Einsatz für die Betriebsratsarbeit Teil I r ilnehme ar Jeder Te Semin beitet im enen PC. ar m eig an eine Damit der PC im Betriebsratsbüro die anfallenden Büroarbeiten auch wirklich vereinfacht, reichen Standardkenntnisse in Word und Excel nicht aus. Sie müssen wissen, wie die Software für die Tätigkeit des BR sinnvoll eingesetzt werden kann. Dieses Seminar richtet sich speziell an Betriebsratsmitglieder, die im Bereich der EDV über keine oder nur geringe Kenntnisse verfügen. Teilnehmerkreis Seminarinhalt Anwendung von Software speziell für die BR-Arbeit > Musterbriefe für den Betriebsrat > Schreiben, Speichern und Gestalten von Texten ® mit MS Word Bearbeitung großer Datenmengen für die Ausübung von Mitbestimmungsrechten des BR > Lohn- und Gehaltstabellen > Überstundennachweise etc. > Tabellenkalkulation zur Berechnung und Auswertung ® von Zahlenmaterial und Statistiken mit MS-Excel Entscheidungsfindung im Betriebsrat > Hilfestellung durch anschauliche Darstellung von Informationen in Form von Diagrammen Die Betriebsversammlung > Tätigkeitsberichte des Betriebsrats ® > Wirkungsvolle Präsentation mit MS-PowerPoint Termine für die Ausübung von Beteiligungsrechten ® > Terminverwaltung für den Betriebsrat mit MS Outlook > Praktische Übungen Sicherer Umgang mit dem PC im Betriebsratsbüro > Funktionsweise und Bestandteile eines PC s > Einsatzmöglichkeiten im Betrieb und im Betriebsrat > Umgang mit dem PC > Daten organisieren > Schutz vor Datenverlust und Datenmissbrauch Entscheidungshilfen zur Anschaffung oder Modernisierung von Hard- und Software im BR-Büro > Rechtsprechung und Kostenübernahme des Arbeitgebers > Begründung und Beschlussfassung > Durchsetzung des Beschlusses EDV-Arbeitsplatz und Ergonomie > Gesetzliche Vorschriften > Kriterien zur Beurteilung von EDV-Komponenten > Räumliche Voraussetzungen Ihr Nutzen als Betriebsrat In praktischen Übungen lernen Sie, den PC im Betriebsratsbüro so einzusetzen, dass er die Tätigkeit des Betriebsrats und die Ausübung seiner Beteiligungsrechte auch tatsächlich erleichtert. Dazu gehören Musterschreiben ebenso wie die Terminverwaltung für die Ausübung von Beteiligungsrechten. § 37 Abs. 6 BetrVG Für diesen Personenkreis vermittelt das Seminar Kenntnisse, die für die Betriebsratstätigkeit gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sind. "Der Arbeitgeber hat die Kosten für die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung über den Einsatz eines PCs für die Erledigung von Betriebsratsaufgaben (...) nach § 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 40 Abs. 1 BetrVG zu tragen, wenn aktuelle oder absehbare betriebliche bzw. betriebsratsbezogene Anlässe die Schulung (...) erfordert haben" (BAG v. 19.7.1995, 7 ABR 49/94). Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie EDVTrainer und EDV-Spezialisten ein. Qualität In den letzten Jahren haben 344 Teilnehmer dieses Seminar besucht. 98,91 % davon würden dieses Seminar anderen Betriebsräten weiterempfehlen. Zudem haben diese Teilnehmer das Seminar im Durchschnitt mit einer Schulnote von 1,21 bewertet. Seminartermine 19.06. - 22.06.2012 25.09. - 28.09.2012 11.12. - 14.12.2012 Ort Bremen Bonn München-Unterhaching Seminar-Nr. BR162-4478-84 BR162-4987-84 BR162-5458-84 Jetzt NEU: Die Neuauflage "BR-Office" kostenlos für alle Teilnehmer USB-Datenträger (8 GB) inkl. der Sof tware "BR-Of fice" im Gesamtwer t von 226,- E Mit dieser Software können Sie professionell Protokolle erstellen, Einladungen für Sitzungen verfassen sowie Termine und Stammdaten verwalten und dokumentieren (Inhalt der Software siehe Seite 240). Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/162 (162 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS162 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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E DV f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e PC-Einsatz für die Betriebsratsarbeit Teil II Teilnehmerkreis Das Seminar wendet sich an Betriebsratsmitglieder, die bereits das Seminar "PC-Einsatz für die Betriebsratsarbeit Teil I" besucht und die wichtigsten Grundlagen über das Arbeiten mit einem PC für die Betriebsratsarbeit erlernt haben. Seminarinhalt Betriebsratsarbeit mit MS-Word® - Vertiefung ® > Steigerung der Effizienz mit MS-Word : AutoKorrekturen, AutoText und Formatvorlagen > Formulare ("Dokumentvorlagen") mit MS-Word® erstellen und benutzen ® > Die Oberfläche von MS-Word an die eigenen Bedürfnisse anpassen ® > Serienbriefe mit MS-Word schreiben Techniken für den Einsatz der Betriebsrats-Büroprogramme ® > Statistische Auswertungen mit MS-Excel (Funktionen und Pivot-Tabellen) > Ansprechende Gestaltung von Tabellen und Listen ® mit MS-Excel ® > Daten mit MS-Excel verwalten (z.B. für Serienbriefe) ® > Die Oberfläche von MS-Excel an die eigenen Bedürfnisse anpassen ® ® > Datenaustausch zwischen MS-Word und MS-Excel ® > Ansprechende Präsentationen mit MS-PowerPoint > Organisation der Datenbestände mit ® Windows XP /2000 ®/Vista Weitere Einsatzmöglichkeiten im Betriebsrat > Erstellen von Formularen (z.B. Widerspruch einer Kündigung, Sitzungsprotokolle) > Serienbriefe an BR-Mitglieder (z.B. Einladung zur BR-Sitzung) > Standardschreiben zu personellen Einzelmaßnahmen (z.B. bei Einstellungen, Versetzungen) Ihr Nutzen als Betriebsrat In diesem Seminar vertiefen Sie die Kenntnisse, die Sie im BasisSeminar erworben haben. Anhand betriebsratsspezifischer Aufgabenstellungen lernen Sie, die Möglichkeiten moderner Software für die Betriebsratsarbeit zu nutzen. Das können ansprechende Präsentationen in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber sein. Sie können große Datenmengen in Tabellen erfassen und auswerten, wie z.B. die Erfassung von Arbeitszeiten oder Lohn- und Gehaltszulagen. § 37 Abs. 6 BetrVG Für diesen Personenkreis vermittelt das Seminar Kenntnisse, die für die Betriebsratstätigkeit gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sind. "Der Arbeitgeber hat die Kosten für die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung über den Einsatz eines PCs für die Erledigung von Betriebsratsaufgaben (...) nach § 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 40 Abs. 1 BetrVG zu tragen, wenn aktuelle oder absehbare betriebliche bzw. betriebsratsbezogene Anlässe die Schulung (...) erfordert haben" (BAG v. 19.7.1995, 7 ABR 49/94). Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie EDVTrainer und EDV-Spezialisten ein. ehmer er Teiln eminar Jed t im S arbeite eigenen PC. m an eine Seminartermine Mo. 11.06. - Do. 14.06.2012 Di. 11.09. - Fr. 14.09.2012 Mo. 17.12. - Do. 20.12.2012 Hotel NH Hotel Berlin Alexanderplatz NH Hotel Hamburg-Horn NH Köln Mediapark Ort Berlin-Friedrichshain Hamburg-Horn Köln Seminar-Nr. BR262-4126-84 BR262-4895-84 BR262-5472-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/262 (262 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter waf-seminar.de/QS262 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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E DV f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e PC-Einsatz für die Betriebsratsarbeit Teil III Teilnehmerkreis Betriebsratsmitglieder, die bereits die Seminare "PC-Einsatz für die Betriebsratsarbeit Teil I" und "Teil II" besucht haben oder über vergleichbare Kenntnisse im Umgang mit dem PC in der Betriebsratsarbeit verfügen. Seminarinhalt Daten für die BR-Arbeit mit Excel erfassen und auswerten > Erstellen von Überstundentabellen, Krankenstatistiken > Zulagen- und Prämienberechnung > Gehaltsabrechnung nach Tarifgruppen > Auswerten von Umfragen in der Belegschaft > Erstellen von Grafiken und Diagrammen für die BR-Arbeit Umsetzung von Betriebsratsarbeit mit Powerpoint > Gestaltungsregeln und deren Umsetzung am PC > Erstellen von Bildschirmpräsentationen > Einsatz von Powerpoint in der praktischen BR-Arbeit > Wirkung erzielen Betriebsratsarbeit mit MS-Outlook > Effizientes Arbeiten mit E-Mails > Adressenverwaltung und Kontaktpflege > Effizientes Arbeiten mit dem Outlook-Kalender Professionelle Betriebsratsarbeit mit MS-Word > Dokumente schützen > Tabellen einfügen > Diagramme und Exceltabellen einfügen Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie erfahren, wie Sie Daten aus den unterschiedlichen Bereichen Ihres Betriebs mit Excel erfassen und speziell für Ihre Arbeit als Betriebsrat auswerten können. Sie erhalten Anregungen, wie Sie das Zahlenmaterial anschaulich grafisch darstellen und aufbereiten können. Sie lernen die wichtigsten Darstellungs- und Animationsmöglichkeiten von Powerpoint und ihre praktische Umsetzung in der Betriebsratsarbeit kennen und wissen, wie Sie dadurch Arbeitgeber und Belegschaft von Ihren Ideen überzeugen können. § 37 Abs. 6 BetrVG Für diesen Personenkreis vermittelt das Seminar Kenntnisse, die für die Betriebsratstätigkeit gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sind. "Der Arbeitgeber hat die Kosten für die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung über den Einsatz eines PCs für die Erledigung von Betriebsratsaufgaben (...) nach § 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 40 Abs. 1 BetrVG zu tragen, wenn aktuelle oder absehbare betriebliche bzw. betriebsratsbezogene Anlässe die Schulung (...) erfordert haben" (BAG v. 19.7.1995, 7 ABR 49/94). Ihre Referenten Jeder T ei arbeite lnehmer t an eine im Seminar m eige nen PC . Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie EDVTrainer und EDV-Spezialisten ein. Hinweis: Kenntnisse, die in den Seminaren "Öffentlichkeitsarbeit Teil I" (Seite 82) und "PC-Einsatz Teil I" (Seite 229) vermittelt werden, sind für den Besuch dieses Seminars hilfreich. Seminartermine Di. 09.10. - Fr. 12.10.2012 Hotel Sauerland Stern Hotel Ort Willingen/Sauerland Seminar-Nr. BR348-8263-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/348 (348 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS348 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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E DV f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Mitbestimmung bei Datenschutz und Arbeitnehmerüberwachung Teil I Der gläserne Arbeitnehmer Teilnehmerkreis Dieses Seminar eignet sich für Betriebsräte, die sich mit Fragen des Datenschutzes und der Arbeitnehmerüberwachung befassen. Windows- oder Linux-Betriebssystem, Lokales Netzwerk, Internet und Intranet, E-Mail, Betriebsdatenerfassung, Zeiterfassung, SAP-ERP® - in jedem Betrieb gibt es Dutzende Einrichtungen, die personenbezogene Daten der Beschäftigten erfassen oder der Überwachung der Arbeitnehmer dienen können. Seminarinhalt Technische Kontrolleinrichtung zum Arbeitnehmerverhalten > Zugangskontrollen > Videoüberwachung > Kassensysteme > GPS-Fahrzeugüberwachung > Benutzer-Verhaltenskontrolle im Internet Neue Techniken zur Erfassung und Analyse von Daten > Die neuen Techniken - wo werden Daten erfasst und gespeichert? > Die vernetzte Welt - welche Techniken sind schon da, wo geht die Entwicklung hin? > Persönlichkeitsprofile - die Verknüpfung und Analyse der Daten > Internet Telefonie VoIP > RFID Funketiketten Überwachung von Arbeitnehmern > Wo entstehen Informationen über das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer? > Verhaltenskontrollen per EDV-Analyse der Internetnutzung; Ortung von MA per Handy-GPS > Mitlesen von E-Mails > Digitale Aufzeichnung von Telefonaten Schutz von Daten der Arbeitnehmer > Gesetzliche Regelungen zum Datenschutz > Verbotener Umgang mit Daten von Kunden > Internationaler Datenschutz - wenn die Daten im Ausland gespeichert werden > Nutzung von Personaldaten durch den Betriebsrat Handlungsmöglichkeiten für den Betriebsrat beim Datenschutz > Unterrichtungs- und Beratungsrechte des Betriebsrats bei Planung, Einrichtung oder Änderung von EDV-Systemen > Durchsetzung der Rechte des Betriebsrats Ihr Nutzen als Betriebsrat In diesem Seminar erfahren Sie, wo schon heute Daten von Arbeitnehmern erfasst und verarbeitet werden, wie die Daten weitergereicht und genutzt werden und an welchen Stellen Daten der Beschäftigten im Betrieb entstehen. Sie werden mit den Regeln des neuen Bundesdatenschutzgesetzes vertraut gemacht und erfahren, wie Sie dafür sorgen können, dass ein Missbrauch von Arbeitnehmerdaten im Betrieb weitgehend verhindert wird. § 37 Abs. 6 BetrVG Technische Kontrollen bzw. die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten werden vor allem mit Hilfe von Telefonanlagen und EDV-Systemen durchgeführt. Da diese Einrichtungen standardmäßig in jedem Betrieb vorhanden sind, erfüllt das Seminar die Kriterien der Erforderlichkeit im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie EDVTrainer und EDV-Spezialisten ein. Qualität In den letzten Jahren haben 319 Teilnehmer dieses Seminar besucht. 98,27 % davon würden dieses Seminar anderen Betriebsräten weiterempfehlen. Zudem haben diese Teilnehmer das Seminar im Durchschnitt mit einer Schulnote von 1,39 bewertet. Viele Beis piele und Lösun gen aus der täglich en Praxis Ort Potsdam-Templiner See Ahrensburg b. Hamburg Garmisch-Partenkirchen Seminar-Nr. BR269-4486-84 BR269-4898-84 BR269-5471-84 Seminartermine Mi. 20.06. - Fr. 22.06.2012 Mo. 17.09. - Mi. 19.09.2012 Mo. 17.12. - Mi. 19.12.2012 Hotel Seminaris Seehotel Potsdam Park Hotel Ahrensburg Dorint Sporthotel Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/269 (269 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS269 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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E DV f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Mitbestimmung bei Datenschutz und Arbeitnehmerüberwachung Teil II Erarbeitung und Anpassung von IT-Betriebsvereinbarungen Teilnehmerkreis Seminarinhalt Aktuelle Entwicklungen im Datenschutzrecht > Informationelle Selbstbestimmung; Schutz des Persönlichkeitsrechts > Personaldatenschutz > Kundendatenschutz > Datenschutz bei Telemedien und in der Telekommunikation Zusammenarbeit von Betriebsrat und betrieblichem Datenschutzbeauftragten > Beteiligungsrecht des Betriebsrats bei der Bestellung > Auswahlkriterien > Rolle und Aufgaben des betrieblichen Datenschutzbeauftragten Erstellen und Aktualisieren von IT-Betriebsvereinbarungen > Vorgehensweise des Betriebsrats > Informationsbeschaffung; Hinzuziehen von Sachverständigen > Schulung des Betriebsrats > Festlegen von Zielen Allgemeine Gestaltungsmöglichkeiten einer IT-Betriebsvereinbarung > Gesetzliche Vorgaben zum Datenschutz > Erzwingbare Mitbestimmung bei möglicher Verhaltens- und Leistungskontrolle > Verhandlung, Abschluss und Neugestaltung > Kündigung und Nachwirkung von IT-Betriebsvereinbarungen Entwicklung einer Musterbetriebsvereinbarung > Telefonanlagen, Internet und E-Mail > Personaldatenverarbeitung; digitale Personalkontakte > Arbeitszeiterfassung, Arbeitszeitverarbeitung > Videoüberwachung; Kassensysteme; Zugangs- und Bewegungskontrollen Kontrolle von IT-Betriebsvereinbarungen > Kontrollmöglichkeiten durch den Betriebsrat > Einschaltung von Experten bei Verdacht unzulässiger Datenerhebung > Verbot der Verwertung bei unzulässig erhobenen Daten > Rechtliche Schritte bei Verstößen gegen die Betriebsvereinbarungen Das Seminar wendet sich an alle Betriebsratsmitglieder, die mit Fragen des Datenschutzes und der Arbeitnehmerüberwachung befasst sind. Kenntnisse über neue Techniken zur Erfassung und Analyse von Daten sowie die Überwachung von Arbeitnehmern, wie sie im Seminar "Mitbestimmung bei Datenschutz und Arbeitnehmerüberwachung Teil I" vermittelt werden, sind für die Teilnahme am Seminar unbedingt erforderlich. Ihr Nutzen als Betriebsrat Mit Hilfe der im Seminar vermittelten Kenntnisse wissen Sie, wie Sie eine neue IT-Betriebsvereinbarung aushandeln oder eine bereits bestehende Betriebsvereinbarung auf neue Anforderungen anpassen können. Sie lernen, wie Sie die Nutzung von Mitarbeiterdaten durch Betriebsvereinbarungen wirksam kontrollieren und einen Missbrauch von Arbeitnehmerdaten vermeiden können. Sie kennen die rechtlichen und praktischen Möglichkeiten des Betriebsrats, bei Verstößen gegen den Arbeitnehmerdatenschutz in Ihrem Betrieb vorzugehen. § 37 Abs. 6 BetrVG Technische Kontrollen bzw. die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten werden vor allem mit Hilfe von Telefonanlagen und EDV-Systemen durchgeführt. Da diese Einrichtungen standardmäßig in jedem Betrieb vorhanden sind, erfüllt das Seminar die Kriterien der Erforderlichkeit im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie EDVTrainer und EDV-Spezialisten ein. Hinweis: Kenntnisse, die im Seminar "Mitbestimmung bei Datenschutz und Arbeitnehmerüberwachung Teil I" vermittelt werden, sind für eine erfolgreiche Teilnahme am Seminar unbedingt erforderlich. Seminartermine Mo. 11.06. - Mi. 13.06.2012 Mo. 03.09. - Mi. 05.09.2012 Mi. 16.01. - Fr. 18.01.2013 Hotel Ort Bremen Potsdam-Babelsberg Bayreuth Seminar-Nr. BR123-6366-84 BR123-4828-84 BR123-6528-84 ATLANTIC Hotel Galopprennbahn Avendi Hotel am Griebnitzsee Ramada Residenzschloss Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/123 (123 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS123 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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E DV f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e SAP ERP® - Kompetent mitbestimmen, wenn SAP eingeführt und genutzt wird Teilnehmerkreis Dieses Seminar wendet sich an Betriebsräte, in deren Betrieb die Einführung dieser Software geplant ist oder diese Software bereits genutzt wird. SAP ERP® ist inzwischen in vielen Unternehmen als Standardsoftware für die betriebswirtschaftliche Steuerung eingesetzt. Dieses System kann weitreichende Konsequenzen haben: eine neue Qualität in der Kontrolle der Beschäftigten, missbräuchliche Nutzung der personenbezogenen Daten und die Gefahr indirekter Einflussnahme auf Rationalisierungsmaßnahmen. Seminarinhalt Einsatz von SAP ERP® im Betrieb > Was ist SAP ERP® und wie funktioniert es? > Vor- und Nachteile von SAP ERP®, das Customizing > Funktionsprinzip relationaler Datenbanken > Auswertungsmöglichkeiten relationaler Datenbanken > Schnittstellen zu anderen Systemen > Die Umsetzung in SAP ERP® > Die SAP-Terminologie > SAP ERP® und das Internet Kontrolle der Beschäftigten > Überwachung der Arbeitnehmer > Missbräuchliche Nutzung personenbezogener Daten Auswirkungen auf die Arbeitsplätze > Rationalisierungen mit SAP ERP® > Die Ergonomie der Software Schutz der Arbeitnehmer > Gesetzliche Regelungen zum Datenschutz > Vorschriften zur Ergonomie Unterrichtungs- und Beratungsrechte bei SAP > Informationspflichten des Arbeitgebers > Unterrichtungs- und Beratungsrechte bei Planung > Einrichtung und Änderung von SAP-Modulen > Durchsetzung der Beteiligungsrechte Möglichkeiten der Mitbestimmung bei SAP ERP® > beim Datenschutz > bei der Arbeitnehmerüberwachung > bei der Weiterbildung > bei den Folgen für die Arbeitsplätze Wichtige Punkte in einer Betriebsvereinbarung, Muster-Betriebsvereinbarungen zu SAP Ihr Nutzen als Betriebsrat In diesem Seminar erfahren Sie, welche Auswirkungen auf den Betrieb und die ArbeitnehmerInnen zu erwarten sind und wie Sie darauf reagieren können. Auch wenn SAP bereits eingeführt ist und genutzt wird, haben Sie nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht! Sie lernen, welche Möglichkeiten zur Mitbestimmung beim Datenschutz und bei der Arbeitnehmerüberwachung durch SAP für den Betriebsrat bestehen. § 37 Abs. 6 BetrVG Für die genannten Betriebsratsmitglieder vermittelt das Seminar Kenntnisse, die für die Tätigkeit nach § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sind. Ihre Referenten Qualität Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen sowie EDV-Trainer und EDV-Spezialisten ein. In den letzten Jahren haben 251 Teilnehmer dieses Seminar besucht. 98,01 % davon würden dieses Seminar anderen Betriebsräten weiterempfehlen. Zudem haben diese Teilnehmer das Seminar im Durchschnitt mit einer Schulnote von 1,27 bewertet. ür Aktuell f iebsräte alle Betr Seminartermine Mi. 06.06. - Fr. 08.06.2012 Mo. 17.09. - Mi. 19.09.2012 Hotel Ramada Hotel Sporthotel Tannenhof Ort Hamburg-Bergedorf Weiler im Allgäu Seminar-Nr. BR110-6322-84 BR110-4910-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/110 (110 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS110 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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E DV f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Call-Center: Fließbandarbeit Telefon So können Sie kompetent mitbestimmen Dieses Seminar richtet sich an alle Betriebsratsmitglieder, deren Arbeitgeber die Einrichtung eines Call-Centers plant, sowie an Betriebsräte in bereits bestehenden Call-Centern. Von vielen Unternehmen werden Call-Center als ideale Möglichkeit gesehen, den direkten Kontakt zu den Kunden zu verbessern, um den Erfolg am Markt zu steigern. Ein erfolgreiches Unternehmen ist auch für die Beschäftigten von Vorteil, doch kann ein CallCenter für alle Mitarbeiter, die dort arbeiten, schnell zur unzumutbaren Belastung werden. Hier sind Sie als Betriebsrat gefordert. Teilnehmerkreis Seminarinhalt Das Call-Center und seine Arbeitsweisen > Techniken und Funktionen im Call-Center: ACD, CTI, VoIP und ihre Anwendung > Die Terminologie der Call-Center: Inbound, Outbound, Lost Calls, Service-Level, Agents, Supervisor etc. > Verknüpfung der Telefone mit dem PC-Netzwerk Überwachung der Arbeitnehmer im Call-Center > Überwachung total - welche Arbeitnehmerdaten im Call-Center gespeichert werden > Wo entstehen Informationen über das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer? Arbeitnehmerfragen im Call-Center > Körperliche und psychische Belastungen und wie sie gemindert werden können > Fragen der Ergonomie am Arbeitsplatz und der Arbeitsorganisation > Arbeitszeitregelungen, Schichtpläne, Bereitschaftsdienst > Mitbestimmung des Betriebsrats Leistungsorientierte Vergütung im Call-Center > Messung quantitativer und qualitativer Faktoren > Auf der Ebene des einzelnen Mitarbeiters > Auf Team- oder Gesamtebene Schutz der Arbeitnehmer > Gesetzliche und andere Vorschriften zum Gesundheitsschutz > Überwachung, Mitschnitt von Telefonaten > Datenschutz > Vorschriften zur Arbeitszeitregelung und zur Mitbestimmung Handlungsmöglichkeiten für den Betriebsrat > Möglichkeiten der Mitbestimmung in allen wichtigen Punkten > Zustandekommen einer Betriebsvereinbarung Wichtige Punkte in einer Betriebsvereinbarung, Muster-Betriebsvereinbarungen im Call-Center Probleme bei der Arbeitsplatz-Gestaltung, bei Arbeitsabläufen, bedingt zumutbare Arbeitszeiten, umfassende Kontrollen und eine ständige Überwachung können zur physischen und psychischen Überbelastung der Beschäftigten führen. In diesem Seminar erfahren Sie, was Sie tun können, wenn in Ihrem Betrieb ein Call-Center eingeführt werden soll oder bereits eingerichtet ist und wie körperliche und psychische Belastungen gemindert werden können. Ihr Nutzen als Betriebsrat § 37 Abs. 6 BetrVG Ihre Referenten Für den oben genannten Personenkreis ist der Besuch dieser Schulung im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie EDVTrainer und EDV-Spezialisten ein. Qualität In den letzten Jahren haben 171 Teilnehmer dieses Seminar besucht. 99,19 % davon würden dieses Seminar anderen Betriebsräten weiterempfehlen. Zudem haben diese Teilnehmer das Seminar im Durchschnitt mit einer Schulnote von 1,52 bewertet. Seminartermine Di. 12.06. - Do. 14.06.2012 19.10.2012 Mi. 17.10. - Fr. Hotel Mercure Bonn Hardtberg Maritim Hotel Magdeburg Holiday Inn Ort Bonn Magdeburg München-Unterhaching Seminar-Nr. BR215-4446-84 BR215-5126-84 BR215-5752-84 Mo. 11.02. - Mi. 13.02.2013 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/215 (215 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS215 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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E DV f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Der vernetzte Arbeitnehmer Grundlegende Überwachungsmöglichkeit in einer EDV-Struktur Teilnehmerkreis Dieses Basis-Seminar richtet sich an Betriebsratsmitglieder und EDV-Ausschussmitglieder, die sich mit Fragen der EDV-gestützten Überwachung der Arbeitnehmer durch lokale Netzwerke befassen sollen. Seminarinhalt Einsatz von Windows XP®/NT® bzw. Windows Server 2003® > Vernetzung von PCs mit Windows XP®/NT® bzw. Windows Server 2003® > Wichtige technische Grundlagen: das Domänenkonzept von Windows XP®/NT®/Server 2003®, Anmeldung im Netz, Passwörter, Sicherheitskonzepte > Administration des Netzwerks: Verwaltung der Benutzer und Computer, Zugriffsrechte und andere Einstellungen Überwachung der Arbeitnehmer > Steuerung und Überwachung der Anwender mit Windows XP®/NT®/Server 2003® und anderen Programmen (z.B. PC-Anywhere® etc.) > Das Intranet im Betrieb: Funktion und Überwachungsmöglichkeiten > Kontrolle der Inhalte und der Zugriffe auf Netzwerkressourcen E-Mails, Schutz der Arbeitnehmer > Aufbau von E-Mail-Server und Client-Software (z.B. MS-Exchange® und MS-Outlook®) > E-Mail-Überwachungsmöglichkeiten: Wer kann und darf E-Mails mitlesen? > Wo können Verhaltens- und Leistungskontrollen stattfinden? Handlungsmöglichkeiten für den Betriebsrat > Gesetzliche Regelungen zur Mitbestimmung > Aktuelle Rechtsprechung > Wichtige Punkte für eine Betriebsvereinbarung, Muster-Betriebsvereinbarungen In diesem Seminar erfahren Sie, wie Windows XP ®/NT® bzw. Windows Server 2003® eingesetzt und benutzt wird, an welchen Stellen eine Überwachung der Arbeitnehmer möglich ist und welche anderen Techniken im Zusammenhang mit dem lokalen Netzwerk eingesetzt werden. Sie erfahren, welche Regelungen zum Schutz der Arbeitnehmer unbedingt notwendig sind und wie Sie diese in Betriebsvereinbarungen absichern können. Ihr Nutzen als Betriebsrat § 37 Abs. 6 BetrVG Das Seminar vermittelt Kenntnisse, die gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG die Kriterien der Erforderlichkeit erfüllen, sofern das Betriebsratsmitglied sich mit der Anwendung elektronischer Netze beschäftigt oder in Zukunft beschäftigen wird. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie EDVTrainer und EDV-Spezialisten ein. Qualität In den letzten Jahren haben 247 Teilnehmer dieses Seminar besucht. 99,1 % davon würden dieses Seminar anderen Betriebsräten weiterempfehlen. Zudem haben diese Teilnehmer das Seminar im Durchschnitt mit einer Schulnote von 1,43 bewertet. ehmer er Teiln eminar Jed t im S arbeite eigenen PC. m an eine Seminartermine Di. Di. 03.07. - Fr. 19.02. - Fr. 06.07.2012 22.02.2013 Mo. 08.10. - Do. 11.10.2012 Hotel Mercure Hotel Trier Porta Nigra NH Hotel Berlin Alexanderplatz Holiday Inn Ort Trier Berlin-Friedrichshain München-Unterhaching Seminar-Nr. BR192-6499-84 BR192-5027-84 BR192-6554-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/192 (192 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS192 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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E DV f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Regeln für das digitale Miteinander Social Media Richtlinien im Betrieb Teilnehmerkreis Immer mehr Unternehmen erlauben ihren Mitarbeitern in bestimmten Grenzen die Teilnahme am Web 2.0, beispielsweise weil sie sich einen Image-Gewinn erhoffen und das Unternehmen ein Gesicht erhält, wenn Mitarbeiter twittern oder sich auf Facebook bzw. anderen Netzwerken als Angestellte zu erkennen geben. Das Seminar wendet sich daher an Betriebsratsmitglieder aus allen Betrieben, in denen die Nutzung von Internet-Plattformen wie Facebook, Xing, Twitter, Blogs usw. am Arbeitsplatz geregelt werden soll oder bereits geregelt ist. Seminarinhalt Social Media - das neue Internet > So funktionieren Social Media > Facebook, Xing, Twitter, Blogs & Co. - was nutzen Betriebe wofür? > Abwägung von Nutzen und Risiken für Arbeitnehmer und Betrieb > Praxisbeispiele und deren rechtliche Folgen Richtlinien zur Nutzung von Social Media am Arbeitsplatz > Umfang und Art der Nutzung; Muster-Richtlinien > Was ist erlaubt, verboten, toleriert, gewünscht? > Einbindung der MitarbeiterInnen > Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats Rechtlicher Rahmen für die Nutzung von Social Media im Betrieb > Private Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG > Unzulässige Aussagen > Regelung zum Datenschutz > Urheberrechte Arbeitsrechtliche Hintergründe > Arbeitsvertrag; Verschwiegenheitspflicht; Loyalitätspflicht des Arbeitnehmers > Direktionsrecht des Arbeitgebers > Verbreitung unternehmensschädlicher Meinungsäußerung > Publikation/Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen Überwachung von Social Media im Betrieb > Möglichkeiten zur Überwachung > Rechtliche Grenzen der Überwachung > Beteiligungsrechte des Betriebsrats > Haftung und Sanktionen Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie erfahren, wie das neue Internet in Form von Social Media funktioniert. Sie lernen, wie der Betriebsrat mitbestimmen kann, wenn es darum geht, die Nutzung dieser neuen Medien am Arbeitsplatz in Richtlinien zu regeln. Sie erhalten Anregungen, wie die Kolleginnen und Kollegen dabei eingebunden und über Chancen, aber auch Risiken der neuen InternetMedien informiert und geschult werden können. Auf diese Weise können Sie dazu beitragen, dass Mitarbeiter und Betrieb verantwortungsbewusst mit diesen neuen Medien umgehen und so ein transparentes, authentisches Unternehmensbild nach außen getragen wird. § 37 Abs. 6 BetrVG Für den genannten Personenkreis vermittelt das Seminar Kenntnisse, die gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG für die Tätigkeit des Betriebsrats erforderlich sind. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie EDVTrainer und EDV-Spezialisten ein. Seminartermine Mi. 23.05. - Fr. Mi. 05.09. - Fr. Mo. 19.11. - Mi. 25.05.2012 07.09.2012 21.11.2012 Hotel Hotel Zugbrücke Grenzau Mercure Hotel Trier Porta Nigra Ramada Hotel Leipzig Ort Grenzhausen/Koblenz Trier Leipzig Seminar-Nr. BR139-4024-84 BR139-6519-84 BR139-5310-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/139 (139 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS139 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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E DV f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Aktuelle Entwicklungen im Arbeitnehmerdatenschutz Teilnehmerkreis Das Seminar wendet sich an alle Mitglieder des Betriebsrats, die mit Fragen des Datenschutzes der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer befasst sind. Seminarinhalt Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zum Arbeitnehmerdatenschutz > Schutz der Mitarbeiter vor Bespitzelungen am Arbeitsplatz > Ausschluss von für das Arbeitsverhältnis nicht relevanten Datenverarbeitungen Datenschutz vor Begründung des Arbeitsverhältnisses > Fragerechte des Arbeitgebers; Einholung von Auskünften > Durchführung gesundheitlicher Untersuchungen > Verwendung von Daten Datenschutz nach Begründung des Arbeitsverhältnisses > Fragen des Arbeitgebers nach medizinischen Diagnosen und Befunden > Übermittlung von Beschäftigtendaten in anonymisierter Form bei Unternehmensverkäufen > Erstellung von Persönlichkeits- und Gesundheitsprofilen > Kontrolle der Nutzung von Telekommunikationsdiensten Regelung der Datenerhebung und Verwendung bei > Videoüberwachung am Arbeitsplatz > Einsatz von Ortungssystemen im Arbeitsverhältnis > Verwendung biometrischer Daten im Arbeitsverhältnis > Fernüberwachung von in Telearbeit Beschäftigten Sonderfälle des Datenschutzes im Arbeitsverhältnis > Personenbezogene Daten aus rechtsgeschäftlichen Schuldverhältnissen und Beschäftigtendaten > Daten, die beim Arbeitgeber anfallen, weil der Arbeitnehmer gleichzeitig Kunde des Arbeitgebers ist (z.B. Krankenkassen, Banken, Versicherungen) Rechte der Beschäftigten > Recht auf Einsicht in die Personalakte sowie Auskunft? > Korrektur unrichtig oder unzulässig erhobener Daten durch Berichtigung oder Entfernung der Daten? > Unterlassungsanspruch bei Erhebung oder Verwendung von Beschäftigtendaten entgegen den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes? > Schadensersatzanspruch der Beschäftigten bei unzulässiger Erhebung oder Verwendung ihrer Arbeitnehmerdaten? Beteiligungs- und Informationsrechte des Betriebsrats bei Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von Arbeitnehmerdaten Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie lernen die aktuellen Entwicklungen im Arbeitnehmerdatenschutz kennen, wie sie sich aus der aktuellen Fassung des Bundesdatenschutzgesetzes und dessen Weiterentwicklung ergeben, die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vorgezeichnet ist. Sie erfahren, welche Datenerhebungen und Datenverarbeitungen vor und nach der Begründung von Arbeitsverhältnissen zulässig sind und welche nicht. Sie wissen um die Rechte der Beschäftigten in diesem Zusammenhang. Sie erfahren, wie sich die aktuellen Entwicklungen im Arbeitnehmerdatenschutz auf die Beteiligungs- und Informationsrechte des Betriebsrats auswirken. § 37 Abs. 6 BetrVG Technische Kontrollen bzw. die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten werden vor allem mit Hilfe von Telefonanlagen und EDV-Systemen durchgeführt. Da diese Einrichtungen standardmäßig in jedem Betrieb vorhanden sind, erfüllt das Seminar die Kriterien der Erforderlichkeit im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie EDVTrainer und EDV-Spezialisten ein. Seminartermine Mi. 18.07. - Fr. 20.07.2012 Mo. 14.01. - Mi. 16.01.2013 Hotel ATLANTIC Hotel Lübeck Courtyard by Marriott auf Schalke Ort Lübeck Gelsenkirchen Seminar-Nr. BR103-4648-84 BR103-5599-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/103 (103 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter waf-seminar.de/QS103 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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E DV f ü r a l l e B e t r i e b s r ä t e Der Betriebsrat im Internet/Intranet Die Internet-/Intranetseite des Betriebsrats Teilnehmerkreis Betriebsratsmitglieder, die die Arbeit des Betriebsrats durch eine professionell gestaltete Intranetseite in einem firmeninternen IT-Netz aufzeigen möchten. Seminarinhalt Einsatz eigener Internet-/Intranetseiten in der Arbeit des Betriebsrats > Rechtliche Voraussetzungen > Gesetzliche Grundlagen für die Veröffentlichung von Seiten im www > Risiken im Internet; Datensicherheit > Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrats; Copyright Möglichkeiten des Internets für die Betriebsratsarbeit > Aufbau und Funktionsweise des Internets > Online-Recherche zum Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht > Aufbau von Betriebsrats-Informationsnetzwerken > Internet-Adressen, Hosts, URL, Browser, Provider Erstellung einer Homepage des Betriebsrats > Struktur von Musterseiten für die Betriebsratsarbeit > Verknüpfung zu anderen Internetseiten > Einbindung von Navigationsleisten und Hyperlinks > Verwaltung und Management einer Website Gestaltung der Seiten > Seitenlayout; Bildvorbereitung > Einsatz eines Nachrichten-Tickers > Einbindung von aktiven Elementen > Aufbau von Antwort, Feedback und E-Mail-Seiten Upload und Einstellung der Seiten > Mittels HTML und FTP > Aktualisierung der Daten auf der Homepage > Schutz der Seiten gegen Veränderung von außen > Erstellen zusätzlicher Internetseiten des Betriebsrats und Veröffentlichung im Intranet bzw. Internet Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie lernen, Informationen mit dem neuen Medium Internet/ Intranet für die Kolleginnen und Kollegen interessant und aktuell zu gestalten. Sie erfahren die Grundlagen der Intranet-/ Webseiten-Gestaltung und sind nach dem Seminar in der Lage, effektive und professionelle Öffentlichkeitsarbeit für den Betriebsrat zu publizieren. Sie erhalten einen Überblick über den Aufbau des Internets und erfahren, welche Internetseiten zur Informationsgewinnung für die Arbeit eines Betriebsrats interessant sind. § 37 Abs. 6 BetrVG Jedes Betriebsratsgremium hat gemäß § 40 Abs. 2 BetrVG Anspruch auf Ausstattung mit neuen Informations- und Kommunikationsmitteln (z.B. Internet). Daher kann es für den o.g. Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sein, sich Grundwissen zur Nutzung des Internets/Intranets für die Arbeit des Betriebsrats anzueignen. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie EDVTrainer und EDV-Spezialisten ein. Hinweis: Kenntnisse, die in den Seminaren "Öffentlichkeitsarbeit Teil I" (Seite 82) und "PC-Einsatz Teil I" (Seite 229) vermittelt werden, sind für den Besuch dieses Seminars hilfreich. Jeder Teilnehmer arbeitet im Seminar an einem eigenen PC. Seminartermine Di. 16.10. - Fr. 19.10.2012 Hotel Best Western Parkhotel Ropeter Ort Göttingen Seminar-Nr. BR124-8223-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/124 (124 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS124 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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Jetzt NEU: Die Neuauflage "BR-Office" aktueller, einfacher, übersichtlicher In ausgewählten Seminaren (Seite 20, 31, 35, 56, 184, 229) erhalten Sie diese Software kostenlos auf einem USB-Datenträger (8 GB) Software BR-Office Sie erhalten die Software* unter: Telefon 08157 4000 oder per Download im Internet auf www.br-office.de Die Software* mit 100% Datenschutz für alle Arbeiten in Ihrem Betriebsratsbüro. * Bei dieser Software handelt es sich um Shareware, die Sie 20-mal kostenlos testen können. Möchten Sie danach die Software dauerhaft nutzen, fällt eine einmalige Lizenzgebühr in Höhe von 216,- E zzgl. MwSt. an. Diese Kosten sind, wie auch Ausgaben für Fachliteratur, nach § 40 BetrVG vom Arbeitgeber zu tragen. Zur Freischaltung und uneingeschränkten Nutzung erhalten Sie von der W.A.F. eine Lizenznummer. Starten Sie gut organisiert in die tägliche Betriebsratspraxis BR-Datenschutz-Tresor Legen Sie Ihre Betriebsratsdaten einfach und bequem im Datenschutz-Tresor ab. So schützen Sie Ihre Daten zu 100% vor unberechtigtem Zugriff. Adress-Verwaltung mit Ersatz-Mitglied-Rechner In der Adress-Verwaltung können Sie Personendaten, Firmen und Institutionen erfassen, ändern und verwalten. Der Ersatz-Mitglied-Rechner berechnet automatisch das richtige Ersatz-Mitglied für die nächste BR-Sitzung. BR-Termin-Verwaltung Die Software unterstützt Sie bei der Planung und Durchführung Ihrer Betriebsratstermine, von der Aufgabenliste bis hin zu den Geburtstagen. Geschützte Textverarbeitung für das BR-Büro Hier können Sie komfortabel Texte und Briefe schreiben, die automatisch für den Datenschutz verschlüsselt werden. Viele 1.000 Informationen für die BR-Arbeit Alle gefassten Beschlüsse Ihres Betriebsrats werden auf Knopfdruck angezeigt. Weiterhin können Sie Protokolle, Musterbriefe, Checklisten, Praxis-Tipps, Seminarinhalte und Recherchemöglichkeiten sowie das kostenlose Internetforum nutzen. Stammdaten verwalten Von der Benutzerverwaltung über den Formulardesigner bis zu Programm-Einstellungen können Sie das Programm individuell anpassen und gestalten. BR-Sitzungs-Manager Mit dem Sitzungs-Manager legen Sie z.B. die Tagesordnung einer Sitzung fest, versenden Einladungen, erstellen Protokolle und erfassen Beschlüsse. QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zur Software im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QBO

