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AGG - Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Teil I
Auswirkungen auf Betriebe und Betriebsräte

Seminar Info

Seminarinhalt

Diskriminierungsmerkmale nach dem Gleichbehandlungsgesetz

  • Rasse, ethnische Herkunft
  • Religion oder Weltanschauung
  • Behinderung, Alter, sexuelle Identität

Wichtige Anwendungsbereiche des AGG im Arbeitsrecht

  • Bewerbung; Auswahl- und Einstellungskriterien
  • Arbeitsverträge; Befristung; Teilzeit
  • Beschäftigungs-/Arbeitsbedingungen; Arbeitsentgelt
  • Kündigungsaspekte

Handlungsfelder für den Betriebsrat beim AGG

  • Überwachung der Einhaltung des AGG
  • Behandlung von Beschwerden der ArbeitnehmerInnen
  • Beteiligungsrechte bei Einstellungen, Versetzungen, Kündigungen
  • Beteiligungsrechte bei Arbeitsentgelt, Arbeitsplatz, Arbeitsumgebung
  • Auswirkungen des AGG auf bestehende betriebliche Vereinbarungen
  • Unterlassungsanspruch des BR
  • Beantragung von Ordnungs- und Zwangsgeld
  • Anspruch auf bestimmte Maßnahmen des AG

Rechte der ArbeitnehmerInnen nach dem AGG

  • Beschwerderecht bei zuständiger Stelle im Unternehmen
  • Zusätzliches Beschwerderecht beim Betriebsrat
  • Arbeitsverweigerung - Voraussetzungen
  • Anspruch auf Entschädigung und Schadensersatz - Kriterien
  • Beweislast beim Arbeitgeber bei vermuteter Benachteiligung

Unmittelbare und mittelbare Benachteiligung/Diskriminierung

  • Pflichtverletzung durch den Arbeitgeber
  • Haftung des Arbeitgebers für Diskriminierung durch MitarbeiterInnen
  • Belästigung/Mobbing als Diskriminierung

Pflichten des Arbeitgebers nach dem AGG

  • Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligung
  • Hinweise auf die Unzulässigkeit von Benachteiligungen
  • Abmahnung, Versetzung, Kündigung von Beschäftigten, die gegen das Benachteiligungsverbot verstoßen
  • Schadensersatz

Erstellen einer Struktur für eine BV zum AGG

Teilnehmerkreis

Durch das Gleichbehandlungsgesetz sind alle Bereiche des Arbeitsrechts betroffen, deshalb wendet sich dieses Seminar an alle Betriebsratsmitglieder.

Ihr Nutzen als Betriebsrat

Sie lernen die Anwendungsbereiche des neuen Gleichbehandlungsgesetzes im Arbeitsrecht und in Ihrer Praxis als Betriebsrat kennen. Wir informieren Sie außerdem über die neuen Rechte der ArbeitnehmerInnen und die Pflichten, die der Arbeitgeber nach dem Gleichbehandlungsgesetz erfüllen muss. Sie wissen, wann eine unterschiedliche Behandlung im Einzelfall zulässig ist. Sie lernen die Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats und die Folgen bei Verstößen gegen das Diskriminierungsverbot kennen. Dadurch sind Sie in der Lage, die Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte des Betriebsrats, zur Verhinderung oder Beseitigung von Nachteilen für KollegInnen effizient und kompetent auszuüben. Sie wissen, ob bzw. welche Ihrer betrieblichen Vereinbarungen aufgrund des Gleichbehandlungsgesetzes geändert werden müssen.

§ 37 Abs. 6 BetrVG

Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind aufgrund der weitreichenden Auswirkungen des arbeitsrechtlichen AGG für die Arbeit des Betriebsrats nach § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.

Ihre Referenten

Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein.

Seminar-Ablauf

Erster Seminartag:

13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks
14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.
15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause
18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages

Weitere Seminartage:

09:00 Uhr Fortsetzung des Seminares
10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause
12:00 Uhr Mittagspause
14:00 Uhr Fortsetzung des Seminares
15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause
17:00 Uhr Ende des Seminartages / Freizeitprogramm am Abend

Letzter Seminartag:

09:00 Uhr Fortsetzung des Seminares
10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause
12:00 Uhr Mittagspause
          Ende des Seminares

Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.

Qualität

Damit wir die Qualität unserer Seminare stetig verbessern können, bitten wir unsere Teilnehmer nach jedem Seminar einen Fragebogen auszufüllen.

Somit setzten sich diese Noten (Schulnotensystem) aus den Bewertungen unserer Seminarteilnehmer, die in den letzten zwei Jahren ein Seminar zu diesem Thema besucht haben, zusammen.

  Seminar-Vorbereitung:  1,13
  Seminarleiter:  1,13
  Referent:  1,13
  Lernzuwachs:  1,63
  Praxisrelevanz:  1,29

Seminargebühr

Preise pro Teilnehmer:

ab 3 Teilnehmer aus einem Betrieb: 779,00 € je Teilnehmer
ab 2 Teilnehmer aus einem Betrieb: 804,00 € je Teilnehmer
bei 1 Teilnehmer: 838,00 €

Preis pro Teilnehmer eines BR-Gremiums zu einem Termin. Unsere Seminarangebote richten sich nur an Firmen bzw. gewerbliche Kunden. Die Gebühren sind exkl. MwSt. sowie aller Nebenkosten wie Z.B. Reisekosten, Übernachtung, Verpflegung etc.

Informationen zu Hotelpreisen und Tagespauschalen finden Sie unter dem Menüpunkt Seminarhotels.

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