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Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil II
So setzen Sie Arbeitnehmer-Schutzrechte erfolgreich durch

Seminar Info

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Die Neuauflage "BR-Office"

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Mit dieser Software können Sie professionell Protokolle erstellen, Einladungen für Sitzungen verfassen sowie Termine und Stammdaten verwalten und dokumentieren (Inhalt der Software: siehe www.betriebsrat.com)

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Seminarinhalt

Teilzeitarbeit

  • Geltendmachung des Teilzeitanspruchs
  • Betriebliche Gründe für eine Ablehnung
  • Erhöhung der Arbeitszeit nach Teilzeit
  • Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Teilzeitarbeit

Mutterschutz und Elternzeit

  • Voraussetzungen; zeitlicher Umfang
  • Verteilung der Elternzeit
  • Kündigungsschutz

Gewährung von Urlaub

  • Bundesurlaubsgesetz, Tarifvertrag, Arbeitsvertrag
  • Voraussetzungen der Urlaubsgewährung
  • Sonderformen des Urlaubs; Bildungsurlaub

Krankheit des Arbeitnehmers

  • Krankmeldung, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
  • Rechte und Pflichten des erkrankten Arbeitnehmers
  • Beschäftigung während bestehender Arbeitsunfähigkeit

Störungen im Arbeitsverhältnis

  • Fehlverhalten des Arbeitgebers bzw. Arbeitnehmers
  • Allgemeine Haftungsgrundsätze
  • Abmahnung bei Pflichtverletzungen
  • Reaktionsmöglichkeiten bei Pflichtverletzungen des Arbeitgebers

Kürzung oder Streichung vertraglicher Arbeitnehmeransprüche

  • Änderungskündigung; Verzicht
  • Anrechnung auf Tariferhöhungen
  • Verschlechternde Betriebsvereinbarung

Kürzung oder Streichung von Arbeitnehmeransprüchen aus Betriebsvereinbarungen

  • Ablösende Betriebsvereinbarungen
  • Kündigung oder vereinbartes Ende einer BV
  • Nachwirkung
  • Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats

Kürzung oder Streichung von Arbeitnehmeransprüchen aus Tarifvertag

  • Arbeitsvertragliche Anwendung des Tarifvertrages
  • Ablösung tariflicher Ansprüche durch Arbeitsvertrag oder BV
  • Kürzung bei Ablauf des Tarifvertrages?
  • Folgen bei Austritt aus dem Arbeitgeberverband

Folgen eines Betriebsübergangs für das Arbeitsverhältnis

  • Arbeitgeberwechsel; Nachhaftung des alten Betriebsinhabers
  • Unterrichtungspflicht und Kündigungsverbot nach §613 a BGB
  • Individualrechtliche und kollektivrechtliche Folgen
  • Widerspruch des AN gegen den Betriebsübergang
  • Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats

Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter, die bereits das Seminar "Arbeitsrecht Teil I" besucht haben und sich nun darüber informieren wollen, welche besonderen Arbeitnehmer-Schutzrechte im Arbeitsrecht verankert sind.

Ihr Nutzen als Betriebsrat

Sie lernen wichtige Teilbereiche des Arbeitsrechts von Teilzeitarbeit und Elternzeit bis hin zu besonderen Arbeitnehmer-Schutzvorschriften kennen. Damit schaffen Sie wichtige Voraussetzungen dafür, dass der Betriebsrat die Einhaltung der Arbeitnehmer-Schutzrechte wirksam überwachen und auch durchsetzen kann. Das gilt insbesondere, wenn die Kürzung oder Streichung von Ansprüchen der Arbeitnehmer aus Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag oder infolge eines Betriebsübergangs droht.

Qualität

Damit wir die Qualität unserer Seminare stetig verbessern können, bitten wir unsere Teilnehmer nach jedem Seminar einen Fragebogen auszufüllen.

Somit setzten sich diese Noten (Schulnotensystem) aus den Bewertungen unserer Seminarteilnehmer, die in den letzten zwei Jahren ein Seminar zu diesem Thema besucht haben, zusammen.

1.095 Teilnehmer-Bewertungen in den letzten 2 Jahren
Seminar-Vorbereitung:Schulnote1,23
Seminarleiter:Schulnote1,30
Referent:Schulnote1,33
Lernzuwachs:Schulnote1,61
Praxisrelevanz:Schulnote1,61
Ich werde dieses Seminar weiter empfehlen:99,63%
Ich werde wieder ein WAF-Seminar besuchen:99,00%

§ 37 Abs. 6 BetrVG

Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsratsarbeit erforderlich: "Das allgemeine Arbeitsrecht ist mit dem Betriebsverfassungsrecht als der gesetzlichen Grundlage für die Tätigkeit des Betriebsrats eng verflochten. Das zeigt sich insbesondere im Bereich der personellen Mitbestimmung. Deshalb sind Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts für alle Betriebsratsmitglieder unerlässlich." (BAG vom 16.10.1986 - 6 ABR 14/84). Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).

Schwerbehindertenvertretung

Dieses Seminar ist nach § 96 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Arbeitsrecht erfordert.

Ihre Referenten

Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein.

Hinweis: Falls unser Referent aus nicht vorhersehbaren Gründen (z. B. Krankheit) das geplante Seminar nicht wahrnehmen kann, behalten wir uns das Recht vor, einen anderen qualifizierten Fachkollegen einzusetzen.

Seminarablauf

Erster Seminartag:

13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks
14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.
15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *
18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages

Weitere Seminartage:

09:00 Uhr Fortsetzung des Seminares
10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *
12:30 Uhr Mittagspause
14:00 Uhr Fortsetzung des Seminares
15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *
17:00 Uhr Ende des Seminartages / Freizeitprogramm am Abend

Letzter Seminartag:

09:00 Uhr Fortsetzung des Seminares
10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *
12:30 Uhr Mittagspause
          Ende des Seminares

* max. 20 Minuten

Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.

Wichtig:

Bitte beachten Sie auch das Aufbauseminar Arbeitsrecht Teil III für den vollen Lernerfolg sowie zur Erweiterung und Vertiefung.

Seminargebühr

Preise pro Teilnehmer:

ab 3 Teilnehmer aus einem Betrieb: 1.059,00 € je Teilnehmer
ab 2 Teilnehmer aus einem Betrieb: 1.098,00 € je Teilnehmer
bei 1 Teilnehmer: 1.139,00 €

Preis pro Teilnehmer eines BR-Gremiums zu einem Termin. Unsere Seminarangebote richten sich nur an Firmen bzw. gewerbliche Kunden. Die Gebühren sind exkl. MwSt. sowie aller Nebenkosten wie z.B. Reisekosten, Übernachtung und Verpflegung.

Informationen zu Hotelpreisen und Tagespauschalen finden Sie unter dem Menüpunkt Seminarhotels.

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