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Schwerbehindertenvertretung Teil II
Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht für die Tätigkeit der SBV

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11.06. - 14.06.2012 Berlin-Friedrichshain BR298-4127
11.06. - 14.06.2012 Berlin-Friedrichshain BR298-7194
08.10. - 11.10.2012 Herrenberg b. Stuttgart BR298-5036
08.10. - 11.10.2012 Herrenberg b. Stuttgart BR298-7195
04.03. - 07.03.2013 Dresden BR298-1010
24.09. - 27.09.2013 Regensburg-Königswiesen BR298-3439
21.01. - 24.01.2014 Bad Kissingen BR298-5905

Seminarinfos

Arbeitsrechtliche Pflichten des Arbeitgebers bei der Beschäftigung Schwerbehinderter

  • Benachteiligungsverbot
  • Prüfpflicht vor Stellen-Neubesetzung
  • Ausgleichsabgabe, Freikaufsmöglichkeit
  • Handlungsmöglichkeiten für Schwerbehindertenvertretung und Betriebsrat

Besondere arbeitsrechtliche Rechte und Pflichten Schwerbehinderter

  • Leistungsverweigerungsrecht bei Nachtarbeit, Mehrarbeit ?
  • Zusatzurlaub; Kündigungsschutz
  • Anspruch auf Verminderung der Arbeitszeit
  • Schadensersatz aufgrund Diskriminierung
  • Barrierefreier Arbeitsplatz

Zusammenarbeit von Schwerbehindertenvertretung und Betriebsrat

  • Verpflichtung des Betriebsrats zur Unterstützung der SBV
  • Teilnahmerecht der SBV an Betriebsrats- und Ausschusssitzungen
  • Einsicht in Protokolle und andere Unterlagen des Betriebsrats
  • Rolle der SBV bei Beratung und Beschlussfassung des Betriebsrats
  • Aussetzung von Beschlüssen auf Antrag der SBV
  • Mitwirkung der SBV bei Betriebsvereinbarungen
  • Gemeinsame Initiativen von SBV und Betriebsrat

Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung und Beteiligungsrechte des Betriebsrats

  • Beteiligung der SBV bei Einstellung und Versetzung Schwerbehinderter
  • Mitwirkung bei der Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsumgebung und Arbeitsablauf
  • Beachtung der Interessen schwerbehinderter ArbeitnehmerInnen bei Betriebsänderung, Interessenausgleich und Sozialplan
  • Beschwerderecht von Arbeitnehmern - Zusammenarbeit von Betriebsrat und SBV

Beteiligung von SBV und Betriebsrat bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen

  • Besonderer Kündigungsschutz für Schwerbehinderte
  • Abmahnung und Kündigung
  • Anhörung der Schwerbehindertenvertretung
  • Präventionsmaßnahmen und Möglichkeiten zur Vermeidung von Kündigungen

Durchsetzung der Rechte der Schwerbehindertenvertretung

Das Seminar wendet sich an alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und an Betriebsratsmitglieder, die mit den besonderen Problemen schwerbehinderter ArbeitnehmerInnen und den speziellen Schutzvorschriften zugunsten der schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen befasst sind.

Sie kennen die arbeitsrechtlichen Besonderheiten, die bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zu beachten sind. Sie erhalten Ansatzpunkte für eine effiziente Zusammenarbeit zwischen Schwerbehindertenvertretung und Betriebsrat. Dadurch können Sie dazu beitragen, dass bei der Ausübung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats in Zusammenhang mit der Begründung, Ausgestaltung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen Schwerbehinderter die Interessen dieser Personengruppe angemessen berücksichtigt werden.

Damit wir die Qualität unserer Seminare stetig verbessern können, bitten wir unsere Teilnehmer nach jedem Seminar einen Fragebogen auszufüllen.

Somit setzten sich diese Noten (Schulnotensystem) aus den Bewertungen unserer Seminarteilnehmer, die in den letzten zwei Jahren ein Seminar zu diesem Thema besucht haben, zusammen.