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W.A.F. Rahmenprogramm Konzentration und Entspannung im Einklang Für ein effizientes Lernen und Arbeiten sind die Rahmenbedingungen wie Hotel, Umgebung, Seminarpausen und Freizeitveranstaltungen sehr wichtig. Die W.A.F. sorgt daher für optimale Lern-Voraussetzungen durch eine sorgfältige Auswahl attraktiver Hotels sinnvolle Gestaltung der Pausenzeiten ein interessantes und abwechslungsreiches Freizeitprogramm Schöpfen Sie nach einem arbeitsreichen Seminartag neue Energie und nutzen Sie die Gelegenheit zum Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen bei einem gemütlichen Abendessen. Oder finden Sie Entspannung für Körper und Geist bei unserem vielseitigen Freizeitprogramm. Die W.A.F.-Seminarleiter setzen alles daran, Ihnen den Aufenthalt am Seminarort zwischen den Lerneinheiten so interessant und abwechslungsreich wie möglich zu gestalten.

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S e m i n a r e f ü r d a s B e t r i e b s r a t s -S e k r e t a r i a t Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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S e m i n a r e f ü r d a s B e t r i e b s r a t s -S e k r e t a r i a t BR-Sekretariat und Assistenz INHALT Arbeitsrecht, BetrVR im Sekretariat Erfolgreiche Assistenz für den BRV Protokolle/Niederschriften für das BR-Sekretariat Das Sekretariat - Kommunikationsdrehscheibe des BR Wissen im BR-Sekretariat auffrischen Korrespondenz im BR-Sekretariat 244 245 246 247 248 249 Das Betriebsrats-Sekretariat ist das Bindeglied zwischen MitarbeiterInnen und Betriebsrat. Das Sekretariat des Betriebsrats bewältigt den Tagesablauf und organisiert die laufenden Geschäfte des Betriebsrats. Dies erfordert ein hohes Maß an Flexibilität sowie organisatorischer und kommunikativer Kompetenz, um auch in schwierigen Situationen die Arbeit des Betriebsrats effizient und zuverlässig unterstützen zu können. Die speziell für Sie konzipierten Seminare helfen Ihnen bei Ihrer verantwortungsvollen Aufgabe im Sekretariat des Betriebsrats.

