Die Einigungsstelle und arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren
Instrumente zur Durchsetzung von Beteiligungsrechten
Seminar Info
Seminarinhalt
Anrufung der Einigungsstelle
- Scheitern der Verhandlungen mit dem Arbeitgeber
- Betriebsratsbeschluss zur Anrufung
- Bestellung des Vorsitzenden und der Beisitzer
Wichtige Fälle des erzwingbaren Einigungsstellenverfahrens
- Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
- Aufstellung eines Sozialplanes bei Betriebsänderungen
Wichtige Fälle des freiwilligen Einigungsstellenverfahrens
- Mitbestimmung bei Kündigungen
- Fragen der Beschäftigungssicherung
Durchsetzung einer Betriebsvereinbarung durch die Einigungsstelle
- Inhaltliche und organisatorische Vorbereitung auf die Verhandlung
- Taktisches Vorgehen des Betriebsrats
- Gesprächsführung und Argumentationsstrategien des BR
Kosten der Einigungsstelle
- Kostenübernahme durch den Arbeitgeber
- Honorar für den Vorsitzenden und externe Beisitzer
- Arbeitsentgelt für betriebsangehörige Beisitzer
Verfahren vor der Einigungsstelle
- Mündliche Beratung; Beschluss
- Abstimmungsverfahren
- Ständige Einigungsstelle
- Wirkung des Spruchs der Einigungsstelle
Umsetzung der Beschlüsse der Einigungsstelle
- Betriebsvereinbarung, Regelungsabrede
- Nachprüfung des Einigungsstellenspruchs durch das Arbeitsgericht
- Umsetzung im Betrieb
Arbeitsgerichtsverfahren
- Beschlussverfahren; Urteilsverfahren
- Anhörungstermin, Beweisaufnahme, Güterverhandlung
- Antragsbegründung; Beteiligte am Verfahren
- Kostenübernahme; Rechtsbeistand
- Information der Belegschaft?
Einstweilige Verfügung
- Voraussetzungen
- Besonderheiten
Teilnehmerkreis
Alle BR-Mitglieder, die innerhalb des Betriebsrats für die Einleitung des Einigungsstellenverfahrens zuständig oder als Beisitzer vorgesehen sind.
Ihr Nutzen als Betriebsrat
Sie erfahren, in welchen Fällen der Betriebsrat die Einigungsstelle als stärkstes Konfliktregelungsinstrument der Betriebsverfassung anrufen kann. Anhand praktischer Übungen erfahren Sie, wie der Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung mit Hilfe der Einigungsstelle durchsetzen kann. Mit den im Seminar vermittelten Kenntnissen können Sie die Verhandlungen in der Einigungsstelle inhaltlich und organisatorisch effizient vorbereiten und zielgerichtet argumentieren. Außerdem erhalten Sie im Seminar Hilfestellung für die Abschätzung ob und wann in einer bestimmten Situation ein Einigungsstellen - oder ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht sinnvoll ist.
Qualität
Qualität steht bei uns an erster Stelle. Deshalb ist die Vorbereitung und Durchführung unserer Seminare ISO-zertifiziert. Außerdem sind wir in den Bereichen Service-Qualität und Kundenzufriedenheit TÜV-geprüft. Achten Sie auf diese Qualitätsmerkmale, wenn Sie ein Seminar buchen.
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Qualitätsgarantie"

§ 37 Abs. 6 BetrVG
Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse, die gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sein können.
Teilnehmer, die dieses Seminar gebucht haben, besuchten auch die folgenden Seminare:
Ihre Referenten
Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein.
Hinweis: Falls unser Referent aus nicht vorhersehbaren Gründen (z. B. Krankheit) das geplante Seminar nicht wahrnehmen kann, behalten wir uns das Recht vor, einen anderen qualifizierten Fachkollegen einzusetzen.
Seminarablauf
Erster Seminartag:
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks
14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.
15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *
18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
Weitere Seminartage:
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminares
10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *
12:30 Uhr Mittagspause
14:00 Uhr Fortsetzung des Seminares
15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *
17:00 Uhr Ende des Seminartages / Freizeitprogramm am Abend
Letzter Seminartag:
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminares
10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *
12:30 Uhr Mittagspause
Ende des Seminares
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Seminargebühr
Preise pro Teilnehmer:
ab 3 Teilnehmer aus einem Betrieb: 828,00 € je Teilnehmer
ab 2 Teilnehmer aus einem Betrieb: 854,00 € je Teilnehmer
bei 1 Teilnehmer: 890,00 €
Preis pro Teilnehmer eines BR-Gremiums zu einem Termin. Unsere Seminarangebote richten sich nur an Firmen bzw. gewerbliche Kunden. Die Gebühren sind exkl. MwSt. sowie aller Nebenkosten wie z.B. Reisekosten, Übernachtung und Verpflegung.
Informationen zu Hotelpreisen und Tagespauschalen finden Sie unter dem Menüpunkt Seminarhotels.
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