119 Teilnehmer-Bewertungen in den letzten Jahren
Seminar-Vorbereitung:Schulnote1,36
Seminarleiter:Schulnote1,22
Referent:Schulnote1,19
Lernzuwachs:Schulnote1,39
Praxisrelevanz:Schulnote1,52
Ich werde dieses Seminar weiter empfehlen:100,00%
Ich werde wieder ein WAF-Seminar besuchen:99,16%

Das Seminar ist nach § 96 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).

Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgen Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 96 Abs. 4 SGB IX.

Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein.

Hinweis: Falls unser Referent aus nicht vorhersehbaren Gründen (z. B. Krankheit) das geplante Seminar nicht wahrnehmen kann, behalten wir uns das Recht vor, einen anderen qualifizierten Fachkollegen einzusetzen.

Hinweis:

Die Teilnahme an dem Seminar Schwerbehindertenvertretung Teil l ist für den Besuch dieses Seminars empfehlenswert.

Erster Seminartag:

13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks
14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.
15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *
18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages

Weitere Seminartage:

09:00 Uhr Fortsetzung des Seminares
10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *
12:30 Uhr Mittagspause
14:00 Uhr Fortsetzung des Seminares
15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *
17:00 Uhr Ende des Seminartages / Freizeitprogramm am Abend

Letzter Seminartag:

09:00 Uhr Fortsetzung des Seminares
10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *
12:30 Uhr Mittagspause
          Ende des Seminares

* max. 20 Minuten

Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.

Hinweis:

Die Teilnahme an dem Seminar Schwerbehindertenvertretung Teil l ist für den Besuch dieses Seminars empfehlenswert.

Preise pro Teilnehmer:

ab 3 Teilnehmer aus einem Betrieb: 1.105,00 € je Teilnehmer
ab 2 Teilnehmer aus einem Betrieb: 1.141,00 € je Teilnehmer
bei 1 Teilnehmer: 1.189,00 €

Preis pro Teilnehmer eines BR-Gremiums zu einem Termin. Unsere Seminarangebote richten sich nur an Firmen bzw. gewerbliche Kunden. Die Gebühren sind exkl. MwSt. sowie aller Nebenkosten wie z.B. Reisekosten, Übernachtung und Verpflegung.

Informationen zu Hotelpreisen und Tagespauschalen finden Sie unter dem Menüpunkt Seminarhotels.

Hotelinfo - Hotel Sonnenhügel ***superior

Adresse
Hotel Sonnenhügel ***superior
Burgstr. 15
97668 Bad Kissingen
Beschreibung
Eingebettet in die herrliche Natur am Stadtrand Bad Kissingens bietet Ihnen unser Hotel ein vielseitiges Angebot. Beim Besuch unserer "Sonnenhügel WasserWelt & Saunagarten" erwarten Sie zahlreiche Attraktionen wie ein Innen- und Außenbecken, Whirlpool, Dampfbad und unterschiedliche Saunen.
Als Tagungshotel und Kongresshotel sind wir außerdem spezialisiert auf Meetings, Tagungen, Kongresse, Seminare, Workshops, Events und Incentives. Hier sind Sie an der richtigen Adresse - mitten in Deutschland!
Preise
Für Gäste mit Übernachtung:
EZ: 70,00 €
HP: 38,00 €
VP: 56,00 €

Tagespauschalen für Gäste ohne Übernachtung (obligatorisch):
inkl. Mittagessen: 44,00 €
inkl. Mittag- und Abendessen: 61,00 €

Seminarbeginn ist am ersten Tag um 14:00 Uhr, Seminarende am letzten Tag um 12:30 Uhr. Die oben genannten Preise für Verpflegung werden entsprechend anteilig berechnet.
 
Hotelpreise und Tagespauschalen verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.

Anreise
Reisen Sie bequem und günstig zu Ihrem W.A.F. Seminar mit unserem Kooperationsangebot der Deutschen Bahn. Mehr Informationen finden Sie hier.
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