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S e m i n a r e f ü r d a s B e t r i e b s r a t s -S e k r e t a r i a t Betriebsverfassungsrecht und Arbeitsrecht für die/den SekretärIn im Betriebsratsbüro Teilnehmerkreis Alle Sekretärinnen und Sekretäre und Team-AssistentInnen des Betriebsrats, die sich mit den gesetzlichen Besonderheiten der Betriebsratsarbeit vertraut machen wollen. Seminarinhalt Aufgaben und Zuständigkeiten > Betriebsrat > Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter > Gesamtbetriebsrat > Konzernbetriebsrat Aufgaben der verschiedenen Ausschüsse > Betriebsausschuss > Wirtschaftsausschuss > Sozialausschuss Wichtige Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes > Kosten- und Sachaufwand des BR > Betriebsratssitzung und Betriebsversammlung > Beschlussfassung im Betriebsrat Die Arten der Mitwirkungsrechte des Betriebsrats > Informations-, Beratungs- und Initiativrechte des BR > Beteiligungsrechte des Betriebsrats > Soziale Mitbestimmungsrechte Grundsätze des Arbeitsrechts > Von der Einstellung und Versetzung bis zur Kündigung > Rechtspflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsvertrag > Arbeitszeit > Lohn und Gehalt Ihr Nutzen als SekretärIn/AssistentIn Es ist unerlässlich, dass Sie wissen, welche rechtlichen Aufgaben ein Betriebsrat hat. Mit diesen Kenntnissen verstehen Sie die Zusammenhänge besser und können Ihre wichtigen Aufgaben im Betriebsratsbüro noch effizienter erledigen. Sie lernen die Grundstrukturen der Betriebsverfassung und des Arbeitsrechts kennen und erhalten so Hilfen für Ihre tägliche Arbeit im Betriebsratsbüro. Für Sekretärinnen und Sekretäre, die zugleich auch Mitglied des Betriebsrats sind, sind die in dem Seminar vermittelten Kenntnisse erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Für Sekretärinnen und Sekretäre, die nicht Mitglied des Betriebsrats sind, kann die Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 40 BetrVG erfolgen. § 37 Abs. 6 BetrVG Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht und Arbeitsorganisation ein. Ihre Referenten Qualität In den letzten Jahren haben 139 Teilnehmer dieses Seminar besucht. 98,41 % davon würden dieses Seminar anderen BR-SekretärInnen weiterempfehlen. Zudem haben diese Teilnehmer das Seminar im Durchschnitt mit einer Schulnote von 1,21 bewertet. Seminartermine Mi. 11.07. - Fr. Mi. 31.10. - Fr. 13.07.2012 02.11.2012 11.01.2013 Hotel Ramada Residenzschloss Hotel Zugbrücke Grenzau centrovital Ort Bayreuth Grenzhausen/Koblenz Berlin-Spandau Seminar-Nr. BR231-6500-84 BR231-5221-84 BR231-6523-84 Mi. 09.01. - Fr. Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/231 (231 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS231 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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S e m i n a r e f ü r d a s B e t r i e b s r a t s -S e k r e t a r i a t Mitarbeiter im Sekretariat - erfolgreiche Assistenz für den Betriebsratsvorsitzenden Dieses Seminar richtet sich an Betriebsräte und MitarbeiterInnen im Sekretariat des Betriebsrats. Sie kennen die Situation: Der Betriebsrat muss sich mit immer größeren Problemen gleichzeitig beschäftigen. Der Termindruck für den Betriebsrat und damit für Sie als verantwortliche/-r MitarbeiterIn im Betriebsratsbüro wächst. Gleichzeitig erwartet die/der Betriebsratsvorsitzende, dass Sie immer mehr Aufgaben eigenständig erledigen. Teilnehmerkreis Seminarinhalt Von der Sekretärin zur Assistentin der/des Betriebsratsvorsitzenden > Elemente eines neuen Berufsbilds Die optimale Organisation des Betriebsratsbüros > Technische Ausstattung > Terminvereinbarung und Terminüberwachung > Arbeiten mit Formularen, Vordrucken und Checklisten > Hilfen zur Systematisierung der Zeit- und Arbeitsorganisation > Ablagemanagement in der BR-Arbeit Eigenverantwortliche Vorbereitung von > Betriebsratssitzungen > Betriebsversammlungen > Aktionen des Betriebsrats Kommunikationsgrundlagen > So nutzen Sie die modernen Kommunikationsmittel (Telefon, Fax, E-Mail) optimal > Körpersprache > Fragetechniken > Kommunikationsstörungen Aktives Zuhören Ihr Nutzen als SekretärIn/AssistentIn In diesem Seminar zeigen wir Ihnen, wie Sie diese Herausforderungen optimal bewältigen können und die/den Betriebsratsvorsitzende/-n wirksam entlasten. Sie lernen praxisnahe Arbeitstechniken für den Sekretariatsbereich des Betriebsrats kennen und erlangen mehr Kompetenz in der Kommunikation, die eine wichtige Voraussetzung für einen reibungslosen Ablauf im BR-Sekretariat ist. § 37 Abs. 6 BetrVG Für Sekretärinnen und Sekretäre, die gleichzeitig Mitglied des Betriebsrats sind, erfolgt die Freistellung und Kostenübernahme gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG. Für Sekretärinnen und Sekretäre, die nicht Mitglied des Betriebsrats sind, kann die Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber gemäß § 40 BetrVG erfolgen. Ihre Referenten Hinweis: Vorkenntnisse im Betriebsverfassungsgesetz sind für den Besuch des Seminars hilfreich. Die W.A.F. setzt für dieses Seminar ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachreferenten für Büroorganisation und Kommunikationstrainer ein. Qualität In den letzten Jahren haben 292 Teilnehmer dieses Seminar besucht. 98,9 % davon würden dieses Seminar anderen BR-SekretärInnen weiterempfehlen. Zudem haben diese Teilnehmer das Seminar im Durchschnitt mit einer Schulnote von 1,28 bewertet. Seminartermine Mi. 11.07. - Fr. 13.07.2012 Mi. 17.10. - Fr. 19.10.2012 Hotel Best Western Parkhotel Ropeter NH Hotel München-Neue Messe Ort Göttingen München-Riem Seminar-Nr. BR224-4612-84 BR224-5127-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/224 (224 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS224 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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S e m i n a r e f ü r d a s B e t r i e b s r a t s -S e k r e t a r i a t Protokolle und Niederschriften im Sekretariat des Betriebsrats sicher und schnell erstellen Teilnehmerkreis Im modernen Betriebsratsbüro muss die/der SekretärIn/ TeamassistentIn immer häufiger Aufgaben eigenständig und eigenverantwortlich erledigen. Dazu gehört oft auch die Erstellung des Protokolls über die Betriebsratssitzung. Seminarinhalt Sitzungsniederschrift nach § 416 Zivil-Prozessordnung und Betriebsverfassungsrecht > Ordnungsmäßigkeit, Rechtsgültigkeit > Verantwortung, inhaltliche Richtigkeit Niederschrift gemäß § 34 Betriebsverfassungsgesetz > Erstellen einer Niederschrift für den Betriebsrat > Form und Zeitpunkt der Anfertigung > Unterzeichnung der Niederschrift > Anwesenheitsliste Verfahrensvorschriften > Regelung bei Einsichtnahme > Abschriften und Fristen > Aufbewahrung der Niederschrift Protokollarten und Protokollrahmen > Wortprotokoll, Verlaufsprotokoll > Ergebnisprotokoll Einführung in die Formulierungstechnik und deren Wertigkeit bei der Protokollführung Ihr Nutzen als SekretärIn/AssistentIn In diesem Seminar erläutern wir Ihnen die wichtigsten Vorschriften und Regeln, die Sie bei der Erstellung eines Protokolls beachten müssen. Nach erfolgtem Seminarbesuch sind Sie in der Lage, Protokolle aller Art für den Betriebsrat schnell und in der richtigen Form aufzunehmen, zu erstellen und zu überprüfen. § 37 Abs. 6 BetrVG Für Sekretärinnen und Sekretäre, die zugleich auch Mitglied des Betriebsrats sind, sind die in dem Seminar vermittelten Kenntnisse erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Für Sekretärinnen und Sekretäre, die nicht Mitglied des Betriebsrats sind, kann die Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 40 BetrVG erfolgen. Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht und Fachreferenten für Büroorganisation ein. Ihre Referenten Seminartermine Mi. 18.07. - Fr. 20.07.2012 Mo. 03.09. - Mi. 05.09.2012 Hotel Park Hotel Ahrensburg Maritim ClubHotel Ort Ahrensburg b. Hamburg Timmendorfer Strand Seminar-Nr. BR239-6510-84 BR239-4815-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/239 (239 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS239 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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S e m i n a r e f ü r d a s B e t r i e b s r a t s -S e k r e t a r i a t Das Sekretariat Kommunikationsdrehscheibe des Betriebsrats Teilnehmerkreis Dieses Seminar wendet sich an Betriebsräte und MitarbeiterInnen im Sekretariat des Betriebsrats. AssistentInnen, SekretärInnen und ProjektassistentInnen stehen heute oft im Zentrum der Kommunikation und können das Betriebsklima maßgeblich beeinflussen. Seminarinhalt Kommunikation im Betriebsratsbüro > Sich selbst und andere besser verstehen (DISG-Kurzprofil) > Kommunikation - was ist das eigentlich? Definition und Einführung > Kommunikationsbarrieren erkennen und überwinden > Transaktionsanalyse nach T. A. Harris > Kommunikationsmodell nach Schulz von Thun Männersprache - Frauensprache > Ich-Botschaften in der Kommunikation > Der kontrollierte Dialog > Konfliktmanagement im Betriebsratsbüro > Verbessern Sie Ihre sprachliche Reaktion in kritischen Situationen > Fragetechniken der Kommunikation > Umgang mit Konflikten > Was Sie über die Körpersprache wissen sollten Grundlagen der Rhetorik Ihr Nutzen als SekretärIn/AssistentIn Mit dem Wissen aus diesem Seminar können Sie das Verhalten Ihrer Mitmenschen besser verstehen und allen Situationen mit der gewünschten Souveränität und Professionalität begegnen und so zu positivem Arbeiten im Betriebsratsbüro beitragen. § 37 Abs. 6 BetrVG Für SekretärInnen, die zugleich auch Mitglied des Betriebsrats sind, sind die in dem Seminar vermittelten Kenntnisse erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Für Sekretärinnen und Sekretäre, die nicht Mitglied des Betriebsrats sind, kann die Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 40 BetrVG erfolgen. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt für dieses Seminar ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Rhetorik- und KommunikationstrainerInnen ein. Seminartermine Di. Di. 10.07. - Fr. 04.09. - Fr. 13.07.2012 07.09.2012 Hotel Best Western Parkhotel Ropeter NH Hotel Düsseldorf-City Ort Göttingen Düsseldorf-City Seminar-Nr. BR318-6503-84 BR318-4836-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/318 (318 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS318 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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S e m i n a r e f ü r d a s B e t r i e b s r a t s -S e k r e t a r i a t Wissen im BR-Sekretariat auffrischen Teilnehmerkreis Das Seminar wendet sich an alle Betriebsräte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sekretariat des Betriebsrats, die bereits über Grundkenntnisse für diese Tätigkeit verfügen und dieses Wissen auffrischen und vertiefen wollen. Seminarinhalt Vorbereitung von BR-Sitzungen, Versammlungen und Tagungen > Einladungsmanagement, Sitzordnung > Tagungsraum, Raumgestaltung > Tagungs- und Präsentationstechnik > Arbeitshilfen und Checklisten Effiziente Organisation des Betriebsratsbüros - Vertiefung > Persönliche Arbeitstechniken verbessern > Projekte des Betriebsrats zeitlich steuern > Ablage, Wiedervorlagen, Terminverwaltung > Erkennen und Nutzen von Verbesserungsmöglichkeiten Moderne Arbeits- und Kommunikationstechniken > Umgang mit der Informationsflut > Informationen aufbereiten, ordnen und zugänglich machen > Prioritäten setzen > Effiziente Techniken beim Recherchieren Das Klima im Betriebsrat(sbüro) fördern > Umgang mit negativen Stimmungen > Gekonnt zwischen Betriebsratsmitgliedern vermitteln > Selbstsicherheit und Ausstrahlung gewinnen > Angemessen auf Kritik reagieren Erfahrungsaustausch mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen BR-Sekretariaten Ihr Nutzen als SekretärIn/AssistentIn Im Seminar lernen Sie, Ihre persönlichen Arbeits- und Kommunikationstechniken weiter zu verbessern. Sie erfahren, wie Sie die Arbeit im Betriebsratsbüro noch effizienter organisieren können. Mit Hilfe der in dem Seminar vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten können Sie mit dazu beitragen, den Betriebsrat zu entlasten und zu einem besseren Klima im Betriebsrat(sbüro) beizutragen. § 37 Abs. 6 BetrVG Für Sekretärinnen und Sekretäre, die gleichzeitig Mitglied des Betriebsrats sind, erfolgt die Freistellung und Kostenübernahme gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG. Für Sekretärinnen und Sekretäre, die nicht Mitglied des Betriebsrats sind, kann die Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber gemäß § 40 BetrVG erfolgen. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt für dieses Seminar ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachreferenten für Büroorganisation und Kommunikationstrainer ein. Seminartermine Mi. 14.11. - Fr. 16.11.2012 Hotel Sauerland Stern Hotel Ort Willingen/Sauerland Seminar-Nr. BR367-8261-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/367 (367 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS367 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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S e m i n a r e f ü r d a s B e t r i e b s r a t s -S e k r e t a r i a t Korrespondenz im BR-Sekretariat - rechtssicher, kompetent und up to date Teilnehmerkreis Das Seminar eignet sich für alle SekretärInnen und AssistentInnen im Betriebsrats-Sekretariat. Seminarinhalt Der Brief - die Visitenkarte des Betriebsrats > Corporate Identity und Corporate Design - auch für den BR? > Sensibilisierung und Erkennen veralteter Floskeln und Formen > Duden - was ist richtig? Auffrischung der neuen Rechtschreibung Moderner Briefaufbau > Ansprechende Strukturierung/Optik > Adressatengerechter Stil > DIN 5008 - Neuerungen Schreiben zu besonderen Anlässen > Glückwunsch- und Kondolenzschreiben > Unterschriftsregeln > Entwurf von Briefen, internen Schriftstücken, E-Mails Öffentlichkeitsarbeit des BR > Schwarzes Brett > Infoblätter > Elektronische Medien > Aufbau repräsentativer und aussagefähiger Präsentationen Ihr Nutzen als SekretärIn/AssistentIn Der Betriebsrat korrespondiert nicht nur intern mit MitarbeiterInnen und der Geschäftsleitung, sondern häufig auch mit externen Stellen. Der gesamte Schriftverkehr (auch E-Mails) ist die Visitenkarte des Betriebsrats im Innen- und Außenverhältnis. Hierbei sind einheitliche Stilformen und eine klare Strukturierung wichtig. In diesem Seminar lernen Sie, wie Sie die vielfältige Korrespondenz professionell und effizient bearbeiten und so zu einem kompetenten Auftritt des Betriebsrats beitragen. § 37 Abs. 6 BetrVG Für SekretärInnen, die gleichzeitig BR-Mitglied sind, erfolgt die Freistellung und Kostenübernahme gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG. Für SekretärInnen, die nicht im BR sind, kann die Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber gemäß § 40 BetrVG erfolgen. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Seminartermine Mo. 29.10. - Do. 01.11.2012 Hotel Ramada Hotel Leipzig Ort Leipzig Seminar-Nr. BR270-8225-84 Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.30 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Die Seminargebühren finden Sie auf Seite 284. Weitere Hotel- und Seminarinformationen erhalten Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/270 (270 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen zum Seminar im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QS270 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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Der persönliche Online-Service für W.A.F. Seminarteilnehmer www.mein-waf.de MeinWAF bietet Ihnen einen echten Mehrwert und vereinfacht alle Abläufe in Verbindung mit Ihren W.A.F. Seminaren. Ihre Vorteile: Übersicht der gebuchten bzw. bereits besuchten Seminare Schnelle Online-Seminarreservierung und -buchung Papierloser Schriftverkehr - alle Dokumente online Kein Zugriff von unbefugten Personen auf Ihre Daten! Seminarfotos online verfügbar Besondere Funktion für Vorsitzende: Verwalten Sie Mitglieder und Seminare Ihres Gremiums online! QR-Code mit Handy einscannen und für MeinWAF im Internet anmelden unter www.waf-seminar.de/QMW

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Te r m i n ü b e r s i c h t Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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Te r m i n ü b e r s i c h t Terminübersicht INHALT April 2012 Mai 2012 Juni 2012 Juli 2012 August 2012 September 2012 254 - 255 256 - 258 259 - 262 263 - 266 267 - 269 269 - 273 Termine ab Oktober 2012 finden Sie im Internet unter www.waf-seminar.de Die folgenden Seiten geben Ihnen einen Überblick über unsere aktuellen Seminartermine, die wir für Sie nach Monaten gegliedert haben. Hier finden Sie alle Termine auf einen Blick. Schauen Sie doch mal nach; Sie werden bestimmt fündig!

