Seminare im Überblick
- Seminare für neu gewählte Betriebsräte
- Grundlagenseminare zum Betriebsverfassungsrecht
- Grundlagenseminare zum Arbeitsrecht
- Seminare für wieder gewählte Betriebsräte
- Spezial-Seminare für alle Betriebsräte
- Vorsitzender & Stellvertreter
- Rhetorik & Kommunikation
- Leistungslohn, Arbeitszeiten & Zielvereinbarung
- Soziale Belange
- Wirtschaftsausschuss
- Schwerbehindertenvertretung
- Jugendvertretung
- EDV für Betriebsräte
- Betriebsratsbüro & Sekretariat
- Kompakt 5-Tages-Seminare
- Neue Themen 2010
- Seminarübersicht
Top Themen
Seminarinhalt
Erscheinungsformen von Unternehmensumwandlungen
- Spaltung, Verschmelzung
- Verkauf von Unternehmen
Folgen von Unternehmensumwandlungen
- Personalabbau durch Synergieeffekte bei Fusionen
- Stilllegung von Betrieben und Betriebsteilen
- Vollzug mehrerer gestaffelter Betriebsänderungen
- Maßnahmen im personellen und sozialen Bereich
Auswirkungen von Unternehmensumwandlungen bzw. Verkäufen
- auf Betriebs-, Gesamtbetriebsvereinbarungen
- auf die Anwendbarkeit von Tarifverträgen
- auf den Betriebsrat
Handlungsmöglichkeiten für den Betriebsrat, Gesamt- und Konzernbetriebsrat bei Unternehmensumwandlungen
- Anspruch von Wirtschaftsausschuss, Betriebsrat und GBR / KBR auf rechtzeitige und umfassende Information
- Unternehmensumwandlung als Betriebsänderung
- Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan
- Beteiligung bei personellen und sozialen Angelegenheiten als Folge betriebsübergreifender Umstrukturierungen
Der Betriebsübergang und § 613a BGB
- Unternehmensumwandlung als Betriebsübergang
- Begriff, Zeitpunkt und Voraussetzungen
- Aktuelle Rechtsprechung von BAG und EuGH
- Betriebsänderung aus Anlass eines Betriebsübergangs
Arbeitsrechtliche Auswirkungen des Betriebsübergangs
- Übergang von Arbeitsverhältnissen
- Rechte und Pflichten von altem und neuem Betriebsinhaber
- Neue Vergütungs-/Arbeitszeitregelungen bei "verschlechterndem" Tarifvertrag
- Widerspruch des Arbeitnehmers
- Kündigung wegen Betriebsübergang?
Folgen des Betriebsübergangs
- für (Gesamt-) Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge
- für den Betriebsrat
Teilnehmerkreis
Umwandlungen von Unternehmen durch Verschmelzung mit anderen Unternehmen oder (Ab-)Spaltungen führen häufig zu einschneidenden Veränderungen für die betroffenen Arbeitsverhältnisse und Betriebsvereinbarungen. Dieses Seminar wendet sich an alle Betriebsratsmitglieder und an die Mitglieder von GBR und KBR, in deren Betrieben bzw. Unternehmen entsprechende Maßnahmen geplant sind oder bereits durchgeführt werden. Angesprochen sind auch Betriebsräte aus Betrieben, in denen ein Betriebs(teil-) übergang bevorsteht.
Ihr Nutzen als Betriebsrat
Sie kennen die Erscheinungsformen von Unternehmensumwandlungen und die Folgen solcher Umstrukturierungen auf der betrieblichen Ebene. Sie sind vertraut mit den Auswirkungen von Unternehmensumstrukturierungen auf Arbeitnehmer, Betriebsrat, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge. Auf der Grundlage der hochrichterlichen Rechtsprechung lernen Sie die Auswirkung eines Betriebsüberganges auf die Arbeitsverhältnisse sowie die Anwendung von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen kennen.
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Für diesen Personenkreis vermittelt das Seminar Kenntnisse, die für die Tätigkeit des Betriebsrats (auch Konzern-/Gesamtbetriebsrats) erforderlich im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG sind. Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben muss der Betriebsrat in der Lage sein, Gefahren für den Bestand von Arbeitsplätzen rechtzeitig zu erkennen und eigene Konzepte zu deren Sicherung zu entwickeln. Das setzt unter anderem die Fähigkeit voraus, die Auswirkungen beabsichtigter Umstrukturierungsmaßnahmen zu beurteilen (vgl. LAG Baden-Württemberg v. 8.11.1996 - STaBV 2/96).
Ihre Referenten
Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein.
Seminar-Ablauf
Erster Seminartag:
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks
14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.
15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause
18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
Letzter Seminartag:
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminares
10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause
12:00 Uhr Mittagspause
Ende des Seminares
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Qualität
Damit wir die Qualität unserer Seminare stetig verbessern können, bitten wir unsere Teilnehmer nach jedem Seminar einen Fragebogen auszufüllen.
Somit setzten sich diese Noten (Schulnotensystem) aus den Bewertungen unserer Seminarteilnehmer, die in den letzten zwei Jahren ein Seminar zu diesem Thema besucht haben, zusammen.
| Seminar-Vorbereitung: | 1,39 | ||
| Seminarleiter: | 1,24 | ||
| Referent: | 1,39 | ||
| Lernzuwachs: | 1,57 | ||
| Praxisrelevanz: | 1,61 |
Seminargebühr
Preise pro Teilnehmer:
ab 3 Teilnehmer aus einem Betrieb: 1.029,00 € je Teilnehmer
ab 2 Teilnehmer aus einem Betrieb: 1.063,00 € je Teilnehmer
bei 1 Teilnehmer: 1.107,00 €
Preis pro Teilnehmer eines BR-Gremiums zu einem Termin. Unsere Seminarangebote richten sich nur an Firmen bzw. gewerbliche Kunden. Die Gebühren sind exkl. MwSt. sowie aller Nebenkosten wie Z.B. Reisekosten, Übernachtung, Verpflegung etc.
Informationen zu Hotelpreisen und Tagespauschalen finden Sie unter dem Menüpunkt Seminarhotels.
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