Schwerbehindertenversammlung und Öffentlichkeitsarbeit

Gelungene SBV-Arbeit professionell präsentieren

Die Schwerbehindertenversammlung bietet der Schwerbehindertenvertretung die Gelegenheit, ihre Arbeit gewinnbringend darzustellen und die (schwer-)behinderten Beschäftigten umfassend zu informieren. Lernen Sie in diesem Seminar die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen und holen Sie sich hilfreiche Tipps und Tricks vom Profi für ein gutes Gelingen!

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Seminarinhalt

  • In welchem Turnus muss/sollte die Versammlung stattfinden?
  • Wer muss und wer sollte eingeladen werden?
  • Wie verhält es sich mit Kollegen, deren Schwerbehinderung der Arbeitgeber nicht kennt?
  • Sich mit datenschutzrechtlichen Erfordernissen auskennen
  • Ist die Schwerbehindertenversammlung öffentlich?
  • Hat der Arbeitgeber ein Anwesenheitsrecht?
  • Über die Kostentragung des Arbeitgebers Bescheid wissen
  • Mit wem muss und mit wem sollte sich die SBV vorab abstimmen?
  • Das Einladungsschreiben professionell gestalten
  • Richtige Tagesordnung: So ist Ihnen der Erfolg der Veranstaltung garantiert!
  • Müssen sich die Mitarbeiter zur Teilnahme abmelden?
  • Wie kann ich die Schwerbehindertenversammlung ansprechend gestalten?
  • Sich wichtige Tipps für Moderation und Vortrag holen
  • Wie hat der Tätigkeitsbericht der SBV auszusehen?
  • Bedeutung von Öffentlichkeitsarbeit für die SBV erkennen
  • Welche Möglichkeiten publikumswirksamer Öffentlichkeitsarbeit gibt es?
  • Was sollte das Ziel guter Öffentlichkeitsarbeit sein und welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es?
  • Den richtigen Umgang mit Intranet, Social Media & Co. kennen

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung.

Ihr
Seminarablauf

13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
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Informationen zum
Schulungsanspruch

SBV

Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).

Schwerbehindertenversammlung und Öffentlichkeitsarbeit

Gelungene SBV-Arbeit professionell präsentieren

www.waf-seminar.de
mail@waf-seminar.de
08158 99720

Die Schwerbehindertenversammlung bietet der Schwerbehindertenvertretung die Gelegenheit, ihre Arbeit gewinnbringend darzustellen und die (schwer-)behinderten Beschäftigten umfassend zu informieren. Lernen Sie in diesem Seminar die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen und holen Sie sich hilfreiche Tipps und Tricks vom Profi für ein gutes Gelingen!

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Seminarinhalt

Rechtliches Hintergrundwissen zur Schwerbehindertenversammlung
  • In welchem Turnus muss/sollte die Versammlung stattfinden?
  • Wer muss und wer sollte eingeladen werden?
  • Wie verhält es sich mit Kollegen, deren Schwerbehinderung der Arbeitgeber nicht kennt?
  • Sich mit datenschutzrechtlichen Erfordernissen auskennen
  • Ist die Schwerbehindertenversammlung öffentlich?
  • Hat der Arbeitgeber ein Anwesenheitsrecht?
  • Über die Kostentragung des Arbeitgebers Bescheid wissen
Schwerbehindertenversammlung richtig vorbereiten
  • Mit wem muss und mit wem sollte sich die SBV vorab abstimmen?
  • Das Einladungsschreiben professionell gestalten
  • Richtige Tagesordnung: So ist Ihnen der Erfolg der Veranstaltung garantiert!
Gelungene Durchführung der Schwerbehindertenversammlung
  • Müssen sich die Mitarbeiter zur Teilnahme abmelden?
  • Wie kann ich die Schwerbehindertenversammlung ansprechend gestalten?
  • Sich wichtige Tipps für Moderation und Vortrag holen
  • Wie hat der Tätigkeitsbericht der SBV auszusehen?
Betriebliche Öffentlichkeitsarbeit gewinnbringend gestalten
  • Bedeutung von Öffentlichkeitsarbeit für die SBV erkennen
  • Welche Möglichkeiten publikumswirksamer Öffentlichkeitsarbeit gibt es?
  • Was sollte das Ziel guter Öffentlichkeitsarbeit sein und welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es?
  • Den richtigen Umgang mit Intranet, Social Media & Co. kennen

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung.

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Seminarablauf

Erster Seminartag
Nach dem Empfang um 13:30 Uhr startet das Seminar um 14:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Weitere Seminartage
Das Seminar findet von 9:00 bis 16:30 Uhr statt mit anschließendem Rahmenprogramm.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Letzter Seminartag
Das Seminar endet um 12:30 Uhr mit anschließendem Mittagessen.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.

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Schulungsanspruch

SBV

Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).