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Te r m i n ü b e r s i c h t Alle Termine auf einen Blick April 2012 Termin 16.04.2012 16.04. - 18.04.2012 16.04. - 18.04.2012 16.04. - 19.04.2012 16.04. - 19.04.2012 16.04. - 19.04.2012 16.04. - 19.04.2012 16.04. - 19.04.2012 16.04. - 19.04.2012 16.04. - 19.04.2012 16.04. - 19.04.2012 16.04. - 19.04.2012 16.04. - 19.04.2012 16.04. - 19.04.2012 16.04. - 19.04.2012 16.04. - 19.04.2012 17.04. - 20.04.2012 17.04. - 20.04.2012 17.04. - 20.04.2012 17.04. - 20.04.2012 17.04. - 20.04.2012 17.04. - 20.04.2012 17.04. - 20.04.2012 17.04. - 20.04.2012 17.04. - 20.04.2012 17.04. - 20.04.2012 17.04. - 20.04.2012 17.04. - 20.04.2012 17.04. - 20.04.2012 17.04. - 20.04.2012 17.04. - 20.04.2012 18.04. - 20.04.2012 18.04. - 20.04.2012 18.04. - 20.04.2012 23.04. - 26.04.2012 23.04. - 26.04.2012 23.04. - 26.04.2012 Seminar-Thema Info-Seminar Arbeitsrecht Schriftführer des Betriebsrats Teil I Direktionsrecht und Änderungskündigung Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil III Betriebsverfassungsrecht Teil III Wirtschaftsausschuss Teil III Umwandlung, Verkauf, Betriebsübergang Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil I Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil II Drogen-, Alkohol- und Suchtkrankheiten Teil I Spezial-Seminar Teil II für BRV und Stellvertreter Öffentlichkeitsarbeit Teil I Arbeitssicherheit Teil I Rhetorik für Schwerbehindertenvertreter Wirtschaftsausschuss Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil I Rhetorik Teil I Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil I Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil I Einstellung, Versetzung, Kündigung Betriebsverfassungsrecht Teil I Wirtschaftsausschuss Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil III Praxis der Aufsichtsratstätigkeit Schriftführer des Betriebsrats Teil I Der Konzernbetriebsrat Betriebsänderung - Ihre Rechte als Betriebsrat Spezial-Seminar Teil III für BRV und Stellvertreter Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Teil I Seminarort Herrenberg b. Stuttgart München-Unterhaching Dresden Kleinmachnow/Berlin Ahrensburg b. Hamburg Weiler im Allgäu Weiler im Allgäu Bonn Kleinmachnow/Berlin Bonn Ahrensburg b. Hamburg Bonn Regensburg-Königswiesen Seminar-Nr. BR399-3563-84 BR170-3561-84 BR102-3553-84 BR258-3554-84 BR257-3555-84 BR325-3556-84 BR137-3547-84 BR128-3548-84 BR129-3546-84 BR122-3549-84 BR120-3550-84 BR112-3551-84 BR109-3552-84 BR338-3557-84 BR377-3559-84 BR182-3560-84 BR164-3578-84 BR163-3580-84 BR163-3581-84 BR125-3572-84 BR128-3573-84 BR129-3574-84 BR164-3575-84 BR164-3576-84 BR164-3577-84 BR163-3583-84 BR163-3584-84 BR152-3585-84 BR163-3579-84 BR282-3570-84 BR257-3571-84 BR212-1661-84 BR170-3586-84 BR135-7281-84 BR300-3589-84 BR364-3591-84 BR350-3592-84 Seite 43 30 111 36 24 185 80 32 34 198 56 82 194 220 152 183 20 16 16 161 32 34 20 20 20 16 16 78 16 184 24 191 30 68 81 58 202 Düsseldorf-Seestern Kleinmachnow/Berlin Dresden Dresden Kleinmachnow/Berlin Düsseldorf-Seestern Ahrensburg b. Hamburg Bremen Düsseldorf-Seestern Weiler im Allgäu Potsdam-Templiner See Bremen Düsseldorf-City Düsseldorf-City Regensburg-Königswiesen TVöD Leistungsentgelt, Arbeitszeiten, Zielvereinbarung Potsdam-Templiner See Potsdam-Templiner See München-Unterhaching Dresden München-Unterhaching Potsdam-Templiner See Mönchengladbach Berlin Bad Honnef Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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Te r m i n ü b e r s i c h t April 2012 Termin 23.04. - 26.04.2012 23.04. - 25.04.2012 23.04. - 26.04.2012 23.04. - 26.04.2012 23.04. - 25.04.2012 23.04. - 26.04.2012 23.04. - 26.04.2012 23.04. - 26.04.2012 23.04. - 26.04.2012 23.04. - 27.04.2012 23.04. - 25.04.2012 24.04. - 27.04.2012 24.04. - 27.04.2012 24.04. - 27.04.2012 24.04. - 27.04.2012 24.04. - 27.04.2012 24.04. - 27.04.2012 24.04. - 27.04.2012 24.04. - 27.04.2012 24.04. - 27.04.2012 24.04. - 27.04.2012 24.04. - 27.04.2012 24.04. - 27.04.2012 24.04. - 27.04.2012 24.04. - 27.04.2012 24.04. - 27.04.2012 24.04. - 27.04.2012 24.04. - 27.04.2012 24.04. - 27.04.2012 24.04. - 27.04.2012 24.04. - 27.04.2012 25.04. - 27.04.2012 25.04. - 27.04.2012 25.04. - 27.04.2012 25.04. - 27.04.2012 30.04.2012 Seminar-Thema Auffrischung im Betriebsverfassungsrecht Betriebsvereinbarung Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil I Spezial-Seminar Teil I für BRV und Stellvertreter Mitbestimmungsrechte des BR beim Außendienst Update Arbeitsrecht Mobbing Teil I Konfliktmanagement Teil I Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Teil I Betriebsverfassungsrecht kompakt Teil I Frauen in der Arbeitswelt Betriebsverfassungsrecht Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil III Familienfreundlicher Betrieb Betriebsverfassungsrecht Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil II Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil III Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil III Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil I Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil I Vielfalt der Belegschaft Rhetorik Teil II Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil I Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil II Kündigungs-ABC und Abmahnung Teilzeit- und Befristungsgesetz Telearbeit Gesamtbetriebsrat Teil II Info-Seminar Arbeitsrecht Seminarort Potsdam-Templiner See Berlin Sonthofen im Allgäu Potsdam-Templiner See Sonthofen im Allgäu Hamburg-Altona Bochum Hamburg-Bergedorf Bad Honnef Potsdam-Templiner See Bad Honnef Künzell/Fulda Berlin-Spandau Künzell/Fulda Potsdam-Templiner See Bochum Mönchengladbach Hamburg-Altona Bad Honnef Freiburg Sonthofen im Allgäu Künzell/Fulda Berlin Künzell/Fulda Hamburg-Bergedorf Sonthofen im Allgäu Bad Honnef Mönchengladbach Hamburg-Altona Berlin-Spandau Mönchengladbach Freiburg Hamburg-Bergedorf Freiburg Berlin-Spandau München-Unterhaching Seminar-Nr. BR140-3593-84 BR142-3598-84 BR163-3599-84 BR121-3600-84 BR104-3601-84 BR330-3602-84 BR176-3587-84 BR190-3588-84 BR350-2289-84 BR131-3603-84 BR351-3590-84 BR163-3619-84 BR257-3629-84 BR194-1678-84 BR163-3620-84 BR163-3621-84 BR163-3622-84 BR164-3623-84 BR164-3624-84 BR164-3625-84 BR164-3626-84 BR164-3627-84 BR129-3618-84 BR257-3628-84 BR258-3630-84 BR128-3611-84 BR128-3612-84 BR216-8207-84 BR126-3609-84 BR128-3610-84 BR129-3613-84 BR332-3631-84 BR259-3632-84 BR101-7694-84 BR284-8060-84 BR399-3633-84 Seite 90 84 16 54 89 46 174 170 202 26 208 16 24 210 16 16 16 20 20 20 20 20 34 24 36 32 32 126 162 32 34 47 96 124 67 43 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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Te r m i n ü b e r s i c h t Alle Termine auf einen Blick Mai 2012 Termin 01.05. - 04.05.2012 01.05. - 04.05.2012 01.05. - 04.05.2012 01.05. - 04.05.2012 02.05. - 04.05.2012 02.05. - 04.05.2012 02.05. - 04.05.2012 02.05. - 04.05.2012 02.05. - 04.05.2012 02.05. - 04.05.2012 07.05. - 10.05.2012 07.05. - 10.05.2012 07.05. - 10.05.2012 07.05. - 09.05.2012 07.05. - 10.05.2012 07.05. - 10.05.2012 07.05. - 10.05.2012 07.05. - 10.05.2012 07.05. - 10.05.2012 07.05. - 10.05.2012 07.05. - 10.05.2012 07.05. - 10.05.2012 07.05. - 10.05.2012 07.05. - 09.05.2012 07.05. - 11.05.2012 08.05. - 11.05.2012 08.05. - 11.05.2012 08.05. - 11.05.2012 08.05. - 11.05.2012 08.05. - 11.05.2012 08.05. - 11.05.2012 08.05. - 11.05.2012 08.05. - 11.05.2012 08.05. - 11.05.2012 08.05. - 11.05.2012 08.05. - 11.05.2012 08.05. - 11.05.2012 Seminar-Thema Betriebsverfassungsrecht Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil II Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil I Behinderung der BR-Arbeit Zusammenarbeit BR und AG JAV Teil I Gleichbehandlungsgesetz AGG Teil I Schriftführer des Betriebsrats Teil II ERA - Leistungsvergütung/Zielvereinbarung Der/die stellvertretende Betriebsratsvorsitzende Wirtschaftliche Grundkenntnisse Teil I Wirtschaftsausschuss Teil I Schichtarbeit Betriebsverfassungsrecht Teil III Betriebsverfassungsrecht Teil III Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil III Wirtschaftsausschuss Teil II Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil I Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil I Spezial-Seminar Teil II für BRV und Stellvertreter Spezial-Seminar Teil I für BRV und Stellvertreter Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil II JAV Teil I Betriebsverfassungsrecht kompakt Teil II Rente mit 67 Betriebsverfassungsrecht Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil I Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil II Seminarort Bremen Berlin-Friedrichshain Bremen Berlin-Friedrichshain Bielefeld Berlin-Friedrichshain Trier Berlin-Friedrichshain Trier Bielefeld Willingen/Sauerland Potsdam-Babelsberg Weiler im Allgäu Bad Honnef Bad Honnef Frankfurt Bad Honnef Ahrensburg b. Hamburg Ahrensburg b. Hamburg Frankfurt Bad Honnef Ahrensburg b. Hamburg Potsdam-Babelsberg Ohlstadt b. Garmisch-P. Willingen/Sauerland Berlin Ahrensburg b. Hamburg Ohlstadt b. Garmisch-P. Willingen/Sauerland Berlin Hamburg-Horn Bonn Frankfurt Willingen/Sauerland Frankfurt Weiler im Allgäu Berlin Seminar-Nr. BR163-3824-84 BR164-3829-84 BR164-3833-84 BR128-3834-84 BR326-3838-84 BR225-3840-84 BR204-3857-84 BR358-3859-84 BR177-3863-84 BR235-3839-84 BR214-3870-84 BR143-3880-84 BR182-3869-84 BR207-3867-84 BR257-3871-84 BR257-3872-84 BR258-3873-84 BR282-3874-84 BR128-3875-84 BR128-3876-84 BR120-3877-84 BR121-3878-84 BR129-3879-84 BR204-3866-84 BR132-3864-84 BR226-8228-84 BR163-3881-84 BR163-3882-84 BR163-3883-84 BR163-3884-84 BR163-3885-84 BR163-3886-84 BR163-3887-84 BR129-3888-84 BR164-3890-84 BR164-3891-84 BR164-3892-84 Seite 16 20 20 32 101 49 132 98 31 155 62 40 183 146 24 24 36 184 32 32 56 54 34 132 27 209 16 16 16 16 16 16 16 34 20 20 20 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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Te r m i n ü b e r s i c h t Mai 2012 Termin 08.05. - 11.05.2012 08.05. - 11.05.2012 08.05. - 11.05.2012 08.05. - 11.05.2012 14.05.2012 14.05. - 17.05.2012 14.05. - 17.05.2012 14.05. - 17.05.2012 14.05. - 17.05.2012 14.05. - 17.05.2012 14.05. - 17.05.2012 14.05. - 17.05.2012 14.05. - 17.05.2012 14.05. - 17.05.2012 14.05. - 17.05.2012 14.05. - 16.05.2012 14.05. - 16.05.2012 14.05. - 17.05.2012 14.05. - 17.05.2012 14.05. - 17.05.2012 15.05. - 18.05.2012 15.05. - 18.05.2012 21.05. - 24.05.2012 21.05. - 24.05.2012 21.05. - 24.05.2012 21.05. - 24.05.2012 21.05. - 24.05.2012 21.05. - 24.05.2012 21.05. - 25.05.2012 21.05. - 24.05.2012 21.05. - 24.05.2012 21.05. - 24.05.2012 21.05. - 24.05.2012 21.05. - 24.05.2012 21.05. - 24.05.2012 21.05. - 24.05.2012 22.05. - 25.05.2012 Seminar-Thema Betriebsverfassungsrecht Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil II Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil I Info-Seminar Arbeitsrecht Betriebsverfassungsrecht Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil I Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil I Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil I Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil II Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil II Schriftführer des Betriebsrats Teil I Betriebsratsarbeit im Tendenzbetrieb Betriebsrats- und Ausschusssitzungen Betriebsverfassungsrecht Teil III Betriebliche Lohngestaltung Betriebsverfassungsrecht Teil III Betriebsverfassungsrecht Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil I Einstellung, Versetzung, Kündigung Betriebsverfassungsrecht Teil III Schwerbehindertenvertretung Teil I Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil I Arbeitsrecht kompakt Teil I Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil II Rhetorik Teil II Spezial-Seminar Teil I für BRV und Stellvertreter Rhetorik Teil I Spezial-Seminar Teil II für BRV und Stellvertreter Rhetorik für die JAV Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil I Betriebsverfassungsrecht für Ersatzmitglieder Seminarort Grenzhausen/Koblenz Potsdam-Babelsberg Hamburg-Horn Bonn Göttingen München-Unterhaching Bielefeld Künzell/Fulda München-Unterhaching Berlin-Friedrichshain Hannover-Lahe München-Unterhaching Künzell/Fulda Hannover-Lahe Bielefeld Berlin-Friedrichshain Berlin-Friedrichshain Bielefeld Berlin-Friedrichshain Künzell/Fulda München-Unterhaching Berlin-Friedrichshain Garmisch-Partenkirchen Berlin-Friedrichshain Bremen Bremen Mönchengladbach Weiler im Allgäu Göttingen Herrenberg b. Stuttgart Mönchengladbach Grenzhausen/Koblenz Herrenberg b. Stuttgart Herrenberg b. Stuttgart Berlin-Friedrichshain Berlin-Friedrichshain Leipzig Seminar-Nr. BR164-3895-84 BR164-3893-84 BR164-3894-84 BR128-3889-84 BR399-3906-84 BR164-3907-84 BR164-3910-84 BR164-3912-84 BR163-3938-84 BR163-3939-84 BR163-3940-84 BR128-3931-84 BR128-3935-84 BR129-3936-84 BR129-3937-84 BR170-3928-84 BR203-6262-84 BR223-2425-84 BR257-3929-84 BR159-2680-84 BR257-3941-84 BR164-3942-84 BR163-3950-84 BR152-3951-84 BR257-3945-84 BR221-3946-84 BR392-3948-84 BR163-3949-84 BR153-3952-84 BR129-3953-84 BR126-3956-84 BR121-3957-84 BR125-3958-84 BR120-3959-84 BR168-3943-84 BR128-3954-84 BR127-3960-84 Seite 20 20 20 32 43 20 20 20 16 16 16 32 32 34 34 30 45 178 24 154 24 20 16 78 24 216 203 16 38 34 162 54 161 56 137 32 28 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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Te r m i n ü b e r s i c h t Alle Termine auf einen Blick Mai 2012 Termin 22.05. - 25.05.2012 22.05. - 25.05.2012 22.05. - 25.05.2012 22.05. - 25.05.2012 22.05. - 25.05.2012 22.05. - 25.05.2012 22.05. - 25.05.2012 22.05. - 25.05.2012 22.05. - 25.05.2012 22.05. - 25.05.2012 22.05. - 25.05.2012 22.05. - 25.05.2012 22.05. - 25.05.2012 22.05. - 25.05.2012 23.05. - 25.05.2012 23.05. - 25.05.2012 23.05. - 25.05.2012 23.05. - 25.05.2012 29.05. - 01.06.2012 29.05. - 01.06.2012 29.05. - 01.06.2012 29.05. - 01.06.2012 29.05. - 01.06.2012 29.05. - 01.06.2012 29.05. - 01.06.2012 29.05. - 01.06.2012 29.05. - 01.06.2012 29.05. - 01.06.2012 29.05. - 01.06.2012 29.05. - 01.06.2012 29.05. - 01.06.2012 29.05. - 01.06.2012 29.05. - 01.06.2012 29.05. - 01.06.2012 29.05. - 01.06.2012 30.05. - 01.06.2012 30.05. - 01.06.2012 30.05. - 01.06.2012 Seminar-Thema Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil I Krankheit und Gesundheitsförderung Betriebsverfassungsrecht Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil III Betriebsverfassungsrecht Teil II Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil II Betriebliches Vorschlagswesen Social Media Richtlinien Mitbestimmung bei Überstunden Einigungsstelle Weiterbildung im Betrieb Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil II Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil I Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil II Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil III Betriebsverfassungsrecht Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil I Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil II Projektmanagement Rechtsanwendung für BR JAV-Vorsitzende Aktuelle Änderungen ArbR & Sozialrecht Betriebsvereinbarung Teil II Seminarort Bremen Leipzig Leipzig Grenzhausen/Koblenz Mönchengladbach Leipzig Bremen Garmisch-Partenkirchen Göttingen Herrenberg b. Stuttgart Herrenberg b. Stuttgart Weiler im Allgäu Mönchengladbach Bremen Grenzhausen/Koblenz Göttingen Herrenberg b. Stuttgart Weiler im Allgäu Bielefeld Bielefeld Bad Boll Bayreuth Bad Boll Potsdam-Templiner See Potsdam-Templiner See Potsdam-Templiner See Düsseldorf-Seestern Potsdam-Templiner See Bad Wildungen Düsseldorf-Seestern Düsseldorf-Seestern Bayreuth Bad Wildungen Bad Wildungen Bad Boll Bielefeld Bayreuth Bad Boll Seminar-Nr. BR128-3963-84 BR346-6282-84 BR163-3969-84 BR163-3970-84 BR164-3971-84 BR257-3973-84 BR164-3974-84 BR129-3964-84 BR163-3965-84 BR163-3968-84 BR164-3975-84 BR164-3976-84 BR164-3977-84 BR362-6283-84 BR139-4024-84 BR354-6263-84 BR161-6265-84 BR313-6266-84 BR128-4032-84 BR164-4082-84 BR128-4033-84 BR128-4041-84 BR164-4043-84 BR129-4031-84 BR164-4074-84 BR164-4075-84 BR257-4076-84 BR163-4025-84 BR163-4026-84 BR163-4027-84 BR163-4028-84 BR163-4029-84 BR129-4030-84 BR196-6289-84 BR198-2441-84 BR276-6288-84 BR277-6284-84 BR388-6291-84 Seite 32 201 16 16 20 24 20 34 16 16 20 20 20 104 237 117 69 207 32 20 32 32 20 34 20 20 24 16 16 16 16 16 34 113 127 135 116 85 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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Te r m i n ü b e r s i c h t Juni 2012 Termin 04.06.2012 04.06. - 07.06.2012 04.06. - 07.06.2012 04.06. - 07.06.2012 04.06. - 07.06.2012 04.06. - 07.06.2012 04.06. - 07.06.2012 04.06. - 07.06.2012 04.06. - 07.06.2012 04.06. - 08.06.2012 04.06. - 07.06.2012 04.06. - 07.06.2012 04.06. - 06.06.2012 04.06. - 07.06.2012 04.06. - 07.06.2012 04.06. - 07.06.2012 04.06. - 07.06.2012 04.06. - 07.06.2012 04.06. - 07.06.2012 04.06. - 06.06.2012 04.06. - 07.06.2012 04.06. - 07.06.2012 05.06. - 08.06.2012 05.06. - 08.06.2012 05.06. - 08.06.2012 05.06. - 08.06.2012 05.06. - 08.06.2012 05.06. - 08.06.2012 05.06. - 08.06.2012 05.06. - 08.06.2012 05.06. - 08.06.2012 05.06. - 08.06.2012 05.06. - 08.06.2012 05.06. - 08.06.2012 05.06. - 08.06.2012 Seminar-Thema Info-Seminar Arbeitsrecht Fehler in der BR-Arbeit Drogen-, Alkohol- und Suchtkrankheiten Teil III Wirtschaftsausschuss Teil II Das Arbeitszeitrecht - Mitbestimmung des BR Spezial-Seminar Teil III für BRV und Stellvertreter Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil I Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil II Arbeitsrecht kompakt Teil II Rhetorik Teil III Wirtschaftsausschuss Teil I JAV Teil I Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil II Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil I Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil I Lohn und Gehalt - Rechte des BR Betriebe ohne Tarifvertrag Schriftführer des Betriebsrats Teil II JAV Teil II Betriebsversammlung Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil III Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil III Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil III Mobbing Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil I Spezial-Seminar Teil I für BRV und Stellvertreter Betriebsverfassungsrecht Teil III Betriebliches Eingliederungs-Management Betriebsverfassungsrecht Teil I Seminarort Berlin-Friedrichshain Mönchengladbach Berlin-Spandau Mönchengladbach Potsdam-Babelsberg Hamburg-Bergedorf Mönchengladbach Berlin-Spandau Künzell/Fulda Berlin-Spandau Timmendorfer Strand Künzell/Fulda Künzell/Fulda Timmendorfer Strand Potsdam-Babelsberg Potsdam-Babelsberg Mönchengladbach Timmendorfer Strand Bayreuth Künzell/Fulda Bayreuth Bad Kohlgrub Dresden-Altmarkt Bayreuth Ulm Bad Kohlgrub Dresden-Altmarkt Hamburg-Bergedorf Bad Kohlgrub Dresden-Altmarkt Hamburg-Bergedorf Ulm Ulm München-Unterhaching Dresden-Altmarkt Seminar-Nr. BR399-4101-84 BR191-6290-84 BR206-6321-84 BR282-4089-84 BR107-4106-84 BR364-4088-84 BR128-4090-84 BR128-4091-84 BR164-4083-84 BR165-4084-84 BR166-4085-84 BR182-4086-84 BR204-4087-84 BR129-4092-84 BR128-4093-84 BR129-4094-84 BR163-4095-84 BR148-4096-84 BR345-4102-84 BR177-4103-84 BR344-4104-84 BR268-4105-84 BR164-4119-84 BR257-4115-84 BR258-4116-84 BR258-4117-84 BR176-4118-84 BR164-4121-84 BR164-4122-84 BR163-4110-84 BR163-4112-84 BR121-4113-84 BR257-4114-84 BR260-6324-84 BR163-4111-84 Seite 43 100 200 184 144 58 32 32 20 39 163 183 132 34 32 34 16 142 88 31 133 87 20 24 36 36 174 20 20 16 16 54 24 211 16 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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Te r m i n ü b e r s i c h t Alle Termine auf einen Blick Juni 2012 Termin 05.06. - 08.06.2012 06.06. - 08.06.2012 06.06. - 08.06.2012 06.06. - 08.06.2012 11.06. - 14.06.2012 11.06. - 13.06.2012 11.06. - 14.06.2012 11.06. - 13.06.2012 11.06. - 14.06.2012 11.06. - 14.06.2012 11.06. - 14.06.2012 11.06. - 14.06.2012 11.06. - 14.06.2012 11.06. - 14.06.2012 11.06. - 14.06.2012 11.06. - 14.06.2012 11.06. - 14.06.2012 11.06. - 14.06.2012 11.06. - 15.06.2012 11.06. - 14.06.2012 11.06. - 14.06.2012 11.06. - 14.06.2012 11.06. - 14.06.2012 11.06. - 14.06.2012 12.06. - 15.06.2012 12.06. - 15.06.2012 12.06. - 15.06.2012 12.06. - 14.06.2012 12.06. - 15.06.2012 12.06. - 15.06.2012 12.06. - 15.06.2012 12.06. - 15.06.2012 12.06. - 15.06.2012 12.06. - 15.06.2012 12.06. - 15.06.2012 Seminar-Thema Betriebsverfassungsrecht Teil II Schwerbehindertenvertretung Teil IV SAP ERP® - Mitbestimmung des BR bei SAP ERP Arbeitnehmerüberlassung - Rechte des BR Wirtschaftsausschuss Teil III Mitbestimmung Datenschutz Teil II Öffentlichkeitsarbeit Teil II Änderungen im Arbeitsrecht 2012 Soziale Mitbestimmung nach § 87 BetrVG Mobbing Teil II Der Betriebsausschuss PC-Einsatz im BR Teil II Schwerbehindertenvertretung Teil II Betriebsänderung - Ihre Rechte als Betriebsrat Mediation im Betrieb Teil I Rhetorik Teil I Spezial-Seminar Teil II für BRV und Stellvertreter Betriebsverfassungsrecht Teil I Betriebsverfassungsrecht kompakt Teil I Arbeitssicherheit Teil I Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil I Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil I Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil II Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil II Mobbing Teil III Betriebsverfassungsrecht Teil III Betriebsverfassungsrecht Teil III Call-Center: So bestimmen Sie als Betriebsrat mit Betriebsverfassungsrecht Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil I Seminarort Timmendorfer Strand München-Unterhaching Hamburg-Bergedorf München-Unterhaching Willingen/Sauerland Bremen Bremen Trier Magdeburg Oberhausen Berlin-Friedrichshain Berlin-Friedrichshain Berlin-Friedrichshain Berlin-Spandau Berlin-Spandau Weiler im Allgäu Sonthofen im Allgäu Trier Bremen Willingen/Sauerland Bremen Oberhausen Bonn Trier Weiler im Allgäu Willingen/Sauerland Berlin-Friedrichshain Bonn Sonthofen im Allgäu Willingen/Sauerland Bonn Oberhausen Weiler im Allgäu Magdeburg Berlin-Spandau Seminar-Nr. BR164-4120-84 BR133-6347-84 BR110-6322-84 BR309-6333-84 BR325-4129-84 BR123-6366-84 BR349-4130-84 BR366-7100-84 BR172-4123-84 BR175-4124-84 BR180-4125-84 BR262-4126-84 BR298-4127-84 BR300-4128-84 BR347-4131-84 BR125-4134-84 BR120-4135-84 BR163-4145-84 BR131-4283-84 BR109-4137-84 BR128-4138-84 BR128-4140-84 BR129-4141-84 BR129-4142-84 BR375-4442-84 BR257-4443-84 BR257-4445-84 BR215-4446-84 BR163-4439-84 BR163-4440-84 BR164-4447-84 BR164-4448-84 BR164-4449-84 BR164-4450-84 BR163-4441-84 Seite 20 219 234 95 185 233 83 48 121 175 77 230 217 81 166 161 56 16 26 194 32 32 34 34 176 24 24 235 16 16 20 20 20 20 16 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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Te r m i n ü b e r s i c h t Juni 2012 Termin 12.06. - 15.06.2012 12.06. - 15.06.2012 12.06. - 15.06.2012 13.06. - 15.06.2012 13.06. - 15.06.2012 13.06. - 15.06.2012 18.06.2012 18.06. - 21.06.2012 18.06. - 21.06.2012 18.06. - 21.06.2012 18.06. - 21.06.2012 18.06. - 21.06.2012 18.06. - 21.06.2012 18.06. - 20.06.2012 18.06. - 22.06.2012 18.06. - 21.06.2012 18.06. - 21.06.2012 18.06. - 21.06.2012 18.06. - 21.06.2012 18.06. - 21.06.2012 18.06. - 20.06.2012 18.06. - 21.06.2012 18.06. - 21.06.2012 18.06. - 21.06.2012 19.06. - 22.06.2012 19.06. - 22.06.2012 19.06. - 22.06.2012 19.06. - 22.06.2012 19.06. - 22.06.2012 19.06. - 22.06.2012 19.06. - 22.06.2012 19.06. - 22.06.2012 19.06. - 22.06.2012 19.06. - 22.06.2012 19.06. - 22.06.2012 Seminar-Thema Konfliktmanagement Teil II Beurteilung Drogen-, Alkohol- und Suchtkrankheiten Teil II Überlastungsanzeige Vereinbarkeit von Beruf und BR-Mandat Schriftführer des Betriebsrats Teil I Info-Seminar Arbeitsrecht Führungskompetenz BRV Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil I Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil II Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil II Umwandlung, Verkauf, Betriebsübergang Spezial-Seminar Teil I für BRV und Stellvertreter BR in Kleinbetrieben Betriebsverfassungsrecht kompakt Teil II Personalabbau und betriebsbedingte Kündigungen Betriebsverfassungsrecht Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil II Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil III Betriebsverfassungsrecht Teil III AN-Vertreter im Aufsichtsrat Teil II Arbeitssicherheit Teil II Wirtschaftsausschuss Teil I Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil I Rhetorik - Klartext reden Erfolgreich kommunizieren als BR Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil I PC-Einsatz im BR Teil I Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil III Betriebsverfassungsrecht Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil II Seminarort Magdeburg Mönchengladbach Mönchengladbach Willingen/Sauerland Mönchengladbach Bremen Hamburg-Altona Berlin-Friedrichshain Bremen Bad Kohlgrub Künzell/Fulda Düsseldorf-Seestern Bad Kohlgrub Düsseldorf-Seestern Potsdam-Templiner See Potsdam-Templiner See Berlin-Friedrichshain Bremen Künzell/Fulda Düsseldorf-Seestern Bremen Berlin-Friedrichshain Berlin-Friedrichshain Bad Kohlgrub Oberhausen Weiler im Allgäu Künzell/Fulda Herrenberg b. Stuttgart Weiler im Allgäu Künzell/Fulda Bremen Herrenberg b. Stuttgart Bremen Oberhausen Herrenberg b. Stuttgart Seminar-Nr. BR179-6374-84 BR151-6375-84 BR322-6376-84 BR173-6367-84 BR303-6368-84 BR170-4451-84 BR399-4469-84 BR323-4457-84 BR163-4458-84 BR129-4459-84 BR129-4460-84 BR137-4461-84 BR121-4463-84 BR169-4466-84 BR132-4467-84 BR341-4468-84 BR164-4453-84 BR164-4454-84 BR258-4455-84 BR257-4456-84 BR234-6415-84 BR393-8230-84 BR182-4452-84 BR128-4462-84 BR163-4475-84 BR209-6444-84 BR195-6457-84 BR350-7218-84 BR163-4476-84 BR163-4477-84 BR162-4478-84 BR350-4479-84 BR257-4480-84 BR164-4481-84 BR164-4482-84 Seite 171 151 199 206 109 30 43 60 16 34 34 80 54 29 27 103 20 20 36 24 190 195 183 32 16 172 169 202 16 16 229 202 24 20 20 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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Te r m i n ü b e r s i c h t Alle Termine auf einen Blick Juni 2012 Termin 19.06. - 22.06.2012 19.06. - 22.06.2012 20.06. - 22.06.2012 20.06. - 22.06.2012 20.06. - 22.06.2012 25.06. - 28.06.2012 25.06. - 28.06.2012 25.06. - 28.06.2012 25.06. - 28.06.2012 25.06. - 28.06.2012 25.06. - 28.06.2012 25.06. - 28.06.2012 25.06. - 28.06.2012 25.06. - 28.06.2012 26.06. - 29.06.2012 26.06. - 29.06.2012 26.06. - 29.06.2012 26.06. - 29.06.2012 26.06. - 29.06.2012 26.06. - 29.06.2012 26.06. - 29.06.2012 26.06. - 29.06.2012 26.06. - 29.06.2012 26.06. - 29.06.2012 26.06. - 29.06.2012 26.06. - 29.06.2012 26.06. - 29.06.2012 26.06. - 29.06.2012 26.06. - 29.06.2012 26.06. - 29.06.2012 26.06. - 29.06.2012 26.06. - 29.06.2012 26.06. - 29.06.2012 26.06. - 29.06.2012 26.06. - 29.06.2012 27.06. - 29.06.2012 Seminar-Thema Betriebsverfassungsrecht Teil II Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil I Mitbestimmung Datenschutz Teil I Gesprächsführung für BR Gesamtbetriebsrat Teil I Update Arbeitsrecht Mediation im Betrieb Teil II Konfliktmanagement Teil I Wirtschaftliche Grundkenntnisse Teil I Rhetorik Teil II Spezial-Seminar Teil II für BRV und Stellvertreter Neu als Vorsitzende/-r des Betriebsrats Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil I Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil II Einstellung, Versetzung, Kündigung Betriebsverfassungsrecht Teil II Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil I Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil II Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil I Kontrollaufgaben des Betriebsrats Arbeitslosengeld, Krankengeld, Rente Mediation im Betrieb Teil III Führungskompetenz BRV Teil II Arbeitsüberlastung SBV Betriebsrat im Krankenhaus Betriebsverfassungsrecht Teil II Wirtschaftliche Grundkenntnisse Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil III Betriebsverfassungsrecht Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil II Europäisches Arbeitsrecht Seminarort Weiler im Allgäu Herrenberg b. Stuttgart Potsdam-Templiner See Potsdam-Templiner See Potsdam-Templiner See Düsseldorf-Seestern Lüneburg Düsseldorf-City Lüneburg Herrenberg b. Stuttgart Düsseldorf-City Potsdam-Babelsberg Potsdam-Babelsberg Herrenberg b. Stuttgart München-Riem Düsseldorf-Seestern Lüneburg Potsdam-Babelsberg Bad Wildungen Berlin-Spandau Lüneburg Düsseldorf-City Grenzhausen/Koblenz Herrenberg b. Stuttgart München-Riem Bad Wildungen Grenzhausen/Koblenz Grenzhausen/Koblenz Lüneburg München-Riem Herrenberg b. Stuttgart Herrenberg b. Stuttgart Düsseldorf-Seestern Bad Wildungen Berlin-Spandau Berlin-Spandau Seminar-Nr. BR164-4483-84 BR128-4474-84 BR269-4486-84 BR283-4487-84 BR184-4485-84 BR330-4497-84 BR387-4488-84 BR190-4489-84 BR143-4490-84 BR126-4491-84 BR120-4492-84 BR138-4493-84 BR128-4496-84 BR129-4494-84 BR152-4508-84 BR164-4517-84 BR128-4505-84 BR129-4506-84 BR128-4507-84 BR163-4509-84 BR163-4510-84 BR163-4511-84 BR105-6472-84 BR360-6477-84 BR213-6480-84 BR295-6482-84 BR327-6487-84 BR290-6493-84 BR164-4516-84 BR243-4518-84 BR257-4519-84 BR163-4512-84 BR163-4513-84 BR164-4514-84 BR164-4515-84 BR353-6483-84 Seite 20 32 232 42 66 46 167 170 40 162 56 63 32 34 78 20 32 34 32 16 16 16 112 106 168 61 221 128 20 41 24 16 16 20 20 107 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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Te r m i n ü b e r s i c h t Juli 2012 Termin 02.07.2012 02.07. - 05.07.2012 02.07. - 05.07.2012 02.07. - 05.07.2012 02.07. - 04.07.2012 02.07. - 05.07.2012 02.07. - 05.07.2012 02.07. - 05.07.2012 02.07. - 05.07.2012 02.07. - 05.07.2012 02.07. - 04.07.2012 02.07. - 04.07.2012 02.07. - 05.07.2012 03.07. - 06.07.2012 03.07. - 06.07.2012 03.07. - 06.07.2012 03.07. - 06.07.2012 03.07. - 06.07.2012 03.07. - 06.07.2012 03.07. - 06.07.2012 03.07. - 06.07.2012 03.07. - 06.07.2012 03.07. - 06.07.2012 03.07. - 06.07.2012 03.07. - 06.07.2012 03.07. - 06.07.2012 03.07. - 06.07.2012 03.07. - 06.07.2012 04.07. - 06.07.2012 04.07. - 06.07.2012 04.07. - 06.07.2012 09.07. - 11.07.2012 09.07. - 12.07.2012 09.07. - 12.07.2012 09.07. - 12.07.2012 09.07. - 12.07.2012 Seminar-Thema Info-Seminar Arbeitsrecht Betriebsverfassungsrecht Teil I Leistungsorientierte Vergütung - MBR des BR Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil I Mitbestimmungsrechte des BR beim Außendienst Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil III Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil III Schwerbehindertenvertretung Teil I Aktuelle Rechtsprechung BetrVG + AR JAV Teil I Schriftführer des Betriebsrats Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil II Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil II Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil I Öffentlichkeitsarbeit Teil I Spezial-Seminar Teil I für BRV und Stellvertreter Drogen-, Alkohol- und Suchtkrankheiten Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil I Der vernetzte Arbeitnehmer Betriebsverfassungsrecht Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil III Dienstplangestaltung und Bereitschaftsdienst Der Konzernbetriebsrat Haftung des Betriebsrats Die Mitbestimmung des BR bei AT-Angestellten Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil II Erfolgreich verhandeln Teil I Mobbing Teil I Wirtschaftsausschuss Teil I Seminarort Düsseldorf-City Ahrensburg b. Hamburg Willingen/Sauerland Berlin-Friedrichshain Künzell/Fulda Ahrensburg b. Hamburg Sonthofen im Allgäu Berlin-Friedrichshain Düsseldorf-Seestern Leipzig Berlin-Friedrichshain Mönchengladbach Sonthofen im Allgäu Berlin-Friedrichshain Mönchengladbach Düsseldorf-Seestern Leipzig Künzell/Fulda Trier Künzell/Fulda Trier Leipzig Trier Sonthofen im Allgäu Leipzig Ahrensburg b. Hamburg Willingen/Sauerland Willingen/Sauerland Sonthofen im Allgäu Ahrensburg b. Hamburg Mönchengladbach Bochum Garmisch-Partenkirchen Potsdam-Babelsberg Garmisch-Partenkirchen Hamburg-Bergedorf Seminar-Nr. BR399-4548-84 BR163-4537-84 BR150-4538-84 BR128-4540-84 BR104-4546-84 BR129-4547-84 BR257-4520-84 BR258-4521-84 BR221-4522-84 BR336-4523-84 BR204-4524-84 BR170-4526-84 BR163-4527-84 BR164-4564-84 BR129-4553-84 BR128-4554-84 BR112-4557-84 BR121-4558-84 BR122-4559-84 BR163-4560-84 BR192-6499-84 BR163-4561-84 BR164-4562-84 BR164-4563-84 BR164-4565-84 BR164-4566-84 BR164-4567-84 BR257-4568-84 BR373-6496-84 BR135-6497-84 BR370-6498-84 BR171-4572-84 BR129-4585-84 BR337-4569-84 BR176-4573-84 BR182-4574-84 Seite 43 16 143 32 89 34 24 36 216 44 132 30 16 20 34 32 82 54 198 16 236 16 20 20 20 20 20 24 147 68 75 94 34 164 174 183 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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Te r m i n ü b e r s i c h t Alle Termine auf einen Blick Juli 2012 Termin 09.07. - 11.07.2012 09.07. - 13.07.2012 09.07. - 12.07.2012 09.07. - 12.07.2012 09.07. - 12.07.2012 09.07. - 12.07.2012 09.07. - 12.07.2012 09.07. - 12.07.2012 09.07. - 12.07.2012 10.07. - 13.07.2012 10.07. - 13.07.2012 10.07. - 13.07.2012 10.07. - 13.07.2012 10.07. - 13.07.2012 10.07. - 13.07.2012 10.07. - 13.07.2012 10.07. - 13.07.2012 10.07. - 13.07.2012 10.07. - 13.07.2012 10.07. - 13.07.2012 10.07. - 