Überstunden und Mehrarbeit

Als Betriebsrat Mehrarbeit und Überstunden auf Ausnahmefälle begrenzen

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Details

Überstunden und Mehrarbeit gehören in vielen Betrieben zum Alltag. Häufig sind es besondere Auftragslagen oder dringend erforderliche Terminarbeiten, die den Mehreinsatz der Arbeitnehmer erforderlich machen. Ein hohes Maß an Überstunden kann jedoch die Gesundheit der Mitarbeiter beeinträchtigen und zu Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber führen. In diesem Seminar erhalten Sie einen kompakten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen.

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Seminarinhalt

  • Regelmäßige Arbeitszeit nach Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und Gesetz
  • Gesetzliche Höchstarbeitszeiten: Das ist erlaubt, das ist verboten!
  • Überstunden und Mehrarbeit: Was versteht man darunter und wo ist der Unterschied?
  • Wann müssen Überstunden / Mehrarbeit geleistet werden?
  • Ist die zeitweise Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit hinzunehmen?
  • Sonderregelungen für besondere Personengruppen kennen
  • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Überstunden wahrnehmen
  • Mitbestimmung des Betriebsrats auch in Eil- und Notfällen?
  • Als Betriebsrat bei unterlassener Beteiligung richtig reagieren
  • Mehr Geld oder Zeitausgleich - was gilt?
  • Gibt es immer Überstundenzuschläge und wie hoch sind diese?
  • Wissen, wann Mehrarbeits-/Überstundenvergütung pfändbar ist
  • Vorschlags- und Beratungsrecht des Betriebsrats nach § 92a BetrVG
  • Handlungsmöglichkeiten zum Abbau von Mehrarbeit
  • Hier ist der Betriebsrat gefragt: Initiativrecht sinnvoll nutzen
  • Möglichkeiten und Grenzen von Betriebsvereinbarungen kennen
  • Mögliche Inhalte anhand von Musterbetriebsvereinbarungen erörtern

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, die sich mit Arbeitszeitfragen beschäftigen. Angesprochen sind insbesondere auch Mitglieder entsprechender Fachausschüsse und freigestellte Betriebsratsmitglieder.

Ihr
Seminarablauf

13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Freizeitprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
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Die Teilnahme an diesem Seminar ist für die im Teilnehmerkreis beschriebenen Betriebsräte erforderlich im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG.

Überstunden und Mehrarbeit

Als Betriebsrat Mehrarbeit und Überstunden auf Ausnahmefälle begrenzen

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www.waf-seminar.de
mail@waf-seminar.de
08158 99720

Überstunden und Mehrarbeit gehören in vielen Betrieben zum Alltag. Häufig sind es besondere Auftragslagen oder dringend erforderliche Terminarbeiten, die den Mehreinsatz der Arbeitnehmer erforderlich machen. Ein hohes Maß an Überstunden kann jedoch die Gesundheit der Mitarbeiter beeinträchtigen und zu Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber führen. In diesem Seminar erhalten Sie einen kompakten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen.

Kostenloses
Starter-Set

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Seminarinhalt

Basiswissen Arbeitszeitrecht
  • Regelmäßige Arbeitszeit nach Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und Gesetz
  • Gesetzliche Höchstarbeitszeiten: Das ist erlaubt, das ist verboten!
  • Überstunden und Mehrarbeit: Was versteht man darunter und wo ist der Unterschied?
Individualarbeitsrechtliche Voraussetzungen für die Anordnung
  • Wann müssen Überstunden / Mehrarbeit geleistet werden?
  • Ist die zeitweise Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit hinzunehmen?
  • Sonderregelungen für besondere Personengruppen kennen
Kollektivarbeitsrechtliche Voraussetzungen für die Anordnung
  • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Überstunden wahrnehmen
  • Mitbestimmung des Betriebsrats auch in Eil- und Notfällen?
  • Als Betriebsrat bei unterlassener Beteiligung richtig reagieren
Vergütung von Überstunden / Mehrarbeit
  • Mehr Geld oder Zeitausgleich - was gilt?
  • Gibt es immer Überstundenzuschläge und wie hoch sind diese?
  • Wissen, wann Mehrarbeits-/Überstundenvergütung pfändbar ist
Sonderfall: Überstunden / Mehrarbeit zur Beschäftigungssicherung
  • Vorschlags- und Beratungsrecht des Betriebsrats nach § 92a BetrVG
  • Handlungsmöglichkeiten zum Abbau von Mehrarbeit
Mit transparenten Betriebsvereinbarungen klare Regelungen aufstellen
  • Hier ist der Betriebsrat gefragt: Initiativrecht sinnvoll nutzen
  • Möglichkeiten und Grenzen von Betriebsvereinbarungen kennen
  • Mögliche Inhalte anhand von Musterbetriebsvereinbarungen erörtern

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, die sich mit Arbeitszeitfragen beschäftigen. Angesprochen sind insbesondere auch Mitglieder entsprechender Fachausschüsse und freigestellte Betriebsratsmitglieder.

Ihr
Seminarablauf

Erster Seminartag
Nach dem Empfang um 13:30 Uhr startet das Seminar um 14:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Zweiter Seminartag
Das Seminar findet von 9:00 bis 16:30 Uhr statt mit anschließendem Freizeitprogramm.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Freizeitprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Letzter Seminartag
Das Seminar endet um 12:30 Uhr mit anschließendem Mittagessen.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.

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Die Teilnahme an diesem Seminar ist für die im Teilnehmerkreis beschriebenen Betriebsräte erforderlich im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG.