Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit Teil I
Einführungsseminar für alle Betriebsräte
Seminar Info
Seminarinhalt
Rechtliche Grundlagen für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
- EU-Richtlinien
- Arbeitssicherheitsgesetz ASiG; Arbeitsschutzgesetz
- Bildschirmarbeitsverordnung; Arbeitsstättenverordnung; SGB VII
- Europäische und deutsche Rechtsprechung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Gesundheitsschutz
- Die Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs.1 Nr. 7 BetrVG
- Beteiligungsrechte im Arbeitsschutzausschuss § 11 ASiG
- Mitbestimmung bei Bestellung und Zusammenarbeit mit Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Betriebsbegehungen
Betriebliche Gestaltungsfelder
- Gefährdungsbeurteilungen; Dokumentation
- Lärm; Gefahrstoffe
- Unterweisung der Beschäftigten
Der Arbeitsschutzausschuss nach dem Arbeitssicherheitsgesetz
Betriebsarzt, Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsicht
- Aufgabe und Stellung der Arbeitsschutzverantwortlichen
- Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
- Betriebsbegehungen
- Innerbetriebliches Arbeitsschutzsystem
- Unterstützung durch den Betriebsrat
Erkennen von Sicherheitsschwerpunkten
- Allgemeine Sicherheitsanforderungen
- Bauliche und elektrische Einrichtungen
- Transport und Lagerung
Vorbereitung von gezielten Betriebsbegehungen
- Büroarbeitsbereiche und Werkstätten
- Bildschirmarbeitsplätze
- Fahrzeuge; Schutzausrüstung
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar wendet sich an alle Mitglieder des Betriebsrats, insbesondere an die Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses.
Ihr Nutzen als Betriebsrat
Nach diesem Seminar werden Sie in der Lage sein, mögliche Gefahren im Betrieb zu erkennen und auf deren Beseitigung hinzuwirken. Diese Art von Forderungen werden Sie bei Betriebsbegehungen überzeugender begründen können. Der Gesetzgeber verpflichtet den Betriebsrat dazu im Rahmen einer Überwachungspflicht nach § 89 BetrVG. Eine weitere Fülle von Vorschriften ist zu beachten. Sie lernen, wie Arbeitsplätze gestaltet sein müssen und wie die richtige Durchführung der Gefährdungsanalyse aussieht. Der Betriebsrat hat ein selbstständiges Überwachungsrecht bei der Bekämpfung von Lebens- und Gesundheitsgefahren im Betrieb. In diesem Seminar erfahren Sie, wie Sie die Ihnen zustehenden Rechte nutzen und in der praktischen Betriebsratsarbeit umsetzen können.
Qualität
Damit wir die Qualität unserer Seminare stetig verbessern können, bitten wir unsere Teilnehmer nach jedem Seminar einen Fragebogen auszufüllen.
Somit setzten sich diese Noten (Schulnotensystem) aus den Bewertungen unserer Seminarteilnehmer, die in den letzten zwei Jahren ein Seminar zu diesem Thema besucht haben, zusammen.
| 259 Teilnehmer-Bewertungen in den letzten 2 Jahren |
| Seminar-Vorbereitung: | Schulnote | 1,28 |
| Seminarleiter: | Schulnote | 1,29 |
| Referent: | Schulnote | 1,44 |
| Lernzuwachs: | Schulnote | 1,58 |
| Praxisrelevanz: | Schulnote | 1,61 |
| Ich werde dieses Seminar weiter empfehlen: | 99,23% |
| Ich werde wieder ein WAF-Seminar besuchen: | 99,23% |

§ 37 Abs. 6 BetrVG
Die in diesem Seminar vermittelten Grundkenntnisse auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG grundsätzlich für jedes Betriebsratsmitglied erforderlich (vgl. BAG vom 15.05.1986 - ABR74/83).
Teilnehmer, die dieses Seminar gebucht haben, besuchten auch die folgenden Seminare:
Schwerbehindertenvertretung
Es gehört nach § 95 Abs. 1 SGB IX zu den Aufgaben der SBV, darüber zu wachen, dass die zugunsten schwerbehinderter Arbeitnehmer geltenden Gesetze und Verordnungen im Betrieb durchgeführt werden. Rechtliche Ansatzpunkte für das Tätigwerden der SBV ergeben sich beispielsweise aus Gefährdungsanalysen nach dem Arbeitsschutzgesetz oder aus dem Arbeitssicherheitsgesetz. Einbezogen ist deshalb auch der Arbeitsschutz soweit es um die behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen geht. Dieses Seminar ist daher nach § 96 Abs. 4 SGB IX auch für die SBV erforderlich.
Ihre Referenten
Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht und Arbeitssicherheit ein.
Hinweis: Falls unser Referent aus nicht vorhersehbaren Gründen (z. B. Krankheit) das geplante Seminar nicht wahrnehmen kann, behalten wir uns das Recht vor, einen anderen qualifizierten Fachkollegen einzusetzen.
Seminarablauf
Erster Seminartag:
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks
14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.
15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *
18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
Letzter Seminartag:
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminares
10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *
12:30 Uhr Mittagspause
Ende des Seminares
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Seminargebühr
Preise pro Teilnehmer:
ab 3 Teilnehmer aus einem Betrieb: 1.098,00 € je Teilnehmer
ab 2 Teilnehmer aus einem Betrieb: 1.135,00 € je Teilnehmer
bei 1 Teilnehmer: 1.182,00 €
Preis pro Teilnehmer eines BR-Gremiums zu einem Termin. Unsere Seminarangebote richten sich nur an Firmen bzw. gewerbliche Kunden. Die Gebühren sind exkl. MwSt. sowie aller Nebenkosten wie z.B. Reisekosten, Übernachtung und Verpflegung.
Informationen zu Hotelpreisen und Tagespauschalen finden Sie unter dem Menüpunkt Seminarhotels.
zum Seitenanfang