13.07.2012 10.07. - 13.07.2012 10.07. - 13.07.2012 10.07. - 13.07.2012 10.07. - 13.07.2012 10.07. - 13.07.2012 11.07. - 13.07.2012 11.07. - 13.07.2012 11.07. - 13.07.2012 11.07. - 13.07.2012 16.07.2012 16.07.2012 16.07. - 19.07.2012 16.07. - 19.07.2012 16.07. - 19.07.2012 16.07. - 19.07.2012 16.07. - 19.07.2012 Seminar-Thema Betriebsvereinbarung Teil I Arbeitsrecht kompakt Teil I Betriebsverfassungsrecht für Ersatzmitglieder Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil I Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil I Spezial-Seminar Teil I für BRV und Stellvertreter Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil II Personalplanung, Personalentwicklung Zielvereinbarung und Personalbeurteilungsgespräche Betriebsverfassungsrecht Teil II Ältere ArbeitnehmerInnen Rhetorik Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil II Wirtschaftsausschuss Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil III Das Sekretariat - Kommunikationsdrehscheibe des BR Alternde Belegschaften Sprechstunden und Mitarbeitergespräche Betriebsverfassungsrecht Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil III Erfolgreiche Assistenz für den BRV Arbeitssicherheit für Schwerbehinderte Informationsansprüche Arbeitsrecht, BetrVR im Sekretariat Info-Seminar Arbeitsrecht Jugend- und Auszubildendenvertretung - Wahl Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil III Betriebsverfassungsrecht Teil III Spezial-Seminar Teil III für BRV und Stellvertreter Praktische Arbeit im Personalausschuss Schwerbehindertenvertretung Teil III Seminarort Hamburg-Bergedorf Berlin-Spandau Garmisch-Partenkirchen Garmisch-Partenkirchen Bochum Potsdam-Babelsberg Potsdam-Babelsberg Berlin-Spandau Kleinmachnow/Berlin Frankfurt Berlin-Spandau Göttingen Bielefeld Frankfurt Bayreuth Berlin-Spandau Bayreuth Kleinmachnow/Berlin Frankfurt Kleinmachnow/Berlin Göttingen Kleinmachnow/Berlin Bielefeld Bochum Bielefeld Hamburg-Bergedorf Göttingen Frankfurt Hamburg-Bergedorf Bayreuth Freiburg München-Unterhaching Ahrensburg b. Hamburg Düsseldorf-Seestern Köln Potsdam-Templiner See Dresden Seminar-Nr. BR142-4575-84 BR153-4576-84 BR127-4577-84 BR128-4578-84 BR128-4582-84 BR121-4583-84 BR129-4584-84 BR363-4570-84 BR315-4571-84 BR164-4592-84 BR136-4586-84 BR125-4587-84 BR163-4588-84 BR163-4589-84 BR163-4590-84 BR163-4591-84 BR164-4595-84 BR164-4596-84 BR282-4597-84 BR257-4599-84 BR318-6503-84 BR188-6504-84 BR229-6506-84 BR164-4593-84 BR164-4594-84 BR257-4602-84 BR224-4612-84 BR202-6507-84 BR193-6505-84 BR231-6500-84 BR399-4622-84 BR261-1563-84 BR258-4613-84 BR257-4614-84 BR364-4615-84 BR181-4616-84 BR185-4617-84 Seite 84 38 28 32 32 54 34 92 148 20 197 161 16 16 16 16 20 20 184 24 247 196 105 20 20 24 245 222 99 244 43 138 36 24 58 93 218 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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Te r m i n ü b e r s i c h t Juli 2012 Termin 16.07. - 20.07.2012 16.07. - 19.07.2012 16.07. - 19.07.2012 16.07. - 18.07.2012 16.07. - 19.07.2012 17.07. - 20.07.2012 17.07. - 20.07.2012 17.07. - 20.07.2012 17.07. - 20.07.2012 17.07. - 20.07.2012 17.07. - 20.07.2012 17.07. - 20.07.2012 17.07. - 20.07.2012 17.07. - 20.07.2012 17.07. - 20.07.2012 17.07. - 20.07.2012 17.07. - 20.07.2012 17.07. - 20.07.2012 17.07. - 20.07.2012 17.07. - 20.07.2012 17.07. - 20.07.2012 18.07. - 20.07.2012 18.07. - 20.07.2012 18.07. - 20.07.2012 18.07. - 20.07.2012 23.07. - 26.07.2012 23.07. - 26.07.2012 23.07. - 26.07.2012 23.07. - 26.07.2012 23.07. - 25.07.2012 23.07. - 27.07.2012 23.07. - 26.07.2012 23.07. - 26.07.2012 24.07. - 27.07.2012 24.07. - 27.07.2012 24.07. - 27.07.2012 24.07. - 27.07.2012 Seminar-Thema Arbeitsrecht kompakt Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil I Spezial-Seminar Teil II für BRV und Stellvertreter Schriftführer des Betriebsrats Teil II Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil I Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil III Betriebsklima - Einfluss des BR Betriebsverfassungsrecht Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil II Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil II Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil II Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil I Wieder gewählt in den BR Betriebsverfassungsrecht Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil I Protokolle/Niederschriften für das BR-Sekretariat AN-Vertreter im Aufsichtsrat Teil I Schichtarbeit Arbeitnehmerdatenschutz Spezial-Seminar Teil I für BRV und Stellvertreter Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil II Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil III Kündigungs-ABC und Abmahnung Betriebsverfassungsrecht kompakt Teil I Das Arbeitszeitrecht - Mitbestimmung des BR Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil III Wirtschaftsausschuss Teil IV Betriebsverfassungsrecht Teil I Betriebliche Veränderungen Betriebsverfassungsrecht Teil I Seminarort Ahrensburg b. Hamburg Ahrensburg b. Hamburg Dresden Dresden Köln Lübeck Garmisch-Partenkirchen Dresden Bad Dürkheim Garmisch-Partenkirchen Potsdam-Templiner See Potsdam-Templiner See Lübeck Bad Dürkheim Potsdam-Templiner See Potsdam-Templiner See Potsdam-Templiner See Bad Dürkheim Düsseldorf-Seestern Düsseldorf-Seestern Köln Ahrensburg b. Hamburg Garmisch-Partenkirchen Düsseldorf-Seestern Lübeck Lübeck Lübeck München-Unterhaching Bochum München-Unterhaching Gelsenkirchen Lübeck Bochum Bochum Willingen/Sauerland Kleinmachnow/Berlin Kleinmachnow/Berlin Seminar-Nr. BR165-4618-84 BR163-4619-84 BR120-4620-84 BR177-4623-84 BR128-4621-84 BR128-4635-84 BR163-4638-84 BR164-4644-84 BR257-4645-84 BR208-4646-84 BR163-4639-84 BR164-4640-84 BR164-4641-84 BR129-4632-84 BR129-4633-84 BR128-4634-84 BR106-6509-84 BR164-4643-84 BR164-4642-84 BR163-4637-84 BR163-4636-84 BR239-6510-84 BR134-6508-84 BR207-2500-84 BR103-4648-84 BR121-4649-84 BR129-4650-84 BR128-4651-84 BR257-4652-84 BR332-4654-84 BR131-4655-84 BR107-4656-84 BR258-4653-84 BR324-4663-84 BR163-4673-84 BR301-2520-84 BR163-4674-84 Seite 39 16 56 31 32 32 16 20 24 205 16 20 20 34 34 32 108 20 20 16 16 246 189 146 238 54 34 32 24 47 26 144 36 186 16 102 16 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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Te r m i n ü b e r s i c h t Alle Termine auf einen Blick Juli 2012 Termin 24.07. - 27.07.2012 24.07. - 27.07.2012 24.07. - 27.07.2012 24.07. - 27.07.2012 24.07. - 27.07.2012 24.07. - 27.07.2012 24.07. - 27.07.2012 24.07. - 27.07.2012 24.07. - 27.07.2012 24.07. - 27.07.2012 24.07. - 27.07.2012 24.07. - 27.07.2012 24.07. - 27.07.2012 24.07. - 27.07.2012 25.07. - 27.07.2012 25.07. - 27.07.2012 25.07. - 27.07.2012 30.07.2012 30.07. - 02.08.2012 30.07. - 01.08.2012 30.07. - 02.08.2012 30.07. - 02.08.2012 30.07. - 02.08.2012 30.07. - 02.08.2012 30.07. - 02.08.2012 31.07. - 03.08.2012 31.07. - 03.08.2012 31.07. - 03.08.2012 31.07. - 03.08.2012 31.07. - 03.08.2012 31.07. - 03.08.2012 31.07. - 03.08.2012 31.07. - 03.08.2012 31.07. - 03.08.2012 31.07. - 03.08.2012 31.07. - 03.08.2012 31.07. - 03.08.2012 31.07. - 03.08.2012 Seminar-Thema Betriebsverfassungsrecht Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil I Betriebsversammlung Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil III Betriebsverfassungsrecht Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil II Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil I Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Teil III Betriebsratssitzung und Beschlussfassung Workshop Mobbing im Betrieb Gleichbehandlungsgesetz AGG Teil I Frauen in der Arbeitswelt Schriftführer des Betriebsrats Teil I Info-Seminar Arbeitsrecht Arbeitssicherheit Teil I JAV Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil I Rhetorik Teil II Spezial-Seminar Teil II für BRV und Stellvertreter Betriebsverfassungsrecht Teil I Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil I Einstellung, Versetzung, Kündigung Betriebsverfassungsrecht Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil II Wirtschaftsausschuss Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil III Betriebsverfassungsrecht Teil III Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil I Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil I Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Teil I Seminarort Hamburg-Bergedorf Düsseldorf-Seestern Hamburg-Bergedorf München-Unterhaching Gelsenkirchen München-Unterhaching Willingen/Sauerland Kleinmachnow/Berlin Hamburg-Bergedorf Düsseldorf-Seestern Trier Düsseldorf-Seestern Willingen/Sauerland Hamburg-Bergedorf Trier München-Unterhaching Trier München-Unterhaching Leipzig Hannover-Lahe Berlin-Friedrichshain Leipzig Sonthofen im Allgäu Sonthofen im Allgäu Hannover-Lahe Berlin-Friedrichshain Sonthofen im Allgäu Freiburg Göttingen Freiburg Sonthofen im Allgäu Bochum Leipzig Berlin-Friedrichshain Göttingen Bochum Leipzig Sonthofen im Allgäu Seminar-Nr. BR163-4675-84 BR163-4676-84 BR114-4672-84 BR257-4664-84 BR164-4665-84 BR164-4666-84 BR164-4667-84 BR164-4668-84 BR164-4669-84 BR164-4670-84 BR128-4671-84 BR397-2436-84 BR306-6513-84 BR391-6514-84 BR358-6511-84 BR351-6512-84 BR170-4677-84 BR399-4689-84 BR109-4685-84 BR204-4678-84 BR164-4679-84 BR164-4682-84 BR163-4684-84 BR126-4687-84 BR120-4686-84 BR163-4697-84 BR350-4705-84 BR163-4698-84 BR152-4699-84 BR164-4700-84 BR164-4701-84 BR182-4702-84 BR257-4703-84 BR257-4704-84 BR128-4694-84 BR129-4695-84 BR163-4696-84 BR350-7284-84 Seite 16 16 86 24 20 20 20 20 20 20 32 204 74 177 98 208 30 43 194 132 20 20 16 162 56 16 202 16 78 20 20 183 24 24 32 34 16 202 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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Te r m i n ü b e r s i c h t August 2012 Termin 06.08. - 09.08.2012 06.08. - 09.08.2012 06.08. - 09.08.2012 06.08. - 09.08.2012 06.08. - 10.08.2012 06.08. - 09.08.2012 06.08. - 09.08.2012 07.08. - 10.08.2012 07.08. - 10.08.2012 07.08. - 10.08.2012 07.08. - 10.08.2012 07.08. - 10.08.2012 07.08. - 10.08.2012 13.08. - 16.08.2012 13.08. - 16.08.2012 13.08. - 16.08.2012 14.08. - 17.08.2012 14.08. - 17.08.2012 14.08. - 17.08.2012 14.08. - 17.08.2012 14.08. - 17.08.2012 14.08. - 17.08.2012 14.08. - 17.08.2012 20.08.2012 20.08. - 23.08.2012 20.08. - 23.08.2012 20.08. - 23.08.2012 20.08. - 23.08.2012 20.08. - 23.08.2012 20.08. - 23.08.2012 20.08. - 23.08.2012 20.08. - 23.08.2012 20.08. - 23.08.2012 20.08. - 23.08.2012 20.08. - 22.08.2012 21.08. - 24.08.2012 Seminar-Thema Betriebsverfassungsrecht Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil I Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil I Spezial-Seminar Teil I für BRV und Stellvertreter Betriebsverfassungsrecht kompakt Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil II Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil III Betriebsverfassungsrecht Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil I Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil I Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil II Rhetorik Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil III Betriebsverfassungsrecht Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil I Jugend- und Auszubildendenvertretung - Wahl Betriebsverfassungsrecht Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil III Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil III Spezial-Seminar Teil III für BRV und Stellvertreter Wirtschaftsausschuss Teil II Mobbing Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil I Spezial-Seminar Teil I für BRV und Stellvertreter Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil I Schriftführer des Betriebsrats Teil I Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil II Seminarort Köln Köln Lüneburg Köln Lüneburg Lüneburg Lüneburg Köln München-Riem München-Riem Bad Wildungen München-Riem Lüneburg Köln Freiburg Freiburg Potsdam-Babelsberg Potsdam-Babelsberg Köln Hamburg-Horn Köln Potsdam-Babelsberg Hamburg-Horn Hamburg-Horn Hannover-Lahe Berlin-Spandau Bad Kohlgrub Berlin-Spandau München-Riem Hannover-Lahe München-Riem Hannover-Lahe Ulm Berlin-Spandau München-Riem Bielefeld Seminar-Nr. BR163-4708-84 BR163-4709-84 BR128-4710-84 BR121-4711-84 BR132-4712-84 BR164-4706-84 BR163-4707-84 BR164-4718-84 BR129-4715-84 BR163-4716-84 BR163-4717-84 BR164-4719-84 BR257-4720-84 BR164-4721-84 BR163-4722-84 BR128-4723-84 BR129-4726-84 BR125-4727-84 BR163-4730-84 BR164-4731-84 BR257-4732-84 BR163-4728-84 BR163-4729-84 BR261-1863-84 BR164-4737-84 BR257-4733-84 BR258-4734-84 BR364-4735-84 BR282-4736-84 BR176-4739-84 BR163-4740-84 BR163-4741-84 BR121-4742-84 BR128-4743-84 BR170-4738-84 BR129-4750-84 Seite 16 16 32 54 27 20 16 20 34 16 16 20 24 20 16 32 34 161 16 20 24 16 16 138 20 24 36 58 184 174 16 16 54 32 30 34 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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Te r m i n ü b e r s i c h t Alle Termine auf einen Blick August 2012 Termin 21.08. - 24.08.2012 21.08. - 24.08.2012 21.08. - 24.08.2012 21.08. - 24.08.2012 21.08. - 24.08.2012 21.08. - 24.08.2012 21.08. - 24.08.2012 21.08. - 24.08.2012 21.08. - 24.08.2012 21.08. - 24.08.2012 21.08. - 24.08.2012 21.08. - 24.08.2012 21.08. - 24.08.2012 21.08. - 24.08.2012 22.08. - 24.08.2012 22.08. - 24.08.2012 27.08.2012 27.08. - 29.08.2012 27.08. - 30.08.2012 27.08. - 30.08.2012 27.08. - 30.08.2012 27.08. - 30.08.2012 27.08. - 29.08.2012 27.08. - 30.08.2012 27.08. - 30.08.2012 27.08. - 31.08.2012 27.08. - 29.08.2012 27.08. - 30.08.2012 27.08. - 30.08.2012 27.08. - 30.08.2012 27.08. - 30.08.2012 27.08. - 30.08.2012 28.08. - 31.08.2012 28.08. - 31.08.2012 28.08. - 31.08.2012 28.08. - 31.08.2012 28.08. - 31.08.2012 Seminar-Thema Betriebsverfassungsrecht Teil III Erfolgreich verhandeln Teil II Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil I Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil II Spezial-Seminar Teil II für BRV und Stellvertreter Betriebsverfassungsrecht Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil I Wirtschaftliche Grundkenntnisse Teil I Wirtschaftsausschuss Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil II Schwerbehindertenvertretung Teil I Der Europäische Betriebsrat EBR Schriftführer des Betriebsrats Teil II Elternzeit, Mutterschutz, Pflegezeit Info-Seminar Arbeitsrecht AN-Vertreter im Aufsichtsrat Teil II Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil III Betriebsänderung - Ihre Rechte als Betriebsrat Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Teil II Wirtschaftsausschuss Teil III JAV Teil I Konfliktmanagement Teil I Auffrischung im Betriebsverfassungsrecht Arbeitsrecht kompakt Teil I Einigungsstelle Betriebsverfassungsrecht Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil I Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil I Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil II Mobbing Teil II Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil III Betriebsverfassungsrecht Teil III Seminarort Ohlstadt b. Garmisch-P. Ohlstadt b. Garmisch-P. Lübeck Lübeck Bielefeld Göttingen Potsdam-Templiner See Bielefeld Ulm Ohlstadt b. Garmisch-P. Göttingen Potsdam-Templiner See Ulm Potsdam-Templiner See Lübeck Göttingen Göttingen Garmisch-Partenkirchen Bad Boll Garmisch-Partenkirchen Dresden Berlin-Friedrichshain Köln Berlin-Friedrichshain Hannover-Lahe Hannover-Lahe Köln Bielefeld Köln Bad Boll Ohlstadt b. Garmisch-P. Dresden Bad Boll Dresden Dresden Dresden Hannover-Lahe Seminar-Nr. BR257-4760-84 BR339-2521-84 BR128-4748-84 BR129-4749-84 BR120-4751-84 BR163-4752-84 BR163-4753-84 BR143-4754-84 BR182-4755-84 BR164-4756-84 BR164-4757-84 BR164-4758-84 BR221-4762-84 BR352-2532-84 BR177-4763-84 BR118-2522-84 BR399-4764-84 BR234-4765-84 BR258-4766-84 BR300-4767-84 BR392-4768-84 BR325-4769-84 BR204-4772-84 BR190-4773-84 BR140-4774-84 BR153-4775-84 BR161-4776-84 BR163-4778-84 BR163-4779-84 BR128-4780-84 BR129-4781-84 BR175-4770-84 BR129-4782-84 BR164-4795-84 BR164-4794-84 BR257-4796-84 BR257-4797-84 Seite 24 165 32 34 56 16 16 40 183 20 20 20 216 115 31 122 43 190 36 81 203 185 132 170 90 38 69 16 16 32 34 175 34 20 20 24 24 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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Te r m i n ü b e r s i c h t August 2012 Termin 28.08. - 31.08.2012 28.08. - 31.08.2012 28.08. - 31.08.2012 28.08. - 31.08.2012 28.08. - 31.08.2012 28.08. - 31.08.2012 28.08. - 31.08.2012 28.08. - 31.08.2012 28.08. - 31.08.2012 28.08. - 31.08.2012 28.08. - 31.08.2012 28.08. - 31.08.2012 29.08. - 31.08.2012 29.08. - 31.08.2012 Seminar-Thema Update Arbeitsrecht Umwandlung, Verkauf, Betriebsübergang Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil II Rhetorik für die JAV Der/die stellvertretende Betriebsratsvorsitzende Praktische Gesundheitsarbeit Zusammenarbeit BR und AG Behinderung der BR-Arbeit Seminarort Berlin-Friedrichshain Willingen/Sauerland Köln Ohlstadt b. Garmisch-P. Willingen/Sauerland Berlin-Friedrichshain Bielefeld Bad Boll Garmisch-Partenkirchen Bielefeld Ohlstadt b. Garmisch-P. Bad Boll Willingen/Sauerland Hannover-Lahe Seminar-Nr. BR330-4798-84 BR137-4783-84 BR128-4784-84 BR163-4788-84 BR163-4789-84 BR163-4790-84 BR164-4791-84 BR164-4792-84 BR164-4793-84 BR168-6516-84 BR214-6517-84 BR210-2458-84 BR225-6518-84 BR326-6515-84 Seite 46 80 32 16 16 16 20 20 20 137 62 212 49 101 September 2012 Termin 03.09.2012 03.09. - 06.09.2012 03.09. - 07.09.2012 03.09. - 06.09.2012 03.09. - 06.09.2012 03.09. - 06.09.2012 03.09. - 06.09.2012 03.09. - 06.09.2012 03.09. - 06.09.2012 03.09. - 06.09.2012 03.09. - 06.09.2012 03.09. - 06.09.2012 03.09. - 05.09.2012 03.09. - 06.09.2012 03.09. - 06.09.2012 03.09. - 06.09.2012 03.09. - 06.09.2012 03.09. - 05.09.2012 03.09. - 06.09.2012 Seminar-Thema Info-Seminar Arbeitsrecht Betriebe ohne Tarifvertrag Neue Gesetze und Rechtsprechung Mediation im Betrieb Teil I Rhetorik Teil III Betriebliches Vorschlagswesen Krankheit und Gesundheitsförderung Betriebsverfassungsrecht Teil I Lohn und Gehalt - Rechte des BR Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil II Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil I Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil I Mitbestimmung Datenschutz Teil II Spezial-Seminar Teil I für BRV und Stellvertreter Betriebsverfassungsrecht Teil II Wirtschaftsausschuss Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil I Betriebsvereinbarung Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil III Seminarort Berlin-Friedrichshain Bad Wildungen Lüneburg Lüneburg Bonn München-Unterhaching Hamburg-Bergedorf Ulm Bochum Potsdam-Babelsberg München-Unterhaching Timmendorfer Strand Potsdam-Babelsberg München-Unterhaching Bonn Bad Wildungen Trier Potsdam-Babelsberg Bochum Seminar-Nr. BR399-4807-84 BR345-4808-84 BR242-4816-84 BR347-4818-84 BR166-4843-84 BR362-4809-84 BR346-4819-84 BR163-4823-84 BR148-4824-84 BR129-4825-84 BR128-4826-84 BR128-4827-84 BR123-4828-84 BR121-4829-84 BR164-4839-84 BR282-4821-84 BR163-4822-84 BR388-4810-84 BR257-4811-84 Seite 43 88 97 166 163 104 201 16 142 34 32 32 233 54 20 184 16 85 24 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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Te r m i n ü b e r s i c h t Alle Termine auf einen Blick September 2012 Termin 03.09. - 06.09.2012 03.09. - 06.09.2012 03.09. - 06.09.2012 03.09. - 05.09.2012 04.09. - 07.09.2012 04.09. - 07.09.2012 04.09. - 07.09.2012 04.09. - 07.09.2012 04.09. - 07.09.2012 04.09. - 07.09.2012 04.09. - 07.09.2012 04.09. - 07.09.2012 04.09. - 07.09.2012 04.09. - 07.09.2012 04.09. - 07.09.2012 04.09. - 07.09.2012 04.09. - 07.09.2012 04.09. - 07.09.2012 05.09. - 07.09.2012 05.09. - 07.09.2012 10.09.2012 10.09. - 13.09.2012 10.09. - 13.09.2012 10.09. - 13.09.2012 10.09. - 14.09.2012 10.09. - 13.09.2012 10.09. - 14.09.2012 10.09. - 12.09.2012 10.09. - 13.09.2012 10.09. - 13.09.2012 10.09. - 12.09.2012 10.09. - 12.09.2012 10.09. - 13.09.2012 10.09. - 13.09.2012 10.09. - 13.09.2012 10.09. - 13.09.2012 Seminar-Thema Betriebsverfassungsrecht Teil III Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil III Wirtschaftliche Grundkenntnisse Teil II Protokolle/Niederschriften für das BR-Sekretariat Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil I Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil I Das Sekretariat - Kommunikationsdrehscheibe des BR Rhetorik - Klartext reden Spezial-Seminar Teil II für BRV und Stellvertreter Betriebsverfassungsrecht Teil II JAV Teil II Betriebsversammlung Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil II Fehler in der BR-Arbeit Vereinbarkeit von Beruf und BR-Mandat Social Media Richtlinien Jugend- und Auszubildendenvertretung - Wahl Erfolgreiche Geschäftsführung Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil I Rhetorik Teil I Betriebsverfassungsrecht kompakt Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil II Arbeitsrecht kompakt Teil II Schriftführer des Betriebsrats Teil I Erfolgreich kommunizieren als BR Drogen-, Alkohol- und Suchtkrankheiten Teil II Weiterbildung im Betrieb Gesprächsführung für BR Mobbing Teil III Wirtschaftsausschuss Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil I Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil I Seminarort Trier Bad Wildungen Düsseldorf-City Timmendorfer Strand Dresden-Altmarkt Willingen/Sauerland München-Unterhaching Hamburg-Bergedorf Düsseldorf-City Düsseldorf-City Hamburg-Bergedorf Ulm Lüneburg Willingen/Sauerland Willingen/Sauerland Ulm München-Unterhaching Dresden-Altmarkt Timmendorfer Strand Trier Düsseldorf-City Bonn Grenzhausen/Koblenz Bremen Freiburg Bonn Bochum Künzell/Fulda Regensburg-Königswiesen Seminar-Nr. BR257-4812-84 BR258-4813-84 BR243-4814-84 BR239-4815-84 BR128-4831-84 BR129-4832-84 BR163-4833-84 BR163-4834-84 BR163-4835-84 BR318-4836-84 BR209-4837-84 BR120-4830-84 BR164-4838-84 BR344-4844-84 BR268-4845-84 BR164-4840-84 BR164-4841-84 BR191-4842-84 BR303-4852-84 BR139-6519-84 BR261-8218-84 BR178-2462-84 BR128-4866-84 BR125-4868-84 BR131-4871-84 BR164-4892-84 BR165-4859-84 BR170-4860-84 BR195-4861-84 BR322-4853-84 BR313-4854-84 BR283-4855-84 BR375-4856-84 BR182-4862-84 BR163-4863-84 BR128-4864-84 Seite 24 36 41 246 32 34 16 16 16 247 172 56 20 133 87 20 20 100 109 237 138 70 32 161 26 20 39 30 169 199 207 42 176 183 16 32 Freiburg Hamburg-Bergedorf Freiburg Künzell/Fulda Bayreuth Bochum Künzell/Fulda Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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Te r m i n ü b e r s i c h t September 2012 Termin 10.09. - 13.09.2012 10.09. - 13.09.2012 10.09. - 12.09.2012 10.09. - 13.09.2012 10.09. - 13.09.2012 10.09. - 13.09.2012 11.09. - 13.09.2012 11.09. - 14.09.2012 11.09. - 14.09.2012 11.09. - 14.09.2012 11.09. - 14.09.2012 11.09. - 14.09.2012 11.09. - 14.09.2012 11.09. - 14.09.2012 11.09. - 14.09.2012 11.09. - 14.09.2012 11.09. - 14.09.2012 11.09. - 14.09.2012 11.09. - 14.09.2012 11.09. - 14.09.2012 11.09. - 14.09.2012 11.09. - 14.09.2012 11.09. - 14.09.2012 12.09. - 14.09.2012 17.09.2012 17.09.2012 17.09.2012 17.09. - 17.09.2012 17.09. - 20.09.2012 17.09. - 19.09.2012 17.09. - 20.09.2012 17.09. - 19.09.2012 17.09. - 19.09.2012 17.09. - 20.09.2012 17.09. - 20.09.2012 17.09. - 20.09.2012 Seminar-Thema Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil I Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil III Änderungen im Arbeitsrecht 2012 Betriebsverfassungsrecht Teil III Rhetorik Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil I Schichtarbeit Betriebsverfassungsrecht Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil II Betriebsverfassungsrecht für Ersatzmitglieder Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil II Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil I Anerkennung Schwerbehinderteneigenschaft Betriebsverfassungsrecht Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil III Betriebsverfassungsrecht Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil II Projektmanagement JAV Teil III PC-Einsatz im BR Teil II Betriebliche Veränderungen Arbeitnehmerüberlassung - Rechte des BR Info-Seminar Arbeitsrecht Jugend- und Auszubildendenvertretung - Wahl Modernisierung Bilanzrecht Drohende Insolvenz Betriebsverfassungsrecht Teil I Mitbestimmung Datenschutz Teil I Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Teil I Sachverständige/Sachaufwand für BR Gesamtbetriebsrat Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil I Seminarort Hamburg-Bergedorf Berlin Bremen Grenzhausen/Koblenz Willingen/Sauerland Bonn Berlin Willingen/Sauerland Berlin Willingen/Sauerland Regensburg-Königswiesen Seminar-Nr. BR128-4865-84 BR258-4857-84 BR366-7116-84 BR257-4858-84 BR126-4867-84 BR163-4886-84 BR207-4887-84 BR164-4888-84 BR164-4889-84 BR127-4878-84 BR129-4879-84 BR129-4880-84 BR163-4883-84 BR163-4884-84 BR394-7114-84 BR163-4881-84 BR257-4893-84 BR164-4890-84 BR164-4891-84 BR196-8241-84 BR201-4894-84 BR262-4895-84 BR301-4896-84 BR309-4897-84 BR399-4914-84 BR261-8219-84 BR115-8240-84 BR183-4935-84 BR163-4904-84 BR269-4898-84 BR350-4899-84 BR331-4900-84 BR184-4901-84 BR163-4905-84 BR163-4906-84 BR163-4907-84 Seite 32 36 48 24 162 16 146 20 20 28 34 34 16 16 223 16 24 20 20 113 134 230 102 95 43 138 187 110 16 232 202 114 66 16 16 16 Hamburg-Bergedorf Potsdam-Babelsberg Hamburg-Horn Potsdam-Babelsberg Willingen/Sauerland Bayreuth Bremen Grenzhausen/Koblenz Bayreuth Hamburg-Horn Hamburg-Horn Bremen Potsdam-Babelsberg Hamburg-Horn Berlin-Friedrichshain Düsseldorf-City Hamburg-Horn Bad Kohlgrub Ahrensburg b. Hamburg Willingen/Sauerland Bad Honnef Ahrensburg b. Hamburg Weiler im Allgäu Dresden-Altmarkt Kleinmachnow/Berlin Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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Te r m i n ü b e r s i c h t Alle Termine auf einen Blick September 2012 Termin 17.09. - 20.09.2012 17.09. - 20.09.2012 17.09. - 19.09.2012 17.09. - 21.09.2012 17.09. - 19.09.2012 17.09. - 20.09.2012 18.09. - 21.09.2012 18.09. - 21.09.2012 18.09. - 21.09.2012 18.09. - 21.09.2012 18.09. - 21.09.2012 18.09. - 21.09.2012 18.09. - 21.09.2012 18.09. - 21.09.2012 18.09. - 21.09.2012 18.09. - 21.09.2012 18.09. - 21.09.2012 18.09. - 21.09.2012 18.09. - 21.09.2012 18.09. - 21.09.2012 18.09. - 21.09.2012 18.09. - 21.09.2012 18.09. - 21.09.2012 18.09. - 21.09.2012 18.09. - 21.09.2012 18.09. - 21.09.2012 19.09. - 21.09.2012 19.09. - 21.09.2012 19.09. - 21.09.2012 19.09. - 21.09.2012 19.09. - 21.09.2012 24.09. - 27.09.2012 24.09. - 26.09.2012 24.09. - 27.09.2012 24.09. - 27.09.2012 24.09. - 27.09.2012 Seminar-Thema Einstellung, Versetzung, Kündigung Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil II SAP ERP® - Mitbestimmung des BR bei SAP ERP Betriebsverfassungsrecht kompakt Teil II Überlastungsanzeige Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Teil I Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil I Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil II Öffentlichkeitsarbeit Teil I Spezial-Seminar Teil I für BRV und Stellvertreter Betriebsverfassungsrecht Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil II Internationale Rechnungslegung Führungskompetenz BRV Teil I Sprechstunden und Mitarbeitergespräche Freigestellte BR Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil III Betriebsverfassungsrecht Teil III Betriebsverfassungsrecht Teil I Konfliktmanagement Teil II Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil I Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil I Dienstplangestaltung und Bereitschaftsdienst Tarifwechsel des Arbeitgebers Betriebsratsarbeit im Tendenzbetrieb Arbeitssicherheit für Schwerbehinderte Mitbestimmung bei Dienstreisen Arbeitssicherheit Teil II Schriftführer des Betriebsrats Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil III Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil III Führungskompetenz BRV Teil II Seminarort Kleinmachnow/Berlin Bad Honnef Weiler im Allgäu Bad Honnef Kleinmachnow/Berlin Willingen/Sauerland Potsdam-Templiner See Frankfurt Ohlstadt b. Garmisch-P. Willingen/Sauerland Dresden-Altmarkt Potsdam-Templiner See Frankfurt Ohlstadt b. Garmisch-P. Dresden-Altmarkt Hamburg-Horn Potsdam-Templiner See Hamburg-Horn Bad Kohlgrub Bad Kohlgrub Willingen/Sauerland Dresden-Altmarkt Ahrensburg b. Hamburg Willingen/Sauerland Frankfurt Weiler im Allgäu Bad Honnef Ohlstadt b. Garmisch-P. Hamburg-Horn Potsdam-Templiner See Ahrensburg b. Hamburg Grenzhausen/Koblenz Düsseldorf-City Hamburg-Bergedorf Hamburg-Bergedorf Berlin-Friedrichshain Seminar-Nr. BR152-4908-84 BR129-4909-84 BR110-4910-84 BR132-4912-84 BR173-4903-84 BR350-7289-84 BR128-4927-84 BR129-4928-84 BR112-4932-84 BR121-4931-84 BR164-4943-84 BR164-4939-84 BR164-4940-84 BR164-4941-84 BR164-4942-84 BR164-4944-84 BR311-4945-84 BR323-4951-84 BR229-4952-84 BR230-4953-84 BR257-4954-84 BR257-4955-84 BR163-4933-84 BR179-4934-84 BR128-4929-84 BR128-4930-84 BR373-4956-84 BR361-1600-84 BR203-8242-84 BR202-8227-84 BR271-8243-84 BR393-8231-84 BR177-4960-84 BR257-4961-84 BR258-4963-84 BR295-4964-84 Seite 78 34 234 27 206 202 32 34 82 54 20 20 20 20 20 20 188 60 105 64 24 24 16 171 32 32 147 118 45 222 156 195 31 24 36 61 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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Te r m i n ü b e r s i c h t September 2012 Termin 24.09. - 27.09.2012 24.09. - 26.09.2012 24.09. - 26.09.2012 24.09. - 27.09.2012 24.09. - 27.09.2012 24.09. - 27.09.2012 24.09. - 27.09.2012 24.09. - 27.09.2012 24.09. - 27.09.2012 24.09. - 27.09.2012 24.09. - 26.09.2012 24.09. - 27.09.2012 24.09. - 27.09.2012 24.09. - 27.09.2012 25.09. - 28.09.2012 25.09. - 28.09.2012 25.09. - 28.09.2012 25.09. - 28.09.2012 25.09. - 28.09.2012 25.09. - 28.09.2012 25.09. - 28.09.2012 25.09. - 28.09.2012 25.09. - 28.09.2012 25.09. - 28.09.2012 25.09. - 28.09.2012 25.09. - 28.09.2012 25.09. - 28.09.2012 25.09. - 28.09.2012 25.09. - 28.09.2012 25.09. - 28.09.2012 25.09. - 28.09.2012 25.09. - 28.09.2012 25.09. - 28.09.2012 26.09. - 28.09.2012 Seminar-Thema Arbeitsüberlastung SBV Flexibilisierung Arbeitszeit und Entlohnung JAV Teil I Arbeitslosengeld, Krankengeld, Rente Betriebsverfassungsrecht Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil I Wirtschaftliche Grundkenntnisse Teil I Arbeitssicherheit Teil I Spezial-Seminar Teil II für BRV und Stellvertreter Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil II Schwerbehindertenvertretung Teil IV Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil I Update Arbeitsrecht - BetrVG - Sozialrecht Mobbing Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil II Spezial-Seminar Teil I für BRV und Stellvertreter Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil I Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil I PC-Einsatz im BR Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil II Spezial-Seminar Teil III für BRV und Stellvertreter Betriebliches Eingliederungs-Management Betriebsverfassungsrecht Teil III Mediation im Betrieb Teil III Schwerbehindertenvertretung Teil I Das Arbeitszeitrecht - Mitbestimmung des BR Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil II Wirtschaftsausschuss Teil I Europäisches Arbeitsrecht Seminarort Ohlstadt b. Garmisch-P. Düsseldorf-City Berlin-Friedrichshain Leipzig Düsseldorf-City Bad Boll Bad Boll Hamburg-Bergedorf Bad Kohlgrub Bad Kohlgrub Düsseldorf-City Sonthofen im Allgäu Grenzhausen/Koblenz Willingen/Sauerland Bonn Sonthofen im Allgäu Berlin-Friedrichshain Bad Boll Leipzig Bonn Leipzig Bonn Bad Kohlgrub Berlin-Friedrichshain Ohlstadt b. Garmisch-P. Ohlstadt b. Garmisch-P. Grenzhausen/Koblenz Bad Honnef Bad Honnef Sonthofen im Allgäu Bad Honnef Willingen/Sauerland Willingen/Sauerland Bad Honnef Seminar-Nr. BR327-4965-84 BR197-4970-84 BR204-4971-84 BR360-4959-84 BR164-4968-84 BR163-4972-84 BR143-4974-84 BR109-4975-84 BR120-4976-84 BR129-4979-84 BR133-4980-84 BR128-4981-84 BR164-4966-84 BR164-4967-84 BR163-4990-84 BR205-4991-84 BR176-4994-84 BR164-4995-84 BR121-4984-84 BR128-4985-84 BR128-4986-84 BR162-4987-84 BR163-4988-84 BR163-4989-84 BR164-4996-84 BR364-4997-84 BR260-5001-84 BR257-5002-84 BR213-5003-84 BR221-5004-84 BR107-5005-84 BR129-4983-84 BR182-4992-84 BR353-5008-84 Seite 221 145 132 106 20 16 40 194 56 34 219 32 20 20 16 76 174 20 54 32 32 229 16 16 20 58 211 24 168 216 144 34 183 107 Termine ab Oktober 2012 finden Sie im Internet unter www.waf-seminar.de Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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Services und Anmeldung INHALT Das W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung Inhouse - Wir kommen zu Ihnen So bekommen Sie frei für Ihre Betriebsratsarbeit Drei Schritte zu Ihrem Seminarbesuch 12 gute Gründe für die W.A.F. W.A.F. Internet W.A.F. Seminarhotels W.A.F. Seminarorte Preisliste Vertrauensgarantie, Seminarbedingungen, Teilnahmegebühren W.A.F. Seminaranmeldung Formular BR-Beschluss zum Seminarbesuch 276 277 278 279 280 281 282 283 284 286 287 288 Alles aus einer Hand Wir möchten Ihnen alles so einfach wie möglich machen - von Ihrer Seminaranmeldung bis zur Abrechnung des Seminars. Nutzen Sie die Kompetenz und Erfahrung des W.A.F. Teams, um Ihre Seminarorganisation optimal zu realisieren!

