Rhetorik und Gesprächsführung für die JAV
Als JAV überzeugend und souverän auftreten
Um als JAV eure Ziele zu erreichen, ist ein selbstsicheres und schlagfertiges Auftreten das A und O. Unsere Referenten zeigen euch deshalb, wie ihr eure Argumente kompetent einbringen und durchsetzen könnt. Außerdem lernt ihr, zielgerichtet zu argumentieren, Dinge auf den Punkt zu bringen und andere von euren Themen zu überzeugen.
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- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
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Seminarinhalt
- Sitzungen der JAV, § 65 BetrVG
- Teilnahme an Sitzungen des Betriebsrats, § 67 BetrVG
- Gemeinsame Besprechungen mit Arbeitgeber und BR, § 68 BetrVG
- Grundsätze der freien Rede
- Bedeutung von Gestik, Mimik und Körpersprache
- Ursachen und Abbau von Redeängsten
- Mit Stress und Lampenfieber gekonnt umgehen
- Richtiger Umgang mit Zwischenrufen
- Selbst- und Fremdwahrnehmung
- Aufmerksamkeit erzeugen und bewahren
- Stichwort "Konzept"
- Redeaufbau und Gliederung einer Kurzrede
- Interessen der JAV überzeugend und zielgerichtet vertreten
- Diskussionen moderieren und leiten
- Unfaire Diskussionsbeiträge abwehren
- Unterschiedliche Standpunkte zu einem konstruktiven Ergebnis führen
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Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für euch als Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung, wenn ihr im Rahmen eurer Tätigkeit in Gesprächen und Diskussionen überzeugend auftreten möchtet.
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Teilnehmer dieses Seminars haben auch folgende Seminare besucht:
Informationen zum
Schulungsanspruch
Über die Erforderlichkeit der Schulung der JAV entscheidet auf Antrag der JAV der Betriebsrat nach § 37 Abs. 6 BetrVG, der nach § 65 Abs. 1 BetrVG auch auf die JAV Anwendung findet. Bei dieser Abstimmung haben die Mitglieder der JAV volles Stimmrecht. Die Kosten des Seminars trägt nach § 65 Abs. 1 und § 40 BetrVG der Arbeitgeber.
Rhetorik und Gesprächsführung für die JAV
Als JAV überzeugend und souverän auftreten
Um als JAV eure Ziele zu erreichen, ist ein selbstsicheres und schlagfertiges Auftreten das A und O. Unsere Referenten zeigen euch deshalb, wie ihr eure Argumente kompetent einbringen und durchsetzen könnt. Außerdem lernt ihr, zielgerichtet zu argumentieren, Dinge auf den Punkt zu bringen und andere von euren Themen zu überzeugen.
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Hinweise
Hier lernst du, richtig zu argumentieren!
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Schulungsanspruch
Über die Erforderlichkeit der Schulung der JAV entscheidet auf Antrag der JAV der Betriebsrat nach § 37 Abs. 6 BetrVG, der nach § 65 Abs. 1 BetrVG auch auf die JAV Anwendung findet. Bei dieser Abstimmung haben die Mitglieder der JAV volles Stimmrecht. Die Kosten des Seminars trägt nach § 65 Abs. 1 und § 40 BetrVG der Arbeitgeber.