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Schwerbehindertenvertretung Teil I
Rechte und Rechtsgrundlagen der SBV

Seminar Info

Seminarinhalt

Rechtsstellung der Schwerbehindertenvertretung im Betrieb

  • Vollständige oder teilweise Freistellung von der beruflichen Tätigkeit
  • Entgeltschutz und Benachteiligungsverbot
  • Kündigungsschutz
  • Kostentragungspflicht des Arbeitgebers für die Arbeit und die Fortbildung der SBV
  • Rechtsstellung des stellvertretenden Mitglieds der SBV
  • Wahl der Schwerbehindertenvertretung - Überblick

Beteiligungsrechte der Schwerbehindertenvertretung gegenüber Arbeitgeber und Betriebsrat

  • Räumliche und sachliche Ausstattung der SBV
  • Aussetzung oder Beanstandung von Beschlüssen und Entscheidungen
  • Aushandeln von Integrationsvereinbarungen - Überblick
  • Möglichkeiten zur Durchsetzung der Rechte der SBV

Zusammenarbeit der Schwerbehindertenvertretung mit Gesamt- und Konzernschwerbehindertenvertretung

  • Zuständigkeiten der Gremien
  • Interessenvertretung für unternehmensangehörige Betriebe ohne Schwerbehindertenvertretung
  • Möglichkeiten für einen effektiven Informationsaustausch mit Gesamtbetriebsrat und Konzernbetriebsrat

Grundlagen des Schwerbehindertenrechts und Leistungen sozialer Träger für Schwerbehinderte

  • Das Schwerbehindertenrecht im SGB IX - Überblick
  • Leistungen der Versorgungsämter und der Integrationsämter
  • Leistungen der Arbeitsagenturen und der gesetzlichen Rentenversicherung für Schwerbehinderte

Durchsetzung der Rechte schwerbehinderter Menschen - Beratungsauftrag der SBV

  • Anerkennung als Schwerbehinderte/-r
  • Grad der Behinderung
  • Erstantrag - Ablauf des Verfahrens
  • Verschlimmerungsantrag - Pflichten des Antragstellers/der Antragstellerin
  • Herabsetzungsbescheide bei Besserung
  • Rechtsmittel gegen ablehnende Entscheidungen

Teilnehmerkreis

Das Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und Betriebsräte, die mit den besonderen Problemen schwerbehinderter ArbeitnehmerInnen und den speziellen Schutzvorschriften befasst sind.

Ihr Nutzen als SBV/Betriebsrat

Sie lernen die Rechte und den Beratungsauftrag der Schwerbehindertenvertretung kennen und können sie in der betrieblichen Praxis umsetzen. Sie kennen die Leistungen sozialer Träger für Schwerbehinderte und die Aufgaben der betrieblichen Ansprechpartner. Dadurch wissen Sie, wo Sie zur richtigen Zeit die geeignete Unterstützung für Ihre Tätigkeit bekommen, und können so die Interessen der schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen wirkungsvoll vertreten.

Qualität

Damit wir die Qualität unserer Seminare stetig verbessern können, bitten wir unsere Teilnehmer nach jedem Seminar einen Fragebogen auszufüllen.

Somit setzten sich diese Noten (Schulnotensystem) aus den Bewertungen unserer Seminarteilnehmer, die in den letzten zwei Jahren ein Seminar zu diesem Thema besucht haben, zusammen.

248 Teilnehmer-Bewertungen in den letzten 2 Jahren
Seminar-Vorbereitung:Schulnote1,22
Seminarleiter:Schulnote1,14
Referent:Schulnote1,23
Lernzuwachs:Schulnote1,34
Praxisrelevanz:Schulnote1,44
Ich werde dieses Seminar weiter empfehlen:98,79%
Ich werde wieder ein WAF-Seminar besuchen:98,79%

§ 96 Abs. 4 SGB IX/§ 37 Abs. 6 BetrVG

Das Seminar ist nach § 96 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).

Schwerbehindertenvertretung

Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgen Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 96 Abs. 4 SGB IX.

Ihre Referenten

Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Sozialrecht ein.

Hinweis: Falls unser Referent aus nicht vorhersehbaren Gründen (z. B. Krankheit) das geplante Seminar nicht wahrnehmen kann, behalten wir uns das Recht vor, einen anderen qualifizierten Fachkollegen einzusetzen.

Seminarablauf

Erster Seminartag:

13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks
14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.
15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *
18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages

Weitere Seminartage:

09:00 Uhr Fortsetzung des Seminares
10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *
12:30 Uhr Mittagspause
14:00 Uhr Fortsetzung des Seminares
15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *
17:00 Uhr Ende des Seminartages / Freizeitprogramm am Abend

Letzter Seminartag:

09:00 Uhr Fortsetzung des Seminares
10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *
12:30 Uhr Mittagspause
          Ende des Seminares

* max. 20 Minuten

Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.

Seminargebühr

Preise pro Teilnehmer:

ab 3 Teilnehmer aus einem Betrieb: 1.106,00 € je Teilnehmer
ab 2 Teilnehmer aus einem Betrieb: 1.141,00 € je Teilnehmer
bei 1 Teilnehmer: 1.189,00 €

Preis pro Teilnehmer eines BR-Gremiums zu einem Termin. Unsere Seminarangebote richten sich nur an Firmen bzw. gewerbliche Kunden. Die Gebühren sind exkl. MwSt. sowie aller Nebenkosten wie z.B. Reisekosten, Übernachtung und Verpflegung.

Informationen zu Hotelpreisen und Tagespauschalen finden Sie unter dem Menüpunkt Seminarhotels.

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