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Das W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung Ihr Spezialanbieter für Betriebsratsseminare seit über 25 Jahren erfolgreich neutrales und unabhängiges Bildungsinstitut bundesweit an über 40 Standorten seit 2002 mehr als 135.000 Teilnehmer Schulung von Betriebsräten aus kleinen, mittleren und großen Betrieben, Unternehmen und Konzernen kompetente und praxiserfahrene Referenten Unsere Philosophie Die aktuellen Gesetze und die dazu ergangene Rechtsprechung sind die Grundlagen jeder Betriebsratsarbeit. Wann immer eine Kollegin oder ein Kollege eines unserer Seminare besucht: Sie können sicher sein, dass Sie immer objektiv neutral und ohne jede ideologische Beeinflussung auf dem aktuellsten Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung kompetent und professionell weitergebildet und informiert werden.

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Qualitäts-Seminare bei Ihnen "Inhouse" Nutzen Sie die Alternative von firmeninternen Seminaren für Ihr Betriebsratsgremium. Zugeschnitten auf Ihre betriebliche Situation bietet die W.A.F. maßgeschneiderte Inhouse-Seminare an. Ihr Vorteil - maßgeschneidert und individuell Individuelle Schulungen maßgeschneidert auf Ihre betriebliche Situation Schnelle Antworten und konkrete Lösungen für Ihr Gremium Gleicher Wissensstand für alle Mitglieder des Betriebsrats Verbesserte Teamarbeit innerhalb Ihres Betriebsrats Sie legen Inhalte und Dauer des Seminars selbst fest Ihre Buchung Ihr Gremium entscheidet sich für den Themenschwerpunkt und legt Dauer, Ort und Zeitpunkt fest. Sie bestimmen selbst über den Ablauf der Schulung, je nach Ihren betrieblichen Gegebenheiten. Senden Sie Ihre Anfrage einfach und schnell per Fax an: 08157 99690. Reservierung und Beratung W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung Andrea Wochinger Eugen-Friedl-Str. 6 82340 Feldafing Tel: 08157 4000 Fax: 08157 99690 E-Mail: andrea.wochinger@waf-seminar.de QR-Code mit Handy einscannen und weitere Informationen im Internet erhalten unter www.waf-seminar.de/QIH

