Seminare im Überblick
- Seminare für neu gewählte Betriebsräte
- Grundlagenseminare zum Betriebsverfassungsrecht
- Grundlagenseminare zum Arbeitsrecht
- Seminare für wieder gewählte Betriebsräte
- Spezial-Seminare für alle Betriebsräte
- Vorsitzender & Stellvertreter
- Rhetorik & Kommunikation
- Leistungslohn, Arbeitszeiten & Zielvereinbarung
- Soziale Belange
- Wirtschaftsausschuss
- Schwerbehindertenvertretung
- Jugendvertretung
- EDV für Betriebsräte
- Betriebsratsbüro & Sekretariat
- Kompakt 5-Tages-Seminare
- Neue Themen 2010
- Seminarübersicht
Top Themen
Seminarinhalt
Aufbau von Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht
- Betriebsverfassungsrecht als Recht des Betriebsrats und der Belegschaft
- Abgrenzung zum Individual-Arbeitsrecht
- Bedeutung der Betriebsverfassung, nationales und EU-Recht
- Rechtsquellen - Umgang mit Gesetzen und Kommentaren
Verhältnis Betriebsrat - Arbeitgeber - Belegschaft
- Vertrauensvolle Zusammenarbeit zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs
- Monatsgespräch
- Beilegung von Meinungsverschiedenheiten
- Ernsthafter Wille zur Einigung
- Zusammenarbeit mit Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigung
- Betriebsrat als "Kummerkasten" der Belegschaft
Persönliche Situation der Betriebsratsmitglieder
- Ehrenamt - besonderer Kündigungsschutz
- Freistellung von der Arbeit (§§ 37 Abs. 2 und 38 BetrVG)
- Entgeltfortzahlung während der Betriebsratsarbeit
- Betriebsratsarbeit außerhalb der persönlichen Arbeitszeit
- Benachteiligungsverbote
- Fortbildungsanspruch des Betriebsrats
- Stellung von Ersatzmitgliedern
Das Betriebsratsgremium - Organisation und Geschäftsabläufe
- Rechte und Pflichten des Betriebsratsvorsitzenden
- Bildung von Ausschüssen, Geschäftsordnung
- Betriebsratssitzungen; Sprechstunden
- Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats
- Beschlussfassungen des Betriebsrats
Einführung in die Beteiligungsrechte des Betriebsrats
- Informationsrechte und allgemeine Aufgaben des Betriebsrats
- Überwachung der Durchführung von Gesetzen
- Vorschlagsrechte, z. B. Personalplanung
- Unterrichtungs- und Beratungsrechte, z. B. Planung neuer Arbeitsverfahren
- Personelle Beteiligungsrechte, z. B. Einstellungen
- Anhörungsrechte, z. B. bei Kündigungen
- Mitbestimmungsrechte, z. B. bei Arbeitszeitregelungen
Grundsätze der (erzwingbaren) Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
- Erzwingbare Betriebsvereinbarungen
- Freiwillige Betriebsvereinbarungen
- Grundsätze der sozialen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach § 87 BetrVG
Teilnehmerkreis
Dieses wichtige Grundlagen-Seminar wendet sich an alle Betriebsratsmitglieder, die noch keine oder nur geringe Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht besitzen. Besonders eignet es sich für Sie als neu gewähltes oder nachgerücktes Betriebsratsmitglied ohne Vorkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht. Für Ersatzmitglieder des Betriebsrats und Schwerbehindertenvertreter ist dieses Seminar ebenfalls zu empfehlen.
Ihr Nutzen als Betriebsrat
Sie erhalten einen Überblick über Ihre Aufgaben und Rechte als Betriebsratsmitglied. Praktische Übungen und Fallbeispiele verschaffen Ihnen einen Eindruck über Inhalt und "Reichweite" der Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte des Betriebsrats. Sie erfahren außerdem, was Sie zur praktischen Organisation Ihrer Arbeit als Betriebsrat wissen müssen.
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Schulungsanspruch des Betriebsrats - Schulungspflicht für Grundlagen-Seminare:
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Dieses Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Schwerbehindertenvertretung
Dieses Seminar ist nach § 96 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht erfordert.
Referenten
Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein.
Seminar-Ablauf
Erster Seminartag:
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks
14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.
15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause
18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
Weitere Seminartage:
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminares
10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause
12:00 Uhr Mittagspause
14:00 Uhr Fortsetzung des Seminares
15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause
17:00 Uhr Ende des Seminartages / Freizeitprogramm am Abend
Letzter Seminartag:
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminares
10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause
12:00 Uhr Mittagspause
Ende des Seminares
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Qualität
Damit wir die Qualität unserer Seminare stetig verbessern können, bitten wir unsere Teilnehmer nach jedem Seminar einen Fragebogen auszufüllen.
Somit setzten sich diese Noten (Schulnotensystem) aus den Bewertungen unserer Seminarteilnehmer, die in den letzten zwei Jahren ein Seminar zu diesem Thema besucht haben, zusammen.
| Seminar-Vorbereitung: | 1,24 | ||
| Seminarleiter: | 1,13 | ||
| Referent: | 1,17 | ||
| Lernzuwachs: | 1,35 | ||
| Praxisrelevanz: | 1,43 |
Seminargebühr

Preis pro Teilnehmer eines BR-Gremiums zu einem Termin. Unsere Seminarangebote richten sich nur an Firmen bzw. gewerbliche Kunden. Die Gebühren sind exkl. MwSt. sowie aller Nebenkosten wie Z.B. Reisekosten, Übernachtung, Verpflegung etc.
Informationen zu Hotelpreisen und Tagespauschalen finden Sie unter dem Menüpunkt Seminarhotels.
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