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Die Einigungsstelle und arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren
Instrumente zur Durchsetzung von Beteiligungsrechten

Seminar Info

Seminarinhalt

Anrufung der Einigungsstelle

  • Scheitern der Verhandlungen mit dem Arbeitgeber
  • Betriebsratsbeschluss zur Anrufung
  • Bestellung des Vorsitzenden und der Beisitzer

Wichtige Fälle des erzwingbaren Einigungsstellenverfahrens

  • Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
  • Aufstellung eines Sozialplanes bei Betriebsänderungen

Wichtige Fälle des freiwilligen Einigungsstellenverfahrens

  • Mitbestimmung bei Kündigungen
  • Fragen der Beschäftigungssicherung

Durchsetzung einer Betriebsvereinbarung durch die Einigungsstelle

  • Inhaltliche und organisatorische Vorbereitung auf die Verhandlung
  • Taktisches Vorgehen des Betriebsrats
  • Gesprächsführung und Argumentationsstrategien des BR

Kosten der Einigungsstelle

  • Kostenübernahme durch den Arbeitgeber
  • Honorar für den Vorsitzenden und externe Beisitzer
  • Arbeitsentgelt für betriebsangehörige Beisitzer

Verfahren vor der Einigungsstelle

  • Mündliche Beratung; Beschluss
  • Abstimmungsverfahren
  • Ständige Einigungsstelle
  • Wirkung des Spruchs der Einigungsstelle

Umsetzung der Beschlüsse der Einigungsstelle

  • Betriebsvereinbarung, Regelungsabrede
  • Nachprüfung des Einigungsstellenspruchs durch das Arbeitsgericht
  • Umsetzung im Betrieb

Arbeitsgerichtsverfahren

  • Beschlussverfahren; Urteilsverfahren
  • Anhörungstermin, Beweisaufnahme, Güterverhandlung
  • Antragsbegründung; Beteiligte am Verfahren
  • Kostenübernahme; Rechtsbeistand
  • Information der Belegschaft?

Einstweilige Verfügung

  • Voraussetzungen
  • Besonderheiten

Teilnehmerkreis

Alle BR-Mitglieder, die innerhalb des Betriebsrats für die Einleitung des Einigungsstellenverfahrens zuständig oder als Beisitzer vorgesehen sind.

Ihr Nutzen als Betriebsrat

Sie erfahren, in welchen Fällen der Betriebsrat die Einigungsstelle als stärkstes Konfliktregelungsinstrument der Betriebsverfassung anrufen kann. Anhand praktischer Übungen erfahren Sie, wie der Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung mit Hilfe der Einigungsstelle durchsetzen kann. Mit den im Seminar vermittelten Kenntnissen können Sie die Verhandlungen in der Einigungsstelle inhaltlich und organisatorisch effizient vorbereiten und zielgerichtet argumentieren. Außerdem erhalten Sie im Seminar Hilfestellung für die Abschätzung ob und wann in einer bestimmten Situation ein Einigungsstellen - oder ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht sinnvoll ist.

Qualität

Qualität steht bei uns an erster Stelle. Deshalb ist die Vorbereitung und Durchführung unserer Seminare ISO-zertifiziert. Außerdem sind wir in den Bereichen Service-Qualität und Kundenzufriedenheit TÜV-geprüft. Achten Sie auf diese Qualitätsmerkmale, wenn Sie ein Seminar buchen.
Lesen Sie mehr in unserem Bereich "Qualitätsgarantie"

§ 37 Abs. 6 BetrVG

Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse, die gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sein können.

Ihre Referenten

Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein.

Hinweis: Falls unser Referent aus nicht vorhersehbaren Gründen (z. B. Krankheit) das geplante Seminar nicht wahrnehmen kann, behalten wir uns das Recht vor, einen anderen qualifizierten Fachkollegen einzusetzen.

Seminarablauf

Erster Seminartag:

13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks
14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.
15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *
18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages

Weitere Seminartage:

09:00 Uhr Fortsetzung des Seminares
10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *
12:30 Uhr Mittagspause
14:00 Uhr Fortsetzung des Seminares
15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *
17:00 Uhr Ende des Seminartages / Freizeitprogramm am Abend

Letzter Seminartag:

09:00 Uhr Fortsetzung des Seminares
10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *
12:30 Uhr Mittagspause
          Ende des Seminares

* max. 20 Minuten

Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.

Seminargebühr

Preise pro Teilnehmer:

ab 3 Teilnehmer aus einem Betrieb: 828,00 € je Teilnehmer
ab 2 Teilnehmer aus einem Betrieb: 854,00 € je Teilnehmer
bei 1 Teilnehmer: 890,00 €

Preis pro Teilnehmer eines BR-Gremiums zu einem Termin. Unsere Seminarangebote richten sich nur an Firmen bzw. gewerbliche Kunden. Die Gebühren sind exkl. MwSt. sowie aller Nebenkosten wie z.B. Reisekosten, Übernachtung und Verpflegung.

Informationen zu Hotelpreisen und Tagespauschalen finden Sie unter dem Menüpunkt Seminarhotels.

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