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So bekommen Sie für Ihre Betriebsratsarbeit frei Aktuelle Informationen für Vorgesetzte von Betriebsratsmitgliedern Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz für eine wichtige Aktivität des Betriebsrats verlassen müssen, geben Sie Ihrem Chef dieses Infoblatt für Vorgesetzte von Betriebsratsmitgliedern in die Hand. Sie haben in Ihrer Gruppe, Abteilung, Schicht usw. ein Mitglied des Betriebsrats. Herzlichen Glückwunsch, dass Sie MitarbeiterInnen haben, die so viel Vertrauen in der Belegschaft Ihres Betriebs genießen, dass sie in den Betriebsrat gewählt wurden. Wir vom W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung wollen mit diesem Informationsblatt für Sie zu einer möglichst reibungslosen Zusammenarbeit zwischen Ihnen und "Ihrem" Betriebsratsmitglied beitragen. Seit über 25 Jahren schulen und betreuen wir Betriebsräte. Dabei halten wir uns strikt an den Auftrag des Betriebsverfassungsgesetzes: Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten eng und vertrauensvoll zusammen für das Wohl der ArbeitnehmerInnen und des Betriebs. Natürlich gibt es immer wieder Schwierigkeiten bei der Umsetzung dieses Auftrags des Gesetzgebers. Wir wollen Ihnen helfen, diese Probleme zu lösen. Sie als Vorgesetzte/-r eines BR-Mitglieds sind verpflichtet, "Ihrem" Betriebsratsmitglied die ungestörte Ausübung seines Betriebsratsamtes zu ermöglichen. Wir haben deshalb im Folgenden für Sie die Rechte und Pflichten zusammengestellt, die ein BR-Mitglied gegenüber dem Arbeitgeber und Ihnen als persönlichem Vorgesetzten hat. Was hat Vorrang? Betriebsratsarbeit oder berufliche Tätigkeit? Das Bundesarbeitsgericht regelt diese Frage ganz klar: Erst kommt die Tätigkeit für und im Betriebsrat und anschließend der Job. Jeder Betriebsrat hat deshalb einen Anspruch, von seinen beruflichen Verpflichtungen so entlastet zu werden, dass er/sie die Betriebsratsarbeit ordnungsgemäß erledigen kann. Für diese Entlastung müssen Sie sorgen! Wer entscheidet über den Umfang der Arbeit für den Betriebsrat? Eindeutige gesetzliche Regelung: nur das Betriebsratsmitglied selbst! Eine "Genehmigung" der Betriebsratsarbeit durch den Vorgesetzten ist nicht vorgesehen. Würden Sie ein Betriebsratsmitglied an der Erfüllung seiner Aufgaben hindern, wäre dies sogar strafbar. Wer entscheidet, wann ein Betriebsratsmitglied seine Aufgaben erledigt? Auch hier die eindeutige Antwort: nur das Betriebsratsmitglied selbst! Allerdings: Das Betriebsratsmitglied ist verpflichtet, auf betriebliche Termine Rücksicht zu nehmen. Im Einzelfall ist die Dringlichkeit der Tätigkeit für den Betriebsrat entscheidend. Kann das Betriebsratsmitglied den Arbeitsplatz ohne Weiteres verlassen? Im Prinzip ja. Es muss sich allerdings so ab- und wieder zurückmelden, wie man das in Ihrem Betrieb allgemein tut, wenn ein Mitarbeiter seinen Arbeitsplatz verlässt. Wenn es Schwierigkeiten gibt, vereinbaren Sie mit dem Betriebsratsmitglied, wie Ab- und Rückmeldung stattfinden sollen. Was gehört alles zur "Betriebsratsarbeit"? Der häufigste Irrtum ist, dass Betriebsratsarbeit nur die Teilnahme an den Betriebsratssitzungen bedeutet. Zur Betriebsratsarbeit gehören z.B. auch Teilnahme an Gesprächen mit dem Arbeitgeber, Teilnahme an Betriebsbegehungen, Teilnahme an Sitzungen von Arbeitsgruppen des Betriebsrats, Sprechstunden, Personalgespräche, Vorbereitung von Betriebsratssitzungen, Arbeit im Betriebsratsbüro, Lektüre von Fachzeitschriften, Beschaffung von Informationen für die Betriebsratsarbeit, z.B. im Internet, Besuch von Betriebsratsfortbildungen usw. FAZIT Sie sehen, die rechtlichen Vorgaben sind eindeutig. Wir empfehlen Ihnen: Betrachten Sie "Ihr Betriebsratsmitglied" als Ihren Partner, der wie Sie größtes Interesse am Wohl der Arbeitnehmer und Ihres gemeinsamen Betriebs hat.

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Drei Schritte zu Ihrem Seminarbesuch Exklusiver W.A .F. Ser vice! 1.Schritt Keine Bestätig ung der Kosten übernahme vom Arbeitgeb er er forderlich . Wir rechnen d ie Seminargeb ühren und Hotelkosten d irekt mit Ihrem Arbeitgeber ab . Einfach Seminar auswählen und Seminarnummer notieren. Rufen Sie uns an und reservieren Sie unverbindlich Ihren Seminarplatz. Per Telefon 08157 4000 oder unter www.waf-seminar.de/reservierung. Sie bekommen von uns umgehend eine Reservierungsbestätigung und das Anmeldeformular. 2.Schritt Stellen Sie Ihren Antrag bei der nächsten Betriebsratssitzung und informieren Sie Ihren Arbeitgeber. Unsere Qualitäts-Seminare werden nach § 37 Abs. 6 BetrVG vom Arbeitgeber getragen. Nutzen Sie dafür das Formular "Betriebsratsbeschluss" im Katalog auf Seite 288 oder informieren Sie sich unter www.waf-seminar.de/info-hilfe. 3.Schritt Jetzt das Anmeldeformular ausfüllen und abschicken: Per Fax: 08157 99690 bzw. mail@waf-seminar.de oder per Post an W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung Eugen-Friedl-Str. 6 82340 Feldafing Sie erhalten umgehend eine Teilnahmebestätigung und rechtzeitig vor Seminarbeginn Ihre Unterlagen. Gerne reservieren wir Ihren Wunschtermin. Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Telefon 08157 4000 W.A.F. Seminarbüro

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12 gute Gründe für 1. Alles aus einer Hand durch die komplette Abwicklung von der Seminarbis zur Hotelbuchung. Ihren Besuch eines W.A.F. Seminars 8. Wir sind neutral und interessenunabhängig, aber nicht unparteiisch: Wir stehen auf der Seite der Betriebsräte! 2. Seminaranmeldung und Hotelbuchung sind auch ohne Unterschrift des Arbeitgebers möglich. 9. Die MitarbeiterInnen im W.A.F. Seminarbüro beraten Sie individuell und unterstützen Sie bei Fragen rund um das Thema Schulungen. 3. Sie haben keine privaten Auslagen für das Hotel - die gesamte Hotelabrechnung übernimmt die W.A.F. 10. Unsere qualifizierten und extra geschulten Referenten sind ausgewählte Rechts- bzw. Fachanwälte sowie Spezialisten aus der Praxis. 4. Kompakte 3- bis 4-tägige Seminare sparen Übernachtungen, Arbeitszeitausfall und Spesen. 11. Die freundlichen und kompetenten SeminarleiterInnen sorgen für einen reibungslosen Ablauf unserer Seminare, haben immer ein offenes Ohr für Sie und kümmern sich um das individuell zusammengestellte Rahmenprogramm. 5. Wir akzeptieren auch dann die Seminarteilnahme, wenn der Arbeitgeber die Kostenübernahme in Frage stellt. Wir gehen trotz der rechtlichen Unsicherheiten mit den Seminar- und Hotelkosten in Vorlage. In diesen Fällen liegt es am Betriebsrat, sich um die Übernahme der Schulungskosten durch den Arbeitgeber zu kümmern. Dazu hat der Gesetzgeber dem Betriebsrat das Recht eingeräumt, diese gegebenenfalls im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren durchzusetzen. 12. Die Vorbereitung und Durchführung unserer Seminare ist ISO-zertifiziert. Außerdem sind wir in den Bereichen Service-Qualität und Kundenzufriedenheit TÜV-geprüft. Achten Sie auf diese Qualitätsmerkmale, wenn Sie Seminare buchen. 6. Ausgewählte W.A.F. Tagungshotels garantieren optimale Seminarbedingungen. Mit der Bahn ab hin und zurück zu Ihrem W.A.F. Seminar! 99,-EUR 7. Bei unseren Seminaren können Sie zu vielen Betriebsräten aus unterschiedlichen Branchen Kontakte knüpfen. Da wir meist mehrere Seminargruppen parallel schulen, ist der Austausch von Kollege zu Kollege ganz einfach. Mehr Infos unter www.waf-seminar.de/bahn Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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Wir sind rund um die Uhr für Sie da Alle Seminarinformationen, Reservierungs- und Buchungsmöglichkeiten finden Sie online unter: www.waf-seminar.de Auf unserer Website finden Sie aktuelle Informationen über: > > > > > > umfangreiche Seminarangebote Seminarhotels alle W.A.F. Referenten Online-Reservierung Online-Buchung wichtige Formulare uvm. Geben Sie einfach www.waf-seminar.de/163 (163 = Gruppen- oder Terminnummer) ein und Sie erhalten sofort alle Informationen über Termine, Themen, Hotels und Referenten des gewünschten Seminars.

