SBV spezial: Rente und Schwerbehinderung

Als SBV kompetent und praxisnah durch den Renten-Dschungel

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Details

Wenn sich ältere (schwer-)behinderte Mitarbeiter über ihren Rentenanspruch informieren wollen, sind Sie als SBV häufig die erste Anlaufstelle im Betrieb. Damit Sie Ihren Kollegen umfassende Auskünfte geben und sie bei Anträgen und Verfahren kompetent unterstützen können, erfahren Sie in diesem Seminar alles, was Sie zum Thema Alterssicherung wissen müssen.

Kostenlos
für Sie

  • Sozialgesetzbuch IX
  • Arbeitsgesetze
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Praktische Tasche
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Ihr
Seminarinhalt

  • Der Weg zur Rente: wichtige Vorschriften im SGB VI
  • Wann gibt es Rentenabschläge?
  • Welche Besonderheiten gibt es bei der Rentenbesteuerung?
  • Voraussetzungen für Rente wegen Erwerbsminderung, § 43 SGB VI
  • Vorzeitige Wartezeiterfüllung nach § 53 SGB VI
  • Verlängerte Lebensarbeitszeit, Teilrente und Langzeitkonten
  • Arbeitslosengeld, Krankengeld und Altersteilzeit
  • Regelungsmöglichkeiten durch Inklusionsvereinbarungen
  • Weiterarbeit über die Regelaltersgrenze hinaus: Was ist zu beachten?
  • Hinzuverdienstmöglichkeiten und -grenzen
  • Anspruch auf Weiterbildung auch für ältere (schwer-)behinderte Menschen?
  • Verdienstsicherung auch bei nachlassender Leistungsfähigkeit?
  • Beratung und Unterstützung
  • Betriebsrenten und zusätzliche Alterssicherung
  • Vorsicht bei Abfindungspauschalen in Sozialplänen
  • Überblick über externe Beratungsstellen

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und Betriebsräte, die sich mit den Herausforderungen (schwer-)behinderter Arbeitnehmer und den speziellen Schutzvorschriften zugunsten der (schwer-)behinderten Kollegen befassen.

Ihr
Seminarablauf

13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Freizeitprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
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* max. 20 Minuten
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Informationen zum
Schulungsanspruch

BR

Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der (schwer-)behinderten Menschen selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).

SBV

Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgen Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 179 Abs. 4 SGB IX.

SBV spezial: Rente und Schwerbehinderung

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www.waf-seminar.de
mail@waf-seminar.de
08158 99720

Wenn sich ältere (schwer-)behinderte Mitarbeiter über ihren Rentenanspruch informieren wollen, sind Sie als SBV häufig die erste Anlaufstelle im Betrieb. Damit Sie Ihren Kollegen umfassende Auskünfte geben und sie bei Anträgen und Verfahren kompetent unterstützen können, erfahren Sie in diesem Seminar alles, was Sie zum Thema Alterssicherung wissen müssen.

Kostenloses
Starter-Set

  • Sozialgesetzbuch IX
  • Arbeitsgesetze
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Praktische Tasche

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Seminarinhalt

Altersrente bei Schwerbehinderung
  • Der Weg zur Rente: wichtige Vorschriften im SGB VI
  • Wann gibt es Rentenabschläge?
  • Welche Besonderheiten gibt es bei der Rentenbesteuerung?
  • Voraussetzungen für Rente wegen Erwerbsminderung, § 43 SGB VI
  • Vorzeitige Wartezeiterfüllung nach § 53 SGB VI
Welche Beschäftigungsbrücken gibt es?
  • Verlängerte Lebensarbeitszeit, Teilrente und Langzeitkonten
  • Arbeitslosengeld, Krankengeld und Altersteilzeit
  • Regelungsmöglichkeiten durch Inklusionsvereinbarungen
Stolperfallen bei Arbeit im Alter
  • Weiterarbeit über die Regelaltersgrenze hinaus: Was ist zu beachten?
  • Hinzuverdienstmöglichkeiten und -grenzen
  • Anspruch auf Weiterbildung auch für ältere (schwer-)behinderte Menschen?
  • Verdienstsicherung auch bei nachlassender Leistungsfähigkeit?
Handlungsmöglichkeiten als SBV
  • Beratung und Unterstützung
  • Betriebsrenten und zusätzliche Alterssicherung
  • Vorsicht bei Abfindungspauschalen in Sozialplänen
  • Überblick über externe Beratungsstellen

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und Betriebsräte, die sich mit den Herausforderungen (schwer-)behinderter Arbeitnehmer und den speziellen Schutzvorschriften zugunsten der (schwer-)behinderten Kollegen befassen.

Ihr
Seminarablauf

Erster Seminartag
Nach dem Empfang um 13:30 Uhr startet das Seminar um 14:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Weitere Seminartage
Das Seminar findet von 9:00 bis 16:30 Uhr statt mit anschließendem Freizeitprogramm.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Freizeitprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Letzter Seminartag
Das Seminar endet um 12:30 Uhr mit anschließendem Mittagessen.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.

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Schulungsanspruch

BR

Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der (schwer-)behinderten Menschen selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).

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