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Schulungsanspruch

 

Schulungsanspruch

Sie haben nicht nur einen gesetzlich verbrieften Schulungsanspruch, sondern sogar die Pflicht sich fortzubilden, um das Amt des Betriebsrats ausüben und die Interessen der Arbeitnehmer bestmöglich vertreten zu können! Scheuen Sie sich also nicht ein Seminar zu besuchen und sich die notwendigen Kenntnisse anzueignen!

 

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