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Krankheit und Gesundheitsförderung im Betrieb

Seminar Info

Seminarinhalt

Krankheit und Arbeitsverhältnis

  • Anzeige- und Nachweispflicht bei Krankheit
  • Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit
  • Suchterkrankungen
  • "Schonarbeitsplatz" bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit?
  • Rückfallerkrankung

Pflichten und Rechte des Arbeitgebers bei Krankheit

  • Begutachtung des Arbeitnehmers durch den sozialmedizinischen Dienst
  • Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit
  • Sonderzuwendungen, Urlaub und Krankheit

Kündigung wegen Krankheit

  • Krankheitsbedingte Kündigung - Anforderung
  • Kündigung wegen Pflichtverletzung bei Krankheit
  • Kündigung wegen Vortäuschen oder Ankündigung von Krankheit
  • Kündigungsschutz für bestimmte Gruppen von ArbeitnehmerInnen

Beteiligung des Betriebsrats bei Krankheit

  • Anhörung des Betriebsrats
  • Beteiligung bei "Krankengesprächen", "Rückkehrgesprächen"
  • Mitwirkung bei hohem Krankenstand

Vermeidung von krankheitsbedingten Kündigungen und Fehlzeiten - Gesundheitsförderung im Betrieb

  • Krankheitsprävention im Betrieb - Grundpflicht des Arbeitgebers
  • Betriebliche Angebote zur Gesundheitsförderung
  • Fehlzeitenanalyse
  • Gesundheitszirkel

Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats zur Gesundheitsförderung

  • Initiative zur Erstellung eines betrieblichen Gesundheitsberichts
  • Vorschläge für Arbeitsbedingungen, die Gesundheit fördern
  • Befriedigende, abwechslungsreiche Tätigkeiten
  • Anregungen und Maßnahmen für ein gutes Betriebsklima
  • Betriebsvereinbarung zur Gesundheitsförderung

Teilnehmerkreis

Krankheitsbedingte Fehl- und Ausfallzeiten sind erste Anzeichen für eine Beeinträchtigung der Gesundheit und damit auch der Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Diese Zeiten möglichst gering zu halten liegt sowohl im Interesse der Arbeitnehmer wie auch des Arbeitgebers. Oft liegen die Ursachen für hohe Fehlzeiten in technischen oder arbeitsorganisatorischen Rahmenbedingungen. Das Seminar wendet sich daher an alle Betriebsratsmitglieder, die zu einer Verminderung krankheitsbedingter Fehlzeiten und zu einer Vermeidung von Kündigungen wegen Krankheit beitragen wollen.

Ihr Nutzen als Betriebsrat

Sie kennen Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei Krankheit im Arbeitsverhältnis. Sie erhalten wichtige Anregungen, wie durch eine effiziente Gesundheitsförderung im Betrieb krankheitsbedingte Kündigungen weitgehend vermieden und Fehlzeiten durch Erkrankungen minimiert werden können. Ausgehend von der Verpflichtung des Arbeitgebers, Gesundheit und Wohlbefinden der Beschäftigten zu erhalten und arbeitsbedingten Erkrankungen vorzubeugen, lernen Sie, entsprechende Lösungsmöglichkeiten als Betriebsrat vorzuschlagen.

§ 37 Abs. 6 BetrVG

Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.

Ihre Referenten

Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen und Experten für betrieblichen Gesundheitsschutz ein.

Seminar-Ablauf

Erster Seminartag:

13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks
14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.
15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause
18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages

Weitere Seminartage:

09:00 Uhr Fortsetzung des Seminares
10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause
12:00 Uhr Mittagspause
14:00 Uhr Fortsetzung des Seminares
15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause
17:00 Uhr Ende des Seminartages / Freizeitprogramm am Abend

Letzter Seminartag:

09:00 Uhr Fortsetzung des Seminares
10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause
12:00 Uhr Mittagspause
          Ende des Seminares

Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.

Qualität

Damit wir die Qualität unserer Seminare stetig verbessern können, bitten wir unsere Teilnehmer nach jedem Seminar einen Fragebogen auszufüllen.

Somit setzten sich diese Noten (Schulnotensystem) aus den Bewertungen unserer Seminarteilnehmer, die in den letzten zwei Jahren ein Seminar zu diesem Thema besucht haben, zusammen.

  Seminar-Vorbereitung:  1,18
  Seminarleiter:  1,08
  Referent:  1,00
  Lernzuwachs:  1,60
  Praxisrelevanz:  1,75

Seminargebühr

Preise pro Teilnehmer:

ab 3 Teilnehmer aus einem Betrieb: 1.021,00 € je Teilnehmer
ab 2 Teilnehmer aus einem Betrieb: 1.054,00 € je Teilnehmer
bei 1 Teilnehmer: 1.098,00 €

Preis pro Teilnehmer eines BR-Gremiums zu einem Termin. Unsere Seminarangebote richten sich nur an Firmen bzw. gewerbliche Kunden. Die Gebühren sind exkl. MwSt. sowie aller Nebenkosten wie Z.B. Reisekosten, Übernachtung, Verpflegung etc.

Informationen zu Hotelpreisen und Tagespauschalen finden Sie unter dem Menüpunkt Seminarhotels.

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