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Effektives Lernen garantiert n n z u a ll e r m a t io n e ls In f o in a r h o t e . A .F. S e m W et unter im In t e r n l ie de / hote f in d e n S e m i n a r. a f- s w w w. w Die W.A.F. Seminarhotels bieten ein optimales Umfeld für nachhaltigen Lernerfolg. ausgewählte 4-Sterne-Tagungshotels modern eingerichtete Tagungsräume attraktive Seminarstandorte Wellness-Angebote, Schwimmbad oder Fitness-Studios zum Entspannen regionale "Schmankerl" und internationale Gerichte Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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W.A.F. Seminarorte SchleswigHolstein Timmendorfer Strand Lübeck Ahrensburg MecklenburgVorpommern Hamburg Bremen Lüneburg Niedersachsen Hannover Magdeburg Bielefeld Berlin Potsdam Brandenburg Göttingen Oberhausen NordrheinWestfalen Gelsenkirchen Bochum SachsenAnhalt Willingen Bad Wildungen Düsseldorf Mönchengladbach Köln Bonn Bad Honnef Grenzhausen Frankfurt Bayreuth Trier Bad Dürkheim Erfurt Leipzig Dresden Hessen Fulda Thüringen Sachsen RheinlandPfalz Saarland Stuttgart Ulm Bad Boll Bayern Regensburg Mit der Bahn ab hin und zurück zu Ihrem W.A.F. Seminar! 99,-EUR Freiburg BadenWürttemberg Weiler im Allgäu Sonthofen GarmischPartenkirchen Bad Kohlgrub München Mehr Infos unter www.waf-seminar.de/bahn QR-Code mit Handy einscannen und Seminarorte im Internet finden unter www.waf-seminar.de/QOH

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Preisliste BR-Gruppe BR101 BR102 BR103 BR104 BR105 BR106 BR107 BR109 BR110 BR112 BR114 BR115 BR116 BR118 BR120 BR121 BR122 BR123 BR124 BR125 BR126 BR127 BR128 BR129 BR131 BR132 BR133 BR134 BR135 BR136 BR137 BR138 BR139 BR140 BR142 BR143 BR148 BR150 BR151 BR152 BR153 BR159 BR160 BR161 BR162 BR163 BR164 3 und mehr TN 839,832,829,829,1.096,1.097,1.097,1.098,838,1.096,1.103,299,831,828,1.098,1.049,1.108,827,1.104,1.105,1.108,1.106,599,1.059,990,1.298,819,818,829,1.108,1.109,1.106,828,1.104,829,1.105,1.106,1.107,1.105,1.105,990,1.098,1.105,828,1.199,599,1.059,- 2 TN 869,859,853,856,1.129,1.128,1.134,1.135,863,1.129,1.139,349,858,852,1.132,1.084,1.139,853,1.140,1.138,1.139,1.138,649,1.098,990,1.342,844,844,859,1.139,1.141,1.138,853,1.139,855,1.139,1.138,1.141,1.139,1.137,990,1.132,1.140,854,1.237,649,1.098,- 1 TN 898,895,889,892,1.179,1.178,1.180,1.182,899,1.179,1.186,375,894,888,1.179,1.129,1.188,889,1.187,1.187,1.188,1.185,699,1.139,990,1.398,879,879,898,1.188,1.189,1.188,889,1.187,891,1.187,1.189,1.189,1.188,1.187,990,1.179,1.188,890,1.289,699,1.139,- Seite 124 111 238 89 112 108 144 194 234 82 86 187 79 122 56 54 198 233 239 161 162 28 32 34 26 27 219 189 68 197 80 63 237 90 84 40 142 143 151 78 38 154 59 69 229 16 20 BR-Gruppe BR165 BR166 BR168 BR169 BR170 BR171 BR172 BR173 BR175 BR176 BR177 BR178 BR179 BR180 BR181 BR182 BR183 BR184 BR185 BR187 BR188 BR189 BR190 BR191 BR192 BR193 BR194 BR195 BR196 BR197 BR198 BR201 BR202 BR203 BR204 BR205 BR206 BR207 BR208 BR209 BR210 BR212 BR213 BR214 BR215 BR216 BR221 3 und mehr TN 1.298,1.106,1.108,826,827,828,1.104,827,1.104,1.106,828,1.021,1.104,1.106,1.108,1.105,199,836,1.106,1.107,1.109,828,1.107,1.106,1.114,827,1.106,1.105,1.104,928,1.097,1.021,827,828,827,1.105,1.104,835,1.104,1.106,1.106,828,1.104,1.105,828,1.105,1.106,- 2 TN 1.342,1.139,1.141,852,853,854,1.140,853,1.139,1.138,854,1.054,1.140,1.145,1.144,1.142,199,861,1.141,1.140,1.144,853,1.141,1.141,1.155,853,1.141,1.140,1.140,958,1.128,1.054,853,853,853,1.140,1.140,862,1.140,1.141,1.138,854,1.140,1.140,853,1.140,1.141,- 1 TN 1.398,1.188,1.189,888,889,890,1.187,889,1.187,1.188,890,1.098,1.187,1.189,1.189,1.188,199,897,1.189,1.188,1.192,889,1.189,1.189,1.198,889,1.189,1.188,1.187,998,1.178,1.098,889,889,889,1.188,1.187,898,1.187,1.189,1.188,890,1.187,1.188,889,1.188,1.189,- Seite 39 163 137 29 30 94 121 206 175 174 31 70 171 77 93 183 110 66 218 65 196 153 170 100 236 99 210 169 113 145 127 134 222 45 132 76 200 146 205 172 212 191 168 62 235 126 216 Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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BR-Gruppe BR223 BR224 BR225 BR226 BR229 BR230 BR231 BR232 BR234 BR235 BR238 BR239 BR242 BR243 BR246 BR257 BR258 BR259 BR260 BR261 BR262 BR268 BR269 BR270 BR271 BR276 BR277 BR282 BR283 BR284 BR290 BR295 BR298 BR300 BR301 BR303 BR306 BR309 BR311 BR312 BR313 BR315 BR318 BR322 BR323 BR324 3 und mehr TN 1.108,828,827,1.096,826,1.104,828,827,826,828,1.104,828,1.298,1.104,827,1.109,1.109,828,1.106,276,1.199,1.115,827,1.105,826,827,825,1.104,828,839,1.009,1.106,1.105,1.102,1.106,828,1.104,827,1.104,1.106,826,1.106,1.108,1.106,1.104,1.105,- 2 TN 1.139,854,853,1.132,852,1.140,854,853,852,854,1.140,854,1.342,1.140,853,1.139,1.139,854,1.141,285,1.237,1.149,853,1.140,852,853,852,1.140,854,859,1.045,1.140,1.141,1.137,1.141,854,1.140,853,1.140,1.141,852,1.140,1.141,1.140,1.140,1.140,- 1 TN 1.188,890,889,1.179,888,1.187,890,889,888,890,1.187,890,1.398,1.187,889,1.189,1.189,890,1.189,297,1.289,1.198,889,1.188,888,889,887,1.187,890,898,1.089,1.188,1.189,1.184,1.189,890,1.187,889,1.187,1.189,888,1.187,1.189,1.188,1.187,1.187,- Seite 178 245 49 209 105 64 244 120 190 155 149 246 97 41 136 24 36 96 211 138 230 87 232 249 156 135 116 184 42 67 128 61 217 81 102 109 74 95 188 91 207 148 247 199 60 186 BR-Gruppe BR325 BR326 BR327 BR330 BR331 BR332 BR336 BR337 BR338 BR339 BR341 BR344 BR345 BR346 BR347 BR348 BR349 BR350 BR351 BR352 BR353 BR354 BR358 BR360 BR361 BR362 BR363 BR364 BR366 BR367 BR369 BR370 BR373 BR375 BR377 BR387 BR388 BR391 BR392 BR393 BR394 BR395 BR396 BR397 BR399 3 und mehr TN 1.106,828,1.105,1.106,827,826,1.104,1.106,1.106,1.109,1.106,1.108,1.109,1.109,1.108,1.187,1.198,1.107,828,1.106,826,827,828,1.104,828,827,1.104,1.106,829,828,276,828,826,1.104,1.106,1.105,828,1.104,1.106,1.105,1.109,1.112,828,1.107,99,- 2 TN 1.141,854,1.140,1.141,853,852,1.140,1.141,1.141,1.144,1.140,1.141,1.144,1.144,1.143,1.225,1.236,1.141,854,1.141,852,853,854,1.140,854,853,1.140,1.141,859,854,285,854,852,1.140,1.141,1.140,854,1.140,1.141,1.140,1.139,1.143,854,1.141,99,- 1 TN 1.189,890,1.187,1.189,889,888,1.187,1.189,1.189,1.192,1.187,1.189,1.192,1.192,1.191,1.276,1.288,1.189,890,1.189,888,889,890,1.187,890,889,1.187,1.189,898,890,297,890,888,1.187,1.189,1.188,890,1.187,1.189,1.188,1.198,1.198,890,1.189,99,- Seite 185 101 221 46 114 47 44 164 220 165 103 133 88 201 166 231 83 202 208 115 107 117 98 106 118 104 92 58 48 248 125 75 147 176 152 167 85 177 203 195 223 173 119 204 43 Alle Seminargebühren verstehen sich pro Person exklusive MwSt. sowie aller Nebenkosten, wie z.B. Reisekosten, Übernachtung, Verpflegung. Die aktuellen Hotelpreise (Übernachtung und Tagespauschale) finden Sie im Internet unter www.waf-seminar.de/hotel. Gerne informieren wir Sie auch telefonisch zu den aktuellen Preisen.

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Vertrauensgarantie Seminarbedingungen Teilnahmegebühren 1. Seminaranmeldung Ihre telefonische Reservierung ist unverbindlich. Da die Teilnehmerzahl in unseren Qualitäts-Seminaren immer begrenzt ist, empfehlen wir Ihnen, eine frühzeitige Reservierung vorzunehmen. Anruf genügt! Umgehend erhalten Sie unser Anmeldeformular. Dieses schicken Sie uns bitte innerhalb von 14 Tagen ausgefüllt zu. Schriftliche Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangsdatums bestätigt. Mit Kunden kommuniziert die W.A.F. auch per Telefax und E-Mail. Sollten Sie diesen Service nicht wünschen, bitten wir um einen Hinweis. Evtl. entstandener Materialaufwand wird von uns ggf. erstattet. 6. Seminargebühren / Hotelkosten Die Gebühren (s. S. 284 - 285) verstehen sich exkl. MwSt. sowie aller Nebenkosten, wie z.B. Reisekosten, Übernachtung, Verpflegung etc. Preisabweichungen/-änderungen behalten wir uns vor. Die W.A.F. hat das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Dies gilt insbesondere für die Hotelreservierung. Seminarteilnahme ohne Übernachtung im Seminarhotel: Sollten Sie keine Hotelreservierung wünschen, kreuzen Sie bitte auf dem Anmeldeformular das entsprechende Feld an. In diesem Fall wird eine Tagespauschale berechnet. Diese beinhaltet u.a. Tagungsgetränke, Kaffeepausen und das Mittagessen inkl. einem alkoholfreien Getränk. 2. Teilnahmebestätigung / Unterlagen 14 Tage vor Seminarbeginn erhalten Sie Ihre Teilnahmebestätigung und weitere Informationen oder eine Nachricht, falls das Seminar nicht stattfindet. Nur diese Bestätigung berechtigt Sie zur Teilnahme am Seminar. Vor Erhalt der Teilnahmebestätigung getätigte Auslagen wie z.B. Fahrtkosten erfolgen auf eigenes Risiko. 7. Veranstalter und Gerichtsstand Veranstalter/Vertragspartner ist immer unsere Betriebsgesellschaft: W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung AG, Eugen-Friedl-Str. 6, 82340 Feldafing. Für unsere Seminare gelten ausschließlich die Seminarbedingungen der W.A.F. Gerichtsstand ist 82319 Starnberg. 3. Zahlung Die Seminargebühr ist nach Erhalt der Rechnung, also vor Seminarbeginn, zu entrichten. Preisänderungen sind vorbehalten. Die W.A.F. übernimmt für Sie die Abrechnung der Seminar- und Hotelkosten mit Ihrem Arbeitgeber. 8. Kostentragung im Streitfall - Rechtliche Durchsetzung durch den Betriebsrat im Streitfall Die W.A.F. akzeptiert auch dann die Seminarteilnahme, wenn der/die ArbeitgeberIn die Kostenübernahme in Frage stellt. Wir gehen in diesen Fällen trotz der rechtlichen Unsicherheiten mit den Seminar- und Hotelkosten in Vorlage. Im Falle des Streits um die Teilnahme am Seminar oder die Zahlungsverweigerung durch den Arbeitgeber liegt es am Betriebsrat, sich um die Übernahme der Schulungskosten durch den Arbeitgeber zu kümmern. Dazu hat der Gesetzgeber dem Betriebsrat das Recht eingeräumt, diese gegebenenfalls im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren durchzusetzen. 4. Stornierung Durch eine schriftliche Stornierung bis eine Woche vor Seminarbeginn entstehen Ihnen von Seiten des W.A.F. Institutes keine Kosten. Bei einer späteren Stornierung sowie bei Nichterscheinen zum Seminar ohne vorherige Stornierung ist das W.A.F. Institut berechtigt, die volle Seminargebühr in Rechnung zu stellen. Unabhängig davon müssen Sie bei einer Stornierung ab zwei Wochen vor Seminarbeginn mit Stornokosten seitens des Hotels rechnen. Selbstverständlich besteht jedoch immer die Möglichkeit, einen Ersatzteilnehmer zu benennen, wobei eventuelle Stornierungskosten entfallen. 5. Rücktritt und Kündigung durch den Seminarveranstalter Mit der Bahn ab hin und zurück zu Ihrem W.A.F. Seminar! 99,-EUR Die Referenten/Dozenten werden von uns für jedes Seminar speziell ausgewählt, um die Praxisnähe unserer Seminare sicherzustellen. Ort, Inhalt und Ablauf des Programms sowie der Einsatz bestimmter Referenten/Dozenten können von der W.A.F., unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung, geändert werden. Wir behalten uns vor, aus wichtigen Gründen - wie bei Erkrankung des Referenten/Dozenten oder bei zu geringer Teilnehmerzahl - ein Seminar abzusagen. Schadensersatz kann - gleich aus welchem Grund - nur bis zur Höhe der Seminargebühr geltend gemacht werden. Unsere Seminarangebote richten sich nur an Firmen und deren angestellte Betriebsräte. Mehr Infos unter www.waf-seminar.de/bahn Weitere Infos und Reservierung unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de

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W.A.F. Seminaranmeldung (Bitte diesen Vordruck kopieren) Für die Rücksendung wählen Sie bitte Fax-Nr.: 08157 99690 oder senden Sie eine E-Mail an: mail@waf-seminar.de W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung Seminarbüro Eugen-Friedl-Str. 6 82340 Feldafing Unverbin QR-Code mit Handy einscannen und direkt online anmelden unter www.waf-seminar.de/QAN Telefon 08157 dliche, k ostenfre ie Reser vierung Anruf ge nüg t! 40 0 0 Anmeldung zu folgendem Seminar von bis Seminar-Nr.: BR - 84 Wir melden heute, in ausdrücklicher Anerkennung Ihrer Seminarbedingungen, folgende TeilnehmerInnen verbindlich an: Frau/Herrn Vorname, Name Tel.-Nr. im Betrieb E-Mail im Betrieb Frau/Herrn Vorname, Name Tel.-Nr. im Betrieb E-Mail im Betrieb Bitte buchen Sie folgende Leistungen für oben genannte TeilnehmerInnen auf Rechnung über das W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung: Hotelbuchung mit Übernachtung: Vollpension Halbpension Ja, mein Arbeitgeber möchte Übernachtung/ Verpflegung per Rechnung bezahlen. Ja, mein Arbeitgeber möchte Übernachtung/ Verpflegung mit Kreditkarte bezahlen. Kreditkarte: Mastercard Visa American Express Hotelbuchung ohne Übernachtung: Tagesgast inkl. Mittagessen (T1) (obligatorisch) Tagesgast inkl. Mittag- und Abendessen (T2) W.A.F. Service für Sie: Egal ob Sie Hotelgast oder Tagesgast sind, wir rechnen die Hotelund/oder Verpflegungskosten direkt mit Ihrem Arbeitgeber ab. Inhaber der Karte: Kartennummer: Prüfziffer: Gültig bis: Anreisetag Firmenname Abreisetag Telefon-Nr. des Betriebsrats Firma Straße Fax-Nr. des Betriebsrats * Firma PLZ, Ort E-Mail des Betriebsrats * Branche Anzahl Mitarbeiter Ihre Funktion im Betriebsrat Datum, Unterschrift des Betriebsrats Firmenstempel * Gerne informieren wir Sie künftig über unser Seminarangebot. Mit der Angabe Ihrer Faxnummer und/oder E-Mail-Adresse erklären Sie Ihr Einverständnis für den Erhalt von Informationen des W.A.F. Instituts für Betriebsräte-Fortbildung. Sollten Sie Ihre Einwilligung nicht in dieser Form geben wollen, streichen Sie bitte die entsprechenden Satzteile oder setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Ihre Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

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Betriebsratsbeschluss An die Geschäftsleitung Im Hause Ort, Datum Betriebsratsbeschluss für den Besuch von Schulungen Der Betriebsrat hat in seiner Sitzung am beschlossen, folgendes Mitglied Als Ersatzmitglied im Falle der Verhinderung wurde benannt: auf eine Schulungsveranstaltung des W.A.F. Instituts für Betriebsräte-Fortbildung mit dem Thema: gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG zu schicken. Die Veranstaltung findet statt vom in Die in dem oben genannten Seminar vermittelten Kenntnisse sind für eine sach- und fachgerechte Betriebsratstätigkeit gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Die betrieblichen Belange hinsichtlich der zeitlichen Lage der Schulungsveranstaltung wurden berücksichtigt. Sollten wir innerhalb der nächsten 14 Tage nicht von Ihnen hören, gehen wir davon aus, dass der Seminarteilnahme aus Ihrer Sicht nichts entgegensteht. Ort, Datum Unterschrift der/des Vorsitzenden QR-Code mit Handy einscannen und Formular online abrufen unter www.waf-seminar.de/QBB

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Editorial W.A.F. Seminaranmeldung (Bitte diesen Vordruck kopieren) Für die Rücksendung wählen Sie bitte Fax-Nr.: 08157 99690 oder senden Sie eine E-Mail an: mail@waf-seminar.de Das Seminar Betriebsve rfassungsrecht Teil I zum Spezialpreis von 699,- EUR. Wichtig für alle Betriebsräte: W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung Seminarbüro Eugen-Friedl-Str. 6 82340 Feldafing Unverbin QR-Code mit Handy einscannen und direkt online anmelden unter www.waf-seminar.de/QAN Telefon 08157 dliche, k ostenfre ie Reser vierung Anruf ge nüg t! 40 0 0 Anmeldung zu folgendem Seminar von bis Seminar-Nr.: BR - 84 Wir melden heute, in ausdrücklicher Anerkennung Ihrer Seminarbedingungen, folgende TeilnehmerInnen verbindlich an: Liebe Kolleginnen und Kollegen im Betriebsrat, Belegschaften und Betriebe müssen sich immer schneller wechselnden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stellen. Der Gesetzgeber hat Ihnen als Betriebsrat die Verantwortung übertragen, dafür zu sorgen, dass dabei die Interessen der Kolleginnen und Kollegen gewahrt werden. Diese Aufgabe erfordert zu jeder Zeit Ihr kompetentes Handeln und rasches Reagieren auf unterschiedlichste Situationen im Unternehmen. Wir unterstützen Sie bei diesen komplexen Anforderungen durch unsere aktuellen und praxisnahen Grundlagen- und Spezialseminare, die alle wichtigen Themen für Ihre anspruchsvolle Betriebsratstätigkeit umfassen. Gerne möchten wir Ihnen für Ihre Betriebsratsarbeit auch einen erweiterten Service anbieten. Holen Sie sich Praxistipps im Internet unter www.betriebsrat.com, der großen Wissensplattform für Betriebsräte. Beteiligen Sie sich am direkten Erfahrungsaustausch unter Kollegen im kostenlosen Diskussionsforum auf www.br-forum.de oder halten Sie sich auf dem Laufenden zur aktuellen Rechtsprechung mit unserem monatlichen Newsletter, den Sie unter www.waf-seminar.de/newsletter abonnieren können. Trotz vieler neuer Themen, eines bleibt gleich: die Qualität der W.A.F. Seminare. Viele Tausend zufriedene Betriebsräte sprechen für sich. Auf die jahrelange Erfahrung unserer Experten können Sie sich verlassen. Bis bald in einem unserer Seminare. Herzliche Grüße Ihr Frau/Herrn Vorname, Name Tel.-Nr. im Betrieb E-Mail im Betrieb Frau/Herrn Vorname, Name Tel.-Nr. im Betrieb E-Mail im Betrieb Bitte buchen Sie folgende Leistungen für oben genannte TeilnehmerInnen auf Rechnung über das W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung: Hotelbuchung mit Übernachtung: Vollpension Halbpension Ja, mein Arbeitgeber möchte Übernachtung/ Verpflegung per Rechnung bezahlen. Ja, mein Arbeitgeber möchte Übernachtung/ Verpflegung mit Kreditkarte bezahlen. Kreditkarte: Mastercard Visa American Express Hotelbuchung ohne Übernachtung: Tagesgast inkl. Mittagessen (T1) (obligatorisch) Tagesgast inkl. Mittag- und Abendessen (T2) W.A.F. Service für Sie: Egal ob Sie Hotelgast oder Tagesgast sind, wir rechnen die Hotelund/oder Verpflegungskosten direkt mit Ihrem Arbeitgeber ab. Inhaber der Karte: Kartennummer: Prüfziffer: Gültig bis: Anreisetag Firmenname Abreisetag Telefon-Nr. des Betriebsrats Firma Straße Fax-Nr. des Betriebsrats * Firma PLZ, Ort E-Mail des Betriebsrats * Branche Anzahl Mitarbeiter Peter Britting Ihre Funktion im Betriebsrat Datum, Unterschrift des Betriebsrats Firmenstempel * Gerne informieren wir Sie künftig über unser Seminarangebot. Mit der Angabe Ihrer Faxnummer und/oder E-Mail-Adresse erklären Sie Ihr Einverständnis für den Erhalt von Informationen des W.A.F. Instituts für Betriebsräte-Fortbildung. Sollten Sie Ihre Einwilligung nicht in dieser Form geben wollen, streichen Sie bitte die entsprechenden Satzteile oder setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Ihre Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

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www.waf-seminar.de www.dworak-kornmesser.de a für Sie d Wir sind hr - 18.00 Uhr hr o. 8.00 U Mo. - D 0 Uhr - 17.00 U Fr. 8.0 FORTBILDUNG BETRIEBSRÄTE FORTBILDUNG SEHR GUT inaren 9 von 10 Sem seren den von un wer mit Teilnehmern tet. hr gut bewer se Mehr Infos au f Seite 13. BETRIEBSRÄTE Das W.A.F. Institut bietet Ihnen SEMINARPROGRAMM 2012 ZERTIFIZIERTE QUALITÄT Seminarprogramm 2012 April 2012 Bei uns ist die Vorbereitung, Organisation, Durchführung und Qualitätssicherung der Seminare seit 2004 nach DIN EN ISO 9001:2008 zertifiziert. Achten Sie auf dieses Qualitätsmerkmal, wenn Sie ein Seminar buchen. In den Bereichen Servicequalität und Kundenzufriedenheit sind wir TÜVgeprüft. Die TÜV-zertifizierte "ServiceQualität" garantiert die Umsetzung und konsequente Einhaltung hoher Qualitätsstandards. Guter Service und Kundenzufriedenheit stehen bei uns an erster Stelle. Reservierung und Seminarberatung 08157 4000 Fax: 08157 99690 SMS-Nr.: 01578 2124000 E-Mail: mail@waf-seminar.de Internet: www.waf-seminar.de o www.betriebsrat.com Xing: www.xing.com/companies/W.A.F.InstitutAG Facebook: www.facebook.com/BRFortbildung W.A.F. Betriebsräte-Fortbildung W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung Eugen-Friedl-Str. 6 82340 Feldafing Die W.A.F. ist in den Bereichen Servicequalität und Kundenzufriedenheit TÜV-geprüft. Das garantiert die Umsetzung und konsequente Einhaltung hoher Qualitätsstandards. Seit 2002 haben bereits mehr als 135.000 Betriebsräte unsere Qualitätsseminare besucht.