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Sachverständige für den Betriebsrat

 

Um Ihnen als Betriebsrat die Durchführung Ihrer Aufgaben zu erleichtern, hat der Gesetzgeber Ihnen in § 80 Abs. 3 BetrVG das Recht eingeräumt, Sachverständige hinzuzuziehen.

Machen Sie von Ihrem Recht als Betriebsrat Gebrauch.
Holen Sie sich einen Sachverständigen zur Unterstützung ins Haus!

Nennen Sie uns Ihr Problem, und wir nehmen für Sie Kontakt zu einem Sachverständigen auf. Die Vermittlung ist für Sie kostenlos!

Ihren Anspruch auf Beratung können Sie jetzt hier prüfen!

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Entscheiden Sie sich in Ihrem Gremium für ein Thema. Nachdem Sie einen BR-Beschluss gefaßt haben stellen wir den Kontakt zu einem Sachverständigen her. Unser fachkompetenter Sachverständiger kommt direkt zu Ihnen in die Firma.

Klicken Sie hier, um eine kostenlose Vermittlung Ihres Sachverständigen zu vereinbaren! Oder rufen Sie uns an, wir sind für Sie da!

Information und Beratung

W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung
Nicole Sperk
Eugen-Friedl-Str. 6
82340 Feldafing
Tel: 08157 4000
Fax: 08157 99690
E-Mail: nicole.sperk@waf-seminar.de

 

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