Arbeits- und Gesundheitsschutz für die SBV

Arbeitssicherheit: So schützen Sie (schwer-)behinderte Kollegen

Der betriebliche Arbeitsschutz ist auch Angelegenheit der Schwerbehindertenvertretung. Dennoch ist häufig nicht ganz klar, welche Rechte und Pflichten die SBV in der betrieblichen Organisation des Arbeitsschutzes wahrzunehmen hat. In diesem Seminar erfahren Sie, wie Sie Ihren gesetzlichen Überwachungsauftrag sach- und fachgerecht ausüben können.

Kostenlos
für Sie

  • DGUV-Regel 100-001
  • Sozialgesetzbuch IX
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Praktische Tasche
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Ihr
Seminarinhalt

  • Rechtliche Grundlagen zum Arbeitsschutz
  • Ihre Überwachungspflicht als SBV beim Arbeitsschutz
  • Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Betriebsrat
  • Betriebsarzt, Berufsgenossenschaft, Gewerbeaufsicht
  • Anwesenheitsrecht der SBV bei Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses
  • Sicherheitsschwerpunkte im Hinblick auf individuelle Einschränkungen (schwer-)behinderter Arbeitnehmer im Betrieb
  • Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation, Unterweisung
  • Sicherheitseinrichtungen (visuell und akustisch) für (schwer-)behinderte Menschen
  • Überprüfungen aller Sicherheitseinrichtungen auf Zugänglichkeit und Erreichbarkeit für Behinderte
  • Sicherheits- und Notausgangshinweise
  • Unterstützung in Notfällen, Notfallplan, Notfallübung
  • Unterweisungen unter Berücksichtigung der persönlichen Belange (schwer-)behinderter Mitarbeiter

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und an Betriebsräte, die sich mit den Problemen (schwer-)behinderter Arbeitnehmer und den speziellen Schutzvorschriften zugunsten der (schwer-)behinderten Kollegen befassen.

Ihr
Seminarablauf

13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Freizeitprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.

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Informationen zum
Schulungsanspruch

SBV

Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).

Arbeits- und Gesundheitsschutz für die SBV

Arbeitssicherheit: So schützen Sie (schwer-)behinderte Kollegen

www.waf-seminar.de
mail@waf-seminar.de
08158 99720

Der betriebliche Arbeitsschutz ist auch Angelegenheit der Schwerbehindertenvertretung. Dennoch ist häufig nicht ganz klar, welche Rechte und Pflichten die SBV in der betrieblichen Organisation des Arbeitsschutzes wahrzunehmen hat. In diesem Seminar erfahren Sie, wie Sie Ihren gesetzlichen Überwachungsauftrag sach- und fachgerecht ausüben können.

Kostenloses
Starter-Set

  • DGUV-Regel 100-001
  • Sozialgesetzbuch IX
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Praktische Tasche

Ihr
Seminarinhalt

Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
  • Rechtliche Grundlagen zum Arbeitsschutz
  • Ihre Überwachungspflicht als SBV beim Arbeitsschutz
  • Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
Gezielte Zusammenarbeit in Fragen der Arbeitssicherheit
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Betriebsrat
  • Betriebsarzt, Berufsgenossenschaft, Gewerbeaufsicht
  • Anwesenheitsrecht der SBV bei Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses
Betriebliche Gestaltungsfelder für die SBV
  • Sicherheitsschwerpunkte im Hinblick auf individuelle Einschränkungen (schwer-)behinderter Arbeitnehmer im Betrieb
  • Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation, Unterweisung
  • Sicherheitseinrichtungen (visuell und akustisch) für (schwer-)behinderte Menschen
  • Überprüfungen aller Sicherheitseinrichtungen auf Zugänglichkeit und Erreichbarkeit für Behinderte
(Schwer-)behinderte Menschen im Notfall
  • Sicherheits- und Notausgangshinweise
  • Unterstützung in Notfällen, Notfallplan, Notfallübung
  • Unterweisungen unter Berücksichtigung der persönlichen Belange (schwer-)behinderter Mitarbeiter

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und an Betriebsräte, die sich mit den Problemen (schwer-)behinderter Arbeitnehmer und den speziellen Schutzvorschriften zugunsten der (schwer-)behinderten Kollegen befassen.

Ihr
Seminarablauf

Erster Seminartag
Nach dem Empfang um 13:30 Uhr startet das Seminar um 14:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Zweiter Seminartag
Das Seminar findet von 9:00 bis 16:30 Uhr statt mit anschließendem Freizeitprogramm.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Freizeitprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Letzter Seminartag
Das Seminar endet um 12:30 Uhr mit anschließendem Mittagessen.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.

Hier findet dieses Seminar statt
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Schulungsanspruch

SBV

Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).